Amtsblatt 04/2008 - Stadt Lauchhammer
Amtsblatt 04/2008 - Stadt Lauchhammer
Amtsblatt 04/2008 - Stadt Lauchhammer
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<strong>Amtsblatt</strong><br />
für die <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Lauchhammer</strong><br />
12. Jahrgang <strong>Lauchhammer</strong>, den 23.12.<strong>2008</strong> Nr. 4/<strong>2008</strong><br />
Inhaltsverzeichnis des amtlichen Teils: Seite<br />
• Beschlüsse der konstituierenden Sitzung der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />
vom 22. Oktober <strong>2008</strong> 2<br />
• Beschlüsse der 2. Sitzung der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />
vom 03. Dezember <strong>2008</strong> 3<br />
• Hauptsatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Lauchhammer</strong> 5<br />
• Öffentliche Bekanntmachung der Hundesteuerfestsetzung<br />
• Information des Amtes für Haushalt und Liegenschaften<br />
13<br />
Sachgebiet Steuern 13<br />
Impressum:<br />
<strong>Amtsblatt</strong> für die <strong>Stadt</strong> <strong>Lauchhammer</strong><br />
Das <strong>Amtsblatt</strong> für die <strong>Stadt</strong> <strong>Lauchhammer</strong> erscheint grundsätzlich<br />
nach jeder Sitzung der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung.<br />
Das <strong>Amtsblatt</strong> ist im Verbreitungsgebiet kostenlos erhältlich.<br />
Es wird an alle Haushalte mit Briefkasten in der <strong>Stadt</strong> <strong>Lauchhammer</strong><br />
verteilt. Darüber hinaus ist es bei der <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />
<strong>Lauchhammer</strong>, Bereich Servicebüro, erhältlich.<br />
Es kann auch gegen Erstattung der Portokosten von der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Lauchhammer</strong>, Liebenwerdaer Str. 69, 01979 <strong>Lauchhammer</strong>,<br />
bezogen werden.<br />
Herausgeber: <strong>Stadt</strong> <strong>Lauchhammer</strong><br />
Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil:<br />
Die Bürgermeisterin der <strong>Stadt</strong> <strong>Lauchhammer</strong>,<br />
Frau Elisabeth Mühlpforte<br />
Liebenwerdaer Str. 69, 01979 <strong>Lauchhammer</strong>,<br />
Telefon 03574 48 85 00<br />
Verantwortlich für Druck und Vertrieb:<br />
VERLAG + DRUCK LINUS WITTICH KG<br />
<strong>04</strong>916 Herzberg, An den Steinenden 10<br />
Telefon: 03535 4 89-0, Telefax: 03535 489-115<br />
Für nicht gelieferte Amtsblätter sind jegliche Ansprüche, insbesondere<br />
auf Schadenersatz, ausdrücklich ausgeschlossen.
<strong>Amtsblatt</strong> für die <strong>Stadt</strong> <strong>Lauchhammer</strong> Seite 2 4/<strong>2008</strong><br />
Beschlüsse der konstituierenden<br />
Sitzung der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />
vom 22. Oktober <strong>2008</strong><br />
- öffentlicher Teil -<br />
Genehmigung zur Aufnahme der Sitzungen der<br />
<strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung auf Tonband<br />
Beschluss:<br />
Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Lauchhammer</strong> beschließt, dass von den Sitzungen<br />
der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung Ton- und Bildaufzeichnungen<br />
angefertigt werden dürfen. Dieser<br />
Beschluss gilt bis zum Inkrafttreten einer neuen<br />
Geschäftsordnung.<br />
Abstimmung:<br />
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.<br />
28 Ja-Stimmen<br />
Wahl des Vorsitzenden der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />
Herr Dr. Fr.-Wilhelm Heßmer wurde mit 17 Stimmen<br />
zum Vorsitzenden der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />
gewählt.<br />
Wahl des 1. Stellvertreter des Vorsitzenden der<br />
<strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />
Herr Bernd Nitzschner wurde mit 19 Stimmen zum<br />
1. Stellvertreter des Vorsitzenden der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />
gewählt.<br />
Wahl des 2. Stellvertreter des Vorsitzenden der<br />
<strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />
Herr Hartmut Steinert wurde mit 21 Stimmen zum<br />
2. Stellvertreter des Vorsitzenden der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />
gewählt.<br />
BV <strong>2008</strong>/002/V - Beschluss über die Gültigkeit<br />
der Wahl zur <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />
<strong>Lauchhammer</strong> vom 28.09.<strong>2008</strong><br />
Abstimmung:<br />
Der Beschlussvorlage wurde einstimmig zugestimmt.<br />
28 Ja-Stimmen<br />
BV <strong>2008</strong>/003/V - Beschluss über die Gültigkeit<br />
der Wahl zum Ortsbeirat des Ortsteils Grünewalde<br />
vom 28.09.<strong>2008</strong><br />
Abstimmung:<br />
Der Beschlussvorlage wurde einstimmig zugestimmt.<br />
28 Ja-Stimmen<br />
BV <strong>2008</strong>/0<strong>04</strong>/V - Beschluss über die Gültigkeit<br />
der Wahl zum Ortsbeirat des Ortsteils Koste-<br />
Amtliche Bekanntmachungen<br />
brau vom 28.09.<strong>2008</strong><br />
Abstimmung:<br />
Der Beschlussvorlage wurde einstimmig zugestimmt.<br />
28 Ja-Stimmen<br />
BV <strong>2008</strong>/005/V - Festlegung der Anzahl der Mitglieder<br />
im Hauptausschuss<br />
Beschluss:<br />
Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung beschließt gemäß<br />
§ 49 Abs. 2 Satz 2 BbgKVerf die Anzahl der<br />
<strong>Stadt</strong>verordneten, die Mitglied des Hauptausschusses<br />
sind, auf acht festzulegen.<br />
Abstimmung:<br />
Der Beschlussvorlage wurde einstimmig zugestimmt.<br />
28 Ja-Stimmen<br />
BV <strong>2008</strong>/006/V - Bestellung der Mitglieder des<br />
Hauptausschusses und deren Stellvertreter<br />
Abstimmung:<br />
Nachstehende Mitglieder des Hauptausschusses<br />
und deren Stellvertreter sind einstimmig bestellt<br />
worden. 28 Ja-Stimmen<br />
Mitglied Stellvertreter<br />
1. Herr Hans-Christian Herr Jochen Kley<br />
Adlung<br />
2. Herr Helmut Schneider Herr Reiner Paßkönig<br />
3. Herr Roland Pohlenz Herr Ingo Korn<br />
4. Herr Silvio Spiegel Herr Michael Thate<br />
5. Herr Jens Nowak Herr Michael Herz<br />
6. Herr Fred Gleitsmann Herr Hartmut Steinert<br />
7. Herr Dieter Fankhänel Herr Christian Lisk<br />
8. Herr Mike Nothing Frau Birgit Fiedler<br />
Benennung der Mitglieder der Vergabekommission<br />
und deren Stellvertreter<br />
Abstimmung:<br />
Nachstehende Mitglieder der Vergabekommission<br />
und deren Stellvertreter sind einstimmig benannt<br />
worden. 28 Ja-Stimmen<br />
Mitglied Stellvertreter<br />
Herr Helmut Schneider Herr Reiner Paßkönig<br />
Herr Martin Zieschank Herr Silvio Spiegel<br />
Herr Wolfgang Lehmann Herr Jens Nowak<br />
Herr Hartmut Steinert Herr Bernd Große<br />
Herr Christian Lisk Herr Enrico Kirschner<br />
Herr Mike Nothing Frau Birgit Fiedler<br />
BV <strong>2008</strong>/007/V - Bestellung der Vertreter und<br />
deren Stellvertreter für die Verbandsversammlung<br />
des Wasserverbandes Lausitz (WAL)<br />
Abstimmung:
<strong>Amtsblatt</strong> für die <strong>Stadt</strong> <strong>Lauchhammer</strong> Seite 3 4/<strong>2008</strong><br />
Nachstehende Vertreter und deren Stellvertreter<br />
für die Verbandsversammlung des Wasserverbandes<br />
Lausitz sind einstimmig bestellt worden.<br />
28 Ja-Stimmen<br />
Vertreter Stellvertreter<br />
Frau Mühlpforte Herr Rother<br />
Herr Nowak Herr W. Lehmann<br />
Herr Thate Herr Pohlenz<br />
Herr Gallert Frau Lehmann<br />
Dr. Heßmer<br />
Vorsitzender der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />
********************<br />
Beschlüsse der 2. Sitzung der<br />
<strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung vom<br />
03. Dezember <strong>2008</strong><br />
- öffentlicher Teil -<br />
BV <strong>2008</strong>/015/V - Neufassung der Hauptsatzung<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Lauchhammer</strong><br />
Abstimmung:<br />
Der Beschlussvorlage wurde einstimmig zugestimmt.<br />
27 Ja-Stimmen<br />
BV <strong>2008</strong>/016/V - Neufassung der Geschäftsordnung<br />
der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Lauchhammer</strong><br />
Abstimmung:<br />
Der Beschlussvorlage wurde einstimmig zugestimmt.<br />
26 Ja-Stimmen<br />
1 Enthaltung<br />
BV <strong>2008</strong>/001/V - Entlastung der Bürgermeisterin<br />
zur Jahresrechnung 2007<br />
Abstimmung:<br />
Der Beschlussvorlage wurde einstimmig zugestimmt.<br />
26 Ja-Stimmen<br />
1 Enthaltung<br />
BV <strong>2008</strong>/013/V - Umbenennung der Straße ehemals<br />
"Am Sportplatz" in "Zum Windpark"<br />
Abstimmung:<br />
Der Beschlussvorlage wurde einstimmig zugestimmt.<br />
27 Ja-Stimmen<br />
BV <strong>2008</strong>/011/V - Öffentlich-rechtliche Vereinbarung<br />
zur Trägerschaft der öffentlichen Bibliothek<br />
(Gemeindebibliothek) der Städte Lauch-<br />
hammer und Schwarzheide<br />
Abstimmung:<br />
Der Beschlussvorlage wurde einstimmig zugestimmt.<br />
27 Ja-Stimmen<br />
Feststellung der numerischen Sitzverteilung in<br />
den ständigen Ausschüssen<br />
Im Gesundheits-, Sozial-, Bildungs-, Kultur-, Jugend-<br />
und Sportausschuss und im Wirtschafts-,<br />
Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss stehen den<br />
Fraktionen nachstehende Sitze zu:<br />
Die Linke/L-PUR: 2 Sitze<br />
Bürgerfraktion <strong>Lauchhammer</strong>: 2 Sitze<br />
CDU: 1 Sitz<br />
SPD: 1 Sitz<br />
FDP: 1 Sitz<br />
Vereine <strong>Lauchhammer</strong> 1 Sitz<br />
Im Finanzausschuss stehen den Fraktionen nachstehende<br />
Sitze zu:<br />
Die Linke/L-PUR: 1 Sitz<br />
Bürgerfraktion: 1 Sitz<br />
CDU: 1 Sitz<br />
SPD: 1 Sitz<br />
FDP: 1 Sitz<br />
Vereine <strong>Lauchhammer</strong> keinen Sitz<br />
Abstimmung:<br />
Mit Beschluss sind vorstehende Sitzverteilungen in<br />
den ständigen Ausschüssen einstimmig bestätigt<br />
worden.<br />
27 Ja-Stimmen<br />
Benennung der Mitglieder und des Ausschussvorsitzenden<br />
des Gesundheits-, Sozial-, Bildungs-,<br />
Kultur-, Jugend- und Sportausschusses<br />
Mitglieder des Ausschusses<br />
Die Linke/L-PUR: Jutta Lehmann<br />
Marlene Maser<br />
CDU: Rüdiger Lehmann<br />
Vertreter: Wolfgang Lehmann<br />
Bürgerfraktion<br />
<strong>Lauchhammer</strong>: Martin Zieschank<br />
Michael Thate<br />
Vertreter: Ingo Korn,<br />
Bernd Nitzschner<br />
SPD: Ines Eichhorn<br />
Vertreter: Bernd Große<br />
Vereine<br />
<strong>Lauchhammer</strong>: Birgit Fiedler<br />
Vertreter: Mike Nothing<br />
FDP: Enrico Kirschner<br />
Vertreter: Dieter Fankhänel
<strong>Amtsblatt</strong> für die <strong>Stadt</strong> <strong>Lauchhammer</strong> Seite 4 4/<strong>2008</strong><br />
sachkundige Einwohner:<br />
Katrin Kral (Bürgerfraktion <strong>Lauchhammer</strong>)<br />
Ralf Burkhardt (Bürgerfraktion <strong>Lauchhammer</strong>)<br />
Eveline Titze (Die Linke/L-PUR)<br />
Mathias Kittner (CDU)<br />
Vorsitzende des GSBKJS-Ausschusses:<br />
Frau Ines Eichhorn<br />
Abstimmung: Mit Beschluss wurden die Mitglieder<br />
des GSBKJS-Ausschusses und die Vorsitzende<br />
sowie die sachkundigen Einwohner einstimmig<br />
benannt. 27 Ja-Stimmen<br />
Benennung der Mitglieder und des Ausschussvorsitzenden<br />
des Wirtschafts-, Bau-, Verkehrsund<br />
Umweltausschusses<br />
Mitglieder des Ausschusses<br />
