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Leitfaden für die Gestaltung von Dienst(zeit ... - NÖ Landesheime

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<strong>Leitfaden</strong><br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Gestaltung</strong><br />

<strong>von</strong> <strong>Dienst</strong>(<strong>zeit</strong>-)formen<br />

Verwaltungsübereinkommen<br />

des Zentralbetriebsrates der <strong>NÖ</strong> Landeskrankenhäuser und Landespflegeheime<br />

und der Abteilung Landeskrankenanstalten und <strong>Landesheime</strong><br />

St. Pölten, am 4. Oktober 2010<br />

Dr. Otto Huber KR Peter Maschat<br />

Leiter der Abteilung Vorsitzender des<br />

Landeskrankenanstalten Zentralbetriebsrates der<br />

und <strong>Landesheime</strong> der <strong>NÖ</strong> Landeskrankenhäuser<br />

und Landespflegeheime


Inhaltsverzeichnis<br />

1. Einleitung …………………………………………………………………………. 3<br />

1.1. Zielsetzung ……………………………………………………………………. 3<br />

1.2. Erklärung ………………………………………………………………………. 3<br />

1.3. Erläuterung ……………………………………………………………………. 3<br />

2. Projektmanagement …………………………………………………………….. 4<br />

2.1. Organisation …………………………………………………………………… 4<br />

2.1.1. Projekttitel ……………………………………………………………………… 4<br />

2.1.2. Projektgruppe …………………………………………………………………. 4<br />

2.1.3. Projektziel (hausintern) ………………………………………………………. 4<br />

2.1.4. Zeitplan erstellen ……………………………………………………………… 5<br />

2.1.5. Ist-Erhebung …………………………………………………………………… 5<br />

2.1.6. Soll ……………………………………………………………………………… 5<br />

2.1.7. Umsetzung …………………………………………………………………….. 6<br />

2.2. Kommunikation und Information …………………………………………….. 6<br />

3. Grundlagen …………………………………………………….……………......... 6<br />

4. <strong>Dienst</strong><strong>zeit</strong>formen ……………………………………………………………….... 7<br />

4.1. Definition der Bereiche ……………………………………………………….. 7<br />

4.2. Arbeits<strong>zeit</strong>gestaltung …………………………………………………………. 7<br />

4.3. Arbeits<strong>zeit</strong>grenzen …………………………………………………………..... 8<br />

4.4. Richtlinien …………………………………………………………………....... 9


1. Einleitung<br />

In einigen Landespflegeheimen wurden Umstellungen <strong>von</strong> <strong>Dienst</strong><strong>zeit</strong>en durchgeführt.<br />

Dies hat in einigen Einrichtungen gut funktioniert, indem <strong>die</strong> MitarbeiterInnen und <strong>die</strong><br />

Betriebsräte eingebunden wurden, in anderen Einrichtungen gab es <strong>die</strong>sbezüglich<br />

Probleme. Der Zentralbetriebsrat der <strong>NÖ</strong> Landeskrankenhäuser und Landespflegeheime<br />

hat daher bei der Abteilung Landeskrankenanstalten und <strong>Landesheime</strong> angeregt,<br />

als Orientierungshilfe <strong>für</strong> allfällige <strong>Dienst</strong><strong>zeit</strong>änderungen und Umstellungen eine<br />

Richtschnur <strong>für</strong> <strong>die</strong> zukünftige <strong>Gestaltung</strong> <strong>von</strong> <strong>Dienst</strong><strong>zeit</strong>formen im Rahmen der<br />

gesetzlichen Vorschriften zu entwickeln. Dabei sind <strong>die</strong> Mitwirkungsrechte des Betriebsrates<br />

gemäß Arbeitsverfassungsgesetz zu gewährleisten.<br />

Die <strong>NÖ</strong> Landespolitik bekennt sich zur Vereinbarkeit <strong>von</strong> Beruf und Familie.<br />

1.1. Zielsetzung<br />

Durch strukturierte <strong>Dienst</strong>formen soll eine entsprechende Pflege und Betreuung der<br />

