Steuern & Nachfolgeplanung - Weberbank Berlin
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Vermögen über Generationen.<br />
Meine Privatbank.
Willkommen bei der <strong>Weberbank</strong>.<br />
Unser Bankhaus wurde 1949 in <strong>Berlin</strong> von Hans Weber gegründet. Vom ersten Tag an hat sich<br />
die <strong>Weberbank</strong> als Privatbank profiliert, die sich nicht nur mit großem Erfolg um die Vermögens-<br />
anlage und das Vermögensmanagement gekümmert hat, sondern auch um alle weiteren Bankdienstleistungen<br />
vom Girokonto bis zur Immobilienfinanzierung.<br />
Schon damals war das Besondere an der <strong>Weberbank</strong> ihre nachhaltige Anlagepolitik. Sie hat stets<br />
dafür gesorgt, dass die ihr anvertrauten Vermögen langfristig wachsen und somit gut strukturiert<br />
an die nächste Generation weitergegeben werden können. Das gilt bis heute.<br />
Unsere Bank steht für Unabhängigkeit und die Individualität einer Privatbank. Dies bietet den<br />
persönlichen Rahmen, den Sie für Ihre Bankgeschäfte auch erwarten dürfen. Die <strong>Weberbank</strong> sucht<br />
immer – bei vernünftiger Risikoabschätzung – nach den besten Anlageprodukten im Markt und<br />
ist dabei nur einem Interesse verpflichtet: dem ihrer Kunden. Und genau das ist der Grund, warum<br />
immer mehr Menschen sagen: „<strong>Weberbank</strong>. Meine Privatbank.“<br />
3
Die Broschüre auf einen Blick.<br />
Ein komplexes Vorhaben 6<br />
Bestandteile einer Nachfolgeregelung 8<br />
Rechtliche Rahmenbedingungen 10<br />
Steuerliche Rahmenbedingungen 12<br />
Schenkungen 14<br />
Unternehmensnachfolge 18<br />
Familiengesellschaften 22<br />
Unsere Expertise 24<br />
Checkliste 25<br />
Stand der Informationen: September 2009<br />
5
Vermögensnachfolge ist nicht nur<br />
eine Frage des Geldes.
Werte, Traditionen und Freiräume<br />
sind genauso wichtig.<br />
Vermögensnachfolge regeln –<br />
ein anspruchsvolles Vorhaben.<br />
In Deutschland werden jährlich Milliardenwerte<br />
vererbt. Nicht immer gerät dieses Vermögen in<br />
wohlüberlegter Art und Weise in die dafür vorgesehenen<br />
Hände. Nur schätzungsweise 25 Prozent der<br />
Deutschen haben ein Testament und lediglich geschätzte<br />
5 Prozent aller Testamente sind steuerlich<br />
und rechtlich optimiert.<br />
Geeignete Lösungen für die Vermögensnachfolge<br />
sind nicht einfach zu finden und umzusetzen, da sie<br />
sehr komplexe Anforderungen stellen: Einerseits die<br />
eigene finanzielle Unabhängigkeit im Alter zu sichern<br />
und andererseits die Nachkommen rundum zu versorgen,<br />
ist die anspruchsvollste Herausforderung der<br />
Vermögensnachfolge. Um hierfür eine solide Grundlage<br />
zu schaffen, ist es wichtig, frühzeitig die richtigen<br />
Vorkehrungen zu treffen: Nachfolgeregelungen und<br />
Testamente sorgen dafür, möglichem Streit zwischen<br />
Erben vorzubeugen. Die Wahl geeigneter institutioneller<br />
und organisatorischer Optionen, etwa die<br />
Gründung einer Stiftung, hilft das eigene Lebenswerk<br />
für die folgenden Generationen zu erhalten.<br />
Auch die Verantwortung gegenüber den Familienmitgliedern<br />
und der Gesellschaft sollte bei alledem<br />
immer mitbedacht werden. Ein maßgeschneidertes<br />
und ganzheitliches Vermögensmanagement begleitet<br />
im Idealfall diesen vielschichtigen Prozess, in dessen<br />
Mittelpunkt die Versorgung der eigenen Familie<br />
sowie der langfristige Erhalt und die Mehrung des<br />
Vermögens stehen.<br />
Vermögen ist immer beides: Die Befähigung, eigene<br />
Potenziale zu entfalten, und eine Verpflichtung, die<br />
finanziellen, geistigen und menschlichen Werte, die<br />
die gemeinsame Identität ausmachen, zu bewahren<br />
und weiterzuentwickeln.<br />
Fingerspitzengefühl und Kommunikation<br />
sind gefragt.<br />
<strong>Nachfolgeplanung</strong>en erfordern nicht nur die Fähigkeiten<br />
und das Wissen von spezialisierten Rechtsanwälten,<br />
Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und<br />
Vermögensverwaltern, sondern auch psychologisches<br />
und soziales Fingerspitzengefühl. Erfolgreiche<br />
Nachfolgen sind gut strukturiert, aber sie sollten<br />
ebenso gut kommuniziert werden.<br />
7
Auf Ihre Kinder können Sie stolz sein.