Die Linke/L-PUR: Wolfgang Gallert<br />
Jochen Kley<br />
CDU: Wolfgang Lehmann<br />
Vertreter: Rüdiger Lehmann<br />
Bürgerfraktion<br />
<strong>Lauchhammer</strong>: Ingo Korn<br />
Bernd Nitzschner<br />
Vertreter: Martin Zieschank,<br />
Silvio Spiegel<br />
SPD: Fred Gleitsmann<br />
Vertreter: Hartmut Steinert<br />
Vereine<br />
<strong>Lauchhammer</strong>: Mike Nothing<br />
Vertreter: Birgit Fiedler<br />
FDP: Christian Lisk<br />
Vertreter: Enrico Kirschner<br />
sachkundige Einwohner:<br />
Dirk Starke (CDU)<br />
Wolfgang Pohl (SPD)<br />
Frank Jurischka (FDP)<br />
Andreas Felberg (Vereine <strong>Lauchhammer</strong>)<br />
Vorsitzender des WBVU-Ausschusses:<br />
Herr Jochen Kley<br />
Abstimmung: Mit Beschluss wurden die Mitglieder<br />
des WBVU-Ausschusses und der Vorsitzende<br />
sowie die sachkundigen Einwohner einstimmig<br />
benannt. 27 Ja-Stimmen<br />
Benennung der Mitglieder und des Ausschussvorsitzenden<br />
des Finanzausschusses<br />
Mitglieder:<br />
CDU Michael Herz<br />
Vertreter: Wolfgang Lehmann<br />
Bürgerfraktion<br />
<strong>Lauchhammer</strong>: Roland Pohlenz<br />
Vertreter: Michael Thate<br />
SPD: Hartmut Steinert<br />
Vertreter: Fred Gleitsmann<br />
Die Linke/L-PUR: Rita Döbel<br />
FDP: Christian Lisk<br />
Vertreter: Dieter Fankhänel<br />
sachkundige Einwohner:<br />
Carola Lehfeld (Die Linke/L-PUR)<br />
Joachim Krengel (SPD)<br />
Vorsitzender des Finanzausschusses:<br />
Herr Christian Lisk<br />
Abstimmung: Mit Beschluss wurden die Mitglieder<br />
des Finanzausschusses und der Vorsitzende<br />
sowie die sachkundigen Einwohner einstimmig<br />
benannt. 26 Ja-Stimmen<br />
1 Enthaltung<br />
Bestimmung der Vertreter und deren Stellvertreter<br />
im Koordinierungsrat <strong>Lauchhammer</strong> /<br />
Schwarzheide<br />
Abstimmung: Nachstehende Mitglieder im<br />
Koordinierungsrat <strong>Lauchhammer</strong> / Schwarzheide<br />
und deren Stellvertreter sind einstimmig bestimmt<br />
worden. 27 Ja-Stimmen<br />
Mitglied Stellvertreter<br />
Dr. Fr.-Wilhelm Heßmer Jens Nowak<br />
Roland Pohlenz Michael Thate<br />
Jochen Kley Reiner Paßkönig<br />
Termine für Ausschusssitzungen und <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlungen<br />
im Jahr 2009<br />
Abstimmung: Die Termine für Ausschusssitzungen<br />
und <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlungen im<br />
Jahr 2009 sind mehrheitlich bestätigt worden.<br />
26 Ja-Stimmen / 1 Nein-Stimme<br />
Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss<br />
(WUA) 18. Februar 2009<br />
Finanzausschuss (FA) 19. Februar 2009<br />
Gesundheits- und Sozialausschuss<br />
(GSA) 23. Februar 2009<br />
Hauptausschuss (HA) 25. Februar 2009<br />
<strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />
(SVV) <strong>04</strong>. März 2009<br />
WUA 27. Mai 2009<br />
FA 28. Mai 2009
<strong>Amtsblatt</strong> für die <strong>Stadt</strong> <strong>Lauchhammer</strong> Seite 5 4/<strong>2008</strong><br />
GSA 02. Juni 2009 (Dienstag)<br />
HA 03. Juni 2009<br />
SVV 10. Juni 2009<br />
WUA 26. August 2009<br />
FA 27. August 2009<br />
GSA 31. August 2009<br />
HA 02. September 2009<br />
SVV 09. September 2009<br />
WUA 18. November 2009<br />
FA 19. November 2009<br />
GSA 23. November 2009<br />
HA 25. November 2009<br />
SVV 02. Dezember 2009<br />
Anmerkung:<br />
Aufgrund der eingeplanten Haushaltsmittel für<br />
2009 können bei Bedarf zwei terminlich<br />
nicht festgelegte Sondersitzungen durchgeführt<br />
werden.<br />
- nichtöffentlicher Teil -<br />
BV III/33/01 - A NÖ - Erbbaurechtsvertrag für<br />
den Schützenverein "Fortuna" <strong>Lauchhammer</strong><br />
e. V.<br />
hier: Aufhebung<br />
Abstimmung:<br />
Der Beschlussvorlage wurde einstimmig zugestimmt.<br />
BV <strong>2008</strong>/036/IV 1.Ä. NÖ - Verkauf einer Teilfläche<br />
in <strong>Lauchhammer</strong>-Süd<br />
Abstimmung:<br />
Der Beschlussvorlage wurde mehrheitlich zugestimmt.<br />
BV <strong>2008</strong>/014/V NÖ - Verkauf eines Grundstückes<br />
in Grünewalde<br />
Abstimmung:<br />
Der Beschlussvorlage wurde einstimmig zugestimmt.<br />
BV <strong>2008</strong>/010/V NÖ - Verkauf eines Grundstückes<br />
in <strong>Lauchhammer</strong>-Süd<br />
Abstimmung:<br />
Die Beschlussvorlage wurde mehrheitlich in den<br />
Hauptausschuss zurückverwiesen.<br />
BV <strong>2008</strong>/008/V NÖ - Ankauf von Flurstücken in<br />
<strong>Lauchhammer</strong>-West<br />
Abstimmung:<br />
Der Beschlussvorlage wurde einstimmig zugestimmt.<br />
BV <strong>2008</strong>/009/V NÖ - Entgeltliche Vermögenszuordnung<br />
Querverbindung<br />
Abstimmung:<br />
Der Beschlussvorlage wurde einstimmig zugestimmt.<br />
BV <strong>2008</strong>/012/V NÖ - Pachtvertrag und Dienstvertrag<br />
für die Errichtung eines Funkmastes<br />
Abstimmung:<br />
Der Beschlussvorlage wurde einstimmig zugestimmt.<br />
Dr. Heßmer<br />
Vorsitzender der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />
********************<br />
Hauptsatzung<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Lauchhammer</strong><br />
Inhaltsverzeichnis<br />
§ 1 Name der <strong>Stadt</strong><br />
§ 2 Wappen, Flagge und Dienstsiegel<br />
§ 3 Förmliche Einwohnerbeteiligung und<br />
Einsichtnahme in Beschlussvorlagen<br />
§ 4 Gleichberechtigung von Frau und Mann<br />
§ 5 Behindertenbeauftragter/<br />
Seniorenbeauftragter<br />
§ 6 Zuständigkeit der <strong>Stadt</strong>verordnetenver<br />
sammlung, des Hauptausschusses und des<br />
hauptamtlichen Bürgermeisters<br />
§ 7 Mitteilungspflicht der <strong>Stadt</strong>verordneten und<br />
sachkundigen Einwohner<br />
§ 8 <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />
§ 9 Ausschüsse<br />
§ 10 Ortsbeiräte<br />
§ 11 Hauptamtlicher Bürgermeister<br />
§ 12 Bedienstete der <strong>Stadt</strong> <strong>Lauchhammer</strong><br />
§ 13 Öffentliche Bekanntmachungen<br />
§ 14 Inkrafttreten<br />
Aufgrund der §§ 4 und 28 Absatz 2 S. 1 Ziff. 2 der<br />
Kommunalverfassung des Landes Brandenburg<br />
(BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S.<br />
286) geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom<br />
23. September <strong>2008</strong> (GVBl. I S. 202) hat die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Lauchhammer</strong><br />
in ihrer Sitzung am 03.Dezember <strong>2008</strong> folgende<br />
Hauptsatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Lauchhammer</strong> beschlossen:<br />
§ 1<br />
Name der <strong>Stadt</strong><br />
(1) Die <strong>Stadt</strong> führt den Namen "<strong>Stadt</strong> <strong>Lauchhammer</strong>".<br />
(2) Sie hat die Rechtsstellung einer amtsfreien,
<strong>Amtsblatt</strong> für die <strong>Stadt</strong> <strong>Lauchhammer</strong> Seite 6 4/<strong>2008</strong><br />
kreisangehörigen <strong>Stadt</strong>.<br />
(3) In der <strong>Stadt</strong> <strong>Lauchhammer</strong> bestehen die folgenden<br />
Ortsteile:<br />
a) Grünewalde<br />
b) Kostebrau.<br />
(4) In der <strong>Stadt</strong> <strong>Lauchhammer</strong> bestehen folgende<br />
<strong>Stadt</strong>teile gemäß § 28 Abs. 2 Ziff. 13 BbgK-<br />
Verf:<br />
a) <strong>Lauchhammer</strong>-Mitte<br />
b) <strong>Lauchhammer</strong>-West<br />
c) <strong>Lauchhammer</strong>-Ost<br />
d) <strong>Lauchhammer</strong>-Nord<br />
e) <strong>Lauchhammer</strong>-Süd.<br />
(5) Die Abgrenzung der Orts- und <strong>Stadt</strong>teile ergibt<br />
sich aus der als Anlage 1 beigefügten Karte,<br />
die Bestandteil dieser Satzung ist.<br />
§ 2<br />
Wappen, Flagge, Dienstsiegel<br />
(1) Das Wappen der <strong>Stadt</strong> <strong>Lauchhammer</strong> zeigt<br />
sich in einem geteilten und oben gespaltenen<br />
Schild und ist ausgefüllt mit:<br />
- einem hersehenden silbernen Löwen (Leoparden),<br />
(vorn)<br />
- einem Eremiten (hinten)<br />
- einem Hammerwerk (unten).<br />
(2) Die Flagge der <strong>Stadt</strong> <strong>Lauchhammer</strong> trägt das<br />
Wappen gemäß Absatz 1 und ist mit einem<br />
Ausschnitt versehen.<br />
(3) Das Dienstsiegel der <strong>Stadt</strong> <strong>Lauchhammer</strong><br />
beinhaltet das Wappen gemäß Absatz 1 und<br />
die Umschrift:<br />
STADT LAUCHHAMMER<br />
* LANDKREIS OBERSPREEWALD-LAUSITZ *<br />
(4) Zur näheren Beschreibung sind in bildlicher<br />
Darstellung als Anlagen beigefügt<br />
- das Wappen, Anlage 2,<br />
- die Flagge, Anlage 3,<br />
die Bestandteile dieser Satzung sind.<br />
§ 3<br />
Förmliche Einwohnerbeteiligung und<br />
Einsichtnahme in Beschlussvorlagen<br />
(1) Neben Einwohneranträgen (§ 14 BbgKVerf),<br />
Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden (§ 15<br />
BbgKVerf) beteiligt die <strong>Stadt</strong> <strong>Lauchhammer</strong><br />
ihre betroffenen Einwohner in wichtigen Angelegenheiten<br />
der <strong>Stadt</strong> förmlich mit folgenden<br />
Mitteln:<br />
1. Einwohnerfragestunde der <strong>Stadt</strong>verord-<br />
netenversammlung und der Ausschüsse<br />
2. Einwohnerversammlungen.<br />
(2) Die Einzelheiten der in Abs. 1 Nr. 1 und 2 genannten<br />
Formen der Einwohnerbeteiligung<br />
werden in einer Satzung über die Einzelheiten<br />
der förmlichen Einwohnerbeteiligung in der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Lauchhammer</strong> näher geregelt.<br />
(3) Unmittelbar geltende Vorschriften des Landesoder<br />
Bundesrechts, die die förmliche Einwohnerbeteiligung<br />
regeln, bleiben unberührt.<br />
(4) Das in § 36 Absatz 4 BbgKVerf festgeschriebene<br />
Recht zur Einsichtnahme in öffentliche<br />
Beschlussvorlagen kann von Jedem drei Tage<br />
vor der öffentlichen Sitzung der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung,<br />
am Sitzungstag bis 12.00<br />
Uhr, während der Dienststunden im Rathaus,<br />
Liebenwerdaer Straße 69, im Bereich des<br />
hauptamtlichen Bürgermeisters/ Büroleiters<br />
wahrgenommen werden.<br />
§ 4<br />
Gleichberechtigung von Frau und Mann<br />
(1) Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung benennt<br />
eine Gleichstellungsbeauftragte, die auf die<br />
Gleichstellung von Frau und Mann in Beruf, öffentlichem<br />
Leben, Bildung und Ausbildung, Familie<br />
sowie in den Bereichen der sozialen Sicherheit<br />
hinzuwirken hat.<br />
(2) Die Gleichstellungsbeauftragte ist ehrenamtlich<br />
tätig und arbeitet eng mit dem hauptamtlichen<br />
Bürgermeister zusammen. Die Benennung<br />
erfolgt durch die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />
auf Vorschlag des hauptamtlichen<br />
Bürgermeisters.<br />
(3) Der Gleichstellungsbeauftragten ist Gelegenheit<br />
zu geben, zu Maßnahmen und Beschlüssen,<br />
die Auswirkungen auf die Gleichstellung<br />
von Frau und Mann haben, Stellung zu nehmen.<br />
(4) Weicht die Auffassung der Gleichstellungsbeauftragten<br />
nach § 18 BbgKVerf von der des<br />
hauptamtlichen Bürgermeisters ab, hat die<br />
Gleichstellungsbeauftragte das Recht, sich an<br />
die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung oder ihre<br />
Ausschüsse zu wenden.<br />
(5) Die Gleichstellungsbeauftragte nimmt das<br />
Recht wahr, indem sie sich an den Vorsitzenden<br />
