Leitfaden für die Gestaltung von Dienst(zeit ... - NÖ Landesheime
Leitfaden für die Gestaltung von Dienst(zeit ... - NÖ Landesheime
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<strong>Leitfaden</strong><br />
<strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Gestaltung</strong><br />
<strong>von</strong> <strong>Dienst</strong>(<strong>zeit</strong>-)formen<br />
Verwaltungsübereinkommen<br />
des Zentralbetriebsrates der <strong>NÖ</strong> Landeskrankenhäuser und Landespflegeheime<br />
und der Abteilung Landeskrankenanstalten und <strong>Landesheime</strong><br />
St. Pölten, am 4. Oktober 2010<br />
Dr. Otto Huber KR Peter Maschat<br />
Leiter der Abteilung Vorsitzender des<br />
Landeskrankenanstalten Zentralbetriebsrates der<br />
und <strong>Landesheime</strong> der <strong>NÖ</strong> Landeskrankenhäuser<br />
und Landespflegeheime
Inhaltsverzeichnis<br />
1. Einleitung …………………………………………………………………………. 3<br />
1.1. Zielsetzung ……………………………………………………………………. 3<br />
1.2. Erklärung ………………………………………………………………………. 3<br />
1.3. Erläuterung ……………………………………………………………………. 3<br />
2. Projektmanagement …………………………………………………………….. 4<br />
2.1. Organisation …………………………………………………………………… 4<br />
2.1.1. Projekttitel ……………………………………………………………………… 4<br />
2.1.2. Projektgruppe …………………………………………………………………. 4<br />
2.1.3. Projektziel (hausintern) ………………………………………………………. 4<br />
2.1.4. Zeitplan erstellen ……………………………………………………………… 5<br />
2.1.5. Ist-Erhebung …………………………………………………………………… 5<br />
2.1.6. Soll ……………………………………………………………………………… 5<br />
2.1.7. Umsetzung …………………………………………………………………….. 6<br />
2.2. Kommunikation und Information …………………………………………….. 6<br />
3. Grundlagen …………………………………………………….……………......... 6<br />
4. <strong>Dienst</strong><strong>zeit</strong>formen ……………………………………………………………….... 7<br />
4.1. Definition der Bereiche ……………………………………………………….. 7<br />
4.2. Arbeits<strong>zeit</strong>gestaltung …………………………………………………………. 7<br />
4.3. Arbeits<strong>zeit</strong>grenzen …………………………………………………………..... 8<br />
4.4. Richtlinien …………………………………………………………………....... 9
1. Einleitung<br />
In einigen Landespflegeheimen wurden Umstellungen <strong>von</strong> <strong>Dienst</strong><strong>zeit</strong>en durchgeführt.<br />
Dies hat in einigen Einrichtungen gut funktioniert, indem <strong>die</strong> MitarbeiterInnen und <strong>die</strong><br />
Betriebsräte eingebunden wurden, in anderen Einrichtungen gab es <strong>die</strong>sbezüglich<br />
Probleme. Der Zentralbetriebsrat der <strong>NÖ</strong> Landeskrankenhäuser und Landespflegeheime<br />
hat daher bei der Abteilung Landeskrankenanstalten und <strong>Landesheime</strong> angeregt,<br />
als Orientierungshilfe <strong>für</strong> allfällige <strong>Dienst</strong><strong>zeit</strong>änderungen und Umstellungen eine<br />
Richtschnur <strong>für</strong> <strong>die</strong> zukünftige <strong>Gestaltung</strong> <strong>von</strong> <strong>Dienst</strong><strong>zeit</strong>formen im Rahmen der<br />
gesetzlichen Vorschriften zu entwickeln. Dabei sind <strong>die</strong> Mitwirkungsrechte des Betriebsrates<br />
gemäß Arbeitsverfassungsgesetz zu gewährleisten.<br />
Die <strong>NÖ</strong> Landespolitik bekennt sich zur Vereinbarkeit <strong>von</strong> Beruf und Familie.<br />
1.1. Zielsetzung<br />
Durch strukturierte <strong>Dienst</strong>formen soll eine entsprechende Pflege und Betreuung der<br />
