Ausgabe Nr. 6 Dezember 2008 ( PDF 950 KB - Melzer & Kollegen
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die Steuerschuld eines Ehegatten<br />
beglichen werden soll, und führt die<br />
spätere Veranlagung der Eheleute zu<br />
einer Steuererstattung, hat das Finanzamt<br />
den Erstattungsbetrag hälftig<br />
auf die Eheleute zu verteilen. Mit<br />
Urteil v. 30. 9. <strong>2008</strong> - VII R 18/08 hat<br />
der BFH entschieden, dass dies auch<br />
gilt, wenn über das Vermögen eines<br />
der Ehegatten das Insolvenzverfahren<br />
eröffnet ist.<br />
Wollen Sie die Vorauszahlungen dagegen<br />
nur für einen bestimmten Ehegatten<br />
leisten, müssen Sie dies in der<br />
Überweisung deutlich angeben.<br />
Krankengeld: Wichtige Änderung<br />
zum 01.01.2009<br />
Infolge des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes<br />
(GKV-WSG) ergibt<br />
sich ab dem 01.01.2009 eine<br />
grundlegende Änderung bei allen<br />
Selbständigen, die in der Gesetzlichen<br />
Krankenversicherung (GKV)<br />
versichert sind:<br />
Für die versicherten Selbständigen,<br />
die für ihren Verdienstausfall im<br />
Falle der Krankheit bei der GKV<br />
Krankengeld versichert haben, endet<br />
dieser Versicherungsschutz<br />
zum Ende des Jahres <strong>2008</strong>.<br />
Jürgen Fahrner - zur Person Tipp<br />
Jürgen Fahrner<br />
Steuerberater<br />
07821-9183-121<br />
j.fahrner@melzer-partner.de<br />
Kanzleimagazin <strong>Melzer</strong> & Partner <strong>Dezember</strong> | <strong>2008</strong><br />
Schwarzarbeit lohnt sich nicht<br />
„Riester“ für Jugendliche<br />
Freigrenze bei Arbeitgeberdarlehen<br />
BG-Monopol und anderes...<br />
Die Krankenkassen haben jedoch die<br />
Möglichkeit, diesen Versicherungsschutz<br />
als Wahltarif anzubieten.<br />
Dann aber sind die so Versicherten<br />
drei Jahre lang an ihre Krankenkasse<br />
gebunden. Nicht einmal eine Beitragssatzerhöhung<br />
führt in diesen<br />
Fällen zu einem außerordentlichen<br />
Kündigungsrecht!<br />
Eine private Krankentagegeldversicherung<br />
wäre hier eine flexible und<br />
bedarfsgerechte Alternative zum<br />
GKV-Wahltarif!<br />
Sollten Sie von einzelnen Punkten<br />
betroffen sein, so sprechen Sie<br />
uns an, wir beraten Sie gerne individuell.<br />
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