Auch auf Ihre Nachfolgeregelung?<br />
Leitlinien einer guten <strong>Nachfolgeplanung</strong>.<br />
Ein Mensch braucht viele Jahre, um sich zu entwickeln.<br />
Auch eine gute <strong>Nachfolgeplanung</strong> ist nicht über Nacht<br />
zu realisieren. Die Ausgestaltung einer vernünftigen<br />
Nachfolgeregelung sollte sich in erster Linie nach den<br />
persönlichen und familiären Werten richten. Sie geben<br />
das Leitbild für die gesamte <strong>Nachfolgeplanung</strong> vor.<br />
Ob ein Lebenswerk erhalten werden soll, möglichem<br />
Streit unter Erben vorgebeugt, die Familie langfristig<br />
versorgt oder <strong>Steuern</strong> gespart werden sollen, entscheidet<br />
letztendlich über Art und Struktur der jeweiligen<br />
<strong>Nachfolgeplanung</strong>. So individuell wie jede Persönlichkeit<br />
sind auch die Ziele, die jeder Einzelne durch seine<br />
<strong>Nachfolgeplanung</strong> realisiert. Diesen persönlichen<br />
Zielen werden insbesondere durch rechtliche und<br />
steuerliche Bestimmungen Grenzen gesetzt.<br />
Die steuerlichen Rahmenbedingungen werden durch<br />
das deutsche und ausländische Erbschaft- und<br />
Schenkungsteuerrecht vorgegeben. Die rechtlichen<br />
Eckpunkte sind in erster Linie durch das Erb-, Familien-<br />
und Güterrecht bestimmt. Da die Familiengeschichte<br />
und das Familienvermögen oft maßgeblich<br />
unternehmerisch geprägt sind, müssen auch gesellschaftsrechtliche<br />
und betriebswirtschaftliche Fragestellungen<br />
in die <strong>Nachfolgeplanung</strong> einbezogen werden.<br />
Welchen persönlichen Wünschen und Vorstellungen folgt man? Welche Interessen haben die Nachfolger? Worin bestehen wichtige Werte,<br />
z. B. in finanzieller, moralischer und intellektueller Hinsicht?<br />
Steuerrecht<br />
Wie kann der Spielraum zwischen<br />
rechtlich Vorgeschriebenem und den<br />
sich hieraus ergebenden Alternativen<br />
genutzt werden?<br />
Persönliche und familiäre Werte<br />
optimale Umsetzung<br />
der Vermögensübergabe<br />
Erb-, Familien- und Güterrecht<br />
Wer hat einen Anspruch auf ein Erbe?<br />
Welche Gestaltungsfreiräume bestehen?<br />
Gesellschaftsrecht<br />
Wie strukturiert und harmonisiert man<br />
Unternehmensverträge im Hinblick<br />
auf die Übergabe von Unternehmensvermögen?<br />
9
10<br />
Rechtliche Fragen an das Erbe.<br />
Rechtliche Bestimmungen – und hier vor allem erb-,<br />
familien- und güterrechtliche – geben den Rahmen<br />
vor, innerhalb dessen die Familienressourcen auf<br />
andere Generationen übergehen können. In dieser<br />
Hinsicht ist vor allem zu klären:<br />
| Was gehört zum Erbe?<br />
| Wer soll erben und wer erbt, wenn es kein Testament<br />
gibt? Ist ein eventuell vorhandenes Testament aktuell?<br />
| Wie sieht das Erbrecht von Ehegatten aus, welche<br />
Erbhierarchien gibt es?<br />
| Wie kann man eigene Vorstellungen verwirklichen,<br />
um dem Vermögen und der Familienidentität gerecht<br />
zu werden? Wie kann man auf die Auswahl der Erben<br />
Einfluss nehmen?<br />
Onkel<br />
Vetter<br />
Nachfahren<br />
Man muss die rechtlichen<br />
Rahmenbedingungen kennen.<br />
Bruder Erblasser<br />
Schwester<br />
Neffe<br />
Großneffe<br />
Großeltern<br />
Eltern<br />
Kinder<br />
Enkel<br />
Urenkel<br />
|<br />
Wie sehen die grundsätzlichen Anforderungen an ein<br />
Testament aus, um Missverständnisse zu vermeiden<br />
und dessen Gültigkeit zu sichern?<br />
Anhand dieser Eckpunkte sollte die <strong>Nachfolgeplanung</strong><br />
rechtlich intensiv geprüft werden. Dabei gilt: Lieber<br />
früher damit beginnen, als später ungeklärte Verhältnisse<br />
oder zu viel Interpretationsspielraum zu hinterlassen.<br />
Das betrifft insbesondere die Möglichkeit<br />
eines Erbvertrages, mit dem bestehende Ansprüche<br />
der Erben und die Interessen der Erblasser frühzeitig<br />
in Einklang gebracht werden können. In diesem Zusammenhang<br />
können Vorsorgevollmachten – gegebenenfalls<br />
verknüpft mit Patientenverfügungen – wichtig<br />
sein, um die eigene Zukunft auch in Notsituationen zu<br />
sichern.<br />
Die deutsche gesetzliche Erbfolge richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad. Wichtig: Sind z. B. Erben 1. Ordnung vorhanden, können Erben<br />
nachfolgender Ordnungen nicht mehr in Betracht kommen.<br />
Nichte<br />
Großnichte<br />
3. Ordnung 2. Ordnung 1. Ordnung 2. Ordnung 3. Ordnung<br />