BewohnerInnen sicher gestellt sein. Die <strong>Dienst</strong>formen sollen aber auch den MitarbeiterInnen<br />

ermöglichen, persönliche Bedürfnisse einzubringen.<br />

Die gesetzlichen Vorgaben sind in jedem Fall einzuhalten.<br />

1.2. Erklärung<br />

Eine effiziente <strong>Dienst</strong>plangestaltung, <strong>die</strong> betriebsorientiert sein soll, ist in den<br />

Landespflegeheimen seit jeher Ziel. Auf Grund der Neuanpassung der personellen<br />

Ressourcen (Veränderungen der Arbeitsverteilung zwischen MitarbeiterInnen des<br />

gehobenen <strong>Dienst</strong>es <strong>für</strong> Gesundheits- und Krankenpflege, FachsozialbetreuerInnen,<br />

PflegehelferInnen, HeimhelferInnen) wurde es notwendig eine Adaptierung vorzunehmen.<br />

Entsprechend dem Leitbild der <strong>NÖ</strong> Heime wird großer Wert auf Individualität<br />

und Eigenverantwortung gelegt. Ein partnerschaftlicher Führungsstil soll bei der<br />

gemeinsamen Umsetzung <strong>von</strong> Adaptierungen auch <strong>für</strong> <strong>die</strong> MitarbeiterInnen spürbar<br />

sein.<br />

1.3. Erläuterung<br />

Der <strong>Leitfaden</strong> soll zur Unterstützung und Ergänzung <strong>für</strong> eine individuelle Adaptierung<br />

und Neuentwicklung der <strong>Dienst</strong>plangestaltung <strong>die</strong>nen. Er soll nicht als starre Vorgabe<br />

gesehen werden, sondern soll Freiraum <strong>für</strong> hausinterne Betriebsvereinbarungen<br />

wie auch flexible Lösungen in der <strong>Dienst</strong>plangestaltung bieten.


2. Projektmanagement<br />

Veränderungen <strong>von</strong> <strong>Dienst</strong>(<strong>zeit</strong>-)formen sind als Projekt abzuwickeln.<br />

Der Projektauftrag ist seitens des/der DirektorIn der Abteilung Landeskrankenanstalten<br />

und <strong>Landesheime</strong> sowie dem Zentralbetriebsrat der <strong>NÖ</strong> Landeskrankenhäuser<br />

und Landespflegeheime zur Kenntnis zu übermitteln.<br />

Als externe Begleitung kann<br />

Frau Mag. a Andrea Ristl, andrea.ristl@autonomtalent.com, Tel. 0664/10 30 129,<br />

beigezogen werden, <strong>die</strong> auch bei der Ausarbeitung <strong>die</strong>ser Richtschnur mitgewirkt hat<br />

und daher dementsprechend Einblick in <strong>die</strong> möglichen Problematiken besitzt.<br />

2.1. Organisation<br />

Zu Beginn sind <strong>die</strong> Arbeitspakete, Art und Intervalle der internen Kommunikation<br />

festzulegen.<br />

Vor der Umsetzung sollten in einem Projekt jene erforderlichen Punkte definiert<br />

werden, <strong>die</strong> Grundlage <strong>für</strong> eine neue <strong>Dienst</strong>plangestaltung sind.<br />

2.1.1. Projekttitel<br />

Der Projekttitel ist mit „<strong>Gestaltung</strong> der <strong>Dienst</strong>(<strong>zeit</strong>-)formen“ zu bezeichnen.<br />

2.1.2. Projektgruppe<br />

In der Projektgruppe sollte jeweils ein/e VertreterIn der betroffenen Berufsgruppen<br />

sowie der Betriebsrat vertreten sein.<br />

2.1.3. Projektziel (hausintern)<br />

Das Projektziel bzw. <strong>die</strong> Projektziele sind vorab festzulegen. Bei der Zielformulierung<br />

sollten folgende Aspekte berücksichtigt werden:<br />

- gesetzliche Rahmenbedingungen sind eine wesentliche Grundlage<br />

- Sicherstellung der Pflege und Betreuung der BewohnerInnen<br />

- Qualifikation der MitarbeiterInnen und deren Einsatzmöglichkeiten<br />

- Bedürfnisse und Zufriedenheit der BewohnerInnen<br />

- Bedürfnisse und Zufriedenheit der MitarbeiterInnen<br />

- Nichtziele definieren


2.1.4. Zeitplan erstellen<br />

Wichtig ist <strong>die</strong> <strong>zeit</strong>gerechte Einbindung der MitarbeiterInnen. Eine zielgerichtete<br />

