unsere Gemeinde unsere Gemeinde - Gemeinde Zettling
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6 GEMEINDE-INFORMATION ZETTLING · DEZEMBER 2012<br />
Haushaltsvoranschlag 2013<br />
Der Voranschlag für das kommende<br />
Jahr sieht vor:<br />
Ordentliche Einnahmen<br />
und Ausgaben von . . . . € 3,065.800,–<br />
Außerordentliche Einnahmen<br />
und Ausgaben von . . . . . . € 719.700,–<br />
Wichtige Ausgaben des<br />
ordentlichen Haushaltes:<br />
Kindergarten . . . . . . . . . . . . . 246.300,–<br />
Schulen . . . . . . . . . . . . . . . . . 153.700,–<br />
Musikschule . . . . . . . . . . . . . . 70.300,–<br />
Sozialhilfeverband . . . . . . . . 236.000,–<br />
<strong>Gemeinde</strong>verwaltung . . . . . 176.700,–<br />
Feuerwehr . . . . . . . . . . . . . . . . 82.500,–<br />
Straßenerhaltung . . . . . . . . . . 52.000,–<br />
Beleuchtung . . . . . . . . . . . . . . 22.000,–<br />
Wasserversorgung . . . . . . . . 170.400,–<br />
Abwasserbeseitigung . . . . . 333.000,–<br />
Änderungen bei<br />
der Hundeabgabe<br />
Am 3. Juli hat der Steiermärkische<br />
Landtag das<br />
Steiermärkische Hundeabgabegesetzbeschlossen,<br />
welches ab 1. Jänner<br />
2013 in Kraft tritt.<br />
Die wichtigsten Änderungen<br />
sind:<br />
Die gesetzliche Mindestabgabe<br />
für das Halten<br />
eines Hundes (Alter über<br />
3 Monate) beträgt ab<br />
1. Jänner 2013 € 60,– pro<br />
Hund und Jahr.<br />
Für Wachhunde gilt<br />
neben Nutz- und Jagdhunden<br />
eine Abgabenbegünstigung<br />
von 50%.<br />
Für Diensthunde öffent -<br />
licher Wa chen und<br />
Müllentsorgung . . . . . . . . . . . 88.600,–<br />
Landesumlage . . . . . . . . . . . 144.000,–<br />
Größte Einnahmen des<br />
ordentlichen Haushaltes:<br />
Kindergarten . . . . . . . . . . . . . 133.700,–<br />
Wasserversorgung . . . . . . . . 170.400,–<br />
Abwasserbeseitigung . . . . . 333.000,–<br />
Müllentsorgung . . . . . . . . . . . 88.600,–<br />
Grundsteuer . . . . . . . . . . . . . 110.000,–<br />
Kommunalsteuer . . . . . . . . . 600.000,–<br />
Bauabgabe . . . . . . . . . . . . . . . . 30.000,–<br />
Ertragsanteile . . . . . . . . . . . 1,009.100,–<br />
Wichtigste außerordentlichen<br />
Vorhaben:<br />
Beitrag zum Bau der<br />
Stocksporthalle . . . . . . . . . . . . 22.000,–<br />
Zuzahlung zu den neuen Musikinstrumenten<br />
der MUZ . . . . . 33.200,–<br />
Diensthunde des be -<br />
eideten Forst- und<br />
Jagdschutzpersonals<br />
sowie für speziell<br />
aus gebildete Hun -<br />
de, die zur Füh -<br />
rung blinder oder<br />
zum Schutz hilf -<br />
loser Personen<br />
not wendig sind, gilt eine<br />
Abgabenbefreiung.<br />
Personen müssen bei der<br />
Anschaffung eines Hundes<br />
die erforderliche<br />
Sachkunde durch einen<br />
sogenannten Hundekundenachweis<br />
erbringen.<br />
Dieser Nachweis gilt insbesondere<br />
dann als<br />
erbracht, wenn das Halten<br />
von Hunden über<br />
einen Zeitraum von fünf<br />
Jahren durchgehend<br />
min destens nachgewie-<br />
sen werden kann. Kann<br />
ein entsprechender<br />
Nach weis nicht vorgelegt<br />
werden, erhöht sich die<br />
Hundeabgabe auf das<br />
Zweifache. Spätestens<br />
ein Jahr nach Anschaffung<br />
des Hundes ist<br />
jedenfalls der Hunde -<br />
kun denachweis zu er -<br />
bringen.<br />
Sollte ein Hundehalter –<br />
abgesehen vom verpflichtenden<br />
Kurs für<br />
Kirchensanierung,<br />
Beitrag von . . . . . . . . . . . . . . 100.000,–<br />
aufgeteilt auf 5 Jahre<br />
Restbetrag Geh- und Radweg<br />
Bierbaum-West –<br />
<strong>Zettling</strong>-Kaiserwald . . . . . . . . 20.000,–<br />
Straßenausbau und -asphaltierung<br />
Industriegebiet . . . . . . . . . . . 200.000,–<br />
Zusätzliche Spielgeräte<br />
für die Spielplätze . . . . . . . . . 22.000,–<br />
Erweiterung<br />
Wasserleitungsnetz . . . . . . . . 50.000,–<br />
Erweiterung Kanalnetz . . . . . 40.000,–<br />
Erweiterung der öffentlichen<br />
Beleuchtung . . . . . . . . . . . . . . 20.000,–<br />
Sollten Geldmittel zur Verfügung stehen,<br />
ist vorgesehen, den Gehsteig im<br />
Ortsgebiet zu sanieren und mit der<br />
Planung des Kreisverkehrs im Indus -<br />
triegebiet zu beginnen.<br />
den Hundekunde-Nachweis<br />
– zusätzlich freiwillige<br />
Kurse wie zum Beispiel<br />
die Begleithundeprüfung<br />
belegen, reduziert<br />
sich die Hundesteuer<br />
um 50 Prozent auf<br />
€ 30,– pro Hund und<br />
Jahr.<br />
Nähere ausführliche<br />
Informationen erhalten<br />
Sie im <strong>Gemeinde</strong>amt<br />
unter 03135/52435.<br />
Frohe und besinnliche<br />
Weihnachten<br />
und ein erfolgreiches<br />
Neues Jahr 2013!<br />
Notar Esposito und sein Team danken<br />
für die gute Zusammenarbeit<br />
und das entgegengebrachte Vertrauen.<br />
Für eine kostenlose Erstberatung und die Betreuung<br />
in notariellen Angelegenheiten steht Ihnen<br />
das Notariat Esposito auch weiterhin gerne zur Verfügung.