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Amtsblatt 04/2008 - Stadt Lauchhammer

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<strong>Amtsblatt</strong> für die <strong>Stadt</strong> <strong>Lauchhammer</strong> Seite 10 4/<strong>2008</strong><br />

den Absätzen 2 und 3 festgelegten Form infolge<br />

höherer Gewalt oder anderer unabänderbarer<br />

Ereignisse nicht möglich, so kann die öffentliche<br />

Bekanntmachung in anderer geeigneter<br />

Weise durchgeführt werden.<br />

Die Bekanntmachung ist in der nach den Absätzen<br />

2 und 3 vorgeschriebenen Form zu wiederholen,<br />

sobald die Umstände dies zulassen.<br />

(5) Abweichend von Absatz 2 werden Zeit, Ort<br />

und Tagesordnung der Sitzungen der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />

und des Hauptausschusses<br />

durch Aushang in den nachstehend<br />

aufgeführten Bekanntmachungskästen der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Lauchhammer</strong> öffentlich bekannt gemacht:<br />

1. in <strong>Lauchhammer</strong>-Mitte, Weinbergstraße 15<br />

2. in <strong>Lauchhammer</strong>-Mitte, Kleinleipischer<br />

Straße 8<br />

3. in <strong>Lauchhammer</strong>-Nord, Hauptstraße 17<br />

(am ehemaligen Gemeindeamt)<br />

4. in <strong>Lauchhammer</strong>-West, Dimitroffstraße-<br />

Ecke Berliner Straße (gegenüber dem<br />

Denkmal)<br />

5. in <strong>Lauchhammer</strong>-Ost,Friedensstraße 11<br />

(links neben der Bushaltestelle Krankenhaus<br />

in Richtung Schwarzheide)<br />

6. in Kostebrau, Karl-Marx-Straße 22 (am<br />

Denkmal gegenüber Einkaufseck)<br />

7. in Grünewalde auf dem Heidemühlenweg<br />

zwischen Nr. 20 und 22, Ecke Staupitzer<br />

Straße an der Bushaltestelle<br />

8. in <strong>Lauchhammer</strong>-Süd, Liebenwerdaer Str.<br />

69 (vor dem Rathaus).<br />

Die Schriftstücke sind mindestens sieben Tage<br />

vor dem Sitzungstag bekannt zu machen. Hierbei<br />

werden der Tag des Anschlags und der<br />

Tag der Abnahme nicht mitgerechnet. Der Tag<br />

des Anschlags ist beim Anschlag, der Tag der<br />

Abnahme nach der Abnahme auf dem ausgehängten<br />

Schriftstück durch die Unterschrift des<br />

jeweiligen Bediensteten zu vermerken. Die Abnahme<br />

darf frühestens am Tag nach der Sitzung<br />

erfolgen.<br />

Bei abgekürzter Ladungsfrist erfolgt der Aushang<br />

am Tag nachdem die Ladungen versandt<br />

wurden.<br />

(6) Abweichend von Absatz 2 werden Zeit, Ort<br />

und Tagesordnung der Sitzungen der Ortsbeiräte<br />

durch Aushang in den nachstehend aufgeführten<br />

Bekanntmachungskästen des jeweiligen<br />

Ortsteils öffentlich bekannt gemacht:<br />

1. Ortsbeirat des Ortsteils Grünewalde:<br />

in Grünewalde auf dem Heidemühlenweg<br />

zwischen Nr. 20 und 22, Ecke Staupitzer<br />

Straße an der Bushaltestelle<br />

2. Ortsbeirat des Ortsteils Kostebrau:<br />

in Kostebrau, Karl-Marx-Straße 22 (am<br />

Denkmal gegenüber Einkaufseck)<br />

sowie im Bekanntmachungskasten vor dem<br />

Rathaus in <strong>Lauchhammer</strong>-Süd, Liebenwerdaer<br />

Straße 69.<br />

Im Übrigen gelten Absatz 5 Sätze 2 bis 6 entsprechend.<br />

(7) Sonstige Bekanntmachungen erfolgen in den<br />

Schaukästen, wie sie in Absatz 5 Satz 1 dieses<br />

Paragraphen aufgezählt sind. Absatz 5<br />

Sätze 2 bis 6 gelten entsprechend. Über den<br />

Vollzug der Bekanntmachung ist im Bereich<br />

des hauptamtlichen Bürgermeisters/Büroleiters<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Lauchhammer</strong> ein Nachweis zu den<br />

Akten zu nehmen.<br />

§ 14<br />

Inkrafttreten<br />

(1) Die Hauptsatzung tritt am Tag nach der öffentlichen<br />

Bekanntmachung in Kraft.<br />

(2) Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom 13.<br />

März 2007 und deren 1. Änderungssatzung<br />

vom 06. März <strong>2008</strong> außer Kraft.<br />

<strong>Lauchhammer</strong>, <strong>04</strong>. Dezember <strong>2008</strong><br />

Mühlpforte<br />

Bürgermeisterin

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