Information ist <strong>von</strong> wesentlicher Bedeutung, <strong>die</strong>s kann z. B. in Form einer <strong>Dienst</strong>besprechung<br />

erfolgen. Eine Projektdokumentation über den Projektverlauf hilft bei einer<br />

Evaluierung.<br />

2.1.5. Ist-Erhebung<br />

Was ist zu erheben? Wie wird erhoben? - Erhebungsbeispiele<br />

- BewohnerInnen-Situation:<br />

- Vorgaben<br />

Struktur, Bedürfnisse, Angebote (z. B. - Vivendi-Auswertung<br />

Kurz<strong>zeit</strong>pflege) usw.<br />

durchschnittliche Pflegeeinstufung<br />

- Pflegemodelle<br />

- Pflegekonzepte<br />

Struktur des Tagesablaufes - Info der Stationsleitung<br />

- Analyse der Arbeitsspitzen<br />

(Zeitstrahlanalyse usw.)<br />

<strong>Dienst</strong>formen Pilo-Auswertung<br />

Personalmix – Bedarf/Besetzung durch - <strong>Dienst</strong>postenplan<br />

verschiedene Berufsgruppen (Diplomper- - Personalbedarfsberechnung<br />

sonal, FachsozialbetreuerInnen, Pflegehelferinnen,<br />

HeimhelferInnen usw.)<br />

Mindestbesetzung Festlegung durch Bereichsleitung<br />

Zusatzqualifikation der MitarbeiterInnen Pilo-Auswertung<br />

MitarbeiterInnen-Situation:<br />

familiäre Struktur, Regionalität usw.<br />

in einer Stationsbesprechung<br />

Urlaub (Resturlaub, Verteilung,..) Pilo-Auswertung<br />

Auswertung der Ist-Erhebung<br />

Die Auswertung der Ist-Erhebung erfolgt durch <strong>die</strong> Projektgruppe. Anschließend<br />

werden <strong>die</strong> MitarbeiterInnen über <strong>die</strong> Ergebnisse informiert.<br />

2.1.6. Soll<br />

Im Soll ist festzulegen,<br />

- zu welchen Zeiten,<br />

- welche MitarbeiterInnen,<br />

- mit welcher Qualifikation<br />

<strong>die</strong> Pflege und Betreuung sicherstellen.


Maßnahmenplan<br />

Die Unterschiede, <strong>die</strong> sich aus der Ist-Erhebung und den definierten Zielen ergeben,<br />

werden <strong>von</strong> der Projektgruppe ausgewertet. Die <strong>für</strong> <strong>die</strong> Zielerreichung erforderlichen<br />

Schritte sind auszuarbeiten und in einem Maßnahmenplan festzulegen.<br />

2.1.7. Umsetzung<br />

Zunächst ist eine Pilotphase festzulegen. Ein <strong>zeit</strong>licher Rahmen <strong>von</strong> 3 Monaten hat<br />

sich bewährt. Die Ergebnisse sind mit den vorweg definierten Zielen zu evaluieren.<br />

2.2. Kommunikation und Information<br />

Die Kommunikation ist ein wesentlicher Bestandteil <strong>für</strong> <strong>die</strong> Umsetzung des Projektes.<br />

Recht<strong>zeit</strong>ige Einbindung und Information der MitarbeiterInnen kann Verunsicherungen<br />

nehmen und fördert, dass <strong>die</strong> MitarbeiterInnen das Projekt auch mittragen.<br />

3. Grundlagen, <strong>die</strong> in <strong>die</strong>sem Zusammenhang<br />

insbesondere zu beachten sind:<br />

Bundesgesetzliche Bestimmungen:<br />

Krankenanstalten-Arbeits<strong>zeit</strong>gesetz (KA-AZG)<br />

Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG)<br />

Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG)<br />

Landesgesetzliche Bestimmungen:<br />

<strong>NÖ</strong> Landes-Be<strong>die</strong>nstetengesetz (<strong>NÖ</strong> LBG)<br />

