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Steuern & Nachfolgeplanung - Weberbank Berlin

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Vermögen über Generationen.<br />

Meine Privatbank.


Willkommen bei der <strong>Weberbank</strong>.<br />

Unser Bankhaus wurde 1949 in <strong>Berlin</strong> von Hans Weber gegründet. Vom ersten Tag an hat sich<br />

die <strong>Weberbank</strong> als Privatbank profiliert, die sich nicht nur mit großem Erfolg um die Vermögens-<br />

anlage und das Vermögensmanagement gekümmert hat, sondern auch um alle weiteren Bankdienstleistungen<br />

vom Girokonto bis zur Immobilienfinanzierung.<br />

Schon damals war das Besondere an der <strong>Weberbank</strong> ihre nachhaltige Anlagepolitik. Sie hat stets<br />

dafür gesorgt, dass die ihr anvertrauten Vermögen langfristig wachsen und somit gut strukturiert<br />

an die nächste Generation weitergegeben werden können. Das gilt bis heute.<br />

Unsere Bank steht für Unabhängigkeit und die Individualität einer Privatbank. Dies bietet den<br />

persönlichen Rahmen, den Sie für Ihre Bankgeschäfte auch erwarten dürfen. Die <strong>Weberbank</strong> sucht<br />

immer – bei vernünftiger Risikoabschätzung – nach den besten Anlageprodukten im Markt und<br />

ist dabei nur einem Interesse verpflichtet: dem ihrer Kunden. Und genau das ist der Grund, warum<br />

immer mehr Menschen sagen: „<strong>Weberbank</strong>. Meine Privatbank.“<br />

3


Die Broschüre auf einen Blick.<br />

Ein komplexes Vorhaben 6<br />

Bestandteile einer Nachfolgeregelung 8<br />

Rechtliche Rahmenbedingungen 10<br />

Steuerliche Rahmenbedingungen 12<br />

Schenkungen 14<br />

Unternehmensnachfolge 18<br />

Familiengesellschaften 22<br />

Unsere Expertise 24<br />

Checkliste 25<br />

Stand der Informationen: September 2009<br />

5


Vermögensnachfolge ist nicht nur<br />

eine Frage des Geldes.


Werte, Traditionen und Freiräume<br />

sind genauso wichtig.<br />

Vermögensnachfolge regeln –<br />

ein anspruchsvolles Vorhaben.<br />

In Deutschland werden jährlich Milliardenwerte<br />

vererbt. Nicht immer gerät dieses Vermögen in<br />

wohlüberlegter Art und Weise in die dafür vorgesehenen<br />

Hände. Nur schätzungsweise 25 Prozent der<br />

Deutschen haben ein Testament und lediglich geschätzte<br />

5 Prozent aller Testamente sind steuerlich<br />

und rechtlich optimiert.<br />

Geeignete Lösungen für die Vermögensnachfolge<br />

sind nicht einfach zu finden und umzusetzen, da sie<br />

sehr komplexe Anforderungen stellen: Einerseits die<br />

eigene finanzielle Unabhängigkeit im Alter zu sichern<br />

und andererseits die Nachkommen rundum zu versorgen,<br />

ist die anspruchsvollste Herausforderung der<br />

Vermögensnachfolge. Um hierfür eine solide Grundlage<br />

zu schaffen, ist es wichtig, frühzeitig die richtigen<br />

Vorkehrungen zu treffen: Nachfolgeregelungen und<br />

Testamente sorgen dafür, möglichem Streit zwischen<br />

Erben vorzubeugen. Die Wahl geeigneter institutioneller<br />

und organisatorischer Optionen, etwa die<br />

Gründung einer Stiftung, hilft das eigene Lebenswerk<br />

für die folgenden Generationen zu erhalten.<br />

Auch die Verantwortung gegenüber den Familienmitgliedern<br />

und der Gesellschaft sollte bei alledem<br />

immer mitbedacht werden. Ein maßgeschneidertes<br />

und ganzheitliches Vermögensmanagement begleitet<br />

im Idealfall diesen vielschichtigen Prozess, in dessen<br />

Mittelpunkt die Versorgung der eigenen Familie<br />

sowie der langfristige Erhalt und die Mehrung des<br />

Vermögens stehen.<br />

Vermögen ist immer beides: Die Befähigung, eigene<br />

Potenziale zu entfalten, und eine Verpflichtung, die<br />

finanziellen, geistigen und menschlichen Werte, die<br />

die gemeinsame Identität ausmachen, zu bewahren<br />

und weiterzuentwickeln.<br />

Fingerspitzengefühl und Kommunikation<br />

sind gefragt.<br />

<strong>Nachfolgeplanung</strong>en erfordern nicht nur die Fähigkeiten<br />

und das Wissen von spezialisierten Rechtsanwälten,<br />

Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und<br />

Vermögensverwaltern, sondern auch psychologisches<br />

und soziales Fingerspitzengefühl. Erfolgreiche<br />

Nachfolgen sind gut strukturiert, aber sie sollten<br />

ebenso gut kommuniziert werden.<br />

7


Auf Ihre Kinder können Sie stolz sein.


