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Amtsblatt 04/2008 - Stadt Lauchhammer

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<strong>Amtsblatt</strong><br />

für die <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Lauchhammer</strong><br />

12. Jahrgang <strong>Lauchhammer</strong>, den 23.12.<strong>2008</strong> Nr. 4/<strong>2008</strong><br />

Inhaltsverzeichnis des amtlichen Teils: Seite<br />

• Beschlüsse der konstituierenden Sitzung der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />

vom 22. Oktober <strong>2008</strong> 2<br />

• Beschlüsse der 2. Sitzung der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />

vom 03. Dezember <strong>2008</strong> 3<br />

• Hauptsatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Lauchhammer</strong> 5<br />

• Öffentliche Bekanntmachung der Hundesteuerfestsetzung<br />

• Information des Amtes für Haushalt und Liegenschaften<br />

13<br />

Sachgebiet Steuern 13<br />

Impressum:<br />

<strong>Amtsblatt</strong> für die <strong>Stadt</strong> <strong>Lauchhammer</strong><br />

Das <strong>Amtsblatt</strong> für die <strong>Stadt</strong> <strong>Lauchhammer</strong> erscheint grundsätzlich<br />

nach jeder Sitzung der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung.<br />

Das <strong>Amtsblatt</strong> ist im Verbreitungsgebiet kostenlos erhältlich.<br />

Es wird an alle Haushalte mit Briefkasten in der <strong>Stadt</strong> <strong>Lauchhammer</strong><br />

verteilt. Darüber hinaus ist es bei der <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />

<strong>Lauchhammer</strong>, Bereich Servicebüro, erhältlich.<br />

Es kann auch gegen Erstattung der Portokosten von der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Lauchhammer</strong>, Liebenwerdaer Str. 69, 01979 <strong>Lauchhammer</strong>,<br />

bezogen werden.<br />

Herausgeber: <strong>Stadt</strong> <strong>Lauchhammer</strong><br />

Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil:<br />

Die Bürgermeisterin der <strong>Stadt</strong> <strong>Lauchhammer</strong>,<br />

Frau Elisabeth Mühlpforte<br />

Liebenwerdaer Str. 69, 01979 <strong>Lauchhammer</strong>,<br />

Telefon 03574 48 85 00<br />

Verantwortlich für Druck und Vertrieb:<br />

VERLAG + DRUCK LINUS WITTICH KG<br />

<strong>04</strong>916 Herzberg, An den Steinenden 10<br />

Telefon: 03535 4 89-0, Telefax: 03535 489-115<br />

Für nicht gelieferte Amtsblätter sind jegliche Ansprüche, insbesondere<br />

auf Schadenersatz, ausdrücklich ausgeschlossen.


<strong>Amtsblatt</strong> für die <strong>Stadt</strong> <strong>Lauchhammer</strong> Seite 2 4/<strong>2008</strong><br />

Beschlüsse der konstituierenden<br />

Sitzung der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />

vom 22. Oktober <strong>2008</strong><br />

- öffentlicher Teil -<br />

Genehmigung zur Aufnahme der Sitzungen der<br />

<strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung auf Tonband<br />

Beschluss:<br />

Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Lauchhammer</strong> beschließt, dass von den Sitzungen<br />

der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung Ton- und Bildaufzeichnungen<br />

angefertigt werden dürfen. Dieser<br />

Beschluss gilt bis zum Inkrafttreten einer neuen<br />

Geschäftsordnung.<br />

Abstimmung:<br />

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.<br />

28 Ja-Stimmen<br />

Wahl des Vorsitzenden der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />

Herr Dr. Fr.-Wilhelm Heßmer wurde mit 17 Stimmen<br />

zum Vorsitzenden der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />

gewählt.<br />

Wahl des 1. Stellvertreter des Vorsitzenden der<br />

<strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />

Herr Bernd Nitzschner wurde mit 19 Stimmen zum<br />

1. Stellvertreter des Vorsitzenden der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />

gewählt.<br />

Wahl des 2. Stellvertreter des Vorsitzenden der<br />

<strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />

Herr Hartmut Steinert wurde mit 21 Stimmen zum<br />

2. Stellvertreter des Vorsitzenden der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />

gewählt.<br />

BV <strong>2008</strong>/002/V - Beschluss über die Gültigkeit<br />

der Wahl zur <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />

<strong>Lauchhammer</strong> vom 28.09.<strong>2008</strong><br />

Abstimmung:<br />

Der Beschlussvorlage wurde einstimmig zugestimmt.<br />

28 Ja-Stimmen<br />

BV <strong>2008</strong>/003/V - Beschluss über die Gültigkeit<br />

der Wahl zum Ortsbeirat des Ortsteils Grünewalde<br />

vom 28.09.<strong>2008</strong><br />

Abstimmung:<br />

Der Beschlussvorlage wurde einstimmig zugestimmt.<br />

28 Ja-Stimmen<br />

BV <strong>2008</strong>/0<strong>04</strong>/V - Beschluss über die Gültigkeit<br />

der Wahl zum Ortsbeirat des Ortsteils Koste-<br />

Amtliche Bekanntmachungen<br />

brau vom 28.09.<strong>2008</strong><br />

Abstimmung:<br />

Der Beschlussvorlage wurde einstimmig zugestimmt.<br />

28 Ja-Stimmen<br />

BV <strong>2008</strong>/005/V - Festlegung der Anzahl der Mitglieder<br />

im Hauptausschuss<br />

Beschluss:<br />

Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung beschließt gemäß<br />

§ 49 Abs. 2 Satz 2 BbgKVerf die Anzahl der<br />

<strong>Stadt</strong>verordneten, die Mitglied des Hauptausschusses<br />

sind, auf acht festzulegen.<br />

Abstimmung:<br />

Der Beschlussvorlage wurde einstimmig zugestimmt.<br />

28 Ja-Stimmen<br />

BV <strong>2008</strong>/006/V - Bestellung der Mitglieder des<br />

Hauptausschusses und deren Stellvertreter<br />

Abstimmung:<br />

Nachstehende Mitglieder des Hauptausschusses<br />

und deren Stellvertreter sind einstimmig bestellt<br />

worden. 28 Ja-Stimmen<br />

Mitglied Stellvertreter<br />

1. Herr Hans-Christian Herr Jochen Kley<br />

Adlung<br />

2. Herr Helmut Schneider Herr Reiner Paßkönig<br />

3. Herr Roland Pohlenz Herr Ingo Korn<br />

4. Herr Silvio Spiegel Herr Michael Thate<br />

5. Herr Jens Nowak Herr Michael Herz<br />

6. Herr Fred Gleitsmann Herr Hartmut Steinert<br />

7. Herr Dieter Fankhänel Herr Christian Lisk<br />

8. Herr Mike Nothing Frau Birgit Fiedler<br />

Benennung der Mitglieder der Vergabekommission<br />

und deren Stellvertreter<br />

Abstimmung:<br />

Nachstehende Mitglieder der Vergabekommission<br />

und deren Stellvertreter sind einstimmig benannt<br />

worden. 28 Ja-Stimmen<br />

Mitglied Stellvertreter<br />

Herr Helmut Schneider Herr Reiner Paßkönig<br />

Herr Martin Zieschank Herr Silvio Spiegel<br />

Herr Wolfgang Lehmann Herr Jens Nowak<br />

Herr Hartmut Steinert Herr Bernd Große<br />

Herr Christian Lisk Herr Enrico Kirschner<br />

Herr Mike Nothing Frau Birgit Fiedler<br />

BV <strong>2008</strong>/007/V - Bestellung der Vertreter und<br />

deren Stellvertreter für die Verbandsversammlung<br />

des Wasserverbandes Lausitz (WAL)<br />

Abstimmung:


<strong>Amtsblatt</strong> für die <strong>Stadt</strong> <strong>Lauchhammer</strong> Seite 3 4/<strong>2008</strong><br />

Nachstehende Vertreter und deren Stellvertreter<br />

für die Verbandsversammlung des Wasserverbandes<br />

Lausitz sind einstimmig bestellt worden.<br />

28 Ja-Stimmen<br />

Vertreter Stellvertreter<br />

Frau Mühlpforte Herr Rother<br />

Herr Nowak Herr W. Lehmann<br />

Herr Thate Herr Pohlenz<br />

Herr Gallert Frau Lehmann<br />

Dr. Heßmer<br />

Vorsitzender der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />

********************<br />

Beschlüsse der 2. Sitzung der<br />

<strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung vom<br />

03. Dezember <strong>2008</strong><br />

- öffentlicher Teil -<br />

BV <strong>2008</strong>/015/V - Neufassung der Hauptsatzung<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Lauchhammer</strong><br />

Abstimmung:<br />

Der Beschlussvorlage wurde einstimmig zugestimmt.<br />

27 Ja-Stimmen<br />

BV <strong>2008</strong>/016/V - Neufassung der Geschäftsordnung<br />

der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Lauchhammer</strong><br />

Abstimmung:<br />

Der Beschlussvorlage wurde einstimmig zugestimmt.<br />

26 Ja-Stimmen<br />

1 Enthaltung<br />

BV <strong>2008</strong>/001/V - Entlastung der Bürgermeisterin<br />

zur Jahresrechnung 2007<br />

Abstimmung:<br />

Der Beschlussvorlage wurde einstimmig zugestimmt.<br />

26 Ja-Stimmen<br />

1 Enthaltung<br />

BV <strong>2008</strong>/013/V - Umbenennung der Straße ehemals<br />

"Am Sportplatz" in "Zum Windpark"<br />

Abstimmung:<br />

Der Beschlussvorlage wurde einstimmig zugestimmt.<br />

27 Ja-Stimmen<br />

BV <strong>2008</strong>/011/V - Öffentlich-rechtliche Vereinbarung<br />

zur Trägerschaft der öffentlichen Bibliothek<br />

(Gemeindebibliothek) der Städte Lauch-<br />

hammer und Schwarzheide<br />

Abstimmung:<br />

Der Beschlussvorlage wurde einstimmig zugestimmt.<br />

27 Ja-Stimmen<br />

Feststellung der numerischen Sitzverteilung in<br />

den ständigen Ausschüssen<br />

Im Gesundheits-, Sozial-, Bildungs-, Kultur-, Jugend-<br />

und Sportausschuss und im Wirtschafts-,<br />

Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss stehen den<br />

Fraktionen nachstehende Sitze zu:<br />

Die Linke/L-PUR: 2 Sitze<br />

Bürgerfraktion <strong>Lauchhammer</strong>: 2 Sitze<br />

CDU: 1 Sitz<br />

SPD: 1 Sitz<br />

FDP: 1 Sitz<br />

Vereine <strong>Lauchhammer</strong> 1 Sitz<br />

Im Finanzausschuss stehen den Fraktionen nachstehende<br />

Sitze zu:<br />

Die Linke/L-PUR: 1 Sitz<br />

Bürgerfraktion: 1 Sitz<br />

CDU: 1 Sitz<br />

SPD: 1 Sitz<br />

FDP: 1 Sitz<br />

Vereine <strong>Lauchhammer</strong> keinen Sitz<br />

Abstimmung:<br />

Mit Beschluss sind vorstehende Sitzverteilungen in<br />

den ständigen Ausschüssen einstimmig bestätigt<br />

worden.<br />

27 Ja-Stimmen<br />

Benennung der Mitglieder und des Ausschussvorsitzenden<br />

des Gesundheits-, Sozial-, Bildungs-,<br />

Kultur-, Jugend- und Sportausschusses<br />

Mitglieder des Ausschusses<br />

Die Linke/L-PUR: Jutta Lehmann<br />

Marlene Maser<br />

CDU: Rüdiger Lehmann<br />

Vertreter: Wolfgang Lehmann<br />

Bürgerfraktion<br />

<strong>Lauchhammer</strong>: Martin Zieschank<br />

Michael Thate<br />

Vertreter: Ingo Korn,<br />

Bernd Nitzschner<br />

SPD: Ines Eichhorn<br />

Vertreter: Bernd Große<br />

Vereine<br />

<strong>Lauchhammer</strong>: Birgit Fiedler<br />

Vertreter: Mike Nothing<br />

FDP: Enrico Kirschner<br />

Vertreter: Dieter Fankhänel


<strong>Amtsblatt</strong> für die <strong>Stadt</strong> <strong>Lauchhammer</strong> Seite 4 4/<strong>2008</strong><br />