Tante<br />
Cousine<br />
Nachfahren
Dann kann man sie für sich<br />
und seine Erben nutzen.<br />
Zugewinngemeinschaft.<br />
Für Ehepartner – aber auch für Lebenspartner – ist es wichtig, in welchem Güterstand sie zusammen<br />
leben. Wer nichts unternimmt, lebt im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft.<br />
Da Ehen heute oft nicht mehr halten, bis dass der Tod sie scheidet, kann die ehevertraglich zu<br />
vereinbarende sogenannte „modifizierte Zugewinngemeinschaft“ eine Alternative darstellen:<br />
Endet die Ehe durch den Tod eines Ehegatten, gilt für den Überlebenden unter Umständen die<br />
günstigere Zugewinngemeinschaft. Endet sie vorher, gilt ohne Zugewinnausgleich die Gütertrennung.<br />
Zugewinnausgleich.<br />
Im Todesfall hängt die Höhe des Ehegattenerbes vom Güterstand ab. Erbt der überlebende Ehegatte<br />
neben Kindern, erhält er grundsätzlich einen Erbteil von einem Viertel, das sich um einen pauschalen<br />
Zugewinnausgleich von einem weiteren Viertel erhöht, wenn die Ehepartner (Lebenspartner) im<br />
Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt haben. Lediglich wenn der Ehepartner nicht erbt,<br />
kommt es – wie bei einer Aufhebung des Güterstandes unter Lebenden – zu einer exakten Berechnung<br />
des Zugewinnausgleichs.<br />
Wichtig ist dabei, dass der Zugewinnausgleich erbschaft- bzw. schenkungsteuerfrei ist. Dabei gilt<br />
für die Steuerfreiheit nicht die Pauschalierung auf ein Viertel; vielmehr kommt es auf den exakt<br />
ermittelten Zugewinnausgleich an.<br />
Güterstandswechsel.<br />
Die so erzielbare Steuerfreiheit des Zugewinns kann selbst noch erreicht werden, wenn die<br />
Ehepartner zunächst einen vertraglichen Güterstand (Gütertrennung, Gütergemeinschaft) gewählt<br />
hatten, da die neuere Finanzrechtsprechung es anerkennt, wenn die Ehepartner den gesetzlichen<br />
Güterstand noch rückwirkend zum Beginn der Ehe vereinbaren.<br />
Auch zu Lebzeiten erlaubt ein Wechsel des Güterstands unter Umständen steuerfreie Vermögensübertragungen<br />
zwischen den Ehepartnern. Wird der zunächst gewählte gesetzliche Güterstand<br />
zugunsten der Gütertrennung aufgegeben, fällt der steuerfreie Zugewinnausgleichsanspruch des<br />
einen Ehepartners sofort an. Selbst eine anschließende Rückkehr in den gesetzlichen Güterstand<br />
ist möglich (sogenannte „Güterstandsschaukel“).<br />
11
12<br />
Steuerliche Fragen an das Erbe.<br />
Erbschaft- und schenkungsteuerliche Fragestellungen<br />
stehen häufig im Zentrum der Diskussion von Vermögensinhabern.<br />
Die Regeln für die deutsche Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />
sind weitestgehend identisch. Unterschiede<br />
gibt es zum Beispiel bei der Berücksichtigung<br />
von Schulden und der Übertragung von Wohnsitzen,<br />
die sich im Eigentum übertragender Ehegatten oder<br />
eingetragener Lebenspartner („Familienwohnheime“)<br />
befinden. Im Jahr 2006 wurden in Deutschland bei<br />
einem geschätzten Gesamtvermögensübergang von<br />
ca. 150 Milliarden Euro nur ca. 3,8 Milliarden Euro an<br />
die Steuerkassen der deutschen Bundesländer gezahlt.<br />
Die relativ geringe Gesamthöhe der Erbschaft-<br />
und Schenkungsteuer war unter Geltung des bis<br />
31.12.2008 anzuwendenden Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts<br />
nicht nur auf die jeweiligen persönlichen<br />
Freibeträge und Begünstigungen, sondern<br />
auch auf den Einsatz verschiedener rechtlicher<br />
Gestaltungen zurückzuführen. Auch wenn das seit<br />
Planen Sie heute den steuerlich<br />
optimalen Vermögensübergang.<br />
dem 1.1.2009 geltende Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht<br />
viele Gestaltungen zur Steueroptimierung<br />
eingeschränkt hat, können dennoch die neuen<br />
Besteuerungsregeln im Einzelfall vorteilhaft sein. In<br />
diesem Zusammenhang sind vorab unter anderem<br />
folgende Fragestellungen zu klären:<br />
| Wie hoch ist die Erbschaft- und Schenkungsteuer auf<br />
Basis des derzeit vorhandenen Vermögens abzüglich<br />
vorhandener Schulden?<br />
| Welche Maßnahmen können getroffen werden, um<br />
die vorhandene Situation zu optimieren?<br />
|<br />
Inwieweit können frühzeitige Übertragungen von<br />
Vermögen durch Schenkungen (sogenannte vorweggenommene<br />
Erb folge) die Belastung mit Erbschaftund<br />
Schenkungsteuer reduzieren?