Auch auf Ihre Nachfolgeregelung?<br />

Leitlinien einer guten <strong>Nachfolgeplanung</strong>.<br />

Ein Mensch braucht viele Jahre, um sich zu entwickeln.<br />

Auch eine gute <strong>Nachfolgeplanung</strong> ist nicht über Nacht<br />

zu realisieren. Die Ausgestaltung einer vernünftigen<br />

Nachfolgeregelung sollte sich in erster Linie nach den<br />

persönlichen und familiären Werten richten. Sie geben<br />

das Leitbild für die gesamte <strong>Nachfolgeplanung</strong> vor.<br />

Ob ein Lebenswerk erhalten werden soll, möglichem<br />

Streit unter Erben vorgebeugt, die Familie langfristig<br />

versorgt oder <strong>Steuern</strong> gespart werden sollen, entscheidet<br />

letztendlich über Art und Struktur der jeweiligen<br />

<strong>Nachfolgeplanung</strong>. So individuell wie jede Persönlichkeit<br />

sind auch die Ziele, die jeder Einzelne durch seine<br />

<strong>Nachfolgeplanung</strong> realisiert. Diesen persönlichen<br />

Zielen werden insbesondere durch rechtliche und<br />

steuerliche Bestimmungen Grenzen gesetzt.<br />

Die steuerlichen Rahmenbedingungen werden durch<br />

das deutsche und ausländische Erbschaft- und<br />

Schenkungsteuerrecht vorgegeben. Die rechtlichen<br />

Eckpunkte sind in erster Linie durch das Erb-, Familien-<br />

und Güterrecht bestimmt. Da die Familiengeschichte<br />

und das Familienvermögen oft maßgeblich<br />

unternehmerisch geprägt sind, müssen auch gesellschaftsrechtliche<br />

und betriebswirtschaftliche Fragestellungen<br />

in die <strong>Nachfolgeplanung</strong> einbezogen werden.<br />

Welchen persönlichen Wünschen und Vorstellungen folgt man? Welche Interessen haben die Nachfolger? Worin bestehen wichtige Werte,<br />

z. B. in finanzieller, moralischer und intellektueller Hinsicht?<br />

Steuerrecht<br />

Wie kann der Spielraum zwischen<br />

rechtlich Vorgeschriebenem und den<br />

sich hieraus ergebenden Alternativen<br />

genutzt werden?<br />

Persönliche und familiäre Werte<br />

optimale Umsetzung<br />

der Vermögensübergabe<br />

Erb-, Familien- und Güterrecht<br />

Wer hat einen Anspruch auf ein Erbe?<br />

Welche Gestaltungsfreiräume bestehen?<br />

Gesellschaftsrecht<br />

Wie strukturiert und harmonisiert man<br />

Unternehmensverträge im Hinblick<br />

auf die Übergabe von Unternehmensvermögen?<br />

9


10<br />

Rechtliche Fragen an das Erbe.<br />

Rechtliche Bestimmungen – und hier vor allem erb-,<br />

familien- und güterrechtliche – geben den Rahmen<br />

vor, innerhalb dessen die Familienressourcen auf<br />

andere Generationen übergehen können. In dieser<br />

Hinsicht ist vor allem zu klären:<br />

| Was gehört zum Erbe?<br />

| Wer soll erben und wer erbt, wenn es kein Testament<br />

gibt? Ist ein eventuell vorhandenes Testament aktuell?<br />

| Wie sieht das Erbrecht von Ehegatten aus, welche<br />

Erbhierarchien gibt es?<br />

| Wie kann man eigene Vorstellungen verwirklichen,<br />

um dem Vermögen und der Familienidentität gerecht<br />

zu werden? Wie kann man auf die Auswahl der Erben<br />

Einfluss nehmen?<br />

Onkel<br />

Vetter<br />

Nachfahren<br />

Man muss die rechtlichen<br />

Rahmenbedingungen kennen.<br />

Bruder Erblasser<br />

Schwester<br />

Neffe<br />

Großneffe<br />

Großeltern<br />

Eltern<br />

Kinder<br />

Enkel<br />

Urenkel<br />

|<br />

Wie sehen die grundsätzlichen Anforderungen an ein<br />

Testament aus, um Missverständnisse zu vermeiden<br />

und dessen Gültigkeit zu sichern?<br />

Anhand dieser Eckpunkte sollte die <strong>Nachfolgeplanung</strong><br />

rechtlich intensiv geprüft werden. Dabei gilt: Lieber<br />

früher damit beginnen, als später ungeklärte Verhältnisse<br />

oder zu viel Interpretationsspielraum zu hinterlassen.<br />

Das betrifft insbesondere die Möglichkeit<br />

eines Erbvertrages, mit dem bestehende Ansprüche<br />

der Erben und die Interessen der Erblasser frühzeitig<br />

in Einklang gebracht werden können. In diesem Zusammenhang<br />

können Vorsorgevollmachten – gegebenenfalls<br />

verknüpft mit Patientenverfügungen – wichtig<br />

sein, um die eigene Zukunft auch in Notsituationen zu<br />

sichern.<br />

Die deutsche gesetzliche Erbfolge richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad. Wichtig: Sind z. B. Erben 1. Ordnung vorhanden, können Erben<br />

nachfolgender Ordnungen nicht mehr in Betracht kommen.<br />

Nichte<br />

Großnichte<br />

3. Ordnung 2. Ordnung 1. Ordnung 2. Ordnung 3. Ordnung<br />

Tante<br />

Cousine<br />

Nachfahren


Dann kann man sie für sich<br />

und seine Erben nutzen.<br />

Zugewinngemeinschaft.<br />

Für Ehepartner – aber auch für Lebenspartner – ist es wichtig, in welchem Güterstand sie zusammen<br />

leben. Wer nichts unternimmt, lebt im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft.<br />

