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Ausgabe Nr. 6 Dezember 2008 ( PDF 950 KB - Melzer & Kollegen

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Fachthemen<br />

Maßnahmenpaket gegen<br />

Konjunkturschwäche<br />

von Nicole Hollenbeck<br />

Vor dem Hintergrund der aktuellen<br />

Finanzkrise hat die Bundesregierung<br />

am 05.11.<strong>2008</strong> ein Programm<br />

zur Überwindung der Konjunkturschwäche<br />

und zur Sicherung von<br />

Arbeitsplätzen beschlossen. Dieser<br />

Maßnahmenkatalog umfasst insgesamt<br />

15 verschiedene Punkte, welche<br />

in den nächsten zwei Jahren zu<br />

einem erhofften Investitionsvolumen<br />

von 50 Mrd. € führen sollen.<br />

Neben Programmen für Kommunen,<br />

für Gebäudesanierungen und<br />

für den Straßenverkehr wurden<br />

auch steuerliche Änderungen beschlossen,<br />

die Unternehmen und<br />

Privathaushalte steuerlich entlasten<br />

sollen.<br />

1. Wiedereinführung der<br />

degressiven AfA<br />

Die mit Ablauf des 31.12.2007 abgeschaffte<br />

degressive Abschreibung<br />

für bewegliche Wirtschaftsgüter<br />

wird für Anschaffungen, die nach<br />

dem 31.12.<strong>2008</strong> erfolgen, wieder<br />

eingeführt. Allerdings hat sich der<br />

Prozentsatz von früher 30% auf 25%<br />

gemindert. Diese Maßnahme ist zu-<br />

dem auf 2 Jahre begrenzt, d.h. sie<br />

gilt nur für Anschaffungen bis zum<br />

31.12.2010. Zudem gilt sie nur für<br />

Anschaffungen über 1.000,00 €<br />

netto, da ansonsten die Regelungen<br />

für geringwertige Wirtschaftsgüter<br />

(150,01 €– 1.000,00 €) greifen.<br />

2. Anhebung der Größenmerkmale<br />

für die Inanspruchnahme<br />

der Sonder-AfA nach §<br />

7g EStG<br />

Durch die Einführung neuer Sonderabschreibungen<br />

sollen ab dem<br />

01.01.2009 kleine und mittlere<br />

Unternehmen zusätzlich zur degressiven<br />

Abschreibung auch Sonderabschreibungen<br />

von bis zu 20 %<br />

nutzen können. Die dafür relevanten<br />

Betriebsvermögens- und Gewinngrenzen<br />

sollen auf 335.000 € bzw.<br />

200.000 € erhöht werden. Auch diese<br />

Maßnahme ist auf 2 Jahre befristet.<br />

3. Verdoppelung der Höchstgrenze<br />

für Handwerkerleistungen<br />

gem. § 35a EStG<br />

Im Rahmen der haushaltsnahen<br />

Nicole Hollenbeck - zur Person Fazit<br />

Nicole Hollenbeck<br />

Steuerberaterin<br />

07821-9183-198<br />

n.hollenbeck@melzer-partner.de<br />

www.melzer-partner.de<br />

Hintergrund für das<br />

Konjunkturprogramm<br />

Maßnahmen für Unternehmen<br />

Maßnahmen für Privathaushalte<br />

Fazit<br />

Dienstleistungen soll der derzeit<br />

geltende Steuerbonus für Handwerkerleistungen<br />

für Instandhaltungsund<br />

Modernisierungsmaßnahmen<br />

in privaten Haushalten verdoppelt<br />

werden. Bislang liegt der maximale<br />

Erstattungsbetrag bei 600 €, dieser<br />

soll auf 1.200 € angehoben werden.<br />

Diese Erhöhung gilt zunächst für<br />

zwei Jahre, dann wird sie auf ihre<br />

Wirksamkeit hin überprüft.<br />

An dieser Stelle sei darauf hingewiesen,<br />

dass bereits am 15.10.<strong>2008</strong><br />

im sogenannten Familienleistungsgesetz<br />

beschlossen wurde, dass<br />

ab 2009 die Höchstgrenze für die<br />

steuerliche Absetzbarkeit von Aufwendungen<br />

für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse<br />

von bisher<br />

3.000 € auf 4.000 € im Jahr<br />

angehoben wurde. Ab 2009 können<br />

demnach 20 % dieses Höchstbetrages,<br />

also 800 € von der Steuerschuld<br />

abgezogen werden.<br />

Ob dieses Programm ausreichend<br />

Investitionsanreize schafft wird<br />

sich in den nächsten 2 Jahren<br />

zeigen. Die aktuelle Haushaltslage<br />

hat offenbar keine weitere<br />

Entlastung der Unternehmen und<br />

Privathaushalte zugelassen.<br />

Seite 4 Kanzleimagazin <strong>Melzer</strong> & Partner <strong>Dezember</strong> | <strong>2008</strong>

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