ABFUHR - Gemeinde Rauchenwarth
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FEIERN SIE WIEDER MIT UNS AM SILVESTERTAG!<br />
Am Vormittag lädt Sie der <strong>Gemeinde</strong>rat zu Punsch und Glühwein<br />
im <strong>Gemeinde</strong>zentrum ein.<br />
Um die Mittagszeit wird der Musikverein <strong>Rauchenwarth</strong> beim<br />
Kindergarten ein kräftigendes „Sauschädlessen“ ausgeben,<br />
um für die lange Nacht gerüstet zu sein.<br />
Am Nachmittag lädt Sie die Singgemeinschaft <strong>Rauchenwarth</strong><br />
wieder zu einer Jause mit Kaffee und Kuchen im Kulturzentrum ein.<br />
Durch KNALLKÖRPER (Kracher) entsteht<br />
nicht nur Lärm!<br />
Die davon ausgehende Brandgefahr darf<br />
nicht unterschätzt werden. Wir ersuchen Sie<br />
daher am Silvesterabend Rücksicht auf<br />
andere Menschen zu nehmen!<br />
Vor allem alte Menschen werden durch den<br />
Krach gestört. Hunde und viele andere Tiere<br />
werden verängstigt und sind of tagelang<br />
nervös.<br />
Silvester kann auch ohne lärmende<br />
Kracher gefeiert werden!!<br />
Wir weisen Sie darauf hin, dass gemäß<br />
§ 93 Abs. 1 der StVO 1960<br />
der Eigentümer von Liegenschaften im Ortsgebiet<br />
verpflichtet ist, die entlang der Liegenschaft in<br />
einer Entfernung von nicht mehr als 3 Metern<br />
vorhandenen, zum öffentlichen Verkehr<br />
dienenden Gehsteige und Gehwege,<br />
einschließlich der in ihrem Zuge befindlichen<br />
Stiegenanlagen, entlang der ganzen Liegenschaft<br />
in der Zeit von 06.00 bis 22.00 Uhr von Schnee<br />
und Verunreinigungen zu säubern sowie bei<br />
Schnee und Glatteis zu bestreuen hat.<br />
Ist ein Gehsteig (Gehweg) nicht vorhanden, so ist<br />
der Straßenrand in der Breite von 1 m zu säubern<br />
Christbäume ...<br />
gehören nicht in den Restmüll<br />
oder gar in den Wald<br />
geworfen! Man kann sie<br />
entweder häckseln und<br />
anschließend kompostieren<br />
oder zum Heizen verwenden.<br />
Wem beides nicht möglich ist<br />
oder zu umständlich erscheint, der kann<br />
auch heuer wieder seinen Christbaum im<br />
Abfallsammelzentrum abgeben.<br />
Voraussetzung dafür ist, dass der Baum<br />
sorgfältig abgeräumt ist, d.h. kein Lametta<br />
oder sonstiger Christbaumschmuck dürfen<br />
sich mehr am Baum befinden!<br />
PFLICHTEN DER ANRAINER BEI DER SCHNEERÄUMUNG<br />
UND GLATTEISBEKÄMPFUNG<br />
und zu bestreuen.<br />
Bei Glatteis streuen Sie bitte nur<br />
Splitt, der aus den Splittboxen<br />
kostenlos entnommen werden kann!<br />
§ 93 Abs. 2 der StVO 1960<br />
Die in Abs. 1 genannten Personen haben dafür zu<br />
sorgen, dass Schneewächten oder Eisbildungen<br />
von den Dächern ihrer an der Straße gelegenen<br />
Gebäude entfernt werden.<br />
Wir ersuchen die Mitbürger, bei geräumter Straße<br />
den Schnee von den Gehsteigen nicht auf die<br />
Straße zu schaufeln!