bad blumauer - Server web316
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12 BÜRGERSERVICE<br />
Thermenlandschaft vor 10 Jahren<br />
Vor 10 Jahren (1995) war der Anblick Schwarzmannshofen auf Blumau mit der<br />
Baustelle der Therme verdeckt. Der Kirchenturm war neben den Baukränen<br />
noch zu sehen. Heute sieht man über der Thermenlandschaft nur mehr die zwei<br />
Kuppeln und das Turmkreuz.<br />
Franz Spörk sen.<br />
Postamt Bad Blumau<br />
Unsere Zeit vergeht geschwind,<br />
nehmt die Stunden wie sie sind.<br />
Sind sie bös´laßt sie vorüber,<br />
sind sie gut, so freut Euch darüber,<br />
denn<br />
zufrieden sein ist große Kunst,<br />
zufrieden scheinen bloßer Dunst,<br />
zufrieden werden großes Glück,<br />
zufrieden bleiben Meisterstück!<br />
Schon steht das neue Jahr vor dem<br />
Tor. Lasst uns für Euch den Flügel<br />
öffnen und anlässlich des Jahreswechsels<br />
recht herzlich wünschen:<br />
es möge das verschenken, was versagt<br />
geblieben,<br />
es möge den Kummer gegen Frohsinn<br />
tauschen und<br />
es möge auf das Gesicht das Lachen<br />
wieder zaubern!<br />
In diesem Sinne ein schönes<br />
Weihnachten und ein<br />
erfolgreiches Jahr 2006<br />
wünscht allen das<br />
Postamt 8283 Bad Blumau<br />
Bad Blumau Express –<br />
Christkindlzug<br />
Auch dieses Jahr sind die Weichen für<br />
den Christkindlzug am 24. Dezember gestellt.<br />
Um an der Fahrt teilzunehmen,<br />
haben Sie die Möglichkeit, Ihre Fahrkarte<br />
beim Tourismusverband Bad Blumau<br />
(03383/2377) zu sichern. Der Fahrpreis<br />
für Kinder beträgt € 10,- und für<br />
Erwachsene €14,-. Das Hauptziel dieser<br />
Tour ist der Hauptbahnhof in Graz<br />
(Christkindlmarkt, Eiskrippe etc.). Der<br />
Christkindlzug fährt in Bad Blumau um<br />
10.47 Uhr ab und kommt um 17.00 Uhr<br />
in Bad Blumau wieder an.<br />
Illegale Abfallsammelaktion<br />
durch „Kleinmaschinenbrigade“<br />
In den letzten Monaten wurden in einigen<br />
steirischen Gemeinden per Flugzettel<br />
Sammlungsaktionen einer sogenannten<br />
„Ungarischen Kleinmaschinenbrigade“<br />
angekündigt und zum Teil<br />
auch durchgeführt, wobei im Flugblatt<br />
vermerkt wird, dass alles, was nicht gebraucht<br />
würde, von dieser Brigade übernommen<br />
werde. Seitens der Bezirksverwaltungsbehörden<br />
erging in der Folge<br />
die Anfrage an die Fachabteilung<br />
„Umwelt und Abfallrecht“, ob ein derartiges<br />
Vorgehen als rechtskonforme<br />
(Abfall-)Sammlung zu qualifizieren sei.<br />
Aus der Liste der gesammelten Gegenstände<br />
geht eindeutig hervor, dass für<br />
nicht gefährliche Abfälle eine Sammelerlaubnis<br />
und für die Sammlung von gefährlichen<br />
Abfällen eine Berechtigung<br />
erforderlich wäre, jedoch verfügt diese<br />
„Kleinmaschinenbrigade“ nicht über<br />
eine geartete Sammlerberechtigung.<br />
Daraus erfolgt, dass die durchgeführten<br />
Sammlungen rechtswidrig sind. Zusammenfassend<br />
ist festzuhalten, dass<br />
derartige Sammelaktionen durch „Kleinmaschinenbrigaden“<br />
gesetzwidrig und<br />
daher verwaltungsstrafrechtlich zu ahnden<br />
sind. Neben den Vertreter/inne/n<br />
dieser Brigade können auch die Liegenschaftseigentümer/innenverwaltungsstrafrechtlich<br />
zur Verantwortung<br />
gezogen werden, wenn sie ihre Siedlungsabfälle<br />
nicht in die öffentliche Abfuhr<br />
einbringen bzw. gefährliche Abfälle<br />
einem nicht berechtigten Sammler übergeben.<br />
Bezirkshauptmannschaft