Da Ehen heute oft nicht mehr halten, bis dass der Tod sie scheidet, kann die ehevertraglich zu<br />

vereinbarende sogenannte „modifizierte Zugewinngemeinschaft“ eine Alternative darstellen:<br />

Endet die Ehe durch den Tod eines Ehegatten, gilt für den Überlebenden unter Umständen die<br />

günstigere Zugewinngemeinschaft. Endet sie vorher, gilt ohne Zugewinnausgleich die Gütertrennung.<br />

Zugewinnausgleich.<br />

Im Todesfall hängt die Höhe des Ehegattenerbes vom Güterstand ab. Erbt der überlebende Ehegatte<br />

neben Kindern, erhält er grundsätzlich einen Erbteil von einem Viertel, das sich um einen pauschalen<br />

Zugewinnausgleich von einem weiteren Viertel erhöht, wenn die Ehepartner (Lebenspartner) im<br />

Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt haben. Lediglich wenn der Ehepartner nicht erbt,<br />

kommt es – wie bei einer Aufhebung des Güterstandes unter Lebenden – zu einer exakten Berechnung<br />

des Zugewinnausgleichs.<br />

Wichtig ist dabei, dass der Zugewinnausgleich erbschaft- bzw. schenkungsteuerfrei ist. Dabei gilt<br />

für die Steuerfreiheit nicht die Pauschalierung auf ein Viertel; vielmehr kommt es auf den exakt<br />

ermittelten Zugewinnausgleich an.<br />

Güterstandswechsel.<br />

Die so erzielbare Steuerfreiheit des Zugewinns kann selbst noch erreicht werden, wenn die<br />

Ehepartner zunächst einen vertraglichen Güterstand (Gütertrennung, Gütergemeinschaft) gewählt<br />

hatten, da die neuere Finanzrechtsprechung es anerkennt, wenn die Ehepartner den gesetzlichen<br />

Güterstand noch rückwirkend zum Beginn der Ehe vereinbaren.<br />

Auch zu Lebzeiten erlaubt ein Wechsel des Güterstands unter Umständen steuerfreie Vermögensübertragungen<br />

zwischen den Ehepartnern. Wird der zunächst gewählte gesetzliche Güterstand<br />

zugunsten der Gütertrennung aufgegeben, fällt der steuerfreie Zugewinnausgleichsanspruch des<br />

einen Ehepartners sofort an. Selbst eine anschließende Rückkehr in den gesetzlichen Güterstand<br />

ist möglich (sogenannte „Güterstandsschaukel“).<br />

11


12<br />

Steuerliche Fragen an das Erbe.<br />

Erbschaft- und schenkungsteuerliche Fragestellungen<br />

stehen häufig im Zentrum der Diskussion von Vermögensinhabern.<br />

Die Regeln für die deutsche Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />

sind weitestgehend identisch. Unterschiede<br />

gibt es zum Beispiel bei der Berücksichtigung<br />

von Schulden und der Übertragung von Wohnsitzen,<br />

die sich im Eigentum übertragender Ehegatten oder<br />

eingetragener Lebenspartner („Familienwohnheime“)<br />

befinden. Im Jahr 2006 wurden in Deutschland bei<br />

einem geschätzten Gesamtvermögensübergang von<br />

ca. 150 Milliarden Euro nur ca. 3,8 Milliarden Euro an<br />

die Steuerkassen der deutschen Bundesländer gezahlt.<br />

Die relativ geringe Gesamthöhe der Erbschaft-<br />

und Schenkungsteuer war unter Geltung des bis<br />

31.12.2008 anzuwendenden Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts<br />

nicht nur auf die jeweiligen persönlichen<br />

Freibeträge und Begünstigungen, sondern<br />

auch auf den Einsatz verschiedener rechtlicher<br />

Gestaltungen zurückzuführen. Auch wenn das seit<br />

Planen Sie heute den steuerlich<br />

optimalen Vermögensübergang.<br />

dem 1.1.2009 geltende Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht<br />

viele Gestaltungen zur Steueroptimierung<br />

eingeschränkt hat, können dennoch die neuen<br />

Besteuerungsregeln im Einzelfall vorteilhaft sein. In<br />

diesem Zusammenhang sind vorab unter anderem<br />

folgende Fragestellungen zu klären:<br />

| Wie hoch ist die Erbschaft- und Schenkungsteuer auf<br />

Basis des derzeit vorhandenen Vermögens abzüglich<br />

vorhandener Schulden?<br />

| Welche Maßnahmen können getroffen werden, um<br />

die vorhandene Situation zu optimieren?<br />

|<br />

Inwieweit können frühzeitige Übertragungen von<br />

Vermögen durch Schenkungen (sogenannte vorweggenommene<br />

Erb folge) die Belastung mit Erbschaftund<br />

Schenkungsteuer reduzieren?


