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Ausgabe Nr. 6 Dezember 2008 ( PDF 950 KB - Melzer & Kollegen

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www.melzer-partner.de Fachthemen<br />

Änderungen in der Lohnabrechnung<br />

zum 01. Januar 2009<br />

von Karin Himmelsbach<br />

Der einheitliche<br />

Krankenkassenprozentsatz<br />

Durch die Einführung des Gesundheitsfonds<br />

gibt es nur noch einen<br />

einheitlichen Krankenkassenprozentsatz.<br />

Dieser wird von der Bundesregierung<br />

jährlich festgelegt.<br />

Mit Wirkung zum 01.01.2009 beträgt<br />

dieser 15,5 % für alle gesetzlich<br />

Krankenversicherten.<br />

Er setzt sich aus zwei Komponenten<br />

zusammen:<br />

a) 14,6 % davon tragen Arbeitgeber<br />

und Arbeitnehmer je zur Hälfte<br />

(7,3%)<br />

b) 0,9 % als zusätzlicher Beitragssatz<br />

trägt der Arbeitnehmer wie<br />

bisher alleine.<br />

Reform der gesetzlichen<br />

Unfallversicherung<br />

(Berufsgenossenschaften)<br />

Dadurch entstehen neue bzw. erweiterte<br />

Meldepflichten zur Unfallversicherung<br />

für alle Arbeitgeber.<br />

Mitarbeiterbezogene Daten zur<br />

Unfallversicherung in DEÜV-Mel-<br />

Karin Himmelsbach - zur Person<br />

dungen werden zur gesetzlichen<br />

Pflicht.<br />

Gleichzeitig wird die Jahresentgeltmeldung<br />

<strong>2008</strong> um folgende Felder<br />

erweitert:<br />

» BG-Mitgliedsnummer des<br />

Unternehmens<br />

» Betriebsnummer der BG<br />

» geleistete Arbeitsstunden<br />

» versicherungspflichtiges<br />

Entgelt<br />

» Gefahrtarifstelle des<br />

Mitarbeiters<br />

Langfristig sollen die jährlichen<br />

Lohnnachweise an die Berufsgenossenschaften<br />

entfallen. Übergangsweise<br />

laufen die Lohnnachweise<br />

und Jahresentgeltmeldungen<br />

parallel (von 2009 – 2011).<br />

Neuregelung der Insolvenzgeldumlage<br />

Bisher wurde die Insolvenzgeldumlage<br />

jährlich an die Berufsgenossenschaften<br />

abgeführt.<br />

Ab Januar 2009 müssen Unternehmen<br />

die Insolvenzgeldumlage monatlich<br />

mit den Gesamtsozialversicherungsbeiträgen<br />

entrichten.<br />

Karin Himmelsbach<br />

Bilanzbuchhalterin, Datenschutzbeauftragte<br />

07821-9183-113<br />

k.himmelsbach@melzer-partner.de<br />

k.himmelsbach@melzer-partner.de<br />

Kanzleimagazin <strong>Melzer</strong> & Partner <strong>Dezember</strong> | <strong>2008</strong><br />

Einheitlicher<br />

Krankenkassenprozentsatz<br />

Reform der gesetzlichen<br />

Unfallversicherung (BG)<br />

Neuregelung der Insolvenzgeldumlage<br />

Gesetzesentwurf zur Sofortmeldung in verschiedenen Branchen<br />

Sofortmeldungen ab 01.01.2009<br />

in verschiedenen Branchen<br />

In einigen Branchen muss für neu<br />

eingetretene Mitarbeiter der Beschäftigungsbeginn<br />

separat per Sofortmeldung<br />

gemeldet werden. Diese<br />

müssen bereits vor Aufnahme der<br />

Beschäftigung der Datenstelle der<br />

Rentenversicherungsträger übermittelt<br />

werden.<br />

Liegt eine solche Meldung bei Kontrollen<br />

nicht vor, ist dies ein Verdachtsmoment<br />

für Schwarzarbeit.<br />

Im Gesetzesentwurf werden folgende<br />

neun Branchen genannt:<br />

1. Baugewerbe<br />

2. Gaststätten- u. Beherbergungsgewerbe<br />

3. Personenbeförderungsgewerbe<br />

4. Speditions-, Transport- und damit<br />

verbundene Logistikgewerbe<br />

5. Schaustellergewerbe<br />

6. Unternehmen<br />

schaft<br />

der Forstwirt-<br />

7. Gebäudereinigungsgewerbe<br />

8. Unternehmen für Auf- und Abbau<br />

von Messen und Ausstellungen<br />

9. Fleischwirtschaft<br />

Hinweispflicht<br />

Arbeitgeber müssen bei Beendigung<br />

eines Arbeitsverhältnisses<br />

den Arbeitnehmer informieren,<br />

dass er aktiv eine neue Beschäftigung<br />

suchen muss. Entsprechende<br />

Klauseln für Kündigungen<br />

erhalten Sie bei uns.<br />

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