der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung oder<br />
des jeweils zuständigen Ausschusses wendet<br />
und den abweichenden Standpunkt schriftlich
<strong>Amtsblatt</strong> für die <strong>Stadt</strong> <strong>Lauchhammer</strong> Seite 7 4/<strong>2008</strong><br />
darlegt. Der Vorsitzende unterrichtet die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />
oder den Ausschuss<br />
hierüber in geeigneter Weise und kann der<br />
Gleichstellungsbeauftragten Gelegenheit geben,<br />
den abweichenden Standpunkt in einer<br />
der nächsten Sitzungen persönlich vorzutragen.<br />
(6) Amts- und Funktionsbezeichnungen, die in der<br />
<strong>Stadt</strong> verwendet werden, führen Frauen in<br />
weiblicher, Männer in männlicher Form.<br />
§ 5<br />
Behindertenbeauftragter/Seniorenbeauftragter<br />
(1) Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung benennt<br />
einen Beauftragten für die soziale Integration<br />
der behinderten Bürger und einen Seniorenbeauftragten<br />
zur besonderen Vertretung der<br />
Gruppe der Senioren im <strong>Stadt</strong>gebiet.<br />
(2) Die Regelungen des § 4 Absätze 2 bis 6 gelten<br />
entsprechend.<br />
§ 6<br />
Zuständigkeit der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung,<br />
des Hauptausschusses und des hauptamtlichen<br />
Bürgermeisters<br />
(1) Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung entscheidet<br />
über :<br />
a) Geschäfte über Vermögensgegenstände,<br />
sofern der Wert 125.000,00 Euro übersteigt,<br />
es sei denn, es handelt sich um ein<br />
Geschäft der laufenden Verwaltung,<br />
b) Angelegenheiten gemäß Absatz 2 Buchstabe<br />
d) ab einem Wert von 125.000,01<br />
Euro.<br />
(2) Der Hauptausschuss entscheidet über:<br />
a) die Übernahme von Bürgschaften, den Abschluss<br />
von Gewährverträgen und die Bestellung<br />
anderer Sicherheiten für Dritte sowie<br />
Rechtsgeschäfte, die den vorgenannten<br />
wirtschaftlich gleichkommen und die<br />
Aufnahme von Krediten, sofern der Wert<br />
500.000,00 Euro übersteigt,<br />
b) Geschäfte über Vermögensgegenstände,<br />
sofern der Wert 15.000,00 Euro übersteigt,<br />
es sei denn, es handelt sich um ein Geschäft<br />
der laufenden Verwaltung,<br />
c) die Führung von Rechtsstreitigkeiten, sofern<br />
der Wert 30.000,00 Euro übersteigt,<br />
es sei denn, es handelt sich um ein Geschäft<br />
der laufenden Verwaltung,<br />
d) den Abschluss von Vergleichen und die<br />
Abgabe von Anerkenntnissen, wenn da-<br />
durch eine Belastung oder ein Rechtsverzicht<br />
der <strong>Stadt</strong> im Gegenwert von mehr als<br />
50.000,00 Euro bewirkt wird, sofern es sich<br />
nicht um ein Geschäft der laufenden Verwaltung<br />
handelt,<br />
e) Stundung, Niederschlagung und Erlass<br />
von Geldforderungen der <strong>Stadt</strong> sofern der<br />
Betrag 50.000,00 Euro übersteigt.<br />
(3) Die Entscheidungen nach Absatz 2 trifft bis zur<br />
jeweils genannten Wertgrenze der hauptamtliche<br />
Bürgermeister.<br />
§ 7<br />
Mitteilungspflicht der <strong>Stadt</strong>verordneten<br />
und sachkundigen Einwohnern<br />
<strong>Stadt</strong>verordnete und sachkundige Einwohner teilen<br />
dem Vorsitzenden der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />
innerhalb von vier Wochen nach der konstituierenden<br />
Sitzung der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />
bzw. im Falle einer Berufung als Ersatzperson<br />
nach Annahme der Wahl schriftlich ihren ausgeübten<br />
Beruf sowie andere vergütete und ehrenamtliche<br />
Tätigkeiten mit, soweit dies für die Ausübung<br />
des Mandates von Bedeutung sein kann. Anzugeben<br />
sind:<br />
1. der ausgeübte Beruf, mit Angabe des Arbeitgebers<br />
bzw. Dienstherrn und der Art der Beschäftigung<br />
oder Tätigkeit; bei mehreren ausgeübten<br />
Berufen ist der Schwerpunkt der Tätigkeit<br />
anzugeben;<br />
2. jede Mitgliedschaft im Vorstand, Aufsichtsrat<br />
oder einem gleichartigen Organ einer juristischen<br />
Person mit Sitz oder Tätigkeitsschwerpunkt<br />
in der <strong>Stadt</strong>.<br />
Änderungen sind dem Vorsitzenden unverzüglich<br />
mitzuteilen.<br />
§ 8<br />
<strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />
(1) Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung ist einzuberufen<br />
, so oft es die Geschäftslage erfordert.<br />
(2) Der Vorsitzende der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />
setzt die Tagesordnung der Sitzungen<br />
im Benehmen mit dem hauptamtlichen<br />
Bürgermeister fest und beruft die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />
ein.<br />
(3) Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung der<br />
<strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung werden nach §<br />
13 Absatz 5 der Hauptsatzung öffentlich bekanntgemacht.
<strong>Amtsblatt</strong> für die <strong>Stadt</strong> <strong>Lauchhammer</strong> Seite 8 4/<strong>2008</strong><br />
(4) Die Sitzungen der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />
sind öffentlich. Die Öffentlichkeit ist auszuschließen,<br />
wenn überwiegende Belange des<br />
öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen<br />
Einzelner es erfordern. Dies ist regelmäßig bei<br />
folgenden Gruppen von Angelegenheiten der<br />
Fall:<br />
a) Personalangelegenheiten - mit Ausnahme<br />
von Wahlen - und Disziplinarangelegenheite<br />
b) Grundstücksgeschäfte<br />
c) Abgaben und Wirtschaftsangelegenheiten<br />
Einzelner<br />
d) Aushandlungen von Verträgen mit Dritten<br />
e) die erstmalige Beratung über Zuschüsse<br />
f) Angelegenheiten der zivilen Verteidigung<br />
g) Prozessangelegenheiten<br />
h) Angelegenheiten der Rechnungsprüfung<br />
mit Ausnahme der Beratung des Prüfungsergebnisses<br />
des jährlichen Jahresabschlusses<br />
i) Auftragsverfahren.<br />
(5) Das Verfahren der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />
und deren Ausschüsse regelt die Geschäftsordnung<br />
der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung.<br />
§ 9<br />
Ausschüsse<br />
(1) Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung bildet folgende<br />
ständige Ausschüsse:<br />
a) Hauptausschuss,<br />
b) Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss,<br />
c) Sozial-, Gesundheits-, Bildungs-, Jugend-,<br />
Sport- und Kulturausschuss und<br />
d) Finanzausschuss.<br />
Zusätzlich können zeitweilige Ausschüsse gebildet<br />
werden.<br />
(2) Die Ausschüsse haben in ihrem Zuständigkeitsbereich<br />
die Aufgabe, die Beschlüsse der<br />
<strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung vorzubereiten<br />
und Empfehlungen zu erarbeiten. Diese Vorbereitungspflicht<br />
gilt nicht für Angelegenheiten,<br />
die wegen Eilbedürftigkeit nach § 35 Absatz 2<br />
BbgKVerf auf die Tagesordnung gesetzt worden<br />
sind.<br />
(3) Die in Absatz 1 genannten ständigen Ausschüsse<br />
werden wie folgt besetzt:<br />
a) Besetzung gemäß § 49 Abs. 2 BbgKVerf<br />
b) 8 <strong>Stadt</strong>verordnete und 4 sachkundigen<br />
Einwohner<br />
c) 8 <strong>Stadt</strong>verordnete und 4 sachkundigen<br />
Einwohner<br />
d) 5 <strong>Stadt</strong>verordnete und 2 sachkundigen<br />
Einwohner.<br />
(4) Für die zeitweiligen Ausschüsse gemäß Absatz<br />
1 bestimmt die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />
die Anzahl der Mitglieder und legt<br />
das Verhältnis von <strong>Stadt</strong>verordneten und<br />
sachkundigen Einwohnern fest. Die Anzahl der<br />
sachkundigen Einwohner darf die Anzahl der<br />
<strong>Stadt</strong>verordneten im Ausschuss nicht übersteigen.<br />
(5) Sachkundige Einwohner werden auf Vorschlag<br />
der Fraktionen der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />
durch die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />
zu beratenden Mitgliedern der Ausschüsse benannt.<br />
(6) Die Ausschüsse werden vom Ausschussvorsitzenden<br />
in Abstimmung mit dem hauptamtlichen<br />
Bürgermeister einberufen, so oft es die<br />
Geschäftslage erfordert.<br />
(7) In den Fällen der Verhinderung von Ausschussvorsitzenden<br />
haben deren Stellvertreter<br />
dieselben Rechte und Pflichten wie die Ausschussvorsitzenden.<br />
(8) Die Sitzungen der Ausschüsse sind öffentlich.In<br />
Angelegenheiten des § 8 Absatz 4 der<br />
Hauptsatzung ist die Öffentlichkeit ausgeschlossen.<br />
Gleiches gilt insbesondere auch für<br />
Sachverständige, soweit nicht über deren Teilnahme<br />
ein entsprechender Beschluss gefasst<br />
worden ist.<br />
(9) Ort und Zeit der Sitzungen der Ausschüsse<br />
werden durch Aushänge in den in § 13 Absatz<br />
5 Satz 1 der Hauptsatzung genannten Schaukästen<br />
bekannt gemacht. Für die Sitzungen<br />
des Hauptausschusses ist zusätzlich die Tagesordnung<br />
entsprechend Satz 1 bekannt zu<br />
machen.<br />
(10)Die sachlichen Zuständigkeiten der Ausschüsse<br />
regelt die Zuständigkeitsordnung.<br />
§ 10<br />
Ortsbeiräte<br />
(1) Für die Ortsteile gemäß § 1 Absatz 3 der<br />
Hauptsatzung wird je ein Ortsbeirat gewählt.<br />
Die Wahlperiode des direkt gewählten Ortsbeirates<br />
sowie das Wahlverfahren richten sich
<strong>Amtsblatt</strong> für die <strong>Stadt</strong> <strong>Lauchhammer</strong> Seite 9 4/<strong>2008</strong><br />
nach den Bestimmungen des Brandenburgischen<br />
Kommunalwahlgesetzes. Gemäß § 45<br />
Abs. 2 Satz 2 BbgKVerf wählt der Ortsbeirat<br />
aus seiner Mitte für die Dauer der Wahlperiode<br />
den Ortsvorsteher, der zugleich Vorsitzender<br />
des Ortsbeirates ist, und seinen Stellvertreter.<br />
(2) Der Ortsbeirat Kostebrau besteht aus 3 und<br />
der Ortsbeirat Grünewalde besteht aus fünf<br />
Mitgliedern.<br />
(3) Die Anhörungsrechte des Ortsbeirates richten<br />
sich nach § 46 Abs. 1 BbgKVerf.<br />
(4) Der Bürgermeister und die <strong>Stadt</strong>verordneten<br />
können an den Sitzungen der Ortsbeiräte mit<br />
beratender Stimme teilnehmen.<br />
§ 11<br />
Hauptamtlicher Bürgermeister<br />
(1) Der Bürgermeister ist hauptamtlicher Beamter<br />
auf Zeit und Leiter der <strong>Stadt</strong>verwaltung. Er ist<br />
rechtlicher Vertreter und Repräsentant der<br />
<strong>Stadt</strong>.<br />
(2) Dem hauptamtlichen Bürgermeister obliegen<br />
die ihm gesetzlich zugewiesenen Aufgaben<br />
und die ihm von der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />
oder dem Hauptausschuss übertragenen<br />
Angelegenheiten.<br />
(3) Der hauptamtliche Bürgermeister regelt als<br />
Leiter der <strong>Stadt</strong>verwaltung Aufbau- und Ablauforganisation<br />
der <strong>Stadt</strong>verwaltung und die Geschäftsverteilung.<br />
(4) Der hauptamtliche Bürgermeister hat die<br />
<strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung und den Hauptausschuss<br />
über alle wichtigen Angelegenheiten<br />
rechtzeitig zu unterrichten.<br />
(5) Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung benennt<br />
auf Vorschlag des hauptamtlichen Bürgermeisters<br />
den allgemeinen Stellvertreter des<br />
hauptamtlichen Bürgermeisters gemäß § 56<br />
BbgKVerf.<br />
§ 12<br />
Bedienstete der <strong>Stadt</strong> <strong>Lauchhammer</strong><br />