Damit morgen Ihre Kinder<br />

davon profitieren.<br />

Reform des Erbschaft- und<br />

Schenkungsteuerrechts.<br />

Bereits Ende 2006 hatte das Bundesverfassungsgericht<br />

festgestellt, dass das damals<br />

gültige Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht<br />

verfassungswidrig war, da für unterschiedliche<br />

Vermögensarten (Geldvermögen, Grundver-<br />

mögen, Betriebsvermögen, land- und forst-<br />

wirtschaftliches Vermögen) unterschiedliche<br />

Bemessungsgrundlagen zur Ermittlung der<br />

Steuer herangezogen wurden. Basierend auf<br />

den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts<br />

hat der Gesetzgeber eine Reform des Erbschaft-<br />

und Schenkungsteuerrechts beschlossen,<br />

die zum 1.1.2009 in Kraft getreten ist.<br />

Einen grundsätzlichen Systemwechsel hat<br />

diese Reform nicht hervorgebracht. Vielmehr<br />

sind bestehende Freibeträge und Steuersätze<br />

angehoben und Vergünstigungen deutlich eingeschränkt<br />

worden – insbesondere bei Grundvermögen<br />

und betrieblichem Vermögen. Die<br />

Ausgestaltung des neuen Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts<br />

erfordert aufgrund einer<br />

tendenziell höheren Steuerbelastung eine noch<br />

intensivere Beschäftigung mit geplanten Vermögensübertragungen.<br />

Nach wie vor ergeben<br />

sich gute Möglichkeiten, Vermögen innerhalb<br />

der Familie steuerschonend auf nachfolgende<br />

Generationen überzuleiten.<br />

Die Freibeträge seit dem 1.1.2009<br />

Steuerklasse I Neu (Alt)<br />

Ehegatten 500.000 Euro (307.000 Euro)<br />

Kinder 400.000 Euro (205.000 Euro)<br />

Enkelkinder 200.000 Euro (51.200 Euro)<br />

Eltern/Großeltern (im Erbfall) 100.000 Euro (51.200 Euro)<br />

Steuerklasse II<br />

Eltern/Großeltern (Schenkung),<br />

Geschwister, Nichte/Neffen,<br />

Stiefeltern, Schwiegereltern und<br />

-kinder, geschiedener Ehegatte 20.000 Euro (10.300 Euro)<br />

Steuerklasse III<br />

Sonstige Personen 20.000 Euro (5.200 Euro)<br />

Eingetragene Lebenspartner 500.000 Euro (5.200 Euro)<br />

Die Steuersätze in % seit dem 1.1.2009<br />

Erwerbe bis Steuerklasse I Steuerklasse II/III<br />

75.000 Euro 7 30<br />

300.000 Euro 11 30<br />

600.000 Euro 15 30<br />

6.000.000 Euro 19 30<br />

13.000.000 Euro 23 50<br />

26.000.000 Euro 27 50<br />

>26.000.000 Euro 30 50<br />

Bei geringfügiger Überschreitung der Wertgrenzen kann der<br />

übersteigende Teil zu dem für die vorige Tarifstufe geltenden<br />

Steuersatz besteuert werden (sogenannter Härteausgleich).<br />

13


Manchmal muss man Geld verschenken.


