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ABFUHR - Gemeinde Rauchenwarth

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FEIERN SIE WIEDER MIT UNS AM SILVESTERTAG!<br />

Am Vormittag lädt Sie der <strong>Gemeinde</strong>rat zu Punsch und Glühwein<br />

im <strong>Gemeinde</strong>zentrum ein.<br />

Um die Mittagszeit wird der Musikverein <strong>Rauchenwarth</strong> beim<br />

Kindergarten ein kräftigendes „Sauschädlessen“ ausgeben,<br />

um für die lange Nacht gerüstet zu sein.<br />

Am Nachmittag lädt Sie die Singgemeinschaft <strong>Rauchenwarth</strong><br />

wieder zu einer Jause mit Kaffee und Kuchen im Kulturzentrum ein.<br />

Durch KNALLKÖRPER (Kracher) entsteht<br />

nicht nur Lärm!<br />

Die davon ausgehende Brandgefahr darf<br />

nicht unterschätzt werden. Wir ersuchen Sie<br />

daher am Silvesterabend Rücksicht auf<br />

andere Menschen zu nehmen!<br />

Vor allem alte Menschen werden durch den<br />

Krach gestört. Hunde und viele andere Tiere<br />

werden verängstigt und sind of tagelang<br />

nervös.<br />

Silvester kann auch ohne lärmende<br />

Kracher gefeiert werden!!<br />

Wir weisen Sie darauf hin, dass gemäß<br />

§ 93 Abs. 1 der StVO 1960<br />

der Eigentümer von Liegenschaften im Ortsgebiet<br />

verpflichtet ist, die entlang der Liegenschaft in<br />

einer Entfernung von nicht mehr als 3 Metern<br />

vorhandenen, zum öffentlichen Verkehr<br />

dienenden Gehsteige und Gehwege,<br />

einschließlich der in ihrem Zuge befindlichen<br />

Stiegenanlagen, entlang der ganzen Liegenschaft<br />

in der Zeit von 06.00 bis 22.00 Uhr von Schnee<br />

und Verunreinigungen zu säubern sowie bei<br />

Schnee und Glatteis zu bestreuen hat.<br />

Ist ein Gehsteig (Gehweg) nicht vorhanden, so ist<br />

der Straßenrand in der Breite von 1 m zu säubern<br />

Christbäume ...<br />

gehören nicht in den Restmüll<br />

oder gar in den Wald<br />

geworfen! Man kann sie<br />

entweder häckseln und<br />

anschließend kompostieren<br />

oder zum Heizen verwenden.<br />

Wem beides nicht möglich ist<br />

oder zu umständlich erscheint, der kann<br />

auch heuer wieder seinen Christbaum im<br />

Abfallsammelzentrum abgeben.<br />

Voraussetzung dafür ist, dass der Baum<br />

sorgfältig abgeräumt ist, d.h. kein Lametta<br />

oder sonstiger Christbaumschmuck dürfen<br />

sich mehr am Baum befinden!<br />

PFLICHTEN DER ANRAINER BEI DER SCHNEERÄUMUNG<br />

UND GLATTEISBEKÄMPFUNG<br />

und zu bestreuen.<br />

Bei Glatteis streuen Sie bitte nur<br />

Splitt, der aus den Splittboxen<br />

kostenlos entnommen werden kann!<br />

§ 93 Abs. 2 der StVO 1960<br />

Die in Abs. 1 genannten Personen haben dafür zu<br />

sorgen, dass Schneewächten oder Eisbildungen<br />

von den Dächern ihrer an der Straße gelegenen<br />

Gebäude entfernt werden.<br />

Wir ersuchen die Mitbürger, bei geräumter Straße<br />

den Schnee von den Gehsteigen nicht auf die<br />

Straße zu schaufeln!

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