BewohnerInnen sicher gestellt sein. Die <strong>Dienst</strong>formen sollen aber auch den MitarbeiterInnen<br />
ermöglichen, persönliche Bedürfnisse einzubringen.<br />
Die gesetzlichen Vorgaben sind in jedem Fall einzuhalten.<br />
1.2. Erklärung<br />
Eine effiziente <strong>Dienst</strong>plangestaltung, <strong>die</strong> betriebsorientiert sein soll, ist in den<br />
Landespflegeheimen seit jeher Ziel. Auf Grund der Neuanpassung der personellen<br />
Ressourcen (Veränderungen der Arbeitsverteilung zwischen MitarbeiterInnen des<br />
gehobenen <strong>Dienst</strong>es <strong>für</strong> Gesundheits- und Krankenpflege, FachsozialbetreuerInnen,<br />
PflegehelferInnen, HeimhelferInnen) wurde es notwendig eine Adaptierung vorzunehmen.<br />
Entsprechend dem Leitbild der <strong>NÖ</strong> Heime wird großer Wert auf Individualität<br />
und Eigenverantwortung gelegt. Ein partnerschaftlicher Führungsstil soll bei der<br />
gemeinsamen Umsetzung <strong>von</strong> Adaptierungen auch <strong>für</strong> <strong>die</strong> MitarbeiterInnen spürbar<br />
sein.<br />
1.3. Erläuterung<br />
Der <strong>Leitfaden</strong> soll zur Unterstützung und Ergänzung <strong>für</strong> eine individuelle Adaptierung<br />
und Neuentwicklung der <strong>Dienst</strong>plangestaltung <strong>die</strong>nen. Er soll nicht als starre Vorgabe<br />
gesehen werden, sondern soll Freiraum <strong>für</strong> hausinterne Betriebsvereinbarungen<br />
wie auch flexible Lösungen in der <strong>Dienst</strong>plangestaltung bieten.
2. Projektmanagement<br />
Veränderungen <strong>von</strong> <strong>Dienst</strong>(<strong>zeit</strong>-)formen sind als Projekt abzuwickeln.<br />
Der Projektauftrag ist seitens des/der DirektorIn der Abteilung Landeskrankenanstalten<br />
und <strong>Landesheime</strong> sowie dem Zentralbetriebsrat der <strong>NÖ</strong> Landeskrankenhäuser<br />
und Landespflegeheime zur Kenntnis zu übermitteln.<br />
Als externe Begleitung kann<br />
Frau Mag. a Andrea Ristl, andrea.ristl@autonomtalent.com, Tel. 0664/10 30 129,<br />
beigezogen werden, <strong>die</strong> auch bei der Ausarbeitung <strong>die</strong>ser Richtschnur mitgewirkt hat<br />
und daher dementsprechend Einblick in <strong>die</strong> möglichen Problematiken besitzt.<br />
2.1. Organisation<br />
Zu Beginn sind <strong>die</strong> Arbeitspakete, Art und Intervalle der internen Kommunikation<br />
festzulegen.<br />
Vor der Umsetzung sollten in einem Projekt jene erforderlichen Punkte definiert<br />
werden, <strong>die</strong> Grundlage <strong>für</strong> eine neue <strong>Dienst</strong>plangestaltung sind.<br />
2.1.1. Projekttitel<br />
Der Projekttitel ist mit „<strong>Gestaltung</strong> der <strong>Dienst</strong>(<strong>zeit</strong>-)formen“ zu bezeichnen.<br />
2.1.2. Projektgruppe<br />
In der Projektgruppe sollte jeweils ein/e VertreterIn der betroffenen Berufsgruppen<br />
sowie der Betriebsrat vertreten sein.<br />
2.1.3. Projektziel (hausintern)<br />
Das Projektziel bzw. <strong>die</strong> Projektziele sind vorab festzulegen. Bei der Zielformulierung<br />
sollten folgende Aspekte berücksichtigt werden:<br />
- gesetzliche Rahmenbedingungen sind eine wesentliche Grundlage<br />
- Sicherstellung der Pflege und Betreuung der BewohnerInnen<br />
- Qualifikation der MitarbeiterInnen und deren Einsatzmöglichkeiten<br />
- Bedürfnisse und Zufriedenheit der BewohnerInnen<br />
- Bedürfnisse und Zufriedenheit der MitarbeiterInnen<br />