(1) Der hauptamtliche Bürgermeister entscheidet<br />
mit Ausnahme der in Absatz 2 benannten Bediensteten<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Lauchhammer</strong> nach § 62<br />
BbgKVerf im Rahmen des Stellenplanes über<br />
die personalrechtlichen Angelegenheiten.<br />
(2) Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung entscheidet<br />
gemäß § 62 Absatz 3 BbgKVerf auf Vorschlag<br />
des hauptamtlichen Bürgermeisters über das<br />
Bewerberauswahlverfahren bei der Begründung<br />
eines Beamtenverhältnisses sowie über<br />
die personalrechtlichen Angelegenheiten der<br />
- Beamten ab der Besoldungsgruppe A 13 des<br />
höheren Dienstes<br />
- Angestellten ab der Entgeltgruppe 11 TVöD,<br />
soweit es sich um Amtsleiter oder ihnen gleichgestellte<br />
dem hauptamtlichen Bürgermeister<br />
direkt unterstellte Mitarbeiter handelt.<br />
(3) Die nach geltendem Recht auszustellenden<br />
Urkunden für Beamte sowie die Arbeitsverträge<br />
und sonstige schriftliche Erklärungen zur<br />
Regelung der Rechtsverhältnisse von Angestellten<br />
bedürfen der Unterzeichnung durch<br />
den hauptamtlichen Bürgermeister.<br />
§ 13<br />
Öffentliche Bekanntmachungen<br />
(1) Bekanntmachungen erfolgen durch den hauptamtlichen<br />
Bürgermeister.<br />
(2) Satzungen, ortsrechtliche Vorschriften sowie<br />
die Bekanntmachung der Offenlegung von<br />
Bauleitplänen werden, soweit keine sondergesetzlichen<br />
Vorschriften bestehen, durch Veröffentlichung<br />
im amtlichen Verkündungsblatt der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Lauchhammer</strong> öffentlich bekannt gemacht.<br />
Dies umfasst auch durch Rechtsvorschrift<br />
vorgeschriebene ortsübliche Bekanntmachungen.<br />
Das amtliche Verkündungsblatt<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Lauchhammer</strong> trägt die Bezeichnung<br />
"<strong>Amtsblatt</strong> für die <strong>Stadt</strong> <strong>Lauchhammer</strong>".<br />
(3) Sind Pläne, Karten oder andere zeichnerische<br />
Darstellungen Bestandteil einer Satzung oder<br />
eines sonstigen Schriftstückes, so kann die öffentliche<br />
Bekanntmachung dieser Teile gemäß<br />
Absatz 2 dadurch ersetzt werden, dass sie zu<br />
jedermanns Einsicht während der Dienststunden<br />
im Rathaus ausgelegt werden. (Ersatzbekanntmachung).<br />
Die Ersatzbekanntmachung wird vom hauptamtlichen<br />
Bürgermeister angeordnet. Die Anordnung<br />
muss genaue Angaben über Ort und<br />
Dauer der Auslegung enthalten und zusammen<br />
mit der Satzung oder dem sonstigen<br />
Schriftstück nach Absatz 2 veröffentlicht werden.<br />
Die Dauer der Auslegung beträgt 14 Tage. Beginn<br />
und Ende der Auslegung sind aktenkundig<br />
zu machen.<br />
(4) Ist eine rechtzeitige Bekanntmachung in der in
<strong>Amtsblatt</strong> für die <strong>Stadt</strong> <strong>Lauchhammer</strong> Seite 10 4/<strong>2008</strong><br />
den Absätzen 2 und 3 festgelegten Form infolge<br />
höherer Gewalt oder anderer unabänderbarer<br />
Ereignisse nicht möglich, so kann die öffentliche<br />
Bekanntmachung in anderer geeigneter<br />
Weise durchgeführt werden.<br />
Die Bekanntmachung ist in der nach den Absätzen<br />
2 und 3 vorgeschriebenen Form zu wiederholen,<br />
sobald die Umstände dies zulassen.<br />
(5) Abweichend von Absatz 2 werden Zeit, Ort<br />
und Tagesordnung der Sitzungen der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />
und des Hauptausschusses<br />
durch Aushang in den nachstehend<br />
aufgeführten Bekanntmachungskästen der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Lauchhammer</strong> öffentlich bekannt gemacht:<br />
1. in <strong>Lauchhammer</strong>-Mitte, Weinbergstraße 15<br />
2. in <strong>Lauchhammer</strong>-Mitte, Kleinleipischer<br />
Straße 8<br />
3. in <strong>Lauchhammer</strong>-Nord, Hauptstraße 17<br />
(am ehemaligen Gemeindeamt)<br />
4. in <strong>Lauchhammer</strong>-West, Dimitroffstraße-<br />
Ecke Berliner Straße (gegenüber dem<br />
Denkmal)<br />
5. in <strong>Lauchhammer</strong>-Ost,Friedensstraße 11<br />
(links neben der Bushaltestelle Krankenhaus<br />
in Richtung Schwarzheide)<br />
6. in Kostebrau, Karl-Marx-Straße 22 (am<br />
Denkmal gegenüber Einkaufseck)<br />
7. in Grünewalde auf dem Heidemühlenweg<br />
zwischen Nr. 20 und 22, Ecke Staupitzer<br />
Straße an der Bushaltestelle<br />
8. in <strong>Lauchhammer</strong>-Süd, Liebenwerdaer Str.<br />
69 (vor dem Rathaus).<br />
Die Schriftstücke sind mindestens sieben Tage<br />
vor dem Sitzungstag bekannt zu machen. Hierbei<br />
werden der Tag des Anschlags und der<br />
Tag der Abnahme nicht mitgerechnet. Der Tag<br />
des Anschlags ist beim Anschlag, der Tag der<br />
Abnahme nach der Abnahme auf dem ausgehängten<br />
Schriftstück durch die Unterschrift des<br />
jeweiligen Bediensteten zu vermerken. Die Abnahme<br />
darf frühestens am Tag nach der Sitzung<br />
erfolgen.<br />
Bei abgekürzter Ladungsfrist erfolgt der Aushang<br />
am Tag nachdem die Ladungen versandt<br />
wurden.<br />
(6) Abweichend von Absatz 2 werden Zeit, Ort<br />
und Tagesordnung der Sitzungen der Ortsbeiräte<br />
durch Aushang in den nachstehend aufgeführten<br />
Bekanntmachungskästen des jeweiligen<br />
Ortsteils öffentlich bekannt gemacht:<br />
1. Ortsbeirat des Ortsteils Grünewalde:<br />
in Grünewalde auf dem Heidemühlenweg<br />
zwischen Nr. 20 und 22, Ecke Staupitzer<br />
Straße an der Bushaltestelle<br />
2. Ortsbeirat des Ortsteils Kostebrau:<br />
in Kostebrau, Karl-Marx-Straße 22 (am<br />
Denkmal gegenüber Einkaufseck)<br />
sowie im Bekanntmachungskasten vor dem<br />
Rathaus in <strong>Lauchhammer</strong>-Süd, Liebenwerdaer<br />
Straße 69.<br />
Im Übrigen gelten Absatz 5 Sätze 2 bis 6 entsprechend.<br />
(7) Sonstige Bekanntmachungen erfolgen in den<br />
Schaukästen, wie sie in Absatz 5 Satz 1 dieses<br />
Paragraphen aufgezählt sind. Absatz 5<br />
Sätze 2 bis 6 gelten entsprechend. Über den<br />
Vollzug der Bekanntmachung ist im Bereich<br />
des hauptamtlichen Bürgermeisters/Büroleiters<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Lauchhammer</strong> ein Nachweis zu den<br />
Akten zu nehmen.<br />
§ 14<br />
Inkrafttreten<br />
(1) Die Hauptsatzung tritt am Tag nach der öffentlichen<br />
Bekanntmachung in Kraft.<br />
(2) Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom 13.<br />
März 2007 und deren 1. Änderungssatzung<br />
vom 06. März <strong>2008</strong> außer Kraft.<br />
<strong>Lauchhammer</strong>, <strong>04</strong>. Dezember <strong>2008</strong><br />
Mühlpforte<br />
Bürgermeisterin
<strong>Amtsblatt</strong> für die <strong>Stadt</strong> <strong>Lauchhammer</strong> Seite 11 4/<strong>2008</strong><br />
Anlage 1 (Karte)
<strong>Amtsblatt</strong> für die <strong>Stadt</strong> <strong>Lauchhammer</strong> Seite 12 4/<strong>2008</strong><br />
Anlage 2<br />
<strong>Stadt</strong>wappen<br />
Wappenbeschreibung<br />
Das Wappen der <strong>Stadt</strong> <strong>Lauchhammer</strong> zeigt in einem<br />
geteilten und oben gespaltenen Schild<br />
vorn<br />
in Rot einen hersehenden silbernen Löwen (Leopard),<br />
hinten<br />
in Grün einen wachsenden natürlichen Eremiten in<br />
silberner Kutte, in der Linken einen goldenen Rosenkranz,<br />
in der Rechten eine silberne Grabhacke<br />
mit natürlichem Stiel haltend, begleitet beiderseits<br />
von drei goldenen Ähren.<br />
Im unteren goldenen Feld befindet sich ein<br />
schwarzes Hammerwerk.<br />
Anlage 3<br />
<strong>Stadt</strong>flagge<br />
Farbe der <strong>Stadt</strong>flagge<br />
g r ü n - ( S a c h s e n g r ü n )<br />
Für die Auswahl der Grundfarbe der Flagge liegen<br />
konkrete Bestimmungen vor.<br />
Es ist üblich, die Grundfarbe(n) des Wappens auch<br />
zur Grundfarbe der Flagge zu erheben.<br />
Die ausgewählte Grundfarbe -grün- spricht auch<br />
dafür, dass <strong>Lauchhammer</strong> eine grüne <strong>Stadt</strong> mit einer<br />
waldreichen Gegend ist.<br />
Die <strong>Stadt</strong>flagge und das <strong>Stadt</strong>banner sind mit ei-<br />
nem Ausschnitt versehen.<br />
Größe der Flaggen: 1,20 m x 3,00 m bzw.<br />
1,50 m x 4,00 m<br />
***************
<strong>Amtsblatt</strong> für die <strong>Stadt</strong> <strong>Lauchhammer</strong> Seite 13 4/<strong>2008</strong><br />
Öffentliche Bekanntmachung der<br />
Hundesteuerfestsetzung<br />
Da sich die Steuersätze gemäß § 5 Abs. 1 und 2<br />
der Hundesteuersatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Lauchhammer</strong><br />
vom 25.Oktober 20<strong>04</strong> nicht geändert haben, wird<br />
die für 2009 fällige Hundesteuer gemäß § 12 a<br />
Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg<br />
durch diese öffentliche Bekanntmachung festgesetzt.<br />
Die entsprechenden Fälligkeiten entnehmen Sie<br />
bitte dem zuletzt zugestellten Hundesteuerbescheid.<br />
Wurden bis zu dieser Bekanntmachung bereits<br />
Steuerbescheide für das Kalenderjahr 2009 erteilt,<br />
so sind die darin festgesetzten Beträge zu entrichten.<br />
Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung<br />
dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen<br />
die gleichen Rechtswirkungen ein, wie<br />
wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid<br />
zugegangen wäre.<br />
Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb einer<br />
Frist von einem Monat, die mit dem Tage der<br />
Bekanntmachung zu laufen beginnt, Widerspruch<br />
erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich<br />
oder zur Niederschrift bei der <strong>Stadt</strong> <strong>Lauchhammer</strong><br />
- Die Bürgermeisterin -, Liebenwerdaer Straße 69,<br />
01979 <strong>Lauchhammer</strong> einzulegen.<br />
Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung.<br />
<strong>Lauchhammer</strong>, 22.12.<strong>2008</strong><br />
Lehner<br />
Amtsleiter<br />
Haushalt und Liegenschaften<br />
********************<br />
Information des Amtes<br />
für Haushalt und Liegenschaften<br />
Sachgebiet Steuern<br />
Hiermit geben wir bekannt, dass ab dem 12. Januar<br />
2009 allen Grundsteuerpflichtigen der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Lauchhammer</strong> aktuelle Grundsteuerbescheide zugestellt<br />
werden.<br />
Grundsteuerpflichtige, die bis zum 17. Januar keinen<br />
Grundsteuerbescheid erhalten haben, werden<br />
gebeten sich mit dem Sachgebiet Steuern in Ver-<br />
bindung zu setzen.<br />
Telefon 03574/488230 bzw. 03574/488226<br />
Lehner<br />
Amtsleiter<br />
Haushalt und Liegenschaften<br />
********************<br />
Ende des amtlichen Teils<br />
Nichtamtlicher Teil<br />
3. Lernfest in den Startlöchern<br />
Unter dem Motto Lernen – Entfalten – Gestalten<br />
wird durch das Regionale Lernforum im Wirtschaftsraum<br />
zwischen Elbe und Elster e.V. für den<br />
16.Mai 2009 in <strong>Lauchhammer</strong> an der Oberschule<br />
„Am Wehlenteich“ das 3. Regionale Lernfest vorbereitet.<br />
Die vorangegangenen beiden Lernfeste in<br />
Elsterwerda und in Riesa waren auch dank des<br />
Engagements der regionalen und überregionalen<br />
Akteure ein voller Erfolg. Die Landkreise Oberspreewald-Lausitz,<br />