Damit man es behalten kann.<br />

Schenkungen als vorweggenommene Erbfolge.<br />

Knapp eineinhalb Prozent aller deutschen Haushalte<br />

erben jedes Jahr und ein weiteres Prozent nehmen<br />

Schenkungen entgegen. Diese Zahl zeigt, dass sich<br />

die Schenkung zu Lebzeiten im Rahmen der vorweggenommenen<br />

Erbfolge als eine wichtige Möglichkeit<br />

der Vermögensübergabe etabliert hat.<br />

Aus den veröffentlichten Angaben des Statistischen<br />

Bundesamtes für das Jahr 2007 lässt sich ableiten,<br />

dass trotz eines deutlich höheren Volumens von<br />

Schenkungen gegenüber Erbschaften (ca. 35 Milliarden<br />

Euro Schenkungsvermögen und ca. 22 Milliarden<br />

Euro Vermögen aus Erbschaften) die Steuerbelastung<br />

von Schenkungen mit ca. 3,7 % deutlich unter der<br />

Steuerbelastung von Erbschaften (ca. 13,2 %) liegt.<br />

Dies lässt darauf schließen, dass durch sorgfältige<br />

Planung der Vermögensübergabe im Wege von<br />

Schenkungen eine Steuerreduzierung möglich ist.<br />

Bei einer Schenkung braucht der Schenkende die<br />

Verfügungsgewalt über die übertragenen Vermögensgegenstände<br />

nicht aus der Hand zu geben, sondern<br />

kann sich den wirtschaftlichen Nutzen, aber auch<br />

die entsprechenden Lasten an den übertragenen<br />

Wirtschaftsgütern vorbehalten. Diese Variante findet<br />

sich häufig bei Immobilienschenkungen, sie ist aber<br />

auch bei Übertragung von Gesellschaftsanteilen und<br />

weiteren Wirtschaftsgütern vorstellbar. Gerade nach<br />

neuem Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht wird<br />

dieser Übertragungsvariante eine erhöhte Aufmerksamkeit<br />

zukommen, da das zurückbehaltene Nutzungsrecht<br />

in vollem Umfang die steuerpflichtige<br />

Bemessungsgrundlage als Belastung mindert.<br />

Schenkungen bedürfen grundsätzlich einer notariellen<br />

Beurkundung. Der bloße Vollzug der Schenkung<br />

gleicht allerdings in vielen Fällen das Fehlen dieser<br />

Beurkundung aus. Detailregelungen zur Schenkung<br />

lassen sich auf diesem Wege jedoch nicht festlegen,<br />

dies ist ausschließlich über eine genaue Beurkundung<br />

der Einzelheiten zu erreichen. Schenkungen können<br />

auch mit Widerrufsvorbehalten z. B. für Fälle des<br />

Vorversterbens des Beschenkten, seiner Insolvenz<br />

oder vertragswidriger Vereinbarungen in Ehe- oder<br />

Erbverträgen ausgestattet werden. Anrechnungen der<br />

Schenkungen auf den gesetzlichen Pflichtteil sollten<br />

vorab geklärt und dokumentiert sein.<br />

15


16<br />

Frühes Schenken spart <strong>Steuern</strong>.<br />

Schenkungen zu Lebzeiten bieten nach wie vor viele<br />

interessante steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten:<br />

Durch frühzeitig begonnene Schenkungen – auch<br />

schon an Minderjährige – können die persönlichen<br />

erbschaft- und schenkungsteuerlichen Freibeträge<br />

optimal genutzt werden. Bei einer Familie mit 2 Kindern<br />

können nach aktueller Rechtslage alle 10 Jahre<br />

bis zu 1.600.000 Euro schenkungsteuerfrei übertragen<br />

werden. Darüber hinaus darf nicht unterschätzt<br />

werden, dass sich durch die frühzeitige Übertragung<br />

von Einkunftsquellen auf die nachfolgende Generation<br />

– z. B. die fremdvermietete Immobilie – Wertzuwächse<br />

ab diesem Zeitpunkt in der Generationenfolge<br />

nicht mehr erbschaft- und schenkungsteuererhöhend<br />

auswirken.<br />

Ein weiterer Aspekt kann die sogenannte mittelbare<br />

Grundstücksschenkung sein, bei der Geld mit der<br />

konkreten Auflage zum Erwerb einer bestimmten<br />

Immobilie geschenkt wird. Die Bemessungsgrundlage<br />

richtet sich dann nicht nach dem Nominalbetrag des<br />

Geldes, sondern nach dem Grundbesitzwert, der nach<br />

wie vor in bestimmten Fällen niedriger als der für steuerliche<br />

Zwecke anzusetzende Wert des Barvermögens<br />

sein kann. Im Bereich der Immobilienübertragungen,<br />

aber auch bei anderen Vermögensgegenständen,<br />

rückt das Instrument der Nutzungsvorbehalte, wie<br />

etwa Nießbrauch, aufgrund der Minderung der steuerlichen<br />

Bemessungsgrundlage stärker in den Fokus.<br />

Schenkungen bieten vielfältige<br />

Gestaltungsspielräume.<br />

Ein erheblicher steuerlicher Vorteil kann auch dadurch<br />

erzielt werden, dass zwischen lebenden Ehegatten<br />

und Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft<br />

ein Familienwohnheim – auch mehrfach<br />

während einer bestehenden Ehe oder Lebenspartnerschaft<br />

– vollständig steuerfrei übertragen wird.<br />

Ein selbst bewohntes Familienwohnheim kann darüber<br />

hinaus im Erbfall an Ehegatten oder eingetragene<br />

Lebenspartner und Kinder ebenfalls steuerfrei übergehen,<br />

wenn der Erwerber das Objekt noch mindestens<br />

10 Jahre selbst bewohnt. Erbt ein Kind das Familienwohnheim,<br />

wird die Steuerbefreiung nur für maximal<br />

200 qm Wohnfläche gewährt. Die übersteigende<br />

Wohnfläche wird sodann ohne Vergünstigung besteuert.<br />

Ein wichtiger Ratschlag:<br />

Schenkungen sollten nie aus rein steuerlichen Motiven<br />

vorgenommen werden. Familiäre, ökonomische und<br />

rechtliche Aspekte sind in die Gesamtentscheidung<br />

mit einzubeziehen.


Für Sie und Ihre Familie.<br />

Beispiel Grundstücksschenkung.<br />

Ein Mehrfamilienhaus in guter Lage mit einem aktuellen Verkehrswert von ca. 3 Millionen Euro<br />

wird an eine langjährige Freundin lastenfrei übertragen. Die Immobilie wird mit einem erbschaft-<br />

und schenkungsteuerlichen Grundbesitzwert von 2,7 Millionen Euro angesetzt, da nach einem<br />

Verkehrswertansatz bei fremdvermieteten Wohnimmobilien ein Abschlag von 10 % gewährt wird.<br />

Der Mindestwert Grund und Boden soll 1,3 Millionen Euro betragen und kommt somit nicht zum<br />

Ansatz.<br />

Übertragung der Immobilie<br />

Immobilie<br />

Freibetrag (Steuerklasse III)<br />

Steuerpflichtiger Erwerb<br />

Schenkungsteuer (30 %)<br />

Alternative Geldschenkung<br />

Falls der Schenker statt des Mehrfamilienhauses einen Geldbetrag schenken würde,<br />

ergäbe sich folgende Konstellation:<br />

Festgeld<br />

Freibetrag (Steuerklasse III)<br />

Steuerpflichtiger Erwerb<br />

Schenkungsteuer (30 %)<br />

in Euro<br />

2.700.000<br />

20.000<br />

2.680.000<br />

804.000<br />

in Euro<br />

3.000.000<br />

20.000<br />

2.980.000<br />

894.000<br />

Eine Übernahme der Schenkungsteuer durch den Schenker würde in beiden Fällen als zusätzliche Schenkung gelten.<br />

Grundsätzlich kann eine Stundung der Steuer in Betracht kommen, sofern die anfallende Steuer nur durch Verkauf des<br />

Vermögens aufgebracht werden könnte. Die Stundung erfolgt bei Erwerben von Todes wegen zinslos, bei Schenkungen<br />

wird diese hingegen mit 6 % p.a. verzinst.<br />

17


Familienunternehmen.