- Nichtziele definieren
2.1.4. Zeitplan erstellen<br />
Wichtig ist <strong>die</strong> <strong>zeit</strong>gerechte Einbindung der MitarbeiterInnen. Eine zielgerichtete<br />
Information ist <strong>von</strong> wesentlicher Bedeutung, <strong>die</strong>s kann z. B. in Form einer <strong>Dienst</strong>besprechung<br />
erfolgen. Eine Projektdokumentation über den Projektverlauf hilft bei einer<br />
Evaluierung.<br />
2.1.5. Ist-Erhebung<br />
Was ist zu erheben? Wie wird erhoben? - Erhebungsbeispiele<br />
- BewohnerInnen-Situation:<br />
- Vorgaben<br />
Struktur, Bedürfnisse, Angebote (z. B. - Vivendi-Auswertung<br />
Kurz<strong>zeit</strong>pflege) usw.<br />
durchschnittliche Pflegeeinstufung<br />
- Pflegemodelle<br />
- Pflegekonzepte<br />
Struktur des Tagesablaufes - Info der Stationsleitung<br />
- Analyse der Arbeitsspitzen<br />
(Zeitstrahlanalyse usw.)<br />
<strong>Dienst</strong>formen Pilo-Auswertung<br />
Personalmix – Bedarf/Besetzung durch - <strong>Dienst</strong>postenplan<br />
verschiedene Berufsgruppen (Diplomper- - Personalbedarfsberechnung<br />
sonal, FachsozialbetreuerInnen, Pflegehelferinnen,<br />
HeimhelferInnen usw.)<br />
Mindestbesetzung Festlegung durch Bereichsleitung<br />
Zusatzqualifikation der MitarbeiterInnen Pilo-Auswertung<br />
MitarbeiterInnen-Situation:<br />
familiäre Struktur, Regionalität usw.<br />
in einer Stationsbesprechung<br />
Urlaub (Resturlaub, Verteilung,..) Pilo-Auswertung<br />
Auswertung der Ist-Erhebung<br />
Die Auswertung der Ist-Erhebung erfolgt durch <strong>die</strong> Projektgruppe. Anschließend<br />
werden <strong>die</strong> MitarbeiterInnen über <strong>die</strong> Ergebnisse informiert.<br />
2.1.6. Soll<br />
Im Soll ist festzulegen,<br />
- zu welchen Zeiten,<br />
- welche MitarbeiterInnen,<br />
- mit welcher Qualifikation<br />
<strong>die</strong> Pflege und Betreuung sicherstellen.
Maßnahmenplan<br />
Die Unterschiede, <strong>die</strong> sich aus der Ist-Erhebung und den definierten Zielen ergeben,<br />
werden <strong>von</strong> der Projektgruppe ausgewertet. Die <strong>für</strong> <strong>die</strong> Zielerreichung erforderlichen<br />
Schritte sind auszuarbeiten und in einem Maßnahmenplan festzulegen.<br />
2.1.7. Umsetzung<br />
Zunächst ist eine Pilotphase festzulegen. Ein <strong>zeit</strong>licher Rahmen <strong>von</strong> 3 Monaten hat<br />
sich bewährt. Die Ergebnisse sind mit den vorweg definierten Zielen zu evaluieren.<br />
2.2. Kommunikation und Information<br />
Die Kommunikation ist ein wesentlicher Bestandteil <strong>für</strong> <strong>die</strong> Umsetzung des Projektes.<br />
Recht<strong>zeit</strong>ige Einbindung und Information der MitarbeiterInnen kann Verunsicherungen<br />
nehmen und fördert, dass <strong>die</strong> MitarbeiterInnen das Projekt auch mittragen.<br />
3. Grundlagen, <strong>die</strong> in <strong>die</strong>sem Zusammenhang<br />
insbesondere zu beachten sind:<br />
Bundesgesetzliche Bestimmungen:<br />
Krankenanstalten-Arbeits<strong>zeit</strong>gesetz (KA-AZG)<br />
Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG)<br />
Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG)<br />
Landesgesetzliche Bestimmungen:<br />
<strong>NÖ</strong> Landes-Be<strong>die</strong>nstetengesetz (<strong>NÖ</strong> LBG)<br />
Landes-Vertragsbe<strong>die</strong>nstetengesetz (LVBG)<br />