Elbe-Elster, Meißen und die<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Lauchhammer</strong> haben in Vorbereitung des<br />
3.Lernfestes ihre Unterstützung zugesagt.<br />
Ziel des Lernfestes ist es, möglichst viele Menschen<br />
aller Altersgruppen für die verschiedensten<br />
Themen und Wissensbereiche zu interessieren<br />
und damit einen Beitrag zum lebenslangen Lernen<br />
zu leisten. Die Lernangebote reichen von Wirtschaft,<br />
Wissenschaft, Politik und Umwelt bis zu<br />
Gesundheit, Kultur, Sport und Vereinsleben.<br />
Der Einladung zur Mitwirkung sind bereits über 50<br />
Akteure aus allen 3 Landkreisen gefolgt. Vielleicht<br />
sind auch Sie, Ihr Unternehmen, Ihr Verein interessiert?<br />
Lernen soll auch Spaß machen, darum wird das<br />
Mitmachen, das Ausprobieren und das praktische<br />
Erleben während des Lernfestes im Mittelpunkt<br />
stehen.<br />
Wenn Sie das 3.Lernfest gleich ob als Mitgestalter,<br />
Teilnehmer oder durch Sponsoring aktiv unterstützen<br />
möchten, dann können Sie bei der WEQUA<br />
GmbH als Koordinator vor Ort unter Telefon 03574<br />
4676 2252 oder 2243 nähere Informationen erhalten.<br />
Regionales Lernforum im Wirtschaftskreis zwischen<br />
Elbe und Elster e.V.<br />
********************
<strong>Amtsblatt</strong> für die <strong>Stadt</strong> <strong>Lauchhammer</strong> Seite 14 4/<strong>2008</strong><br />
Liebe Bürgerinnen und<br />
Bürger,<br />
Weihnachten rückt immer näher.<br />
Die Vorbereitungen für<br />
das große Fest stürzen so<br />
manchen in ungeahnte Hektik.<br />
Es gibt viel zu tun. Weihnachtsgeschenke<br />
für die Familie<br />
und Freunde müssen organisiert<br />
werden. Weihnachtsgrüße<br />
müssen verschickt werden; nicht zu vergessen die<br />
Vorbereitung des Weihnachtsessens für die Feiertage<br />
und dies alles in wenigen Tagen.<br />
Zum 1. Advent haben wir Sie traditionell auf den Weihnachtsmarkt<br />
gelockt, um Sie auf die Weihnachtszeit einzustimmen.<br />
Ich hoffe, wir konnten Ihre Vorstellungen erfüllen.<br />
Nichts desto trotz kann auch ich nicht die jetzige<br />
wirtschaftliche Situation unbeachtet lassen.<br />
Bund und Länder fordern von uns erhebliche Opfer. Die<br />
Bürger werden mit Abgaben belastet und im kommenden<br />
Jahr zeichnet sich ebenfalls keine Besserung ab.<br />
Auch wir als <strong>Stadt</strong> müssen uns auf diese Belastungen<br />
einstellen und die Finanzausgaben im Auge behalten.<br />
Schätzt man das Jahr <strong>2008</strong> ein, haben wir die geplanten<br />
Ziele, die wir uns gemeinsam mit den <strong>Stadt</strong>verordneten<br />
gestellt haben, gut gemeistert. So konnte Folgendes erreicht<br />
werden:<br />
● Beteiligung/Baubegleitung an Erschließungsmaßnahmen<br />
des WAL in <strong>Lauchhammer</strong><br />
• Naundorfer Straße, Dimitroffstraße<br />
• Erschließung <strong>Lauchhammer</strong>-Ost, z. B. Lindenstraße,<br />
Heidestraße<br />
• Erschließung <strong>Lauchhammer</strong>-West, nördlich der<br />
Bahn<br />
• Erschließung <strong>Lauchhammer</strong>-Süd<br />
• Erschließung Grünewalde, z. B. Lindenplatz,<br />
Maasbergstraße<br />
• Erschließung Fr.-Mehring-Straße (Maßnahme<br />
des WAL und der LMBV mbH)<br />
● Bau der Zweifeldhalle<br />
● Modernisierung und Garagenanbau Feuerwehr<br />
<strong>Lauchhammer</strong>-West<br />
● Schlosspark, 2. BA und Künstlergarderobe<br />
● Innenstadtsanierung<br />
Zuschuss für Dritte (kleinteilige Einzelmaßnahmen),<br />
Brunnenstraße/Cottbuser Straße, Straße Am<br />
Bürgerhaus, Schmale Gasse, Töpfergasse,<br />
Friedhofsgasse, Alte Gartenstraße<br />
● Weinbergstraße<br />
● Lauchstraße<br />
● Nebenanlagen Finsterwalder Straße<br />
● Maßnahmen an Schulen<br />
Aulastützensanierung Oberschule "Am Wehlenteich",<br />
Schulleitungsräume Oberschule "Am<br />
Wehlenteich", Parkett Waldschule<br />
Die Seite der Bürgermeisterin<br />
● Maßnahmen an Kitas<br />
Fenster Kita "Knirpsenland", Flächenbefestigung<br />
Kita "Knirpsenland", Außentreppe Kita "Bambi"<br />
● Erneuerung von Fahrzeugtechnik.<br />
Meine Mitarbeiter und ich waren stets bemüht, im Jahr<br />
<strong>2008</strong> für unsere <strong>Stadt</strong> das Beste aus den vorhandenen<br />
Möglichkeiten herauszuholen. Nicht immer können die<br />
Anliegen so erfüllt werden, dass vollste Zufriedenheit auf<br />
allen Seiten herrscht. Deshalb sollten wir gemeinsam immer<br />
den Dialog führen.<br />
Liebe Bürgerinnen und Bürger,<br />
es ist ein guter Brauch, am Ende eines Jahres Dank zu<br />
sagen. Ich möchte mich im Namen meiner Mitarbeiter<br />
und der <strong>Stadt</strong>verordneten bei allen Bürgerinnen und Bürgern<br />
unserer <strong>Stadt</strong> für ihr Verständnis bedanken.<br />
Durch die zahlreichen Baumaßnahmen wurden Sie alle<br />
hart auf die Probe gestellt. Jedoch konnten nur dadurch<br />
die vielen Baumaßnahmen in unserer <strong>Stadt</strong> umgesetzt<br />
werden, die alle zur Verbesserung unserer Infrastruktur<br />
beitragen.<br />
Ein Dank an alle, die <strong>2008</strong> ihre Beiträge zum Gemeinwohl<br />
unserer <strong>Stadt</strong> geleistet haben, ganz gleich, ob im<br />
Rahmen ihrer beruflichen Verpflichtung, in einer freiwilligen<br />
ehrenamtlichen Tätigkeit oder auch als wachsame<br />
Bürgerin und Bürger, als Mütter und Väter. Ein Gemeinwesen<br />
“läuft nicht einfach so“. Wenn das Engagemant<br />
sich verflüchtigt, zerfallen auch die haltenden Strukturen.<br />
Deshalb auch mein Appell, Strukturen innerhalb unserer<br />
<strong>Stadt</strong> zu vereinigen.<br />
Mein Dank richtet sich auch an alle Hilfsorganisationen<br />
und Sozialdienste in unserer <strong>Stadt</strong> für ihre aufopferungsvolle,<br />
lebensnotwendige Arbeit.<br />
"Ein Wort, das von Herzen kommt, macht dich drei<br />
Winter warm." - Diese aus China stammende Weisheit<br />
sollte mehr denn je an Bedeutung gewinnen. Ich hoffe<br />
auf die notwendige Herzlichkeit im Umgang miteinander,<br />
eine Botschaft, die nicht nur Weihnachten bewusst werden<br />
sollte. Deshalb sollten wir auch an alle Bürgerinnen<br />
und Bürger denken, denen es vielleicht im Moment nicht<br />
gut geht, den Seniorinnen und Senioren, den Kranken<br />
und behinderten Menschen und ganz besonders denke<br />
ich an unsere Josephine Kühne, dass sie bald gesund<br />
wird und wieder bei ihrer Familie sein kann.<br />
Bei allem Hoch und Tief, bei allem Auf und Ab, Wenn<br />
und Aber, Hin und Her. Dennoch die guten Erinnerungen<br />
bleiben und bringen Hoffnung für das neue Jahr.<br />
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen eine besinnliche Adventszeit<br />
und im Hinblick auf das bevorstehende Weihnachtsfest<br />
gesunde Feiertage, eine Zeit der Ruhe sowie<br />
Glück und Erfolg für alle unsere Vorhaben im neuen<br />
Jahr.<br />
Ihre Elisabeth Mühlpforte
<strong>Amtsblatt</strong> für die <strong>Stadt</strong> <strong>Lauchhammer</strong> Seite 15 4/<strong>2008</strong><br />
Die <strong>Stadt</strong>verwaltung informiert<br />
Folgende Gegenstände wurden im<br />
Fundbüro abgegeben:<br />
● Schlüsselbund mit 4 Schlüsseln, davon je einer<br />
mit einer roten und mit einer blauen Kappe<br />
● Schlüsselbund mit 7 Schlüsseln, davon ein Autoschlüssel<br />
und ein abgebrochener Schlüssel<br />
● Damen-Fahrrad "Hanseatic", Farbe schwarz<br />
● Grünes Brillenetui (Aufschrift Peer Hönncher)<br />
mit Brille, blauer Rahmen<br />
● Moped-Teile<br />
● MTB "Dynamik Cycling"<br />
● Damen-Fahrrad, blau/schwarz, Fahrradkorb<br />
vorn<br />
Anfragen zu den o.g. Fundsachen können während<br />
den Sprechzeiten an das Fundbüro der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Lauchhammer</strong>, Liebenwerdaer Straße 69, Tel. 488<br />
201, gerichtet werden.<br />
Von Juli bis November <strong>2008</strong> wurden dem<br />
Fundbüro folgende Gegenstände als verlo-<br />
ren gemeldet:<br />
7 Schlüsselbunde<br />
6 Geldbörsen<br />
5 Handys<br />
2 Autoschlüssel<br />
2 Fahrräder<br />
2 Brillen<br />
2 Handtaschen<br />
2 PKW-Nummernschilder<br />
1 Leinenbeutel<br />
Es geht die Bitte an jeden Finder, Fundstücke dem<br />
Fundbüro zu melden und abzugeben.<br />
********************<br />
Aufruf anlässlich des 60-jährigen<br />
Bestehens der Kita<br />
„Villa Regenbogen“ im Jahr 2009<br />
Liebe ehemalige Erzieherinnen, Leiterinnen, Mitarbeiter/-innen<br />
und Kindergartenkinder der<br />
Kita „Villa Regenbogen“ in <strong>Lauchhammer</strong>–Ost,<br />
ehemals Betriebskindergarten des BFG<br />
<strong>Lauchhammer</strong>werkes,<br />
wir laden Sie recht herzlich zu unserem Jubiläum<br />
ein, welches wir am 13.06.2009 feiern werden.<br />
Wer kann uns helfen?<br />
Für eine Ausstellung zur Geschichte unseres Kindergartens,<br />
welche wir anlässlich des 60-jährigen<br />
Bestehens präsentieren möchten, suchen wir noch<br />
Zeitzeugen, sowie Fotos, Zeitungsberichte u.a.<br />
Ausstellungsstücke. (auch als Leihgabe)<br />
Über Ihre Mithilfe würden wir uns sehr freuen!<br />
Als Ansprechpartner stehen Ihnen jederzeit das<br />
Personal der Kita sowie deren Leiterin Kathrin<br />
Knobloch zur Verfügung.<br />
Telefon: 03574 892417<br />
E-Mail : villa.regenbogen.lh@googlemail.de<br />
********************<br />
Aufruf an alle ehemaligen Mitglieder<br />
des Bergarbeiterensembles des BKK<br />
<strong>Lauchhammer</strong>, des <strong>Stadt</strong>chores und<br />
des Tanzstudios <strong>Lauchhammer</strong> und<br />
an alle interessierten Mitbürger<br />
Der <strong>Stadt</strong>chor <strong>Lauchhammer</strong> e.V. und das Tanzstudio<br />
<strong>Lauchhammer</strong> e.V. feiern im Jahr 2009 ihr<br />
50-jähriges Bestehen. Hervorgegangen aus dem<br />
1959 gegründeten Bergarbeiterensemble des BKK<br />
<strong>Lauchhammer</strong>, bestehend aus Orchester, Chor<br />
und Tanzgruppe, haben sich Chor und Tanzgruppe<br />
bis zum heutigen Tag als kulturelle Vereine der<br />
<strong>Stadt</strong> erhalten.<br />
Zum Jubiläumsjahr wird es einige Veranstaltungen<br />
geben, die 2009 in den entsprechenden Medien<br />
bekannt geben werden.<br />
Der Höhepunkt wird jedoch am 03.10.2009 das<br />
Jubiläumsfest im Kulturhaus <strong>Lauchhammer</strong><br />
sein. Zu dieser Festveranstaltung sind schon heute<br />
alle ehemaligen Mitglieder, die fleißigen Helfer und<br />
Sponsoren sowie alle interessierten Bürgerinnen<br />
und Bürger herzlich einladen.<br />
Zur Ausgestaltung der Feierlichkeiten sind wir z.Z.<br />
auf der Suche nach Bild- und Textmaterial sowie<br />
Requisiten, insbesondere aus der Zeit des Bergarbeiterensembles.<br />
Vielleicht kann der eine oder andere<br />
Zeitzeuge unsere Arbeit durch eine Leihgabe<br />
oder durch Anregungen und Hinweise unterstützen.<br />
Dazu erreichen Sie uns wie folgt:<br />
<strong>Stadt</strong>chor <strong>Lauchhammer</strong> e. V.<br />
Postanschrift:<br />
Postfach 100103, 01969 <strong>Lauchhammer</strong><br />
E-Mail: post@stadtchor-lauchhammer.de<br />
Telefon: Ute Pötzsch, Vors. 03574 763994<br />
Birgit Linke, Stellv. 03574 4603937<br />
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der<br />
Homepage www.stadtchor-lauchhammer.de.
