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Dr. Thomas Kapp

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– LG Berlin, Beschluss vom 30. November 2005,<br />

Az. 505 Qs 185/05:<br />

Beschlagnahmeverbot, wenn schutzwürdiges Vertrauen des<br />

Rechtsratsuchenden auf Vertraulichkeit der Kommunikation<br />

(auch, wenn als Syndikusanwalt in der Ablehnung/Annahme von<br />

Aufträgen nicht frei und er auf Verlangen des Arbeitgebers<br />

Unterlagen vorlegen und Auskünfte erteilen muss)<br />

� Europäisches Recht:<br />

� Kein Legal Privilege für Anwaltskorrespondenz zwischen Unternehmen<br />

und Syndikusanwalt<br />

� Vgl. hierzu EuG, Urteil vom 17. September 2007, verbundene<br />

Rs. T-125/03 und T-253/03 – „Akzo Nobel und Akcros“ (Verfahren vor<br />

dem EuGH ist anhängig, Rs. C-550/07)<br />

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