sachkundige Einwohner:<br />

Katrin Kral (Bürgerfraktion <strong>Lauchhammer</strong>)<br />

Ralf Burkhardt (Bürgerfraktion <strong>Lauchhammer</strong>)<br />

Eveline Titze (Die Linke/L-PUR)<br />

Mathias Kittner (CDU)<br />

Vorsitzende des GSBKJS-Ausschusses:<br />

Frau Ines Eichhorn<br />

Abstimmung: Mit Beschluss wurden die Mitglieder<br />

des GSBKJS-Ausschusses und die Vorsitzende<br />

sowie die sachkundigen Einwohner einstimmig<br />

benannt. 27 Ja-Stimmen<br />

Benennung der Mitglieder und des Ausschussvorsitzenden<br />

des Wirtschafts-, Bau-, Verkehrsund<br />

Umweltausschusses<br />

Mitglieder des Ausschusses<br />

Die Linke/L-PUR: Wolfgang Gallert<br />

Jochen Kley<br />

CDU: Wolfgang Lehmann<br />

Vertreter: Rüdiger Lehmann<br />

Bürgerfraktion<br />

<strong>Lauchhammer</strong>: Ingo Korn<br />

Bernd Nitzschner<br />

Vertreter: Martin Zieschank,<br />

Silvio Spiegel<br />

SPD: Fred Gleitsmann<br />

Vertreter: Hartmut Steinert<br />

Vereine<br />

<strong>Lauchhammer</strong>: Mike Nothing<br />

Vertreter: Birgit Fiedler<br />

FDP: Christian Lisk<br />

Vertreter: Enrico Kirschner<br />

sachkundige Einwohner:<br />

Dirk Starke (CDU)<br />

Wolfgang Pohl (SPD)<br />

Frank Jurischka (FDP)<br />

Andreas Felberg (Vereine <strong>Lauchhammer</strong>)<br />

Vorsitzender des WBVU-Ausschusses:<br />

Herr Jochen Kley<br />

Abstimmung: Mit Beschluss wurden die Mitglieder<br />

des WBVU-Ausschusses und der Vorsitzende<br />

sowie die sachkundigen Einwohner einstimmig<br />

benannt. 27 Ja-Stimmen<br />

Benennung der Mitglieder und des Ausschussvorsitzenden<br />

des Finanzausschusses<br />

Mitglieder:<br />

CDU Michael Herz<br />

Vertreter: Wolfgang Lehmann<br />

Bürgerfraktion<br />

<strong>Lauchhammer</strong>: Roland Pohlenz<br />

Vertreter: Michael Thate<br />

SPD: Hartmut Steinert<br />

Vertreter: Fred Gleitsmann<br />

Die Linke/L-PUR: Rita Döbel<br />

FDP: Christian Lisk<br />

Vertreter: Dieter Fankhänel<br />

sachkundige Einwohner:<br />

Carola Lehfeld (Die Linke/L-PUR)<br />

Joachim Krengel (SPD)<br />

Vorsitzender des Finanzausschusses:<br />

Herr Christian Lisk<br />

Abstimmung: Mit Beschluss wurden die Mitglieder<br />

des Finanzausschusses und der Vorsitzende<br />

sowie die sachkundigen Einwohner einstimmig<br />

benannt. 26 Ja-Stimmen<br />

1 Enthaltung<br />

Bestimmung der Vertreter und deren Stellvertreter<br />

im Koordinierungsrat <strong>Lauchhammer</strong> /<br />

Schwarzheide<br />

Abstimmung: Nachstehende Mitglieder im<br />

Koordinierungsrat <strong>Lauchhammer</strong> / Schwarzheide<br />

und deren Stellvertreter sind einstimmig bestimmt<br />

worden. 27 Ja-Stimmen<br />

Mitglied Stellvertreter<br />

Dr. Fr.-Wilhelm Heßmer Jens Nowak<br />

Roland Pohlenz Michael Thate<br />

Jochen Kley Reiner Paßkönig<br />

Termine für Ausschusssitzungen und <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlungen<br />

im Jahr 2009<br />

Abstimmung: Die Termine für Ausschusssitzungen<br />

und <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlungen im<br />

Jahr 2009 sind mehrheitlich bestätigt worden.<br />

26 Ja-Stimmen / 1 Nein-Stimme<br />

Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss<br />

(WUA) 18. Februar 2009<br />

Finanzausschuss (FA) 19. Februar 2009<br />

Gesundheits- und Sozialausschuss<br />

(GSA) 23. Februar 2009<br />

Hauptausschuss (HA) 25. Februar 2009<br />

<strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />

(SVV) <strong>04</strong>. März 2009<br />

WUA 27. Mai 2009<br />

FA 28. Mai 2009


<strong>Amtsblatt</strong> für die <strong>Stadt</strong> <strong>Lauchhammer</strong> Seite 5 4/<strong>2008</strong><br />

GSA 02. Juni 2009 (Dienstag)<br />

HA 03. Juni 2009<br />

SVV 10. Juni 2009<br />

WUA 26. August 2009<br />

FA 27. August 2009<br />

GSA 31. August 2009<br />

HA 02. September 2009<br />

SVV 09. September 2009<br />

WUA 18. November 2009<br />

FA 19. November 2009<br />

GSA 23. November 2009<br />

HA 25. November 2009<br />

SVV 02. Dezember 2009<br />

Anmerkung:<br />

Aufgrund der eingeplanten Haushaltsmittel für<br />

2009 können bei Bedarf zwei terminlich<br />

nicht festgelegte Sondersitzungen durchgeführt<br />

werden.<br />

- nichtöffentlicher Teil -<br />

BV III/33/01 - A NÖ - Erbbaurechtsvertrag für<br />

den Schützenverein "Fortuna" <strong>Lauchhammer</strong><br />

e. V.<br />

hier: Aufhebung<br />

Abstimmung:<br />

Der Beschlussvorlage wurde einstimmig zugestimmt.<br />

BV <strong>2008</strong>/036/IV 1.Ä. NÖ - Verkauf einer Teilfläche<br />

in <strong>Lauchhammer</strong>-Süd<br />

Abstimmung:<br />

Der Beschlussvorlage wurde mehrheitlich zugestimmt.<br />

BV <strong>2008</strong>/014/V NÖ - Verkauf eines Grundstückes<br />

in Grünewalde<br />

Abstimmung:<br />

Der Beschlussvorlage wurde einstimmig zugestimmt.<br />

BV <strong>2008</strong>/010/V NÖ - Verkauf eines Grundstückes<br />

in <strong>Lauchhammer</strong>-Süd<br />

Abstimmung:<br />

Die Beschlussvorlage wurde mehrheitlich in den<br />

Hauptausschuss zurückverwiesen.<br />

BV <strong>2008</strong>/008/V NÖ - Ankauf von Flurstücken in<br />

<strong>Lauchhammer</strong>-West<br />

Abstimmung:<br />

Der Beschlussvorlage wurde einstimmig zugestimmt.<br />

BV <strong>2008</strong>/009/V NÖ - Entgeltliche Vermögenszuordnung<br />

Querverbindung<br />

Abstimmung:<br />

Der Beschlussvorlage wurde einstimmig zugestimmt.<br />

BV <strong>2008</strong>/012/V NÖ - Pachtvertrag und Dienstvertrag<br />

für die Errichtung eines Funkmastes<br />

Abstimmung:<br />

Der Beschlussvorlage wurde einstimmig zugestimmt.<br />

Dr. Heßmer<br />

Vorsitzender der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />

********************<br />

Hauptsatzung<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Lauchhammer</strong><br />

Inhaltsverzeichnis<br />

§ 1 Name der <strong>Stadt</strong><br />

§ 2 Wappen, Flagge und Dienstsiegel<br />

§ 3 Förmliche Einwohnerbeteiligung und<br />

Einsichtnahme in Beschlussvorlagen<br />

§ 4 Gleichberechtigung von Frau und Mann<br />

§ 5 Behindertenbeauftragter/<br />

Seniorenbeauftragter<br />

§ 6 Zuständigkeit der <strong>Stadt</strong>verordnetenver<br />

sammlung, des Hauptausschusses und des<br />

hauptamtlichen Bürgermeisters<br />

§ 7 Mitteilungspflicht der <strong>Stadt</strong>verordneten und<br />

sachkundigen Einwohner<br />

§ 8 <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />

§ 9 Ausschüsse<br />

§ 10 Ortsbeiräte<br />

§ 11 Hauptamtlicher Bürgermeister<br />

§ 12 Bedienstete der <strong>Stadt</strong> <strong>Lauchhammer</strong><br />

§ 13 Öffentliche Bekanntmachungen<br />

§ 14 Inkrafttreten<br />

Aufgrund der §§ 4 und 28 Absatz 2 S. 1 Ziff. 2 der<br />

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg<br />

(BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S.<br />

286) geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom<br />

23. September <strong>2008</strong> (GVBl. I S. 202) hat die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Lauchhammer</strong><br />

in ihrer Sitzung am 03.Dezember <strong>2008</strong> folgende<br />

Hauptsatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Lauchhammer</strong> beschlossen:<br />

§ 1<br />

Name der <strong>Stadt</strong><br />

(1) Die <strong>Stadt</strong> führt den Namen "<strong>Stadt</strong> <strong>Lauchhammer</strong>".<br />

(2) Sie hat die Rechtsstellung einer amtsfreien,


<strong>Amtsblatt</strong> für die <strong>Stadt</strong> <strong>Lauchhammer</strong> Seite 6 4/<strong>2008</strong><br />

kreisangehörigen <strong>Stadt</strong>.<br />

(3) In der <strong>Stadt</strong> <strong>Lauchhammer</strong> bestehen die folgenden<br />

Ortsteile:<br />

a) Grünewalde<br />

b) Kostebrau.<br />

(4) In der <strong>Stadt</strong> <strong>Lauchhammer</strong> bestehen folgende<br />

<strong>Stadt</strong>teile gemäß § 28 Abs. 2 Ziff. 13 BbgK-<br />

Verf:<br />

a) <strong>Lauchhammer</strong>-Mitte<br />

b) <strong>Lauchhammer</strong>-West<br />

c) <strong>Lauchhammer</strong>-Ost<br />

d) <strong>Lauchhammer</strong>-Nord<br />

e) <strong>Lauchhammer</strong>-Süd.<br />

(5) Die Abgrenzung der Orts- und <strong>Stadt</strong>teile ergibt<br />

sich aus der als Anlage 1 beigefügten Karte,<br />

die Bestandteil dieser Satzung ist.<br />

§ 2<br />

Wappen, Flagge, Dienstsiegel<br />

(1) Das Wappen der <strong>Stadt</strong> <strong>Lauchhammer</strong> zeigt<br />

sich in einem geteilten und oben gespaltenen<br />

Schild und ist ausgefüllt mit:<br />

- einem hersehenden silbernen Löwen (Leoparden),<br />

(vorn)<br />

- einem Eremiten (hinten)<br />

- einem Hammerwerk (unten).<br />

(2) Die Flagge der <strong>Stadt</strong> <strong>Lauchhammer</strong> trägt das<br />

Wappen gemäß Absatz 1 und ist mit einem<br />

Ausschnitt versehen.<br />

(3) Das Dienstsiegel der <strong>Stadt</strong> <strong>Lauchhammer</strong><br />

beinhaltet das Wappen gemäß Absatz 1 und<br />

die Umschrift:<br />

STADT LAUCHHAMMER<br />

* LANDKREIS OBERSPREEWALD-LAUSITZ *<br />

(4) Zur näheren Beschreibung sind in bildlicher<br />

Darstellung als Anlagen beigefügt<br />

- das Wappen, Anlage 2,<br />

- die Flagge, Anlage 3,<br />

die Bestandteile dieser Satzung sind.<br />

§ 3<br />

Förmliche Einwohnerbeteiligung und<br />

Einsichtnahme in Beschlussvorlagen<br />

(1) Neben Einwohneranträgen (§ 14 BbgKVerf),<br />

Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden (§ 15<br />

BbgKVerf) beteiligt die <strong>Stadt</strong> <strong>Lauchhammer</strong><br />

ihre betroffenen Einwohner in wichtigen Angelegenheiten<br />

der <strong>Stadt</strong> förmlich mit folgenden<br />

Mitteln:<br />

1. Einwohnerfragestunde der <strong>Stadt</strong>verord-<br />

netenversammlung und der Ausschüsse<br />

2. Einwohnerversammlungen.<br />

(2) Die Einzelheiten der in Abs. 1 Nr. 1 und 2 genannten<br />

Formen der Einwohnerbeteiligung<br />

werden in einer Satzung über die Einzelheiten<br />

der förmlichen Einwohnerbeteiligung in der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Lauchhammer</strong> näher geregelt.<br />

