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Dr. Thomas Kapp

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� Europäisches Kartellrecht:<br />

� Vorlagepflicht bei förmlichem Auskunftsersuchen der Europäischen<br />

Kommission, Art. 18 VO 1/2003<br />

� Bis Zugang eines förmlichen Auskunftsersuchens:<br />

� Vernichtung von Unterlagen nicht sanktioniert<br />

� Nach Zugang eines förmlichen Auskunftsersuchens:<br />

� Einerseits: Kein Recht zur Verweigerung der Vorlage belastender<br />

Unterlagen<br />

� Andererseits: Keine Pflicht, ein Geständnis abzulegen<br />

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