<strong>NÖ</strong> <strong>Dienst</strong>pragmatik der Landesbeamten (DPL 1972)<br />
Erlässe bzw. Vorschriften des Landes <strong>NÖ</strong>:<br />
Turnus- und Wechsel<strong>die</strong>nst, <strong>Gestaltung</strong> der <strong>Dienst</strong>pläne<br />
<strong>Dienst</strong><strong>zeit</strong>, Überstunden, Rufbereitschaft<br />
Urlaub, <strong>Dienst</strong>freistellung<br />
Leitung und Betrieb
4. <strong>Dienst</strong><strong>zeit</strong>formen<br />
4.1. Definition der Bereiche<br />
Pflegebereich:<br />
MitarbeiterInnen des gehobenen <strong>Dienst</strong>es <strong>für</strong> Gesundheits- und Krankenpflege,<br />
FachsozialbetreuerInnen, PflegehelferInnen können im Turnus-, Wechsel- oder Normal<strong>die</strong>nst<br />
beschäftigt werden. AbteilungshelferInnen und HeimhelferInnen können<br />
sowohl im Wechsel- als auch im Normal<strong>die</strong>nst eingesetzt werden.<br />
Leitungen sind primär im Normal<strong>die</strong>nst eingesetzt.<br />
Bereich Ehrenamtskoordination/Seniorenbetreuung, Therapie, Verwaltung, Haus-<br />
technik:<br />
Normal<strong>die</strong>nst<br />
Küche, Reinigung:<br />
Normal- bzw. Wechsel<strong>die</strong>nst<br />
Bei der <strong>Dienst</strong>form sind gesundheitliche Einschränkungen sowie familiäre Situationen<br />
nach Möglichkeit zu berücksichtigen.<br />
4.2. Arbeits<strong>zeit</strong>gestaltung<br />
Einzelvereinbarungen der Arbeits<strong>zeit</strong>en und der <strong>Dienst</strong>formen sind zulässig, sofern<br />
sie im Einvernehmen mit dem/der DirektorIn in Absprache mit der Pflege<strong>die</strong>nstleiterIn,<br />
dem Betriebsrat und dem/der MitarbeiterIn erfolgen. Derartige Vereinbarungen<br />
sind schriftlich zu dokumentieren.
4.3. Arbeits<strong>zeit</strong>grenzen<br />
maximale Sollarbeits<strong>zeit</strong> pro Tag: 12 Stunden<br />
<strong>Dienst</strong>übergabe<strong>zeit</strong>en bzw. <strong>Dienst</strong>besprechungen können im Anlassfall eine längere<br />
Sollarbeits<strong>zeit</strong> bewirken. Die maximale gesetzliche Tagesarbeits<strong>zeit</strong> <strong>von</strong> 13 Stunden<br />
darf allerdings nicht überschritten werden.<br />
Teil<strong>zeit</strong>beschäftigung:<br />
durchgehende Mindest<strong>die</strong>nstlänge: ein Fünftel der Wochenarbeits<strong>zeit</strong><br />
Vollbeschäftigung:<br />
durchgehende Mindest<strong>die</strong>nstlänge: 6 Stunden<br />
bei Unterbrechungen während eines Zeitraumes <strong>von</strong> 0.00 bis 24.00 Uhr: 8 Stunden<br />
Es wird festgehalten, dass <strong>die</strong> grundsätzliche <strong>Dienst</strong>länge jedoch 8 Stunden pro<br />
Tag betragen sollte, um auch <strong>die</strong> notwendigen Erholungsphasen <strong>für</strong> <strong>die</strong> MitarbeiterInnen<br />
zu gewährleisten.<br />
Allgemeine Bestimmungen:<br />
Die Arbeits<strong>zeit</strong> ist im mehrwöchigen Durchschnitt (Abrechnungs<strong>zeit</strong>raum) auf eine<br />
5-Tage-Woche zu verteilen, wobei <strong>die</strong> gesetzliche wöchentliche Mindestruhe<strong>zeit</strong> <strong>von</strong><br />
36 Stunden einzuhalten ist. Auf <strong>die</strong> tägliche Ruhe<strong>zeit</strong> <strong>von</strong> 11 Stunden ist Bedacht zu<br />
nehmen.<br />
Pro Abrechnungs<strong>zeit</strong>raum ist zumindest ein freies Wochenende (Samstag 0.00 Uhr<br />
bis Sonntag 24.00 Uhr) zu gewährleisten.<br />
Unterbrechungen der <strong>Dienst</strong>e dürfen 2 Stunden nicht überschreiten und sind nach<br />