(3) Unmittelbar geltende Vorschriften des Landesoder<br />

Bundesrechts, die die förmliche Einwohnerbeteiligung<br />

regeln, bleiben unberührt.<br />

(4) Das in § 36 Absatz 4 BbgKVerf festgeschriebene<br />

Recht zur Einsichtnahme in öffentliche<br />

Beschlussvorlagen kann von Jedem drei Tage<br />

vor der öffentlichen Sitzung der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung,<br />

am Sitzungstag bis 12.00<br />

Uhr, während der Dienststunden im Rathaus,<br />

Liebenwerdaer Straße 69, im Bereich des<br />

hauptamtlichen Bürgermeisters/ Büroleiters<br />

wahrgenommen werden.<br />

§ 4<br />

Gleichberechtigung von Frau und Mann<br />

(1) Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung benennt<br />

eine Gleichstellungsbeauftragte, die auf die<br />

Gleichstellung von Frau und Mann in Beruf, öffentlichem<br />

Leben, Bildung und Ausbildung, Familie<br />

sowie in den Bereichen der sozialen Sicherheit<br />

hinzuwirken hat.<br />

(2) Die Gleichstellungsbeauftragte ist ehrenamtlich<br />

tätig und arbeitet eng mit dem hauptamtlichen<br />

Bürgermeister zusammen. Die Benennung<br />

erfolgt durch die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />

auf Vorschlag des hauptamtlichen<br />

Bürgermeisters.<br />

(3) Der Gleichstellungsbeauftragten ist Gelegenheit<br />

zu geben, zu Maßnahmen und Beschlüssen,<br />

die Auswirkungen auf die Gleichstellung<br />

von Frau und Mann haben, Stellung zu nehmen.<br />

(4) Weicht die Auffassung der Gleichstellungsbeauftragten<br />

nach § 18 BbgKVerf von der des<br />

hauptamtlichen Bürgermeisters ab, hat die<br />

Gleichstellungsbeauftragte das Recht, sich an<br />

die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung oder ihre<br />

Ausschüsse zu wenden.<br />

(5) Die Gleichstellungsbeauftragte nimmt das<br />

Recht wahr, indem sie sich an den Vorsitzenden<br />

der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung oder<br />

des jeweils zuständigen Ausschusses wendet<br />

und den abweichenden Standpunkt schriftlich


<strong>Amtsblatt</strong> für die <strong>Stadt</strong> <strong>Lauchhammer</strong> Seite 7 4/<strong>2008</strong><br />

darlegt. Der Vorsitzende unterrichtet die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />

oder den Ausschuss<br />

hierüber in geeigneter Weise und kann der<br />

Gleichstellungsbeauftragten Gelegenheit geben,<br />

den abweichenden Standpunkt in einer<br />

der nächsten Sitzungen persönlich vorzutragen.<br />

(6) Amts- und Funktionsbezeichnungen, die in der<br />

<strong>Stadt</strong> verwendet werden, führen Frauen in<br />

weiblicher, Männer in männlicher Form.<br />

§ 5<br />

Behindertenbeauftragter/Seniorenbeauftragter<br />

(1) Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung benennt<br />

einen Beauftragten für die soziale Integration<br />

der behinderten Bürger und einen Seniorenbeauftragten<br />

zur besonderen Vertretung der<br />

Gruppe der Senioren im <strong>Stadt</strong>gebiet.<br />

(2) Die Regelungen des § 4 Absätze 2 bis 6 gelten<br />

entsprechend.<br />

§ 6<br />

Zuständigkeit der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung,<br />

des Hauptausschusses und des hauptamtlichen<br />

Bürgermeisters<br />

(1) Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung entscheidet<br />

über :<br />

a) Geschäfte über Vermögensgegenstände,<br />

sofern der Wert 125.000,00 Euro übersteigt,<br />

es sei denn, es handelt sich um ein<br />

Geschäft der laufenden Verwaltung,<br />

b) Angelegenheiten gemäß Absatz 2 Buchstabe<br />

d) ab einem Wert von 125.000,01<br />

Euro.<br />

(2) Der Hauptausschuss entscheidet über:<br />

a) die Übernahme von Bürgschaften, den Abschluss<br />

von Gewährverträgen und die Bestellung<br />

anderer Sicherheiten für Dritte sowie<br />

Rechtsgeschäfte, die den vorgenannten<br />

wirtschaftlich gleichkommen und die<br />

Aufnahme von Krediten, sofern der Wert<br />

500.000,00 Euro übersteigt,<br />

b) Geschäfte über Vermögensgegenstände,<br />

sofern der Wert 15.000,00 Euro übersteigt,<br />

es sei denn, es handelt sich um ein Geschäft<br />

der laufenden Verwaltung,<br />

c) die Führung von Rechtsstreitigkeiten, sofern<br />

der Wert 30.000,00 Euro übersteigt,<br />

es sei denn, es handelt sich um ein Geschäft<br />

der laufenden Verwaltung,<br />

d) den Abschluss von Vergleichen und die<br />

Abgabe von Anerkenntnissen, wenn da-<br />

durch eine Belastung oder ein Rechtsverzicht<br />

der <strong>Stadt</strong> im Gegenwert von mehr als<br />

50.000,00 Euro bewirkt wird, sofern es sich<br />

nicht um ein Geschäft der laufenden Verwaltung<br />

handelt,<br />

e) Stundung, Niederschlagung und Erlass<br />

von Geldforderungen der <strong>Stadt</strong> sofern der<br />

Betrag 50.000,00 Euro übersteigt.<br />

(3) Die Entscheidungen nach Absatz 2 trifft bis zur<br />

jeweils genannten Wertgrenze der hauptamtliche<br />

Bürgermeister.<br />

§ 7<br />

Mitteilungspflicht der <strong>Stadt</strong>verordneten<br />

und sachkundigen Einwohnern<br />

<strong>Stadt</strong>verordnete und sachkundige Einwohner teilen<br />

dem Vorsitzenden der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />

innerhalb von vier Wochen nach der konstituierenden<br />

Sitzung der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />

bzw. im Falle einer Berufung als Ersatzperson<br />

nach Annahme der Wahl schriftlich ihren ausgeübten<br />

Beruf sowie andere vergütete und ehrenamtliche<br />

Tätigkeiten mit, soweit dies für die Ausübung<br />

des Mandates von Bedeutung sein kann. Anzugeben<br />

sind:<br />

1. der ausgeübte Beruf, mit Angabe des Arbeitgebers<br />

bzw. Dienstherrn und der Art der Beschäftigung<br />

oder Tätigkeit; bei mehreren ausgeübten<br />

Berufen ist der Schwerpunkt der Tätigkeit<br />

anzugeben;<br />

2. jede Mitgliedschaft im Vorstand, Aufsichtsrat<br />

oder einem gleichartigen Organ einer juristischen<br />

Person mit Sitz oder Tätigkeitsschwerpunkt<br />

in der <strong>Stadt</strong>.<br />

Änderungen sind dem Vorsitzenden unverzüglich<br />

mitzuteilen.<br />

§ 8<br />

<strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />

(1) Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung ist einzuberufen<br />

, so oft es die Geschäftslage erfordert.<br />

(2) Der Vorsitzende der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />

setzt die Tagesordnung der Sitzungen<br />

im Benehmen mit dem hauptamtlichen<br />

Bürgermeister fest und beruft die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />

ein.<br />

(3) Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung der<br />

<strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung werden nach §<br />

13 Absatz 5 der Hauptsatzung öffentlich bekanntgemacht.


<strong>Amtsblatt</strong> für die <strong>Stadt</strong> <strong>Lauchhammer</strong> Seite 8 4/<strong>2008</strong><br />

(4) Die Sitzungen der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />

sind öffentlich. Die Öffentlichkeit ist auszuschließen,<br />

wenn überwiegende Belange des<br />

öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen<br />

Einzelner es erfordern. Dies ist regelmäßig bei<br />

folgenden Gruppen von Angelegenheiten der<br />

Fall:<br />

a) Personalangelegenheiten - mit Ausnahme<br />

von Wahlen - und Disziplinarangelegenheite<br />

b) Grundstücksgeschäfte<br />

c) Abgaben und Wirtschaftsangelegenheiten<br />

Einzelner<br />

d) Aushandlungen von Verträgen mit Dritten<br />

e) die erstmalige Beratung über Zuschüsse<br />

f) Angelegenheiten der zivilen Verteidigung<br />

g) Prozessangelegenheiten<br />

h) Angelegenheiten der Rechnungsprüfung<br />

mit Ausnahme der Beratung des Prüfungsergebnisses<br />

des jährlichen Jahresabschlusses<br />

i) Auftragsverfahren.<br />

(5) Das Verfahren der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />

und deren Ausschüsse regelt die Geschäftsordnung<br />

der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung.<br />

§ 9<br />

Ausschüsse<br />

(1) Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung bildet folgende<br />

ständige Ausschüsse:<br />

a) Hauptausschuss,<br />

b) Wirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss,<br />

c) Sozial-, Gesundheits-, Bildungs-, Jugend-,<br />

Sport- und Kulturausschuss und<br />

d) Finanzausschuss.<br />

Zusätzlich können zeitweilige Ausschüsse gebildet<br />

werden.<br />

(2) Die Ausschüsse haben in ihrem Zuständigkeitsbereich<br />

die Aufgabe, die Beschlüsse der<br />

<strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung vorzubereiten<br />

und Empfehlungen zu erarbeiten. Diese Vorbereitungspflicht<br />

gilt nicht für Angelegenheiten,<br />

die wegen Eilbedürftigkeit nach § 35 Absatz 2<br />

BbgKVerf auf die Tagesordnung gesetzt worden<br />

sind.<br />

(3) Die in Absatz 1 genannten ständigen Ausschüsse<br />

werden wie folgt besetzt:<br />

a) Besetzung gemäß § 49 Abs. 2 BbgKVerf<br />

b) 8 <strong>Stadt</strong>verordnete und 4 sachkundigen<br />

Einwohner<br />

c) 8 <strong>Stadt</strong>verordnete und 4 sachkundigen<br />

Einwohner<br />

d) 5 <strong>Stadt</strong>verordnete und 2 sachkundigen<br />

Einwohner.<br />

(4) Für die zeitweiligen Ausschüsse gemäß Absatz<br />

1 bestimmt die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />

die Anzahl der Mitglieder und legt<br />

das Verhältnis von <strong>Stadt</strong>verordneten und<br />

sachkundigen Einwohnern fest. Die Anzahl der<br />

sachkundigen Einwohner darf die Anzahl der<br />

<strong>Stadt</strong>verordneten im Ausschuss nicht übersteigen.<br />

(5) Sachkundige Einwohner werden auf Vorschlag<br />

der Fraktionen der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />

durch die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />

zu beratenden Mitgliedern der Ausschüsse benannt.<br />

(6) Die Ausschüsse werden vom Ausschussvorsitzenden<br />

in Abstimmung mit dem hauptamtlichen<br />

Bürgermeister einberufen, so oft es die<br />

Geschäftslage erfordert.<br />

(7) In den Fällen der Verhinderung von Ausschussvorsitzenden<br />

haben deren Stellvertreter<br />

dieselben Rechte und Pflichten wie die Ausschussvorsitzenden.<br />

(8) Die Sitzungen der Ausschüsse sind öffentlich.In<br />

Angelegenheiten des § 8 Absatz 4 der<br />

Hauptsatzung ist die Öffentlichkeit ausgeschlossen.<br />

Gleiches gilt insbesondere auch für<br />

Sachverständige, soweit nicht über deren Teilnahme<br />

ein entsprechender Beschluss gefasst<br />

worden ist.<br />

(9) Ort und Zeit der Sitzungen der Ausschüsse<br />

werden durch Aushänge in den in § 13 Absatz<br />

5 Satz 1 der Hauptsatzung genannten Schaukästen<br />

bekannt gemacht. Für die Sitzungen<br />

des Hauptausschusses ist zusätzlich die Tagesordnung<br />

entsprechend Satz 1 bekannt zu<br />

machen.<br />

(10)Die sachlichen Zuständigkeiten der Ausschüsse<br />

regelt die Zuständigkeitsordnung.<br />

§ 10<br />

Ortsbeiräte<br />

(1) Für die Ortsteile gemäß § 1 Absatz 3 der<br />

Hauptsatzung wird je ein Ortsbeirat gewählt.<br />

Die Wahlperiode des direkt gewählten Ortsbeirates<br />

sowie das Wahlverfahren richten sich


<strong>Amtsblatt</strong> für die <strong>Stadt</strong> <strong>Lauchhammer</strong> Seite 9 4/<strong>2008</strong><br />

nach den Bestimmungen des Brandenburgischen<br />

Kommunalwahlgesetzes. Gemäß § 45<br />

Abs. 2 Satz 2 BbgKVerf wählt der Ortsbeirat<br />

aus seiner Mitte für die Dauer der Wahlperiode<br />

den Ortsvorsteher, der zugleich Vorsitzender<br />

des Ortsbeirates ist, und seinen Stellvertreter.<br />

(2) Der Ortsbeirat Kostebrau besteht aus 3 und<br />

der Ortsbeirat Grünewalde besteht aus fünf<br />

Mitgliedern.<br />

(3) Die Anhörungsrechte des Ortsbeirates richten<br />

sich nach § 46 Abs. 1 BbgKVerf.<br />

(4) Der Bürgermeister und die <strong>Stadt</strong>verordneten<br />

können an den Sitzungen der Ortsbeiräte mit<br />

beratender Stimme teilnehmen.<br />

§ 11<br />

Hauptamtlicher Bürgermeister<br />

(1) Der Bürgermeister ist hauptamtlicher Beamter<br />

auf Zeit und Leiter der <strong>Stadt</strong>verwaltung. Er ist<br />

rechtlicher Vertreter und Repräsentant der<br />

<strong>Stadt</strong>.<br />

(2) Dem hauptamtlichen Bürgermeister obliegen<br />

die ihm gesetzlich zugewiesenen Aufgaben<br />

und die ihm von der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />

oder dem Hauptausschuss übertragenen<br />

Angelegenheiten.<br />

(3) Der hauptamtliche Bürgermeister regelt als<br />

Leiter der <strong>Stadt</strong>verwaltung Aufbau- und Ablauforganisation<br />

der <strong>Stadt</strong>verwaltung und die Geschäftsverteilung.<br />

(4) Der hauptamtliche Bürgermeister hat die<br />

<strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung und den Hauptausschuss<br />

