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lunzenauer nachrichten

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LUNZENAUER NACHRICHTEN<br />

Ganz zügig wurde in den letzten Wochen des<br />

vergangenen Jahres noch das Dach der Turnhalle<br />

in Rochsburg von den Dachdeck-<br />

Endmännern aus Lunzenau zuverlässig, zur<br />

Freude des Sportvereins Rochsburg e.V. und<br />

natürlich zu unserer Freude neu eingedeckt.<br />

Von der Firma wird eine Auffassung zur fachgerechten<br />

Ausführung von Dachdeckerleistungen<br />

an den Tag gelegt, die sich wohltuend<br />

von der Auffassung eines Unternehmens<br />

aus einem Nachbardorf abhebt und geradezu<br />

vorbildlich ist. Fachkunde, Leistungsfähigkeit<br />

und Zuverlässigkeit sind entscheidende<br />

Zuschlagskriterien bei der Vergabe von<br />

öffentlichen Aufträgen. Wir haben viele<br />

Firmen in unserer Stadt, die genau diese<br />

Vorgaben erstklassig erfüllen.<br />

Das Dach der Turnhalle war mittlerweile in<br />

einem miserablen Zustand. Durch den Zerfall<br />

der uralten Betondachsteine entstanden<br />

6<br />

Bauhof<br />

Die Stadt Lunzenau verkauft meistbietend einen Kleintraktor Typ ISEKI.<br />

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die Stadtverwaltung , Bauhof,<br />

Herr Scherf Tel: 037383/60227 bzw. E-Mail: bauhof@lunzenau.de<br />

Ihre Angebote nehmen wir bis zum 17.02.2012 entgegen.<br />

Typ: Zugmaschine Ackerschlepper ISEKI 3015A, Diesel<br />

Erstzulassung: 01.08.1991 -fahrbereit-<br />

TÜV bis Januar 2012<br />

-Ackerbereifung: 5.00-12/4PR h: 8-16/4PR<br />

oder alternativ: 23x8,5 - 12/4PR h: 29x12.00 - 15/4PR<br />

- Schneeräumschild<br />

- Sicherheitsbügel<br />

- Straßenzulassung<br />

- Arbeitshydraulik<br />

- Zapfwellenantrieb vorn und hinten für Zusatzgeräte<br />

(vorn z.Zt. defekt)<br />

- Allradantrieb und Differentialsperre (zuschaltbar)<br />

Das Einwohnermeldeamt informiert<br />

Die Samstagssprechstunde im Februar 2012 findet<br />

am 11. Februar 2012 von 9.00 -11.00 Uhr statt.<br />

Ihr Einwohnermeldeamt<br />

Leckstellen und durch die Schlitze wehte im<br />

Winter Flugschnee herein, der in mühevoller<br />

Arbeit von den Kameraden des Sportvereins<br />

wieder herausgeschaufelt werden musste.<br />

Zur Finanzierung der Dacharbeiten „ergatterte“<br />

Wolfgang Schmidt, ein besonders „rühriges“<br />

Mitglied des Sportvereins, Mittel aus der<br />

Sportförderung des Freistaates Sachsen.<br />

Die Stadt Lunzenau, als Eigentümer der Halle,<br />

steuerte einen erheblichen Obolus bei, der im<br />

städtischen Haushalt zusätzlich erwirtschaftet<br />

werden konnte. Auf Empfehlung unseres<br />

Bürgermeisters beschloss der Stadtrat<br />

schnell und unbürokratisch die Vergabe der<br />

Gelder für die Turnhalle. Nicht zuletzt stemmte<br />

auch der Sportverein einen beachtlichen<br />

Anteil, der aus der Vereinsschatulle entnommen<br />

wurde und die Vereinsmitglieder halfen<br />

bei der Fertigstellung der Arbeiten tatkräftig<br />

Informationen des Ordnungsamtes<br />

27. Januar 2012<br />

mit. Zusätzlich zum neuen Dach konnte auch<br />

eine neue Deckendämmung eingebaut<br />

werden, wodurch eine wesentliche Verringerung<br />

des Wärmeenergieverbrauches erreicht<br />

wird. Das Werk ist gelungen.<br />

Vielen Dank für den Einsatz an alle Beteiligten!<br />

Gerald Karte<br />

Bauamtsleiter<br />

Änderungen bei Baumfällungen<br />

Am 23.09.2011 wurde das Sächs. Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege<br />

(Sächsisches Naturschutzgesetz - SächsNatSchG) im §<br />

22 wie folgt geändert:<br />

a) Absatz 2 wird wie folgt gefasst:<br />

Der Schutz kann sich auf den gesamten Bestand an Bäumen außerhalb<br />

des Waldes, Hecken, Alleen, einseitige Baumreihen oder andere<br />

Landschaftsbestandteile des Gemeindegebietes erstrecken.<br />

Vom Schutz ausgenommen sind:<br />

1. Bäume und Sträucher auf Deichen, Deichschutzstreifen, Talsperren,<br />

Wasser- Speichern und Rückhaltebecken.<br />

2. Bäume und Hecken in Kleingärten im Sinne des §1, Abs.1 des<br />

Bundesklein-Gartengesetzes, in der jeweils geltenden Fassung.<br />

3. Bäume mit einem Stammumfang von bis zu einem Meter, gemessen<br />

in einer Stammhöhe von einem Meter, sowie Obstbäume,<br />

Nadelgehölze, Pappeln, Birken,<br />

Baumweiden und abgestorbene Bäume auf mit Gebäuden bebauten<br />

Grundstücken, vorbehaltlich der Regelung in §26 (Biotope).<br />

b) Dem Absatz 3 wird folgender Satz angefügt:<br />

c) Über Absatz 2 Satz 2 hinaus können in der Satzung (der Stadt)<br />

Ausnahmen und Ausnahmegenehmigungstatbestände geregelt<br />

werden.<br />

d) Nach Absatz 3 wird folgender Absatz 3a eingefügt:<br />

e) Die Behörde entscheidet innerhalb von drei Wochen nach Eingang<br />

eines Antrages.<br />

Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn sie nicht innerhalb der Frist unter<br />

Angabe von Gründen abgelehnt wird.<br />

Das Genehmigungsverfahren ist kostenfrei.<br />

Der § 25 Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten bleibt erhalten<br />

und dies bedeutet:<br />

Während der Schonzeit vom 1. März bis 30. September dürfen keine<br />

Baumfällungen, nur in Ausnahmefällen die zu beantragen sind, durchgeführt<br />

werden.<br />

Wenn Sie einen Antrag auf Baumfällung stellen möchten, dann können<br />

Sie Anträge über das Bürgerbüro, das Ordnungsamt oder im Internetportal<br />

www.lunzenau.de/Amt 24 beziehen. Der ausgefüllte Antrag ist<br />

bei der Stadtverwaltung, Ordnungsamt einzureichen.<br />

K. Mäßig<br />

Ordnungsamt<br />

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