Damit morgen Ihre Kinder<br />
davon profitieren.<br />
Reform des Erbschaft- und<br />
Schenkungsteuerrechts.<br />
Bereits Ende 2006 hatte das Bundesverfassungsgericht<br />
festgestellt, dass das damals<br />
gültige Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht<br />
verfassungswidrig war, da für unterschiedliche<br />
Vermögensarten (Geldvermögen, Grundver-<br />
mögen, Betriebsvermögen, land- und forst-<br />
wirtschaftliches Vermögen) unterschiedliche<br />
Bemessungsgrundlagen zur Ermittlung der<br />
Steuer herangezogen wurden. Basierend auf<br />
den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts<br />
hat der Gesetzgeber eine Reform des Erbschaft-<br />
und Schenkungsteuerrechts beschlossen,<br />
die zum 1.1.2009 in Kraft getreten ist.<br />
Einen grundsätzlichen Systemwechsel hat<br />
diese Reform nicht hervorgebracht. Vielmehr<br />
sind bestehende Freibeträge und Steuersätze<br />
angehoben und Vergünstigungen deutlich eingeschränkt<br />
worden – insbesondere bei Grundvermögen<br />
und betrieblichem Vermögen. Die<br />
Ausgestaltung des neuen Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts<br />
erfordert aufgrund einer<br />
tendenziell höheren Steuerbelastung eine noch<br />
intensivere Beschäftigung mit geplanten Vermögensübertragungen.<br />
Nach wie vor ergeben<br />
sich gute Möglichkeiten, Vermögen innerhalb<br />
der Familie steuerschonend auf nachfolgende<br />
Generationen überzuleiten.<br />
Die Freibeträge seit dem 1.1.2009<br />
Steuerklasse I Neu (Alt)<br />
Ehegatten 500.000 Euro (307.000 Euro)<br />
Kinder 400.000 Euro (205.000 Euro)<br />
Enkelkinder 200.000 Euro (51.200 Euro)<br />
Eltern/Großeltern (im Erbfall) 100.000 Euro (51.200 Euro)<br />
Steuerklasse II<br />
Eltern/Großeltern (Schenkung),<br />
Geschwister, Nichte/Neffen,<br />
Stiefeltern, Schwiegereltern und<br />
-kinder, geschiedener Ehegatte 20.000 Euro (10.300 Euro)<br />
Steuerklasse III<br />
Sonstige Personen 20.000 Euro (5.200 Euro)<br />
Eingetragene Lebenspartner 500.000 Euro (5.200 Euro)<br />
Die Steuersätze in % seit dem 1.1.2009<br />
Erwerbe bis Steuerklasse I Steuerklasse II/III<br />
75.000 Euro 7 30<br />
300.000 Euro 11 30<br />
600.000 Euro 15 30<br />
6.000.000 Euro 19 30<br />
13.000.000 Euro 23 50<br />
26.000.000 Euro 27 50<br />
>26.000.000 Euro 30 50<br />
Bei geringfügiger Überschreitung der Wertgrenzen kann der<br />
übersteigende Teil zu dem für die vorige Tarifstufe geltenden<br />
Steuersatz besteuert werden (sogenannter Härteausgleich).<br />
13
Manchmal muss man Geld verschenken.
Damit man es behalten kann.<br />
Schenkungen als vorweggenommene Erbfolge.<br />
Knapp eineinhalb Prozent aller deutschen Haushalte<br />
erben jedes Jahr und ein weiteres Prozent nehmen<br />
Schenkungen entgegen. Diese Zahl zeigt, dass sich<br />
die Schenkung zu Lebzeiten im Rahmen der vorweggenommenen<br />
Erbfolge als eine wichtige Möglichkeit<br />
der Vermögensübergabe etabliert hat.<br />
Aus den veröffentlichten Angaben des Statistischen<br />
Bundesamtes für das Jahr 2007 lässt sich ableiten,<br />
dass trotz eines deutlich höheren Volumens von<br />
Schenkungen gegenüber Erbschaften (ca. 35 Milliarden<br />
Euro Schenkungsvermögen und ca. 22 Milliarden<br />
Euro Vermögen aus Erbschaften) die Steuerbelastung<br />
von Schenkungen mit ca. 3,7 % deutlich unter der<br />
Steuerbelastung von Erbschaften (ca. 13,2 %) liegt.<br />
Dies lässt darauf schließen, dass durch sorgfältige<br />
Planung der Vermögensübergabe im Wege von<br />
Schenkungen eine Steuerreduzierung möglich ist.<br />
Bei einer Schenkung braucht der Schenkende die<br />
Verfügungsgewalt über die übertragenen Vermögensgegenstände<br />
nicht aus der Hand zu geben, sondern<br />
kann sich den wirtschaftlichen Nutzen, aber auch<br />
die entsprechenden Lasten an den übertragenen<br />
Wirtschaftsgütern vorbehalten. Diese Variante findet<br />
sich häufig bei Immobilienschenkungen, sie ist aber<br />
auch bei Übertragung von Gesellschaftsanteilen und<br />
weiteren Wirtschaftsgütern vorstellbar. Gerade nach<br />
neuem Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht wird<br />
dieser Übertragungsvariante eine erhöhte Aufmerksamkeit<br />
zukommen, da das zurückbehaltene Nutzungsrecht<br />
in vollem Umfang die steuerpflichtige<br />
Bemessungsgrundlage als Belastung mindert.<br />
Schenkungen bedürfen grundsätzlich einer notariellen<br />
Beurkundung. Der bloße Vollzug der Schenkung<br />
gleicht allerdings in vielen Fällen das Fehlen dieser<br />
Beurkundung aus. Detailregelungen zur Schenkung<br />
lassen sich auf diesem Wege jedoch nicht festlegen,<br />