über alle wichtigen Angelegenheiten<br />

rechtzeitig zu unterrichten.<br />

(5) Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung benennt<br />

auf Vorschlag des hauptamtlichen Bürgermeisters<br />

den allgemeinen Stellvertreter des<br />

hauptamtlichen Bürgermeisters gemäß § 56<br />

BbgKVerf.<br />

§ 12<br />

Bedienstete der <strong>Stadt</strong> <strong>Lauchhammer</strong><br />

(1) Der hauptamtliche Bürgermeister entscheidet<br />

mit Ausnahme der in Absatz 2 benannten Bediensteten<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Lauchhammer</strong> nach § 62<br />

BbgKVerf im Rahmen des Stellenplanes über<br />

die personalrechtlichen Angelegenheiten.<br />

(2) Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung entscheidet<br />

gemäß § 62 Absatz 3 BbgKVerf auf Vorschlag<br />

des hauptamtlichen Bürgermeisters über das<br />

Bewerberauswahlverfahren bei der Begründung<br />

eines Beamtenverhältnisses sowie über<br />

die personalrechtlichen Angelegenheiten der<br />

- Beamten ab der Besoldungsgruppe A 13 des<br />

höheren Dienstes<br />

- Angestellten ab der Entgeltgruppe 11 TVöD,<br />

soweit es sich um Amtsleiter oder ihnen gleichgestellte<br />

dem hauptamtlichen Bürgermeister<br />

direkt unterstellte Mitarbeiter handelt.<br />

(3) Die nach geltendem Recht auszustellenden<br />

Urkunden für Beamte sowie die Arbeitsverträge<br />

und sonstige schriftliche Erklärungen zur<br />

Regelung der Rechtsverhältnisse von Angestellten<br />

bedürfen der Unterzeichnung durch<br />

den hauptamtlichen Bürgermeister.<br />

§ 13<br />

Öffentliche Bekanntmachungen<br />

(1) Bekanntmachungen erfolgen durch den hauptamtlichen<br />

Bürgermeister.<br />

(2) Satzungen, ortsrechtliche Vorschriften sowie<br />

die Bekanntmachung der Offenlegung von<br />

Bauleitplänen werden, soweit keine sondergesetzlichen<br />

Vorschriften bestehen, durch Veröffentlichung<br />

im amtlichen Verkündungsblatt der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Lauchhammer</strong> öffentlich bekannt gemacht.<br />

Dies umfasst auch durch Rechtsvorschrift<br />

vorgeschriebene ortsübliche Bekanntmachungen.<br />

Das amtliche Verkündungsblatt<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Lauchhammer</strong> trägt die Bezeichnung<br />

"<strong>Amtsblatt</strong> für die <strong>Stadt</strong> <strong>Lauchhammer</strong>".<br />

(3) Sind Pläne, Karten oder andere zeichnerische<br />

Darstellungen Bestandteil einer Satzung oder<br />

eines sonstigen Schriftstückes, so kann die öffentliche<br />

Bekanntmachung dieser Teile gemäß<br />

Absatz 2 dadurch ersetzt werden, dass sie zu<br />

jedermanns Einsicht während der Dienststunden<br />

im Rathaus ausgelegt werden. (Ersatzbekanntmachung).<br />

Die Ersatzbekanntmachung wird vom hauptamtlichen<br />

Bürgermeister angeordnet. Die Anordnung<br />

muss genaue Angaben über Ort und<br />

Dauer der Auslegung enthalten und zusammen<br />

mit der Satzung oder dem sonstigen<br />

Schriftstück nach Absatz 2 veröffentlicht werden.<br />

Die Dauer der Auslegung beträgt 14 Tage. Beginn<br />

und Ende der Auslegung sind aktenkundig<br />

zu machen.<br />

(4) Ist eine rechtzeitige Bekanntmachung in der in


<strong>Amtsblatt</strong> für die <strong>Stadt</strong> <strong>Lauchhammer</strong> Seite 10 4/<strong>2008</strong><br />

den Absätzen 2 und 3 festgelegten Form infolge<br />

höherer Gewalt oder anderer unabänderbarer<br />

Ereignisse nicht möglich, so kann die öffentliche<br />

Bekanntmachung in anderer geeigneter<br />

Weise durchgeführt werden.<br />

Die Bekanntmachung ist in der nach den Absätzen<br />

2 und 3 vorgeschriebenen Form zu wiederholen,<br />

sobald die Umstände dies zulassen.<br />

(5) Abweichend von Absatz 2 werden Zeit, Ort<br />

und Tagesordnung der Sitzungen der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />

und des Hauptausschusses<br />

durch Aushang in den nachstehend<br />

aufgeführten Bekanntmachungskästen der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Lauchhammer</strong> öffentlich bekannt gemacht:<br />

1. in <strong>Lauchhammer</strong>-Mitte, Weinbergstraße 15<br />

2. in <strong>Lauchhammer</strong>-Mitte, Kleinleipischer<br />

Straße 8<br />

3. in <strong>Lauchhammer</strong>-Nord, Hauptstraße 17<br />

(am ehemaligen Gemeindeamt)<br />

4. in <strong>Lauchhammer</strong>-West, Dimitroffstraße-<br />

Ecke Berliner Straße (gegenüber dem<br />

Denkmal)<br />

5. in <strong>Lauchhammer</strong>-Ost,Friedensstraße 11<br />

(links neben der Bushaltestelle Krankenhaus<br />

in Richtung Schwarzheide)<br />

6. in Kostebrau, Karl-Marx-Straße 22 (am<br />

Denkmal gegenüber Einkaufseck)<br />

7. in Grünewalde auf dem Heidemühlenweg<br />

zwischen Nr. 20 und 22, Ecke Staupitzer<br />

Straße an der Bushaltestelle<br />

8. in <strong>Lauchhammer</strong>-Süd, Liebenwerdaer Str.<br />

69 (vor dem Rathaus).<br />

Die Schriftstücke sind mindestens sieben Tage<br />

vor dem Sitzungstag bekannt zu machen. Hierbei<br />

werden der Tag des Anschlags und der<br />

Tag der Abnahme nicht mitgerechnet. Der Tag<br />

des Anschlags ist beim Anschlag, der Tag der<br />

Abnahme nach der Abnahme auf dem ausgehängten<br />

Schriftstück durch die Unterschrift des<br />

jeweiligen Bediensteten zu vermerken. Die Abnahme<br />

darf frühestens am Tag nach der Sitzung<br />

erfolgen.<br />

Bei abgekürzter Ladungsfrist erfolgt der Aushang<br />

am Tag nachdem die Ladungen versandt<br />

wurden.<br />

(6) Abweichend von Absatz 2 werden Zeit, Ort<br />

und Tagesordnung der Sitzungen der Ortsbeiräte<br />

durch Aushang in den nachstehend aufgeführten<br />

Bekanntmachungskästen des jeweiligen<br />

Ortsteils öffentlich bekannt gemacht:<br />

1. Ortsbeirat des Ortsteils Grünewalde:<br />

in Grünewalde auf dem Heidemühlenweg<br />

zwischen Nr. 20 und 22, Ecke Staupitzer<br />

Straße an der Bushaltestelle<br />

2. Ortsbeirat des Ortsteils Kostebrau:<br />

in Kostebrau, Karl-Marx-Straße 22 (am<br />

Denkmal gegenüber Einkaufseck)<br />

sowie im Bekanntmachungskasten vor dem<br />

Rathaus in <strong>Lauchhammer</strong>-Süd, Liebenwerdaer<br />

Straße 69.<br />

Im Übrigen gelten Absatz 5 Sätze 2 bis 6 entsprechend.<br />

(7) Sonstige Bekanntmachungen erfolgen in den<br />

Schaukästen, wie sie in Absatz 5 Satz 1 dieses<br />

Paragraphen aufgezählt sind. Absatz 5<br />

Sätze 2 bis 6 gelten entsprechend. Über den<br />

Vollzug der Bekanntmachung ist im Bereich<br />

des hauptamtlichen Bürgermeisters/Büroleiters<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Lauchhammer</strong> ein Nachweis zu den<br />

Akten zu nehmen.<br />

§ 14<br />

Inkrafttreten<br />

(1) Die Hauptsatzung tritt am Tag nach der öffentlichen<br />

Bekanntmachung in Kraft.<br />

(2) Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom 13.<br />

März 2007 und deren 1. Änderungssatzung<br />

vom 06. März <strong>2008</strong> außer Kraft.<br />

<strong>Lauchhammer</strong>, <strong>04</strong>. Dezember <strong>2008</strong><br />

Mühlpforte<br />

Bürgermeisterin


<strong>Amtsblatt</strong> für die <strong>Stadt</strong> <strong>Lauchhammer</strong> Seite 11 4/<strong>2008</strong><br />

Anlage 1 (Karte)


<strong>Amtsblatt</strong> für die <strong>Stadt</strong> <strong>Lauchhammer</strong> Seite 12 4/<strong>2008</strong><br />

Anlage 2<br />

<strong>Stadt</strong>wappen<br />

Wappenbeschreibung<br />

Das Wappen der <strong>Stadt</strong> <strong>Lauchhammer</strong> zeigt in einem<br />

geteilten und oben gespaltenen Schild<br />

vorn<br />

in Rot einen hersehenden silbernen Löwen (Leopard),<br />

hinten<br />

in Grün einen wachsenden natürlichen Eremiten in<br />

silberner Kutte, in der Linken einen goldenen Rosenkranz,<br />

in der Rechten eine silberne Grabhacke<br />

mit natürlichem Stiel haltend, begleitet beiderseits<br />

von drei goldenen Ähren.<br />

Im unteren goldenen Feld befindet sich ein<br />

schwarzes Hammerwerk.<br />

Anlage 3<br />

<strong>Stadt</strong>flagge<br />

Farbe der <strong>Stadt</strong>flagge<br />

g r ü n - ( S a c h s e n g r ü n )<br />

Für die Auswahl der Grundfarbe der Flagge liegen<br />

konkrete Bestimmungen vor.<br />

Es ist üblich, die Grundfarbe(n) des Wappens auch<br />

zur Grundfarbe der Flagge zu erheben.<br />

Die ausgewählte Grundfarbe -grün- spricht auch<br />

dafür, dass <strong>Lauchhammer</strong> eine grüne <strong>Stadt</strong> mit einer<br />

waldreichen Gegend ist.<br />

Die <strong>Stadt</strong>flagge und das <strong>Stadt</strong>banner sind mit ei-<br />

nem Ausschnitt versehen.<br />

Größe der Flaggen: 1,20 m x 3,00 m bzw.<br />

1,50 m x 4,00 m<br />

***************


<strong>Amtsblatt</strong> für die <strong>Stadt</strong> <strong>Lauchhammer</strong> Seite 13 4/<strong>2008</strong><br />

Öffentliche Bekanntmachung der<br />

Hundesteuerfestsetzung<br />

Da sich die Steuersätze gemäß § 5 Abs. 1 und 2<br />

der Hundesteuersatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Lauchhammer</strong><br />

vom 25.Oktober 20<strong>04</strong> nicht geändert haben, wird<br />

die für 2009 fällige Hundesteuer gemäß § 12 a<br />

Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg<br />

durch diese öffentliche Bekanntmachung festgesetzt.<br />

Die entsprechenden Fälligkeiten entnehmen Sie<br />

bitte dem zuletzt zugestellten Hundesteuerbescheid.<br />

Wurden bis zu dieser Bekanntmachung bereits<br />

Steuerbescheide für das Kalenderjahr 2009 erteilt,<br />

so sind die darin festgesetzten Beträge zu entrichten.<br />

Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung<br />

dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen<br />

die gleichen Rechtswirkungen ein, wie<br />

wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid<br />

zugegangen wäre.<br />

Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb einer<br />

Frist von einem Monat, die mit dem Tage der<br />

Bekanntmachung zu laufen beginnt, Widerspruch<br />

erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich<br />

oder zur Niederschrift bei der <strong>Stadt</strong> <strong>Lauchhammer</strong><br />