Möglichkeit zu vermeiden. Bei Unterbrechungen muss der zweite Teil der Tagesarbeits<strong>zeit</strong><br />
zumindest 4 Stunden betragen.<br />
4.4. Richtlinien<br />
Die Vertragspartner bekennen sich zur Erreichung der bestmöglichen Qualität im<br />
Rahmen des Personaleinsatzes bzw. der <strong>Dienst</strong>plangestaltung zu folgenden<br />
Grundsätzen und Rahmenbedingungen:<br />
4.4.1. Auf <strong>die</strong> Ausgewogenheit der Bedürfnisse der BewohnerInnen und<br />
MitarbeiterInnen ist zu achten. Der Zufriedenheit und dem Wohlergehen der<br />
BewohnerInnen sowie <strong>die</strong> Arbeitszufriedenheit der MitarbeiterInnen unter Be-
ücksichtigung der budgetären Möglichkeiten kommt eine zentrale Bedeutung<br />
zu. Qualitativ hochwertige Pflege und Betreuung ist nur mit motivierten MitarbeiterInnen<br />
möglich.<br />
4.4.2. Die Arbeitsanforderungen im Pflegebereich werden als „physisch und psychologisch<br />
hoch belastend“ eingestuft. Einerseits sollte schon bei mittelschweren<br />
Arbeitsanforderungen das Maximum <strong>von</strong> 8 Stunden<strong>die</strong>nsten nicht überschritten<br />
werden. Andererseits treten gesundheitliche Belastungen bei der Arbeits<strong>zeit</strong><br />
auch dann auf, wenn auf Grund <strong>von</strong> <strong>Dienst</strong>formen wie Kurz- oder Fenster<strong>die</strong>nste<br />
ein überdurchschnittlich langes Verweilen im <strong>Dienst</strong> bzw. am<br />
<strong>Dienst</strong>ort notwendig ist. Dies führt zu kurzen Phasen der <strong>die</strong>nstfreien Zeit und<br />
einer Einschränkung der Regenerations- und Erholungsphase. Es sind daher<br />
<strong>die</strong> gesundheitlichen Risken <strong>von</strong> langen und kurzen <strong>Dienst</strong>en haus-, personen-<br />
und situationsbezogen gegenüberzustellen und abzuwägen. Ebenso sollten<br />
<strong>die</strong> anerkannten sozialen Problemen <strong>von</strong> Turnus- und Wechsel<strong>die</strong>nsten,<br />
wie z. B. <strong>die</strong> Einschränkung der sozialen Kontakte, durch eine <strong>Dienst</strong>plangestaltung<br />
ausgeglichen werden, <strong>die</strong> auf Regelmäßigkeit, Langfristigkeit und Systematik<br />
abzielt.<br />
4.4.3. Beim Personaleinsatz bzw. der <strong>Dienst</strong>plangestaltung gelten folgende Grundsätze:<br />
- <strong>die</strong> Einhaltung aller gesetzlichen und arbeitsrechtlichen Vorschriften und<br />
Normen des Landes- und des Bundesgesetzgebers<br />
- bedarfsorientierte Planung und effizienter Einsatz des erforderlichen<br />
Personals<br />
- eine Mitsprache der MitarbeiterInnen bei der <strong>Dienst</strong>plangestaltung, abgestimmt<br />
auf den Arbeitsaufwand<br />
- (<strong>zeit</strong>-)gerechte Urlaubsplanung<br />
- nach Möglichkeit keine geteilten <strong>Dienst</strong>e<br />
4.4.4. Die Vertragspartner stimmen überein, im Rahmen des Personaleinsatzes bzw.<br />
der <strong>Dienst</strong>plangestaltung Änderungen bzw. Umstellungen nur in einem gemeinsamen<br />
Konsens aller Betroffenen unter Einbeziehung des zuständigen<br />
Betriebsrates zu beraten, planen und umzusetzen (§ 109 ArbVG). Die Art und<br />
Weise, in welcher Form <strong>die</strong>s geschieht hat großen Einfluss auf das Verständnis,<br />
<strong>die</strong> Bereitschaft und Akzeptanz aller MitarbeiterInnen.<br />
Auf den Punkt 2. Projektmanagement wird verwiesen.
