Ausgabe Nr. 6 Dezember 2008 ( PDF 950 KB - Melzer & Kollegen
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Fachthemen<br />
Maßnahmenpaket gegen<br />
Konjunkturschwäche<br />
von Nicole Hollenbeck<br />
Vor dem Hintergrund der aktuellen<br />
Finanzkrise hat die Bundesregierung<br />
am 05.11.<strong>2008</strong> ein Programm<br />
zur Überwindung der Konjunkturschwäche<br />
und zur Sicherung von<br />
Arbeitsplätzen beschlossen. Dieser<br />
Maßnahmenkatalog umfasst insgesamt<br />
15 verschiedene Punkte, welche<br />
in den nächsten zwei Jahren zu<br />
einem erhofften Investitionsvolumen<br />
von 50 Mrd. € führen sollen.<br />
Neben Programmen für Kommunen,<br />
für Gebäudesanierungen und<br />
für den Straßenverkehr wurden<br />
auch steuerliche Änderungen beschlossen,<br />
die Unternehmen und<br />
Privathaushalte steuerlich entlasten<br />
sollen.<br />
1. Wiedereinführung der<br />
degressiven AfA<br />
Die mit Ablauf des 31.12.2007 abgeschaffte<br />
degressive Abschreibung<br />
für bewegliche Wirtschaftsgüter<br />
wird für Anschaffungen, die nach<br />
dem 31.12.<strong>2008</strong> erfolgen, wieder<br />
eingeführt. Allerdings hat sich der<br />
Prozentsatz von früher 30% auf 25%<br />
gemindert. Diese Maßnahme ist zu-<br />
dem auf 2 Jahre begrenzt, d.h. sie<br />
gilt nur für Anschaffungen bis zum<br />
31.12.2010. Zudem gilt sie nur für<br />
Anschaffungen über 1.000,00 €<br />
netto, da ansonsten die Regelungen<br />
für geringwertige Wirtschaftsgüter<br />
(150,01 €– 1.000,00 €) greifen.<br />
2. Anhebung der Größenmerkmale<br />
für die Inanspruchnahme<br />
der Sonder-AfA nach §<br />
7g EStG<br />
Durch die Einführung neuer Sonderabschreibungen<br />
sollen ab dem<br />
01.01.2009 kleine und mittlere<br />
Unternehmen zusätzlich zur degressiven<br />
Abschreibung auch Sonderabschreibungen<br />
von bis zu 20 %<br />
nutzen können. Die dafür relevanten<br />
Betriebsvermögens- und Gewinngrenzen<br />
sollen auf 335.000 € bzw.<br />
200.000 € erhöht werden. Auch diese<br />
Maßnahme ist auf 2 Jahre befristet.<br />
3. Verdoppelung der Höchstgrenze<br />
für Handwerkerleistungen<br />
gem. § 35a EStG<br />
Im Rahmen der haushaltsnahen<br />
Nicole Hollenbeck - zur Person Fazit<br />
Nicole Hollenbeck<br />
Steuerberaterin<br />
07821-9183-198<br />
n.hollenbeck@melzer-partner.de<br />
www.melzer-partner.de<br />
Hintergrund für das<br />
Konjunkturprogramm<br />
Maßnahmen für Unternehmen<br />
Maßnahmen für Privathaushalte<br />
Fazit<br />
Dienstleistungen soll der derzeit<br />
geltende Steuerbonus für Handwerkerleistungen<br />
für Instandhaltungsund<br />
Modernisierungsmaßnahmen<br />
in privaten Haushalten verdoppelt<br />
werden. Bislang liegt der maximale<br />
Erstattungsbetrag bei 600 €, dieser<br />
soll auf 1.200 € angehoben werden.<br />
Diese Erhöhung gilt zunächst für<br />
zwei Jahre, dann wird sie auf ihre<br />
Wirksamkeit hin überprüft.<br />
An dieser Stelle sei darauf hingewiesen,<br />
dass bereits am 15.10.<strong>2008</strong><br />
im sogenannten Familienleistungsgesetz<br />
beschlossen wurde, dass<br />
ab 2009 die Höchstgrenze für die<br />
steuerliche Absetzbarkeit von Aufwendungen<br />
für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse<br />
von bisher<br />
3.000 € auf 4.000 € im Jahr<br />
angehoben wurde. Ab 2009 können<br />
demnach 20 % dieses Höchstbetrages,<br />
also 800 € von der Steuerschuld<br />
abgezogen werden.<br />
Ob dieses Programm ausreichend<br />
Investitionsanreize schafft wird<br />
sich in den nächsten 2 Jahren<br />
zeigen. Die aktuelle Haushaltslage<br />
hat offenbar keine weitere<br />
Entlastung der Unternehmen und<br />
Privathaushalte zugelassen.<br />
Seite 4 Kanzleimagazin <strong>Melzer</strong> & Partner <strong>Dezember</strong> | <strong>2008</strong>