Tradition erfolgreich.<br />

Unternehmensnachfolge frühzeitig regeln.<br />

Jährlich stehen in Deutschland rund 75 000 Vermögensübergaben<br />

an. Nicht alle davon sind erfolgreich.<br />

Unternehmensübergaben sind eine besondere Herausforderung<br />

im Rahmen einer <strong>Nachfolgeplanung</strong>, weil<br />

hier Familienwerte und Unternehmenswerte zusammengeführt<br />

werden müssen. Nur wenn man sich auf<br />

gemeinsame Ziele und damit auf Regelwerke über die<br />

Einflussnahme und Verantwortung – und dies mög-<br />

*MBI = Management Buy In **MBO = Management Buy Out<br />

lichst frühzeitig – einigen kann, wird die Übergabe<br />

gelingen. Egal, ob es sich um ein Einzelunternehmen,<br />

eine Unternehmensgruppe oder ein Portfolio von Beteiligungen<br />

handelt – die Klärung der Unternehmensnachfolge<br />

ist mit vielen familiären, unternehmensstrategischen,<br />

rechtlichen und finanziellen Fragestellungen<br />

verbunden. Damit Wunsch und Realität der Unternehmensübergabe<br />

nicht zu weit auseinanderklaffen, sollte<br />

man sich diese Fragen frühzeitig stellen.<br />

Wie Familienunternehmen sich ihre Nachfolge wünschen ... und wie sie tatsächlich stattfindet.<br />

Quelle: INTES Aus<br />

19,2 %<br />

unentschlossen<br />

2,0 % Verkauf<br />

0,4 % MBI*<br />

4,0 % MBO**<br />

74,4 %<br />

Fortführung im<br />

Familienbesitz<br />

Quelle: IFM<br />

45,6 % Fortführung im Familienbesitz<br />

7,0 % Stilllegung<br />

19,2 % Verkauf<br />

16,1 % MBI*<br />

12,1 % MBO**<br />

19


Tradition ist eine gute Sache.


