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Leitfaden für die Gestaltung von Dienst(zeit ... - NÖ Landesheime

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4.4.5. Einer kontinuierlichen bestmöglichen Versorgung der BewohnerInnen wird<br />

hohe Priorität zugewiesen, wobei folgende Grundsätze empfohlen werden:<br />

Abdeckung <strong>von</strong> Arbeitsspitzen (z. B. durch Früh- und Spät<strong>die</strong>nste): Prinzipiell<br />

erfordert eine optimale Tagesablaufgestaltung <strong>die</strong> Berücksichtigung der<br />

individuellen Bedürfnisse der BewohnerInnen. Dennoch zeigen sich im<br />

Tagesablauf Zeiten, <strong>die</strong> hohe Anforderungen in komprimierter Form an <strong>die</strong><br />

MitarbeiterInnen stellen.<br />

Es sollte <strong>die</strong> Möglichkeit gegeben sein, <strong>die</strong>se Zeiten durch zusätzliche <strong>Dienst</strong>e<br />

(wie z. B. 8-Stunden<strong>die</strong>nste) abzudecken, um Stress und Arbeitsüberlastungen<br />

zu vermeiden. Diese zusätzlichen <strong>Dienst</strong>e sind im fiktiven <strong>Dienst</strong>plan, der<br />

auf einer durchschnittlichen Wochenverpflichtung <strong>von</strong> 40 Stunden bei Vollbeschäftigung<br />

basiert, einzubauen und dürfen keine Überstunden bewirken.<br />

Zielführender Einsatz in Spitzen<strong>zeit</strong>en ermöglicht den MitarbeiterInnen in<br />

Zeiten geringerer Belastung gezielt Beziehungsarbeit, Dokumentation, Angehörigenbetreuung<br />

und –beratung, Kommunikation und Animation zu leisten.<br />

Die Durchführung <strong>von</strong> therapeutischen und/oder beruhigenden Pflegemaßnahmen<br />

wie z. B. Bäder sollte auch in den Abendstunden in der Zeit<br />

zwischen 17.00 Uhr und 22.00 Uhr möglich sein, um einerseits <strong>die</strong> Gesundheit<br />

der BewohnerInnen zu schonen (weniger Medikamente und deren Nebenwirkungen)<br />

und andererseits den MitbewohnerInnen Störungen zu ersparen.<br />

Besonders <strong>die</strong> Aktivitäten des täglichen Lebens (Schlafen, Ruhe) erfordern bei<br />

Pflegebedürftigen pflegerische Interventionen wie ärztlich angeordnete Abendtherapien,<br />

Prophylaxen, Lagerungen, Inkontinenz-Versorgung, Dokumentation,<br />

etc.<br />

Auf <strong>die</strong> ausgewogene Einplanung <strong>von</strong> <strong>Dienst</strong>en zur besseren Bewältigung der<br />

Aufgaben in Spitzen<strong>zeit</strong>en ist zu achten.<br />

4.4.6. <strong>Dienst</strong>plangestaltung<br />

Um den MitarbeiterInnen <strong>die</strong> Möglichkeit einer planbaren Frei<strong>zeit</strong> – unabhängig<br />

<strong>von</strong> den <strong>Dienst</strong><strong>zeit</strong>formen – zu bieten, ist es erforderlich, dass <strong>die</strong> <strong>Dienst</strong>planung<br />

früh<strong>zeit</strong>ig erfolgt und den MitarbeiterInnen zur Information offen gelegt<br />

wird. Nach Möglichkeit sollte der Soll-<strong>Dienst</strong>plan bereits 3 Wochen vor<br />

Inkrafttreten erstellt werden. Der späteste Zeitpunkt der Veröffentlichung ist<br />

eine Woche vor Inkrafttreten.

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