dies ist ausschließlich über eine genaue Beurkundung<br />
der Einzelheiten zu erreichen. Schenkungen können<br />
auch mit Widerrufsvorbehalten z. B. für Fälle des<br />
Vorversterbens des Beschenkten, seiner Insolvenz<br />
oder vertragswidriger Vereinbarungen in Ehe- oder<br />
Erbverträgen ausgestattet werden. Anrechnungen der<br />
Schenkungen auf den gesetzlichen Pflichtteil sollten<br />
vorab geklärt und dokumentiert sein.<br />
15
16<br />
Frühes Schenken spart <strong>Steuern</strong>.<br />
Schenkungen zu Lebzeiten bieten nach wie vor viele<br />
interessante steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten:<br />
Durch frühzeitig begonnene Schenkungen – auch<br />
schon an Minderjährige – können die persönlichen<br />
erbschaft- und schenkungsteuerlichen Freibeträge<br />
optimal genutzt werden. Bei einer Familie mit 2 Kindern<br />
können nach aktueller Rechtslage alle 10 Jahre<br />
bis zu 1.600.000 Euro schenkungsteuerfrei übertragen<br />
werden. Darüber hinaus darf nicht unterschätzt<br />
werden, dass sich durch die frühzeitige Übertragung<br />
von Einkunftsquellen auf die nachfolgende Generation<br />
– z. B. die fremdvermietete Immobilie – Wertzuwächse<br />
ab diesem Zeitpunkt in der Generationenfolge<br />
nicht mehr erbschaft- und schenkungsteuererhöhend<br />
auswirken.<br />
Ein weiterer Aspekt kann die sogenannte mittelbare<br />
Grundstücksschenkung sein, bei der Geld mit der<br />
konkreten Auflage zum Erwerb einer bestimmten<br />
Immobilie geschenkt wird. Die Bemessungsgrundlage<br />
richtet sich dann nicht nach dem Nominalbetrag des<br />
Geldes, sondern nach dem Grundbesitzwert, der nach<br />
wie vor in bestimmten Fällen niedriger als der für steuerliche<br />
Zwecke anzusetzende Wert des Barvermögens<br />
sein kann. Im Bereich der Immobilienübertragungen,<br />
aber auch bei anderen Vermögensgegenständen,<br />
rückt das Instrument der Nutzungsvorbehalte, wie<br />
etwa Nießbrauch, aufgrund der Minderung der steuerlichen<br />
Bemessungsgrundlage stärker in den Fokus.<br />
Schenkungen bieten vielfältige<br />
Gestaltungsspielräume.<br />
Ein erheblicher steuerlicher Vorteil kann auch dadurch<br />
erzielt werden, dass zwischen lebenden Ehegatten<br />
und Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft<br />
ein Familienwohnheim – auch mehrfach<br />
während einer bestehenden Ehe oder Lebenspartnerschaft<br />
– vollständig steuerfrei übertragen wird.<br />
Ein selbst bewohntes Familienwohnheim kann darüber<br />
hinaus im Erbfall an Ehegatten oder eingetragene<br />
Lebenspartner und Kinder ebenfalls steuerfrei übergehen,<br />
wenn der Erwerber das Objekt noch mindestens<br />
10 Jahre selbst bewohnt. Erbt ein Kind das Familienwohnheim,<br />
wird die Steuerbefreiung nur für maximal<br />
200 qm Wohnfläche gewährt. Die übersteigende<br />
Wohnfläche wird sodann ohne Vergünstigung besteuert.<br />
Ein wichtiger Ratschlag:<br />
Schenkungen sollten nie aus rein steuerlichen Motiven<br />
vorgenommen werden. Familiäre, ökonomische und<br />
rechtliche Aspekte sind in die Gesamtentscheidung<br />
mit einzubeziehen.
Für Sie und Ihre Familie.<br />
Beispiel Grundstücksschenkung.<br />
Ein Mehrfamilienhaus in guter Lage mit einem aktuellen Verkehrswert von ca. 3 Millionen Euro<br />
wird an eine langjährige Freundin lastenfrei übertragen. Die Immobilie wird mit einem erbschaft-<br />
und schenkungsteuerlichen Grundbesitzwert von 2,7 Millionen Euro angesetzt, da nach einem<br />
Verkehrswertansatz bei fremdvermieteten Wohnimmobilien ein Abschlag von 10 % gewährt wird.<br />
Der Mindestwert Grund und Boden soll 1,3 Millionen Euro betragen und kommt somit nicht zum<br />
Ansatz.<br />
Übertragung der Immobilie<br />
Immobilie<br />
Freibetrag (Steuerklasse III)<br />
Steuerpflichtiger Erwerb<br />
Schenkungsteuer (30 %)<br />
Alternative Geldschenkung<br />
Falls der Schenker statt des Mehrfamilienhauses einen Geldbetrag schenken würde,<br />
ergäbe sich folgende Konstellation:<br />
Festgeld<br />
Freibetrag (Steuerklasse III)<br />
Steuerpflichtiger Erwerb<br />
Schenkungsteuer (30 %)<br />
in Euro<br />
2.700.000<br />
20.000<br />
2.680.000<br />
804.000<br />
in Euro<br />
3.000.000<br />
20.000<br />
2.980.000<br />
894.000<br />
Eine Übernahme der Schenkungsteuer durch den Schenker würde in beiden Fällen als zusätzliche Schenkung gelten.<br />
Grundsätzlich kann eine Stundung der Steuer in Betracht kommen, sofern die anfallende Steuer nur durch Verkauf des<br />
Vermögens aufgebracht werden könnte. Die Stundung erfolgt bei Erwerben von Todes wegen zinslos, bei Schenkungen<br />
wird diese hingegen mit 6 % p.a. verzinst.<br />
17
Familienunternehmen.
