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Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong><br />

Stadtamtsdirektion<br />

2010 – 2015 Gemeinderat Nr. 6<br />

Mag.G/Sch<br />

StadtGemeinde <strong>Mistelbach</strong> 2130 <strong>Mistelbach</strong>, Hauptplatz 6 Parteienverkehr: Mo bis Fr 8.00 bis 12.00 Uhr<br />

www.mistelbach.at Tel. 02572/2515 Bankverb.: Konto 20112437900, Erste Bank <strong>Mistelbach</strong><br />

Fax 02572/2515-5249 BLZ 20111; Ust-ID: ATU16233207<br />

2010-12-14.doc<br />

NIEDERSCHRIFT<br />

über die öffentliche Gemeinderatssitzung, die am Dienstag, dem 14. Dezember 2010 im Rathaus,<br />

Sitzungssaal, stattgefunden hat und mit Einladungskurrende vom 6. Dezember 2010 einberufen<br />

wurde.<br />

Beginn: 19.00 Uhr<br />

Ende: 22.30 Uhr<br />

Anwesend:<br />

ÖVP:<br />

Bürgermeister Dr. Alfred Pohl, Vorsitzender;<br />

Vizebürgermeister Ernst Waberer;<br />

die StadträtInnen Ing. Wolfgang Furch, Dora Polke, Werner Seltenhammer, Klaus Frank (ab 20.00<br />

Uhr) und Leopold Theil;<br />

die GemeinderätInnen Reinhard Grohmann, OR Erhard Dworzak, Regina Simperler, Andreas Egert,<br />

Manfred Stohl, Franz Graf, Andrea Hugl, Bgm.a.D. Reg. Rat Alfred Weidlich, Hermann Staffa, Peter<br />

Harrer, Christian Balon und Wolfgang Inhauser;<br />

SPÖ:<br />

die StadträtInnen Ing. Herbert Ettenauer, Ingeborg Pelzelmayer und Walter Weinerek;<br />

die GemeinderätInnen Renate Knott, Roswitha Janka, Akfm. Matthias Rausch und<br />

Friederike Bachmayer;<br />

LaB:<br />

die Gemeinderäte Reinhard Neubauer und Jürgen Schuster;<br />

FPÖ:<br />

die Gemeinderäte Johann Benitschka, Erwin Netzl und Werner Gube;<br />

Entschuldigt:<br />

die Stadträte Klaus Frank (bis 20.00 Uhr), Florian Ladengruber und Josef Wallisch;<br />

die GemeinderätInnen Roman Fröhlich, Josef Strobl, Christoph Rabenreither und Anita Brandstetter,


Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong><br />

Stadtamtsdirektion<br />

Tagesordnung:<br />

01.) Entscheidung über Einwendungen gegen die Verhandlungsschrift vom 12.10.2010<br />

02.) Bericht des Bürgermeisters<br />

03.) Bericht des Prüfungsausschusses<br />

04.) Projekt Wohnpark Försterweg<br />

05.) Tierheim Dechanthof<br />

06.) Subventionsansuchen<br />

07.) Arbeitsvergaben und Ankaufsbewilligungen<br />

08.) Wohnbauförderung<br />

09.) Gewerbeförderung<br />

10.) Interne Anleihen – Verzinsung und Rückzahlung<br />

11.) Ausgaben-Rahmensperre 2011<br />

12.) Voranschlag 2011<br />

13.) Hundeabgabe, Verordnung<br />

14.) Verordnung über die Bezüge der Gemeindeorgane, Änderung<br />

15.) Verordnung über die Zuordnung der Funktionsdienstposten zu den Funktionsgruppen,<br />

Änderung<br />

16.) Förderung von Abbruchkosten<br />

<strong>17</strong>.) Grundverkehr<br />

18.) Bestandverträge<br />

19.) Löschung eines Wiederkaufsrechtes<br />

20.) Raumordnungsprogramm und Bebauungsplan, Änderung 31, Stellungnahmen<br />

21.) Raumordnungsprogramm und Bebauungsplan, Änderung 31, Begutachtung<br />

22.) Raumordnungsprogramm, Änderung 31, Verordnung<br />

23.) Bebauungsplan, Änderung 31, Verordnung<br />

24.) Raumordnungsprogramm und Bebauungsplan, Änderung 31 - Digitale Neudarstellung der<br />

KG Hüttendorf und Paasdorf, Stellungnahmen<br />

25.) Raumordnungsprogramm und Bebauungsplan, Änderung 31 - Digitale Neudarstellung der<br />

KG Hüttendorf und Paasdorf, Begutachtung<br />

26.) Raumordnungsprogramm, Änderung 31 - Digitale Neudarstellung der KG Hüttendorf und<br />

Paasdorf, Verordnung<br />

27.) Bebauungsplan, Änderung 31 - Digitale Neudarstellung der KG Hüttendorf und Paasdorf,<br />

Verordnung<br />

28.) Richtlinie über das Anbringen von Wärmedämmverbundfassaden über der Straßenfluchtlinie<br />

29.) Jugenderholungsfürsorge 2010<br />

30.) Schulsportunterstützung 2009/2010<br />

31.) Ferienerlebnisprogramm<br />

32.) Veranstaltungen<br />

33.) Plakatierung, Kündigung des Vertrages<br />

34.) Sportförderung<br />

a) Änderung der Richtlinien<br />

b) Förderungen<br />

35.) Kunsteisbahn, Tarife<br />

36.) Weihnachtsaktion<br />

37.) Solarförderung<br />

38.) Friedhofsgebührenordnung<br />

39.) Betrauung mit einem Funktionsdienstposten<br />

40.) Zuerkennung, Änderung und Wegfall von Zulagen<br />

41.) A.o. Vorrückung von Vertragsbediensteten<br />

42.) Höherreihung in eine Leistungsverwendungsgruppe<br />

StadtGemeinde <strong>Mistelbach</strong> 2130 <strong>Mistelbach</strong>, Hauptplatz 6 Parteienverkehr: Mo bis Fr 8.00 bis 12.00 Uhr<br />

www.mistelbach.at Tel. 02572/2515 Bankverb.: Konto 20112437900, Erste Bank <strong>Mistelbach</strong><br />

Fax 02572/2515-5249 BLZ 20111; Ust-ID: ATU16233207<br />

2010-12-14.doc


Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 3 von 106<br />

Stadtamtsdirektion<br />

43.) Übernahme in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis<br />

44.) Übernahme in ein unbefristetes Dienstverhältnis<br />

45.) Änderung eines Dienstvertrages<br />

46.) Saisonarbeiter<br />

47.) Anfragen und Anregungen<br />

Der Vorsitzende begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Sitzung, stellt fest, dass ordnungsgemäß<br />

eingeladen wurde und die Beschlussfähigkeit gegeben ist.<br />

Dringlichkeitsanträge<br />

Die FPÖ-Gemeindevertreter haben gemäß § 46 Abs. 3 NÖ Gemeindeordnung folgende<br />

Dringlichkeitsanträge eingebracht:<br />

• Bericht über Controlling<br />

Antrag:<br />

Jeder Gemeinderat hat das Recht, Berichte der Controllingabteilung auf Wunsch einzusehen. Eine<br />

Versendung und die Herstellung von Kopien sind nur auf einstimmigen Beschluss des<br />

zuständigen Ausschusses möglich.<br />

• Verzicht der Mandatare auf Bezugserhöhung<br />

Antrag:<br />

Die Mitglieder des Gemeinderats verzichten auf die vom NÖ Landtag im Vorjahr beschlossene<br />

Bezugserhöhung für alle Mandatare und setzen diese solange aus, bis die Gemeinde wieder<br />

ausgeglichen oder positiv budgetiert.<br />

Die Sitzung wird zur Beratung von 19.12 bis 19.21 Uhr unterbrochen.<br />

Nach Wiederaufnahme der Sitzung wird einstimmig beschlossen, die Angelegenheit „Bericht über<br />

Controlling“ unter Punkt 47.) in die Tagesordnung aufzunehmen.<br />

Der bisherige Tagesordnungspunkt 47.) „Anfragen und Anregungen“ erhält die Bezeichnung 48.).<br />

Der weitere Dringlichkeitsantrag „Verzicht der Mandatare auf Bezugserhöhung“ wird von den FPÖ-<br />

Gemeindevertretern zurückgezogen.<br />

Zur Tagesordnung erfolgt keine weitere Wortmeldung und gilt diese in der geänderten Form als<br />

genehmigt.<br />

Zu 1.) Entscheidung über Einwendungen gegen die Verhandlungsschrift vom 12.10.2010<br />

Gegen den Inhalt des Sitzungsprotokolls über die Sitzung des Gemeinderates vom 12.10.2010<br />

wurden keine Einwendungen erhoben und gilt dieses als genehmigt.


Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 4 von 106<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Zu 2.) Bericht des Bürgermeisters<br />

a) Budget-Controlling, Bericht<br />

Die mit GR-Beschluss vom 6. April 2010 einstimmig beschlossene neugeschaffene Funktion<br />

des Gemeinderats für Budget-Controlling bietet den Führungsverantwortlichen Unterstützung<br />

in verschiedensten Bereichen. Konkrete Umsetzungsvorschläge werden in den dafür<br />

zuständigen Gremien, vor allem in den Gemeinderatsausschüssen, aber auch im Stadtrat und<br />

Gemeinderat diskutiert. Für diese Gremien stehen dann anlassbezogen auch die vom<br />

Controlling vorgelegten Unterlagen zur Verfügung. Ich schlage vor, dass darüber hinaus in<br />

Zukunft halbjährlich ein Controlling-Bericht im Gemeinderat erfolgt. Für das heurige Jahr<br />

ersucht der Vorsitzende nunmehr Herrn Gemeinderat OR Dworzak um seinen Bericht.<br />

Gemeinderat OR Dworzak berichtet:<br />

Zielsetzung:<br />

Bei allen Gemeinde-Betrieben wurde als Zielsetzung eine Abgangsreduzierung um 20%<br />

definiert, die im Rechnungsjahr 2011 ihren Niederschlag finden soll.<br />

Die Umsetzung dieses Zieles ist äußerst wichtig, da die Prognosen der Pflichtausgaben den<br />

Finanzen der Stadtgemeinde noch viel abverlangen werden. Für die kommenden 3 Jahre ist<br />

von einer immensen Steigerung der Pflichtausgaben auszugehen. Die Sozialhilfeumlage wird<br />

sich mit einer Steigerung von 20% pro Jahr niederschlagen, das bedeutet einen Mehraufwand<br />

bis 2013 von 2,2 Mio. Der NÖKAS-Beitrag und die Jugendwohlfahrtsumlage werden um 7%<br />

bzw. um 4,5% steigen, das sich mit einem Mehraufwand bis 2013 von 1,1 Mio. niederschlagen<br />

wird. Diesem Mehraufwand von 3,2 Mio. steht ein Zuwachs der Ertragsanteile in der<br />

Höhe von 4% gegenüber, der sich „lediglich“ mit 2 Mio. zu Buche schlagen wird. Also gilt es<br />

eine Differenz von 1,2 Mio. Euro abzufangen! Jedoch wird nicht nur diese Summe zu<br />

bewältigen sein, auch gilt es den mit Sicherheit eintretenden Zinsanstieg zu finanzieren!<br />

Gerade aus diesem Grund erscheint es umso wichtiger, diese Zielsetzungen zu verwirklichen,<br />

auch wenn dies vielfach nur mit schmerzhaften Einsparungen und Tarif- bzw. Gebührenerhöhungen<br />

zu realisieren sein wird. Es sollte das Bestreben vorhanden sein, leistungsgerechte<br />

und realitätsnahe Entgelte zu lukrieren.<br />

Analysen:<br />

Controlling hat ein Gesamtkonzept für den Betrieb der Stadtbibliothek erstellt. Dieses Konzept<br />

sieht eine Jahresmitgliedsschaftgebühr unter freiem Bezug von Büchern und Zeitschriften vor,<br />

wie auch den freien Zutritt bei Veranstaltungen die durch die Stadtbibliothek organisiert<br />

werden. Vom zuständigen Ausschuss wurde dieser Vorschlag bis dato nicht umgesetzt. Unser<br />

Bestreben wird es jedoch fortdauernd sein, dieses Konzept neuerlich zu diskutieren und zu<br />

behandeln.<br />

Das Weinlandbad <strong>Mistelbach</strong> bietet im Vergleich zu Bädern, die bei weitem nicht einen<br />

annähernd gleichen Qualitätsstandard aufweisen, Saisonkarten zu gleichen oder niedrigeren<br />

Tarifen an. Soll dieser Qualitätsstandard gehalten werden, muss aus unserer Sicht daher eine<br />

adäquate Anhebung der Tarife laut der im Ausschuss vorgelegten Präsentation vorgenommen<br />

werden und das Kartensystem überdacht werden, um dem Missbrauch entgegenzuwirken.


Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 5 von 106<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Im Bereich der Friedhofsangelegenheiten wurde eine genaue Überprüfung der gegenständlichen<br />

Situation durchgeführt. Auch in diesem Fall ist es unumgänglich eine<br />

angemessene Tariferhöhung erstmals nach 20 Jahren durchzuführen. Von Seiten Controlling<br />

wird eine 30%ige Erhöhung vorgeschlagen, laut VPI wäre eine Erhöhung von rund 49%<br />

angebracht. Um diese einmalige und somit beträchtliche Steigerung hintanzuhalten, sollte ab<br />

2011 eine jährliche Anpassung in der Höhe von 2% ins Auge gefasst werden. Die Erstellung<br />

eines langfristigen Konzeptes, dass die notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen in<br />

finanzieller und zeitiger Abfolge wieder gibt, sollte zur besseren Planbarkeit vorgenommen<br />

werden.<br />

Für die Kunsteisbahn wurde bereits ein Controlling-Bericht erstellt. Leider wurde uns im<br />

zuständigen Ausschuss noch nicht die Gelegenheit gegeben, diesen vorzustellen! Wir hoffen,<br />

diesen in der nächsten Ausschusssitzung präsentieren zu dürfen.<br />

In all diesen berichteten Bereichen wurde auch die Personalbemessung genauestens<br />

untersucht. Durch die engmaschige Personalstruktur ergeben sich ohne das Beiziehen von<br />

Fremdleistungen, beziehungsweise Änderungen des Leistungsangebotes keine<br />

Personaleinsparungsmöglichkeiten.<br />

Weitere Aufgaben waren neben den laufenden Arbeiten die Erstellung einer<br />

Zusammenfassung der erbrachten Leistungen der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> an den FC<br />

Weinviertel <strong>Mistelbach</strong> als Grundlage für einen neuen Vertrag, die Aufbereitung der<br />

Zinssicherungsgeschäfte, das Mitwirken bei der Erstellung des Voranschlags und des<br />

Mittelfristigen Finanzplanes, die Valorisierung diverser Verträge im Bezug auf Wertanpassung<br />

und Betriebskosten und die Personalkosten den neuen Verhältnissen gemäß den<br />

Zuständigkeitsbereichen zuzuordnen.<br />

Durch die intensive Mitarbeit bei der Erstellung des Voranschlages rückten noch zwei weitere<br />

Themen in den Blickpunkt.<br />

Im Voranschlag wurde die Realisierung eines Kindergartenneubaues vorgesehen. Nach Analyse<br />

der Geburtenrate in den vergangenen Jahren wäre eine neuerliche Feststellung der<br />

Notwendigkeit dieses Neubaus zu prüfen. Nicht nur die finanziellen Gegebenheiten sondern<br />

auch die Tatsache, dass durch die in Planung bzw. bereits in Realisierung befindlichen<br />

Wohnbauprojekte in der Stadt <strong>Mistelbach</strong> die Notwendigkeit für weitere Kindergartenplätze<br />

voraussichtlich gegeben sein wird, sollte man eine Verschiebung des Projektes um mindestens<br />

3 Jahre ins Auge fassen und dann eine neuerliche Entscheidung über den tatsächlich<br />

erforderlichen Standort treffen.<br />

Für das Straßenausbauprogramm wurde ein langfristiges Konzept über 10 Jahren erstellt.<br />

Dieser Entwurf ermöglicht die Einsicht in die zeitliche Abfolge der Projekte und gibt auch<br />

einen Einblick welche finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden sollten. Diese<br />

Vorgehensweise ist zu begrüßen, da es einerseits eine Klarstellung über die geplante<br />

Umsetzung gegenüber der Bevölkerung und andererseits eine wesentliche Vereinfachung für<br />

die Verantwortlichen in der Verwaltung darstellt. Bei der Aufteilung der durchzuführenden<br />

Projekte sollte jedoch auf eine zumindest annähernde finanzielle Ausgewogenheit geachtet<br />

werden (Grundwert 70 000.- Schieflast ca. 3500%). Bei kurz- oder mittelfristigen Planungen<br />

lässt sich eine Schieflastigkeit der Mittel nicht immer vermeiden. Bei langfristigen Planungen ist<br />

eine ausgewogene Gleichbehandlung jedoch unumgänglich.<br />

Es liegt nun an Ihnen die Empfehlungen aufzugreifen zu diskutieren und in die operative<br />

Arbeit einzubeziehen.


Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 6 von 106<br />

Stadtamtsdirektion<br />

b) Ortsvorsteher Franz Petz, Paasdorf - Zurücklegung der Funktion<br />

Der in der Sitzung des Gemeinderates vom 6.4.2010 für die KG Paasdorf bestellte<br />

Ortsvorsteher Franz Petz legt aus gesundheitlichen Gründen seine Funktion mit 31.12.2010<br />

zurück.<br />

c) Landeswohnbauförderung<br />

LH-Stellvertr. Sobotka teilt mit, dass folgende Landeswohnbauförderungen gewährt wurden:<br />

SG Gebös, Am Stadtwald 2, Sanierungsprojekt für 16 Wohneinheiten<br />

SG Frieden, Totenhauerweg 3, Sanierungsprojekt für 46 Wohneinheiten<br />

SG Frieden, Oberhoferstraße 127, 129 und 131, 2 Wohneinheiten als Nachförderung<br />

d) Lehrverpflichtungen Musikschullehrer Schuljahr 2010/2011<br />

Laut § 46c Abs. 2 ist zu Beginn des Schuljahres eine Aufteilung der Unterrichtsverpflichtungen<br />

durch den Schulerhalter in Absprache mit der Musikschulleitung schriftlich festzulegen.<br />

Nachstehend die Lehrverpflichtungen für das Schuljahr 2010/2011:<br />

Mag. Bergauer Karl 26,1 Unterrichtseinheiten<br />

Mag. Burghofer Gudrun 4,6 Unterrichtseinheiten<br />

Fried Andreas 21,4 Unterrichtseinheiten<br />

Gattermayer Judith 12,0 Unterrichtseinheiten<br />

Jilli Christian 20,4 Unterrichtseinheiten<br />

Mag. Lindner Doris 11,7 Unterrichtseinheiten<br />

Mag. Meikl Gabriele 13,7 Unterrichtseinheiten<br />

Ruiz Baracaldo Juana 18,2 Unterrichtseinheiten<br />

Mag. Schöfmann Gabriele 6,5 Unterrichtseinheiten<br />

Timkó Róbert 10,3 Unterrichtseinheiten<br />

Tobisch Karin 25,0 Unterrichtseinheiten<br />

Tucek Wilhelm 20,2 Unterrichtseinheiten<br />

Dir. Wannemacher Adelheid 25,0 Unterrichtseinheiten<br />

Charvat Lisa 18,2 Unterrichtseinheiten (Krankenstandsvertretung für Fr.Ruiz)<br />

e) Ing. Hoffmann Erwin, Dienstprüfung<br />

Ing. Erwin Hoffmann hat beim Amt der NÖ Landesregierung die Prüfung für den gehobenen<br />

Bau- und technischen Dienst mit dem Hauptgegenstand Raumordnung am 8. November 2010<br />

abgelegt und mit Auszeichnung aus „Raumordnung, „Unfallverhütung und<br />

Dienstnehmerschutz“, Vermessungswesen und Grundbuchsrecht“ sowie<br />

„Sachverständigentätigkeit und Ziviltechnikergesetz“ bestanden.


Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 7 von 106<br />

Stadtamtsdirektion<br />

f) Bildungsinformationsmesse bildung:mistelbach 2010<br />

Die zweite <strong>Mistelbach</strong>er Bildungsinformationsmesse, die vom Donnerstag, 21. bis Samstag,<br />

23. Oktober 2010 im Stadtsaal stattgefunden hat, war wie im Vorjahr, ein großer Erfolg und<br />

sehr gut besucht. Sowohl Schulklassen als auch interessierte Eltern nutzten die Gelegenheit,<br />

sich über die schulischen oder beruflichen Möglichkeiten nach der achten Schulstufe zu<br />

informieren.<br />

Bei der feierlichen Eröffnung durch Landesrat Heuras wurde wieder der großartige<br />

Zusammenhalt unserer Bildungseinrichtungen demonstriert: Die musikalische Umrahmung<br />

kam vom BORG, die kulinarischen Köstlichkeiten von der HLW, Getränke lieferte die LFS und<br />

technische Unterstützung gab es von der HTL.<br />

Die Stände waren informativ und geschmackvoll gestaltet. Banken, AMS und die NÖ Gebietskrankenkasse<br />

haben großzügig Informationsmaterial und Geschenke an die SchülerInnen<br />

verteilt.<br />

Kosten: Einnahmen Ausgaben<br />

Land NÖ € 1.000,--<br />

Standgebühren € 3.620,--<br />

Stadtgemeinde € 1.290,50<br />

Grafik € 168,00<br />

Druck Broschüren/Plakate € 781,04<br />

Plakate austragen € 30,60<br />

Porto € 201,95<br />

Standbaufirma € 4.605,60<br />

Verpflegung/Empfang € 123,31<br />

Gesamt € 5.910,50 € 5.910,50<br />

2011 sollen verstärkt <strong>Mistelbach</strong>er Wirtschaftsbetriebe, die Lehrlinge ausbilden, eingebunden<br />

werden.<br />

Am Samstag würde es auf Grund der Erfahrungen reichen, statt um 13:00 Uhr bereits um<br />

12:00 Uhr zu schließen.<br />

g) NÖ Elternschule<br />

Für die Durchführung der NÖ Elternschule hat die Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> die schriftliche<br />

Förderungszusage seitens der NÖ Landesregierung mit Schreiben vom 14.10.2010 erhalten. Es<br />

werden somit der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> keine Kosten entstehen.<br />

Zwei Vorträge der Veranstaltungsreihe für Eltern von Kindern von 10 bis 15 Jahren haben<br />

bereits vor zahlreich interessierten Eltern stattgefunden.<br />

Der 3. Vortrag zum Thema „Ablösung und loslassen – wird mein Kind jetzt schon<br />

erwachsen?“ wird wegen Terminkollision auf 12. Jänner 2011 verschoben (statt <strong>17</strong>.<br />

November 2010).<br />

h) Volksschulen <strong>Mistelbach</strong>, Einschreibung Schuljahr 2011/2012<br />

Mit Schreiben vom 5. November 2010 berichten die beiden Volksschuldirektoren, dass bei der<br />

zentralen Schülereinschreibung für das Schuljahr 2011/12 insgesamt 73 Kinder eingeschrieben<br />

wurden. Zusammen mit 10 SchülerInnen, welche im laufenden Schuljahr voraussichtlich die<br />

Vorschulstufe besuchen, werden Schuljahr 83 SchülerInnen eine erste Klasse besuchen.


Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 8 von 106<br />

Stadtamtsdirektion<br />

i) Volksschule III, Schulstandort Hörersdorf<br />

In Beantwortung einer Anfrage der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> hat der Landesschulrat für NÖ<br />

mit Schreiben vom 24.11.2010 zur Situation der Volksschule <strong>Mistelbach</strong> III festgestellt:<br />

„Es ist nicht zulässig, die Volksschule <strong>Mistelbach</strong> III aus der bestehenden Sprengelverwendung<br />

herauszulösen bzw. stellungsmäßig gesondert zu betrachten. Derzeit wird dort<br />

Abteilungsunterricht mit mehreren Schulstufen geführt. Der Schulversuchsantrag erscheint<br />

nicht zielführend.<br />

Der Landesschulrat für Niederösterreich empfiehlt die Weiterführung dieses Schulstandorts<br />

noch für das laufende und das nächste Schuljahr, wobei für September 2011 keine<br />

Schüler/innen der 1. Schulstufe aufgenommen werden sollen.<br />

Nach Ablauf des Schuljahres 2011/12 sollten alle Schüler/innen des gesamten Stadtgebietes<br />

die Volksschule I bzw. Volksschule II <strong>Mistelbach</strong> besuchen und ist somit der Unterricht an der<br />

Volksschule III einzustellen.“<br />

j) NÖ Jugendkongress Weinviertel 2011 in <strong>Mistelbach</strong><br />

Am 10. Mai 2011, von 9:00 bis 16:00 Uhr, soll dieses Projekt im Stadtsaal <strong>Mistelbach</strong><br />

durchgeführt werden. Landesrat Mag. Johann Heuras hat sein Kommen zugesagt.<br />

Veranstalter ist das Land NÖ, die die Fa. ILD mit der Durchführung beauftragt hat, Partner sind<br />

die Kulturvernetzungsstelle und das Regionalmanagement Büro Weinviertel und die<br />

Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong>, die den Stadtsaal kostenlos zur Verfügung stellt. Zusätzliche<br />

Kosten für die Stadtgemeinde entstehen nicht, organisatorische Unterstützung wurde<br />

zugesagt.<br />

k) Seniorenausflug 2010, Abrechnung<br />

Teilgenommen haben insgesamt 348 Personen an der Fahrt nach Schloss Hof und Carnuntum,<br />

davon 321 Vollzahler zum Preis von € 25,-- und 27 Personen zum ermäßigten Tarif von € 5,--.<br />

Einnahmen Ausgaben<br />

Kostenbeitrag Teilnehmer € 8.160,--<br />

Stadtgemeinde € 9.502,20<br />

Buskosten € 5.560,--<br />

Eintritt/Führungen € 6.255,--<br />

Mittagessen € 4.350,--<br />

1 Schinkenbrot/TN beim Heurigen € 986,--<br />

Post, Portoabrechnung € 511,20<br />

Gesamt € <strong>17</strong>.662,20 € <strong>17</strong>.662,20


Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 9 von 106<br />

Stadtamtsdirektion<br />

l) Seniorenausflug 2011, Termin<br />

Da sich die Vorverlegung des Termins von Juli auf Juni im Jahr 2010 bewährt hat, hat der GRA<br />

3 in seiner Sitzung vom 8.11.2010 empfohlen, dass der Seniorenausflug im nächsten Jahr am<br />

Dienstag, dem 21. Juni stattfinden soll.<br />

m) Silberne Stadtmedaille der Partnerstadt Neumarkt/OPf. für Helga Ruso-Pawelka<br />

Der Kulturamtsleiterin wird im Rahmen der festlichen Weihnachtssitzung des Neumarkter<br />

Stadtrates, am 15.12.2010, die Silberne Stadtmedaille verliehen.<br />

Sie trägt seit vielen Jahren mit hohem persönlichen Einsatz auf großartige Weise zur<br />

Städtepartnerschaft bei. „Sie ist die gute Seele unserer Städtepartnerschaft mit unseren<br />

Freunden in <strong>Mistelbach</strong>“, so erläutert Oberbürgermeister Thumann den Vorschlag in der<br />

Sitzung des Stadtrates und fügt hinzu, dass wohl kaum jemand aus <strong>Mistelbach</strong> so oft in<br />

Neumarkt gewesen und Kontakte geknüpft habe wie sie.<br />

n) Stadtbibliothek, Auszeichnung Schoßkindprogramm<br />

Der Landesverband NÖ Bibliotheken gratuliert mit Schreiben vom 25.10.2010 zum<br />

Anerkennungspreis des Landes NÖ im Bereich Erwachsenenbildung für das Projekt „Das<br />

Schoßkindprogramm – erster Bibliothekszugang für die Leser von morgen“. Darin wird auch<br />

bestätigt, dass die Mitarbeiterinnen der Stadtbibliothek höchst professionell arbeiten. Beim<br />

gegenständlichen Projekt wurden die Bibliotheksleiterin Frau Beatrice Hrusa und die für das<br />

Projekt verantwortliche Bibliothekarin Frau Roswitha Lukes entsprechend ausgezeichnet.<br />

Der Preis ist mit € 4.000,-- dotiert und wurde am Freitag, dem 12. November 2010 um 19:30<br />

Uhr in der Donauuniversität Krems verliehen.<br />

o) Eibesthaler Passion, Anerkennungspreis<br />

Die Organisatoren und MitarbeiterInnen der Eibesthaler Passion haben im Rahmen der<br />

alljährlichen Kulturpreisverleihung des Landes NÖ am Freitag, dem 26. November 2010 von Herrn<br />

LH Dr. Erwin Pröll den Anerkennungspreis überreicht bekommen.<br />

p) S-Bahnhof <strong>Mistelbach</strong>, Schreiben von Frau Martina Pürkl<br />

Frau Martina Pürkl befasst sich in dem an den Gemeinderat gerichteten Schreiben vom<br />

18.11.2010 mit der Parkplatzsituation beim Schnellbahnhof <strong>Mistelbach</strong> und verweist auf die<br />

Notwendigkeit eines Gehsteiges bei der Zufahrtsstraße. Weiter bemängelt sie auch die<br />

fehlenden Informationen im Warteraum über die Abfahrtszeiten der Busse.<br />

Die Angelegenheit wird dem zuständigen GRA zur Beratung zugewiesen.<br />

q) Team Österreich Tafel, Standort<br />

Die Team Österreich Tafel ist ein großer Erfolg. Seit der Eröffnung der Team Österreich Tafel<br />

am <strong>17</strong>. September 2010 im ehemaligen Eichamt am Südtirolerplatz ist die Zahl der


Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 10 von 106<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Bedürftigen, die jeden Samstag ab 18:00 Uhr ihre Waren abholen, auf bis zu 90 Personen<br />

gestiegen. Da nach dem Losprinzip die Reihenfolge der Warenausgabe bestimmt wird, kommt<br />

es aber zu Wartezeiten von bis zu drei Stunden. Da es aus Platzgründen keine überdachte<br />

oder geschützte Wartezone gibt, müssen die Menschen die Wartezeit im Freien verbringen. Es<br />

gibt keinen Schutz vor Kälte oder Schneefall, ebenso stehen sanitäre Anlagen wie z.B. ein WC<br />

nicht zur Verfügung. Durch einen Besuch der Tafel konnte ich mich von den Umständen<br />

persönlich überzeugen.<br />

Ein neuer Standort mit WC-Anlagen und einer Wartezone innerhalb eines Gebäudes würde<br />

hier Abhilfe schaffen.<br />

Damit dieses wichtige, humanitäre Projekt weiterhin ein Erfolg bleibt, ersucht der<br />

Bürgermeister den Gemeinderatsausschuss 10 mit der Suche und Adaptierung nach einem<br />

neuen, dem Besucherandrang gerechten und den Bedürfnissen der Besucher angepassten<br />

Standort für die Team Österreich Tafel zu beginnen.<br />

r) Ausschussterminkalender<br />

Für die Terminplanung aller ist es vernünftig, nicht nur Stadtrats- und Gemeinderatstermine<br />

für das gesamte Arbeitsjahr im Vorhinein festzulegen, sondern auch einen Ausschussterminkalender.<br />

Ich ersuche daher alle Ausschussvorsitzenden, für das kommende Arbeitsjahr die<br />

fixierten Ausschusstermine bei der Stadtamtsdirektion bekannt zu geben, damit ein<br />

Ausschussterminkalender an alle Fraktionen weiter gegeben werden kann.<br />

s) Fa. Wiesinger – KFZ-Techniker wurde Europameister<br />

Der im Autohaus Wiesinger als gelernter KFZ-Mechaniker mit Meisterprüfung beschäftigte<br />

20-jährige Daniel Weigl ist vor einigen Tagen in Lissabon Europameister der KFZ-Techniker<br />

geworden.<br />

Der Bericht des Bürgermeisters wird zur Kenntnis genommen.<br />

Zu 3.) Bericht des Prüfungsausschusses<br />

Gemeinderätin Knott berichtet gemäß § 82 Abs. 3 NÖ Gemeindeordnung, dass der<br />

Prüfungsausschuss am 22. April 2010 eine Sitzung mit folgender Tagesordnung durchgeführt hat:<br />

1.) Entscheidungen über Einwendungen gegen die Niederschrift vom <strong>17</strong>. März 2010<br />

2.) Gebarungsprüfung gemäß § 82 NÖ Gemeindeordnung anlässlich Bürgermeisterwechsel<br />

3.) Anfragen und Allfälliges<br />

Weiters hat der Prüfungsausschuss am 7. Oktober 2010 eine unvermutete Prüfung gemäß § 82<br />

Abs. 2 NÖ Gemeindeordnung vorgenommen.<br />

Die Protokolle über die Sitzungen liegen vor.<br />

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.


