lunzenauer nachrichten
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LUNZENAUER NACHRICHTEN<br />
Ganz zügig wurde in den letzten Wochen des<br />
vergangenen Jahres noch das Dach der Turnhalle<br />
in Rochsburg von den Dachdeck-<br />
Endmännern aus Lunzenau zuverlässig, zur<br />
Freude des Sportvereins Rochsburg e.V. und<br />
natürlich zu unserer Freude neu eingedeckt.<br />
Von der Firma wird eine Auffassung zur fachgerechten<br />
Ausführung von Dachdeckerleistungen<br />
an den Tag gelegt, die sich wohltuend<br />
von der Auffassung eines Unternehmens<br />
aus einem Nachbardorf abhebt und geradezu<br />
vorbildlich ist. Fachkunde, Leistungsfähigkeit<br />
und Zuverlässigkeit sind entscheidende<br />
Zuschlagskriterien bei der Vergabe von<br />
öffentlichen Aufträgen. Wir haben viele<br />
Firmen in unserer Stadt, die genau diese<br />
Vorgaben erstklassig erfüllen.<br />
Das Dach der Turnhalle war mittlerweile in<br />
einem miserablen Zustand. Durch den Zerfall<br />
der uralten Betondachsteine entstanden<br />
6<br />
Bauhof<br />
Die Stadt Lunzenau verkauft meistbietend einen Kleintraktor Typ ISEKI.<br />
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die Stadtverwaltung , Bauhof,<br />
Herr Scherf Tel: 037383/60227 bzw. E-Mail: bauhof@lunzenau.de<br />
Ihre Angebote nehmen wir bis zum 17.02.2012 entgegen.<br />
Typ: Zugmaschine Ackerschlepper ISEKI 3015A, Diesel<br />
Erstzulassung: 01.08.1991 -fahrbereit-<br />
TÜV bis Januar 2012<br />
-Ackerbereifung: 5.00-12/4PR h: 8-16/4PR<br />
oder alternativ: 23x8,5 - 12/4PR h: 29x12.00 - 15/4PR<br />
- Schneeräumschild<br />
- Sicherheitsbügel<br />
- Straßenzulassung<br />
- Arbeitshydraulik<br />
- Zapfwellenantrieb vorn und hinten für Zusatzgeräte<br />
(vorn z.Zt. defekt)<br />
- Allradantrieb und Differentialsperre (zuschaltbar)<br />
Das Einwohnermeldeamt informiert<br />
Die Samstagssprechstunde im Februar 2012 findet<br />
am 11. Februar 2012 von 9.00 -11.00 Uhr statt.<br />
Ihr Einwohnermeldeamt<br />
Leckstellen und durch die Schlitze wehte im<br />
Winter Flugschnee herein, der in mühevoller<br />
Arbeit von den Kameraden des Sportvereins<br />
wieder herausgeschaufelt werden musste.<br />
Zur Finanzierung der Dacharbeiten „ergatterte“<br />
Wolfgang Schmidt, ein besonders „rühriges“<br />
Mitglied des Sportvereins, Mittel aus der<br />
Sportförderung des Freistaates Sachsen.<br />
Die Stadt Lunzenau, als Eigentümer der Halle,<br />
steuerte einen erheblichen Obolus bei, der im<br />
städtischen Haushalt zusätzlich erwirtschaftet<br />
werden konnte. Auf Empfehlung unseres<br />
Bürgermeisters beschloss der Stadtrat<br />
schnell und unbürokratisch die Vergabe der<br />
Gelder für die Turnhalle. Nicht zuletzt stemmte<br />
auch der Sportverein einen beachtlichen<br />
Anteil, der aus der Vereinsschatulle entnommen<br />
wurde und die Vereinsmitglieder halfen<br />
bei der Fertigstellung der Arbeiten tatkräftig<br />
Informationen des Ordnungsamtes<br />
27. Januar 2012<br />
mit. Zusätzlich zum neuen Dach konnte auch<br />
eine neue Deckendämmung eingebaut<br />
werden, wodurch eine wesentliche Verringerung<br />
des Wärmeenergieverbrauches erreicht<br />
wird. Das Werk ist gelungen.<br />
Vielen Dank für den Einsatz an alle Beteiligten!<br />
Gerald Karte<br />
Bauamtsleiter<br />
Änderungen bei Baumfällungen<br />
Am 23.09.2011 wurde das Sächs. Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege<br />
(Sächsisches Naturschutzgesetz - SächsNatSchG) im §<br />
22 wie folgt geändert:<br />
a) Absatz 2 wird wie folgt gefasst:<br />
Der Schutz kann sich auf den gesamten Bestand an Bäumen außerhalb<br />
des Waldes, Hecken, Alleen, einseitige Baumreihen oder andere<br />
Landschaftsbestandteile des Gemeindegebietes erstrecken.<br />
Vom Schutz ausgenommen sind:<br />
1. Bäume und Sträucher auf Deichen, Deichschutzstreifen, Talsperren,<br />
Wasser- Speichern und Rückhaltebecken.<br />
2. Bäume und Hecken in Kleingärten im Sinne des §1, Abs.1 des<br />
Bundesklein-Gartengesetzes, in der jeweils geltenden Fassung.<br />
3. Bäume mit einem Stammumfang von bis zu einem Meter, gemessen<br />
in einer Stammhöhe von einem Meter, sowie Obstbäume,<br />
Nadelgehölze, Pappeln, Birken,<br />
Baumweiden und abgestorbene Bäume auf mit Gebäuden bebauten<br />
Grundstücken, vorbehaltlich der Regelung in §26 (Biotope).<br />
b) Dem Absatz 3 wird folgender Satz angefügt:<br />
c) Über Absatz 2 Satz 2 hinaus können in der Satzung (der Stadt)<br />
Ausnahmen und Ausnahmegenehmigungstatbestände geregelt<br />
werden.<br />
d) Nach Absatz 3 wird folgender Absatz 3a eingefügt:<br />
e) Die Behörde entscheidet innerhalb von drei Wochen nach Eingang<br />
eines Antrages.<br />
Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn sie nicht innerhalb der Frist unter<br />
Angabe von Gründen abgelehnt wird.<br />
Das Genehmigungsverfahren ist kostenfrei.<br />
Der § 25 Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten bleibt erhalten<br />
und dies bedeutet:<br />
Während der Schonzeit vom 1. März bis 30. September dürfen keine<br />
Baumfällungen, nur in Ausnahmefällen die zu beantragen sind, durchgeführt<br />
werden.<br />
Wenn Sie einen Antrag auf Baumfällung stellen möchten, dann können<br />
Sie Anträge über das Bürgerbüro, das Ordnungsamt oder im Internetportal<br />
www.lunzenau.de/Amt 24 beziehen. Der ausgefüllte Antrag ist<br />
bei der Stadtverwaltung, Ordnungsamt einzureichen.<br />
K. Mäßig<br />
Ordnungsamt<br />
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M<br />
Y<br />
K