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Psychiatriebericht Steiermark - plattform psyche

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Diese zentralen Forderungen finden sich auch im steirischen Psychiatriekonzept 1998, wo<br />

es wörtlich heißt:<br />

"In den letzten Jahren unterlag die Psychiatrie in Europa einem Wandlungsprozess, der sie<br />

auf den Weg zu einer bedarfsgerechten, gemeindenahen und koordinierten Versorgung<br />

gebracht hat .... wesentlicher Grundsatz für den Akutbereich der stationären psychiatrischen<br />

Versorgung ist die Fortsetzung einer konsequenten Regionalisierung .... Im Zuge der<br />

erforderlichen Regionalisierung ist die Schaffung von psychiatrischen Abteilungen an<br />

Allgemeinkrankenhäusern ein wesentlicher Schritt. Zahlreiche Argumente sprechen für die<br />

Einrichtung solcher Abteilungen. Sie gewährleisten das fundamentale Recht auf<br />

Gleichbehandlung der psychisch Kranken mit den somatisch Kranken. Sie können bei<br />

Einbindung in Schwerpunktkrankenhäuser zu einer Integration der Psychiatrie innerhalb der<br />

Medizin beitragen und die diagnostischen Möglichkeiten anderer Abteilungen intensiv nutzen.<br />

Diese anderen Abteilungen können wiederum von einem ständig verfügbaren psychiatrischen<br />

Konsiliardienst profitieren. In ihrer internen Struktur sollten diese Abteilungen einer<br />

psychiatrischen Standardaufnahmestation entsprechen. Das heißt, sie müssten die stationäre<br />

Vollversorgung aller akutpsychisch Kranken gewährleisten und damit eine Versorgungspflicht<br />

für die Region übernehmen ....<br />

Eine auf den genannten Grundsätzen basierende Neuordnung der stationären Versorgung<br />

deckt sich auch mit den Grundzügen des Bundeskrankenanstaltenplanes (ÖKAP), der ebenfalls<br />

von der Errichtung psychiatrischer Abteilungen an Standardkrankenanstalten ausgeht und<br />

mit der Forderung des Bundesrechnungshofes nach einer Dezentralisierung der stationären<br />

Versorgung ..."<br />

Schon der österreichische Krankenanstaltenplan 1994 (ÖKAP 94) enthielt u.a. auch ein<br />

Kapitel über die stationäre psychiatrische Versorgung, in dem grundsätzliche Aussagen zur<br />

Regionalisierung und Dezentralisierung sowie zur Einbindung der psychiatrischen Versorgung<br />

in die allgemeinmedizinische Versorgung getroffen wurden. In diesem Plan wurde darauf<br />

hingewiesen, dass eine weitere Reduzierung von Betten der Psychiatrie nur unter der<br />

Voraussetzung des Aufbaues flächendeckender extramuraler psychiatrischer und<br />

psychosozialer Versorgungsstrukturen zu rechtfertigen ist. Bei den Verhandlungen mit den<br />

Bundesländern zum ÖKAP 94 wurde das Thema der psychiatrischen Versorgung allerdings<br />

noch weitgehend ausgespart, da gerade über den Versorgungsgrad hinsichtlich der<br />

außerstationären Einrichtungen und Dienste, der bei der Schätzung des Bedarfs an Betten<br />

der Psychiatrie zu berücksichtigen ist, unzureichende Informationen vorlagen.<br />

Diesem Erfordernis wurde durch die im Jahr 1999 vom ÖBIG erstellte Studie über "den<br />

strukturellen Bedarf in der psychiatrischen Versorgung" nachgekommen.<br />

Bis zum heutigen Tag ist bereits ein geraumes wenn auch längst nicht bedarfsdeckendes<br />

sozialpsychiatrisch/psychosoziales Versorgungsnetzwerk aufgebaut worden.<br />

Der <strong>Psychiatriebericht</strong> 2003 führt die im Berichtszeitraum vorhandene extramurale<br />

Versorgungslage vor Augen und stellt sie zu den in der "ÖBIG-Studie zum Strukturellen Bedarf<br />

in der psychiatrischen Versorgung" ausgedrückten Bedarfsanhaltszahlen in Beziehung.<br />

Plattform Psyche | <strong>Psychiatriebericht</strong> 2003 23

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