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Ausgabe Nr. 6 Dezember 2008 ( PDF 950 KB - Melzer & Kollegen

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Fachthemen<br />

Steuer- und Rechts-News<br />

von Jürgen Fahrner<br />

Rückzahlung bei Schwarzar-<br />

beit nach der höchsten<br />

Steuerklasse<br />

Eine Frau hatte knapp zwei Jahre<br />

als Friseurin „schwarz“ gearbeitet.<br />

Die Deutsche Rentenversicherung<br />

verlangte von ihrem Arbeitgeber<br />

nun fast 19.000 € an Beiträgen.<br />

Der fiktive Bruttolohn wurde hierfür<br />

mit Steuerklasse VI berechnet.<br />

Die Richter wiesen die darauf folgende<br />

Klage jedoch ab: Die Friseurin<br />

war illegal beschäftigt, weil<br />

der Arbeitgeber die Melde- und<br />

Beitragspflicht verletzt hatte. Die<br />

Hochrechnung des Nettolohns<br />

nach Steuerklasse VI sei rechtens,<br />

da für die Beschäftigung keine<br />

Lohnsteuerkarte vorgelegt wurde.<br />

Die Nachzahlung fiel somit höher<br />

aus, als wenn die Friseurin legal<br />

beschäftigt gewesen wäre. (SG<br />

Dortmund AZ.: S 25 R 129/06).<br />

Riester-Rente: Jugendlichen-<br />

Bonus auch für Altverträge<br />

Die im Sommer beschlossene Extraprämie<br />

von 200 € für unter 25<br />

Jahre alte Riester-Sparer gibt es<br />

rückwirkend!<br />

Das heißt, dass auch Personen,<br />

die am 1. Januar <strong>2008</strong> maximal 25<br />

Jahre alt waren und schon früher<br />

einen Riester-Vertrag abgeschlossen<br />

hatten, den einmaligen Bonus<br />

bekommen.<br />

Arbeitgeberdarlehen:<br />

Wiedereinführung der 2.600 €<br />

Freigrenze<br />

Zinsersparnisse, die ein Mitarbeiter<br />

aufgrund eines zinsgünstigen Darlehens<br />

seines Arbeitgebers erhält,<br />

sind steuer- und sozialversicherungspflichtig.<br />

Seit Anfang <strong>2008</strong> bemisst sich der<br />

geldwerte Vorteil bei Arbeitgeberdarlehen<br />

nach dem Unterschiedsbetrag<br />

zwischen dem marktüblichen<br />

Zins und dem Zins, den der Mitarbeiter<br />

im konkreten Einzelfall zahlt.<br />

Die frühere Freigrenze von 2.600 €<br />

war gestrichen worden.<br />

Nach vielfältiger Kritik an der Neuregelung<br />

hat die Verwaltung nun die<br />

Grenze von 2.600 € per Erlass v.<br />

01.10.<strong>2008</strong> wieder eingeführt. Dies<br />

gilt sogar rückwirkend ab Anfang<br />

<strong>2008</strong>. Für Sie bedeutet dies, dass<br />

Zinsvorteile für Darlehen an Arbeitnehmer<br />

bis maximal 2.600 € bei<br />

der Lohnabrechnung unberücksichtigt<br />

bleiben dürfen.<br />

Endlich raus aus der BG?<br />

Schon seit Jahren gibt es Bemühungen,<br />

das Monopol der deutschen<br />

Berufsgenossenschaften zu<br />

kippen - bisher erfolglos. Auch ein<br />

neuer Prozess - erstmals vor dem<br />

Europäischen Gerichtshof - gibt den<br />

Zwangsmitgliedern keine neue Hoffnung.<br />

Am 18.11.08 fand in Luxemburg<br />

die Verlesung der Schlussanträge<br />

des Generalanwaltes Mazák<br />

statt. Der EuGH-Anwalt griff das<br />

www.melzer-partner.de<br />

Privileg der Berufsgenossenschaften<br />

in seinem Schlussplädoyer jedoch<br />

nicht an und hält dies mit EU-Recht<br />

vereinbar: Weder die europäischen<br />

Wettbewerbsvorschriften noch das<br />

Grundrecht auf Dienstleistungsfreiheit<br />

stünden dem Privileg der Berufsgenossenschaften<br />

entgegen. Die Ansicht<br />

des Generalanwalts ist für die<br />

Richter zwar nicht bindend, sie folgen<br />

ihr aber häufig. Wie das Gericht<br />

letztlich entscheiden wird, werden<br />

wir in einigen Monaten erfahren. (Az:<br />

C-350/07)<br />

Barzahlung von Handwerkern<br />

wieder möglich?<br />

Um Handwerkerleistungen in der Einkommensteuererklärungsteuermindernd<br />

berücksichtigen zu können,<br />

musste seit Einführung der Begünstigung<br />

die Zahlung durch Vorlage des<br />

Kontoauszuges nachgewiesen werden.<br />

Seit dem 21.10.<strong>2008</strong> ist vor dem<br />

BFH nun ein Verfahren anhängig, das<br />

klären soll, ob der Ausschluss von<br />

Barzahlungen bei der Gewährung<br />

von Steuerermäßigungen verfassungswidrig<br />

ist. Bewahren Sie daher<br />

auch Ihre bar bezahlten Rechnungen<br />

auf bzw. geben Sie uns diese wenn<br />

wir Ihre Einkommensteuererklärung<br />

für Sie erledigen.<br />

Einkommensteuer-<br />

Erstattungsanspruch zusammen<br />

veranlagter Eheleute<br />

Haben zusammen zur Einkommensteuer<br />

veranlagte Eheleute Vorauszahlungen<br />

geleistet, ohne dabei anzugeben,<br />

dass mit der Zahlung nur<br />

Seite 12 Kanzleimagazin <strong>Melzer</strong> & Partner <strong>Dezember</strong> | <strong>2008</strong>

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