- Die Bürgermeisterin -, Liebenwerdaer Straße 69,<br />

01979 <strong>Lauchhammer</strong> einzulegen.<br />

Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung.<br />

<strong>Lauchhammer</strong>, 22.12.<strong>2008</strong><br />

Lehner<br />

Amtsleiter<br />

Haushalt und Liegenschaften<br />

********************<br />

Information des Amtes<br />

für Haushalt und Liegenschaften<br />

Sachgebiet Steuern<br />

Hiermit geben wir bekannt, dass ab dem 12. Januar<br />

2009 allen Grundsteuerpflichtigen der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Lauchhammer</strong> aktuelle Grundsteuerbescheide zugestellt<br />

werden.<br />

Grundsteuerpflichtige, die bis zum 17. Januar keinen<br />

Grundsteuerbescheid erhalten haben, werden<br />

gebeten sich mit dem Sachgebiet Steuern in Ver-<br />

bindung zu setzen.<br />

Telefon 03574/488230 bzw. 03574/488226<br />

Lehner<br />

Amtsleiter<br />

Haushalt und Liegenschaften<br />

********************<br />

Ende des amtlichen Teils<br />

Nichtamtlicher Teil<br />

3. Lernfest in den Startlöchern<br />

Unter dem Motto Lernen – Entfalten – Gestalten<br />

wird durch das Regionale Lernforum im Wirtschaftsraum<br />

zwischen Elbe und Elster e.V. für den<br />

16.Mai 2009 in <strong>Lauchhammer</strong> an der Oberschule<br />

„Am Wehlenteich“ das 3. Regionale Lernfest vorbereitet.<br />

Die vorangegangenen beiden Lernfeste in<br />

Elsterwerda und in Riesa waren auch dank des<br />

Engagements der regionalen und überregionalen<br />

Akteure ein voller Erfolg. Die Landkreise Oberspreewald-Lausitz,<br />

Elbe-Elster, Meißen und die<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Lauchhammer</strong> haben in Vorbereitung des<br />

3.Lernfestes ihre Unterstützung zugesagt.<br />

Ziel des Lernfestes ist es, möglichst viele Menschen<br />

aller Altersgruppen für die verschiedensten<br />

Themen und Wissensbereiche zu interessieren<br />

und damit einen Beitrag zum lebenslangen Lernen<br />

zu leisten. Die Lernangebote reichen von Wirtschaft,<br />

Wissenschaft, Politik und Umwelt bis zu<br />

Gesundheit, Kultur, Sport und Vereinsleben.<br />

Der Einladung zur Mitwirkung sind bereits über 50<br />

Akteure aus allen 3 Landkreisen gefolgt. Vielleicht<br />

sind auch Sie, Ihr Unternehmen, Ihr Verein interessiert?<br />

Lernen soll auch Spaß machen, darum wird das<br />

Mitmachen, das Ausprobieren und das praktische<br />

Erleben während des Lernfestes im Mittelpunkt<br />

stehen.<br />

Wenn Sie das 3.Lernfest gleich ob als Mitgestalter,<br />

Teilnehmer oder durch Sponsoring aktiv unterstützen<br />

möchten, dann können Sie bei der WEQUA<br />

GmbH als Koordinator vor Ort unter Telefon 03574<br />

4676 2252 oder 2243 nähere Informationen erhalten.<br />

Regionales Lernforum im Wirtschaftskreis zwischen<br />

Elbe und Elster e.V.<br />

********************


<strong>Amtsblatt</strong> für die <strong>Stadt</strong> <strong>Lauchhammer</strong> Seite 14 4/<strong>2008</strong><br />

Liebe Bürgerinnen und<br />

Bürger,<br />

Weihnachten rückt immer näher.<br />

Die Vorbereitungen für<br />

das große Fest stürzen so<br />

manchen in ungeahnte Hektik.<br />

Es gibt viel zu tun. Weihnachtsgeschenke<br />

für die Familie<br />

und Freunde müssen organisiert<br />

werden. Weihnachtsgrüße<br />

müssen verschickt werden; nicht zu vergessen die<br />

Vorbereitung des Weihnachtsessens für die Feiertage<br />

und dies alles in wenigen Tagen.<br />

Zum 1. Advent haben wir Sie traditionell auf den Weihnachtsmarkt<br />

gelockt, um Sie auf die Weihnachtszeit einzustimmen.<br />

Ich hoffe, wir konnten Ihre Vorstellungen erfüllen.<br />

Nichts desto trotz kann auch ich nicht die jetzige<br />

wirtschaftliche Situation unbeachtet lassen.<br />

Bund und Länder fordern von uns erhebliche Opfer. Die<br />

Bürger werden mit Abgaben belastet und im kommenden<br />

Jahr zeichnet sich ebenfalls keine Besserung ab.<br />

Auch wir als <strong>Stadt</strong> müssen uns auf diese Belastungen<br />

einstellen und die Finanzausgaben im Auge behalten.<br />

Schätzt man das Jahr <strong>2008</strong> ein, haben wir die geplanten<br />

Ziele, die wir uns gemeinsam mit den <strong>Stadt</strong>verordneten<br />

gestellt haben, gut gemeistert. So konnte Folgendes erreicht<br />

werden:<br />

● Beteiligung/Baubegleitung an Erschließungsmaßnahmen<br />

des WAL in <strong>Lauchhammer</strong><br />

• Naundorfer Straße, Dimitroffstraße<br />

• Erschließung <strong>Lauchhammer</strong>-Ost, z. B. Lindenstraße,<br />

Heidestraße<br />

• Erschließung <strong>Lauchhammer</strong>-West, nördlich der<br />

Bahn<br />

• Erschließung <strong>Lauchhammer</strong>-Süd<br />

• Erschließung Grünewalde, z. B. Lindenplatz,<br />

Maasbergstraße<br />

• Erschließung Fr.-Mehring-Straße (Maßnahme<br />

des WAL und der LMBV mbH)<br />

● Bau der Zweifeldhalle<br />

● Modernisierung und Garagenanbau Feuerwehr<br />

<strong>Lauchhammer</strong>-West<br />

● Schlosspark, 2. BA und Künstlergarderobe<br />

● Innenstadtsanierung<br />

Zuschuss für Dritte (kleinteilige Einzelmaßnahmen),<br />

Brunnenstraße/Cottbuser Straße, Straße Am<br />

Bürgerhaus, Schmale Gasse, Töpfergasse,<br />

Friedhofsgasse, Alte Gartenstraße<br />

● Weinbergstraße<br />

● Lauchstraße<br />

● Nebenanlagen Finsterwalder Straße<br />

● Maßnahmen an Schulen<br />

Aulastützensanierung Oberschule "Am Wehlenteich",<br />

Schulleitungsräume Oberschule "Am<br />

Wehlenteich", Parkett Waldschule<br />

Die Seite der Bürgermeisterin<br />

● Maßnahmen an Kitas<br />

Fenster Kita "Knirpsenland", Flächenbefestigung<br />

Kita "Knirpsenland", Außentreppe Kita "Bambi"<br />

● Erneuerung von Fahrzeugtechnik.<br />

Meine Mitarbeiter und ich waren stets bemüht, im Jahr<br />

<strong>2008</strong> für unsere <strong>Stadt</strong> das Beste aus den vorhandenen<br />

Möglichkeiten herauszuholen. Nicht immer können die<br />

Anliegen so erfüllt werden, dass vollste Zufriedenheit auf<br />

allen Seiten herrscht. Deshalb sollten wir gemeinsam immer<br />

den Dialog führen.<br />

Liebe Bürgerinnen und Bürger,<br />

es ist ein guter Brauch, am Ende eines Jahres Dank zu<br />

sagen. Ich möchte mich im Namen meiner Mitarbeiter<br />

und der <strong>Stadt</strong>verordneten bei allen Bürgerinnen und Bürgern<br />

unserer <strong>Stadt</strong> für ihr Verständnis bedanken.<br />

Durch die zahlreichen Baumaßnahmen wurden Sie alle<br />

hart auf die Probe gestellt. Jedoch konnten nur dadurch<br />

die vielen Baumaßnahmen in unserer <strong>Stadt</strong> umgesetzt<br />

werden, die alle zur Verbesserung unserer Infrastruktur<br />

beitragen.<br />

Ein Dank an alle, die <strong>2008</strong> ihre Beiträge zum Gemeinwohl<br />

unserer <strong>Stadt</strong> geleistet haben, ganz gleich, ob im<br />

Rahmen ihrer beruflichen Verpflichtung, in einer freiwilligen<br />

ehrenamtlichen Tätigkeit oder auch als wachsame<br />

Bürgerin und Bürger, als Mütter und Väter. Ein Gemeinwesen<br />

“läuft nicht einfach so“. Wenn das Engagemant<br />

sich verflüchtigt, zerfallen auch die haltenden Strukturen.<br />

Deshalb auch mein Appell, Strukturen innerhalb unserer<br />

<strong>Stadt</strong> zu vereinigen.<br />

Mein Dank richtet sich auch an alle Hilfsorganisationen<br />

und Sozialdienste in unserer <strong>Stadt</strong> für ihre aufopferungsvolle,<br />

lebensnotwendige Arbeit.<br />

"Ein Wort, das von Herzen kommt, macht dich drei<br />

Winter warm." - Diese aus China stammende Weisheit<br />

sollte mehr denn je an Bedeutung gewinnen. Ich hoffe<br />

auf die notwendige Herzlichkeit im Umgang miteinander,<br />

eine Botschaft, die nicht nur Weihnachten bewusst werden<br />

sollte. Deshalb sollten wir auch an alle Bürgerinnen<br />

und Bürger denken, denen es vielleicht im Moment nicht<br />

gut geht, den Seniorinnen und Senioren, den Kranken<br />

und behinderten Menschen und ganz besonders denke<br />

ich an unsere Josephine Kühne, dass sie bald gesund<br />

wird und wieder bei ihrer Familie sein kann.<br />

Bei allem Hoch und Tief, bei allem Auf und Ab, Wenn<br />

und Aber, Hin und Her. Dennoch die guten Erinnerungen<br />

bleiben und bringen Hoffnung für das neue Jahr.<br />

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen eine besinnliche Adventszeit<br />

und im Hinblick auf das bevorstehende Weihnachtsfest<br />

gesunde Feiertage, eine Zeit der Ruhe sowie<br />

Glück und Erfolg für alle unsere Vorhaben im neuen<br />

Jahr.<br />

Ihre Elisabeth Mühlpforte


<strong>Amtsblatt</strong> für die <strong>Stadt</strong> <strong>Lauchhammer</strong> Seite 15 4/<strong>2008</strong><br />

Die <strong>Stadt</strong>verwaltung informiert<br />

Folgende Gegenstände wurden im<br />

Fundbüro abgegeben:<br />

● Schlüsselbund mit 4 Schlüsseln, davon je einer<br />

mit einer roten und mit einer blauen Kappe<br />

● Schlüsselbund mit 7 Schlüsseln, davon ein Autoschlüssel<br />

und ein abgebrochener Schlüssel<br />

● Damen-Fahrrad "Hanseatic", Farbe schwarz<br />

● Grünes Brillenetui (Aufschrift Peer Hönncher)<br />

mit Brille, blauer Rahmen<br />

● Moped-Teile<br />

● MTB "Dynamik Cycling"<br />

● Damen-Fahrrad, blau/schwarz, Fahrradkorb<br />

vorn<br />

Anfragen zu den o.g. Fundsachen können während<br />

den Sprechzeiten an das Fundbüro der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Lauchhammer</strong>, Liebenwerdaer Straße 69, Tel. 488<br />

201, gerichtet werden.<br />

Von Juli bis November <strong>2008</strong> wurden dem<br />

Fundbüro folgende Gegenstände als verlo-<br />

ren gemeldet:<br />

7 Schlüsselbunde<br />

6 Geldbörsen<br />

5 Handys<br />

2 Autoschlüssel<br />

2 Fahrräder<br />

2 Brillen<br />

2 Handtaschen<br />

2 PKW-Nummernschilder<br />

1 Leinenbeutel<br />

Es geht die Bitte an jeden Finder, Fundstücke dem<br />

Fundbüro zu melden und abzugeben.<br />

********************<br />

Aufruf anlässlich des 60-jährigen<br />

Bestehens der Kita<br />

„Villa Regenbogen“ im Jahr 2009<br />

Liebe ehemalige Erzieherinnen, Leiterinnen, Mitarbeiter/-innen<br />

und Kindergartenkinder der<br />

Kita „Villa Regenbogen“ in <strong>Lauchhammer</strong>–Ost,<br />

ehemals Betriebskindergarten des BFG<br />

<strong>Lauchhammer</strong>werkes,<br />

wir laden Sie recht herzlich zu unserem Jubiläum<br />

ein, welches wir am 13.06.2009 feiern werden.<br />

Wer kann uns helfen?<br />

Für eine Ausstellung zur Geschichte unseres Kindergartens,<br />

welche wir anlässlich des 60-jährigen<br />

Bestehens präsentieren möchten, suchen wir noch<br />

Zeitzeugen, sowie Fotos, Zeitungsberichte u.a.<br />

Ausstellungsstücke. (auch als Leihgabe)<br />

Über Ihre Mithilfe würden wir uns sehr freuen!<br />

Als Ansprechpartner stehen Ihnen jederzeit das<br />

Personal der Kita sowie deren Leiterin Kathrin<br />

Knobloch zur Verfügung.<br />

Telefon: 03574 892417<br />

E-Mail : villa.regenbogen.lh@googlemail.de<br />

********************<br />

Aufruf an alle ehemaligen Mitglieder<br />

des Bergarbeiterensembles des BKK<br />

<strong>Lauchhammer</strong>, des <strong>Stadt</strong>chores und<br />

des Tanzstudios <strong>Lauchhammer</strong> und<br />

an alle interessierten Mitbürger<br />

Der <strong>Stadt</strong>chor <strong>Lauchhammer</strong> e.V. und das Tanzstudio<br />