|<br />

|<br />

Aber nicht das Einzige, was<br />

weiterzugeben ist.<br />

Bei der Unternehmensübergabe<br />

stellen sich viele Fragen:<br />

Nur eine systematische Klärung der grundlegenden<br />

Fragen zur Unternehmensübergabe sichert auch<br />

nach der Übergabe den Unternehmenserfolg und<br />

die dahinter stehenden Werte:<br />

Familiär: Welche Bedeutung hat die unternehmerische<br />

Tätigkeit für die Familie? Gibt es Familienmitglieder,<br />

die die Rolle des Unternehmers ausfüllen<br />

wollen und können? Eine erfolgreiche Unternehmensübergabe<br />

ist nicht unbedingt gleichbedeutend mit<br />

einer Weiterführung des Geschäftes durch die nächste<br />

Generation. So kann ein Ergebnis der Überlegungen<br />

auch sein, den Familienmitgliedern möglichst viel<br />

Unabhängigkeit von der Firma zu garantieren. Welche<br />

Regeln („Familienverfassung“) sichern die Entscheidungsfindung<br />

ab? Wie lässt sich gewährleisten, dass<br />

auch zukünftige Generationen die Geschicke des<br />

Familienunternehmens steuern können?<br />

Unternehmensstrategisch: In welcher Form soll<br />

das unternehmerische Engagement der Familie zukünftig<br />

fortgeführt werden (z. B. familiäre Nachfolge,<br />

|<br />

Fremdmanagement mit Familienkontrolle,<br />

Publikumsöffnung, Beteiligung eines Finanzinvestors)?<br />

Wann ist der geeignete Zeitpunkt für eine<br />

Übergabe gekommen?<br />

Rechtlich: Wie können Formen der familiären<br />

Mitbestimmung und Kontrolle umgesetzt werden?<br />

|<br />

Finanziell: Wie hoch ist der Unternehmenswert?<br />

Wie werden nachfolgebedingte Umsatzschwankungen<br />

abgefedert? Wie kann das Betriebskapital<br />

gegen Einzelansprüche gesichert werden? Wie wird<br />

die Erbschaft- und Schenkungsteuer beglichen?<br />

Wie können die steuerlichen Belastungen minimiert<br />

werden?<br />

21


22<br />

Familienpools geben Sicherheit.<br />

Häufig haben Vermögensinhaber - gerade mit unternehmerischem<br />

Hintergrund - die Sorge, dass ihnen<br />

das Vermögen oder Teile davon bei frühzeitiger<br />

Übertragung nicht mehr zur Verfügung steht, sie zu<br />

früh ihre Entscheidungskompetenz verlieren oder<br />

sich das Vermögen durch falsche Entscheidungen<br />

der Begünstigten nicht optimal weiterentwickelt.<br />

Der Familienpool, auch Familiengesellschaft genannt,<br />

verspricht Abhilfe bei diesen Themenstellungen und<br />

kann gleichzeitig der frühzeitigen steuerlichen<br />

Optimierung von Vermögensübertragungen dienen.<br />

Familienpools, für die es keine klare und allgemeinverbindliche<br />

Definition gibt, bestehen in der Regel<br />

aus Familienmitgliedern verschiedener Generationen.<br />

Als vermögensverwaltende oder gewerblich geprägte<br />

Personengesellschaften oder als Kapitalgesellschaften<br />

gestatten Familienpools die Beteiligung<br />

mehrerer Familienangehöriger mit individuellen<br />

Ertragsbeteiligungen und Einflussmöglichkeiten. Sie<br />

können somit auch die jüngere Generation frühzeitig<br />

am Vermögen – insbesondere am Betriebsvermögen –<br />

teilhaben lassen, ohne den Älteren die Entscheidungskompetenz<br />

zu früh aus der Hand zu nehmen.<br />

Neue steuerliche Begünstigungen<br />

des Betriebsvermögens.<br />

Die Begünstigungsregeln für Betriebsvermögen wurden<br />

durch die Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />

seit 2009 grundlegend geändert. Während<br />

nach wie vor Einzelunternehmen, gewerbliche Personengesellschaften,<br />

freiberufliches Betriebsvermögen<br />

und Beteiligungen an Kapitalgesellschaften von mehr<br />

als 25 % als begünstigtes Betriebsvermögen gelten,<br />

können auch Beteiligungen von bis zu 25 % begünstigt<br />

sein. Voraussetzung hierfür ist, dass durch die<br />

Zusammenrechnung mehrerer Anteile mehr als 25 %<br />

Wenn Sie Ihre Vermögenswerte<br />

kontrolliert weitergeben wollen:<br />

erreicht werden und eine einheitliche Verfügungsbefugnis<br />

und Stimmrechtsausübung besteht. Somit<br />

können auch weiterhin Familienpools steuerlich<br />

begünstigt sein.<br />

Im Grundsatz kann zwischen zwei verschiedenen<br />

Vergünstigungsmodellen gewählt werden, die von<br />

bestimmten Voraussetzungen abhängig sind. Dabei<br />

kommt es auf den Umfang von so genannten Verwaltungsvermögen<br />

an. Zu diesem gehören insbesondere<br />

vermietete Grundstücke und Wertpapiere. Je nach<br />

Modell sind unterschiedliche Behaltensfristen und<br />

Lohnsummenklauseln einzuhalten, wobei ein Verstoß<br />

gegen diese Bedingungen jeweils eine zeitanteilige<br />

Nachversteuerung auslöst. Einen ersten Überblick<br />

über die neuen Begünstigungsregelungen soll die<br />

nachstehend aufgeführte Tabelle vermitteln.<br />

Es empfiehlt sich, auch bei diesen Themen das Gespräch<br />

mit Spezialisten zu suchen, um die Gestaltungsmöglichkeiten<br />

eines Familienpools voll auszuschöpfen.<br />

Die Vergünstigungen des Betriebsvermögens seit<br />

dem 1.1.2009<br />

Grundmodell Optionsmodell<br />

Verschonung zu 85 % 100 %<br />

max. Anteil Verwaltungsvermögen 50 % 10 %<br />

max. Abzugsbetrag (Gleitregelung) 150.000 Euro 0 Euro<br />

Behaltensfrist 7 Jahre 10 Jahre<br />

Lohnsummenklausel 650 % 1000 %<br />

Besteuerung 15 % 0 %


Familienpools können<br />

ein sicherer Weg sein.<br />

Familienpool in der Rechtsform der GmbH.<br />

Der alleinstehende Vater besitzt eine GmbH mit Produktionsbetrieb. Als ersten Schritt einer langfristig<br />

angelegten Nachfolgeregelung überträgt er knapp 40 % der GmbH-Anteile im Verkehrswert von 8 Millionen Euro<br />

(Verkehrswert = Steuerwert) schenkweise auf seine Tochter. Über die satzungsmäßig angelegten Rechte des<br />

Mehrheitsbeteiligten und die Geschäftsführung behält der Vater das „Sagen“ in der GmbH, die ab diesem<br />

Zeitpunkt die Rolle des Familienpools einnimmt.<br />

Schenkung GmbH-Anteile in Euro Geldschenkung in Euro<br />

Grundmodell Optionsmodell<br />

Steuerpflichtiger Wert 8.000.000 8.000.000 8.000.000<br />

Abschlag in Höhe von 85 % 100 %<br />

Betrag des Abschlags 6.800.000 8.000.000<br />

Wert nach Abschlag 1.200.000 0<br />

Persönlicher Freibetrag 500.000 0 500.000<br />

Steuerpflichtiger Erwerb 700.000 0 7.500.000<br />

Schenkungsteuer (19 %/23 %) 133.000 0 1.725.000<br />

Es ist zu berücksichtigen, dass nach Übertragung eine sieben- bzw. zehnjährige Haltepflicht<br />

zur Erhaltung der Steuervorteile besteht.<br />

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24<br />

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Wir begleiten den Übergang Ihres<br />

