Ausgabe Nr. 6 Dezember 2008 ( PDF 950 KB - Melzer & Kollegen
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Fachthemen<br />
Steuer- und Rechts-News<br />
von Jürgen Fahrner<br />
Rückzahlung bei Schwarzar-<br />
beit nach der höchsten<br />
Steuerklasse<br />
Eine Frau hatte knapp zwei Jahre<br />
als Friseurin „schwarz“ gearbeitet.<br />
Die Deutsche Rentenversicherung<br />
verlangte von ihrem Arbeitgeber<br />
nun fast 19.000 € an Beiträgen.<br />
Der fiktive Bruttolohn wurde hierfür<br />
mit Steuerklasse VI berechnet.<br />
Die Richter wiesen die darauf folgende<br />
Klage jedoch ab: Die Friseurin<br />
war illegal beschäftigt, weil<br />
der Arbeitgeber die Melde- und<br />
Beitragspflicht verletzt hatte. Die<br />
Hochrechnung des Nettolohns<br />
nach Steuerklasse VI sei rechtens,<br />
da für die Beschäftigung keine<br />
Lohnsteuerkarte vorgelegt wurde.<br />
Die Nachzahlung fiel somit höher<br />
aus, als wenn die Friseurin legal<br />
beschäftigt gewesen wäre. (SG<br />
Dortmund AZ.: S 25 R 129/06).<br />
Riester-Rente: Jugendlichen-<br />
Bonus auch für Altverträge<br />
Die im Sommer beschlossene Extraprämie<br />
von 200 € für unter 25<br />
Jahre alte Riester-Sparer gibt es<br />
rückwirkend!<br />
Das heißt, dass auch Personen,<br />
die am 1. Januar <strong>2008</strong> maximal 25<br />
Jahre alt waren und schon früher<br />
einen Riester-Vertrag abgeschlossen<br />
hatten, den einmaligen Bonus<br />
bekommen.<br />
Arbeitgeberdarlehen:<br />
Wiedereinführung der 2.600 €<br />
Freigrenze<br />
Zinsersparnisse, die ein Mitarbeiter<br />
aufgrund eines zinsgünstigen Darlehens<br />
seines Arbeitgebers erhält,<br />
sind steuer- und sozialversicherungspflichtig.<br />
Seit Anfang <strong>2008</strong> bemisst sich der<br />
geldwerte Vorteil bei Arbeitgeberdarlehen<br />
nach dem Unterschiedsbetrag<br />
zwischen dem marktüblichen<br />
Zins und dem Zins, den der Mitarbeiter<br />
im konkreten Einzelfall zahlt.<br />
Die frühere Freigrenze von 2.600 €<br />
war gestrichen worden.<br />
Nach vielfältiger Kritik an der Neuregelung<br />
hat die Verwaltung nun die<br />
Grenze von 2.600 € per Erlass v.<br />
01.10.<strong>2008</strong> wieder eingeführt. Dies<br />
gilt sogar rückwirkend ab Anfang<br />
<strong>2008</strong>. Für Sie bedeutet dies, dass<br />
Zinsvorteile für Darlehen an Arbeitnehmer<br />
bis maximal 2.600 € bei<br />
der Lohnabrechnung unberücksichtigt<br />
bleiben dürfen.<br />
Endlich raus aus der BG?<br />
Schon seit Jahren gibt es Bemühungen,<br />
das Monopol der deutschen<br />
Berufsgenossenschaften zu<br />
kippen - bisher erfolglos. Auch ein<br />
neuer Prozess - erstmals vor dem<br />
Europäischen Gerichtshof - gibt den<br />
Zwangsmitgliedern keine neue Hoffnung.<br />
Am 18.11.08 fand in Luxemburg<br />
die Verlesung der Schlussanträge<br />
des Generalanwaltes Mazák<br />
statt. Der EuGH-Anwalt griff das<br />
www.melzer-partner.de<br />
Privileg der Berufsgenossenschaften<br />
in seinem Schlussplädoyer jedoch<br />
nicht an und hält dies mit EU-Recht<br />
vereinbar: Weder die europäischen<br />
Wettbewerbsvorschriften noch das<br />
Grundrecht auf Dienstleistungsfreiheit<br />
stünden dem Privileg der Berufsgenossenschaften<br />
entgegen. Die Ansicht<br />
des Generalanwalts ist für die<br />
Richter zwar nicht bindend, sie folgen<br />
ihr aber häufig. Wie das Gericht<br />
letztlich entscheiden wird, werden<br />
wir in einigen Monaten erfahren. (Az:<br />
C-350/07)<br />
Barzahlung von Handwerkern<br />
wieder möglich?<br />
Um Handwerkerleistungen in der Einkommensteuererklärungsteuermindernd<br />
berücksichtigen zu können,<br />
musste seit Einführung der Begünstigung<br />
die Zahlung durch Vorlage des<br />
Kontoauszuges nachgewiesen werden.<br />
Seit dem 21.10.<strong>2008</strong> ist vor dem<br />
BFH nun ein Verfahren anhängig, das<br />
klären soll, ob der Ausschluss von<br />
Barzahlungen bei der Gewährung<br />
von Steuerermäßigungen verfassungswidrig<br />
ist. Bewahren Sie daher<br />
auch Ihre bar bezahlten Rechnungen<br />
auf bzw. geben Sie uns diese wenn<br />
wir Ihre Einkommensteuererklärung<br />
für Sie erledigen.<br />
Einkommensteuer-<br />
Erstattungsanspruch zusammen<br />
veranlagter Eheleute<br />
Haben zusammen zur Einkommensteuer<br />
veranlagte Eheleute Vorauszahlungen<br />
geleistet, ohne dabei anzugeben,<br />
dass mit der Zahlung nur<br />
Seite 12 Kanzleimagazin <strong>Melzer</strong> & Partner <strong>Dezember</strong> | <strong>2008</strong>