Tradition erfolgreich.<br />
Unternehmensnachfolge frühzeitig regeln.<br />
Jährlich stehen in Deutschland rund 75 000 Vermögensübergaben<br />
an. Nicht alle davon sind erfolgreich.<br />
Unternehmensübergaben sind eine besondere Herausforderung<br />
im Rahmen einer <strong>Nachfolgeplanung</strong>, weil<br />
hier Familienwerte und Unternehmenswerte zusammengeführt<br />
werden müssen. Nur wenn man sich auf<br />
gemeinsame Ziele und damit auf Regelwerke über die<br />
Einflussnahme und Verantwortung – und dies mög-<br />
*MBI = Management Buy In **MBO = Management Buy Out<br />
lichst frühzeitig – einigen kann, wird die Übergabe<br />
gelingen. Egal, ob es sich um ein Einzelunternehmen,<br />
eine Unternehmensgruppe oder ein Portfolio von Beteiligungen<br />
handelt – die Klärung der Unternehmensnachfolge<br />
ist mit vielen familiären, unternehmensstrategischen,<br />
rechtlichen und finanziellen Fragestellungen<br />
verbunden. Damit Wunsch und Realität der Unternehmensübergabe<br />
nicht zu weit auseinanderklaffen, sollte<br />
man sich diese Fragen frühzeitig stellen.<br />
Wie Familienunternehmen sich ihre Nachfolge wünschen ... und wie sie tatsächlich stattfindet.<br />
Quelle: INTES Aus<br />
19,2 %<br />
unentschlossen<br />
2,0 % Verkauf<br />
0,4 % MBI*<br />
4,0 % MBO**<br />
74,4 %<br />
Fortführung im<br />
Familienbesitz<br />
Quelle: IFM<br />
45,6 % Fortführung im Familienbesitz<br />
7,0 % Stilllegung<br />
19,2 % Verkauf<br />
16,1 % MBI*<br />
12,1 % MBO**<br />
19
Tradition ist eine gute Sache.
|<br />
|<br />
Aber nicht das Einzige, was<br />
weiterzugeben ist.<br />
Bei der Unternehmensübergabe<br />
stellen sich viele Fragen:<br />
Nur eine systematische Klärung der grundlegenden<br />
Fragen zur Unternehmensübergabe sichert auch<br />
nach der Übergabe den Unternehmenserfolg und<br />
die dahinter stehenden Werte:<br />
Familiär: Welche Bedeutung hat die unternehmerische<br />
Tätigkeit für die Familie? Gibt es Familienmitglieder,<br />
die die Rolle des Unternehmers ausfüllen<br />
wollen und können? Eine erfolgreiche Unternehmensübergabe<br />
ist nicht unbedingt gleichbedeutend mit<br />
einer Weiterführung des Geschäftes durch die nächste<br />
Generation. So kann ein Ergebnis der Überlegungen<br />
auch sein, den Familienmitgliedern möglichst viel<br />
Unabhängigkeit von der Firma zu garantieren. Welche<br />
Regeln („Familienverfassung“) sichern die Entscheidungsfindung<br />
ab? Wie lässt sich gewährleisten, dass<br />
auch zukünftige Generationen die Geschicke des<br />
Familienunternehmens steuern können?<br />
Unternehmensstrategisch: In welcher Form soll<br />
das unternehmerische Engagement der Familie zukünftig<br />
fortgeführt werden (z. B. familiäre Nachfolge,<br />
|<br />
Fremdmanagement mit Familienkontrolle,<br />
Publikumsöffnung, Beteiligung eines Finanzinvestors)?<br />
Wann ist der geeignete Zeitpunkt für eine<br />
Übergabe gekommen?<br />
Rechtlich: Wie können Formen der familiären<br />
Mitbestimmung und Kontrolle umgesetzt werden?<br />
|<br />
Finanziell: Wie hoch ist der Unternehmenswert?<br />
Wie werden nachfolgebedingte Umsatzschwankungen<br />
abgefedert? Wie kann das Betriebskapital<br />
gegen Einzelansprüche gesichert werden? Wie wird<br />
die Erbschaft- und Schenkungsteuer beglichen?<br />
Wie können die steuerlichen Belastungen minimiert<br />
werden?<br />
21
22<br />
Familienpools geben Sicherheit.<br />
Häufig haben Vermögensinhaber - gerade mit unternehmerischem<br />
Hintergrund - die Sorge, dass ihnen<br />
das Vermögen oder Teile davon bei frühzeitiger<br />
Übertragung nicht mehr zur Verfügung steht, sie zu<br />
früh ihre Entscheidungskompetenz verlieren oder<br />
sich das Vermögen durch falsche Entscheidungen<br />
der Begünstigten nicht optimal weiterentwickelt.<br />
Der Familienpool, auch Familiengesellschaft genannt,<br />
verspricht Abhilfe bei diesen Themenstellungen und<br />
kann gleichzeitig der frühzeitigen steuerlichen<br />
Optimierung von Vermögensübertragungen dienen.<br />
Familienpools, für die es keine klare und allgemeinverbindliche<br />
Definition gibt, bestehen in der Regel<br />
aus Familienmitgliedern verschiedener Generationen.<br />