<strong>Amtsblatt</strong> für die <strong>Stadt</strong> <strong>Lauchhammer</strong> Seite 16 4/<strong>2008</strong><br />
Kreisvolkshochschule<br />
Oberspreewald-Lausitz<br />
Im Januar 2009 beginnt wieder ein neues Semester<br />
(Frühjahressemester 2009).<br />
In folgenden Fachbereichen können Sie sich anmelden:<br />
Schulische Abschlüsse;<br />
Pol./Phil./Geschichte/Theologie/Soziales; Sprachen;<br />
Informatik/Naturwissenschaften/Mathematik;<br />
Berufliche Bildung/Wirtschaft/Büro; Gesundheit;<br />
Kunst/Kultur/kreatives Tätigsein; Bildungs- u.<br />
Sprachreisen und spezielle Kurse (Landwirtschaft).<br />
Wenn Interesse für unser Angebot der Volkshochschule<br />
besteht informieren Sie sich bitte unter:<br />
Tel.: Geschäftsstelle Senftenberg -03573/81030<br />
Geschäftsstelle Lübbenau -03542/875576<br />
Wir wünschen allen Bürgern unseres Landkreises<br />
ein geruhsames Weihnachtsfest sowie ein gesundes<br />
und erfolgreiches Jahr 2009.<br />
Das Team Ihrer Kreisvolkshochschule<br />
Oberspreewald-Lausitz
<strong>Amtsblatt</strong> für die <strong>Stadt</strong> <strong>Lauchhammer</strong> Seite 17 4/<strong>2008</strong><br />
Veranstaltungen im Dezember <strong>2008</strong><br />
Datum Art der Veranstaltung Veranstaltungsort Veranstalter<br />
24.12.<strong>2008</strong><br />
15:00 Uhr<br />
24.12.<strong>2008</strong><br />
15:00 Uhr<br />
24.12.<strong>2008</strong><br />
15:00 Uhr<br />
24.12.<strong>2008</strong><br />
17:00 Uhr<br />
24.12.<strong>2008</strong><br />
18:00 Uhr<br />
24.12.<strong>2008</strong><br />
20:00 Uhr<br />
24.12.<strong>2008</strong><br />
21:00 Uhr<br />
24.12.<strong>2008</strong><br />
22:00 Uhr<br />
Christvesper mit Krippenspiel Nikolaikirche L.-Mitte Evangelische<br />
Pfarrgemeinde<br />
Christvesper mit Krippenspiel Kirche Grünewalde Evangelische<br />
Pfarrgemeinde<br />
Christvesper Gemeindehaus Lh.-Ost Evangelische<br />
Pfarrgemeinde<br />
Christnacht mit Krippenspiel Johanneskirche L.-Süd Evangelische<br />
Pfarrgemeinde<br />
Christvesper Nikolaikirche L.-Mitte Evangelische<br />
Pfarrgemeinde<br />
Christvesper Kirche Kostebrau Evangelische<br />
Pfarrgemeinde<br />
Christmette Christ-König-Kirche Lh. Katholische<br />
Pfarrgemeinde<br />
Christnacht mit Krippenspiel der Jugend Johanneskirche L.-Süd Evangelische<br />
Pfarrgemeinde<br />
24.12.<strong>2008</strong> X-Mas Party Vereinshaus Lh.-Nord, Jugendclub<br />
Kleinleipisch<br />
25.12.<strong>2008</strong><br />
10:00 Uhr<br />
25.12.<strong>2008</strong><br />
10:30 Uhr<br />
25.12.<strong>2008</strong><br />
14:00 Uhr<br />
26.12.<strong>2008</strong><br />
09:00 Uhr<br />
26.12.<strong>2008</strong><br />
10:30 Uhr<br />
31.12.<strong>2008</strong><br />
20:00 Uhr<br />
Heilige Messe Christ-König-Kirche Lh. Katholische<br />
Pfarrgemeinde<br />
Gottesdienst Nikolaikirche L.-Mitte Evangelische<br />
Pfarrgemeinde<br />
Gottesdienst Kirche Grünewalde Evangelische<br />
Pfarrgemeinde<br />
Gottesdienst Johanneskirche L.-Süd Evangelische<br />
Pfarrgemeinde<br />
Gottesdienst Nikolaikirche L.-Mitte Evangelische<br />
Pfarrgemeinde<br />
Silvesterparty Friedensgedächtniskirche L.-Ost Wequa GmbH<br />
31.12.<strong>2008</strong> Silvesterball Mehrzweckhalle Kostebrau Jugendclub<br />
Veranstaltungen im Januar/Februar/März 2009<br />
Datum Art der Veranstaltung Veranstaltungsort Veranstalter<br />
17.01.2009 James McMurtry mit Band Wilhelm-Külz-Str. 54, L.-Ost Real Music Club<br />
13.02.2009 Konzert mit TCHAP! - The Comedian Kulturhaus <strong>Lauchhammer</strong><br />
Harmonists Project<br />
Kleinleipischer Str. 12<br />
21.02.2009 Blue Mountain Wilhelm-Külz-Str. 54, L.-Ost Real Music Club<br />
05.03.2009 „Über Frauen und andere Köstlichkeiten“ Friedensgedächtniskirche Wequa GmbH<br />
- ein Programm zum Internationalen<br />
Frauentag, von und mit Giso Weißbach<br />
Kirchstraße <strong>Lauchhammer</strong><br />
07.03.2009 Familientanz Friedhofstr. 3, L.-Ost Gaststätte „Kittler“<br />
13.03.2009 Kabarett „Leipziger Pfeffermühle –<br />
30 % Rabattzz“<br />
Kulturhaus <strong>Lauchhammer</strong><br />
Kleinleipischer Str. 12<br />
Sachsen-Express<br />
Discothek und Agentur<br />
(Bearbeitungsstand 27.11.<strong>2008</strong>)
<strong>Amtsblatt</strong> für die <strong>Stadt</strong> <strong>Lauchhammer</strong> Seite 18 4/<strong>2008</strong><br />
Wichtige Hinweise zur Lohnsteuerkarte 2009<br />
Was ist zu tun mit der Lohnsteuerkarte?<br />
Bevor Sie die Lohnsteuerkarte Ihrem Arbeitgeber aushändigen,<br />
prüfen Sie bitte die Eintragungen! Wichtig sind Geburtsdatum,<br />
Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge (nur Kinder unter 18<br />
Jahren) und die Eintragungen zum Kirchensteuerabzug. Maßgebend<br />
für die Eintragungen sind die Verhältnisse am 1. Januar<br />
2009.<br />
Sollten Sie Ihre Lohnsteuerkarte 2009 voraussichtlich nicht benötigen,<br />
senden Sie die Lohnsteuerkarte, versehen mit einem entsprechenden<br />
Vermerk, an die zuständige Gemeinde zurück.<br />
Wenn Ihre Lohnsteuerkarte verloren gegangen, unbrauchbar<br />
geworden oder zerstört worden ist, stellt Ihnen die Gemeinde<br />
gegen Gebühr eine Ersatzlohnsteuerkarte aus.<br />
Welche Gemeinde ist zuständig?<br />
Für die Ausstellung der Lohnsteuerkarte ist die Gemeinde zuständig,<br />
in der Sie am 20. September <strong>2008</strong> mit Ihrer Wohnung (bei<br />
mehreren Wohnungen mit der Hauptwohnung) gemeldet waren.<br />
Was tun, wenn die Eintragungen nicht stimmen?<br />
Lassen Sie fehlende oder falsche Eintragungen bitte umgehend<br />
von der Gemeinde berichtigen, die Ihre Lohnsteuerkarte ausgestellt<br />
hat. Sie sind gesetzlich verpflichtet, die Eintragungen berichtigen<br />
zu lassen, wenn die Eintragungen zu Ihren Gunsten von den<br />
tatsächlichen Verhältnissen am 1. Januar 2009 abweichen. Die<br />
Gemeinde ist auch berechtigt, die Vorlage Ihrer Lohnsteuerkarte<br />
zwecks Berichtigung zu verlangen.<br />
Wichtig: Sie selbst oder Ihr Arbeitgeber dürfen keine Eintragungen<br />
oder Änderungen vornehmen.<br />
Was tun, wenn sich die Verhältnisse gegenüber dem<br />
1. Januar 2009 ändern?<br />
Bei Heirat im Laufe des Jahres 2009 oder wenn nach dem<br />
1. Januar 2009 ein Kind geboren wird, können Sie die Eintragungen<br />
ab dem jeweiligen Zeitpunkt ändern lassen. Der Antrag zur<br />
Änderung der Steuerklasse oder der Zahl der Kinderfreibeträge<br />
muss jedoch spätestens am 30. November 2009 gestellt sein. Ist<br />
für jeden Ehegatten eine Lohnsteuerkarte ausgestellt worden,<br />
sollten dem Antrag beide Lohnsteuerkarten beigefügt werden. Bei<br />
dauernder Trennung oder Scheidung der Ehegatten oder bei<br />
einem Wohnungswechsel im Laufe des Jahres 2009 ist eine<br />
Änderung der Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte nicht<br />
erforderlich.<br />
Steuerklassen<br />
Die Steuerklassen sind für die Höhe der Lohnsteuer besonders<br />
wichtig. Welche Steuerklasse für Sie in Frage kommt, können Sie<br />
den nachstehenden Erläuterungen entnehmen:<br />
Steuerklasse I<br />
- Ledige oder Geschiedene;<br />
- Verwitwete, deren Ehegatte vor <strong>2008</strong> verstorben ist;<br />
- Verheiratete, die von ihrem Ehegatten dauernd getrennt leben<br />
oder deren Ehegatte im Ausland wohnt.<br />
Steuerklasse II<br />
In die Steuerklasse II gehören die unter Steuerklasse I genannten<br />
Personen, wenn bei ihnen die Voraussetzungen für den<br />
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b EStG) erfüllt sind.<br />
Liegen die Voraussetzungen für die Eintragung der Steuerklasse II<br />
erstmals vor, wird die Gemeinde die Steuerklasse II nur dann<br />
bescheinigen, wenn der Arbeitnehmer der Gemeinde schriftlich<br />
versichert hat, dass er die Voraussetzungen für die Gewährung<br />
des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende erfüllt. Ein Muster<br />
für die schriftliche Versicherung steht im Internet unter<br />
http://www.mdf.brandenburg.de unter der Rubrik<br />
„Steuerinformationen/<br />
Steuerinformationen von A bis Z“ zur Verfügung.<br />
Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (bzw. die Steuerklasse<br />
II) wird einem alleinstehenden Steuerpflichtigen gewährt,<br />
wenn zu seinem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das ihm<br />
ein Freibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG (Kinderfreibetrag sowie<br />
Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder<br />
Ausbildungsbedarf)<br />
oder Kindergeld zusteht. Die Haushaltszugehörigkeit<br />
des Kindes wird unterstellt, wenn es (mit Haupt- oder Nebenwohnsitz)<br />
in der Wohnung des Steuerpflichtigen gemeldet ist. Ist das<br />
Kind bei mehreren Steuerpflichtigen gemeldet, steht der<br />
Entlastungsbetrag demjenigen Alleinstehenden zu, der die<br />
Voraussetzungen auf Auszahlung des Kindergeldes nach § 64<br />
Abs. 2 Satz 1 EStG (tatsächliche Haushaltsaufnahme des Kindes)<br />
erfüllt oder erfüllen würde (Fälle, in denen nur ein Anspruch auf<br />
einen Freibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG besteht).<br />
Als alleinstehend gelten Steuerpflichtige, die<br />
a) nicht die Voraussetzungen für die Anwendung des Splitting-<br />
Verfahrens (Ehegattenveranlagungswahlrecht nach § 26<br />
Abs. 1 EStG) erfüllen oder verwitwet sind<br />
und<br />
b) keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen<br />
Person bilden, es sei denn,<br />
- für diese steht ihnen ein Freibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG<br />
oder Kindergeld zu<br />
oder<br />
- es handelt sich um ein Kind i. S. d. des § 63 Abs. 1 EStG<br />
(leibliches Kind / Adoptivkind, Pflegekind oder ein zum<br />
Haushalt gehörendes Stief- oder Enkelkind), das seinen<br />
gesetzlichen Grundwehr- bzw. Zivildienst ableistet, sich für<br />
die Dauer von nicht mehr als drei Jahren zum Wehrdienst<br />
verpflichtet hat oder eine Tätigkeit als Entwicklungshelfer<br />
ausübt.<br />