Landes-Vertragsbe<strong>die</strong>nstetengesetz (LVBG)<br />

<strong>NÖ</strong> <strong>Dienst</strong>pragmatik der Landesbeamten (DPL 1972)<br />

Erlässe bzw. Vorschriften des Landes <strong>NÖ</strong>:<br />

Turnus- und Wechsel<strong>die</strong>nst, <strong>Gestaltung</strong> der <strong>Dienst</strong>pläne<br />

<strong>Dienst</strong><strong>zeit</strong>, Überstunden, Rufbereitschaft<br />

Urlaub, <strong>Dienst</strong>freistellung<br />

Leitung und Betrieb


4. <strong>Dienst</strong><strong>zeit</strong>formen<br />

4.1. Definition der Bereiche<br />

Pflegebereich:<br />

MitarbeiterInnen des gehobenen <strong>Dienst</strong>es <strong>für</strong> Gesundheits- und Krankenpflege,<br />

FachsozialbetreuerInnen, PflegehelferInnen können im Turnus-, Wechsel- oder Normal<strong>die</strong>nst<br />

beschäftigt werden. AbteilungshelferInnen und HeimhelferInnen können<br />

sowohl im Wechsel- als auch im Normal<strong>die</strong>nst eingesetzt werden.<br />

Leitungen sind primär im Normal<strong>die</strong>nst eingesetzt.<br />

Bereich Ehrenamtskoordination/Seniorenbetreuung, Therapie, Verwaltung, Haus-<br />

technik:<br />

Normal<strong>die</strong>nst<br />

Küche, Reinigung:<br />

Normal- bzw. Wechsel<strong>die</strong>nst<br />

Bei der <strong>Dienst</strong>form sind gesundheitliche Einschränkungen sowie familiäre Situationen<br />

nach Möglichkeit zu berücksichtigen.<br />

4.2. Arbeits<strong>zeit</strong>gestaltung<br />

Einzelvereinbarungen der Arbeits<strong>zeit</strong>en und der <strong>Dienst</strong>formen sind zulässig, sofern<br />

sie im Einvernehmen mit dem/der DirektorIn in Absprache mit der Pflege<strong>die</strong>nstleiterIn,<br />

dem Betriebsrat und dem/der MitarbeiterIn erfolgen. Derartige Vereinbarungen<br />

sind schriftlich zu dokumentieren.


4.3. Arbeits<strong>zeit</strong>grenzen<br />

maximale Sollarbeits<strong>zeit</strong> pro Tag: 12 Stunden<br />

<strong>Dienst</strong>übergabe<strong>zeit</strong>en bzw. <strong>Dienst</strong>besprechungen können im Anlassfall eine längere<br />

Sollarbeits<strong>zeit</strong> bewirken. Die maximale gesetzliche Tagesarbeits<strong>zeit</strong> <strong>von</strong> 13 Stunden<br />

darf allerdings nicht überschritten werden.<br />

Teil<strong>zeit</strong>beschäftigung:<br />

durchgehende Mindest<strong>die</strong>nstlänge: ein Fünftel der Wochenarbeits<strong>zeit</strong><br />

Vollbeschäftigung:<br />

durchgehende Mindest<strong>die</strong>nstlänge: 6 Stunden<br />

bei Unterbrechungen während eines Zeitraumes <strong>von</strong> 0.00 bis 24.00 Uhr: 8 Stunden<br />

Es wird festgehalten, dass <strong>die</strong> grundsätzliche <strong>Dienst</strong>länge jedoch 8 Stunden pro<br />

Tag betragen sollte, um auch <strong>die</strong> notwendigen Erholungsphasen <strong>für</strong> <strong>die</strong> MitarbeiterInnen<br />

zu gewährleisten.<br />

Allgemeine Bestimmungen:<br />

Die Arbeits<strong>zeit</strong> ist im mehrwöchigen Durchschnitt (Abrechnungs<strong>zeit</strong>raum) auf eine<br />

5-Tage-Woche zu verteilen, wobei <strong>die</strong> gesetzliche wöchentliche Mindestruhe<strong>zeit</strong> <strong>von</strong><br />