<strong>Lauchhammer</strong> e.V. feiern im Jahr 2009 ihr<br />

50-jähriges Bestehen. Hervorgegangen aus dem<br />

1959 gegründeten Bergarbeiterensemble des BKK<br />

<strong>Lauchhammer</strong>, bestehend aus Orchester, Chor<br />

und Tanzgruppe, haben sich Chor und Tanzgruppe<br />

bis zum heutigen Tag als kulturelle Vereine der<br />

<strong>Stadt</strong> erhalten.<br />

Zum Jubiläumsjahr wird es einige Veranstaltungen<br />

geben, die 2009 in den entsprechenden Medien<br />

bekannt geben werden.<br />

Der Höhepunkt wird jedoch am 03.10.2009 das<br />

Jubiläumsfest im Kulturhaus <strong>Lauchhammer</strong><br />

sein. Zu dieser Festveranstaltung sind schon heute<br />

alle ehemaligen Mitglieder, die fleißigen Helfer und<br />

Sponsoren sowie alle interessierten Bürgerinnen<br />

und Bürger herzlich einladen.<br />

Zur Ausgestaltung der Feierlichkeiten sind wir z.Z.<br />

auf der Suche nach Bild- und Textmaterial sowie<br />

Requisiten, insbesondere aus der Zeit des Bergarbeiterensembles.<br />

Vielleicht kann der eine oder andere<br />

Zeitzeuge unsere Arbeit durch eine Leihgabe<br />

oder durch Anregungen und Hinweise unterstützen.<br />

Dazu erreichen Sie uns wie folgt:<br />

<strong>Stadt</strong>chor <strong>Lauchhammer</strong> e. V.<br />

Postanschrift:<br />

Postfach 100103, 01969 <strong>Lauchhammer</strong><br />

E-Mail: post@stadtchor-lauchhammer.de<br />

Telefon: Ute Pötzsch, Vors. 03574 763994<br />

Birgit Linke, Stellv. 03574 4603937<br />

Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der<br />

Homepage www.stadtchor-lauchhammer.de.


<strong>Amtsblatt</strong> für die <strong>Stadt</strong> <strong>Lauchhammer</strong> Seite 16 4/<strong>2008</strong><br />

Kreisvolkshochschule<br />

Oberspreewald-Lausitz<br />

Im Januar 2009 beginnt wieder ein neues Semester<br />

(Frühjahressemester 2009).<br />

In folgenden Fachbereichen können Sie sich anmelden:<br />

Schulische Abschlüsse;<br />

Pol./Phil./Geschichte/Theologie/Soziales; Sprachen;<br />

Informatik/Naturwissenschaften/Mathematik;<br />

Berufliche Bildung/Wirtschaft/Büro; Gesundheit;<br />

Kunst/Kultur/kreatives Tätigsein; Bildungs- u.<br />

Sprachreisen und spezielle Kurse (Landwirtschaft).<br />

Wenn Interesse für unser Angebot der Volkshochschule<br />

besteht informieren Sie sich bitte unter:<br />

Tel.: Geschäftsstelle Senftenberg -03573/81030<br />

Geschäftsstelle Lübbenau -03542/875576<br />

Wir wünschen allen Bürgern unseres Landkreises<br />

ein geruhsames Weihnachtsfest sowie ein gesundes<br />

und erfolgreiches Jahr 2009.<br />

Das Team Ihrer Kreisvolkshochschule<br />

Oberspreewald-Lausitz


<strong>Amtsblatt</strong> für die <strong>Stadt</strong> <strong>Lauchhammer</strong> Seite 17 4/<strong>2008</strong><br />

Veranstaltungen im Dezember <strong>2008</strong><br />

Datum Art der Veranstaltung Veranstaltungsort Veranstalter<br />

24.12.<strong>2008</strong><br />

15:00 Uhr<br />

24.12.<strong>2008</strong><br />

15:00 Uhr<br />

24.12.<strong>2008</strong><br />

15:00 Uhr<br />

24.12.<strong>2008</strong><br />

17:00 Uhr<br />

24.12.<strong>2008</strong><br />

18:00 Uhr<br />

24.12.<strong>2008</strong><br />

20:00 Uhr<br />

24.12.<strong>2008</strong><br />

21:00 Uhr<br />

24.12.<strong>2008</strong><br />

22:00 Uhr<br />

Christvesper mit Krippenspiel Nikolaikirche L.-Mitte Evangelische<br />

Pfarrgemeinde<br />

Christvesper mit Krippenspiel Kirche Grünewalde Evangelische<br />

Pfarrgemeinde<br />

Christvesper Gemeindehaus Lh.-Ost Evangelische<br />

Pfarrgemeinde<br />

Christnacht mit Krippenspiel Johanneskirche L.-Süd Evangelische<br />

Pfarrgemeinde<br />

Christvesper Nikolaikirche L.-Mitte Evangelische<br />

Pfarrgemeinde<br />

Christvesper Kirche Kostebrau Evangelische<br />

Pfarrgemeinde<br />

Christmette Christ-König-Kirche Lh. Katholische<br />

Pfarrgemeinde<br />

Christnacht mit Krippenspiel der Jugend Johanneskirche L.-Süd Evangelische<br />

Pfarrgemeinde<br />

24.12.<strong>2008</strong> X-Mas Party Vereinshaus Lh.-Nord, Jugendclub<br />

Kleinleipisch<br />

25.12.<strong>2008</strong><br />

10:00 Uhr<br />

25.12.<strong>2008</strong><br />

10:30 Uhr<br />

25.12.<strong>2008</strong><br />

14:00 Uhr<br />

26.12.<strong>2008</strong><br />

09:00 Uhr<br />

26.12.<strong>2008</strong><br />

10:30 Uhr<br />

31.12.<strong>2008</strong><br />

20:00 Uhr<br />

Heilige Messe Christ-König-Kirche Lh. Katholische<br />

Pfarrgemeinde<br />

Gottesdienst Nikolaikirche L.-Mitte Evangelische<br />

Pfarrgemeinde<br />

Gottesdienst Kirche Grünewalde Evangelische<br />

Pfarrgemeinde<br />

Gottesdienst Johanneskirche L.-Süd Evangelische<br />

Pfarrgemeinde<br />

Gottesdienst Nikolaikirche L.-Mitte Evangelische<br />

Pfarrgemeinde<br />

Silvesterparty Friedensgedächtniskirche L.-Ost Wequa GmbH<br />

31.12.<strong>2008</strong> Silvesterball Mehrzweckhalle Kostebrau Jugendclub<br />

Veranstaltungen im Januar/Februar/März 2009<br />

Datum Art der Veranstaltung Veranstaltungsort Veranstalter<br />

17.01.2009 James McMurtry mit Band Wilhelm-Külz-Str. 54, L.-Ost Real Music Club<br />

13.02.2009 Konzert mit TCHAP! - The Comedian Kulturhaus <strong>Lauchhammer</strong><br />

Harmonists Project<br />

Kleinleipischer Str. 12<br />

21.02.2009 Blue Mountain Wilhelm-Külz-Str. 54, L.-Ost Real Music Club<br />

05.03.2009 „Über Frauen und andere Köstlichkeiten“ Friedensgedächtniskirche Wequa GmbH<br />

- ein Programm zum Internationalen<br />

Frauentag, von und mit Giso Weißbach<br />

Kirchstraße <strong>Lauchhammer</strong><br />

07.03.2009 Familientanz Friedhofstr. 3, L.-Ost Gaststätte „Kittler“<br />

13.03.2009 Kabarett „Leipziger Pfeffermühle –<br />

30 % Rabattzz“<br />

Kulturhaus <strong>Lauchhammer</strong><br />

Kleinleipischer Str. 12<br />

Sachsen-Express<br />

Discothek und Agentur<br />

(Bearbeitungsstand 27.11.<strong>2008</strong>)


<strong>Amtsblatt</strong> für die <strong>Stadt</strong> <strong>Lauchhammer</strong> Seite 18 4/<strong>2008</strong><br />

Wichtige Hinweise zur Lohnsteuerkarte 2009<br />

Was ist zu tun mit der Lohnsteuerkarte?<br />

Bevor Sie die Lohnsteuerkarte Ihrem Arbeitgeber aushändigen,<br />

prüfen Sie bitte die Eintragungen! Wichtig sind Geburtsdatum,<br />

Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge (nur Kinder unter 18<br />

Jahren) und die Eintragungen zum Kirchensteuerabzug. Maßgebend<br />

für die Eintragungen sind die Verhältnisse am 1. Januar<br />

2009.<br />

Sollten Sie Ihre Lohnsteuerkarte 2009 voraussichtlich nicht benötigen,<br />

senden Sie die Lohnsteuerkarte, versehen mit einem entsprechenden<br />

Vermerk, an die zuständige Gemeinde zurück.<br />

Wenn Ihre Lohnsteuerkarte verloren gegangen, unbrauchbar<br />

geworden oder zerstört worden ist, stellt Ihnen die Gemeinde<br />

gegen Gebühr eine Ersatzlohnsteuerkarte aus.<br />

Welche Gemeinde ist zuständig?<br />

Für die Ausstellung der Lohnsteuerkarte ist die Gemeinde zuständig,<br />

in der Sie am 20. September <strong>2008</strong> mit Ihrer Wohnung (bei<br />

mehreren Wohnungen mit der Hauptwohnung) gemeldet waren.<br />

Was tun, wenn die Eintragungen nicht stimmen?<br />

Lassen Sie fehlende oder falsche Eintragungen bitte umgehend<br />

von der Gemeinde berichtigen, die Ihre Lohnsteuerkarte ausgestellt<br />

hat. Sie sind gesetzlich verpflichtet, die Eintragungen berichtigen<br />

zu lassen, wenn die Eintragungen zu Ihren Gunsten von den<br />

tatsächlichen Verhältnissen am 1. Januar 2009 abweichen. Die<br />

Gemeinde ist auch berechtigt, die Vorlage Ihrer Lohnsteuerkarte<br />

zwecks Berichtigung zu verlangen.<br />

Wichtig: Sie selbst oder Ihr Arbeitgeber dürfen keine Eintragungen<br />

oder Änderungen vornehmen.<br />

Was tun, wenn sich die Verhältnisse gegenüber dem<br />

1. Januar 2009 ändern?<br />

Bei Heirat im Laufe des Jahres 2009 oder wenn nach dem<br />

1. Januar 2009 ein Kind geboren wird, können Sie die Eintragungen<br />

ab dem jeweiligen Zeitpunkt ändern lassen. Der Antrag zur<br />

Änderung der Steuerklasse oder der Zahl der Kinderfreibeträge<br />

muss jedoch spätestens am 30. November 2009 gestellt sein. Ist<br />

für jeden Ehegatten eine Lohnsteuerkarte ausgestellt worden,<br />

sollten dem Antrag beide Lohnsteuerkarten beigefügt werden. Bei<br />

dauernder Trennung oder Scheidung der Ehegatten oder bei<br />

einem Wohnungswechsel im Laufe des Jahres 2009 ist eine<br />

Änderung der Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte nicht<br />

erforderlich.<br />

Steuerklassen<br />

Die Steuerklassen sind für die Höhe der Lohnsteuer besonders<br />

wichtig. Welche Steuerklasse für Sie in Frage kommt, können Sie<br />

den nachstehenden Erläuterungen entnehmen:<br />

Steuerklasse I<br />

- Ledige oder Geschiedene;<br />

- Verwitwete, deren Ehegatte vor <strong>2008</strong> verstorben ist;<br />

- Verheiratete, die von ihrem Ehegatten dauernd getrennt leben<br />

oder deren Ehegatte im Ausland wohnt.<br />

Steuerklasse II<br />

In die Steuerklasse II gehören die unter Steuerklasse I genannten<br />

Personen, wenn bei ihnen die Voraussetzungen für den<br />

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b EStG) erfüllt sind.<br />

Liegen die Voraussetzungen für die Eintragung der Steuerklasse II<br />

erstmals vor, wird die Gemeinde die Steuerklasse II nur dann<br />

bescheinigen, wenn der Arbeitnehmer der Gemeinde schriftlich<br />

versichert hat, dass er die Voraussetzungen für die Gewährung<br />

des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende erfüllt. Ein Muster<br />

für die schriftliche Versicherung steht im Internet unter<br />

http://www.mdf.brandenburg.de unter der Rubrik<br />

„Steuerinformationen/<br />

Steuerinformationen von A bis Z“ zur Verfügung.<br />

Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (bzw. die Steuerklasse<br />

II) wird einem alleinstehenden Steuerpflichtigen gewährt,<br />

wenn zu seinem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das ihm<br />

ein Freibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG (Kinderfreibetrag sowie<br />

Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder<br />

Ausbildungsbedarf)<br />

oder Kindergeld zusteht. Die Haushaltszugehörigkeit<br />

des Kindes wird unterstellt, wenn es (mit Haupt- oder Nebenwohnsitz)<br />

in der Wohnung des Steuerpflichtigen gemeldet ist. Ist das<br />

Kind bei mehreren Steuerpflichtigen gemeldet, steht der<br />

Entlastungsbetrag demjenigen Alleinstehenden zu, der die<br />

Voraussetzungen auf Auszahlung des Kindergeldes nach § 64<br />

Abs. 2 Satz 1 EStG (tatsächliche Haushaltsaufnahme des Kindes)<br />

erfüllt oder erfüllen würde (Fälle, in denen nur ein Anspruch auf<br />

einen Freibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG besteht).<br />

Als alleinstehend gelten Steuerpflichtige, die<br />

a) nicht die Voraussetzungen für die Anwendung des Splitting-<br />

Verfahrens (Ehegattenveranlagungswahlrecht nach § 26<br />

Abs. 1 EStG) erfüllen oder verwitwet sind<br />

und<br />

b) keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen<br />

Person bilden, es sei denn,<br />

- für diese steht ihnen ein Freibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG<br />

oder Kindergeld zu<br />

oder<br />

- es handelt sich um ein Kind i. S. d. des § 63 Abs. 1 EStG<br />

(leibliches Kind / Adoptivkind, Pflegekind oder ein zum<br />

Haushalt gehörendes Stief- oder Enkelkind), das seinen<br />

gesetzlichen Grundwehr- bzw. Zivildienst ableistet, sich für<br />

die Dauer von nicht mehr als drei Jahren zum Wehrdienst<br />

verpflichtet hat oder eine Tätigkeit als Entwicklungshelfer<br />

ausübt.<br />

Sobald eine andere volljährige Person mit Haupt- oder Nebenwohnsitz<br />

in der Wohnung des Steuerpflichtigen gemeldet ist, wird<br />

vermutet, dass sie mit dem Steuerpflichtigen gemeinsam wirtschaftet<br />

und damit eine Haushaltsgemeinschaft vorliegt. Diese<br />

Vermutung ist nicht widerlegbar, wenn der Steuerpflichtige mit der<br />

anderen Person in eheähnlicher Gemeinschaft bzw. in einer<br />

eingetragenen<br />

Lebenspartnerschaft lebt. In anderen Fällen ist die Vermutung<br />

der Haushaltsgemeinschaft widerlegbar. Ob und wann die<br />

Vermutung als widerlegt angesehen werden kann, ist nach den<br />

gesamten Umständen des Einzelfalls zu entscheiden. In der Regel<br />

wird eine zweifelsfreie Versicherung ausreichen.<br />

Die Gemeinde ist für die Eintragung der Steuerklasse II zuständig,<br />

wenn der Alleinerziehende mindestens ein minderjähriges Kind<br />

hat. Bei Alleinerziehenden mit Kindern, die alle bereits zu Beginn<br />

des Kalenderjahres das 18. Lebensjahr vollendet haben, wird die<br />

Steuerklasse II hingegen auf Antrag nur vom Finanzamt eingetragen.<br />

Steuerklasse III<br />

- Verheiratete, wenn beide Ehegatten im Inland wohnen, nicht<br />

dauernd getrennt leben und der Ehegatte<br />

a) keinen Arbeitslohn bezieht oder<br />

b) Arbeitslohn bezieht und in die Steuerklasse V eingereiht<br />

wird.<br />

- Verwitwete, wenn der Ehegatte nach dem 31. Dezember 2007<br />

verstorben ist, beide am Todestag im Inland gewohnt und<br />

nicht dauernd getrennt gelebt haben.<br />

Steuerklasse IV<br />

Verheiratete, wenn beide Ehegatten Arbeitslohn beziehen, im<br />

Inland wohnen und nicht dauernd getrennt leben.<br />

Steuerklasse V<br />

tritt für einen Ehegatten an die Stelle der Steuerklasse IV, wenn<br />

der andere Ehegatte in die Steuerklasse III eingereiht wird.<br />

Steuerklasse VI<br />

ist auf jeder zweiten und weiteren Lohnsteuerkarte zu bescheinigen,<br />

wenn nebeneinander von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn<br />

bezogen wird.<br />

Steuerklassenwahl<br />

Bezieht auch Ihr Ehegatte Arbeitslohn, so müssen Sie zunächst<br />

wissen, dass Ehegatten grundsätzlich gemeinsam besteuert<br />

werden. Beim Lohnsteuerabzug kann aber nur der eigene Arbeitslohn<br />

zugrunde gelegt werden. Erst nach Ablauf des Kalenderjahres<br />

können die Arbeitslöhne beider Ehegatten zusammengeführt<br />

und die zutreffende Jahressteuer ermittelt werden. Um dem<br />

Jahresergebnis<br />

möglichst nahe zu kommen, stehen den Ehegatten<br />

zwei Steuerklassenkombinationen zur Wahl:<br />

Die Steuerklassenkombination IV/IV geht davon aus, dass die<br />

Ehegatten ungefähr gleich viel verdienen. Sie führt regelmäßig<br />

dann zu einer Steuerüberzahlung, wenn die Arbeitslöhne der<br />

Ehegatten unterschiedlich hoch sind. Zuviel gezahlte Steuer wird<br />

nach Ablauf des Jahres vom Finanzamt erstattet, wenn die<br />

Veranlagung<br />

zur Einkommensteuer beantragt wird.<br />

Die Steuerklassenkombination III/V ist so gestaltet, dass die<br />

Summe der Steuerabzugsbeträge für beide Ehegatten in etwa der<br />

gemeinsamen Jahressteuer entspricht, wenn der in Steuerklasse


<strong>Amtsblatt</strong> für die <strong>Stadt</strong> <strong>Lauchhammer</strong> Seite 19 4/<strong>2008</strong><br />

III eingestufte Ehegatte 60 v.H., der in Steuerklasse V eingestufte<br />

Ehegatte 40 v.H. des gemeinsam zu versteuernden Einkommens<br />

erzielt. Bei dieser Steuerklassenkombination ist die Überprüfung<br />

der gezahlten Steuer durch das Finanzamt im Rahmen der<br />

Einkommensteuerveranlagung<br />

zwingend vorgeschrieben (Pflichtveranlagung);<br />

zu wenig gezahlte Steuer wird nacherhoben, zuviel<br />

gezahlte Steuer wird erstattet.<br />

Steuerklassenwechsel bei Ehegatten<br />

Sind Sie und Ihr Ehegatte bisher schon als Arbeitnehmer tätig, so<br />

trägt die Gemeinde auf Ihren Lohnsteuerkarten die Steuerklasse<br />

ein, die auf Ihren Lohnsteuerkarten <strong>2008</strong> bescheinigt war. Diese<br />

Steuerklasseneintragung können Sie vor dem 1. Januar 2009 von<br />

der Gemeinde, welche die Lohnsteuerkarte ausgestellt hat, ändern<br />

lassen. Einen Steuerklassenwechsel im Laufe des Jahres 2009<br />

können Sie gemeinsam mit Ihrem Ehegatten unter Vorlage beider<br />

Lohnsteuerkarten bei der Gemeinde einmal, und zwar spätestens<br />

bis zum 30. November 2009, beantragen. In Fällen, in denen im<br />

Laufe des Jahres 2009 ein Ehegatte aus dem Dienstverhältnis<br />

ausscheidet oder verstirbt, kann bis zum 30. November 2009 bei<br />

der Gemeinde auch noch ein weiteres Mal der Steuerklassenwechsel<br />

beantragt werden. Das gleiche gilt, wenn Sie oder Ihr<br />

Ehegatte nach vorangegangener Arbeitslosigkeit wieder ein<br />

Dienstverhältnis eingehen, oder wenn Sie sich von Ihrem Ehegatten<br />

im Laufe des Jahres auf Dauer getrennt haben. Der<br />

Steuerklassenwechsel<br />

kann nur mit Wirkung vom Beginn des auf die<br />

Antragstellung folgenden Monats vorgenommen werden.<br />

Auswirkungen der Steuerklassen auf Lohnersatzleistungen<br />

Denken Sie bitte daran, dass die Steuerklassenkombination auch<br />

die Höhe von Lohnersatzleistungen (Arbeitslosengeld, Krankengeld,<br />

Elterngeld, Mutterschaftsgeld) oder die Höhe des Lohnanspruchs<br />

bei Altersteilzeit beeinflussen kann. Beziehen Sie bereits<br />

derartige Leistungen oder rechnen Sie in absehbarer Zeit mit<br />

deren Inanspruchnahme, informieren Sie sich beim zuständigen<br />

Träger der Lohnersatzleistungen (Agentur für Arbeit, Krankenkasse)<br />

oder bei Ihrem Arbeitgeber über die Auswirkungen eines<br />

Steuerklassenwechsels.<br />

Durch Freibeträge Steuern sparen<br />

Vor einer Weitergabe der Lohnsteuerkarte an den Arbeitgeber<br />

sollten Sie auch prüfen, ob ein Freibetrag, z. B. wegen erhöhter<br />

Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlicher<br />

Belastungen, eingetragen werden kann. Hierbei sind folgende<br />

Änderungen, die für die Eintragung eines Freibetrages auf der<br />

Lohnsteuerkarte 2009 von Bedeutung sind, zu beachten:<br />

- Kinder über 25 Jahren können grundsätzlich nicht mehr<br />

auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden<br />

- Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger<br />

Arbeitsstätte sind keine Werbungskosten<br />

mehr; ab dem 21. Entfernungskilometer können die<br />

Aufwendungen aber wie Werbungskosten berücksichtigt<br />

werden<br />

- der Abzug von Kinderbetreuungskosten ist bereits ab<br />

dem Kalenderjahr 2006 neu geregelt worden<br />

- die Abzugsmöglichkeiten für haushaltsnahe Dienstleistungen<br />

/ Handwerkerleistungen sind seit dem Kalenderjahr<br />

2006 erweitert worden.<br />

Beachten Sie bei Ihrem Antrag auf Eintragung eines Freibetrages<br />

auf die Lohnsteuerkarte bitte die Antragsgrenze von jährlich 600<br />

Euro. Zur Eintragung eines Freibetrages müssen Ihre Aufwendungen<br />

diese Grenze übersteigen. Für die Feststellung, ob die Antragsgrenze<br />

überschritten wird, dürfen die wie Werbungskosten<br />

abziehbaren Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und<br />

regelmäßiger Arbeitsstätte und die Werbungskosten nicht in voller<br />

Höhe, sondern nur mit dem Betrag angesetzt werden, der den<br />

Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920 Euro (Ausnahme:<br />

Kinderbetreuungskosten)<br />

oder den Pauschbetrag bei Versorgungsbezügen<br />

von 102 Euro übersteigt. Diese Antragsgrenze gilt nicht für die<br />

Eintragung der Pauschbeträge aufgrund einer Behinderung, des<br />

Freibetrages für haushaltsnahe Beschäftigungen / Dienstleistungen<br />

/ Handwerkerleistungen, der Freibeträge wegen negativer<br />

Einkünfte aus anderen Einkunftsarten, des Freibetrages bei<br />

Steuerklasse<br />

VI sowie der Freibeträge für Kinder in Sonderfällen.<br />

Arbeitnehmer, die Arbeitslohn aus mehreren Dienstverhältnissen<br />

nebeneinander beziehen, können auf der Lohnsteuerkarte mit der<br />

Steuerklasse VI einen Freibetrag eintragen lassen, wenn für den<br />

voraussichtlichen Jahresarbeitslohn aus dem ersten Dienstverhältnis<br />

nach einer Hochrechnung noch keine Lohnsteuer anfällt. In<br />

gleicher Höhe wird auf der Lohnsteuerkarte für das erste<br />

Dienstverhältnis<br />

(Steuerklasse I bis V) jedoch ein Hinzurechnungsbetrag<br />

eingetragen, der ggf. mit einem auf dieser Lohnsteuerkarte bereits<br />

eingetragenen oder noch einzutragenden Freibetrag zu verrechnen<br />

ist.<br />

Wer einen Freibetrag auf der Lohsteuerkarte eintragen lässt, ist<br />

verpflichtet nach Ablauf des Kalenderjahres eine<br />

Einkommensteuererklärung<br />

abzugeben. Ausgenommen sind die Fälle, in denen<br />

lediglich der Pauschbetrag für behinderte Menschen, der Pauschbetrag<br />

für Hinterbliebene oder der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende<br />

in Sonderfällen eingetragen oder die Kinderfreibetragszahl<br />

geändert worden ist.<br />

Wie stellt man einen Ermäßigungsantrag?<br />

Zur Eintragung von Freibeträgen müssen Sie bei Ihrem Finanzamt<br />

einen Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag stellen. Verwenden Sie die<br />

