Öffentliche Sitzung des Stadtrates am 28.09.2006 - Eichstätt
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scheidung. Zudem ist derzeit die Notwendigkeit einer Verbindung nicht gegeben,<br />
solange keine Baustelle <strong>am</strong> Bad eingerichtet ist.<br />
� Die CSU-Fraktion stellt daher den Antrag, den vorliegenden Antrag der ödp-<br />
Fraktion bis dahin zurückzustellen und bei Baureife <strong>des</strong> Freibads wieder<br />
dem Stadtrat vorzulegen.<br />
Stadträtin Knipp-Dengler erklärt, dass sie den Antrag der ödp-Fraktion unterstützt,<br />
da der beantragte Weg nicht weit vom bisherigen Weg entfernt und ein<br />
reiner Fußgängerweg werden soll. Durch einen derartigen Weg wird der Erholungswert<br />
an der Altmühl gesteigert. Der vorstehende von Stadtrat Eisenhart für<br />
die CSU-Fraktion gestellte Antrag ist angemessen und ihm kann daher zugestimmt<br />
werden.<br />
Stadtrat Reinbold erklärt, dass er dem Antrag der CSU-Fraktion zustimmen<br />
kann.<br />
III. Beschluss:<br />
Der Stadtrat beschließt gemäß dem Antrag der CSU-Fraktion, den Antrag der<br />
ödp-Fraktion bezüglich der Öffnung <strong>des</strong> Weges vom Ritter-von-Hofer-Weg zur<br />
Westenstraße bis zur Baureife <strong>des</strong> Freiba<strong>des</strong> zurückzustellen.<br />
Protokoll-Nr. 178<br />
Die Beschlussfassung erfolgt mit 14 gegen<br />
6 Stimmen <strong>des</strong> Oberbürgermeisters und der<br />
Stadträte Eichiner, Erber, Gärtner, Graf und<br />
Pfuhler.<br />
___________________<br />
Betreff: Beschlussfassung zur Feststellung <strong>des</strong> Jahresabschlusses <strong>des</strong> Stadt-<br />
werke <strong>Eichstätt</strong> Eigenbetriebes für das Wirtschaftsjahr 2003 sowie<br />
Entlastung der Werkleitung für die Wirtschaftsjahre 2000 - 2003<br />
I. Vorgang:<br />
Nach Durchführung der Jahresabschlussprüfung durch den Bayerischen Kommunalen<br />
Prüfungsverband, einer unvermuteten Kassenprüfung sowie der örtlichen<br />
Rechnungsprüfung, über deren Ergebnis der Vorsitzende <strong>des</strong> Rechnungsprüfungsausschusses<br />
berichtet hat, sind die formalen Voraussetzungen<br />
für die Feststellung <strong>des</strong> Jahresabschlusses der Stadtwerke für das Wirtschaftsjahr<br />
2003 gemäß § 25 Abs. 3 EBV i.d.F. vom 12.10.2001 i.V.m. Art. 107 Abs. 1<br />
und Art. 103 Abs. 4 GO Bay sowie § 6 Abs. 1 Nr. 6 der Betriebssatzung für den<br />
Eigenbetrieb der Stadt <strong>Eichstätt</strong> "Stadtwerke <strong>Eichstätt</strong>" i.d.F. vom 20.03.2002<br />
gegeben.