Leitfaden für die Gestaltung von Dienst(zeit ... - NÖ Landesheime
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4.4.5. Einer kontinuierlichen bestmöglichen Versorgung der BewohnerInnen wird<br />
hohe Priorität zugewiesen, wobei folgende Grundsätze empfohlen werden:<br />
Abdeckung <strong>von</strong> Arbeitsspitzen (z. B. durch Früh- und Spät<strong>die</strong>nste): Prinzipiell<br />
erfordert eine optimale Tagesablaufgestaltung <strong>die</strong> Berücksichtigung der<br />
individuellen Bedürfnisse der BewohnerInnen. Dennoch zeigen sich im<br />
Tagesablauf Zeiten, <strong>die</strong> hohe Anforderungen in komprimierter Form an <strong>die</strong><br />
MitarbeiterInnen stellen.<br />
Es sollte <strong>die</strong> Möglichkeit gegeben sein, <strong>die</strong>se Zeiten durch zusätzliche <strong>Dienst</strong>e<br />
(wie z. B. 8-Stunden<strong>die</strong>nste) abzudecken, um Stress und Arbeitsüberlastungen<br />
zu vermeiden. Diese zusätzlichen <strong>Dienst</strong>e sind im fiktiven <strong>Dienst</strong>plan, der<br />
auf einer durchschnittlichen Wochenverpflichtung <strong>von</strong> 40 Stunden bei Vollbeschäftigung<br />
basiert, einzubauen und dürfen keine Überstunden bewirken.<br />
Zielführender Einsatz in Spitzen<strong>zeit</strong>en ermöglicht den MitarbeiterInnen in<br />
Zeiten geringerer Belastung gezielt Beziehungsarbeit, Dokumentation, Angehörigenbetreuung<br />
und –beratung, Kommunikation und Animation zu leisten.<br />
Die Durchführung <strong>von</strong> therapeutischen und/oder beruhigenden Pflegemaßnahmen<br />
wie z. B. Bäder sollte auch in den Abendstunden in der Zeit<br />
zwischen 17.00 Uhr und 22.00 Uhr möglich sein, um einerseits <strong>die</strong> Gesundheit<br />
der BewohnerInnen zu schonen (weniger Medikamente und deren Nebenwirkungen)<br />
und andererseits den MitbewohnerInnen Störungen zu ersparen.<br />
Besonders <strong>die</strong> Aktivitäten des täglichen Lebens (Schlafen, Ruhe) erfordern bei<br />
Pflegebedürftigen pflegerische Interventionen wie ärztlich angeordnete Abendtherapien,<br />
Prophylaxen, Lagerungen, Inkontinenz-Versorgung, Dokumentation,<br />
etc.<br />
Auf <strong>die</strong> ausgewogene Einplanung <strong>von</strong> <strong>Dienst</strong>en zur besseren Bewältigung der<br />
Aufgaben in Spitzen<strong>zeit</strong>en ist zu achten.<br />
4.4.6. <strong>Dienst</strong>plangestaltung<br />
Um den MitarbeiterInnen <strong>die</strong> Möglichkeit einer planbaren Frei<strong>zeit</strong> – unabhängig<br />
<strong>von</strong> den <strong>Dienst</strong><strong>zeit</strong>formen – zu bieten, ist es erforderlich, dass <strong>die</strong> <strong>Dienst</strong>planung<br />
früh<strong>zeit</strong>ig erfolgt und den MitarbeiterInnen zur Information offen gelegt<br />
wird. Nach Möglichkeit sollte der Soll-<strong>Dienst</strong>plan bereits 3 Wochen vor<br />
Inkrafttreten erstellt werden. Der späteste Zeitpunkt der Veröffentlichung ist<br />
eine Woche vor Inkrafttreten.