beim Finanzamt oder im Internet unter<br />

http://www.mdf.brandenburg.de erhältlichen Vordrucke.<br />

Der Freibetrag wird grundsätzlich mit Wirkung vom Beginn des auf<br />

die Antragstellung folgenden Monats auf der Lohnsteuerkarte<br />

eingetragen. Beachten Sie bitte, dass der Antrag spätestens bis<br />

zum 30. November 2009 gestellt sein muss, danach kann eine<br />

Steuerermäßigung nur noch bei einer Veranlagung zur<br />

Einkommensteuer<br />

für 2009 berücksichtigt werden.<br />

Welches Finanzamt ist zuständig?<br />

Alle Anträge sind an das Finanzamt zu richten, in dessen Bezirk<br />

Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Bei<br />

mehreren Wohnungen ist der Wohnsitz maßgebend, an dem Sie<br />

sich vorwiegend aufhalten. Bei mehrfachem Wohnsitz der Ehegatten,<br />

ist der Wohnsitz maßgebend, an dem sich die Familie vorwiegend<br />

aufhält.<br />

Besteuerung des Arbeitslohns bei geringfügiger Beschäftigung<br />

Der Arbeitslohn aus einer geringfügigen Beschäftigung von bis zu<br />

400 Euro monatlich (Mini-Job bzw. haushaltsnaher Mini-Job)<br />

unterliegt ausnahmslos dem Lohnsteuerabzug, entweder pauschal<br />

oder nach den Merkmalen der Lohnsteuerkarte. Bei der<br />

Pauschalversteuerung<br />

müssen Sie Ihrem Arbeitgeber keine Lohnsteuerkarte<br />

vorlegen. Wegen der abgeltenden Wirkung bleibt der pauschal<br />

versteuerte Arbeitslohn aus der geringfügigen Beschäftigung bei<br />

der Einkommensteuerveranlagung außer Ansatz. Wird von der<br />

Pauschalversteuerung kein Gebrauch gemacht, muss der Arbeitgeber<br />

sich vom Arbeitnehmer eine Lohnsteuerkarte vorlegen<br />

lassen und die einzubehaltenden Steuerabzugsbeträge<br />

(Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und etwaige Kirchensteuer)<br />

anhand der hierauf eingetragenen Merkmale ermitteln. Nähere<br />

Auskünfte zur steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Behandlung<br />

von geringfügigen Beschäftigungen erhalten Sie in der vom<br />

Bundesministerium für Arbeit und Soziales herausgegebenen<br />

Broschüre „Geringfügige Beschäftigung und Beschäftigung in der<br />

Gleitzone“ sowie im Internet unter:<br />

http://www.bmas.bund.de und http://www.minijob-zentrale.de.<br />

Kinder auf der Lohnsteuerkarte<br />

Im laufenden Jahr wird nur Kindergeld gezahlt. Kinderfreibeträge<br />

sowie der Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder<br />

Ausbildungsbedarf<br />

sind bei der Berechnung der Lohnsteuer grundsätzlich<br />

nicht berücksichtigt. Die Kinderfreibeträge wirken sich<br />

jedoch auf die Höhe des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer<br />

aus. Damit der Arbeitgeber diese Abzugsbeträge richtig<br />

berechnen kann, wird auf der Lohnsteuerkarte die Zahl der<br />

Kinderfreibeträge<br />

bescheinigt.<br />

Kinder unter 18 Jahren<br />

Im Inland ansässige Kinder, die am 1. Januar 2009 das<br />

18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Kinder, die nach dem<br />

1. Januar 1991 geboren sind), werden grundsätzlich von der Gemeinde<br />

auf der Lohnsteuerkarte berücksichtigt. Beantragen Sie<br />

die Berücksichtigung eines im Inland ansässigen Kindes unter 18<br />

Jahren, das nicht bei Ihnen mit Wohnung gemeldet ist, müssen


<strong>Amtsblatt</strong> für die <strong>Stadt</strong> <strong>Lauchhammer</strong> Seite 20 4/<strong>2008</strong><br />

Sie Ihrem Antrag eine steuerliche Lebensbescheinigung für dieses<br />

Kind beifügen. Die steuerliche Lebensbescheinigung fordern Sie<br />

bitte von der Gemeinde an, in der das Kind gemeldet ist.<br />

Kinder über 18 Jahre<br />

Kinder, die am 1. Januar 2009 das 18. Lebensjahr vollendet haben<br />

(Kinder, die vor dem 2. Januar 1991 geboren sind), werden nur auf<br />

Antrag unter bestimmten Voraussetzungen durch das Finanzamt<br />

auf der Lohnsteuerkarte eingetragen.<br />

Kirchensteuer<br />

Auf Ihrer Lohnsteuerkarte ist unter "Kirchensteuerabzug" eine<br />

Abkürzung für Ihre Religionsgemeinschaft eingetragen. Gehören<br />

Sie keiner Religionsgemeinschaft an, für die Kirchensteuer von<br />

den Finanzämtern erhoben wird, so sind zwei Striche "- -"<br />

eingetragen.<br />

Neben Ihrer Religionsgemeinschaft wird eine Abkürzung<br />

für die Religionsgemeinschaft Ihres Ehegatten nur dann eingetragen,<br />

wenn dieser einer anderen erhebungsberechtigten<br />

Religionsgemeinschaft<br />

angehört. Aus der Nichteintragung des Kirchensteuermerkmals<br />

für Ihren Ehegatten kann nicht geschlossen<br />

werden, dass dieser keiner Religionsgemeinschaft angehört.<br />

Wo verbleibt die Lohnsteuerkarte, wenn das Jahr 2009 abgelaufen<br />

ist?<br />

Arbeitgeber mit maschineller Lohnabrechnung sind verpflichtet,<br />

bestimmte Eintragungen aus dem Lohnkonto durch<br />

Datenfernübertragung<br />

an die Finanzverwaltung elektronisch zu übermitteln<br />

(elektronische Lohnsteuerbescheinigung). Damit Sie wissen,<br />

welche Beträge an Ihr Finanzamt übermittelt wurden, erhalten Sie<br />

einen Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung mit<br />

Angabe Ihres lohnsteuerlichen Ordnungsmerkmals der sogenannten<br />

eTIN. Die Lohnsteuerkarte des abgelaufenen Jahres erhalten<br />

Sie in diesen Fällen nicht zurück. Sie wird Ihnen nur dann<br />

ausgehändigt,<br />

wenn sie bereits eine Lohnsteuerbescheinigung eines<br />

früheren Arbeitgebers enthält und Sie die Aushändigung verlangen,<br />

weil Sie die Lohnsteuerkarte für die Einkommensteuererklärung<br />

(Antragsveranlagung oder Pflichtveranlagung) benötigen.<br />

Nach Ablauf des Kalenderjahres hat der Arbeitgeber die<br />

Lohnsteuerkarten, die keine "manuellen" Lohnsteuerbescheinigungen<br />

bzw. Aufkleber des früheren Arbeitgebers enthalten, unter<br />

Einhaltung der Aufbewahrungsfristen, zu vernichten.<br />

Wenn sich die abgelaufene Lohnsteuerkarte bereits in Ihrem<br />

Besitz befindet, z. B. weil Sie am Ende des Kalenderjahres nicht in<br />

einem Dienstverhältnis standen, so senden Sie die Lohnsteuerkarte<br />

- falls sie nicht ohnehin Ihrer Einkommensteuererklärung beizufügen<br />

ist - bis zum 31. Dezember 2010 dem Finanzamt zu.<br />

Antragsveranlagung<br />

Haben Sie zuviel Lohnsteuer gezahlt, weil Sie z. B. nicht das<br />

ganze Jahr in einem Dienstverhältnis gestanden haben oder<br />

weil Sie Aufwendungen hatten, die Sie im Ermäßigungsverfahren<br />

nicht vorab geltend machen konnten, dann beantragen<br />

Sie für das abgelaufene Jahr 2009 bei Ihrem Finanzamt<br />

die Veranlagung zur Einkommensteuer durch Abgabe einer<br />

Einkommensteuererklärung. Die bisherige nicht verlängerbare<br />

zweijährige Antragsfrist gibt es nicht mehr.*) Bitte beachten<br />

Sie aber die nicht verlängerbare vierjährige Festsetzungsfrist<br />

für die Einkommensteuerveranlagung. Der Antrag<br />

für die Einkommensteuerveranlagung 2009 kann nur bis<br />

zum 31. Dezember 2013 gestellt werden kann.<br />

Die Einkommensteuererklärungsvordrucke mit einer ausführlichen<br />

Anleitung sind nach Ablauf des Jahres im Internet<br />

unter http://www.finanzamt.brandenburg.de kostenlos abrufbar.<br />

Sie liegen zudem im Finanzamt zur Abholung bereit.<br />

*) Dies gilt erstmals für Anträge auf Veranlagung ab dem<br />

Veranlagungszeitraum 2005 sowie in Fällen, in denen bis<br />

zum 28. Dezember 2007 über einen Antrag auf Veranlagung<br />

noch nicht bestandskräftig entschieden ist.<br />

Sie können Ihre Erklärung aber auch elektronisch abgeben.<br />

Die dafür erforderliche Software stellt Ihnen Ihr Finanzamt<br />

gerne auf CD-ROM zur Verfügung. Im Übrigen wird die<br />

Software auch unter http://www.elsterformular.de zum<br />

Download bereitgestellt.<br />

Pflichtveranlagung<br />

In bestimmten Fällen sind Arbeitnehmer verpflichtet, eine<br />

Einkommensteuerklärung<br />

abzugeben. Für die Einkommensteuererklärung<br />

2009 gilt eine Abgabefrist bis zum 31. Mai 2010, die<br />

allerdings verlängert werden kann. Hier nun einige Beispiele für<br />

die Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung:<br />

- Sie oder Ihr Ehegatte haben steuerfreie, aber dem<br />

Progressionsvorbehalt<br />

unterliegende Lohnersatzleistungen (z. B.<br />

Arbeitslosengeld, Krankengeld), Aufstockungsbeträge bei<br />

Altersteilzeit oder ausländische Einkünfte von mehr als 410<br />

Euro erhalten;<br />

- das Finanzamt hat Ihnen auf der Lohnsteuerkarte einen Freibetrag<br />

eingetragen; das gilt nicht, wenn lediglich der Pauschbetrag<br />

für behinderte Menschen, der Pauschbetrag für Hinterbliebene,<br />

der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Sonderfällen<br />

(verwitwete Alleinerziehende mit Steuerklasse III)<br />

eingetragen oder die Kinderfreibetragszahl geändert worden<br />

ist;<br />

- Ihnen und Ihrem Ehegatten hat die Gemeinde Lohnsteuerkarten<br />

mit der Steuerklassenkombination III/V ausgestellt;<br />

- Sie oder Ihr Ehegatte haben Arbeitslohn bezogen, der nach<br />

der Steuerklasse VI besteuert wurde.<br />

Noch Fragen?<br />

Sollten Sie noch Fragen haben, wird Ihnen das Finanzamt und -<br />

soweit zuständig - Ihre Gemeinde weitere Auskünfte erteilen.<br />

Auch Ihr Arbeitgeber oder Ihre Berufsvertretung werden Ihnen in<br />

Lohnsteuerfragen behilflich sein können. Außerdem können Sie<br />

sich von den zur Hilfe in Steuersachen gesetzlich zugelassenen<br />

Personen oder Vereinigungen beraten lassen.<br />

Sprechzeiten der brandenburgischen Finanzämter:<br />

Montag bis Freitag, mindestens 8.00 - 12.00 Uhr<br />

Die weiteren z.T. bis 18.00 Uhr gehenden Öffnungszeiten, können<br />

Sie im Internet abrufen oder telefonisch bei Ihrem zuständigen<br />

Finanzamt erfragen.<br />

********************<br />

Mobile Beratung und Begleitung in den<br />

Monaten Januar und Februar 2009<br />

Eine Mitarbeiterin des Frauenhauses berät Sie an<br />

folgenden Terminen:<br />

<strong>Lauchhammer</strong> im Januar und Februar 2009<br />

Montags Beratung in der Zeit von 9.00- 12.00 Uhr<br />

und Dienstags in der Zeit von 15.00- 18.00 Uhr<br />

im Vereinshaus "Domizil", Alte Gartenstrasse 24<br />

nach vorheriger Terminvereinbarung unter Telefon<br />

03574/ 2693!<br />

********************<br />

Die <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Lauchhammer</strong> bleibt in der<br />

Zeit vom 24. Dezember <strong>2008</strong> bis einschließlich 2.<br />

Januar 2009 geschlossen. Der Winterdienst ist<br />

durch den Bauhof abgesichert. Die Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeiter sind wieder ab dem 5. Januar<br />

zu den gewohnten Öffnungszeiten zu erreichen.<br />

Die <strong>Stadt</strong>bibliothek <strong>Lauchhammer</strong> hat am 2. Januar<br />

2009 geschlossen.<br />

Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis<br />

für die Schließzeiten.<br />

Am 02. Januar 2009 findet kein Wochenmarkt<br />

statt. Dieser ist für den 09. Januar 2009 vorgesehen.

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