Als vermögensverwaltende oder gewerblich geprägte<br />
Personengesellschaften oder als Kapitalgesellschaften<br />
gestatten Familienpools die Beteiligung<br />
mehrerer Familienangehöriger mit individuellen<br />
Ertragsbeteiligungen und Einflussmöglichkeiten. Sie<br />
können somit auch die jüngere Generation frühzeitig<br />
am Vermögen – insbesondere am Betriebsvermögen –<br />
teilhaben lassen, ohne den Älteren die Entscheidungskompetenz<br />
zu früh aus der Hand zu nehmen.<br />
Neue steuerliche Begünstigungen<br />
des Betriebsvermögens.<br />
Die Begünstigungsregeln für Betriebsvermögen wurden<br />
durch die Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />
seit 2009 grundlegend geändert. Während<br />
nach wie vor Einzelunternehmen, gewerbliche Personengesellschaften,<br />
freiberufliches Betriebsvermögen<br />
und Beteiligungen an Kapitalgesellschaften von mehr<br />
als 25 % als begünstigtes Betriebsvermögen gelten,<br />
können auch Beteiligungen von bis zu 25 % begünstigt<br />
sein. Voraussetzung hierfür ist, dass durch die<br />
Zusammenrechnung mehrerer Anteile mehr als 25 %<br />
Wenn Sie Ihre Vermögenswerte<br />
kontrolliert weitergeben wollen:<br />
erreicht werden und eine einheitliche Verfügungsbefugnis<br />
und Stimmrechtsausübung besteht. Somit<br />
können auch weiterhin Familienpools steuerlich<br />
begünstigt sein.<br />
Im Grundsatz kann zwischen zwei verschiedenen<br />
Vergünstigungsmodellen gewählt werden, die von<br />
bestimmten Voraussetzungen abhängig sind. Dabei<br />
kommt es auf den Umfang von so genannten Verwaltungsvermögen<br />
an. Zu diesem gehören insbesondere<br />
vermietete Grundstücke und Wertpapiere. Je nach<br />
Modell sind unterschiedliche Behaltensfristen und<br />
Lohnsummenklauseln einzuhalten, wobei ein Verstoß<br />
gegen diese Bedingungen jeweils eine zeitanteilige<br />
Nachversteuerung auslöst. Einen ersten Überblick<br />
über die neuen Begünstigungsregelungen soll die<br />
nachstehend aufgeführte Tabelle vermitteln.<br />
Es empfiehlt sich, auch bei diesen Themen das Gespräch<br />
mit Spezialisten zu suchen, um die Gestaltungsmöglichkeiten<br />
eines Familienpools voll auszuschöpfen.<br />
Die Vergünstigungen des Betriebsvermögens seit<br />
dem 1.1.2009<br />
Grundmodell Optionsmodell<br />
Verschonung zu 85 % 100 %<br />
max. Anteil Verwaltungsvermögen 50 % 10 %<br />
max. Abzugsbetrag (Gleitregelung) 150.000 Euro 0 Euro<br />
Behaltensfrist 7 Jahre 10 Jahre<br />
Lohnsummenklausel 650 % 1000 %<br />
Besteuerung 15 % 0 %
Familienpools können<br />
ein sicherer Weg sein.<br />
Familienpool in der Rechtsform der GmbH.<br />
Der alleinstehende Vater besitzt eine GmbH mit Produktionsbetrieb. Als ersten Schritt einer langfristig<br />
angelegten Nachfolgeregelung überträgt er knapp 40 % der GmbH-Anteile im Verkehrswert von 8 Millionen Euro<br />
(Verkehrswert = Steuerwert) schenkweise auf seine Tochter. Über die satzungsmäßig angelegten Rechte des<br />
Mehrheitsbeteiligten und die Geschäftsführung behält der Vater das „Sagen“ in der GmbH, die ab diesem<br />
Zeitpunkt die Rolle des Familienpools einnimmt.<br />
Schenkung GmbH-Anteile in Euro Geldschenkung in Euro<br />
Grundmodell Optionsmodell<br />
Steuerpflichtiger Wert 8.000.000 8.000.000 8.000.000<br />
Abschlag in Höhe von 85 % 100 %<br />
Betrag des Abschlags 6.800.000 8.000.000<br />
Wert nach Abschlag 1.200.000 0<br />
Persönlicher Freibetrag 500.000 0 500.000<br />
Steuerpflichtiger Erwerb 700.000 0 7.500.000<br />
Schenkungsteuer (19 %/23 %) 133.000 0 1.725.000<br />
Es ist zu berücksichtigen, dass nach Übertragung eine sieben- bzw. zehnjährige Haltepflicht<br />
zur Erhaltung der Steuervorteile besteht.<br />
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Wir begleiten den Übergang Ihres<br />
Vermögens auf die nächste Generation.<br />
Auch in schwierigen Fällen immer an Ihrer Seite:<br />
Ihre <strong>Weberbank</strong>-Berater.<br />
Je komplexer ein Vermögen strukuriert ist, umso<br />
wichtiger ist es, die richtigen Spezialisten und<br />
Berater zusammenzuführen. Wir stehen Ihnen dabei<br />
gerne als Begleiter auf dem Weg der Vermögensübergabe<br />