Sobald eine andere volljährige Person mit Haupt- oder Nebenwohnsitz<br />
in der Wohnung des Steuerpflichtigen gemeldet ist, wird<br />
vermutet, dass sie mit dem Steuerpflichtigen gemeinsam wirtschaftet<br />
und damit eine Haushaltsgemeinschaft vorliegt. Diese<br />
Vermutung ist nicht widerlegbar, wenn der Steuerpflichtige mit der<br />
anderen Person in eheähnlicher Gemeinschaft bzw. in einer<br />
eingetragenen<br />
Lebenspartnerschaft lebt. In anderen Fällen ist die Vermutung<br />
der Haushaltsgemeinschaft widerlegbar. Ob und wann die<br />
Vermutung als widerlegt angesehen werden kann, ist nach den<br />
gesamten Umständen des Einzelfalls zu entscheiden. In der Regel<br />
wird eine zweifelsfreie Versicherung ausreichen.<br />
Die Gemeinde ist für die Eintragung der Steuerklasse II zuständig,<br />
wenn der Alleinerziehende mindestens ein minderjähriges Kind<br />
hat. Bei Alleinerziehenden mit Kindern, die alle bereits zu Beginn<br />
des Kalenderjahres das 18. Lebensjahr vollendet haben, wird die<br />
Steuerklasse II hingegen auf Antrag nur vom Finanzamt eingetragen.<br />
Steuerklasse III<br />
- Verheiratete, wenn beide Ehegatten im Inland wohnen, nicht<br />
dauernd getrennt leben und der Ehegatte<br />
a) keinen Arbeitslohn bezieht oder<br />
b) Arbeitslohn bezieht und in die Steuerklasse V eingereiht<br />
wird.<br />
- Verwitwete, wenn der Ehegatte nach dem 31. Dezember 2007<br />
verstorben ist, beide am Todestag im Inland gewohnt und<br />
nicht dauernd getrennt gelebt haben.<br />
Steuerklasse IV<br />
Verheiratete, wenn beide Ehegatten Arbeitslohn beziehen, im<br />
Inland wohnen und nicht dauernd getrennt leben.<br />
Steuerklasse V<br />
tritt für einen Ehegatten an die Stelle der Steuerklasse IV, wenn<br />
der andere Ehegatte in die Steuerklasse III eingereiht wird.<br />
Steuerklasse VI<br />
ist auf jeder zweiten und weiteren Lohnsteuerkarte zu bescheinigen,<br />
wenn nebeneinander von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn<br />
bezogen wird.<br />
Steuerklassenwahl<br />
Bezieht auch Ihr Ehegatte Arbeitslohn, so müssen Sie zunächst<br />
wissen, dass Ehegatten grundsätzlich gemeinsam besteuert<br />
werden. Beim Lohnsteuerabzug kann aber nur der eigene Arbeitslohn<br />
zugrunde gelegt werden. Erst nach Ablauf des Kalenderjahres<br />
können die Arbeitslöhne beider Ehegatten zusammengeführt<br />
und die zutreffende Jahressteuer ermittelt werden. Um dem<br />
Jahresergebnis<br />
möglichst nahe zu kommen, stehen den Ehegatten<br />
zwei Steuerklassenkombinationen zur Wahl:<br />
Die Steuerklassenkombination IV/IV geht davon aus, dass die<br />
Ehegatten ungefähr gleich viel verdienen. Sie führt regelmäßig<br />
dann zu einer Steuerüberzahlung, wenn die Arbeitslöhne der<br />
Ehegatten unterschiedlich hoch sind. Zuviel gezahlte Steuer wird<br />
nach Ablauf des Jahres vom Finanzamt erstattet, wenn die<br />
Veranlagung<br />
zur Einkommensteuer beantragt wird.<br />
Die Steuerklassenkombination III/V ist so gestaltet, dass die<br />
Summe der Steuerabzugsbeträge für beide Ehegatten in etwa der<br />
gemeinsamen Jahressteuer entspricht, wenn der in Steuerklasse
<strong>Amtsblatt</strong> für die <strong>Stadt</strong> <strong>Lauchhammer</strong> Seite 19 4/<strong>2008</strong><br />
III eingestufte Ehegatte 60 v.H., der in Steuerklasse V eingestufte<br />
Ehegatte 40 v.H. des gemeinsam zu versteuernden Einkommens<br />
erzielt. Bei dieser Steuerklassenkombination ist die Überprüfung<br />
der gezahlten Steuer durch das Finanzamt im Rahmen der<br />
Einkommensteuerveranlagung<br />
zwingend vorgeschrieben (Pflichtveranlagung);<br />
zu wenig gezahlte Steuer wird nacherhoben, zuviel<br />
gezahlte Steuer wird erstattet.<br />
Steuerklassenwechsel bei Ehegatten<br />
Sind Sie und Ihr Ehegatte bisher schon als Arbeitnehmer tätig, so<br />
trägt die Gemeinde auf Ihren Lohnsteuerkarten die Steuerklasse<br />
ein, die auf Ihren Lohnsteuerkarten <strong>2008</strong> bescheinigt war. Diese<br />
Steuerklasseneintragung können Sie vor dem 1. Januar 2009 von<br />
der Gemeinde, welche die Lohnsteuerkarte ausgestellt hat, ändern<br />
lassen. Einen Steuerklassenwechsel im Laufe des Jahres 2009<br />
können Sie gemeinsam mit Ihrem Ehegatten unter Vorlage beider<br />
Lohnsteuerkarten bei der Gemeinde einmal, und zwar spätestens<br />
bis zum 30. November 2009, beantragen. In Fällen, in denen im<br />
Laufe des Jahres 2009 ein Ehegatte aus dem Dienstverhältnis<br />
ausscheidet oder verstirbt, kann bis zum 30. November 2009 bei<br />
der Gemeinde auch noch ein weiteres Mal der Steuerklassenwechsel<br />
beantragt werden. Das gleiche gilt, wenn Sie oder Ihr<br />
Ehegatte nach vorangegangener Arbeitslosigkeit wieder ein<br />
Dienstverhältnis eingehen, oder wenn Sie sich von Ihrem Ehegatten<br />
im Laufe des Jahres auf Dauer getrennt haben. Der<br />
Steuerklassenwechsel<br />
kann nur mit Wirkung vom Beginn des auf die<br />
Antragstellung folgenden Monats vorgenommen werden.<br />
Auswirkungen der Steuerklassen auf Lohnersatzleistungen<br />
Denken Sie bitte daran, dass die Steuerklassenkombination auch<br />
die Höhe von Lohnersatzleistungen (Arbeitslosengeld, Krankengeld,<br />
Elterngeld, Mutterschaftsgeld) oder die Höhe des Lohnanspruchs<br />
bei Altersteilzeit beeinflussen kann. Beziehen Sie bereits<br />
derartige Leistungen oder rechnen Sie in absehbarer Zeit mit<br />
deren Inanspruchnahme, informieren Sie sich beim zuständigen<br />
Träger der Lohnersatzleistungen (Agentur für Arbeit, Krankenkasse)<br />
oder bei Ihrem Arbeitgeber über die Auswirkungen eines<br />
Steuerklassenwechsels.<br />
Durch Freibeträge Steuern sparen<br />
Vor einer Weitergabe der Lohnsteuerkarte an den Arbeitgeber<br />
sollten Sie auch prüfen, ob ein Freibetrag, z. B. wegen erhöhter<br />
Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlicher<br />
Belastungen, eingetragen werden kann. Hierbei sind folgende<br />
Änderungen, die für die Eintragung eines Freibetrages auf der<br />
Lohnsteuerkarte 2009 von Bedeutung sind, zu beachten:<br />
- Kinder über 25 Jahren können grundsätzlich nicht mehr<br />
auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden<br />
- Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger<br />
Arbeitsstätte sind keine Werbungskosten<br />
mehr; ab dem 21. Entfernungskilometer können die<br />
Aufwendungen aber wie Werbungskosten berücksichtigt<br />
werden<br />
- der Abzug von Kinderbetreuungskosten ist bereits ab<br />
dem Kalenderjahr 2006 neu geregelt worden<br />
- die Abzugsmöglichkeiten für haushaltsnahe Dienstleistungen<br />
/ Handwerkerleistungen sind seit dem Kalenderjahr<br />
2006 erweitert worden.<br />
Beachten Sie bei Ihrem Antrag auf Eintragung eines Freibetrages<br />
auf die Lohnsteuerkarte bitte die Antragsgrenze von jährlich 600<br />
Euro. Zur Eintragung eines Freibetrages müssen Ihre Aufwendungen<br />
diese Grenze übersteigen. Für die Feststellung, ob die Antragsgrenze<br />
überschritten wird, dürfen die wie Werbungskosten<br />
abziehbaren Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und<br />
regelmäßiger Arbeitsstätte und die Werbungskosten nicht in voller<br />
Höhe, sondern nur mit dem Betrag angesetzt werden, der den<br />
Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920 Euro (Ausnahme:<br />
Kinderbetreuungskosten)<br />
oder den Pauschbetrag bei Versorgungsbezügen<br />
von 102 Euro übersteigt. Diese Antragsgrenze gilt nicht für die<br />
Eintragung der Pauschbeträge aufgrund einer Behinderung, des<br />
Freibetrages für haushaltsnahe Beschäftigungen / Dienstleistungen<br />
/ Handwerkerleistungen, der Freibeträge wegen negativer<br />
Einkünfte aus anderen Einkunftsarten, des Freibetrages bei<br />
Steuerklasse<br />
VI sowie der Freibeträge für Kinder in Sonderfällen.<br />
Arbeitnehmer, die Arbeitslohn aus mehreren Dienstverhältnissen<br />
nebeneinander beziehen, können auf der Lohnsteuerkarte mit der<br />
Steuerklasse VI einen Freibetrag eintragen lassen, wenn für den<br />
voraussichtlichen Jahresarbeitslohn aus dem ersten Dienstverhältnis<br />
nach einer Hochrechnung noch keine Lohnsteuer anfällt. In<br />
gleicher Höhe wird auf der Lohnsteuerkarte für das erste<br />
Dienstverhältnis<br />
(Steuerklasse I bis V) jedoch ein Hinzurechnungsbetrag<br />
eingetragen, der ggf. mit einem auf dieser Lohnsteuerkarte bereits<br />
eingetragenen oder noch einzutragenden Freibetrag zu verrechnen<br />
ist.<br />
Wer einen Freibetrag auf der Lohsteuerkarte eintragen lässt, ist<br />
verpflichtet nach Ablauf des Kalenderjahres eine<br />
Einkommensteuererklärung<br />
abzugeben. Ausgenommen sind die Fälle, in denen<br />
lediglich der Pauschbetrag für behinderte Menschen, der Pauschbetrag<br />
für Hinterbliebene oder der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende<br />
in Sonderfällen eingetragen oder die Kinderfreibetragszahl<br />
geändert worden ist.<br />
Wie stellt man einen Ermäßigungsantrag?<br />
Zur Eintragung von Freibeträgen müssen Sie bei Ihrem Finanzamt<br />
einen Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag stellen. Verwenden Sie die<br />
beim Finanzamt oder im Internet unter<br />
http://www.mdf.brandenburg.de erhältlichen Vordrucke.<br />
Der Freibetrag wird grundsätzlich mit Wirkung vom Beginn des auf<br />
die Antragstellung folgenden Monats auf der Lohnsteuerkarte<br />
eingetragen. Beachten Sie bitte, dass der Antrag spätestens bis<br />
zum 30. November 2009 gestellt sein muss, danach kann eine<br />
Steuerermäßigung nur noch bei einer Veranlagung zur<br />
Einkommensteuer<br />
für 2009 berücksichtigt werden.<br />
Welches Finanzamt ist zuständig?<br />
Alle Anträge sind an das Finanzamt zu richten, in dessen Bezirk<br />
Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Bei<br />
mehreren Wohnungen ist der Wohnsitz maßgebend, an dem Sie<br />
sich vorwiegend aufhalten. Bei mehrfachem Wohnsitz der Ehegatten,<br />
ist der Wohnsitz maßgebend, an dem sich die Familie vorwiegend<br />