4.4.5. Einer kontinuierlichen bestmöglichen Versorgung der BewohnerInnen wird<br />
hohe Priorität zugewiesen, wobei folgende Grundsätze empfohlen werden:<br />
Abdeckung <strong>von</strong> Arbeitsspitzen (z. B. durch Früh- und Spät<strong>die</strong>nste): Prinzipiell<br />
erfordert eine optimale Tagesablaufgestaltung <strong>die</strong> Berücksichtigung der<br />
individuellen Bedürfnisse der BewohnerInnen. Dennoch zeigen sich im<br />
Tagesablauf Zeiten, <strong>die</strong> hohe Anforderungen in komprimierter Form an <strong>die</strong><br />
MitarbeiterInnen stellen.<br />
Es sollte <strong>die</strong> Möglichkeit gegeben sein, <strong>die</strong>se Zeiten durch zusätzliche <strong>Dienst</strong>e<br />
(wie z. B. 8-Stunden<strong>die</strong>nste) abzudecken, um Stress und Arbeitsüberlastungen<br />
zu vermeiden. Diese zusätzlichen <strong>Dienst</strong>e sind im fiktiven <strong>Dienst</strong>plan, der<br />
auf einer durchschnittlichen Wochenverpflichtung <strong>von</strong> 40 Stunden bei Vollbeschäftigung<br />
basiert, einzubauen und dürfen keine Überstunden bewirken.<br />
Zielführender Einsatz in Spitzen<strong>zeit</strong>en ermöglicht den MitarbeiterInnen in<br />
Zeiten geringerer Belastung gezielt Beziehungsarbeit, Dokumentation, Angehörigenbetreuung<br />
und –beratung, Kommunikation und Animation zu leisten.<br />
Die Durchführung <strong>von</strong> therapeutischen und/oder beruhigenden Pflegemaßnahmen<br />
wie z. B. Bäder sollte auch in den Abendstunden in der Zeit<br />
zwischen 17.00 Uhr und 22.00 Uhr möglich sein, um einerseits <strong>die</strong> Gesundheit<br />
der BewohnerInnen zu schonen (weniger Medikamente und deren Nebenwirkungen)<br />
und andererseits den MitbewohnerInnen Störungen zu ersparen.<br />
Besonders <strong>die</strong> Aktivitäten des täglichen Lebens (Schlafen, Ruhe) erfordern bei<br />
Pflegebedürftigen pflegerische Interventionen wie ärztlich angeordnete Abendtherapien,<br />
Prophylaxen, Lagerungen, Inkontinenz-Versorgung, Dokumentation,<br />
etc.<br />
Auf <strong>die</strong> ausgewogene Einplanung <strong>von</strong> <strong>Dienst</strong>en zur besseren Bewältigung der<br />
Aufgaben in Spitzen<strong>zeit</strong>en ist zu achten.<br />
4.4.6. <strong>Dienst</strong>plangestaltung<br />
Um den MitarbeiterInnen <strong>die</strong> Möglichkeit einer planbaren Frei<strong>zeit</strong> – unabhängig<br />
<strong>von</strong> den <strong>Dienst</strong><strong>zeit</strong>formen – zu bieten, ist es erforderlich, dass <strong>die</strong> <strong>Dienst</strong>planung<br />
früh<strong>zeit</strong>ig erfolgt und den MitarbeiterInnen zur Information offen gelegt<br />
wird. Nach Möglichkeit sollte der Soll-<strong>Dienst</strong>plan bereits 3 Wochen vor<br />
Inkrafttreten erstellt werden. Der späteste Zeitpunkt der Veröffentlichung ist<br />
eine Woche vor Inkrafttreten.