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unsere Gemeinde unsere Gemeinde - Gemeinde Zettling

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6 GEMEINDE-INFORMATION ZETTLING · DEZEMBER 2012<br />

Haushaltsvoranschlag 2013<br />

Der Voranschlag für das kommende<br />

Jahr sieht vor:<br />

Ordentliche Einnahmen<br />

und Ausgaben von . . . . € 3,065.800,–<br />

Außerordentliche Einnahmen<br />

und Ausgaben von . . . . . . € 719.700,–<br />

Wichtige Ausgaben des<br />

ordentlichen Haushaltes:<br />

Kindergarten . . . . . . . . . . . . . 246.300,–<br />

Schulen . . . . . . . . . . . . . . . . . 153.700,–<br />

Musikschule . . . . . . . . . . . . . . 70.300,–<br />

Sozialhilfeverband . . . . . . . . 236.000,–<br />

<strong>Gemeinde</strong>verwaltung . . . . . 176.700,–<br />

Feuerwehr . . . . . . . . . . . . . . . . 82.500,–<br />

Straßenerhaltung . . . . . . . . . . 52.000,–<br />

Beleuchtung . . . . . . . . . . . . . . 22.000,–<br />

Wasserversorgung . . . . . . . . 170.400,–<br />

Abwasserbeseitigung . . . . . 333.000,–<br />

Änderungen bei<br />

der Hundeabgabe<br />

Am 3. Juli hat der Steiermärkische<br />

Landtag das<br />

Steiermärkische Hundeabgabegesetzbeschlossen,<br />

welches ab 1. Jänner<br />

2013 in Kraft tritt.<br />

Die wichtigsten Änderungen<br />

sind:<br />

Die gesetzliche Mindestabgabe<br />

für das Halten<br />

eines Hundes (Alter über<br />

3 Monate) beträgt ab<br />

1. Jänner 2013 € 60,– pro<br />

Hund und Jahr.<br />

Für Wachhunde gilt<br />

neben Nutz- und Jagdhunden<br />

eine Abgabenbegünstigung<br />

von 50%.<br />

Für Diensthunde öffent -<br />

licher Wa chen und<br />

Müllentsorgung . . . . . . . . . . . 88.600,–<br />

Landesumlage . . . . . . . . . . . 144.000,–<br />

Größte Einnahmen des<br />

ordentlichen Haushaltes:<br />

Kindergarten . . . . . . . . . . . . . 133.700,–<br />

Wasserversorgung . . . . . . . . 170.400,–<br />

Abwasserbeseitigung . . . . . 333.000,–<br />

Müllentsorgung . . . . . . . . . . . 88.600,–<br />

Grundsteuer . . . . . . . . . . . . . 110.000,–<br />

Kommunalsteuer . . . . . . . . . 600.000,–<br />

Bauabgabe . . . . . . . . . . . . . . . . 30.000,–<br />

Ertragsanteile . . . . . . . . . . . 1,009.100,–<br />

Wichtigste außerordentlichen<br />

Vorhaben:<br />

Beitrag zum Bau der<br />

Stocksporthalle . . . . . . . . . . . . 22.000,–<br />

Zuzahlung zu den neuen Musikinstrumenten<br />

der MUZ . . . . . 33.200,–<br />

Diensthunde des be -<br />

eideten Forst- und<br />

Jagdschutzpersonals<br />

sowie für speziell<br />

aus gebildete Hun -<br />

de, die zur Füh -<br />

rung blinder oder<br />

zum Schutz hilf -<br />

loser Personen<br />

not wendig sind, gilt eine<br />

Abgabenbefreiung.<br />

Personen müssen bei der<br />

Anschaffung eines Hundes<br />

die erforderliche<br />

Sachkunde durch einen<br />

sogenannten Hundekundenachweis<br />

erbringen.<br />

Dieser Nachweis gilt insbesondere<br />

dann als<br />

erbracht, wenn das Halten<br />

von Hunden über<br />

einen Zeitraum von fünf<br />

Jahren durchgehend<br />

min destens nachgewie-<br />

sen werden kann. Kann<br />

ein entsprechender<br />

Nach weis nicht vorgelegt<br />

werden, erhöht sich die<br />

Hundeabgabe auf das<br />

Zweifache. Spätestens<br />

ein Jahr nach Anschaffung<br />

des Hundes ist<br />

jedenfalls der Hunde -<br />

kun denachweis zu er -<br />

bringen.<br />

Sollte ein Hundehalter –<br />

abgesehen vom verpflichtenden<br />

Kurs für<br />

Kirchensanierung,<br />

Beitrag von . . . . . . . . . . . . . . 100.000,–<br />

aufgeteilt auf 5 Jahre<br />

Restbetrag Geh- und Radweg<br />

Bierbaum-West –<br />

<strong>Zettling</strong>-Kaiserwald . . . . . . . . 20.000,–<br />

Straßenausbau und -asphaltierung<br />

Industriegebiet . . . . . . . . . . . 200.000,–<br />

Zusätzliche Spielgeräte<br />

für die Spielplätze . . . . . . . . . 22.000,–<br />

Erweiterung<br />

Wasserleitungsnetz . . . . . . . . 50.000,–<br />

Erweiterung Kanalnetz . . . . . 40.000,–<br />

Erweiterung der öffentlichen<br />

Beleuchtung . . . . . . . . . . . . . . 20.000,–<br />

Sollten Geldmittel zur Verfügung stehen,<br />

ist vorgesehen, den Gehsteig im<br />

Ortsgebiet zu sanieren und mit der<br />

Planung des Kreisverkehrs im Indus -<br />

triegebiet zu beginnen.<br />

den Hundekunde-Nachweis<br />

– zusätzlich freiwillige<br />

Kurse wie zum Beispiel<br />

die Begleithundeprüfung<br />

belegen, reduziert<br />

sich die Hundesteuer<br />

um 50 Prozent auf<br />

€ 30,– pro Hund und<br />

Jahr.<br />

Nähere ausführliche<br />

Informationen erhalten<br />

Sie im <strong>Gemeinde</strong>amt<br />

unter 03135/52435.<br />

Frohe und besinnliche<br />

Weihnachten<br />

und ein erfolgreiches<br />

Neues Jahr 2013!<br />

Notar Esposito und sein Team danken<br />

für die gute Zusammenarbeit<br />

und das entgegengebrachte Vertrauen.<br />

Für eine kostenlose Erstberatung und die Betreuung<br />

in notariellen Angelegenheiten steht Ihnen<br />

das Notariat Esposito auch weiterhin gerne zur Verfügung.

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