36 Stunden einzuhalten ist. Auf <strong>die</strong> tägliche Ruhe<strong>zeit</strong> <strong>von</strong> 11 Stunden ist Bedacht zu<br />

nehmen.<br />

Pro Abrechnungs<strong>zeit</strong>raum ist zumindest ein freies Wochenende (Samstag 0.00 Uhr<br />

bis Sonntag 24.00 Uhr) zu gewährleisten.<br />

Unterbrechungen der <strong>Dienst</strong>e dürfen 2 Stunden nicht überschreiten und sind nach<br />

Möglichkeit zu vermeiden. Bei Unterbrechungen muss der zweite Teil der Tagesarbeits<strong>zeit</strong><br />

zumindest 4 Stunden betragen.<br />

4.4. Richtlinien<br />

Die Vertragspartner bekennen sich zur Erreichung der bestmöglichen Qualität im<br />

Rahmen des Personaleinsatzes bzw. der <strong>Dienst</strong>plangestaltung zu folgenden<br />

Grundsätzen und Rahmenbedingungen:<br />

4.4.1. Auf <strong>die</strong> Ausgewogenheit der Bedürfnisse der BewohnerInnen und<br />

MitarbeiterInnen ist zu achten. Der Zufriedenheit und dem Wohlergehen der<br />

BewohnerInnen sowie <strong>die</strong> Arbeitszufriedenheit der MitarbeiterInnen unter Be-


ücksichtigung der budgetären Möglichkeiten kommt eine zentrale Bedeutung<br />

zu. Qualitativ hochwertige Pflege und Betreuung ist nur mit motivierten MitarbeiterInnen<br />

möglich.<br />

4.4.2. Die Arbeitsanforderungen im Pflegebereich werden als „physisch und psychologisch<br />

hoch belastend“ eingestuft. Einerseits sollte schon bei mittelschweren<br />

Arbeitsanforderungen das Maximum <strong>von</strong> 8 Stunden<strong>die</strong>nsten nicht überschritten<br />

werden. Andererseits treten gesundheitliche Belastungen bei der Arbeits<strong>zeit</strong><br />

auch dann auf, wenn auf Grund <strong>von</strong> <strong>Dienst</strong>formen wie Kurz- oder Fenster<strong>die</strong>nste<br />

ein überdurchschnittlich langes Verweilen im <strong>Dienst</strong> bzw. am<br />

<strong>Dienst</strong>ort notwendig ist. Dies führt zu kurzen Phasen der <strong>die</strong>nstfreien Zeit und<br />

einer Einschränkung der Regenerations- und Erholungsphase. Es sind daher<br />

<strong>die</strong> gesundheitlichen Risken <strong>von</strong> langen und kurzen <strong>Dienst</strong>en haus-, personen-<br />

und situationsbezogen gegenüberzustellen und abzuwägen. Ebenso sollten<br />

<strong>die</strong> anerkannten sozialen Problemen <strong>von</strong> Turnus- und Wechsel<strong>die</strong>nsten,<br />

wie z. B. <strong>die</strong> Einschränkung der sozialen Kontakte, durch eine <strong>Dienst</strong>plangestaltung<br />

ausgeglichen werden, <strong>die</strong> auf Regelmäßigkeit, Langfristigkeit und Systematik<br />

abzielt.<br />

4.4.3. Beim Personaleinsatz bzw. der <strong>Dienst</strong>plangestaltung gelten folgende Grundsätze:<br />

- <strong>die</strong> Einhaltung aller gesetzlichen und arbeitsrechtlichen Vorschriften und<br />

Normen des Landes- und des Bundesgesetzgebers<br />

- bedarfsorientierte Planung und effizienter Einsatz des erforderlichen<br />

Personals<br />

- eine Mitsprache der MitarbeiterInnen bei der <strong>Dienst</strong>plangestaltung, abgestimmt<br />

auf den Arbeitsaufwand<br />

- (<strong>zeit</strong>-)gerechte Urlaubsplanung<br />

- nach Möglichkeit keine geteilten <strong>Dienst</strong>e<br />

4.4.4. Die Vertragspartner stimmen überein, im Rahmen des Personaleinsatzes bzw.<br />

der <strong>Dienst</strong>plangestaltung Änderungen bzw. Umstellungen nur in einem gemeinsamen<br />

Konsens aller Betroffenen unter Einbeziehung des zuständigen<br />

Betriebsrates zu beraten, planen und umzusetzen (§ 109 ArbVG). Die Art und<br />

Weise, in welcher Form <strong>die</strong>s geschieht hat großen Einfluss auf das Verständnis,<br />

<strong>die</strong> Bereitschaft und Akzeptanz aller MitarbeiterInnen.<br />

Auf den Punkt 2. Projektmanagement wird verwiesen.