und als Moderator Ihrer Interessen zur Seite.<br />
Unsere langjährige Erfahrung bei der Entwicklung<br />
großer Vermögen und bei der Betreuung der dahinter<br />
stehenden Personen und Familien gibt Ihnen die<br />
Sicherheit, Ihre Nachfolgeregelungen gemeinsam mit<br />
uns konsequent und überlegt in die Wege zu leiten.<br />
Steuer- und <strong>Nachfolgeplanung</strong> bilden dabei den Kern<br />
unseres ganzheitlichen Ansatzes.<br />
Unser Leistungsportfolio für Ihre<br />
<strong>Nachfolgeplanung</strong>:<br />
Entwicklung von ganzheitlichen Konzepten zur<br />
Vermögensübertragung<br />
Begleitung der rechtlichen und steuerlichen<br />
Optimierung (zusammen mit Ihren rechtlichen und<br />
steuerlichen Beratern)<br />
Unternehmer-Finanzplanung: Aktueller Überblick<br />
über die private und unternehmerische Vermögenssituation<br />
und Prognose zukünftiger Entwicklungen der<br />
Vermögenssituation<br />
Begleitung von komplexen Immobilientransaktionen<br />
Unterstützung bei der Stiftungsgründung; maßgeschneiderte<br />
Vermögensverwaltung für Stiftungen<br />
Testamentsvollstreckung<br />
Unabhängige Organisation Ihres Vermögens durch<br />
unser Family Office<br />
Viele unserer Kunden begleiten wir nun schon in der<br />
zweiten und dritten Generation. Unsere ausgewiesene<br />
Erfahrung in der Betreuung von Unternehmens-<br />
und Privatvermögen wird ergänzt durch ein Netzwerk<br />
aus exzellenten Rechtsanwälten, Steuerberatern,<br />
Wirtschaftsprüfern und Investmentbankern.<br />
Bei Fragen zu Ihrem Vermögen und seiner erfolgreichen<br />
Weitergabe stehen wir Ihnen gerne zur<br />
Verfügung. Wir freuen uns auf Sie.<br />
Betreuungsprozess<br />
1. Analyse<br />
Vermögenssituation, familiäre Rahmenbedingungen<br />
I ökonomisch<br />
I rechtlich<br />
I steuerlich<br />
2. Festlegung der Wünsche und Bedürfnisse<br />
aller Personen<br />
I Erblasser<br />
I Partner<br />
I Erbnehmer<br />
3. Entwicklung der Zielstruktur<br />
I steuerlich<br />
I rechtlich<br />
4. Umsetzung<br />
I Testamente<br />
I Erbverträge<br />
I Schenkungen<br />
I Gesellschaftsverträge
Und die übernächste.<br />
Nutzen Sie unsere Checkliste<br />
Wir haben für Sie auf dieser Seite die wichtigsten Ziele und Fragen zusammengefasst. Werden Sie sich über<br />
Ihre Ziele klar und beantworten Sie für sich die einzelnen Fragen. Wenn Sie mindestens ein Mal mit „nein“<br />
antworten, empfehlen wir Ihnen ein persönliches Gespräch mit unseren Experten.<br />
Existieren eine Vorsorgevollmacht, eine Betreuungsverfügung und/oder eine Patientenverfügung? ja � nein �<br />
Haben Sie ein Testament errichtet? ja � nein �<br />
Wurde Ihr Testament mit Unterstützung eines Notars und eines Steuerberaters gefertigt<br />
oder wurde Ihr Testament bzw. Ihre <strong>Nachfolgeplanung</strong> rechtlich und steuerlich überprüft?<br />
(Stichwort: Erbschaftsteuerreform) ja � nein �<br />
Falls Sie kein Testament haben: Wissen Sie, wer Ihre gesetzlichen Erben sind?<br />
Entspricht die gesetzliche Erbfolge Ihren Wünschen? ja � nein �<br />
Haben Sie einen potentiellen Nachfolger, der Ihr Lebenswerk fortführt, auch wenn Erbfälle in einer<br />
unerwarteten Reihenfolge eintreten? Haben Sie ggf. über eine Stiftung nachgedacht? ja � nein �<br />
Ermöglicht Ihre aktuelle Vermögensstruktur eine „gerechte“ Erbfolge, die Ihren<br />
Vorstellungen entspricht? ja � nein �<br />
Haben Sie Ihre Nachfolge mit Ihren Angehörigen abgestimmt, um Streit zu vermeiden? ja � nein �<br />
Können Sie frei über Ihr Vermögen verfügen? ja � nein �<br />
Sind Ihr Ehegatte/Ihre Kinder finanziell abgesichert? ja � nein �<br />
Sichert Ihre derzeitige Finanz- und/oder <strong>Nachfolgeplanung</strong> die Versorgung Ihrer nächsten<br />
Angehörigen bzw. ist eine eventuelle Belastung für Ihre Angehörigen tragbar? ja � nein �<br />
Ist Ihr Vermögen so strukturiert, dass die ggf. anfallende Erbschaftsteuer<br />
ohne großen Aufwand oder Verluste für Ihr Vermögen beglichen werden kann? ja � nein �<br />
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Für Ihre Notizen
Stammhaus <strong>Berlin</strong> | Hohenzollerndamm 134 | 14199 <strong>Berlin</strong> | www.weberbank.de | service@weberbank.de<br />
2009 09