aufhält.<br />
Besteuerung des Arbeitslohns bei geringfügiger Beschäftigung<br />
Der Arbeitslohn aus einer geringfügigen Beschäftigung von bis zu<br />
400 Euro monatlich (Mini-Job bzw. haushaltsnaher Mini-Job)<br />
unterliegt ausnahmslos dem Lohnsteuerabzug, entweder pauschal<br />
oder nach den Merkmalen der Lohnsteuerkarte. Bei der<br />
Pauschalversteuerung<br />
müssen Sie Ihrem Arbeitgeber keine Lohnsteuerkarte<br />
vorlegen. Wegen der abgeltenden Wirkung bleibt der pauschal<br />
versteuerte Arbeitslohn aus der geringfügigen Beschäftigung bei<br />
der Einkommensteuerveranlagung außer Ansatz. Wird von der<br />
Pauschalversteuerung kein Gebrauch gemacht, muss der Arbeitgeber<br />
sich vom Arbeitnehmer eine Lohnsteuerkarte vorlegen<br />
lassen und die einzubehaltenden Steuerabzugsbeträge<br />
(Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und etwaige Kirchensteuer)<br />
anhand der hierauf eingetragenen Merkmale ermitteln. Nähere<br />
Auskünfte zur steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Behandlung<br />
von geringfügigen Beschäftigungen erhalten Sie in der vom<br />
Bundesministerium für Arbeit und Soziales herausgegebenen<br />
Broschüre „Geringfügige Beschäftigung und Beschäftigung in der<br />
Gleitzone“ sowie im Internet unter:<br />
http://www.bmas.bund.de und http://www.minijob-zentrale.de.<br />
Kinder auf der Lohnsteuerkarte<br />
Im laufenden Jahr wird nur Kindergeld gezahlt. Kinderfreibeträge<br />
sowie der Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder<br />
Ausbildungsbedarf<br />
sind bei der Berechnung der Lohnsteuer grundsätzlich<br />
nicht berücksichtigt. Die Kinderfreibeträge wirken sich<br />
jedoch auf die Höhe des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer<br />
aus. Damit der Arbeitgeber diese Abzugsbeträge richtig<br />
berechnen kann, wird auf der Lohnsteuerkarte die Zahl der<br />
Kinderfreibeträge<br />
bescheinigt.<br />
Kinder unter 18 Jahren<br />
Im Inland ansässige Kinder, die am 1. Januar 2009 das<br />
18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Kinder, die nach dem<br />
1. Januar 1991 geboren sind), werden grundsätzlich von der Gemeinde<br />
auf der Lohnsteuerkarte berücksichtigt. Beantragen Sie<br />
die Berücksichtigung eines im Inland ansässigen Kindes unter 18<br />
Jahren, das nicht bei Ihnen mit Wohnung gemeldet ist, müssen
<strong>Amtsblatt</strong> für die <strong>Stadt</strong> <strong>Lauchhammer</strong> Seite 20 4/<strong>2008</strong><br />
Sie Ihrem Antrag eine steuerliche Lebensbescheinigung für dieses<br />
Kind beifügen. Die steuerliche Lebensbescheinigung fordern Sie<br />
bitte von der Gemeinde an, in der das Kind gemeldet ist.<br />
Kinder über 18 Jahre<br />
Kinder, die am 1. Januar 2009 das 18. Lebensjahr vollendet haben<br />
(Kinder, die vor dem 2. Januar 1991 geboren sind), werden nur auf<br />
Antrag unter bestimmten Voraussetzungen durch das Finanzamt<br />
auf der Lohnsteuerkarte eingetragen.<br />
Kirchensteuer<br />
Auf Ihrer Lohnsteuerkarte ist unter "Kirchensteuerabzug" eine<br />
Abkürzung für Ihre Religionsgemeinschaft eingetragen. Gehören<br />
Sie keiner Religionsgemeinschaft an, für die Kirchensteuer von<br />
den Finanzämtern erhoben wird, so sind zwei Striche "- -"<br />
eingetragen.<br />
Neben Ihrer Religionsgemeinschaft wird eine Abkürzung<br />
für die Religionsgemeinschaft Ihres Ehegatten nur dann eingetragen,<br />
wenn dieser einer anderen erhebungsberechtigten<br />
Religionsgemeinschaft<br />
angehört. Aus der Nichteintragung des Kirchensteuermerkmals<br />
für Ihren Ehegatten kann nicht geschlossen<br />
werden, dass dieser keiner Religionsgemeinschaft angehört.<br />
Wo verbleibt die Lohnsteuerkarte, wenn das Jahr 2009 abgelaufen<br />
ist?<br />
Arbeitgeber mit maschineller Lohnabrechnung sind verpflichtet,<br />
bestimmte Eintragungen aus dem Lohnkonto durch<br />
Datenfernübertragung<br />
an die Finanzverwaltung elektronisch zu übermitteln<br />
(elektronische Lohnsteuerbescheinigung). Damit Sie wissen,<br />
welche Beträge an Ihr Finanzamt übermittelt wurden, erhalten Sie<br />
einen Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung mit<br />
Angabe Ihres lohnsteuerlichen Ordnungsmerkmals der sogenannten<br />
eTIN. Die Lohnsteuerkarte des abgelaufenen Jahres erhalten<br />
Sie in diesen Fällen nicht zurück. Sie wird Ihnen nur dann<br />
ausgehändigt,<br />
wenn sie bereits eine Lohnsteuerbescheinigung eines<br />
früheren Arbeitgebers enthält und Sie die Aushändigung verlangen,<br />
weil Sie die Lohnsteuerkarte für die Einkommensteuererklärung<br />
(Antragsveranlagung oder Pflichtveranlagung) benötigen.<br />
Nach Ablauf des Kalenderjahres hat der Arbeitgeber die<br />
Lohnsteuerkarten, die keine "manuellen" Lohnsteuerbescheinigungen<br />
bzw. Aufkleber des früheren Arbeitgebers enthalten, unter<br />
Einhaltung der Aufbewahrungsfristen, zu vernichten.<br />
Wenn sich die abgelaufene Lohnsteuerkarte bereits in Ihrem<br />
Besitz befindet, z. B. weil Sie am Ende des Kalenderjahres nicht in<br />
einem Dienstverhältnis standen, so senden Sie die Lohnsteuerkarte<br />
- falls sie nicht ohnehin Ihrer Einkommensteuererklärung beizufügen<br />
ist - bis zum 31. Dezember 2010 dem Finanzamt zu.<br />
Antragsveranlagung<br />
Haben Sie zuviel Lohnsteuer gezahlt, weil Sie z. B. nicht das<br />
ganze Jahr in einem Dienstverhältnis gestanden haben oder<br />
weil Sie Aufwendungen hatten, die Sie im Ermäßigungsverfahren<br />
nicht vorab geltend machen konnten, dann beantragen<br />
Sie für das abgelaufene Jahr 2009 bei Ihrem Finanzamt<br />
die Veranlagung zur Einkommensteuer durch Abgabe einer<br />
Einkommensteuererklärung. Die bisherige nicht verlängerbare<br />
zweijährige Antragsfrist gibt es nicht mehr.*) Bitte beachten<br />
Sie aber die nicht verlängerbare vierjährige Festsetzungsfrist<br />
für die Einkommensteuerveranlagung. Der Antrag<br />
für die Einkommensteuerveranlagung 2009 kann nur bis<br />
zum 31. Dezember 2013 gestellt werden kann.<br />
Die Einkommensteuererklärungsvordrucke mit einer ausführlichen<br />
Anleitung sind nach Ablauf des Jahres im Internet<br />
unter http://www.finanzamt.brandenburg.de kostenlos abrufbar.<br />
Sie liegen zudem im Finanzamt zur Abholung bereit.<br />
*) Dies gilt erstmals für Anträge auf Veranlagung ab dem<br />
Veranlagungszeitraum 2005 sowie in Fällen, in denen bis<br />
zum 28. Dezember 2007 über einen Antrag auf Veranlagung<br />
noch nicht bestandskräftig entschieden ist.<br />
Sie können Ihre Erklärung aber auch elektronisch abgeben.<br />
Die dafür erforderliche Software stellt Ihnen Ihr Finanzamt<br />
gerne auf CD-ROM zur Verfügung. Im Übrigen wird die<br />
Software auch unter http://www.elsterformular.de zum<br />
Download bereitgestellt.<br />
Pflichtveranlagung<br />
In bestimmten Fällen sind Arbeitnehmer verpflichtet, eine<br />
Einkommensteuerklärung<br />
abzugeben. Für die Einkommensteuererklärung<br />
2009 gilt eine Abgabefrist bis zum 31. Mai 2010, die<br />
allerdings verlängert werden kann. Hier nun einige Beispiele für<br />
die Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung:<br />
- Sie oder Ihr Ehegatte haben steuerfreie, aber dem<br />
Progressionsvorbehalt<br />
unterliegende Lohnersatzleistungen (z. B.<br />
Arbeitslosengeld, Krankengeld), Aufstockungsbeträge bei<br />
Altersteilzeit oder ausländische Einkünfte von mehr als 410<br />
Euro erhalten;<br />
- das Finanzamt hat Ihnen auf der Lohnsteuerkarte einen Freibetrag<br />
eingetragen; das gilt nicht, wenn lediglich der Pauschbetrag<br />
für behinderte Menschen, der Pauschbetrag für Hinterbliebene,<br />
der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Sonderfällen<br />
(verwitwete Alleinerziehende mit Steuerklasse III)<br />
eingetragen oder die Kinderfreibetragszahl geändert worden<br />
ist;<br />
- Ihnen und Ihrem Ehegatten hat die Gemeinde Lohnsteuerkarten<br />
mit der Steuerklassenkombination III/V ausgestellt;<br />
- Sie oder Ihr Ehegatte haben Arbeitslohn bezogen, der nach<br />
der Steuerklasse VI besteuert wurde.<br />
Noch Fragen?<br />
Sollten Sie noch Fragen haben, wird Ihnen das Finanzamt und -<br />
soweit zuständig - Ihre Gemeinde weitere Auskünfte erteilen.<br />
Auch Ihr Arbeitgeber oder Ihre Berufsvertretung werden Ihnen in<br />
Lohnsteuerfragen behilflich sein können. Außerdem können Sie<br />
sich von den zur Hilfe in Steuersachen gesetzlich zugelassenen<br />
Personen oder Vereinigungen beraten lassen.<br />
Sprechzeiten der brandenburgischen Finanzämter:<br />
Montag bis Freitag, mindestens 8.00 - 12.00 Uhr<br />
Die weiteren z.T. bis 18.00 Uhr gehenden Öffnungszeiten, können<br />
Sie im Internet abrufen oder telefonisch bei Ihrem zuständigen<br />
Finanzamt erfragen.<br />
********************<br />
Mobile Beratung und Begleitung in den<br />
Monaten Januar und Februar 2009<br />
Eine Mitarbeiterin des Frauenhauses berät Sie an<br />
folgenden Terminen:<br />
<strong>Lauchhammer</strong> im Januar und Februar 2009<br />
Montags Beratung in der Zeit von 9.00- 12.00 Uhr<br />
und Dienstags in der Zeit von 15.00- 18.00 Uhr<br />
im Vereinshaus "Domizil", Alte Gartenstrasse 24<br />
nach vorheriger Terminvereinbarung unter Telefon<br />
03574/ 2693!<br />
********************<br />
Die <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Lauchhammer</strong> bleibt in der<br />
Zeit vom 24. Dezember <strong>2008</strong> bis einschließlich 2.<br />
Januar 2009 geschlossen. Der Winterdienst ist<br />
durch den Bauhof abgesichert. Die Mitarbeiterinnen<br />
und Mitarbeiter sind wieder ab dem 5. Januar<br />
zu den gewohnten Öffnungszeiten zu erreichen.<br />
Die <strong>Stadt</strong>bibliothek <strong>Lauchhammer</strong> hat am 2. Januar<br />
2009 geschlossen.<br />
Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis<br />
für die Schließzeiten.<br />
Am 02. Januar 2009 findet kein Wochenmarkt<br />
statt. Dieser ist für den 09. Januar 2009 vorgesehen.