Vermögens auf die nächste Generation.<br />

Auch in schwierigen Fällen immer an Ihrer Seite:<br />

Ihre <strong>Weberbank</strong>-Berater.<br />

Je komplexer ein Vermögen strukuriert ist, umso<br />

wichtiger ist es, die richtigen Spezialisten und<br />

Berater zusammenzuführen. Wir stehen Ihnen dabei<br />

gerne als Begleiter auf dem Weg der Vermögensübergabe<br />

und als Moderator Ihrer Interessen zur Seite.<br />

Unsere langjährige Erfahrung bei der Entwicklung<br />

großer Vermögen und bei der Betreuung der dahinter<br />

stehenden Personen und Familien gibt Ihnen die<br />

Sicherheit, Ihre Nachfolgeregelungen gemeinsam mit<br />

uns konsequent und überlegt in die Wege zu leiten.<br />

Steuer- und <strong>Nachfolgeplanung</strong> bilden dabei den Kern<br />

unseres ganzheitlichen Ansatzes.<br />

Unser Leistungsportfolio für Ihre<br />

<strong>Nachfolgeplanung</strong>:<br />

Entwicklung von ganzheitlichen Konzepten zur<br />

Vermögensübertragung<br />

Begleitung der rechtlichen und steuerlichen<br />

Optimierung (zusammen mit Ihren rechtlichen und<br />

steuerlichen Beratern)<br />

Unternehmer-Finanzplanung: Aktueller Überblick<br />

über die private und unternehmerische Vermögenssituation<br />

und Prognose zukünftiger Entwicklungen der<br />

Vermögenssituation<br />

Begleitung von komplexen Immobilientransaktionen<br />

Unterstützung bei der Stiftungsgründung; maßgeschneiderte<br />

Vermögensverwaltung für Stiftungen<br />

Testamentsvollstreckung<br />

Unabhängige Organisation Ihres Vermögens durch<br />

unser Family Office<br />

Viele unserer Kunden begleiten wir nun schon in der<br />

zweiten und dritten Generation. Unsere ausgewiesene<br />

Erfahrung in der Betreuung von Unternehmens-<br />

und Privatvermögen wird ergänzt durch ein Netzwerk<br />

aus exzellenten Rechtsanwälten, Steuerberatern,<br />

Wirtschaftsprüfern und Investmentbankern.<br />

Bei Fragen zu Ihrem Vermögen und seiner erfolgreichen<br />

Weitergabe stehen wir Ihnen gerne zur<br />

Verfügung. Wir freuen uns auf Sie.<br />

Betreuungsprozess<br />

1. Analyse<br />

Vermögenssituation, familiäre Rahmenbedingungen<br />

I ökonomisch<br />

I rechtlich<br />

I steuerlich<br />

2. Festlegung der Wünsche und Bedürfnisse<br />

aller Personen<br />

I Erblasser<br />

I Partner<br />

I Erbnehmer<br />

3. Entwicklung der Zielstruktur<br />

I steuerlich<br />

I rechtlich<br />

4. Umsetzung<br />

I Testamente<br />

I Erbverträge<br />

I Schenkungen<br />

I Gesellschaftsverträge


Und die übernächste.<br />

Nutzen Sie unsere Checkliste<br />

Wir haben für Sie auf dieser Seite die wichtigsten Ziele und Fragen zusammengefasst. Werden Sie sich über<br />

Ihre Ziele klar und beantworten Sie für sich die einzelnen Fragen. Wenn Sie mindestens ein Mal mit „nein“<br />

antworten, empfehlen wir Ihnen ein persönliches Gespräch mit unseren Experten.<br />

Existieren eine Vorsorgevollmacht, eine Betreuungsverfügung und/oder eine Patientenverfügung? ja � nein �<br />

Haben Sie ein Testament errichtet? ja � nein �<br />

Wurde Ihr Testament mit Unterstützung eines Notars und eines Steuerberaters gefertigt<br />

oder wurde Ihr Testament bzw. Ihre <strong>Nachfolgeplanung</strong> rechtlich und steuerlich überprüft?<br />

(Stichwort: Erbschaftsteuerreform) ja � nein �<br />

Falls Sie kein Testament haben: Wissen Sie, wer Ihre gesetzlichen Erben sind?<br />

Entspricht die gesetzliche Erbfolge Ihren Wünschen? ja � nein �<br />

Haben Sie einen potentiellen Nachfolger, der Ihr Lebenswerk fortführt, auch wenn Erbfälle in einer<br />

unerwarteten Reihenfolge eintreten? Haben Sie ggf. über eine Stiftung nachgedacht? ja � nein �<br />

Ermöglicht Ihre aktuelle Vermögensstruktur eine „gerechte“ Erbfolge, die Ihren<br />

Vorstellungen entspricht? ja � nein �<br />

Haben Sie Ihre Nachfolge mit Ihren Angehörigen abgestimmt, um Streit zu vermeiden? ja � nein �<br />

Können Sie frei über Ihr Vermögen verfügen? ja � nein �<br />

Sind Ihr Ehegatte/Ihre Kinder finanziell abgesichert? ja � nein �<br />

Sichert Ihre derzeitige Finanz- und/oder <strong>Nachfolgeplanung</strong> die Versorgung Ihrer nächsten<br />

Angehörigen bzw. ist eine eventuelle Belastung für Ihre Angehörigen tragbar? ja � nein �<br />

Ist Ihr Vermögen so strukturiert, dass die ggf. anfallende Erbschaftsteuer<br />

ohne großen Aufwand oder Verluste für Ihr Vermögen beglichen werden kann? ja � nein �<br />

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26<br />

Für Ihre Notizen


Stammhaus <strong>Berlin</strong> | Hohenzollerndamm 134 | 14199 <strong>Berlin</strong> | www.weberbank.de | service@weberbank.de<br />

2009 09

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