4.4.5. Einer kontinuierlichen bestmöglichen Versorgung der BewohnerInnen wird<br />

hohe Priorität zugewiesen, wobei folgende Grundsätze empfohlen werden:<br />

Abdeckung <strong>von</strong> Arbeitsspitzen (z. B. durch Früh- und Spät<strong>die</strong>nste): Prinzipiell<br />

erfordert eine optimale Tagesablaufgestaltung <strong>die</strong> Berücksichtigung der<br />

individuellen Bedürfnisse der BewohnerInnen. Dennoch zeigen sich im<br />

Tagesablauf Zeiten, <strong>die</strong> hohe Anforderungen in komprimierter Form an <strong>die</strong><br />

MitarbeiterInnen stellen.<br />

Es sollte <strong>die</strong> Möglichkeit gegeben sein, <strong>die</strong>se Zeiten durch zusätzliche <strong>Dienst</strong>e<br />

(wie z. B. 8-Stunden<strong>die</strong>nste) abzudecken, um Stress und Arbeitsüberlastungen<br />

zu vermeiden. Diese zusätzlichen <strong>Dienst</strong>e sind im fiktiven <strong>Dienst</strong>plan, der<br />

auf einer durchschnittlichen Wochenverpflichtung <strong>von</strong> 40 Stunden bei Vollbeschäftigung<br />

basiert, einzubauen und dürfen keine Überstunden bewirken.<br />

Zielführender Einsatz in Spitzen<strong>zeit</strong>en ermöglicht den MitarbeiterInnen in<br />

Zeiten geringerer Belastung gezielt Beziehungsarbeit, Dokumentation, Angehörigenbetreuung<br />

und –beratung, Kommunikation und Animation zu leisten.<br />

Die Durchführung <strong>von</strong> therapeutischen und/oder beruhigenden Pflegemaßnahmen<br />

wie z. B. Bäder sollte auch in den Abendstunden in der Zeit<br />

zwischen 17.00 Uhr und 22.00 Uhr möglich sein, um einerseits <strong>die</strong> Gesundheit<br />

der BewohnerInnen zu schonen (weniger Medikamente und deren Nebenwirkungen)<br />

und andererseits den MitbewohnerInnen Störungen zu ersparen.<br />

Besonders <strong>die</strong> Aktivitäten des täglichen Lebens (Schlafen, Ruhe) erfordern bei<br />

Pflegebedürftigen pflegerische Interventionen wie ärztlich angeordnete Abendtherapien,<br />

Prophylaxen, Lagerungen, Inkontinenz-Versorgung, Dokumentation,<br />

etc.<br />

Auf <strong>die</strong> ausgewogene Einplanung <strong>von</strong> <strong>Dienst</strong>en zur besseren Bewältigung der<br />

Aufgaben in Spitzen<strong>zeit</strong>en ist zu achten.<br />

4.4.6. <strong>Dienst</strong>plangestaltung<br />

Um den MitarbeiterInnen <strong>die</strong> Möglichkeit einer planbaren Frei<strong>zeit</strong> – unabhängig<br />

<strong>von</strong> den <strong>Dienst</strong><strong>zeit</strong>formen – zu bieten, ist es erforderlich, dass <strong>die</strong> <strong>Dienst</strong>planung<br />

früh<strong>zeit</strong>ig erfolgt und den MitarbeiterInnen zur Information offen gelegt<br />

wird. Nach Möglichkeit sollte der Soll-<strong>Dienst</strong>plan bereits 3 Wochen vor<br />

Inkrafttreten erstellt werden. Der späteste Zeitpunkt der Veröffentlichung ist<br />

eine Woche vor Inkrafttreten.

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