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Stadtamtsdirektion<br />

Zu 4.) Projekt Wohnpark Försterweg<br />

Die Vertreter der M Schön Wohnen haben in der Sitzung des GRA 1 vom 10.11.2010 anhand<br />

einer Power Point-Präsentation den derzeitigen Projektstand beschrieben und erklärt. Es wurden<br />

alle Planungen soweit vorbereitet, dass in der heutigen Gemeinderatssitzung die erforderlichen<br />

raumordnungsrechtlichen Beschlüsse gefasst werden können. Die Infrastrukturmaßnahmen<br />

(Straßen, Wasser, Kanal) sind lt. Baumanager Ing. Berg-Taufenecker für das 2. und 3. Quartal<br />

2011 vorgesehen. Berg-Taufenecker empfiehlt auf Grund der vorgesehenen Infrastrukturherstellung<br />

und der damit verbundenen besser möglichen Nutzung und Verwertung als<br />

Bauparzellen, die südlich an das Projektsgebiet anschließenden Grundstücke wie schon einmal<br />

ursprünglich angedacht, wieder in das Projektsgebiet aufzunehmen und ersucht daher den<br />

Gemeinderat einen entsprechenden Beschluss zu fassen.<br />

Das bedeutet, dass der im vorliegenden Plan farblich gekennzeichnete Grundstücksteil der Parz.<br />

858/2, KG <strong>Mistelbach</strong>, in das Projektsgebiet aufgenommen werden soll. Bei weiteren durch die<br />

gegenständlichen Infrastrukturmaßnahmen aufgeschlossenen nicht im Projektsgebiet befindlichen<br />

Baugrundstücken ist eine entsprechende Berücksichtigung der Aufschließungsbeiträge (inkl.<br />

Anschlussgebühren) geplant.<br />

Stadtrat Ing. Furch wird beantragt, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung erteilen.<br />

Gemeinderat Netzl stellt die Frage, warum die südlich an das Projektsgebiet angrenzenden<br />

Grundstücke, die jetzt wieder in das Projekt aufgenommen werden, nicht von der Gemeinde<br />

selbst verkauft werden.<br />

Vizebürgermeister Waberer, Stadtrat Ing. Ettenauer und der Vorsitzende erklären, dass durch die<br />

Aufnahme in das Projektsgebiet eine bessere Aufschließung möglich ist und die gegenständliche<br />

Lösung eine win-win-Situation darstellt.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

Zu 5.) Tierheim Dechanthof<br />

Nach den bestehenden Richtlinien des Landes NÖ hinsichtlich der Besetzung von Baubeiräten bei<br />

vom Land NÖ finanzierten Projekten ist vorgesehen, dass zwei Vertreter der Gemeinde dem<br />

Baubeirat angehören. Es werden dafür Herr Stadtrat Ing. Wolfgang Furch und Frau Gemeinderätin<br />

Friederike Bachmayer nominiert.<br />

Von den erforderlichen Verträgen liegt inzwischen der endgültige Entwurf des Finanzierungsübereinkommens<br />

und der Fördervereinbarung zwischen dem Land NÖ und der Stadtgemeinde<br />

<strong>Mistelbach</strong> vor. Diese beinhalten auch die Bestimmung, dass Kosten im Vorfeld der endgültigen<br />

Beschlüsse der Stadtgemeinde und des Landes NÖ (z.B. Erstellen eines Fundierungskonzeptes<br />

durch DI Spitzer, Donaustraße 4, 2000 Stockerau, mit einer Auftragsstumme von € 750,-- exkl.<br />

USt. und Erstellen eines geologischen Gutachtens und Baugrundbeurteilung durch Dr. Mikura,<br />

Roseggerstraße 52, 2010 Korneuburg, mit einer Auftragssumme von € 2.851,20 exkl. USt.) bei<br />

nicht Zustandekommen des Projektes zu gleichen Teilen vom Land NÖ, der Stadt <strong>Mistelbach</strong> und


Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 12 von 106<br />

Stadtamtsdirektion<br />

dem Tierschutzverein getragen werden. Bei Zustandekommen werden sie in das Projekt hinein<br />

gerechnet. Als wichtige Ergänzung beinhaltet die Fördervereinbarung, dass das Projektteam des<br />

Landes NÖ in jeder Projektphase die Einhaltung des Kostenrahmens überprüft. Sollte eine<br />

Überschreitung der vereinbarten Kosten drohen, werden seitens des Landes NÖ Maßnahmen<br />

dagegen getroffen.<br />

Hinsichtlich der weiteren Verträge (Baurechtsvertrag, Mietvertrag, ....) liegen noch keine<br />

endgültigen Vertragsentwürfe vor. Die nominierten Baubeiratsmitglieder der Gemeinde sollen<br />

ermächtigt werden, erforderlichenfalls vorweg die Zustimmung zu diesen Verträgen zu erteilen<br />

und nachträglich die weiters zuständigen Gemeindegremien damit zu befassen.<br />

Stadtrat Ing. Furch wird beantragt, der Gemeinderat wolle zur gesamten gegenständlichen<br />

Vorgangsweise die Zustimmung erteilen.<br />

Gemeinderat Netzl stellt die Frage, was die Errichtung der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> kostet und<br />

was mit den Betriebskosten ist.<br />

Der Vorsitzende und Stadtrat Weinerek erklären, dass im Gemeinderat beschlossen wurde, dass<br />

max. € 150.000,-- für Infrastrukturkosten außerhalb des Areals des Dechanthofes von der<br />

Gemeinde zur Verfügung gestellt werden. Die Betriebskosten sind im Mietvertrag zu regeln; das<br />

Viertelstierheimmodell sieht vor, dass diese vom Verein zu tätigen sind, aber eine entsprechende<br />

Förderung vom Land NÖ fließt. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass bei<br />

Nichtrealisierung dieses Viertelstierheimprojektes die gesetzliche Verpflichtung für entlaufene bzw.<br />

aufzubewahrende Tiere bei den Gemeinden liegt.<br />

Bei 3 Stimmenthaltungen (FPÖ) genehmigt.<br />

Stadtrat Frank nimmt ab 20.00 Uhr an der Sitzung teil.<br />

Zu 6.) Subventionen<br />

a) Jugendzentrum <strong>Mistelbach</strong><br />

Mit Schreiben vom 29. September 2010 informiert die Obfrau des Vereines Jugendzentrum<br />

<strong>Mistelbach</strong>, Sandra Trinko, dass noch Stromarbeiten in der Höhe von etwa € 800,-- im<br />

Vereinsgebäude durchgeführt werden müssen, um das für die Betriebsstättengenehmigung<br />

erforderliche Elektroattest zu bekommen und ersucht um Übernahme der anfallenden Kosten.<br />

Die Vorsitzende informiert, dass diese Jugendgruppe nun einen neuen Vorstand hat und<br />

derzeit sehr gut funktioniert.<br />

Die Jugendlichen sind sehr engagiert, halten sich an die vereinbarten Regeln und die<br />

Gruppendynamik entspricht den Vorstellungen.<br />

Der GRA 3 hat in seiner Sitzung vom 8.11.2010 folgenden Beschluss gefasst:<br />

Die Kosten in Höhe von etwa € 800,--, die zur Erlangung des entsprechenden Attests<br />

erforderlich sind, werden übernommen, wobei darauf geachtet werden soll das Material so<br />

günstig wie möglich, z.B. über den Bauhof anzuschaffen.


Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 13 von 106<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Stadtrat Ing. Furch beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />

Zustimmung erteilen.<br />

Bedeckung unter VA 2010 1/3810-76861 gegeben.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

b) Tennisverein Eibesthal - Kinderspielplatz<br />

Der Tennisverein Eibesthal, der den Kinderspielplatz betreut, ersucht mit Schreiben vom<br />

8. November 2010 um finanzielle Unterstützung für den Ankauf eines Tisches und zwei<br />

Bänken mit Rückenlehne.<br />

Der GRA 3 hat in seiner Sitzung vom 8.11.2010 folgenden Beschluss gefasst:<br />

Es soll eine finanzielle Unterstützung in Höhe von € 1.000,-- gewährt werden.<br />

Stadtrat Ing. Furch beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />

Zustimmung erteilen.<br />

Bedeckung unter VA 2010 1/8153-0063 gegeben.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

c) Der Verein „Alt <strong>Mistelbach</strong>er Advent“<br />

ersucht mit Schreiben vom 29. September 2010 um Gewährung einer finanziellen<br />

Unterstützung und Genehmigung von Dienst- und Sachleistungen für den „Alt <strong>Mistelbach</strong>er<br />

Advent“ von 3. Bis 5. Dezember 2010 in und um das Barnabitenkloster.<br />

Der GRA 4 hat in seiner Sitzung vom 8.11.2010 folgenden Beschluss gefasst:<br />

Es soll eine finanzielle Unterstützung in Höhe von € 1.000,-- in bar und Dienst- und<br />

Sachleistungen bis zu einem Betrag von max. € 3.000,--, gewährt werden.<br />

Stadtrat Ing. Furch beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />

Zustimmung erteilen.<br />

Bedeckung unter VA 2010 1/3810-7685 und 1/3820-7295 gegeben.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

d) Die Evangelikale Freikirche <strong>Mistelbach</strong><br />

ersucht mit Schreiben vom 1. Oktober 2010 um kostenlose Überlassung des kleinen Stadtsaales<br />

am 3. und 4. Dezember 2010 als Abgabestelle für eine Paketaktion für bedürftige<br />

Menschen in der Ukraine. Am 6. Dezember 2010 werden die Pakete von der Spedition<br />

abgeholt. Der Stadtsaal ist zu der Zeit nicht gebucht.<br />

Der GRA 4 hat in seiner Sitzung vom 8.11.2010 folgenden Beschluss gefasst:<br />

Der kleine Stadtsaal soll für diesen karitativen Zweck kostenlos zur Verfügung gestellt werden.


Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 14 von 106<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Stadtrat Ing. Furch beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />

Zustimmung erteilen.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

e) Multivision – Klima & Mobilität<br />

Klima & Mobilität ist eine Initiative von Global2000 in Kooperation mit dem Verkehrsclub<br />

Österreich und dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie. Sie stellt<br />

Gemeinden und Schulen mit der Filmveranstaltung Klima & Mobilität ein ideales Medium zu<br />

Behandlung des umfassenden Themenbereiches Mobilität, neue Energieformen und Umgang<br />

mit Folgen des Klimawandels in Sinne der nachhaltigen Mitgestaltung unserer Zukunft zur<br />

Sicherung unserer Lebensqualität zur Verfügung.<br />

Die Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> wird ersucht, den Stadtsaal für die 7 Schulveranstaltungen am<br />

8. und 9. November 2010 gratis zur Verfügung zu stellen.<br />

Der GRA 4 hat in seiner Sitzung vom 8.11.2010 folgenden Beschluss gefasst:<br />

Da diese Veranstaltungen für <strong>Mistelbach</strong>er Schüler sind und in die normale Dienstzeit der<br />

Saalwarte fallen, soll der Sondertarif in Höhe von € 228,-- (statt € 674,--) pro<br />

Veranstaltungstag verrechnet werden.<br />

Stadtrat Ing. Furch beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />

Zustimmung erteilen.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

f) Die Pfadfinder <strong>Mistelbach</strong><br />

ersuchen mit Schreiben vom 28. Oktober 2010 um finanzielle Unterstützung für die<br />

Abhaltung des jährlichen, heuer 61. Nikoloumzuges und um Gewährung von Dienst- und<br />

Sachleistungen beim Bühnenaufbau.<br />

Der GRA 4 hat in seiner Sitzung vom 8.11.2010 folgenden Beschluss gefasst:<br />

Es soll eine finanzielle Unterstützung in Höhe von € 140,-- und Dienst- und Sachleistungen im<br />

gewohnten Umfang gewährt werden.<br />

Stadtrat Ing. Furch beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />

Zustimmung erteilen.<br />

Bedeckung unter VA 2010 1/3690-7290 und 1/3690-7295 gegeben.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

g) Kinderfreunde <strong>Mistelbach</strong><br />

Die Abrechnung der Kinderfreunde <strong>Mistelbach</strong> für die Kinderbetreuung in den Semester- und<br />

Osterferien 2010 wurde erst am 26. November 2010 im Kulturamt abgegeben.


Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 15 von 106<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Die Überprüfung der Unterlagen hat für die Semesterferien einen rechnerischen Abgang in<br />

Höhe von € 775,12 und für die Osterferien € 715,98 ergeben.<br />

In Absprache mit der Vorsitzenden des GRA 3, Frau Stadträtin Polke und ihrer Stellvertreterin,<br />

Frau Gemeinderätin Knott soll den Kinderfreunden <strong>Mistelbach</strong> für die Kinderbetreuung in den<br />

Semester- und Osterferien 2010 eine finanzielle Unterstützung in Höhe von € 1.491,10<br />

gewährt werden.<br />

Stadtrat Ing. Furch beantragt, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung erteilen.<br />

Bedeckung unter VA 2010 1/3810-76870 gegeben.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

h) Der A capella Chor Weinviertel<br />

ersucht mit Schreiben vom 22. Oktober 2010 um eine Förderung für die Aufführung des<br />

Werkes „Camina Burana“ im April 2011.<br />

Diese Veranstaltung soll unter Mitbeteiligung der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> im Rahmen der<br />

„Konzertreihe <strong>Mistelbach</strong>‘“ aufgeführt werden.<br />

Der GRA 4 hat in seiner Sitzung vom 8.11.2010 folgenden Beschluss gefasst:<br />

Es soll eine finanzielle Unterstützung in Höhe von € 430,-- gewährt werden.<br />

Stadtrat Ing. Furch beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />

Zustimmung erteilen.<br />

Bedeckung unter VA 2011 1/3810-7685 gegeben.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

i) Das BORG <strong>Mistelbach</strong><br />

ersucht mit Schreiben vom 22. Oktober 2010 um kostenlose Überlassung des kleinen<br />

Stadtsaales am 7. Dezember 2010 für die Charity Veranstaltung, deren Erlös der Micindo<br />

<strong>Mistelbach</strong> Millenium School in Uganda zu Gute kommen soll.<br />

Der GRA 4 hat in seiner Sitzung vom 8.11.2010 folgenden Beschluss gefasst:<br />

Da diese Veranstaltung eine Charity Veranstaltung ist, soll der Sondertarif in Höhe von<br />

€ 114,-- (statt € 187,--) verrechnet werden.<br />

Stadtrat Ing. Furch beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />

Zustimmung erteilen.<br />

Einstimmig genehmigt.


Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 16 von 106<br />

Stadtamtsdirektion<br />

j) Der Verein film.kunst.kino<br />

ersucht mit Schreiben vom 2. November um einen Finanzierungsbeitrag in Höhe von<br />

€ 2.000,- für die Durchführung einer monatlichen Programmfilmschiene im Kronen<br />

Filmtheater für das Jahr 2011.<br />

Die detaillierte Projektbeschreibung mit Projektkosten liegt vor.<br />

Der GRA 4 hat in seiner Sitzung vom 8.11.2010 folgenden Beschluss gefasst:<br />

Es soll eine finanzielle Unterstützung in Höhe von € 2.000,-- gewährt und die Förderrichtlinien<br />

des Landes NÖ übernommen werden.<br />

Stadtrat Ing. Furch beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />

Zustimmung erteilen.<br />

Bedeckung unter VA 2011 1/3810-7685 gegeben.<br />

Gemeinderat Schuster erklärt, dass seine Fraktion nicht gegen das Projekt ist, aber mit dem<br />

neuen Verein noch keine Erfahrung besteht und sie nicht dafür sind, dass dem Verein schon<br />

eine Förderung zuerkannt wird.<br />

Bei 5 Stimmenthaltungen (2 LaB und 3 FPÖ) genehmigt.<br />

k) Verein neue Landesbahn<br />

Der Verein Neue Landesbahn hat im Juni 2009 den Erlebnisbahnhof eröffnet. Dieser dient<br />

seither als Stützpunkt für bei Nostalgiefahrten zum Einsatz kommende Lokomotiven sowie als<br />

Schauplatz diverser Eisenbahnveranstaltungen für die Bevölkerung.<br />

Für die Aufrechterhaltung des Nostalgiebahnbetriebs fallen jedoch auch laufender Kosten, wie<br />

z.B. für die Miete des Lokschuppens, Kosten bei diversen Veranstaltungen für die sanitäre<br />

Infrastruktur, Kosten für die Sonderzugtrassen samt Personal, Kosten für die Miete der<br />

Fahrzeuge und vieles mehr an. Um diese laufenden Kosten auch decken zu können, ersucht<br />

der Verein Neue Landesbahn die Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> mit Schreiben vom <strong>17</strong>. September<br />

2010 um eine Finanzhilfe für das Jahr 2010 in Höhe von € 8.000,--.<br />

Der GRA 4 hat in seiner Sitzung vom 8.11.2010 empfohlen, dem Verein Neue Landesbahn<br />

aufgrund der Verlegung seines Vereinssitzes nach <strong>Mistelbach</strong> mit einer Subvention von<br />

€ 430,-- zu unterstützen.<br />

Der GRA 6 hat in seiner Sitzung vom 18.11.2010 empfohlen, in Anbetracht der Bedeutung<br />

der Aktivitäten des Vereines Neue Landesbahn für den Tourismus in der Region und der Stadt<br />

in Anbetracht der finanziellen Möglichkeiten zusätzlich einen Betrag in Höhe von<br />

€ 1.000,-- zu gewähren.<br />

Stadtrat Ing. Furch beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />

Zustimmung erteilen.<br />

Bedeckung für € 430,-- VA 2010 1/3810-7685<br />

und für € 1.000,-- VA 2010 1/7710-7280<br />

Einstimmig genehmigt.


Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite <strong>17</strong> von 106<br />

Stadtamtsdirektion<br />

l) NÖ Zivilschutzverband<br />

Der NÖ Zivilschutzverband hat mit Schreiben vom 06.10.2010 die Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong><br />

ersucht, die Tätigkeit des Verbandes mit einer Förderung in der Höhe von € 0,15/Einwohner<br />

zu unterstützen. Bisher war es üblich, dem Zivilschutzverband nur dann finanzielle Mittel<br />

zukommen zu lassen, wenn die Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> im abgelaufenen Jahr<br />

entsprechende Gegenleistungen erhalten hat. Im Jahr 2010 wurden vom Verband an allen<br />

<strong>Mistelbach</strong>er Schulen, die eine 6. Schulstufe aufweisen, zweistündige Vorträge zum Thema<br />

Zivilschutz abgehalten. Weiters wurde im Frühjahr ein allgemeiner Informationsstand zum<br />

Thema Zivilschutz am Stadtamt aufgestellt, diverse Infomaterialien das ganze Jahr über<br />

kostenlos zur Verfügung gestellt sowie Gemeindemitarbeitern (DI Bösmüller und DI Kreutzer)<br />

die kostenlose Teilnahme an einem mehrtätigen Seminar für die Erstellung des neuen<br />

Katastrophenschutzplanes ermöglicht.<br />

Der GRA 7 hat in seiner Sitzung vom <strong>17</strong>.11.2010 folgenden Beschluss gefasst:<br />

Es soll eine Subvention in Höhe von € 1.596,45 an den NÖ Zivilschutzverband gewährt<br />

werden.<br />

Stadtrat Ing. Furch beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />

Zustimmung erteilen.<br />

Bedeckung unter 1/180000/754000<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

m) Der <strong>Mistelbach</strong>er Modell Car Club<br />

ersucht mit Schreiben vom 23. September 2010, um Gewährung einer finanziellen<br />

Unterstützung zum Zwecke der Aufrechterhaltung des Vereinslebens. Durch die<br />

Neuasphaltierung der Rennstrecke im Jahr 2007 und die daraus entstandene Erhöhung der<br />

Platzmiete durch den Rübenbauernbund sind Kosten in der Höhe von € 5.400,-- entstanden.<br />

Der GRA 9 hat in seiner Sitzung vom 15.11.2010 folgenden Beschluss gefasst:<br />

Es soll eine finanzielle Unterstützung in der Höhe von € 500,-- gewährt werden.<br />

Stadtrat Ing. Furch beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />

Zustimmung erteilen.<br />

Bedeckung unter VA 2010 1/2690-7573 gegeben.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

n) Haus der Frau<br />

ersucht mit Schreiben vom 7. Oktober 2010 um finanzielle Unterstützung in Form eines<br />

Zuschusses für den Mietaufwand von € 3.500,--.<br />

Der GRA 10 hat in seiner Sitzung vom 22.11.2010 die Gewährung einer finanziellen<br />

Unterstützung in Höhe von € 3.500,-- empfohlen.


Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 18 von 106<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Stadtrat Ing. Furch beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />

Zustimmung erteilen.<br />

Bedeckung unter VA 2010/1060000-7260<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

o) Das Tierheim Dechanthof – Verein „Die gute Tat<br />

Hat um finanzielle Unterstützung zur Abdeckung der anfallenden Kosten für das Jahr 2010<br />

und zur Abdeckung des laufenden Betriebes ersucht.<br />

Es wird beantragt eine Subvention in Höhe von € 730,-- und € 0,75 pro angemeldeten Hund<br />

(lt. Abgabenabteilung 714 Hunde) somit € 535,50 zu gewähren. Das ergibt eine<br />

Gesamtförderung von € 1.265,50.<br />

Der GRA 10 hat in seiner Sitzung vom 22.11.2010 die Gewährung einer finanziellen<br />

Unterstützung in der Höhe von € 1.265,50 empfohlen.<br />

Stadtrat Ing. Furch beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />

Zustimmung erteilen.<br />

Bedeckung VA 2010 1/060000/726000<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

Zu 7.) Arbeitsvergaben<br />

a) Kirchengasse 11, Kellersanierung<br />

Nach Abschluss der Vermessungsarbeiten aller umliegenden Kellerröhren im Bereich des<br />

eingestürzten Kellers auf der Liegenschaft Kirchengasse 11, konnte seitens der Verwaltung<br />

eine Ausschreibung für die Sanierung des eingestürzten Kellers durchgeführt werden.<br />

Das Ausschreibungsergebnis laut wie folgt:<br />

Fa. Kazelt GmbH., 2151 Asparn/Zaya € 39.367,50 excl. USt.<br />

Fa. Aust Bau-GmbH., 2143 Großkrut € 43.986,10 excl. USt.<br />

Fa. Schüller Bau-GmbH., 2153 Stronsdorf € 45.019,80 excl. USt.<br />

Fa. Maier Bau-GesmbH., 2191 Schrick € 46.440,00 excl. USt.<br />

Mit der Fa. Kazelt, welche den Zuschlag erhalten soll, wurde im Vorfeld besprochen, dass die<br />

Rechnungslegung erst im Jahr 2011 erfolgt.<br />

Der GRA 2 hat in seiner Sitzung vom 23.11.2010 folgenden Beschluss gefasst:<br />

Der Auftrag für die Sanierung der Kellerröhre auf der Liegenschaft Kirchengasse 11, soll an die<br />

Fa. Kazelt GmbH., 2151 Asparn/Zaya, zum Anbotspreis von € 39.367,50 excl. USt. erteilt<br />

werden.


Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 19 von 106<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Stadtrat Ing. Furch beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />

Zustimmung erteilen.<br />

Bedeckung a.o. Vorhaben 5/8534-6140<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

b) ABA, BA 60 Hörersdorf, Kanalkataster<br />

Nach der Fertigstellung des Kanalprojektes wurden die Bestandspläne von den Baufirmen<br />

erstellt. Es ist nun die Einarbeitung in das GIS –System und Kanalkataster notwendig. Das Büro<br />

Dr. Lengyel ZT GmbH legte daher ein Honorarangebot für die Einarbeitung des<br />

Verbindungskanals mit ca. 1.200 lfm und Ortskanal von ca. 9.800 lfm Es ergibt sich eine<br />

Angebotssumme von € 24.600,-- exkl. MwSt.<br />

Von Seiten der Stadtgemeinde wird um entsprechende Fördermittel beim NÖ-<br />

Wasserwirtschaftsfond bzw. Kommunalkredit angesucht.<br />

Der GRA 8 hat in seiner Sitzung vom 9.11.2010 folgenden Beschluss gefasst:<br />

Das Büro Dr. Lengyel ZT GmbH, 1030 Wien, Rennweg 46-50 soll mit der Einarbeitung des<br />

Kanalprojektes Hörersdorf in den Kanalkataster, inkl. Erstellung der Pläne für das GIS – System<br />

in der Höhe von € 24.600,-- exkl. MwSt. beauftragt werden.<br />

Stadtrat Ing. Furch beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />

Zustimmung erteilen.<br />

Bedeckung durch das Kanalprojekt BA 60 Hörersdorf 5/851910/050300.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

Zu 8.) Wohnbauförderung<br />

Stadtrat Ing. Furch beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle den vorliegenden<br />

Ansuchen Nr. 1907 – 1916 (siehe Beilage) um Zinsenzuschüsse im Rahmen der Wohnbauförderung<br />

der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> die Zustimmung erteilen.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

Zu 9.) Gewerbeförderung<br />

Die Firma Werbetechnik Hugl GmbH, Quergasse 4, 2130 <strong>Mistelbach</strong>,<br />

ersucht mit Eingabe vom 11.11.2010 um Förderung eines Darlehens bei der Raiffeisenbank<br />

<strong>Mistelbach</strong>, nach den Richtlinien der Gewerbeförderung der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong>.<br />

Das aufzunehmende Darlehen dient zur Finanzierung eines UV-Druckers.<br />

Die Investitionskosten belaufen sich lt. vorgelegter Kostenaufstellung auf € 190.300,-- netto.


Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 20 von 106<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Stadtrat Ing. Furch beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle der Firma Hugl aufgrund<br />

der vorgelegten Zahlungsbelege einen Zinsenzuschuss für ein Darlehen in der Höhe von<br />

€ 36.336,42 (Höchstförderung) gewähren.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

Zu 10.) Interne Anleihen – Verzinsung und Rückzahlung<br />

Der GRA 1 hat in seiner Sitzung vom 10.11.2010 folgenden Beschluss gefasst:<br />

Die Rückführung der Sparkassenmittel wird im Jahr 2011 aufgrund der durch die massive<br />

Erhöhung der Pflichtausgaben und der Reduzierung der Einnahmen aus den Ertragsanteilen<br />

entstandenen angespannten finanziellen Lage ausgesetzt, dadurch verlängert sich die jeweilige<br />

Laufzeit der „Internen Anleihen“ um ein Jahr.<br />

Über die Verwendung von eventuellen Überschüssen, die möglicherweise durch<br />

Einsparungsmaßnahmen und die 75%ige Rahmensperre entstehen, wird im Zuge des<br />

Rechnungsabschlusses 2011 entschieden.<br />

Die Verzinsung erfolgt wie in den Jahren 2009 und 2010 mit 2 %.<br />

Stadtrat Ing. Furch beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung<br />

erteilen.<br />

Gemeinderat Neubauer erklärt, dass seine Fraktion diesmal letztmalig zustimme, da die<br />

Rückzahlung nicht ständig aufgeschoben werden soll und er auch die Verzinsung von 2 % als zu<br />

wenig erachte.<br />

Gemeinderat Netzl stellt die Frage, um welche Summe es bei den internen Anleihen gehe.<br />

Stadtrat Weinerek vermeint dazu, dass es um eine Gesamtsumme von etwa € 750.000,-- gehe<br />

und er schon darauf hinweisen möchte, dass die Gemeinde <strong>Mistelbach</strong> nicht wie andere<br />

Gemeinden die Sparkassengelder verprasst habe, sondern dieses Modell der internen Anleihen<br />

gewählt wurde.<br />

Gemeinderat Netzl vermeint, dass die Sparkassenmittel zurück gezahlt werden sollen.<br />

Bei 3 Gegenstimmen (FPÖ) genehmigt.<br />

Zu 11.) Ausgaben-Rahmensperre 2011<br />

Der GRA 1 hat in seiner Sitzung vom 10.11.2010 empfohlen, im Jahr 2011 von der unbedingten<br />

Einhaltung der Budgetansätze nicht abzusehen und die 75%ige Rahmensperre für Ermessensausgaben<br />

vorzusehen.<br />

Über eine eventuelle Freigabe der restlichen 25% an Budgetmittel soll im Herbst dieses Jahres<br />

wieder entschieden werden.<br />

Von diesem Sachverhalt sind alle Ausschüsse und deren Sachbearbeiter schriftlich zu verständigen.


Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 21 von 106<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Stadtrat Ing. Furch beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung<br />

erteilen.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

Zu 12.) Voranschlag 2011<br />

Stadtrat Ing. Furch berichtet, dass der Bürgermeister wie auch die Jahre vorher, alle im Gemeinderat<br />

vertretenen Parteien zu Budgetgesprächen eingeladen hat.<br />

Der Voranschlagsentwurf 2011 wurde in zwei Budgetrunden ausführlich beraten.<br />

Im ordentlichen Haushalt betragen die Einnahmen und Ausgaben je 27.950.800 EURO,<br />

im außerordentlichen Haushalt jeweils <strong>17</strong>.094.100 EURO, macht in Summe rd. 45 Mio.<br />

Die Erstellung des Voranschlages gestaltete sich durch die enorme Erhöhung (durchschnittlich<br />

mehr als 11 %) der sowieso schon extrem hohen Pflichtausgaben, wie Sozialhilfeumlage,<br />

Berufsschulerhaltungsbeitrag, Jugendwohlfahrtsumlage, Beitrag für das Weinviertel Klinikum und<br />

NÖKAS-Beitrag besonders schwierig. Der Haushaltsausgleich konnte nur durch<br />

Einsparungsmaßnahmen und dem Aussetzen der Rückführung der Sparkassenmittel erreicht<br />

werden. Es ist geplant, den Schuldenstand nicht weiter zu erhöhen, also nicht mehr Darlehen<br />

aufzunehmen, als Schulden zu tilgen. Die notwendigen Darlehensaufnahmen bedürfen natürlich<br />

gesonderter Beschlüssen im Gemeinderat.<br />

Trotz der auch im Jahr 2011 voraussichtlich sehr angespannten Finanzlage müssen neben den<br />

laufenden Aufgaben einige wichtige Schwerpunkte gesetzt werden und auch neue Vorhaben<br />

vorgesehen werden.<br />

So unter anderem:<br />

• die Fortsetzung bzw. Fertigstellung des Kanalbaus und der Straßenwiederherstellung,<br />

• die Planungen für eine neue Aufbahrungshalle und eines Feuerwehrhauses,<br />

• die Ausfinanzierung des Gasthauses in Hörersdorf,<br />

• Straßen-, Radwege- und Gehsteigbau,<br />

• Die Ausfinanzierung der Zufahrtsstraße zur Park & Ride Anlage,<br />

• Öffentlicher Nahverkehr-Alternativen,<br />

• Planung zur Neuerrichtung des Kindergartens Paasdorf,<br />

• Mobile Jugendarbeit<br />

• der Gemeindeanteil zur Errichtung des Viertelstierheims<br />

• die Fortsetzung der Suche nach neuen Brunnen,<br />

• die Vorfinanzierung der Begleitmaßnahmen zum Ausbau des Weinviertelklinikums<br />

• die Vorfinanzierung der Baufeldfreimachung A5<br />

Im Voranschlag ist keine Erhöhung der Gebühren für Kanal, Wasser und Müll vorgesehen, wobei<br />

die Ausgeglichenheit dieser Gebührenhaushalte erst beim Rechnungsabschluss überprüft wird.<br />

Sämtliche Förderungen, Subventionen etc. konnten in gleicher Höhe belassen werden.


Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 22 von 106<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Angesichts der auf die Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> zukommenden möglichen Mehrbelastungen<br />

wurde vom Stadtrat wie im Vorjahr eine Erhöhung der Kreditsperre auf 75% für<br />

Ermessensausgaben einstimmig beschlossen.<br />

Aufgrund der NÖ Gemeindeordnung ist der mittelfristige Finanzplan mit dem Voranschlag 2011<br />

mitzubeschließen. Dieser enthält einen Ausblick für den Zeitraum von 4 Jahren über die Einnahmen und<br />

Ausgaben des ordentlichen und außerordentlichen Haushaltes, den Schuldendienst und das Maastricht-<br />

Ergebnis.<br />

Den Teilnehmern wurde zu Beginn der 1. Budgetrunde ein Erst-Entwurf des Voranschlages 2011<br />

übergeben. Eine Ausgabe des Entwurfes, wie er auch heute zur Beschlussfassung vorliegt, war für<br />

alle im Gemeinderat vertretenen Wahlparteien zu Beginn der Auflagefrist abholbereit. Auf<br />

Wunsch wurde der Voranschlagsentwurf als Service der Stadtgemeinde durch den Amtswart<br />

zugestellt.<br />

Wie auch in den letzten Jahren, wird ein gebundener Komplettausdruck des beschlossenen<br />

Voranschlages 2011 den Mitgliedern des Gemeinderates aus Kostengründen nur auf Anforderung<br />

zugestellt. Wer also eine Ausgabe des kompletten Voranschlages 2011 erhalten will, bitte bis<br />

spätestens Freitag, <strong>17</strong>.12.2010 in der Finanzverwaltung melden.<br />

Für all jene Gemeinderäte, die kein Exemplar anfordern, steht selbstverständlich Finanzdirektor<br />

Gindl jederzeit gerne für Auskünfte zur Verfügung.<br />

Abschließend dankt Stadtrat Ing. Furch seinem Stellvertreter im GRA 1, Stadtrat Walter Weinerek,<br />

Stadtamtsdirektor Mag. Gabauer, Finanzdirektor Gindl und seinem Team, für die gute<br />

Zusammenarbeit und die hervorragend geleistete Arbeit.<br />

Stadtrat Ing. Furch beantragt, der Gemeinderat wolle dem vorliegenden Voranschlagsentwurf<br />

2011 samt allen Anlagen lt. VRV, sowie dem mittelfristigen Finanzplan die Zustimmung erteilen.<br />

Stadtrat Weinerek erklärt, dass sich die Gestaltung des Voranschlages als sehr schwierig gezeigt hat.<br />

Wenn die Sparkassenmittel heuer zurück geführt würden, wäre eine ausgeglichene Bilanzierung<br />

nicht möglich. Das nicht Zurückführen ist daher für heuer gerechtfertigt, kann aber keine<br />

Zukunftslösung sein. Erfreulich bewertet er, dass Ansätze für wichtige Themen der SPÖ wie z.B.<br />

mobile Jugendarbeit und MASTI vorgesehen werden konnten. Es entspreche der verantwortungsvollen<br />

Haltung der SPÖ, das gegenständliche Budget mitzutragen, aber er ersuche die<br />

Bürgermeisterpartei, nicht „Dialog“ zu predigen und einen „Monolog“ zu halten.<br />

Gemeinderat Neubauer weist darauf hin, dass, wie schon die letzten Jahre kritisiert, in manchen<br />

Bereichen die Einnahmen noch immer zu hoch angesetzt werden. Insgesamt sei ein Sparwille nicht<br />

erkennbar und vor allem die wertgesicherte MZM-Förderung und die geplante Straßenübernahme im<br />

Zuge der Errichtung der Umfahrung sieht er kritisch.<br />

Gemeinderat Netzl behauptet, dass im mittelfristigen Finanzplan ersichtlich ist, dass Ende 2011 noch<br />

mehr Schulden vorliegen als heuer. Weiters stellt er die Frage, warum 2011 auf Grund des<br />

Controllings noch keine Einsparungen im Voranschlag ersichtlich sind.<br />

Der Vorsitzende bringt den Antrag von Stadtrat Ing. Furch zur Abstimmung.<br />

Bei 5 Gegenstimmen (2 LaB, 3 FPÖ) genehmigt.


Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 23 von 106<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Zu 13.) Hundeabgabe, Verordnung<br />

Der GRA 1 hat in seiner Sitzung vom 10.11.2010 folgende Verordnung zur Beschlussfassung<br />

empfohlen:<br />

VERORDNUNG<br />

des Gemeinderates der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> vom 14.12.2010 über die Abgabe für das<br />

Halten von Hunden im Gemeindegebiet:<br />

Gemäß § 1 NÖ Hundeabgabegesetz 1979, LGBl.3702, in Verbindung mit § 8 Abs.5 des Finanz-<br />

Verfassungsgesetzes 1948, BGBl.Nr.45, wird verordnet:<br />

Artikel I<br />

Die Hundeabgabe beträgt jährlich für<br />

Nutzhunde € 4,--<br />

Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential € 75,--<br />

alle übrigen Hunde € 25,--<br />

Diese Verordnung tritt mit 1.Jänner 2011 in Kraft.<br />

Artikel II<br />

Stadtrat Ing. Furch beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung<br />

erteilen.<br />

Bei 3 Gegenstimmen (FPÖ) genehmigt.<br />

Zu 14.) Verordnung über die Bezüge der Gemeindeorgane, Änderung<br />

Zur Verordnung des Gemeinerates der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> vom 5. Juli 2010, mit der die<br />

Verordnung über die Bezüge der Gemeindeorgane gemäß § 18 des NÖ Landes- und<br />

Gemeindebezügegesetzes 1979, LGBl. 0032, geändert wurde, teilt das Amt der NÖ<br />

Landesregierung mit, dass die Festlegung der normalen Entschädigung für den Gemeinderat für<br />

Budget-Controlling von 4,9 % statt 5 % für alle anderen Gemeinderäte ersatzlos aufgehoben<br />

werden soll, sodass er nach Inkrafttreten der Änderung ebenfalls 5 % Entschädigung erhält. Die<br />

Festlegung einer Kommissionsgebühr für den Gemeinderat für Budget-Controlling von 0,05 %<br />

des für den Bürgermeister nach § 1 festgesetzten Bezuges für jede angefangene halbe Stunde soll<br />

auf Grund der Wahrnehmung besonderer Aufgaben beibehalten werden.


Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 24 von 106<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Die Verordnung über die Bezüge der Gemeindeorgane ist daher wie folgt abzuändern:<br />

VERORDNUNG<br />

des Gemeinderates der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> vom 14.12.2010 mit der die Verordnung über<br />

die Bezüge der Gemeindeorgane vom 9. Oktober 2000 in der Fassung des<br />

Gemeinderatsbeschlusses vom 5. Juli 2010 geändert wird:<br />

Artikel I<br />

§ 2 Ziffer 6. entfällt ersatzlos. Die bisherigen Punkte 7. und 8. erhalten die Bezeichnungen 6.<br />

und 7.<br />

Artikel II<br />

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2011 in Kraft.<br />

Stadtrat Ing. Furch beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung<br />

erteilen.<br />

Bei 5 Stimmenthaltungen (2 LaB und 3 FPÖ) angenommen.<br />

Zu 15.) Verordnung über die Zuordnung der Funktionsdienstposten zu den<br />

Funktionsgruppen, Änderung<br />

Der GRA 1 hat in seiner Sitzung vom 10.11.2010 folgende Verordnung zur Beschlussfassung<br />

empfohlen:<br />

VERORDNUNG<br />

des Gemeinderates der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> vom 14.12.2010 betreffend die Änderung der<br />

Verordnung des Gemeinderates vom 11. Dezember 1997 in der Fassung der<br />

Gemeinderatsbeschlüsse vom 10. Dezember 1998 und 6. Juli 2000 über die Zuordnung der<br />

Funktionsdienstposten des Allgemeinen Schemas.<br />

Artikel I<br />

Die Verordnung über die Zuordnung der Funktionsdienstposten des Allgemeinen Schemas wird<br />

wie folgt geändert:<br />

Bei der Abteilung Amtsdirektion sind ein Dienstposten „Leiter-EDV“, Funktionsgruppe 7,<br />

Grundverwendung 5 und ein Dienstposten „Leiterstellvertreter-EDV“, Funktionsgruppe 7,<br />

Grundverwendung 5, vorzusehen.


Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 25 von 106<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Bei der Abteilung Finanzen und Wirtschaft ist statt dem Dienstposten „Gruppenleiter“ ein<br />

Dienstposten „Leiter-Controlling“, Funktionsgruppe anstelle 8 nunmehr 7, vorzusehen unter<br />

Entfall der vorgegebenen Laufbahn.<br />

Bei der Abteilung Baurecht und Planung hat der Dienstposten „Gruppenleiter (administrativ)“<br />

nunmehr „Gruppenleiter (administrativ und technisch)“ und die Grundverwendung anstelle 5<br />

nunmehr 6 zu lauten unter Entfall der vorgegebenen Laufbahn.<br />

Artikel II<br />

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2011 in Kraft.<br />

Stadtrat Ing. Furch beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung<br />

erteilen.<br />

Gemeinderat Netzl stellt die Frage, was die gegenständliche Änderung der Verordnung kostet.<br />

Stadtrat Ing. Furch erklärt, dass diese Verordnung nur eine Anpassung an die Strukturen des<br />

neuen Organigramms darstellt.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

Zu 16.) Förderung von Abbruchkosten<br />

Schmatzberger Tanja und Hartmut, Franz Josef-Straße 31, 2130 <strong>Mistelbach</strong>,<br />

ersuchen mit Eingabe vom 27.9.2010 um die finanzielle Unterstützung von Abbruchkosten für<br />

das Objekt Josef Dunkl-Straße 18. Die Kosten betrugen laut vorgelegter Rechnung € 8.034,89.<br />

Die Abbruchgenehmigung der Garage auf dem Grundstück Nr. 1485 u.574/1, EZ. 3759, KG<br />

<strong>Mistelbach</strong>, Josef Dunkl-Straße 18, wurde mit Bescheid vom 26.5.2010, Zl. Ing.Ho/St-3570-2010,<br />

erteilt. Die Zu- und Umbauarbeiten wurden mit gleichlautendem Bescheid bewilligt.<br />

Der GRA 1 hat in seiner Sitzung vom 10.11.2010 empfohlen, aufgrund der Richtlinien der<br />

Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> für Abbruchkosten und der vorgelegten Belege Herrn und Frau<br />

Hartmut und Tanja Schmatzberger eine Förderung von € 2.410,47 zu gewähren.<br />

Vizebürgermeister Waberer beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />

Zustimmung erteilen.<br />

Voranschlagsstelle: 1/4890-76891<br />

Einstimmig genehmigt.


Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 26 von 106<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Zu <strong>17</strong>.) Grundverkehr<br />

A) Kanal Frättingsdorf, Grundankäufe und Grundtausch<br />

a) Verbindungskanal nach Frättingsdorf<br />

In der Sitzung des Gemeinderates vom 19.05.2010 wurde der Ankauf bzw. Tausch von<br />

Grundstücken, die für das Projekt benötigt wurden, beschlossen. Nach der Durchführung der<br />

Arbeiten in der Natur sind nunmehr Beschlüsse zu nachfolgenden Ergänzungen bzw.<br />

Korrekturen zu fassen:<br />

• Gloner Franz und Anna, 2151 Asparn, Bauernzeile 45, Tausch<br />

Gloner Franz und Anna sind Eigentümer der Parz. 3649, KG Hörersdorf, im Gesamtausmaß<br />

von etwa 663 m² und tauschen flächengleich mit den Gemeindeparzellen 3648 und 3647,<br />

KG Hörersdorf. Das genaue Flächenmaß wird von Geometer DI Swatschina im Zuge der<br />

Erstellung des Planes ermittelt. Der Quadratmeterpreis wird mit € 3,50 bewertet.<br />

• Weninger Gerhard, Mitschastraße 35, 2130 <strong>Mistelbach</strong>, Ankauf<br />

Weninger Gerhard ist Eigentümer der Parz. 1669, KG Frättingsdorf. Für die Erstellung eines<br />

Weges entlang der Mistel, der durchgängig 4 m breit sein soll, derzeit jedoch eine Engstelle<br />

mit lediglich 2,8 m aufweist, ist der Ankauf einer Teilfläche der Parz. 1669 von Herrn<br />

Weninger durch die Stadtgemeinde im Gesamtausmaß von 15 m² zum Preis von € 3,50/m²<br />

erforderlich.<br />

Diesem Projekt liegen die Pläne GZ 4974-2/09B, GZ 4974-2/09A, GZ 4974-3/10 bzw. die<br />

endgültigen von Vermessungskonsulent DI Gerhard Swatschina erstellten Teilungspläne (GZ<br />

4974-3/10) aus dem Jahre 2010 zugrunde. Die von der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong><br />

erworbenen Grundstücke werden nach der Teilung als Öffentliches Gut ausgewiesen.<br />

Der GRA 8 und der GRA 2 haben in ihren Sitzungen vom 9.11.2010 bzw. 23.11.2010 dem<br />

Ankauf bzw. Tausch zugestimmt.<br />

Vizebürgermeister Waberer beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />

Zustimmung erteilen.<br />

Bedeckung: Kanalprojekt BA 70 Frättingsdorf 5/851991-0503000<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

b) Ortskanal Frättingsdorf, Dorfinger Theresia, Holzleitenstraße 23, 2132 Frättingsdorf,<br />

Ankauf<br />

Bei der Errichtung des Ortskanals Frättingsdorf hat sich im Zuge des Kanalbaues herausgestellt,<br />

dass der Ankauf nachstehender privater Grundstücke durch die Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong><br />

erforderlich ist, damit der Kanal zukünftig auf öffentlichen Grund liegt:


Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 27 von 106<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Dorfinger Theresia ist Eigentümerin der Parz. • 109, KG Frättingsdorf. Die Stadtgemeinde kauft<br />

eine Teilfläche dieser Parzelle im Gesamtausmaß von 25,50 m² von Frau Dorfinger zum Preis €<br />

25,--/m², sohin zum Gesamtpreis von € 637,50 an.<br />

Der GRA 8 und der GRA 2 haben in ihren Sitzungen vom 9.11.2010 bzw. 23.11.2010 den<br />

Ankäufen zugestimmt.<br />

Vizebürgermeister Waberer beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />

Zustimmung erteilen.<br />

Bedeckung: Kanalprojekt BA 70 Frättingsdorf 5/851991-0503000<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

B) ASFINAG - A5 Nord Autobahn<br />

a) Abschnitt Schrick bis Poysbrunn, Grundeinlöse Nachzahlung - Bericht<br />

Auf Grund der Aktualisierung des Grundsatzgutachtens des Sachverständigen DI Reinhard<br />

Barbl im Mai 2010 wurde die Grundeinlöse für im Privateigentum stehende landwirtschaftliche<br />

Flächen auf € 2,80 pro m² erhöht. Für die betroffenen Flächen „öffentliches Gut“ wirkt sich<br />

die Erhöhung nicht aus, da diese mit € 0,00 bewertet werden. Entsprechend des mit der<br />

Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> betreffend Privateigentumsflächen abgeschlossenen<br />

Grundeinlöseübereinkommens vom 07.10.2009 (Punkt XIV „Meistbegünstigungsklausel“) ist<br />

die ASFINAG daher zu einer Nachzahlung in Höhe von € 224,66 verpflichtet.<br />

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.<br />

b) Verbindungsspange <strong>Mistelbach</strong>, L 3094 – B 40 (vormals Franz Dobscha), Grundeinlöse<br />

Nachzahlung - Bericht<br />

Auf Grund der Aktualisierung des Grundsatzgutachtens des Sachverständigen DI Reinhard<br />

Barbl im Mai 2010 wurde die Grundeinlöse für im Privateigentum stehende landwirtschaftliche<br />

Flächen auf € 2,80 pro m² erhöht. Entsprechend des mit der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong><br />

betreffend des ehemaligen Grundstückes von Franz Dobscha abgeschlossenen<br />

Grundeinlöseübereinkommens vom 16.10.2009 (Punkt XIV „Meistbegünstigungsklausel“) ist<br />

die ASFINAG daher zu einer Nachzahlung in Höhe von € 219,03 verpflichtet.<br />

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.<br />

c) Abschnitt Schrick bis Poysbrunn, Abschluss eines Zusatzübereinkommens (öffentl.<br />

Gut)<br />

Für den Ausbau der A5 Nord Autobahn wurde mit der Republik Österreich, vertreten durch die<br />

ASFINAG, das Übereinkommen vom 07.10.2010 über die Grundeinlöse der für den Ausbau<br />

beanspruchten Teilflächen von Liegenschaften der Stadtgemeinde abgeschlossen. Bei der<br />

Durchführung des Ausbaues hat sich herausgestellt, dass beim Bau des Abschnittes Schrick bis


Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 28 von 106<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Poysbrunn einige weitere Teilflächen des öffentlichen Gutes der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> von<br />

der ASFINAG beansprucht werden. Für diese Flächen muss daher nunmehr ein<br />

Zusatzüberkommen abgeschlossen werden.<br />

Entsprechend Anhang zu Punkt II. „Beanspruchung und Ablöse“ sind vom<br />

Zusatzübereinkommen folgende Parzellen der Gemeinde erfasst:<br />

KG Kettlasbrunn:<br />

4614, 4611, 4311/1, 4472, 4598, 4580, 4579, 4578, 4540, 4537, 4515, 4497, 4536, 4763,<br />

4577, 4608, 4610, 4620, 4621, 4615,<br />

KG Eibesthal<br />

4635<br />

Vizebürgermeister Waberer beantragt, der Gemeinderat wolle dem Abschluss des<br />

Zusatzübereinkommens mit der ASFINAG betreffend Grundeinlöse öffentliches Gut die<br />

Zustimmung erteilen.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

d) Abschnitt Schrick bis Poysbrunn, Verbindungsspange L3094 - B40,<br />

Abschluss eines Übereinkommens<br />

Für die Inanspruchnahme von Liegenschaften der Stadtgemeinde (Öffentliches Gut und<br />

Privateigentum) durch den Bau der Verbindungsspange zwischen der L 3094 und der B 40 ist<br />

ein Übereinkommen mit der Republik Österreich, vertreten durch die ASFINAG, abzuschließen.<br />

Gemäß Punkt II. „Beanspruchung und Ablöse“ werden folgende Parzellen der Gemeinde in<br />

Anspruch genommen:<br />

1300, KG Ebendorf<br />

1316, KG Ebendorf<br />

4541/2, KG Kettlasbrunn<br />

5861, KG <strong>Mistelbach</strong><br />

6782, KG <strong>Mistelbach</strong><br />

Privateigentum:<br />

Parz. 4541/2, KG Kettlasbrunn, Teilfläche von 5 m²<br />

Entsprechend der in Anspruch genommenen Teilflächen Privateigentum ergibt sich eine<br />

Gesamtentschädigung in der Höhe von € 16,45.<br />

Dieser Acker ist bis 2013 an Herrn Fichtl Friedrich verpachtet. Herr Fichtl ist über die<br />

Inanspruchnahme der Teilfläche von 5 m² durch die ASFIANG in Kenntnis zu setzen.<br />

Vizebürgermeister Waberer beantragt, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung erteilen.<br />

Einstimmig genehmigt.


Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 29 von 106<br />

Stadtamtsdirektion<br />

C) Grundverkäufe<br />

a) Bobolik Otto, Bründlgasse 1, 2130 Ebendorf<br />

Für den Ankauf einer Teilfläche der Gemeindeparz. 1244/2, KG Ebendorf, Widmung<br />

Grünland, wurde ein Ansuchen von Herrn Bobolik Otto gestellt. Er hat bisher die an seine<br />

Scheune angerenzende Teilfläche gepflegt und war bis dato der Meinung, die Teilfläche<br />

gehöre zu seinem Grundstück • 106 dazu. Herr Bobolik würde die Teilfläche auch im Falle des<br />

Ankaufes weiterhin pflegen.<br />

Da es im Sinne der Gemeinde liegt, dass die hinter der Scheune von Herrn Bobolik liegende<br />

Teilfläche weiterhin gepflegt wird, wurde vom GRA 2 am 20.09.2010 bzw. STR vom<br />

27.09.2010 der Verkauf an Herrn Bobolik zu einem Preis von € 15,00/m² befürwortet.<br />

Im Zuge der Vermessung hat sich nunmehr herausgestellt, dass eine Teilfläche von 3 m² des<br />

Grundstückes von Herrn Bobolik, Parz. • 106, durch eine Verkehrsfläche der Gemeinde<br />

beansprucht wird.<br />

Entsprechend Teilungsplan von DI Lebloch, GZ 7665/2010, kauft Herr Bobolik nunmehr eine<br />

Teilfläche der Gemeindeparzelle 1244/2 im Gesamtausmaß von 64 m² von der Gemeinde an<br />

und verkauft eine Teilfläche seiner Parz. •106 im Gesamtausmaß von 3 m² an die Gemeinde.<br />

Als Kaufpreis werden für beide Vertragspartner € 15,00/m² vereinbart. Unter Aufrechnung der<br />

von der Gemeinde anzukaufenden Teilfläche von 3 m² sind von Herrn Bobolik daher<br />

insgesamt € 915,00 zu bezahlen. Die mit der Errichtung und grundbücherlichen Durchführung<br />

des Vertrages verbundenen Kosten, Steuern und Gebühren sind von Herrn Bobolik zu tragen.<br />

Vizebürgermeister Waberer beantragt, der Gemeinderat wolle dem Verkauf seine Zustimmung<br />

erteilen.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

b) Prowaznik Heinrich und Lechner Maria, Gansterergasse 7/34, 1160 Wien<br />

Frau Marianne Pleyel war Eigentümerin des auf dem der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> zur Gänze<br />

gehörigen Grundstücks Parz. 1818/10, KG Frättingsdorf, als Superädifikat befindlichen<br />

Weinkellers mit Presshaus samt Kellerröhre mit der Grundstücksadresse 2132 Frättingsdorf,<br />

Wieselweg 113.<br />

Rechtlich war dadurch die Situation gegeben, dass Frau Pleyel zwar Eigentümerin des Kellers,<br />

nicht aber des Grundes auf dem der Keller steht, war. Frau Pleyel ersuchte daher um<br />

Abschluss einer Optionsvereinbarung mit der Gemeinde, dass sie bzw. ein von ihr namhaft<br />

gemachter Dritter (zukünftiger Käufer) die Teilfläche der Gemeinde im Gesamtausmaß von<br />

49 m 2 zu einem Preis von € 12,--/m 2 , sohin zum Gesamtpreis von € 588,-- ankaufen kann.<br />

Herr Ortsvorsteher Simon Hollaus ist mit dem Verkauf zu diesem Preis einverstanden.<br />

Der Stadtrat stimmte in seiner Sitzung vom 23.8.2010 dem Abschluss einer<br />

Optionsvereinbarung zu.<br />

Da Frau Pleyel den Keller zwischenzeitlich an Herrn Prowaznik Heinrich und Frau Lechner<br />

Maria verkauft hat, ersucht sie nunmehr um direkten Verkauf der unter dem Keller liegende<br />

Teilfläche der Gemeindeparzelle an die Käufer des Kellers.


Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 30 von 106<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Die mit der Erstellung und grundbücherlichen Durchführung des Vertrages anfallenden<br />

Steuern, Kosten und Gebühren sind vom Käufer zu tragen.<br />

Vizebürgermeister Waberer beantragt, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung erteilen.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

c) Üblauer Josef, Am Kirchenberg 24, 2132 Hörersdorf<br />

Bei einem Lokalaugenschein wurde festgestellt, dass Herr Josef Üblauer das an seine Parz. •332<br />

angrenzende Gemeindegrundstück Parz. 163/24 im Gesamtausmaß von 273 m² mitbenutzt.<br />

Unter anderem stehen auf der Gemeindeparzelle ein Gebäude zur Lagerung von Holz sowie –<br />

jedenfalls im Sommer - ein Swimmingpool. Die Scheune stand laut Aussage von Herrn Üblauer<br />

schon von jeher auf der Gemeindeparzelle und wurde ihm - nach seinen Angaben - im Rahmen<br />

einer Besprechung mit dem damaligen Ortsvorsteher, Herrn Koppensteiner, seinerzeit<br />

gestattet, das Grundstück kostenlos zu nutzen und eine Hütte zur Lagerung von Holz<br />

aufzustellen. Herr Üblauer gibt an, er habe die bereits bestehende Scheune vergrößert.<br />

Herr Üblauer benötigt die Teilfläche der Gemeinde zur Lagerung von Holz und als Garten und<br />

ist bereit, die Gemeindeparzelle zu einem Preis von max. € 15,--/m 2 , sohin zum Gesamtpreis<br />

von € 4.095,-- anzukaufen. Die Parzelle liegt zwar im Bauland, würde von Herrn Üblauer aber<br />

nur als Garten benutzt werden. Dieser Preis erscheint angemessen, da das angrenzende,<br />

steilere Grundstück, um € 12,--/m 2 an Herrn DI Klingler verkauft wurde und das Grundstück<br />

von der Gemeinde nicht anderweitig benötigt wird.<br />

Die mit der Erstellung und grundbücherlichen Durchführung des Vertrages anfallenden<br />

Steuern, Kosten und Gebühren sind vom Käufer zu tragen.<br />

Vizebürgermeister Waberer beantragt, der Gemeinderat wolle der Kündigung seine<br />

Zustimmung erteilen.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

D) Grundabtretungen<br />

a) Pfründe der römisch-katholischen Pfarrkirche zum heiligen Martin in <strong>Mistelbach</strong>,<br />

Marienplatz 1, 2130 <strong>Mistelbach</strong>, Parz. 770/3, KG <strong>Mistelbach</strong>, und<br />

Österreichische Provinz der Gesellschaft der des Göttlichen Heilands (Salvatorianer),<br />

Habsburgergasse 12, 1010 Wien, Parz. 774/3, KG <strong>Mistelbach</strong>,<br />

Laut Teilungsplan vom 13.03.1961, GZ 2512a, DI Albert Schleiter, sind die Parzellen 770/3<br />

und 774/3 seitens der Kirche unentgeltlich in das öffentliche Gut abzutreten. Diese<br />

Grundstücke liegen an der Bahnzeile und werden in der Natur als Zugang für das<br />

Lehrlingsheim benutzt. Wie aus dem Grundbuchsauszug ersichtlich, wurde der Teilungsplan<br />

seinerzeit zwar technisch durchgeführt und eine öffentliche Verkehrsanlage errichtet, die<br />

entsprechende Eigentumsübertragung auf die Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> wurde<br />

grundbücherlich jedoch bis dato noch nicht durchgeführt.


Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 31 von 106<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Die mit der grundbücherlichen Eintragung verbundenen Kosten trägt die Stadtgemeinde.<br />

Der GRA 2 war in seiner Sitzung vom 23.11.2010 damit einverstanden.<br />

Vizebürgermeister Waberer beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />

Zustimmung erteilen.<br />

Einstimmig genehmigt<br />

b) Seidl Gerhard, Ebendorfer Hauptstraße 76, 2130 Ebendorf<br />

Herr Seidl Gerhard hat aus Anlass der Änderung von Grundstücksgrenzen im Bauland gemäß<br />

§ 12 Abs. 1 Z 1 BauO 1996 entsprechend Teilungsplan des DI Karl Schweinhammer, GZ 8031,<br />

vom 22.07.2010, eine zwischen den Straßenfluchtlinien gelegene Teilfläche, Parz. 1476, KG<br />

Ebendorf, im Gesamtausmaß von 11 m² unentgeltlich an das öffentliche Gut abzutreten.<br />

Vizebürgermeister Waberer beantragt, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung erteilen.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

c) Wiesinger Josef und Ulrike, Ernstbrunner Straße 14-16, 2130 <strong>Mistelbach</strong><br />

Laut Bescheid des Bauamtes vom 28.7.2009, dessen integrierende Bestandteile Befund und<br />

Gutachten des Bausachverständigen vom 15.07.2010 sind, wurde auf dem Bauplatz Parz.<br />

5012/1, EZ 2261 sowie Parz. 5012/2, EZ 1946, KG Paasdorf, eine Baubewilligung unter der<br />

aufschiebenden Bedingung der Vorlage eines Grundbuchsbeschlusses über die Vereinigung<br />

der vom Bauansuchen betroffenen Liegenschaften erteilt.<br />

Zwischen der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> und den Bauwerbern ist eine Vereinbarung<br />

abzuschließen, aus der hervorgeht, dass Wiesinger Josef und Ulrike ihre ausdrückliche<br />

Einwilligung erteilen, dass ob der Trennstücke 1 (Teilfläche der Parz. 5012/1) und 5 (Teilfläche<br />

der Parz. 5013/1), KG Paasdorf, im Gesamtausmaß von 899 m² gemäß Teilungsplan des DI<br />

Swatschina, GZ 5297/09 vom 1.7.2010, das Eigentumsrecht für die Stadtgemeinde<br />

<strong>Mistelbach</strong>, öffentliches Gut, lastenfrei einverleibt wird.<br />

Für die ob der EZ 1804 einverleibten Pfandrechte sind vor Unterfertigung der Vereinbarung<br />

durch die Stadtgemeinde Löschungsquittungen von den derzeitigen Eigentümern der<br />

Teilflächen vorzulegen.<br />

Die mit der Errichtung und grundbücherlichen Durchführung dieser Vereinbarung<br />

verbundenen Kosten, Steuern und Gebühren sind von Wiesinger Josef und Ulrike zu tragen.<br />

Die ob der in EZ 2261 (Parz. 5012/1) sowie in EZ 1804 (Parz. 5013/1) eingetragene<br />

Dienstbarkeit der Duldung einer Leitung der EVN wird von der der Stadt <strong>Mistelbach</strong><br />

übernommen.<br />

Vizebürgermeister Waberer beantragt, der Gemeinderat wolle der Abtretung seine<br />

Zustimmung erteilen.<br />

Einstimmig genehmigt.


Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 32 von 106<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Zu 18.) Bestandverträge<br />

a) Gemeindewohnung Kirchengasse 11/4, 2130 <strong>Mistelbach</strong>,<br />

Kriterien für Vergabe der Wohnung<br />

Um die voraussichtlich ab 1. Jänner 2011 freiwerdende Gemeindewohnung Kirchengasse 11/4<br />

möglichst rasch wieder vermieten zu können, sollte mit der Renovierung nach Maßgabe der<br />

verfügbaren Ressourcen des Bauhofes Anfang 2011 begonnen werden.<br />

Nach der Renovierung der Wohnung Kirchengasse 11/4 entspricht diese der Ausstattungskategorie<br />

A. Entsprechend dem nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 16 Abs. 2 bis 4 MRG)<br />

für die Mietzinsbildung heranzuziehenden Richtwert für Niederösterreich von € 5,03/m²<br />

beträgt der Mietzins für den neu abzuschließenden Mietvertrag für die 42 m² große Wohnung<br />

dann € 232,39 inkl. USt. (€ 211,26 Mietzins Richtwert plus € 21,13 USt.). Die Gesamtmiete,<br />

bestehend aus dem Hauptmietzins von € 211,26, Umsatzsteuer € 21,13 sowie dem derzeitigen<br />

monatlichen Betriebskosten-Acconto von € 90 (inkl. USt.) beträgt somit € 322,40.<br />

Unter Berücksichtigung der geringen Größe der Wohnung, bestehend aus 2 Räumen samt<br />

Nebenräumen und des sozialen Aspektes wird empfohlen, die Wohnung wenn möglich an<br />

Personen wie bspw. eine Alleinerzieherin mit einem oder maximal zwei Kindern oder eine<br />

andere alleinstehende Person mit besonderen Bedürfnissen zu vermieten. Um Außenstände<br />

von vorne herein hintanzuhalten wird weiters empfohlen, diese Wohnung nur an Personen zu<br />

vergeben, die bereits bei der Anmeldung einen Nachweis über ein regelmäßiges Einkommen,<br />

mit dem die Miete bezahlt werden kann, erbringen können.<br />

Der GRA 2 hat in seiner Sitzung vom 23.11.2010 folgenden Beschluss gefasst:<br />

Beim Neuabschluss des Mietvertrages für die Wohnung Kirchengasse 11/4 erfolgt<br />

Mietzinsbildung entsprechend dem gesetzlichen Richtwert und beträgt die Miete daher<br />

€ 232,39 inkl. UST (€ 211,26 Mietzins Richtwert plus € 21,13 UST ) plus Betriebskosten-<br />

Acconto von derzeit € 90,00 sohin insgesamt € 322,40. Um die Einbringung der Miete zu<br />

sichern, wird die Wohnung ausschließlich an Personen vergeben, die einen Nachweis über ein<br />

entsprechend hohes regelmäßiges Einkommen erbringen können. Alleinstehende Mütter mit<br />

Kindern oder Menschen mit besonderen Bedürfnissen werden bevorzugt, um dem sozialen<br />

Aspekt der Gemeindewohnung Rechnung zu tragen.<br />

Vizebürgermeister Waberer beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />

Zustimmung erteilen.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

b) Gemeindewohnung Liechtensteinstraße 22a/6, Fertigstellung und Vermietung<br />

Laut Auskunft des zuständigen technischen Sachbearbeiters ist mit der Fertigstellung der<br />

Sanierung der Gemeindewohnung Liechtensteinstraße 22a/6 (ehemalige Wohnung der Familie<br />

Yalda) bis Ende Jänner zu rechnen. Die Wohnung kann somit voraussichtlich mit Februar<br />

wieder vermietet werden.


Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 33 von 106<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Für die Vergabe der Wohnung wurden im GRA 2 vom 20.09.2010 bzw. STR vom 27.09.2010<br />

folgende Kriterien Liechtensteinstraße 22a/6 einstimmig beschlossen:<br />

„Beim Neuabschluss des Mietvertrages für die Wohnung Liechtensteinstraße 22a/6 erfolgt<br />

Mietzinsbildung entsprechend dem gesetzlichen Richtwert und beträgt die Miete daher<br />

€ 516,23 inkl. UST zzgl. Betriebskosten- acconto von derzeit € 182,00, insgesamt sohin<br />

€ 698,23. Um die Einbringung der Miete zu sichern, wird die Wohnung ausschließlich an<br />

Mieter vergeben, die einen Nachweis über ein entsprechend hohes Einkommen aus geregelter<br />

Tätigkeit erbringen können. Familien mit Kindern werden bevorzugt.“<br />

Für die Wohnung Liechtensteinstraße 22a/6 liegen zwei aktuelle Bewerbungen vor:<br />

1. Frau Garu Maria, geboren am 30.01.1958, geschieden, lebt seit 1991 in <strong>Mistelbach</strong> und<br />

muss ihre derzeitige Unterkunft, Liechtensteinstraße 22, an der sie seit 2002 gemeldet ist,<br />

wegen Eigenbedarf der Vermieter bis spätestens 31. März 2011 aufgeben. Frau Garu hat<br />

sieben Kinder im Alter von 22 Jahren bis 9 Jahren, wovon ein Kind körperlich schwerst<br />

behindert ist.<br />

Aus den von Frau Garu vorgelegten Dokumentationen ist ersichtlich, dass sie über ein<br />

regelmäßiges entsprechendes monatliches Einkommen verfügt.<br />

2. Frau Hager Marion, geboren am 04.07.1967, geschieden, Angestellte im MZM,<br />

Alleinerzieherin von zwei Kindern (Tochter 15 Jahre, Sohn 19 Jahre nicht berufstätig), derzeit<br />

wohnhaft Ebendorfer Hauptstraße 102, Mietvertrag endet 2011.<br />

Frau Hager verfügt lt. ihren Angaben derzeit über ein entsprechendes monatliches Einkommen.<br />

Der GRA 2 hat in seiner Sitzung vom 23.11.2010 empfohlen, auf Grund der vorliegenden<br />

Dokumentation die Wohnung Liechtensteinstrasse 22a/6 an Frau Maria Garu zu der<br />

festgelegten Miete zu vergeben. Auf Grund der außergewöhnlich schweren Lebensumstände<br />

von Frau Garu wird aus sozialen Gründen auf die Kaution von drei Monatsmieten verzichtet.<br />

Der Mietvertrag wird spätestens mit 01.03.2010 abgeschlossen.<br />

Vizebürgermeister Waberer beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />

Zustimmung erteilen.<br />

Einstimmig genehmigt<br />

c) Weinlandstüberl, Franz Reuter, Mitschastraße 40, 2130 <strong>Mistelbach</strong>, Zurückziehung<br />

der Vertragsauflösung und Nachtrag zum Pachtvertrag<br />

Entsprechend dem Beschluss des Gemeinderates vom 05.07.2010 wurde der mit dem Betreiber<br />

des Weinlandstüberls, Franz Reuter, bestehende Pachtvertrag mit 31.12.2010 aufgelöst, um im<br />

Anschluss an das geplante Vergabeverfahren für das Gesundheitszentrum eine zeitgerechte<br />

Verwirklichung des Projektes Gesundheitszentrum zu ermöglichen.<br />

Das Weinlandstüberl wird nun nicht mehr als Standort für das Gesundheitszentrum benötigt.<br />

Um weiterhin Einkünfte aus dem Pachtzins für das Weinlandstüberl zu lukrieren, soll der<br />

derzeit noch bestehende Pachtvertrag weiterhin bestehen bleiben.


Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 34 von 106<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Herr Reuter ist grundsätzlich damit einverstanden, das Weinlandstüberl weiterhin entsprechend<br />

den im bestehenden Pachtvertrag vereinbarten Konditionen zu pachten. Damit allfällige zu<br />

tätigende Investitionen für den Pächter ökonomisch auch vertretbar sind, möchte Herr Reuter<br />

jedoch einen Kündigungsverzicht seitens der Gemeinde vereinbaren. Es soll daher in einem<br />

Nachtrag zum bestehenden Pachtvertrag ein zweijähriger Kündigungsverzicht seitens der<br />

Gemeinde vereinbart werden.<br />

Der GRA 2 hat in seiner Sitzung vom 23.11.2010 folgenden Beschluss gefasst:<br />

Um weiterhin Einnahmen für das Gebäude „Weinlandstüberl“ zu lukrieren, bleibt der mit<br />

Herrn Franz Reuter bestehende Pachtvertrag durch einvernehmliche Zurückziehung der<br />

Auflösung bestehen. Mit einem Nachtrag wird ein zweijähriger Kündigungsverzicht seitens der<br />

Gemeinde ab 01.01.2011 vereinbart.<br />

Vizebürgermeister Waberer beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />

Zustimmung erteilen.<br />

Einstimmig genehmigt<br />

Zu 19.) Löschung eines Wiederkaufsrechtes<br />

Holemar Ernst und Emma, KG <strong>Mistelbach</strong><br />

Notar Dr. Franz Schweifer, 2126 Laa/Thaya, Stadtplatz 32, ersucht um Zustimmung, dass das ob<br />

der den Ehegatten Ernst und Emma Holemar, Feldstraße 9, Laa an der Thaya, gehörigen<br />

Liegenschaft Parz. 3499/37, Grundbuch 15028 <strong>Mistelbach</strong>, zu Gunsten der Stadtgemeinde<br />

<strong>Mistelbach</strong> einverleibte Wiederkaufsrecht, gelöscht wird. Das Grundstück liegt in der Siedlung<br />

„Beim Stadtwald“, die Bauverpflichtung wurde durch die Errichtung des Wohnhauses Dr. Höllrigl-<br />

Straße 3 erfüllt.<br />

Der GRA 2 war in seiner Sitzung vom 23.11.2010 mit der vorliegenden Löschungserklärung<br />

einverstanden.<br />

Vizebürgermeister Waberer beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />

Zustimmung erteilen.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

Zu 20.) Raumordnungsprogramm und Bebauungsplan, Änderung 31, Stellungnahmen<br />

Die Änderung 31 des örtlichen Raumordnungsprogrammes u. Bebauungsplanes ist in der Zeit vom<br />

Montag, 27. September 2010 bis Montag, 8. November 2010, zur öffentlichen Einsichtnahme<br />

aufgelegen. Während der Auflagefrist wurden 12 Stellungnahmen abgegeben.<br />

Im Detail handelt es sich dabei um folgende Stellungnahmen:<br />

Zu 1.1.1. (Fenz, Frättingsdorf), 3.2.2. (Scheiner, Hörersdorf) und 8.10.3. (Dechanthof,<br />

<strong>Mistelbach</strong>)<br />

Das Amt der NÖ Landesregierung hat zu diesen Umwidmungspunkten in Vertretung der Republik


Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 35 von 106<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Österreich als Eigentümerin von Gewässergrundstücken im Gemeindegebiet von <strong>Mistelbach</strong><br />

mitgeteilt, dass grundsätzlich kein Einwand besteht. Es ist jedoch unbedingt darauf zu achten,<br />

dass entlang der Gewässer ausreichend breite Betreuungs- und Erhaltungsstreifen frei von<br />

jeglicher Verbauung gehalten werden.<br />

Stellungnahme des Bauamtes:<br />

Bei allen 3 Änderungen wurde dem Verlangen des Amtes der NÖ Landesregierung als Vertreterin<br />

des öffentlichen Wassergutes Rechnung getragen. Die Betreuung und Erhaltung der<br />

Wasserflächen ist in den gegenständlichen Bereichen so wie bisher möglich.<br />

Zu 8.10.3. (Dechanthof <strong>Mistelbach</strong>)<br />

Die ÖBB haben dazu folgende Stellungnahme abgegeben:


Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 36 von 106<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Stellungnahme des Bauamtes:<br />

Die Aussage der ÖBB, dass links und rechts der Bahn ein Wohngebiet geschaffen wird, ist<br />

unrichtig. In der Widmung Bauland-Sondergebiet ist ein ständiges Wohnen nicht zulässig.<br />

Hinsichtlich der Zufahrt wird angemerkt, dass schon jetzt die bestehende Eisenbahnkreuzung als<br />

Zufahrt zum Tierheim genutzt wird. Aufgrund der Größe des Bauland-Sondergebietes und der<br />

Tatsache, dass das neue Tierheim in der Kubatur in etwa dem Bestand entspricht, ist auch keine<br />

signifikante Frequenzerhöhung bei der Eisenbahnkreuzung zum Tierheim zu erwarten. Ebenfalls<br />

ist eine Einschränkung des Sichtbereiches aufgrund der Lage des Bauplatzes nicht zu erwarten.


Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 37 von 106<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Zu 9.10.4. (XXX-Lutz, <strong>Mistelbach</strong>)<br />

Die ÖBB haben dazu folgende Stellungnahme abgegeben:


Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 38 von 106<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Stellungnahme des Bauamtes:<br />

Die Aussage der ÖBB, dass links und rechts der Bahn ein Wohngebiet geschaffen wird, ist<br />

unrichtig. In der Widmung Bauland-Betriebsgebiet ist ein ständiges Wohnen nicht zulässig. Die<br />

Sichtverhältnisse bei der EK zum Koch Baustoffhandel sind nach Ansicht des Bauamtes<br />

ausreichend. Eine signifikante Frequenzsteigerung des Verkehrs ist nicht zu erwarten, weil die<br />

Widmung gleich bleibt. Es wird lediglich eine Bebauungsdichte anstatt einer Geschoßflächenzahl<br />

ausgewiesen.


Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 39 von 106<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Zu 10.10.5. (Siedlungserweiterungsgebiet Försterweg)<br />

Die ÖBB haben dazu folgende Stellungnahme abgegeben:


Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 40 von 106<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Stellungnahme des Bauamtes:<br />

Im gegenständlichen Bereich besteht schon seit etwa 20 Jahren eine Bauland-Widmung. Der zur<br />

Auflage vorgelegene Plan sieht zwar eine geringfügige Baulandserweiterung Richtung Westen vor.<br />

Gleichzeitig ist aber auch eine Widmungsänderung von Bauland-Wohngebiet auf Bauland-<br />

Kerngebiet vorgesehen. Das gewidmete Bauland weist zur Liegenschaft der ÖBB einen Abstand


Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 41 von 106<br />

Stadtamtsdirektion<br />

von ca. 35 bis 40 m auf. In diesem Streifen ist für eine Retention (für ein mögliches neues<br />

Siedlungsgebiet westlich der Bahn) auch ein Damm mit einer Kronenhöhe von ca. 3 m<br />

vorgesehen. Weiters gibt es für den gegenständlichen Bereich Lärmkarten, erstellt vom Büro<br />

Neunkirchen, wo, selbst bei einer Frequenzsteigerung, der zulässige Wert nicht überschritten wird<br />

(bei Dammschüttung).<br />

Die Immorent hat dazu folgende Stellungnahme abgegeben:


Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 42 von 106<br />

Stadtamtsdirektion


Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 43 von 106<br />

Stadtamtsdirektion


Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 44 von 106<br />

Stadtamtsdirektion


Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 45 von 106<br />

Stadtamtsdirektion


Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 46 von 106<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Stellungnahme des Bauamtes:<br />

Das Büro Fleischmann überarbeitete auf Auftrag der Immorent AG den Flächenwidmungs- und<br />

Bebauungsplan. Dabei wurden auch schon die Detailplanungen der Fachplaner Straßen,<br />

Wasserversorgung, Schmutz- und Oberflächenwasserentsorgung berücksichtigt. Es ergeben sich<br />

daraus geringfügige Änderungen: Abflachen der Ecken, aufgrund der Geländesituation kann im<br />

Nordosten auf einen Teil der Verkehrsfläche verzichtet werden, Verbreiterung der<br />

Erschließungsstraße im Westen um 1 m für die Ableitung des Oberflächenwassers in einen Graben<br />

- dadurch ergibt sich eine geringfügige Änderung eines möglichen Retentionsbereiches für eine<br />

Siedlungserweiterung westlich der Bahn.<br />

Seitens der Immorent besteht weiter der Wunsch, dass das südliche als BK-a-A9 ausgewiesene<br />

Bauland nur mehr durch einen 3 m breiten als „Weg anderer Art“ gewidmete Verkehrsfläche<br />

unterteilt wird. Die restliche Fläche soll anstelle von öffentlicher Verkehrsfläche dem angrenzenden<br />

Bauland-Kerngebiet zugeschlagen werden.<br />

Nach Rückfrage beim Wasserbauplaner (DI Theuer) teilte dieser mit, dass die Retentionskubatur<br />

innerhalb des Projektsgebietes nicht verringert werden darf, was tiefere Gräben und daher auch<br />

steilere Böschungen zur Folge hätte.<br />

Nach Ansicht des Bauamtes geht dann der Sinn der sog. „Naturnahen<br />

Oberflächenwasserableitung“ verloren. Geplant ist durch flache Geländemulden mit<br />

unterschiedlicher Tiefenlage für die zukünftigen Bewohner begeh-, bespiel- und erlebbare<br />

Grünzüge zu schaffen. Bei steileren Böschungen und womöglich bei vom<br />

Verkehrssachverständigen vorgeschriebenen Sicherungen (z.B. Leitplanken) geht ein Teil des<br />

Mehrwertes verloren. Da zweifellos auch die Wirtschaftlichkeit für das Projekt gegeben sein muss,<br />

wird daher vorgeschlagen, eine südlich zum Projektsgebiet im Eigentum der Gemeinde befindliche<br />

Liegenschaft in das Projektgebiet aufzunehmen. Diese Liegenschaft wäre sonst nur mit sehr<br />

hohem Aufwand erschließbar und verwertbar.<br />

Derzeit gibt es lt. Auskunft der örtlichen Erste Bank für das Projekt etwa 130 Interessenten. Diese<br />

teilen sich auf Einfamilienwohnhäuser, Reihenhäuser und Wohnungsinteressenten. Um möglichst<br />

ein vielfältiges Angebot zu schaffen, wurde vom Raumplanungsbüro Fleischmann eine<br />

unterschiedliche Bebauungsstruktur in den einzelnen Baufeldern ausgewiesen. Die ausgewiesenen<br />

Freihalteflächen werden gestrichen. Der Sinn der Freihalteflächen, nämlich die Retention von<br />

Niederschlagswasser auf Eigengrund der Bauwerber soll durch Bebauungsvorschriften bzw. die<br />

Durchsetzung im Bauverfahren sichergestellt werden. Dafür wurden vom Raumplanungsbüro<br />

Fleischmann folgende Bebauungsvorschriften ausgearbeitet:<br />

1. Die Versickerung von Niederschlagswässern von versiegelten Flächen und Dachflächen ist<br />

nur insofern zulässig, als dadurch keine Vernässungsgefahr für benachbarte Bauplätze<br />

entsteht.<br />

2. Die Ableitung von Niederschlagswässern von versiegelten Flächen und Dachflächen in die<br />

dafür vorgesehenen öffentlichen Ableitungsgräben und Retentionsmulden darf nur in<br />

einem solchen Ausmaß erfolgen, dass über die auf Eigengrund vorzusehene Retention (das<br />

sind 12 l/m² der jeweiligen Parzellengröße) hinausgeht.<br />

Das Bauamt führt dazu aus, dass diese Bebauungsvorschriften den Intentionen der naturnahen<br />

Oberflächenwasserableitung, nämlich das Retention schon am Anfang im kleineren Maße<br />

erforderlich ist, Folge geleistet wird. Dazu sind die vorgeschlagenen Bebauungsvorschriften<br />

durchaus anwendbar. Es sollte jedoch auch die Stellungnahme des bautechnischen<br />

Amtssachverständigen vom Amt der NÖ Landesregierung berücksichtigt werden. Jedenfalls muss<br />

die bestehende Verordnung der Bebauungsvorschriften für den „Försterweg“ abgeändert<br />

werden.


Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 47 von 106<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Zu 10.10.6. (Berufsschule)<br />

Frau Stacher Friederike, Franz Josef-Str. 121, 2130 <strong>Mistelbach</strong> und die ÖBB haben dazu folgende<br />

Stellungnahmen abgegeben:<br />

Stellungnahme des Bauamtes:<br />

Der bei der Auflage vorgelegene neue Bebauungsplan sieht für die Liegenschaft der Berufsschule,<br />

sowie bisher, als Bebauungsweise „freie Anordnung“ vor. Es wird daher lediglich die<br />

Geschoßflächenzahl und die Gebäudehöhe verändert. Bei der Bebauungsweise „freie<br />

Anordnung“ ist zu den seitlichen Nachbargrundstücken ein Bauwich einzuhalten. Dieser muss<br />

gemäß den Vorgaben des § 50 NÖ BO 1996 zumindest der halben Gebäudehöhe entsprechen.<br />

Ab einer Gebäudehöhe von mehr als 8 m und einer Länge der der Grundstücksgrenze<br />

zugewandten Gebäudefront von mehr als 15 m muss der Bauwich für jenen Teil der<br />

Gebäudefront, der über diese 15 m hinausreicht, der vollen Gebäudehöhe entsprechen<br />

(abgesetzte Gebäudefront).


Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 48 von 106<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Dies bedeutet, dass bei voller Ausnutzung der neuen Bebauungsbestimmungen das Gebäude<br />

weiter von der Grundgrenze zur Liegenschaft der Frau Stacher abgerückt werden muss.<br />

Angemerkt wird weiters, dass im § 6 NÖ BO 1996 lediglich das subjektive Recht des freien<br />

Lichteinfalles in einem Winkel von 45 Grad für bestehende oder mögliche Hauptfenster für die<br />

Nachbarn existiert. Ein Nebengebäude mit einer Gebäudehöhe von max. 3 m ist natürlich nach<br />

wie vor zulässig.


Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 49 von 106<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Stellungnahme des Bauamtes:<br />

Die Aussage der ÖBB, dass links und rechts der Bahn ein Wohngebiet geschaffen wird, ist<br />

unrichtig. In der Widmung Bauland-Sondergebiet ist ein ständiges Wohnen nicht zulässig. Weiters<br />

wird darauf hingewiesen, dass die nächste Bahnkreuzung in der Parkgasse bereits mittels<br />

Schranken geregelt wird.


Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 50 von 106<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Der GRA 2 hat in seiner Sitzung vom 23.11.2010 folgenden Beschluss gefasst:<br />

Die Betreuung und Erhaltung der Wasserflächen wurde bei den einzelnen Auflagepunkten soweit<br />

wie möglich berücksichtigt. Ebenfalls ergeben sich aufgrund der neuen Festlegungen im<br />

Flächenwidmungs- und Bebauungsplan keine signifikanten Veränderungen hinsichtlich der<br />

Frequenzen der Eisenbahnkreuzungen. Die Stellungnahmen des Amtes der NÖ Landesregierung<br />

und die Stellungnahmen der ÖBB werden nicht als Abänderungen sondern als Hinweis aufgefasst.<br />

Dafür ist beispielsweise beim Försterweg eine Fläche für einen Lärmschutzdamm freigehalten.<br />

Die von der Immorent AG nach der Detailplanung beantragte Adaptierung des Flächenwidmungs-<br />

und Bebauungsplanes soll mit Ausnahme der Baulandserweiterung im Bereich BK-a-A9 Folge<br />

geleistet werden. Es sollen jedoch nicht Flächen zu Lasten der Hochwassersicherheit bzw. der<br />

Ausführungsqualität in Bauland gewidmet werden. Durch steilere Böschungen geht der<br />

Mehrwert, nämlich bespiel-, begeh- und erlebbare Grünflächen verloren.<br />

Im Auflageentwurf des Bebauungsplanes ist für die Liegenschaft der Landesberufsschule in der<br />

Franz Bayer-Straße im BB-Plan die Bebauungsvorschrift „freie Anordnung“ festgelegt. Dadurch ist<br />

zu den seitlichen Grundgrenzen ein Bauwich einzuhalten. Der Bauwich beträgt zumindest die<br />

halbe Gebäudehöhe und ab einer Gebäudehöhe über 8 m und einer zur Grundstücksgrenze<br />

zugewandten Gebäudefront über 15 m, für den Gebäudeteil über 15 m, die gesamte<br />

Gebäudehöhe (z.B. Bei voller Ausnutzung der Gebäudehöhe beträgt der Abstand zur<br />

Grundgrenze zumindest 7,5 m und wenn der zur Grundstücksgrenze zugewandte Gebäudeteil<br />

mehr als 15 m beträgt, muss die Gebäudefront ab 15 m abgesetzt werden. Für diesen Teil beträgt<br />

der Abstand dann zumindest 15 m zur Grundgrenze.)<br />

Die Regelungen der NÖ Bauordnung 1996 werden als ausreichend empfunden. Nach Abwägen<br />

der Interessen sollen die Bebauungsvorschriften, sowie im Auflageentwurf, verordnet werden.<br />

Vizebürgermeister Waberer beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />

Zustimmung erteilen.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

Zu 21.) Raumordnungsprogramm und Bebauungsplan, Änderung 31, Begutachtung<br />

Die Überprüfungsverhandlung für die Änderung 31 mit dem raumordnungs- und bautechnischen<br />

Amtssachverständigen fand am 22.11.2010 im Bauamt statt. Der bautechnische Sachverständige<br />

hat seine Stellungnahme gleich abgegeben. Diese lautet wie folgt:<br />

31. Änderung des Bebauungsplanes in den KG Frättingsdorf,<br />

Hörersdorf, Eibesthal, Kettlasbrunn und <strong>Mistelbach</strong><br />

Die Verfahrensunterlagen zur Änderung des örtl. Raumordnungsprogrammes und<br />

Bebauungsplanes wurden gemeinsam besprochen und als Ergebnis wird folgendes festgehalten:<br />

Die Änderung des Bebauungsplanes im Bereich des Stadterweiterungsgebietes „Försterweg“ ist<br />

Gegenstand des laufenden Änderungsverfahrens und wird vom Büro DI Fleischmann bearbeitet.<br />

Alle übrigen Änderungspunkte wurden vom Büro DI Friedmann & Aujesky OG ausgearbeitet.<br />

Aus bautechnischer Sicht wird zu den gegenständlichen Änderungspunkten folgendes angemerkt:


Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 51 von 106<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Zu A) Stellungnahme zum Verordnungstext:<br />

Zu § 9 Abs. 6:<br />

Der Abs. 6 im § 9 der Bebauungsvorschriften steht grundsätzlich nicht im Widerspruch zur<br />

Gesetzeslage. Dennoch wird angeregt zu prüfen, ob die Bauteile, Aufzüge oder Stiegenhäuser als<br />

Beispiele angeführt werden sollen, um die Möglichkeit zu erhalten, auch jene Bauteile<br />

miteinzubeziehen, die zur Zeit noch nicht eindeutig bestimmt werden können, wie z.B.<br />

Solaranlagen.<br />

Zu 10.10.5 „Försterweg“:<br />

Nach der Novellierung der NÖ BO 1996 ist vorgesehen, dass im § 69 Abs. 2 die Zif. 19 bzw. Zif.<br />

20 neu zu den bestehenden Bestimmungen angefügt werden. In der Zif. 19 sind die Zonen, in<br />

denen eine Versickerung von Niederschlagswässern von versickerten Flächen oder Dachflächen in<br />

einem anzugebenden Ausmaß eingeschränkt oder untersagt werden können, nunmehr in den<br />

Bebauungsbestimmungen zulässig.<br />

Weiters können nach Zif. 20 Zonen, in denen die Ableitung von Niederschlagswässern von<br />

versickerten Flächen oder Dachflächen in einen dafür vorgesehenen Kanal oder in einen Vorfluter<br />

untersagt oder in einem anzugebenden Ausmaß eingeschränkt werden.<br />

Aufgrund dieser Bestimmungen wurde versucht, eine Regelung in den Bebauungsbestimmungen<br />

aufzunehmen. In dieser Bestimmung ist neben der Retentionsgröße zusätzlich die Ableitung der<br />

anfallenden Niederschlagswässer vorgesehen. Dieser Vorgangsweise erscheint aus bautechnischer<br />

Sicht problematisch und daher wird angeregt zu prüfen, ob in der Bebauungsbestimmung<br />

ausschließlich die Größe des Retentionsvolumens festgelegt wird. Die Bemessungsgrundlage ist im<br />

Erläuterungsbericht zu definieren und zu begründen.<br />

Die Betriebsanleitung, in welchem Zeitraum das gesammelte Niederschlagswasser in den Kanal<br />

entleert werden darf, wäre innerhalb eines baubehördlichen Genehmigungsverfahrens zu<br />

bestimmen.<br />

Zusammenfassung:<br />

Weiters wird angeregt, in der Endausfertigung der Verordnung neben dem Verordnungstext,<br />

bestehend aus fünf Paragraphen die Gesamtbebauungsbestimmung einzuarbeiten.<br />

Zu B) Stellungnahme zur Plandarstellung:<br />

Voraussetzung für die Festlegungen im Bebauungsplan ist die Übereinstimmung mit dem örtl.<br />

Raumordnungsprogramm (Flächenwidmungsplan). Sollte diese Übereinstimmung in einzelnen<br />

Bereichen nicht gegeben sein, ist die Stellungnahme in diesen Bereichen gegenstandslos.<br />

Zu 1.1.1 (Fenz, Planblatt FR-3):<br />

Aus bautechnischer Sicht sind die geplanten Änderungen nicht im Widerspruch zur Gesetzeslage.<br />

Zu 2.2.1 (Bittmann, Planlatt HÖ-10):<br />

Aus bautechnischer Sicht sind die geplanten Änderungen nicht im Widerspruch zur Gesetzeslage.<br />

Zu 3.2.2. (Scheiner, Planblatt HÖ 7 und 8):<br />

Beim Weg anderer Art ist die Kotierung außerhalb der Straßenfluchtlinien vorzunehmen. Alle<br />

anderen Änderungen sind aus bautechnischer Sicht nicht im Widerspruch zur Gesetzeslage.<br />

Zu 4.4.1 (Gemeinde, Planblatt EI-25):<br />

Aus bautechnischer Sicht sind die geplanten Änderungen nicht im Widerspruch zur Gesetzeslage.<br />

Zu 5.5.2 (Grenzänderung Wirtschaftspark, Planblatt KE 32B, 32D und 32F)<br />

Bei neuen Verkehrsflächen sind die Straßenbreiten und die Straßenniveaus festzulegen.<br />

Zu 6.10.1 (Klinikum, Planblatt <strong>MB</strong> 47 und <strong>MB</strong> 55):


Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 52 von 106<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Bei der Festlegung der freien Anordnung von Gebäuden ist immer die Geschoßflächenzahl im<br />

Kreissegment einzutragen. Ein entsprechender Nachtrag ist vorzunehmen. Bei neuen<br />

Verkehrsflächen sind die Straßenbreiten und die Straßenniveaus festzulegen.<br />

Aus dem vorgenannten Grund wird angeregt zu prüfen, ob die derzeit gültige offene<br />

Bebauungsweise weiterhin im Bebauungsplan festgelegt bleiben soll und keine Bebauungsdichte<br />

dargestellt werden muss.<br />

Zu 7.10.2 (Gesundheitszentrum, Planblatt <strong>MB</strong>/LA 54 und LA/<strong>MB</strong> 61):<br />

Aus bautechnischer Sicht sind die geplanten Änderungen nicht im Widerspruch zur Gesetzeslage.<br />

Zu 8.10.3 (Dechanthof, Planblatt <strong>MB</strong>/KE-49 D)<br />

Aus bautechnischer Sicht sind die geplanten Änderungen nicht im Widerspruch zur Gesetzeslage.<br />

Zu 9.10.4 (XXXLutz, Planblatt <strong>MB</strong> 49A und <strong>MB</strong>/EB 57)<br />

In dem betroffenen Baulandbereich ist die Baulandwidmung „BB“ eindeutig nachzutragen.<br />

Aus bautechnischer Sicht sind die geplanten Änderungen nicht im Widerspruch zur Gesetzeslage.<br />

Zu 10.10.5 („Försterweg“, Planblatt <strong>MB</strong> 38)<br />

In dem Gutachten der Kanzlei DI Michael Fleischmann vom September 2010 sind im<br />

Erläuterungsbericht des Techn. Büros DI Friedmann & Aujesky OG vom 20.9.2010 enthalten,<br />

wobei die einzelnen Änderungen beschrieben und begründet sind. Grundsätzlich ist kein<br />

Widerspruch der Festlegungen gegenüber dem Gesetzesrahmen aus bautechnischer Sicht zu<br />

erkennen, dennoch wird darauf hingewiesen, dass die Festlegungen in einem Kreissegment sich<br />

innerhalb eines Baulandbereiches nicht wiederholen müssen und bei den Verkehrsflächen wie z.B.<br />

„Weg anderer Art“ die entsprechende Signatur im Bebauungsplan einzutragen ist.<br />

Zu 10.10.6 (Schule, Planblatt <strong>MB</strong> 40)<br />

Aus bautechnischer Sicht sind die geplanten Änderungen nicht im Widerspruch zur Gesetzeslage.<br />

Stellungnahme des Bauamtes:<br />

Durch die Stellungnahme des bautechnischen Amtssachverständigen ergeben sich keine<br />

wesentlichen Änderungen zum Auflageentwurf. Das Bauamt empfiehlt daher, sowie vom<br />

Sachverständigen beschrieben, die Bebauungsbestimmungen, sowie vorgeschlagen, anzupassen<br />

und als Anhang zur Verordnung neu zu fassen. Weiters soll, sowie angeregt, im Bereich des<br />

Weinviertel Klinikums anstelle von „freier Anordnung“, offene Bebauungsweise festgelegt<br />

werden. Dies hat rein formale Gründe und keine Auswirkungen auf die Nachbarschaft. Die<br />

anderen formalen Vorschläge sollen ebenfalls eingearbeitet werden, haben aber rechtlich keine<br />

Bewandtnis.<br />

Der Raumordnungssachverständige hat noch keine schriftliche Stellungnahme abgegeben. Im<br />

Zuge der Planbesprechung und des Lokalaugenscheines hat er jedoch darauf hingewiesen, dass<br />

für die Widmung des Weinviertelklinikums Ergänzungen, nämlich Stellungnahme eines<br />

verkehrstechnischen Amtssachverständigen zur neuen Verkehrsführung und ein Nachweis der<br />

Baulandeignung, erforderlich sind. Weiters soll im Bebauungsplan dort wo eine Gebäudehöhe mit<br />

11 m festgelegt ist, auch eine 30%ige Bebauungsdichte ausgewiesen werden. Damit kann die<br />

Ausweisung eines Grüngürtels entfallen. Andernfalls müssten weitere tiefgreifende<br />

Untersuchungen durchgeführt werden, weil angenommen werden muss, dass die Verbauung der<br />

Liegenschaft in ähnlicher Dichte wie beim „Altbau“ erfolgen kann.<br />

Aus Sicht des Bauamtes können diese Bedingungen erfüllt werden, weil einerseits das<br />

gegenständliche Projekt in diesem Bereich mehrheitlich private Verkehrsflächen und Grünflächen<br />

vorsieht und andererseits schon das Weinviertelklinikum Bodenuntersuchungen durchgeführt hat.<br />

Diese können, sowie ein Gutachten von DI Fuchs, dem Erläuterungsbericht angeschlossen werden.


Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 53 von 106<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Zum Tierheim Dechanthof hat der Sachverständige ausgeführt, dass ein Grüngürtel bzw. eine<br />

Freihaltefläche entlang der Zaya wünschenswert wäre. Weiters hat das Bauland-Sondergebiet<br />

keinen Anschluss über „<strong>Mistelbach</strong>er Gebiet“ an die B 40. Dazu wird empfohlen, zuerst im<br />

Gemeindegebiet Wilfersdorf eine Umwidmung für den betreffenden Bereich durchzuführen. Dann<br />

kann mit Gemeinderatsbeschluss von der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> und Marktgemeinde<br />

Wilfersdorf eine Gemeindegrenzenänderung durchgeführt werden.<br />

Zu C) Der raumordnungstechnische Sachverständige hat zum Verfahren folgende<br />

Stellungnahme abgegeben:<br />

Gegenstand der Beurteilung sind die von der Abteilung Bau- und Raumordnungsrecht<br />

übermittelten Auflageunterlagen zur Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes in<br />

den genannten KG. Dazu wurde vom Büro Dipl. Ing. Friedmann & Aujesky im September<br />

2010 ein Änderungsentwurf ausgearbeitet, in dem die Änderungen planlich dargestellt,<br />

beschrieben und begründet sind. Nach einer Durchsicht der vorliegenden Unterlagen sowie<br />

einer Besprechung mit Lokalaugenschein in der Gemeinde am 22. November 2010<br />

wird auf folgende Probleme / Defizite hingewiesen:<br />

Zur strategischen Umweltprüfung:<br />

• Auf die notwendige Ergänzung der Screening Unterlagen betreffend den Änderungspunkt<br />

8.10.3 Widmung von „BS-A1-Tierheim“ wird nochmals hingewiesen (s. Stellungnahme vom 8.<br />

Oktober 2010).<br />

• Zur geplanten Erweiterung des Landesklinikums wurde zu den vorgelegten Scoping-<br />

Unterlagen darauf hingewiesen, dass die SUP in erster Linie auf das geplante Bauprojekt und<br />

nicht auf das tatsächliche Bebauungspotential abzielt, das durch die 1,5 ha große<br />

Baulandfläche geschaffen wird (s. Stellungnahme vom 5. Oktober 2010). In der Besprechung<br />

wurde dazu vereinbart, das Bebauungspotential durch unterschiedliche Bebauungsdichten im<br />

Bebauungsplan einzuschränken. Durch diese Maßnahme sollte es möglich sein, die Bedenken<br />

auszuräumen.<br />

Zu den Änderungen:<br />

1.1.1. KG Frättingsdorf, Verkehrsflächenkorrektur, Streichung eines Ggü:<br />

Am westlichen Ortsrand von Frättingsdorf gibt es nördlich des <strong>Mistelbach</strong>es einen noch teilweise<br />

unbebauten Baulandstreifen. Die Erschließung dieses Baulandes ist durch eine Verkehrsfläche<br />

südlich des Baches über Brückenbauwerke möglich bzw. bereits erfolgt.<br />

Zusätzlich sieht der Flächenwidmungsplan eine Verkehrsflächenwidmung nördlich des Baches in<br />

einer Breite von 10 m vor. Da die Verkehrsfläche in dieser Breite nicht notwendig ist, soll sie auf 6<br />

m verschmälert und gleichzeitig eine schmale Ggü-Widmung entlang des Baches gestrichen<br />

werden.<br />

Grundsätzlich ist es sinnvoll, die Erschließung dieses Bereiches zu überdenken, da sie in der<br />

derzeitigen Form nicht optimal ist. Nur ändert die ausschließliche Verschmälerung der<br />

Verkehrsfläche nichts an der zusätzlichen Problematik, dass die Verkehrsfläche zu kurz ist, um den<br />

gesamten Baulandstreifen zu erschließen. Es wird daher angeregt, eine verbesserte Variante mit<br />

einer Verlängerung der Verkehrsfläche und der Anordnung eines Umkehrplatzes an deren Ende<br />

auszuarbeiten. Um eine anteilsmäßig gerechte Aufteilung der Verkehrsfläche auf alle betroffenen<br />

Grundeigentümer zu erreichen, könnte auch die Widmung des noch unbebauten Baulandes als<br />

Aufschließungszone mit einer entsprechenden Freigabebedingung angedacht und damit<br />

zusätzlich eine zweckmäßige Parzellierung erreicht werden.


Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 54 von 106<br />

Stadtamtsdirektion<br />

6.10.1, KG <strong>Mistelbach</strong>, Erweiterung von BS-Krankenhaus anstelle von Ggü bzw. BW:<br />

Die Umwidmung betrifft eine etwa 1,5 ha große Fläche, die im Südwesten an das Krankenhaus<br />

anschließt. Im Erläuterungsbericht sind die Notwendigkeit und die Motive für die Erweiterung<br />

umfassend und nachvollziehbar dokumentiert. Im Besonderen soll durch die Umgestaltung mit Zu-<br />

und Umbau des Krankenhauses die Logistik und Funktionalität sowie die gesamte<br />

Verkehrsabwicklung verbessert werden. Zu zwei offenen Fragen sollte der Erläuterungsbericht<br />

ergänzt werden. Beim Areal handelt es sich um einen in Teilbereichen steil nach Süden<br />

abfallenden Hangbereich. Für eine Bebauung stellt die Beschaffenheit und Tragfähigkeit des<br />

Unterrundes eine wesentliche Voraussetzung dar, die laut Auskunft durch die Gemeindevertreter<br />

bereits untersucht wurde. Das betreffende geotechnische Gutachten vom 28.9.2010 wurde von<br />

der 3P Geotechnik ZT Gmbh erstellt und zwischenzeitlich an RU2 übermittelt. Aus diesem<br />

Gutachten ist folgendes abzuleiten:<br />

Im Bereich der Erweiterungsfläche wurden die Grundstücke Nr. 4584/2, 4585/4 und 4609<br />

geotechnisch untersucht, das sind jene Grundstücke, auf denen laut Projektunterlagen der Zubau<br />

bzw. der Bau des Parkdecks geplant sind. Mit Hilfe der Ergebnisse der Untersuchung, die im<br />

Gutachten dokumentiert sind, wurden ein konkreter Gründungsvorschlag differenziert für die<br />

einzelnen Bauteile, sowie ein Vorschlag für die Herstellung der Baugrube ausgearbeitet. Daraus<br />

lässt sich der Schluss ziehen, dass die untersuchten Bereiche unter Berücksichtigung der im<br />

Gutachten definierten Bedingungen und vorgeschlagenen Maßnahmen grundsätzlich bebaubar<br />

sind. Im Gutachten wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass „die Ergebnisse der<br />

bodenphysikalischen Untersuchungen nur für die untersuchten Proben repräsentativ sind. Eine<br />

Extrapolation der Ergebnisse auf andere Bereiche ist nicht ohne Rücksprache mit dem<br />

Geotechniker zulässig“ (Zitat aus dem Gutachten). Demnach treffen die Ergebnisse nur auf den<br />

untersuchten Teil zu und wäre für den mindestens ebenso großen nicht untersuchten Teil der<br />

geplanten BS-Widmung eine ergänzende Bestätigung der Baulandeignung einzuholen und dem<br />

Bericht beizulegen.<br />

Die zweite offene Frage betrifft die Anbindung der zukünftigen Zu- und Ausfahrt an die<br />

Liechtensteinstraße, deren verkehrstechnische Machbarkeit ebenfalls dokumentiert werden sollte.<br />

Dazu wurde zusammen mit dem geotechnischen Gutachten eine Stellungnahme des<br />

verkehrstechnischen ASV DI Fuchs übermittelt (AV vom 24.11.2010). In dieser Stellungnahme sind<br />

Vorschreibungen betreffend die Anbindung formuliert, es werden jedoch keine grundlegenden<br />

Einwände vorgebracht.<br />

Wie bereits oben beschrieben hat sich zusätzlich die Frage nach einer differenzierten Widmung<br />

der Erweiterungsfläche gestellt, da laut dem vorliegenden Konzept nur ein vergleichsweise<br />

kleiner Teil der baulichen Erweiterung des Krankenhauses dient. Ein relativ großer Teil der Fläche<br />

wird für die Zufahrt bzw. für ein Parkdeck in Anspruch genommen. Sowohl für das Parkdeck, als<br />

auch für die Zufahrt mit Stützmauern und ev. auch einem Lift wird aber von der Stadtgemeinde<br />

eine einheitliche Baulandwidmung bevorzugt. Die Bebaubarkeit soll durch entsprechende<br />

Bebauungsdichten im Bebauungsplan geregelt und entsprechend eingeschränkt werden.<br />

(Hinweis: Im Hinblick auf die fehlende geotechnische Untersuchung für den laut Projekt nicht<br />

baulich genutzten Teil des BS könnte eine Widmungsdifferenzierung ev. doch wieder interessant<br />

sein.)<br />

8.10.3, KG <strong>Mistelbach</strong> Dechanthof, Widmung von BS-A1-Tierheim<br />

Es bestehen keine grundsätzlichen Einwände zur geplanten Widmung des an diesem Standort<br />

bereits seit Jahren bestehenden Tierheims als Bauland-Sondergebiet. Zu dokumentieren wäre noch<br />

die natürliche Baulandeignung insbesondere die Hochwassersicherheit des Areals im Sinne des HQ<br />

100. Zusätzlich hat die Besprechung ergeben, dass die Zufahrt mit Parkplatz und auch ein kleiner<br />

Teil des Tierheimareals im Gemeindegebiet der Nachbargemeinde Wilfersdorf liegen. Die<br />

Freigabebedingung „Herstellung einer funktionsgerechten Verkehrserschließung“ kann daher nur


Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 55 von 106<br />

Stadtamtsdirektion<br />

durch die Schaffung entsprechender Widmungsvoraussetzungen in Wilfersdorf erfüllt werden.<br />

Dazu ist eine Abstimmung mit der Nachbargemeinde erforderlich. Um eine Pufferzone zur Zaya zu<br />

schaffen wurde im Rahmen der Besprechung vereinbart, im Bebauungsplan eine hintere<br />

Baufluchtlinie festzulegen.<br />

9.10.4, KG <strong>Mistelbach</strong>, Widmungsanpassungen im Stadterweiterungsgebiet Försterweg:<br />

Das von der Widmungsänderung betroffene Gebiet ist als Bauland-Wohngebiet-A10, Vö, Gspi<br />

bzw. Gp gewidmet. Zur Ausgangssituation und den Gründen für die beabsichtigten<br />

Widmungsanpassungen gibt es eine gesonderte Aufbereitung durch das Planungsbüro DI Michael<br />

Fleischmann vom September 2010. Aufgrund der detailgenauen und ausführlichen Beschreibung<br />

sind die Änderungen beim Erschließungssystem, der Baulandkonfiguration, beim Standort für den<br />

Spielplatz und im Bereich der Gp-Widmung entlang der Bahntrasse nachvollziehbar und in der<br />

beabsichtigten Form möglich. Zusätzlich sieht der Entwurf auch eine Änderung der Widmungsart<br />

des rund 3 ha großen Baulandes von derzeit BW in BK vor. Das Gebiet liegt am nördlichen<br />

Stadtrand von <strong>Mistelbach</strong>, es handelt sich um ein typisches Siedlungserweiterungsgebiet.<br />

Begründet wird die Änderung mit einer langfristig beabsichtigten Entwicklung eines<br />

Stadtteilzentrums in diesem Bereich, sowie mit der geringfügigen Verschmälerung der Pufferzone<br />

zur Bahntrasse, da die BKWidmung höhere Immissionswerte erlaubt. Aus fachlicher Sicht ist eine<br />

wesentliche Änderung der Planungsgrundlagen, die eine Umwidmung in BK rechtfertigen könnte,<br />

aus mehreren Gründen nicht gegeben:<br />

• �In <strong>Mistelbach</strong> gibt es kein verordnetes örtliches Entwicklungskonzept aus dem eine besondere<br />

Funktion dieses Stadtentwicklungsgebietes abgeleitet werden könnte.<br />

• �Im Stadtentwicklungsplan, der vom Gemeinderat im Jahr 2006 beschlossenen wurde, ist die<br />

Hauptfunktion für den Stadterweiterungsbereich Franz Bayer Straße und Försterweg mit<br />

„Großvolumiger Wohnbau & Schule“ definiert. Eine Zentrumsfunktion ist daraus nicht<br />

abzuleiten. Es liegen auch sonst keine Studien und / oder Untersuchungen vor aus denen<br />

hervorgeht, dass die Entwicklung eines weiteren Zentrums in <strong>Mistelbach</strong> an diesem Standort<br />

notwendig und sinnvoll ist.<br />

• Im Nahbereich gibt es bereits einen Nahversorger in Form eines Billa Marktes an der Oberhofer<br />

Straße. Falls sich ein Bedarf an weiteren Versorgungseinrichtungen zeigen sollte wäre es auch<br />

eine Überlegung wert, evt. diesen Standort dafür ins Auge zu fassen. Zusätzlich können<br />

notwendige Versorgungseinrichtungen auch in der Widmung BW untergebracht werden.<br />

• Die Widmung von BK ermöglicht es, für Wohnbauprojekte höhere Wohnbauförderungen in<br />

Anspruch zu nehmen. Der Sinn dieser höheren Förderung liegt unter anderem darin, einen<br />

Ausgleich für den höheren Aufwand für Wohnbauprojekte in zentralen und dichter bebauten<br />

Siedlungsstrukturen zu schaffen. Durch großflächige BK-Widmungen in<br />

Siedlungserweiterungsgebieten würde dieses Instrument der Wohnbauförderung<br />

zweckentfremdet.<br />

Die weiteren Änderungspunkte betreffen kleinräumige Korrekturen bzw. Anpassungsmaßnahmen,<br />

die ausreichend aufbereitet und begründet sind. Dazu sind keine fachlichen<br />

Probleme festzustellen:<br />

• 2.2.1. KG Hörersdorf, Abgrenzungskorrektur zwischen VÖ und BA<br />

• 3.2.2. KG Hörersdorf, Widmung eines schmalen Streifens innerhalb von BW als Vö<br />

• 4.4.1. KG Eibesthal, Abgrenzungskorrektur zwischen VÖ und BA<br />

• 5.5.2. KG Kettlasbrunn, Interkommunales Betriebsgebiet mit Wilfersdorf: Verbesserung des<br />

Erschließungssystems, Darstellung der Änderung der Gemeindegrenze zu Wilfersdorf<br />

• 7.10.2. KG <strong>Mistelbach</strong>, Bereich Weinlandbad, Abgrenzungskorrektur zwischen Gspo und BS<br />

und Neuwidmung von Vö


Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 56 von 106<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Stellungnahme des Bauamtes:<br />

Frättingsdorf:<br />

Derzeit wird der nördliche Bereich des Baulandes beim Straßenzug „Zur Mistelquelle“ mittels<br />

Brücken über die Mistel aufgeschlossen. Zwei Brücken (in Form von Rohrdurchlässen) wurden erst<br />

letztes Jahr errichtet. Der Flächenwidmungsplan sieht derzeit eine 10 m breite Straße vor, welche<br />

nun auf 6 m verringert werden soll. Diese Straße führt jedoch nicht bis zu den letzten als Bauland<br />

gewidmeten Grundstücken. Geplant war, diese Grundstücke über Rohrdurchlässe zu erschließen.<br />

Diesbezüglich ist bereits auch die Schmutzwasser- und Wasserleitungsinfrastruktur so vorgesehen.<br />

<strong>Mistelbach</strong> – Landesklinikum Weinviertel:<br />

In der Stellungnahme von DI Hois wird eine Verdichtung der Bodenuntersuchungen gefordert.<br />

Derzeit wurde der Nachweis nur über die tatsächlich vom Zubau betroffenen Flächen geführt.<br />

Nach Rücksprache mit Herrn DI Kunz von der Landesholding besteht für den restlichen Bereich<br />

grundsätzlich Baulandeignung. Das entsprechende ergänzende Gutachten wird noch<br />

ausformuliert und nachgeliefert.<br />

<strong>Mistelbach</strong> – Dechanthof Tierheim:<br />

Die Dokumentation der natürlichen Baulandeignung, insbesondere der Hochwassersicherheit des<br />

Areales im Sinne des HQ 100 wurde bereits nachgeliefert. Da unmittelbar südlich der Zaya der<br />

tieferliegende Teil als hochwassersicher (Baulandwidmung Reitstall) ausgewiesen wurde, kann von<br />

einer Hochwassersicherheit beim geplanten Tierheim ausgegangen werden (Geländeunterschied<br />

ca. 1 m). Weiters wurden bereits Gespräche mit der Gemeinde Wilfersdorf über die Schaffung der<br />

Widmungsvoraussetzungen in Wilfersdorf geführt. Geplant ist, die Widmung in Wilfersdorf zuerst<br />

durchzuführen und danach die Gemeindegrenzen zu verlegen.<br />

<strong>Mistelbach</strong> – Siedlungserweiterungsgebiet Försterweg:<br />

Hier ist beabsichtigt, das Bauland vom Bauland-Wohngebiet in Bauland-Kerngebiet umzuwidmen.<br />

Diese Änderung wurde aus fachlicher Sicht vom Sachverständigen nicht stattgegeben. Begründet<br />

wurde dies im Wesentlichen damit, dass kein Entwicklungskonzept vorliegt, wo eine Verdichtung<br />

des Baulandes bzw. eine dadurch mögliche geänderte Nutzung in diesem Bereich ausgewiesen ist.<br />

Empfohlen wird daher die Widmung Bauland-Wohngebiet beizubehalten.<br />

Das Bauamt empfiehlt, die im Zuge der Begutachtung vorgeschlagenen geringfügigen<br />

Abänderungen zur Kenntnis zu nehmen und bei der Beschlussfassung zu berücksichtigen.<br />

Der GRA 2 hat in seiner Sitzung vom 23.11.2010 folgenden Beschluss gefasst:<br />

Dem Gemeinderat wird empfohlen, die im Zuge der Begutachtung der geplanten Änderung 31<br />

von RO-Programm und BB-Plan von den Sachverständigen des Amtes der NÖ Landesregierung<br />

geforderten geringfügigen Abweichungen zu beschließen, bzw. dass die Änderungen von RO-<br />

Programm und BB-Plan im Sinne der Gutachten der Sachverständigen durchgeführt werden.<br />

Vizebürgermeister Waberer beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />

Zustimmung erteilen.<br />

Einstimmig genehmigt.


Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 57 von 106<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Zu 22.) Raumordnungsprogramm, Änderung 31, Verordnung<br />

Der GRA 2 hat in seiner Sitzung vom 23.11.2010 folgende Verordnung zur Beschlussfassung<br />

empfohlen:<br />

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> beschließt nach Erörterung der eingelangten<br />

Stellungnahmen in seiner Sitzung am 14. Dezember 2010 folgende<br />

V E R O R D N U N G<br />

§ 1<br />

Aufgrund des § 22, Abs. 1 des NÖ-Raumordnungsgesetzes 1976, LGBl. 8000-23, wird das<br />

Örtliche Raumordnungsprogramm der Marktgemeinde <strong>Mistelbach</strong> dahingehend abgeändert, dass<br />

für die auf der hiezugehörigen Plandarstellung rot umrandeten Grundflächen, die durch rote<br />

Signatur dargestellte Widmungsart festgelegt wird.<br />

§ 2<br />

Die im § 1 angeführten Umwidmungen sind in der vom Technischen Büro für Raumplanung und<br />

Raumordnung Dipl.-Ing. Friedmann und Aujesky OG, 1230 Wien, Fröhlichgasse 44 / 8 unter der<br />

Änderung „31. Änderung des örtliches Raumordnungsprogramm der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong>,<br />

KG. Frättingsdorf, Blatt 1, KG. Hörersdorf, Blatt 1, KG. Eibesthal, Blatt 4, KG.<br />

Kettlasbrunn, Blatt 7, KG. <strong>Mistelbach</strong>, Blatt 6 und KG. <strong>Mistelbach</strong>, Blatt 7 vom 1. 9 2010,<br />

Beschlussexemplar vom 25. 11. 2010“ verfassten Plandarstellung ersichtlich. Die<br />

Plandarstellung, welche gemäß § 21, Abs. 11 NÖ-Raumordnungsgesetzes 1976, LGBl. 8000-23<br />

mit einem Hinweis auf diese Verordnung versehen ist, liegt im Bauamt der Stadtgemeinde<br />

<strong>Mistelbach</strong> während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf.<br />

Sowie die im § 1 angeführte Umwidmung (Punkt 9.10.4) bezieht sich auf die Plandarstellung<br />

• KG. <strong>Mistelbach</strong>, Ausschnitt Blatt 6 (Widmungsanpassungen im Bereich<br />

Stadterweiterungsgebiet Försterweg)<br />

des „Örtlichen Raumordnungsprogramms der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong>, 31. Änderung vom<br />

September 2010, Beschlussexemplar vom 13.12.2010, erstellt vom staatlich befugten und<br />

beeideten Ingenieurkonsulent für Raumplanung und Raumordnung, Systemischer Coach, Berater<br />

und Mediator DI Michael Fleischmann, A-2224 Sulz im Wienerwald, Obersulz 110. Die<br />

Plandarstellung, welche gemäß § 21, Abs. 11 NÖ-Raumordnungsgesetzes 1976, LGBl. 8000-23<br />

mit einem Hinweis auf diese Verordnung versehen ist, liegt im Bauamt der Stadtgemeinde<br />

<strong>Mistelbach</strong> während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf.<br />

Die Freigabedingung für das Bauland – Sondergebiet – Aufschließungszone Nr. 1 – Tierheim<br />

lauten:<br />

o Herstellung einer funktionsgerechten Verkehrserschließung<br />

§ 3<br />

§ 4<br />

Diese Verordnung tritt nach ihrer Genehmigung durch die NÖ - Landesregierung gemäß § 21 NÖ-<br />

Raumordnungsgesetz und nach der darauffolgenden Kundmachung gemäß § 21, Abs. 10 mit<br />

dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft.


Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 58 von 106<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Vizebürgermeister Waberer beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />

Zustimmung erteilen.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

Zu 23.) Bebauungsplan, Änderung 31, Verordnung<br />

Der GRA 2 hat in seiner Sitzung vom 23.11.2010 folgende Verordnungen zur Beschlussfassung<br />

empfohlen:<br />

a) Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> beschließt nach Erörterung der eingelangten<br />

Stellungnahmen in seiner Sitzung am 14. Dezember 2010 folgende<br />

V E R O R D N U N G<br />

§ 1<br />

Aufgrund des § 73, Abs. 2 der NÖ Bauordnung 1996, LGBl. 8200-16, wird der Bebauungsplan<br />

auf der Plandarstellungen Plannummer:<br />

KG. Frättingsdorf, FR- 3, KG. Hörersdorf, HÖ-10, HÖ-7 u. HÖ-8, KG. Eibesthal, EI-25, KG.<br />

Kettlasbrunn, KE-32B, KE-32D u. KE-32F, KG. <strong>Mistelbach</strong>, <strong>MB</strong>-38, <strong>MB</strong>-47, <strong>MB</strong>-55, <strong>MB</strong>/LA-<br />

54, LA/<strong>MB</strong>-61, <strong>MB</strong>/KE-49D, <strong>MB</strong>-49A, <strong>MB</strong>/EB-57 u. <strong>MB</strong>-40<br />

abgeändert und die Bebauungsbestimmungen werden ergänzt.<br />

§ 2<br />

Die Festlegung der neuen Einzelheiten der Bebauung und Aufschließung der einzelnen<br />

Grundflächen ist dieser Verordnung und der vom Technischen Büro für Raumplanung und<br />

Raumordnung Dipl.-Ing. Friedmann und Aujesky OG, 1230 Wien, Fröhlichgasse 44 / 8 unter der<br />

31. Änderung, am 20. 9. 2010, Beschlussexemplar vom 25. 11. 2010 verfassten und aus dem<br />

Planblättern des Bebauungsplanes mit den Plannummer:<br />

KG. Frättingsdorf, FR- 3, KG. Hörersdorf, HÖ-10, HÖ-7 u. HÖ-8, KG. Eibesthal, EI-25, KG.<br />

Kettlasbrunn, KE-32B, KE-32D u. KE-32F, KG. <strong>Mistelbach</strong>, <strong>MB</strong>-47, <strong>MB</strong>-55, <strong>MB</strong>/LA-54,<br />

LA/<strong>MB</strong>-61, <strong>MB</strong>/KE-49D, <strong>MB</strong>-49A, <strong>MB</strong>/EB-57 u. <strong>MB</strong>-40<br />

bestehend, und auf jedem Blatt mit einem Hinweis auf diese Verordnung versehenen Schwarz-<br />

Rot-Darstellung, zu entnehmen.<br />

und<br />

Die Festlegung der neuen Einzelheiten der Bebauung und Aufschließung der einzelnen<br />

Grundflächen ist dieser Verordnung und der vom staatlich befugten und beeideten<br />

Ingenieurkonsulent für Raumplanung und Raumordnung, DI Michael Fleischmann, A-2224 Sulz im<br />

Weinviertel, Obersulz 110 unter der 31. Änderung vom September 2010, Beschlussexemplar<br />

vom November 2010 verfassten und aus dem Planblatt des Bebauungsplanes mit den<br />

Plannummer:<br />

KG. <strong>Mistelbach</strong>, <strong>MB</strong>-38 (Widmungsanpassungen im Bereich Stadterweiterungsgebiet<br />

Försterweg) (bezieht sich auf Punkt 10.10.5)<br />

bestehend, und auf dem Blatt mit einem Hinweis auf diese Verordnung versehenen Schwarz-Rot-<br />

Darstellung, zu entnehmen.


Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 59 von 106<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Zusatz zur Gesamtverordnung:<br />

I. ABSCHNITT:<br />

§ 9 Schutz des Orts- und Landschaftsbildes<br />

§ 3<br />

(6) Gebäudehöhe für die Widmung Bauland – Sondergebiet – Krankenhaus (KG. <strong>Mistelbach</strong>):<br />

Die maximale Gebäudehöhe oder die festgelegte absolute Höhe ü. A. darf höchstens um 3,5 m<br />

mit Bauteilen wie z.B. Aufzüge, Stiegenhäuser, Solaranlagen etc. überragt werden.<br />

IV. ABSCHNITT<br />

§ 14 zusätzliche Bebauungsbestimmungen für den im Plan speziell abgegrenzten Bereich<br />

„Försterweg“<br />

Zur Sicherung des Wasserrückhaltes auf Eigengrund ist ein Retentionsvolumen von 12 Liter pro<br />

m2 Bauplatzgröße sicherzustellen.<br />

Die Plandarstellungen welche mit einem Hinweis auf diese Verordnung versehen sind, liegen im<br />

Gemeindeamt während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf.<br />

Diese Verordnung tritt nach ihrer Kundmachung, mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen<br />

Kundmachungsfrist folgenden Tag, in Kraft.<br />

Vizebürgermeister Waberer beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />

Zustimmung erteilen.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

§ 4<br />

§ 5<br />

b) Die Endausfertigung der Gesamtbebauungsbestimmungen lautet nach Einarbeitung der neuen<br />

zusätzlichen bzw. abgeänderten Bebauungsbestimmungen aus der 31. Änderung wie folgt:<br />

Beschlussexemplar vom 25. 11. 2010<br />

BEBAUUNGSVORSCHRIFTEN<br />

der<br />

Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong><br />

31. Änderung<br />

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> beschließt nach Erörterung der eingelangten<br />

Stellungnahmen in seiner Sitzung am 14. Dezember 2010 folgende


Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 60 von 106<br />

Stadtamtsdirektion<br />

VERORDNUNG<br />

§ 1<br />

Aufgrund des § 72, Abs. 1 und des § 73, Abs. 2 der NÖ-Bauordnung 1996, LGBl. 8200-16, wird<br />

die Verordnung der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> abgeändert.<br />

§ 2<br />

Die Festlegung der Einzelheiten ist dieser Verordnung, verfasst vom Technischen Büro für<br />

Raumplanung und Raumordnung Dipl.-Ing. Friedmann und Aujesky OG, 1230 Wien, Fröhlichgasse<br />

44 / 8, am 30. 3. 2006, 31. Änderung 20. 9. 2010, Beschlussexemplar vom 25. 11. 2010 zu<br />

entnehmen.<br />

I. ABSCHNITT:<br />

Bebauungsvorschriften für das Wohn-Bauland<br />

§ 3 Bauplatzgröße<br />

Die Mindestgröße der neu zu schaffenden Bauplätze muss 400 m 2 betragen. Bei geschlossener<br />

Bebauungsweise bei Bebauung von Baulücken, bei Reihenhausanlagen oder in Altort-Gebieten<br />

können die Bauplätze kleiner als 400 m 2 sein.<br />

§ 4 Bauplatzbreite<br />

Bei offener Bebauung (o) und bei freier Anordnung (f) hat die Breite neu zu schaffender Bauplätze<br />

mindestens 15 m zu betragen. Bei einseitig offener (eo), gekuppelter (k) und geschlossener (g)<br />

Bebauung hat die geringste Breite 12 m zu betragen.<br />

§ 5 Bebauungstiefe<br />

Bei geschlossener (g) und gekuppelter (k) Bebauungsweise sind die Anbauverpflichtungen an die<br />

vordere Baufluchtlinie und eine maximale Bebauungstiefe von 30 m einzuhalten.<br />

§ 6 Werbeanlagen im Wohn-Bauland<br />

a) Die Errichtung von Plakatwänden, Werbetafeln, Werbepilone im Bauland-Wohngebiet (BW),<br />

Bauland-Kerngebiet (BK), Bauland-Agrargebiet (BA) und Bauland-Sondergebiet (BS) sind<br />

verboten. Hinweisschilder bis 0,5 m² sind davon nicht berührt.<br />

b) Im Wohn-Bauland ist das Anbringen von Reklameaufbauten auf Dachflächen, Hauswänden<br />

etc. verboten. Gewerbeschilder, Betriebsankündigungen, Zunftzeichen im Bereich der<br />

betreffenden straßenseitigen Gebäudefront sind davon nicht berührt.


Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 61 von 106<br />

Stadtamtsdirektion<br />

c) Die Errichtung von Roller-Boards u.d.gl. über 6 m² Werbefläche im Wohnbauland ist<br />

verboten. Bis 6 m² dürfen sie nur dann errichtet werden, wenn positive Stellungnahmen<br />

von Sachverständige für das Ortsbild und Verkehrstechnik vorliegen.<br />

d) Ausgenommen von diesen Bestimmungen sind die Anbringung der nach § 66 der<br />

Gewerbeordnung 1994, BGBl.Nr. 194/1994, notwendigen Geschäftsbezeichnungen an<br />

Betriebsstätten und öffentliche Verkehrsleitsysteme.<br />

§ 7 Antennen und Sendemasten<br />

a) Antennen und Sendemasten dürfen auf Grundstücken im Wohn- Bauland samt Konstruktion<br />

nicht höher als 8 m über die im Bebauungsplan für dieses Grundstück angegebene<br />

höchstzulässige Gebäudehöhe sein.<br />

b) Ausgenommen von diesen Bestimmungen sind Funkanlagen der öffentlichen Einsatzorganisationen<br />

(Gendarmerie, Rettung, Feuerwehr), sowie Einrichtungen des<br />

Katastrophenschutzes.<br />

§ 8 Bauliche Außenanlagen, Einfriedungen, Abstellplatz<br />

a) Einfriedungen:<br />

Straßenseitige Einfriedungen dürfen höchstens 1,20 m hoch sein und die Einfriedung zum<br />

Anrainer darf eine Höhe von maximal 1,80 m erreichen.<br />

b) KFZ-Abstellplatz:<br />

Bei Bauparzellen im Wohn-Bauland mit offener (o), einseitig offener (eo), gekuppelter (k)<br />

Bebauung und bei der freien Anordnung (f) ist außerhalb der Einfriedung, jedoch auf eigenem<br />

Grund, ein von der Straße aus erreichbarer KFZ-Abstellplatz mit einer Mindestlänge von 6 m zu<br />

schaffen.<br />

c) Mindestanzahl von KFZ- Abstellplätzen:<br />

Mindestanzahl von Stellplätzen für Personenkraftwagen im Sinne der §§ 63(1) bzw. 69(2) Z.10 der<br />

NÖ Bauordnung 1996 Lgbl. 8200:<br />

Bei Neuerrichtung von Wohngebäuden und bei Zu- und Umbauarbeiten wenn eine zusätzliche<br />

Wohneinheit errichtet wird sind pro Wohneinheit 1,5 Stellplätze für Personenkraftwagen zu<br />

errichten.<br />

Die so ermittelte Mindestanzahl der Stellplätze für das Bauvorhaben ist auf ganze Zahlen<br />

abzurunden.<br />

§ 9 Schutz des Orts- und Landschaftsbildes<br />

(1) Altortgebiete:<br />

Es gelten die §§ 5 und 8 unverändert weiter und die §§ 3 und 4 entfallen.<br />

(2) Schutzzone Hühnerberg - Kettlasbrunn:<br />

Es gelten die §§ 5 und 8 unverändert weiter und werden durch folgende Regelungen ergänzt:<br />

1. Die Mindestgröße des Bauplatzes beträgt: 120 m²<br />

2. Die Bauplatzbreite darf bei jeder Bebauungsweise bis auf 8 m herabgesetzt werden.


Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 62 von 106<br />

Stadtamtsdirektion<br />

3. Der Seitenabstand eines Gebäudes von der Grundgrenze darf bis auf 1,40 m herabgesetzt<br />

werden. In der Sonderform der offenen Bebauung kann an der zweiten parallel dazu<br />

liegenden Grundgrenze angebaut werden.<br />

4. Der Abstand der 2 parallelen Dachtraufen eines Satteldaches darf die tatsächliche oder<br />

sichtbar gemachte Gebäudebreite nur um höchstens 36 cm überragen.<br />

5. Die Höhe eines Gebäudesockels gemessen an der Fassade darf maximal 80 cm betragen.<br />

6. Als Dachform ist bei allen Gebäuden das Satteldach zu wählen, welches auch mit einem<br />

Schopfwalm versehen werden kann. Das Längenverhältnis Höhe zu Dachfläche muss 2:3<br />

ergeben, das entspricht einem Neigungswinkel von ca. 42°. Die Walmflächen sind geringfügig<br />

steiler auszuführen.<br />

(3) Schutzzone Kellerzeile - Hörersdorf:<br />

Es gelten die §§ 5 und 8 unverändert weiter und werden durch die Regelungen des § 9 Abs.2<br />

Zif. 1 bis 6 ergänzt.<br />

(4) Landschaftsbild:<br />

Sämtliche Bauwerke sind so zu errichten, dass das natürliche Gelände in seiner topografischen<br />

Form weitgehend belassen wird. Im Falle notwendiger Veränderungen der Geländeform ist auf<br />

das landschaftliche Gesamtbild Bedacht zu nehmen. Um die in der Schutzzone erforderliche<br />

Sockelhöhe in ungünstigen Fällen besser erreichen zu können, darf die Geländeregulierung dazu<br />

herangezogen werden.<br />

(5) Gebäudehöhe:<br />

Die Bauklasse oder die Gebäudehöhe darf höchstens um 3,0 m mit Bauteilen wie z.B.<br />

zurückgesetzte Geschoße, Dachaufbauten überragt werden, ausgenommen untergeordnete<br />

Bauteile, wie z.B. Schornsteine, energietechnische Anlagen. Dies gilt für die KG. <strong>Mistelbach</strong>,<br />

KG. Paasdorf, KG. Hüttendorf.<br />

(6) Gebäudehöhe für die Widmung Bauland – Sondergebiet – Krankenhaus (KG. <strong>Mistelbach</strong>):<br />

Die maximale Gebäudehöhe oder die festgelegte absolute Höhe ü. A. darf höchstens um 3,5 m<br />

mit Bauteilen wie z.B. Aufzüge, Stiegenhäuser, Solaranlagen etc. überragt werden.<br />

II. ABSCHNITT<br />

Bebauungsvorschriften für das Grünland<br />

§ 10<br />

Der § 5 und § 9 (4) dieser Verordnung gelten auch für Vorhaben im Grünland, ausgenommen im<br />

Kleingartengebiet.<br />

§ 11 Bauklasse<br />

Für alle Bauten im Grünland gelten die Bauklasse I oder II mit den zutreffenden Bestimmungen der<br />

NÖ Bauordnung, sofern der Charakter eines geplanten Bauwerkes nicht eine andere<br />

Bebauungshöhe erforderlich macht.


Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 63 von 106<br />

Stadtamtsdirektion<br />

III. ABSCHNITT<br />

Bebauungsvorschriften für das Betriebsgebiet<br />

§ 12 Der § 9 (4) dieser Verordnung gilt auch für Vorhaben im Betriebsgebiet.<br />

§ 13 Bauliche Anlagen wie Werbepylone dürfen samt Konstruktion nicht höher als 8 m über der<br />

im Bebauungsplan für dieses Grundstück angegebene höchstzulässige Gebäudehöhe sein und<br />

eine Werbefläche pro Seite von 25 m² nicht überschreiten.<br />

IV. ABSCHNITT<br />

§ 14 zusätzliche Bebauungsbestimmungen für den im Plan speziell abgegrenzten Bereich<br />

„Försterweg“<br />

Zur Sicherung des Wasserrückhaltes auf Eigengrund ist ein Retentionsvolumen von 12 Liter pro<br />

m2 Bauplatzgröße sicherzustellen.<br />

V. ABSCHNITT<br />

Freiflächen<br />

• Die Freifläche F 1 in der KG. Frättingsdorf ist mit ortsüblichen Bäumen und Sträuchern<br />

dicht zu bepflanzen.<br />

• Die Freifläche F 1 in der KG. Eibesthal dient dem Schutze der darunter bestehenden Keller<br />

und ist gärtnerisch zu gestalten.<br />

Vizebürgermeister Waberer beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />

Zustimmung erteilen.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

Zu 24.) Raumordnungsprogramm und Bebauungsplan, Änderung 31 –<br />

Digitale Neudarstellung der KG Hüttendorf und Paasdorf, Stellungnahmen<br />

Die Digitale Neudarstellung der Katastralgemeinden Hüttendorf und Paasdorf ist in der Zeit vom<br />

Montag, 27. September 2010 bis Montag, 8. November 2010, zur öffentlichen Einsichtnahme<br />

aufgelegen. Während der Auflagefrist wurden 3 Stellungnahmen abgegeben.<br />

Im Detail handelt es sich dabei um Stellungnahmen von Maria Schoberwalter, 1030 Wien, und<br />

von Dr. Detlev Gamon, 2130 Hüttendorf.


Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 64 von 106<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Stellungnahme des Bauamtes:<br />

Im Zuge der Besprechungen für die Digitalisierung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes<br />

der KG Hüttendorf wurde vom Ortsvorsteher vorgebracht, dass die Sichtverhältnisse bei der<br />

Kreuzung der Straßen „Zur Barbarakirche“/ „Im Dorf“ sehr begrenzt sind und eine Verbreiterung<br />

der Straße auch die Möglichkeit bringt, einen Gehsteig zur Kirche zu errichten. Im Detail ist eine<br />

Abtretung auf einer Länge von 20 m von 1 m auf 0 auslaufend vorgesehen. Nun gilt es für den<br />

Ausschuss die Gewichtung der Interessen (breitere Kreuzung mit möglichem Gehsteig –<br />

Bebaubarkeit der angrenzenden Liegenschaft) abzuwägen. Für das Bauamt sind beide Argumente<br />

nachzuvollziehen. Eine Abtretung wird aber erst bei einem Bauvorhaben auf der Liegenschaft der<br />

Fam. Schoberwalter schlagend.


Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 65 von 106<br />

Stadtamtsdirektion


Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 66 von 106<br />

Stadtamtsdirektion


Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 67 von 106<br />

Stadtamtsdirektion


Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 68 von 106<br />

Stadtamtsdirektion


Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 69 von 106<br />

Stadtamtsdirektion


Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 70 von 106<br />

Stadtamtsdirektion


Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 71 von 106<br />

Stadtamtsdirektion


Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 72 von 106<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Dazu hat das Technische Büro für Raumplanung DI Friedmann & Aujesky OG, 1230 Wien<br />

als Ortsplaner der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> folgende Stellungnahme abgegeben:<br />

Ad 1. Naturdenkmal „Zaya Mühlebachgraben“:<br />

Im Bebauungsplan Blatt HÜ-43 wurde das Naturdenkmal in gleicher Art und Weise wie im derzeit<br />

rechtskräftigen analogen Flächenwidmungsplan eingetragen. Da es sich um eine<br />

Kenntlichmachung handelt ist diese Eintragung in beiden Plandokumenten vorzunehmen (bisher<br />

nur im analogen Flächenwidmungsplan vorhanden).<br />

Im Änderungsanlass wurden die Darstellung des vorhandenen Naturdenkmals und alle anderen<br />

Kenntlichmachungen entsprechend erläutert:<br />

• Generell werden in der KG. Hüttendorf die Kenntlichmachungen richtig gestellt und<br />

ergänzt:<br />

Kenntlichmachungen wurden mit dem Bauamt der Stadtgemeinde aktualisiert. Dies betrifft<br />

Kenntlichmachung von<br />

• Umfahrungsvarianten,<br />

• Mögliche Retentionsbereiche,<br />

• Lage der möglichen Nebenstraßenverbindungen<br />

• Retentionsbereiche, (ein bereits ausgewiesenes Retentionsbecken ist verlegt worden und<br />

weitere Retentionsbecken werden kenntlichgemacht, die mittlerweile errichtet worden sind.)<br />

• Ausweisung einer ehem. Deponie (Altlast), (Im Bereich der Parzelle 1926/1 befindet sich laut<br />

Aussagen der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> eine ehem. Deponie (Altlast). Diese Fläche lässt sich<br />

derzeit noch nicht genauer abgrenzen, dafür wären weitere Untersuchungen notwendig. Um<br />

aber grundsätzlich darauf hinzuweisen wird dieser Standort entsprechend gekennzeichnet.)<br />

• Ausweisung einer Verdachtsfläche (Altlast), (Im Bereich der Parzellen 3363, 3367, 3368, 3372,<br />

3373, 3376 u. 3377 befindet sich laut Aussagen der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> eine<br />

Verdachtsfläche (Altlast). Diese Fläche lässt sich derzeit noch nicht genauer abgrenzen, dafür<br />

wären weitere Untersuchungen notwendig. Um aber grundsätzlich darauf hinzuweisen wird<br />

dieser Standort entsprechend gekennzeichnet.<br />

• Denkmal Pestfriedhof,<br />

• Natura 2000 Gebiet – FFH – Gebiet Weinviertler Klippenzone,<br />

• Flächiges Naturdenkmal, (diese Eintragung ist derzeit nur im Flächenwidmungsplan vorhanden<br />

und dies wird durch das GIS-System auch im Bebauungsplan dargestellt)<br />

• Und Einarbeitung des generellen Straßenprojektes (Kreuzungsneugestaltung, Tempobremsen<br />

am Ortsanfang)<br />

• Denkmalgeschützte Gebäude, etc.<br />

Dass das eingetragene Naturdenkmal in seiner Lage nicht richtig ist, wurde offensichtlich seit<br />

mehreren Jahren nicht erkannt. Dies inbesonders, da dieses nur im Flächenwidmungsplan<br />

eingetragen war. Um die Lesbarkeit im Maßstab 1:5.000 für das Naturdenkmal zu erhalten, hat<br />

der damalige Planersteller die Signatur der Ringe nicht innerhalb der betroffenen Parzellen,<br />

sondern außerhalb festgelegt, wodurch bei dem Übertrag auf den Bebauungsplan im Maßstab<br />

1:1.000 durch die Annahme, dass die dargestellten Ringe die Innengrenze bilden und da kein<br />

Bescheid aufzufinden war, die Ungenauigkeit aufgetreten ist. Da nun der Bescheid der<br />

Bezirkshauptmannschaft <strong>Mistelbach</strong> (BH 9-N-8147/11 vom 23. Juni 1982) vorliegt, wird die Lage<br />

des Naturdenkmales „Zaya Mühlebachgraben“ im Beschlussexemplar entsprechend dem Bescheid<br />

richtig gestellt.<br />

Die Darstellung erfolgt mit Ringen an einer Linie angereiht, die innerhalb der betreffenden Parzelle<br />

liegen und dem Zeichen ND im weißen Kreis.<br />

Die Parzelle 1671/3 ist nicht vom Naturdenkmal betroffen.


Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 73 von 106<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Ad 2. Grüngürtel auf Parzelle 1694/22 (zwischen Parzelle 1675 und 1671/3):<br />

Die Parzelle 1694/22, die aufgrund einer Teilung entstanden ist, ist im derzeitigen digitalen<br />

Kataster vom Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen noch nicht eingetragen worden, daher<br />

ist diese im Grundlagenplan (darunter liegende DKM) auch nicht ersichtlich.<br />

Im beiliegendem Screening Formular zur 31. Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes<br />

wurde zum Änderungspunkt 1.9.1 festgestellt, dass der Änderungspunkt vom Inhalt und<br />

Umfang so geringfügig ist, dass erhebliche negative Auswirkungen auf die Umwelt<br />

ausgeschlossen werden können. Dies deshalb, da im gegenständlichen Fall keine<br />

Widmungsänderung vorliegt, sondern eine „Nutzungsänderung“ innerhalb der<br />

Widmung „Grünland“.<br />

Im Änderungsanlass wurde die „Nutzungsänderung“ innerhalb der Widmung „Grünland“<br />

entsprechend erläutert:<br />

1.9.1 Änderung von Grünland – Land – u. Forstwirtschaft auf Grünland – Grüngürtel mit<br />

der Zweckbestimmung „Ableitung der Oberflächenwässer 5 m“<br />

Westlich der Drechslermühle wird in der Breite von 5 m ein Grünland – Grüngürtel mit der<br />

Zweckbestimmung „Ableitung der Oberflächenwässer 5 m“ festgelegt, um das<br />

Oberflächenwasser, welches nördlich davon über das Retentionsbecken weiter nach Süden<br />

geleitet wird, geregelt in die Zaya ableiten zu können.<br />

Im Änderungsanlass wurde vom Retentionsbecken auf der Parzelle 4105 ausgegangen. Diese<br />

Parzelle verläuft von Norden nach Süden bis zur L 35. Von diesem Punkt sollte eine Möglichkeit<br />

geschaffen werden das eventuell anfallende Oberflächenwasser weiter in Richtung Zaya ableiten<br />

zu können. Um diesen Schritt zu dokumentieren wurde die Festlegung Grünland – Grüngürtel mit<br />

der Zweckbestimmung „Ableitung der Oberflächenwässer 5 m“ getroffen. Da die Ableitung der<br />

Oberflächenwässer prinzipiell auch in der Widmung Grünland – Land – u. Forstwirtschaft erfolgen<br />

kann und einer wasserrechtliche Bewilligung bedarf, ist die Ausweisung des Grünland –<br />

Grüngürtels mit der Zweckbestimmung „Ableitung der Oberflächenwässer 5 m“ nicht unbedingt<br />

erforderlich und kann daher auch im Beschlussexemplar auf Grünland – Land – u. Forstwirtschaft<br />

geändert werden.<br />

Es wird dem Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> aus fachlicher Sicht empfohlen,<br />

dieser Stellungnahme zum Bebauungsplan (bzw. örtlichen Raumordnungsprogramm)<br />

zuzustimmen.<br />

Die Festlegung der Grünland – Freihalteflächen in der KG. Hüttendorf erfolgte in der 25.<br />

Änderung zum örtlichen Raumordnungsprogramm und wurde im damaligen Änderungsanlass<br />

entsprechend dokumentiert:<br />

5.10.1 Änderung von Grünland – Land und Forstwirtschaft und Verkehrsflächen<br />

in Grünland - Freihaltefläche;<br />

KG. <strong>Mistelbach</strong>, Blatt 7A und 8 und als Übersichtsplan M:1:5.000:<br />

Die Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> legt, um weiter Entwicklungsgebiete für den Wohnbau<br />

erschließen zu können, als ersten Schritt eine Grünland – Freihaltefläche fest.


Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 74 von 106<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Im Stadtentwicklungsplan der Stadt <strong>Mistelbach</strong>, überarbeitet und aktualisiert im März 2006,<br />

beschlossen in der Sitzung des Gemeinderates am 13. Dezember 2006, ist folgendes festgehalten<br />

worden:<br />

Im Zuge der Grundlagenerhebung wurde auch festgestellt, dass ohne Zuzug von<br />

Wohnbevölkerung in absehbarer Zeit, die bestehenden Kindergärten, Pflichtschulen und die<br />

Musikschule, nicht mehr die gesetzlich vorgegebene Mindestkinder- bzw. Schülerzahlen haben<br />

werden und daher ihren Betrieb wesentlich einschränken oder gar geschlossen werden müssen.<br />

Die Grundlagenerhebung belegt auch, dass die derzeit bestehenden regionalen Bahn- und<br />

Buslinien nur gering ausgelastet sind und daher die Gefahr besteht, dass diese eingestellt<br />

werden. Weiters sind die vorhandenen bzw. in Ausbau befindlichen Infrastruktureinrichtungen,<br />

wie Wasserleitung, Kanalisation usw., ohne Zuzug von Wohnbevölkerung durch den sich daraus<br />

ergebenden Bevölkerungsrückgang nicht mehr wirtschaftlich betreibbar.<br />

Durch die geplanten Stadterweiterungen in der vorgesehenen Form der Aufteilung besteht<br />

durchwegs eine bessere Chance zur Auslastung und damit zur Erhaltung der bestehenden<br />

Infrastruktur und Nahversorgungseinrichtungen, wie Aufschließungsstraßennetz, Kanal, Wasser,<br />

Strom, Gas, Kindergärten, Schulen, Arztpraxen, öffentliche Verkehrsmittel, Greißler, Gasthaus,<br />

Kleingewerbebetriebe, Sportplätze und Freizeiteinrichtungen und Friedhöfe, der einzelnen<br />

Ortsteile und Katastralgemeinden.<br />

Diese Aufteilung der Stadterweiterungsgebiete macht die Stadtplanung und die<br />

Liegenschaftsverwaltung der Stadt für schwierige und kompromisslose Grundeigentümer weniger<br />

leicht erpressbar, da bis zur Kompromissbereitschaft dieser Grundeigentümer die<br />

Stadtentwicklung in anderen Bereichen vorangetrieben werden kann und damit nicht vollkommen<br />

zum Stillstand kommt. Durch die Aufteilung auf insgesamt 15 Einzelgebiete lässt sich die<br />

Erschließung gut an die jeweilige Entwicklungsgeschwindigkeit anpassen. Die öffentlichen<br />

Einrichtungen und die bestehende Infrastruktur lassen sich daher in Zukunft wirtschaftlicher<br />

betreiben. Für die öffentliche Hand sind dadurch keine unwirtschaftlichen Aufwendungen zu<br />

erwarten.<br />

Das bestehende Stadtzentrum und die einzelnen Zentren der Katastralgemeinden bleiben durch<br />

die vorgesehene Aufteilung und Anordnung der Erweiterungsgebiete weiter im Zentrum und es<br />

werden dadurch keine neuen Ortsteilzentren notwendig. Damit werden die großen<br />

Investitionen, welche die Stadt im Zentrum getätigt hat (Hauptplatzneugestaltung, Schaffung<br />

von Parkplätzen, Stadtsaal, Sanierung Volksschule, Sanierung Kindergarten-Stadt, u.<br />

Kindergarten - Am Schloßberg, usw.) wirtschaftlich noch sinnvoller und abgesichert.<br />

Die in der Natur nicht vorhandenen Wege, die als öffentliche Verkehrsfläche noch gewidmet sind,<br />

werden als Grünland – Freihaltefläche gewidmet.<br />

Um diese Entwicklungsziele auch planerisch umsetzen zu können werden die einzelnen Flächen<br />

als Grünland – Freihaltefläche im Flächenwidmungsplan ausgewiesen.<br />

Die derzeitige Festlegung der Widmung Grünland – Freihaltefläche hat in erster Linie die Funktion<br />

zu verhindern, dass im derzeit festgelegten Grünland landwirtschaftliche Bauten errichtet werden,<br />

die jegliche künftige Option in Richtung einer geordneten Siedlungserweiterung unmöglich<br />

machen.<br />

Betreffend der Parzelle 1694/22 kann festgehalten werden, dass die Ableitung der<br />

Oberflächenwässer prinzipiell auch in der Widmung Grünland – Land – u. Forstwirtschaft erfolgen<br />

kann und eine wasserrechtliche Bewilligung bedarf, ist die Ausweisung des Grünland –<br />

Grüngürtels mit der Zweckbestimmung „Ableitung der Oberflächenwässer 5 m“ nicht unbedingt<br />

erforderlich und kann daher auch im Beschlussexemplar auf Grünland – Land – u. Forstwirtschaft<br />

geändert werden.


Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 75 von 106<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Es wird dem Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> aus fachlicher Sicht empfohlen,<br />

dieser Stellungnahme betreffend der Parzelle 1694/22 zum Bebauungsplan (bzw.<br />

örtlichen Raumordnungsprogramm) zuzustimmen.<br />

Stellungnahme des Bauamtes:<br />

Die Stellungnahmen des Herrn Dr. Gamon beziehen sich auf 2 Bereiche – nämlich:<br />

Kenntlichmachung des Naturdenkmales „Zaya-Mühlbachgraben“ und Ausweisung eines<br />

Grünland-Grüngürtels mit der Zweckbestimmung „Ableitung der Oberflächenwässer“.<br />

a) Kenntlichmachung des Naturdenkmales „Zaya-Mühlbachgraben“:<br />

Im alten Flächenwidmungs- und Bebauungsplan wurden die Kenntlichmachungen vom Büro<br />

Schiegl eingearbeitet. Offensichtlich war den jetzigen Ortsplanern – Techn. Büro DI Friedmann &<br />

Aujesky OG, 1230 Wien - der Bescheid über das Naturdenkmal „Zaya-Mühlbachgraben“ nicht<br />

bekannt. Im Beschlussexemplar wird, sowie in der Stellungnahme vom Büro DI Friedmann &<br />

Aujesky beschrieben, die Kenntlichmachung des Naturdenkmales „Zaya-Mühlbachgraben“<br />

richtiggestellt.<br />

Die anderen Kenntlichmachungen wurden im Zuge der Planbesprechung gemeinsam mit den<br />

Gemeindevertretern der KG Hüttendorf erarbeitet.<br />

b) Ausweisung eines Grünland-Grüngürtels mit der Zweckbestimmung „Ableitung der<br />

Oberflächenwässer“<br />

Im Jahr 2006 wurde gemeinsam mit den damaligen Ortsvertretern der KG Hüttendorf die<br />

Ortsentwicklung der KG Hüttendorf eingehend diskutiert. Als Ergebnis wurden 2 mögliche<br />

Siedlungserweiterungsgebiete in der KG Hüttendorf als „Grünland-Freihaltefläche“ ausgewiesen<br />

und auch im Rahmen der 25. Änderung des örtlichen Raumordnungsprogammes und<br />

Bebauungsplanes verordnet. Die Verordnung erfolgte in etwa zeitgleich mit der Beschlussfassung<br />

(keine Verordnung und daher auch nicht rechtsverbindlich) des Stadtentwicklungsplanes der<br />

Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong>. Eines dieser möglichen Siedlungserweiterungsgebiete befindet sich am<br />

westlichen Ortsrand der KG Hüttendorf, nördlich der Liegenschaft Dr. Gamon – Drechslermühle.<br />

In den Konzepten des Bauamtes ist, analog zum „Försterweg“, im Falle einer Baulandwidmung<br />

eine „Naturnahe Oberflächenwasserableitung“ beabsichtigt. Dadurch soll erreicht werden, dass<br />

aus dem dann als Bauland gewidmeten Gebiet nicht mehr Oberflächenwasser wie bisher in den<br />

Vorfluter abfließt.<br />

Zur Dokumentation der Planungsabsicht war in der jetzigen Auflage die Widmung „Grünland-<br />

Grüngürtel“ mit der Zweckbestimmung „Ableitung der Oberflächenwässer“ westlich der<br />

Liegenschaft Dr. Gamon gedacht, weil sich dieser Grundstücksteil mittlerweile im Eigentum der<br />

Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> befindet.<br />

Es liegt lediglich eine Nutzungsänderung innerhalb der Widmung „Grünland“ vor. Der<br />

Abschätzung der Raumplaner, dass dadurch keine wesentliche Auswirkung auf die Umwelt zu<br />

erwarten ist, kann vollinhaltlich Rechnung getragen werden. Eine SUP ist daher für diese<br />

Zweckbestimmung nicht erforderlich, weil die Errichtung eines Grabens bzw. Kanals auch in einer<br />

anderen Widmungsart – z.B. „Grünland-Land- und Forstwirtschaft“ nach allfälliger<br />

vorhergehender wasserrechtlicher Bewilligung (Zuständigkeit Bezirksverwaltungsbehörde) aus<br />

raumordnungstechnischer Sicht errichtet werden darf.<br />

Eine SUP wurde vom raumordnungstechnischen Sachverständigen des Amtes der NÖ<br />

Landesregierung auch nicht verlangt.


Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 76 von 106<br />

Stadtamtsdirektion<br />

In der letzten GR-Sitzung am 12. Okt. 2010 wurde beschlossen, dass für das gesamte<br />

Gemeindegebiet der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> ein Entwicklungskonzept ausgearbeitet und in der<br />

Folge verordnet werden soll. Das Entwicklungskonzept beschäftigt sich u.a. mit Ausweisung von<br />

möglichen Baulandserweiterungsflächen (Maßstab 1:10000). Erst in diesem Rahmen sind die<br />

Raumverträglichkeit, die Baulandeigenschaften, die nötige Ver- und Entsorgung,<br />

Verkehrserschließung und dgl. nachzuweisen. Dies geschieht im Rahmen der für ein<br />

Entwicklungskonzept obligatorisch vorgeschriebenen strategischen Umweltprüfung (SUP). Sollte<br />

sich z.B. herausstellen, dass Oberflächenwasser von den als Baulandserweiterungsgebiet ins Auge<br />

gefassten Grundstücken nördlich der Liegenschaft Dr. Gamon nicht geordnet abgeleitet werden<br />

kann, liegt ein Versagungsgrund vor und eine Ausweisung als Siedlungserweiterung ist nicht<br />

möglich. Dieser Prozess wird im dazugehörigen Umweltbericht dokumentiert.<br />

Aus den oben angeführten Gründen, nämlich die Möglichkeit der Errichtung eines Grabens in der<br />

Widmung „Grünland-Land- und Forstwirtschaft“ und der Tatsache, dass für ein<br />

Entwicklungskonzept und für eine Baulandserweiterung ein Umwidmungsverfahren durchgeführt<br />

werden muss ist es nicht zwingend erforderlich, westlich der Liegenschaft des Dr. Gamon –<br />

Drechslermühle einen Grünland-Grüngürtel mit der Zweckbestimmung „Ableitung der<br />

Oberflächenwässer“ auszuweisen. Die Planungsabsicht der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> wurde<br />

bereits mit der Ausweisung als „Grünland-Freihaltefläche“ ausreichend dokumentiert.<br />

Der GRA 2 hat in seiner Sitzung vom 23.11.2010 folgenden Beschluss gefasst:<br />

a) Verlegung der Straßenfluchtlinie beim Straßenzug „Zur Barbarakirche“<br />

(Schoberwalter)<br />

In der Straße „Zur Barbarakirche“ besteht derzeit kein Gehsteig. Um eine entsprechende Fläche zu<br />

schaffen ist es sinnvoll, die Straßenfluchtlinie, sowie im Auflageentwurf vorgesehen, abzuändern.<br />

Dem Stadtrat wird empfohlen, der Gemeinderat möge beschließen, der Stellungnahme von Frau<br />

Maria Schoberwalter nicht Folge zu leisten. Die Straßenfluchtlinie soll, sowie im Auflageentwurf<br />

vorgesehen, abgeändert werden.<br />

b) Kenntlichmachung des Naturdenkmales „Zaya-Mühlbachgraben“:<br />

Das Naturdenkmal „Zaya-Mühlbachgraben“ wurde im derzeit rechtswirksamen<br />

Flächenwidmungsplan in seiner Lage offensichtlich nicht richtig eingetragen. Der damalige Planer<br />

hat um die Lesbarkeit des Flächenwidmungsplanes im Maßstab 1:5000 zu erhalten, die Signatur<br />

der Ringe nicht innerhalb der betroffenen Parzellen festgelegt. Nun wurde offensichtlich bei der<br />

Auflage zur Digitalisierung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes der Bescheid der<br />

Bezirkshauptmannschaft <strong>Mistelbach</strong>, BH9-N-8147-11 vom 23.Juni 1982 nicht eingearbeitet.<br />

Dadurch erfolgte sowohl im Flächenwidmungs- als auch im Bebauungsplan eine unrichtige<br />

Darstellung der Kenntlichmachung des Naturdenkmales „Zaya-Mühlbachgraben“.<br />

Dem Stadtrat wird empfohlen, der Gemeinderat möge beschließen, dass der Stellungnahme von<br />

Herrn Dr. Gamon Folge geleistet wird und die Kenntlichmachung des „Zaya-Mühlbachgrabens“<br />

entsprechend dem Bescheid der Bezirkshauptmannschaft <strong>Mistelbach</strong>, BH9-N-8147-11 vom 23.<br />

Juni 1982 erfolgt.


Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 77 von 106<br />

Stadtamtsdirektion<br />

c) Ausweisung eines Grünland-Grüngürtels mit der Zweckbestimmung „Ableitung der<br />

Oberflächenwässer“<br />

Nördlich der Liegenschaft der Fam. Gamon wurde im Jahr 2006 die Widmung „Grünland-<br />

Freihaltefläche“ für ein mehrere Hektar großes Gebiet festgelegt. Diese Fläche dient dazu, wie<br />

auch andere Flächen in der KG Hüttendorf und in anderen KG der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong>, für<br />

mögliche Baulandserweiterungen infolge des prognostizierten Bevölkerungswachstums Vorsorge<br />

zu treffen. Um nicht von Grundstückseigentümern abhängig zu sein, werden dafür immer<br />

mehrere Ortsbereiche ausgewiesen.<br />

Westlich der Liegenschaft des Dr. Gamon wurde nun zur Dokumentation der Planungsabsicht ein<br />

mittlerweile im Eigentum der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> befindliches Grundstück anstelle von<br />

„Grünland-Land- und Forstwirtschaft“ als „Grünland-Grüngürtel mit der Zweckbestimmung<br />

Ableitung von Oberflächenwasser“ ausgewiesen. Dies dient rein zur Dokumentation der<br />

Planungsabsicht.<br />

Im gegenständlichen Fall sieht das Konzept des Bauamtes für eine allfällige Siedlungserweiterung<br />

in Hüttendorf-West die „Naturnahe Oberflächenwasserableitung“ vor. Das bedeutet, dass schon<br />

das Oberflächenwasser in den Bereichen, wo es anfällt, retentiert wird. Dies ist, sowie im derzeit in<br />

der Umsetzung befindlichen Siedlungserweiterungsgebiet Försterweg in der KG <strong>Mistelbach</strong>, mit in<br />

der Schichtenlinie liegenden flachen Geländemulden vorgesehen. Die Ableitung erfolgt dann<br />

mittels Gräben zum Vorfluter. Diese Art der Umsetzung findet hohe Akzeptanz beim Amt der NÖ<br />

Landesregierung, was durch Förderungen in den Planungen dokumentiert ist.<br />

Bei einer allfälligen Baulandwidmung der Flächen nördlich der Drechslermühle (Hüttendorf West)<br />

erfolgt, sowie im NÖ Raumordnungsgesetz 1976 vorgesehen, eine Abschätzung der<br />

Raumordnungsmaßnahme auf Auswirkungen auf die Umwelt (Im Zuge eines<br />

Entwicklungskonzept ist sogar eine strategische Umweltprüfung obligatorisch).<br />

Für die Umsetzung ist dann eine wasserrechtliche Bewilligung erforderlich, wo natürlich<br />

Parteienrechte berücksichtigt werden müssen. Jedenfalls ist für die Errichtung von Gräben,<br />

Retentionsflächen u.dgl. nicht zwingend die Widmung „Grünland-Grüngürtel“ mit der<br />

Zweckbestimmung „Ableitung der Oberflächenwässer“ erforderlich. Dies kann auch in der<br />

Widmung „Grünland-Landwirtschaft“ erfolgen.<br />

Im gegenständlichen Fall bedeutet dies, dass die Nutzungsänderung von Grünland-Landwirtschaft<br />

auf Grünland-Grüngürtel zurückgenommen werden kann, ohne die Planungsabsicht der<br />

Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> zu gefährden.<br />

Der Gemeinderat möge beschließen, dass der Stellungnahme von Herrn Dr. Gamon Folge geleistet<br />

wird. Die Widmung für die Fläche westlich der Drechslermühle soll, „Grünland-Land- und<br />

Forstwirtschaft“ lauten. Durch diese Festlegung wird die Planungsabsicht der Stadtgemeinde<br />

<strong>Mistelbach</strong> nicht gefährdet.<br />

Vizebürgermeister Waberer beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />

Zustimmung erteilen.<br />

Einstimmig genehmigt.


Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 78 von 106<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Zu 25.) Raumordnungsprogramm und Bebauungsplan, Änderung 31 –<br />

Digitale Neudarstellung der KG Hüttendorf und Paasdorf , Begutachtung<br />

Die Überprüfungsverhandlung für die Änderung 31- Digitale Neudarstellung der KG Hüttendorf<br />

und Paasdorf -mit dem raumordnungs- und bautechnischen Amtssachverständigen fand am<br />

22.11.2010 im Bauamt statt. Der bautechnische Sachverständige hat seine Stellungnahme gleich<br />

abgegeben. Diese lautet wie folgt:<br />

31. Änderung des Bebauungsplanes in den KG Paasdorf und Hüttendorf<br />

Aus bautechnischer Sicht wird zu den gegenständlichen Änderungspunkten folgendes angemerkt:<br />

Zu A) Stellungnahme zum Verordnungstext:<br />

Zu § 9 Abs. 5:<br />

Der Abs. 5 im § 9 der Bebauungsvorschriften steht grundsätzlich nicht im Widerspruch zur<br />

Gesetzeslage.<br />

Zusammenfassung:<br />

Weiters wird angeregt, in der Endausfertigung der Verordnung neben dem Verordnungstext,<br />

bestehend aus fünf Paragraphen die Gesamtbebauungsbestimmung einzuarbeiten.<br />

Zu B) Stellungnahme zur Plandarstellung:<br />

Voraussetzung für die Festlegungen im Bebauungsplan ist die Übereinstimmung mit dem örtl.<br />

Raumordnungsprogramm (Flächenwidmungsplan). Sollte diese Übereinstimmung in einzelnen<br />

Bereichen nicht gegeben sein, ist die Stellungnahme in diesen Bereichen gegenstandslos.<br />

Zu 1.8.1 und 2.8.2 (Planblatt PA-71):<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Bebauungsweise „freie Anordnung der Gebäude“ die<br />

Geschoßflächenzahl im Kreissegment festgelegt werden muss. Daher ist der Plan entsprechend zu<br />

ergänzen.<br />

Bei Wege anderer Art ist die Breite der Verkehrsfläche außerhalb der Straßenfluchtlinien<br />

festzulegen.<br />

Zu 3.8.3 und 5.8.5 (Planblatt PA-73 und 74):<br />

Bei Wege anderer Art ist die Breite der Verkehrsfläche außerhalb der Straßenfluchtlinien<br />

festzulegen. Bei komplett neuen Verkehrsflächen ist neben den einzelnen Straßenbreiten das<br />

Straßenniveau in den Straßenfluchtlinien festzulegen. Bei Veränderungen von Flächen innerhalb<br />

der Verkehrsfläche sind alle Signaturen zu streichen, z.B. bei der Straße „Am Berg“.<br />

Zu 4.8.4. und 6.8.6. (Planblatt PA-74 und 76):<br />

Bei neuen Verkehrsflächen ist neben den einzelnen Straßenbreiten das Straßenniveau in den<br />

Straßenfluchtlinien festzulegen. Im Zusammenhang mit bestehenden Verkehrsflächen wird darauf<br />

hingewiesen, dass die Eckpunkte der Straßenfluchtlinien nicht mit Kreisen zu erkennen sind, da sie<br />

innerhalb der Strichstärke liegen.<br />

Zu 7.8.7 (Planblatt PA-70, 71, 73 und 76)<br />

Aus bautechnischer Sicht ist kein Widerspruch zur Gesetzeslage zu erkennen.<br />

Zu 8.8.8 (Planblatt PA-73):<br />

Siehe Anmerkung zu 3.8.3 und 5.8.5.<br />

Zu 9.8.9 (Planblatt PA-70):<br />

Aus bautechnischer Sicht ist kein Widerspruch zur Gesetzeslage zu erkennen.


Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 79 von 106<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Zu 10.8.10, 11.8.11 und 12.8.12 (Planblatt PA-71):<br />

Aus bautechnischer Sicht ist kein Widerspruch zur Gesetzeslage zu erkennen.<br />

Zu 13.8.13 (Planblatt PA-74):<br />

Aus bautechnischer Sicht ist kein Widerspruch zur Gesetzeslage zu erkennen.<br />

Zu 1.9.1, 2.9.2 und 3.9.3 (Planblatt HÜ-43):<br />

Bei Wege anderer Art ist die Breite der Verkehrsfläche außerhalb der Straßenfluchtlinien<br />

festzulegen. Bei komplett neuen Verkehrsflächen ist neben den einzelnen Straßenbreiten das<br />

Straßenniveau in den Straßenfluchtlinien festzulegen.<br />

Zu 4.9.4, 5.9.5, 6.9.6, 7.9.7 und 8.9.8 (Planblatt HÜ-44):<br />

Aus bautechnischer Sicht ist kein Widerspruch zur Gesetzeslage zu erkennen.<br />

Zu 8.9.8 (Planblatt HÜ-49, 50 und 51):<br />

Bei Wege anderer Art ist die Breite der Verkehrsfläche außerhalb der Straßenfluchtlinien<br />

festzulegen. Im Zusammenhang mit bestehenden Verkehrsflächen wird darauf hingewiesen, dass<br />

die Eckpunkte der Straßenfluchtlinien nicht mit Kreisen zu erkennen sind, da sie innerhalb der<br />

Strichstärke liegen.<br />

Zu 9.9.9. (Planblatt HÜ-49):<br />

Aus bautechnischer Sicht ist kein Widerspruch zur Gesetzeslage zu erkennen.<br />

Zu 10.9.10 (Planblatt HÜ-50 und 51 und HÜ/PA-77):<br />

Bei komplett neuen Verkehrsflächen ist neben den einzelnen Straßenbreiten das Straßenniveau in<br />

den Straßenfluchtlinien festzulegen. Bei Wege anderer Art ist die Breite der Verkehrsfläche<br />

außerhalb der Straßenfluchtlinien festzulegen.<br />

Zu 11.9.11 (Planblatt HÜ/<strong>MB</strong>-52 und HÜ/PA/<strong>MB</strong>-59):<br />

Aus bautechnischer Sicht ist kein Widerspruch zur Gesetzeslage zu erkennen.<br />

Zu 12.9.12 (Planblatt HÜ/PA/LA/<strong>MB</strong>-60):<br />

Aus bautechnischer Sicht ist kein Widerspruch zur Gesetzeslage zu erkennen.<br />

Stellungnahme des Bauamtes:<br />

Durch die Stellungnahme des bautechnischen Amtssachverständigen ergeben sich lediglich<br />

formale Änderungen zum Auflageentwurf.<br />

Der Raumordnungssachverständige hat noch keine schriftliche Stellungnahme abgegeben. Im<br />

Zuge der Planbesprechung und des Lokalaugenscheines hat er keine zusätzlichen Forderungen<br />

gestellt. Hinsichtlich der beiden Stellungnahmen der der KG Hüttendorf hat er ausgeführt, dass<br />

kein Widerspruch zur Gesetzeslage erkennbar ist. Es obliegt daher der Gemeinde, ob die<br />

Kreuzung der Straßen „Zur Barbarakirche“ / „Im Dorf“ verbreitert wird bzw. ob die<br />

Nutzungsänderung von Grünland-Land- und Forstwirtschaft auf Grünland-Grüngürtel mit der<br />

Zweckbestimmung „Ableitung der Oberflächenwässer“ westlich der Drechslermühle als<br />

Planungsziel der Gemeinde auch dargestellt wird.<br />

Zu C) Der raumordnungstechnische Sachverständige hat zum Verfahren folgende<br />

Stellungnahme abgegeben:<br />

Gegenstand der Beurteilung sind die von der Abteilung Bau- und Raumordnungsrecht<br />

übermittelten Auflageunterlagen zur Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes in den<br />

genannten KG. Dazu wurde vom Büro Dipl. Ing. Friedmann & Aujesky im September 2010 ein<br />

Änderungsentwurf ausgearbeitet, in dem die Änderungen planlich dargestellt, beschrieben und<br />

begründet sind.


Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 80 von 106<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Nach einer Durchsicht der vorliegenden Unterlagen sowie einer Besprechung mit<br />

Lokalaugenschein in der Gemeinde am 22. November 2010 wird stichwortartig auf folgende<br />

Probleme / Defizite hingewiesen:<br />

KG Paasdorf:<br />

1.8.1. BS-Kirche => BA:<br />

In diesem Bereich überlagert sich die Beschriftung (Kindergarten, Aufbahrungshalle) mit der<br />

Kenntlichmachung des Denkmalschutzes. Darstellung korrigieren!<br />

2.8.2. Gfrei, Gspo => BA<br />

Die Frage der Erschließung für die BA-Erweiterungsfläche, der Verfügbarkeit der Fläche und der<br />

natürlichen Baulandeignung ist ergänzend zu dokumentieren. Diese Eignung ist insofern<br />

zweifelhaft, als in der beiliegenden Stellungnahme der Abt. WA2 (DI Rubey) vom 12.2.2010 auf<br />

mögliche Tragfähigkeitsprobleme bzw. den hohen Grundwasserspiegel hingewiesen und die<br />

Einholung entsprechender Gutachten empfohlen wird.<br />

4.8.4. BA => Vö:<br />

Notwendigkeit der Umwidmung nicht erkennbar, Breite der Verkehrsfläche für die Erschließung<br />

des BA wird als ausreichend erachtet.<br />

12.8.12. Gewässerfläche => Vö:<br />

Umwidmung ist ausreichend begründet. Das nördlich anschließende BW-A1 ist laut der<br />

beiliegenden Stellungnahme der Abt. WA2 (DI Rubey) vom 12.2.2010 nicht hochwassersicher im<br />

Sinne des HQ 100. Auf die notwendigen Schritte gemäß § 22 (2) NÖ ROG wird hingewiesen.<br />

Für zwei weitere geplante Änderungen fehlen eine entsprechende Nummerierung im Plan sowie<br />

eine fachliche Aufbereitung und Begründung:<br />

• Widmung von Vö anstelle von BA, Parz. Nr. 6552<br />

• Erweiterung von BA, Parz. Nr. 5803<br />

KG Hüttendorf:<br />

5.9.5. Gsp => Gspo<br />

Das Areal grenzt im Süden direkt an Wohnbauland (BA), sodass Konflikte im Zusammenhang mit<br />

einer lärmintensiven Nutzung der Sportstättenwidmung nicht ausgeschlossen werden können. Da<br />

der südliche Teil des Areals ohnehin als Spielplatz genutzt wird, wird für diesen Teil die Widmung<br />

als Gspi empfohlen.<br />

7.9.7. Glf => BA-ohne Wohnnutzung<br />

Es handelt sich bei der Fläche um einen zentral gelegenen Bereich, der von Wohnbauland<br />

umgeben ist. Insofern müsste noch näher begründet werden, warum eine Wohnnutzung<br />

ausgeschlossen werden soll.<br />

9.9.9. BA => BA-ohne Wohnnutzung<br />

Bei dieser Änderung müsste noch näher erörtert werden, aus welchem Grund eine Wohnnutzung<br />

im Vergleich zu nicht bewohnten Gebäuden nicht zu nahe an das Gewässer heranrücken soll und<br />

deshalb eine Umwidmung in BA-ohne Wohnnutzung gerechtfertigt ist. Mit der derzeit<br />

vorliegenden Begründung ist die Änderung nicht nachvollziehbar.<br />

Alle weiteren nicht angeführten Änderungspunkte sind ausreichend aufbereitet und begründet,<br />

dazu sind keine fachlichen Probleme erkennbar. Auch bei der digitalen Neudarstellung konnten<br />

keine fachlichen Mängel festgestellt werden.


Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 81 von 106<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Stellungnahme des Bauamtes:<br />

Paasdorf:<br />

Zum Änderungspunkt 2.8.2 wird festgehalten, dass für diese geringfügige Baulandserweiterung<br />

bereits sämtliche Infrastruktur besteht. Es bestehen daher keine zusätzlichen Aufwendungen für<br />

die Gemeinde. Weiters liegt dieser Bereich ca. 1 m höher als der nördlich angrenzende Bereich<br />

zum Feldwiesengraben (Stellungnahme der Abt. WA 2). Der neue Baulandbereich weist auch im<br />

Gegensatz zum nördlichen Bereich keine Drainagen auf. Dies begründet die Baulandeigenschaft<br />

für diesen Bereich. Zusätzlich wird am südlichen Ende der KG Paasdorf im nächsten Jahr noch ein<br />

Regenrückhaltebecken errichtet.<br />

Zwischen dem Mühlbach und dem Taschelbach befindet sich schon seit Jahrzehnten der Sport-<br />

und Tennisplatz für die KG Paasdorf. Es handelt sich dabei um eine Ausweisung des Naturstandes.<br />

Hinsichtlich des Umwidmungspunktes 12.8.12., wo die Verkehrsfläche geringfügig erweitert wird,<br />

weist der Sachverständige darauf hin, dass das nördlich angrenzende Gebiet (zwischen<br />

Taschelbach und Mühlbach) nicht hochwassersicher ist. Der Sachverständige verweist auf den §<br />

22 Abs. 2 NÖ ROG 1976, wo beschrieben ist, dass das örtliche Raumordnungsprogramm dann<br />

abzuändern ist, wenn sich herausstellt, dass eine als Bauland gewidmete und noch nicht bebaute<br />

Fläche innerhalb von 5 Jahren abzuändern ist, wenn die Beseitigung dieser Gefährdung nicht<br />

sichergestellt werden kann. Da es sich bei diesem Bereich um eine Aufschließungszone handelt<br />

und die Flächen auch noch nicht bebaut sind, gilt es im nächsten Jahr zu überlegen, ob eine<br />

Rückwidmung oder die Errichtung eines Retentionsbeckens entlang des Taschelbaches<br />

zweckmäßig ist.<br />

Hüttendorf:<br />

In der KG Hüttendorf handelt es sich rein um Ergänzungen zum Erläuterungsbericht. Zum<br />

Umwidmungspunkt 1.9.1 (Stellungnahme Dr. Gamon) wurde festgestellt, dass dieser ausreichend<br />

aufbereitet und begründet wurde und keine fachlichen Probleme erkennbar sind.<br />

Das Bauamt empfiehlt, die im Zuge der Begutachtung vorgeschlagenen geringfügigen<br />

Abänderungen zur Kenntnis zu nehmen und bei der Beschlussfassung zu berücksichtigen.<br />

Der GRA 2 hat in seiner Sitzung vom 23.11.2010 folgenden Beschluss gefasst:<br />

Dem Gemeinderat wird empfohlen, die im Zuge der Begutachtung der geplanten Änderung 31 –<br />

Digitalisierung der KG Hüttendorf und Paasdorf - von RO-Programm und BB-Plan von den<br />

Sachverständigen des Amtes der NÖ Landesregierung geforderten geringfügigen Abweichungen<br />

zu beschließen, bzw. dass die Änderungen von RO-Programm und BB-Plan im Sinne der<br />

Gutachten der Sachverständigen durchgeführt werden.<br />

Vizebürgermeister Waberer beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />

Zustimmung erteilen.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

Zu 26.) Raumordnungsprogramm, Änderung 31 – Digitale Neudarstellung<br />

der KG Hüttendorf und Paasdorf, Verordnung<br />

Der GRA 2 hat in seiner Sitzung vom 23.11.2010 folgende Verordnung zur Beschlussfassung<br />

empfohlen:


Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 82 von 106<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> beschließt nach Erörterung der eingelangten<br />

Stellungnahmen in seiner Sitzung am 14. Dezember 2010 folgende<br />

V E R O R D N U N G<br />

§ 1<br />

Aufgrund des § 22, Abs. 1 des NÖ-Raumordnungsgesetzes 1976, LGBl. 8000-23, wird das<br />

Örtliche Raumordnungsprogramm der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> dahingehend abgeändert, dass<br />

für die auf der hiezugehörige Plandarstellung rot umrandeten Grundflächen, die durch rote<br />

Signatur dargestellte Widmungsart festgelegt wird.<br />

§ 2<br />

Die im § 1 angeführten Umwidmungen sind in der vom Technischen Büro für Raumplanung und<br />

Raumordnung Dipl.-Ing. Friedmann und Aujesky OG, 1230 Wien, Fröhlichgasse 44 / 8 unter der<br />

Änderung „31. Änderung des örtliches Raumordnungsprogramm der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong>,<br />

KG. PAASDORF und KG. HÜTTENDORF Örtliches Raumordnungsprogramm Blatt 3, 5, 6, 9<br />

u. 10 – Herstellung des Rechtsstandes und digitale Neudarstellung, M:1:5.000 vom 20. 9.<br />

2010, Beschlussexemplar vom 13.12.2010“ verfassten Plandarstellung ersichtlich. Die<br />

Plandarstellung, welche gemäß § 21, Abs. 11 NÖ-Raumordnungsgesetzes 1976, LGBl. 8000-23<br />

mit einem Hinweis auf diese Verordnung versehen ist, liegt im Bauamt der Stadtgemeinde<br />

<strong>Mistelbach</strong> während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf.<br />

§ 3<br />

Diese Verordnung tritt nach ihrer Genehmigung durch die NÖ - Landesregierung gemäß § 21 NÖ-<br />

Raumordnungsgesetz und nach der darauffolgenden Kundmachung gemäß § 21, Abs. 10 mit<br />

dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft.<br />

Vizebürgermeister Waberer beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />

Zustimmung erteilen.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

Zu 27.) Bebauungsplan, Änderung 31 – Digitale Neudarstellung der KG Hüttendorf<br />

und Paasdorf, Verordnung<br />

Der GRA 2 hat in seiner Sitzung vom 23.11.2010 folgende Verordnung zur Beschlussfassung<br />

empfohlen:<br />

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> beschließt nach Erörterung der eingelangten<br />

Stellungnahmen in seiner Sitzung am 14. Dezember 2010 folgende


Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 83 von 106<br />

Stadtamtsdirektion<br />

V E R O R D N U N G<br />

§ 1<br />

Aufgrund des § 73, Abs. 2 der NÖ Bauordnung 1996, LGBl. 8200-16, wird der Bebauungsplan<br />

auf der Plandarstellungen Plannummer:<br />

KG. Paasdorf: Bebauungsplanblätter HÜ/PA-77, HÜ/PA/LA/<strong>MB</strong>-60 (siehe KG. Hüttendorf),<br />

HÜ/PA/<strong>MB</strong>-59 (siehe KG. Hüttendorf), LA/PA-66, PA-70, PA-71, PA-72, PA-72A, PA-73, PA-<br />

74, PA-75, PA-76<br />

KG. Hüttendorf: Bebauungsplanblätter HÜ-43, HÜ-44, HÜ-45, HÜ-49, HÜ-50, HÜ-51,<br />

HÜ/<strong>MB</strong>-52, HÜ/PA-77 (siehe KG. Paasdorf), HÜ/PA/LA/<strong>MB</strong>-60, HÜ/PA/<strong>MB</strong>-59<br />

abgeändert und digital neu dargestellt.<br />

§ 2<br />

Die Festlegung der neuen Einzelheiten der Bebauung und Aufschließung der einzelnen<br />

Grundflächen ist dieser Verordnung und der vom Technischen Büro für Raumplanung und<br />

Raumordnung Dipl.-Ing. Friedmann und Aujesky OG, 1230 Wien, Fröhlichgasse 44 / 8 unter der<br />

31. Änderung, am 20. 9. 2010, Beschlussexemplar vom 25. 11. 2010 verfassten und aus dem<br />

Planblättern des Bebauungsplanes mit den Plannummer:<br />

KG. Paasdorf: Bebauungsplanblätter HÜ/PA-77, HÜ/PA/LA/<strong>MB</strong>-60 (siehe KG. Hüttendorf),<br />

HÜ/PA/<strong>MB</strong>-59 (siehe KG. Hüttendorf), LA/PA-66, PA-70, PA-71, PA-72, PA-72A, PA-73, PA-<br />

74, PA-75, PA-76<br />

KG. Hüttendorf: Bebauungsplanblätter HÜ-43, HÜ-44, HÜ-45, HÜ-49, HÜ-50, HÜ-51,<br />

HÜ/<strong>MB</strong>-52, HÜ/PA-77 (siehe KG. Paasdorf), HÜ/PA/LA/<strong>MB</strong>-60, HÜ/PA/<strong>MB</strong>-59<br />

bestehend, und auf jedem Blatt mit einem Hinweis auf diese Verordnung versehenen zu<br />

entnehmen.<br />

Zusatz zur Gesamtverordnung:<br />

I. ABSCHNITT:<br />

§ 9 Schutz des Orts- und Landschaftsbildes<br />

(5) Gebäudehöhe:<br />

Die Bauklasse oder die Gebäudehöhe darf höchstens um 3,0 m mit Bauteilen wie z.B.<br />

zurückgesetzte Geschoße, Dachaufbauten überragt werden, ausgenommen untergeordnete<br />

Bauteile, wie z.B. Schornsteine, energietechnische Anlagen. Dies gilt für die KG. <strong>Mistelbach</strong>,<br />

KG. Paasdorf, KG. Hüttendorf.<br />

§ 3<br />

§ 4<br />

Die Plandarstellungen welche mit einem Hinweis auf diese Verordnung versehen sind, liegen im<br />

Gemeindeamt während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf.<br />

§ 5<br />

Diese Verordnung tritt nach ihrer Kundmachung, mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen<br />

Kundmachungsfrist folgenden Tag, in Kraft.<br />

Vizebürgermeister Waberer beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />

Zustimmung erteilen.<br />

Einstimmig genehmigt.


Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 84 von 106<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Zu 28.) Richtlinie über das Anbringen von Wärmedämmverbundfassaden<br />

über der Straßenfluchtlinie<br />

Schon im letzten Jahr wurde vom damals zuständigen Ausschuss GRA 12 erstmalig über das<br />

Anbringen einer Wärmedämmverbundfassade über der Straßenfluchtlinie beraten. In der Sitzung<br />

vom 22. April 2010 hat der Sachbearbeiter die Mitglieder des GRA 2 über die Ausarbeitung einer<br />

Richtlinie für das Anbringen dieses WDVS-Systems informiert. Der Entwurf der Richtlinie wurde<br />

dem Protokoll angefügt, damit in den Fraktionen weiter beraten werden kann.<br />

Der GRA 2 hat in seiner Sitzung vom 23.11.2010 folgenden Beschluss gefasst:<br />

Da aufgrund einer Novelle der NÖ BO 1996 das Anbringen eines Wärmedämmverbundsystems bis<br />

zu einer Stärke von 20 cm bei Zustimmung des Grundeigentümers möglich ist, bedeutet dies, dass<br />

Gehsteige bzw. das Straßenraumprofil im Allgemeinen eingeengt werden können.<br />

Nun wurde eine Richtlinie ausgearbeitet, wo es klare Regelungen gibt – sowohl Ausführung als<br />

auch Gehsteigbreiten – wann die Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> ihr Einverständnis als<br />

Grundeigentümerin für das Anbringen einer WDVS-Fassade über der Straßenfluchtlinie gibt.<br />

Dem Gemeinderat wird empfohlen, nachfolgende Richtlinie für das Anbringen eines<br />

Wärmedämmverbundsystems, welches die Straßenfluchtlinie überragt, zu beschließen:<br />

Auflagen der Gemeindestraßenverwaltung der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> für die Herstellung<br />

eines „Wämedämmverbundsystems“ (WDVS) auf der Außenwand oder dem Sockel eines<br />

Gebäudes, wobei sich das WDVS ganz oder teilweise auf bzw. über der Grundfläche eines<br />

öffentlichen Gehsteiges bzw. einer öffentlichen Straße befinden wird.<br />

1) Technische Auflagen für Wärmedämmverbundsysteme:<br />

Folgende Ausführungsvarianten sind zulässig:<br />

Ausführungsvariante A:<br />

Die Unterkante des WDVS muss mindestens um das Maß der dreifachen Auftragsstärke über dem<br />

fertigen Gehsteig- oder Straßenniveau liegen. Das WDVS ist unten mit einer Sockelschiene<br />

abzuschließen.<br />

Wenn die Herstellung gemäß Variante A, z.B. zur Vermeidung von Kältebrücken, nicht möglich ist,<br />

so muss Variante B angewendet werden:<br />

Ausführungsvariante B:<br />

Die Unterkante des WDVS muss mindestens 30 cm unter dem fertigen Gehsteig- oder<br />

Straßenniveau liegen und ist auf diese Tiefe auch zu verputzen.<br />

Das WDVS ist so widerstandsfähig und haltbar herzustellen, dass es den Belastungen - des Anbaus<br />

oder Erneuerung einer Straßen- bzw. Gehsteigkonstruktion, sowie der öffentliche Benutzung und<br />

der Reinigung und des Winterdienstes langfristig - ohne weiteres standhält.<br />

Rückspringende Sockel:<br />

Aus Gründen des Ortsbildschutzes dürfen durch die Aufbringung eines WDVS nur einfach, nicht<br />

aber zwei- oder mehrfach rückspringende Sockelausbildungen entstehen. Auch aus diesem Grund<br />

kann es dazu kommen, dass Variante B ausgeführt werden muss. Eine Ausnahme davon stellt<br />

dar, wenn ein mehrfach rückspringender Sockel dem Bestand vor der Aufbringung eines WDVS<br />

entspricht.


Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 85 von 106<br />

Stadtamtsdirektion<br />

2) Rechtliche Bedingungen:<br />

a) Die Zusicherung, dass die Vorschriften und Bedingungen eingehalten werden, muss, zur<br />

Gewährleistung einer geordneten Rechtsnachfolge, ausschließlich durch den/der<br />

grundbücherlichen Eigentümer/in der Liegenschaft erfolgen.<br />

b) Die Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong>, bzw. die Gemeindestraßenverwaltung, ist<br />

selbstverständlich berechtigt Straßen- oder Gehsteigkonstruktionen an ein WDVS nach Variante B<br />

anzubauen bzw. straßenbauliche Konstruktionen zu erneuern oder zu ändern. Die Stadtgemeinde<br />

<strong>Mistelbach</strong>, bzw. die Gemeindestraßenverwaltung übernehmen dabei keine Gewähr für die<br />

Haltbarkeit eines dabei berührten WDVS , das einem normalen Anbau, Umbau oder Erneuerung<br />

einer Straßen- oder Gehsteigkonstruktion, sowie der normalen und üblichen Benützung und<br />

Pflege nicht gewachsen ist. Beschädigungen gehen ausschließlich zu Lasten des<br />

Liegenschaftseigentümers/in. Weiters übernimmt die Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> bzw. die<br />

Gemeindestraßenverwaltung keine Gewähr für die Wasserdichtheit einer Straßen- oder<br />

Gehsteigbefestigung bzw. der Anbaufuge an das Gebäude.<br />

Diese Regelungen gelten auch zu Gunsten von Einbautenträgern.<br />

c) Die Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong>, bzw. die Gemeindestraßenverwaltung übernimmt keinerlei<br />

Erhaltungspflichten in Bezug auf das WDVS und haftet auch nicht für Verschmutzungen oder<br />

Beschädigungen eines WDVS durch Dritte. Die Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> ist aus dem Titel der<br />

Herstellung und des Bestands eines WDVS vom Grundeigentümer schad- und klaglos zu halten!<br />

d) Ein WDVS, das anders als von der Gemeindestraßenverwaltung bzw. von der Baubehörde<br />

bedungen hergestellt wurde, ist von dem/der LiegenschaftseigentümerIn unverzüglich und auch<br />

unaufgefordert in einen konsensgemäßen Zustand zu bringen. Unterlässt der/die LiegenschaftseigentümerIn<br />

dies trotz Aufforderung durch die Stadtgemeinde, so ist die Stadtgemeinde<br />

berechtigt das WDVS auf Kosten des Liegenschaftseigentümers/in im erforderlichen Ausmaß zu<br />

entfernen. Eine Entschädigung des Liegenschaftseigentümers/in für seine/ihre Verluste bzw.<br />

weiteren Anwendungen erfolgt dabei nicht.<br />

e) Die Stadtgemeinde wird sich bei der Durchsetzung dieser Auflagen ausschließlich an<br />

den/die grundbücherlichen LiegenschaftseigentümerIn halten und dabei auf keinen Verweis des<br />

Liegenschaftseigentümers/in auf von ihm/ihr beauftragte oder ihm/ihr verpflichtete, z.B. von<br />

ihm/ihr beauftragte Planer oder ausführende Firmen, eingehen.<br />

f) Die Auflagen gehen auf die jeweiligen grundbücherlichen Rechtsnachfolger über.<br />

g) Gerichtsstand für Streitigkeiten ist <strong>Mistelbach</strong><br />

h) Alle Vereinbarungen über eine Abweichung von den oben stehenden technischen oder<br />

rechtlichen Auflagen bedürfen der Schriftform.<br />

i) Nachweis des Grundeigentümers/in durch den Antragsteller


Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 86 von 106<br />

Stadtamtsdirektion<br />

3) Anerkennung der Auflagen durch den Liegenschaftseigentümer:<br />

Der/die gefertigte, grundbücherliche EigentümerIn anerkennt die oben stehenden technischen<br />

und rechtlichen Auflagen der Gemeindestraßenverwaltung für die Herstellung eines<br />

Wärmedämmverbundsystems (WDVS), das sich ganz oder teilweise auf bzw. über der Grundfläche<br />

eines öffentlichen Gehsteigs, einer öffentlichen Straße oder im Eigentum einer<br />

Gebietskörperschaft befinden wird, vollinhaltlich und vorbehaltlos und verpflichtet sich zu deren<br />

Einhaltung!<br />

Name und Anschrift des /der Liegenschaftseigentümers/In: (alle Eigentümer)<br />

Adresse, Grundstücksnummer, KG der Liegenschaft (Baustelle) auf der das WDVS angebracht<br />

wird:<br />

Ort, Datum:<br />

Rechtsgültige Fertigung des Liegenschaftseigentümers/in:<br />

Erläuterungen<br />

zu den Auflagen der Gemeindestraßenverwaltung der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> für die<br />

Herstellung eines „Wärmedämmverbundsystems“ (WDVS) auf der Außenwand oder dem Sockel<br />

eines Gebäudes, wobei sich das WDVS ganz oder teilweise auf bzw. über der Grundfläche eines<br />

öffentlichen Gehsteiges, einer öffentlichen Straße oder im Eigentum einer Gebietskörperschaft<br />

befinden wird.<br />

Erforderliche amtliche und behördliche Zustimmungen:<br />

Für die Herstellung eines „Wärmedämmverbundsystems“ (WDVS), umgangssprachlich auch<br />

„Vollwärmeschutz“ genannt, auf der Außenwand bzw. dem Sockel eines Gebäudes, wobei<br />

sich das WDVS ganz oder teilweise auf bzw. über der Grundfläche eines öffentlichen<br />

Gehsteigs bzw. einer öffentlichen Straße befinden wird, sind bis zu vier behördliche bzw.<br />

amtliche Zustimmungen erforderlich:<br />

1) Eine Bauanzeige mit technischer Beschreibung und Lageplan. Im Lageplan ist auch die<br />

verbleibende Gehsteigbreite bzw. Straßenbreite darzustellen.<br />

2) Die Zustimmung der Gemeindestraßenverwaltung zum WDVS.<br />

… gilt als erteilt, wenn der/die LiegenschaftseigentümerIn die Auflagen der<br />

Gemeindestraßenverwaltung uneingeschränkt anerkennt.<br />

3) „Vereinbarung über eine Fremdaufgrabung“ mit der Gemeindestraßenverwaltung, bei<br />

einer Ausführung des WDVS nach Variante B, bei der das öffentliche Gut aufgegraben<br />

werden muss.<br />

4) Straßenpolizeiliche Bewilligung von Bauarbeiten auf öffentlichen Verkehrsflächen (z.B.<br />

Gehsteig).


Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 87 von 106<br />

Stadtamtsdirektion<br />

amtliche bzw. behördliche Entscheidungskriterien:<br />

Was die Zustimmung zur Inanspruchnahme des öffentlichen Guts betrifft, geht es um zwei<br />

Kriterien:<br />

1) Die Bewahrung einer für die sichere und gestörte öffentliche Nutzung ausreichende<br />

Gehsteig-, Radweg oder Fahrbahnbreite.<br />

…wird im baubehördlichen Verfahren beurteilt. Bei beengten Verhältnissen (z.B.<br />

Gehsteigrestbreiten unter 1,0 m) kann dazu ein verkehrstechnisches Gutachten erforderlich<br />

sein, welches zu Lasten des/der AntragsstellerIn geht.<br />

2) Die Einhaltung der technischen und rechtlichen Auflagen der Gemeindestraßenverwaltung.<br />

… sollen gewährleisten, dass eine Gehsteig- bzw. eine Straßenbefestigung hergestellt,<br />

repariert oder erneuert werden kann, ohne dass dabei der öffentlichen Hand erhöhte<br />

Kosten entstehen. Die Auflagen sind daher auch dann einzuhalten, wenn eine Gehsteig-<br />

oder Fahrbahnbefestigung von der Stadtgemeinde erst später hergestellt wird.<br />

Ausführungsvariante A:<br />

Die Unterkante des WDVS muss mindestens um<br />

das Maß der dreifachen Auftragsstärke über dem<br />

fertigen Gehsteig- oder Straßenniveau liegen. Das<br />

WDVS ist unten mit einer Sockelschiene<br />

abzuschließen.<br />

Beispiel: Stärke des WDVS 15 cm, Unterkante<br />

WDVS daher mindestens 15x3=45 cm über den<br />

Gehsteig- bzw. Straßenniveau..<br />

Diese Variante ermöglicht es straßenbauliche<br />

Arbeiten durchzuführen, ohne dass das WDVS<br />

dabei im Weg ist bzw. zwangsläufig beschädigt<br />

werden muss.<br />

Wenn die Herstellung gemäß Variante A, z.B. zur Vermeidung von Kältebrücken, nicht möglich<br />

ist, so muss Variante B angewendet werden:<br />

Ausführungsvariante B:<br />

Die Unterkante des WDVS muss mindestens 30 cm<br />

unter dem fertigen Gehsteig- oder Straßenniveau<br />

liegen und ist auf diese Tiefe auch zu verputzen.<br />

Das WDVS ist so widerstandsfähig und haltbar<br />

herzustellen, dass es den Belastungen des Anbaus<br />

oder Erneuerung einer Straßen- bzw.<br />

Gehsteigkonstruktion, sowie der öffentliche<br />

Benutzung und der Reinigung und des<br />

Winterdienstes langfristig ohne weiteres standhält.<br />

Hier kommt es zum Kontakt zwischen WDVS und<br />

Straßen- bzw. Gehsteigkonstruktion, worauf das<br />

WDVS, bzw. dessen Oberfläche, ausgelegt werden<br />

muss.


Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 88 von 106<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Weitere Erläuterungen zu den technischen<br />

Auflagen:<br />

Das Aufsetzten eines WDVS auf die Gehsteig- oder<br />

Straßenoberfläche ist nicht nur in Bezug auf das<br />

WDVS eine nicht fachgerechte Bauweise, es<br />

hindert zudem die Gemeindestraßenverwaltung<br />

und Einbautenträger daran Gehweg- oder<br />

Straßenbefestigungen herzustellen bzw. zu<br />

erneuern.<br />

Letzteres gilt auch für WDVS deren Unterkante sich<br />

nur wenig über dem Straßen- oder Gehsteigniveau<br />

befinden.<br />

Die Unterkante eines WDVS muss daher<br />

entweder deutlich über (Variante A) oder<br />

deutlich unter (Variante B) der bestehenden<br />

oder künftigen Oberflächenbefestigung eines<br />

Gehsteigs oder einer Straße liegen.<br />

Andere Bauweisen sind weder für den/die LiegenschaftseigentümerIn<br />

noch für die Gemeindestraßenverwaltung<br />

technisch sinnvoll und<br />

wirtschaftlich nachhaltig!<br />

Rechtliche Bedingungen:<br />

Grundsätzlich sollten möglichst gar keine privaten Bauwerksteile auf das öffentliche Gut ragen,<br />

da dies zur Verschmälerung des für die öffentliche Nutzung vorgesehenen Straßenraums<br />

(Fahrbahnen, Rad- und Gehwege) führt. Weiters können die Neubau-, Reparatur- und<br />

Erneuerungsarbeiten für die Straßenverwaltung, aber auch für die zahlreichen Einbautenträger,<br />

Ver- und Entsorger, die das öffentliche Gut für ihre unterirdischen Trassen nutzen, schwieriger<br />

und teurer werden.<br />

Es gab von dieser grundsätzlichen Regel aber schon bisher bestimmte Ausnahmemöglichkeiten<br />

im Baurecht, wie z.B. für Vorlegestufen, Vordächer etc. Die Behörde hatte aber immer die<br />

Sinnhaftigkeit der privaten Maßnahme gegen eine eventuelle Beeinträchtigung der öffentlichen<br />

Nutzung des Straßenraums abzuwägen, wodurch nicht immer alles realisiert werden kann, was<br />

sich der Straßenanrainer wünscht.<br />

Nun kommen, mit dem Fortschritt der Bauchtechnik, die Wärmedämmverbundsysteme dazu,<br />

die, wenn ein Gebäude an die privat-öffentliche Grundgrenze angebaut ist, eben nur<br />

aufgebracht werden können in dem sie auf das öffentliche Gut ragen. Da solche<br />

Wärmedämmmaßnahmen ökologisch und volkswirtschaftlich sinnvoll sind, sollen sie von Seiten<br />

der Straßenverwaltung grundsätzlich ermöglicht werden, wenn nicht Argumente im<br />

öffentlichen Interesse dagegen sprechen.


Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 89 von 106<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Es bleibt aber immer, auch beim Thema WDVS, beim Vorrang des öffentlichen<br />

Interesses und der öffentlichen Nutzbarkeit von Fahrbahnen, Rad- und Gehwegen und<br />

dabei, dass es für die Gemeinde durch ein WDVS auf der privaten Fassade nicht teurer<br />

und nicht riskanter werden darf!<br />

Vizebürgermeister Waberer beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />

Zustimmung erteilen.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

Zu 29.) Jugenderholungsfürsorge 2010<br />

Der GRA 3 hat in seiner Sitzung vom 8.11.2010 auf Grund der bestehenden Richtlinien die Vergabe<br />

der Fördermittel an die Antragsteller in nachfolgender Form empfohlen:<br />

Name Punkte Wert/Punkte Betrag _<br />

Kath. Jungschar, Lager Bad Ischl 184 3,470437 € 638,56<br />

Pfadfinderlager in Großschönau (7 – 10 J) 231 3,470437 € 801,67<br />

Pfadfinderlager in Laxenburg (10 – 15 J) 363 3,470437 € 1.259,77<br />

778 € 2.700,--<br />

Stadträtin Polke beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung erteilen.<br />

Bedeckung unter VA 2010 1/439000-728200 gegeben.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

Zu 30.) Schulsportunterstützung 2009/2010<br />

Der GRA 3 hat in seiner Sitzung vom 8.11.2010 auf Grund der bestehenden Richtlinien die Vergabe<br />

der Fördermittel an die Antragsteller in nachfolgender Form empfohlen:<br />

Schule Anzahl der Schüler Wert/Punkte Betrag<br />

Wohnsitz <strong>Mistelbach</strong><br />

Allgem.Sonderschule 20 3,978779 € 79,58<br />

Polytechn. Schule 15 3,978779 € 59,68<br />

HS I 186 3,978779 € 740,05<br />

HS II 156 3,978779 € 620,69<br />

377 € 1.500,--__<br />

Stadträtin Polke beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung erteilen.<br />

Bedeckung unter VA 2010 1/429000/768200 gegeben.<br />

Einstimmig genehmigt.


Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 90 von 106<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Zu 31.) Ferienerlebnisprogramm<br />

a) Abrechnung Ferienbetreuung Sommer 2010<br />

Einnahmen Ausgaben<br />

Elternbeiträge € 7.720,00<br />

Förderbeitrag Land NÖ (lt. Vorjahr) € 1.980,00<br />

Stadtgemeinde € 13.<strong>17</strong>0,15 (2009: € 12.071,52)<br />

Personalkosten € 12.680,95<br />

Bastelmaterial, Besch.Mat. € 476,34<br />

Mittagessen, Miete, Verpflegung € 2.053,70<br />

Ausflüge € 3.933,58<br />

Broschüre Gestaltung u. Druck € 2.698,98<br />

Verpflegung Ausflüge, Getränke Ferienspiel € 924,19<br />

Sonstiges € 102,41<br />

€ 22.870,15<br />

Die Kosten der Ausflüge haben sich gegenüber 2009 um € 1.371,38 erhöht.<br />

Um Kosten einzusparen, sollen im nächsten Jahr maximal 4 Ausflüge stattfinden.<br />

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.<br />

b) Neue Tarife, gültig ab 1. Februar 2011<br />

Der GRA 3 hat in seiner Sitzung vom 8.11.2010 empfohlen, die Elternbeiträge für die<br />

Ferienbetreuung von bisher € 10,-- für die Ganztagesbetreuung inkl. Mittagessen, wie folgt<br />

neu festzusetzen:<br />

€ 12,--/Tag/Kind inkl. Mittagessen<br />

€ 6,--/Tag für Geschwisterkind inkl. Mittagessen<br />

€ 18,--/Ausflug/Kind (inkl. Lunchpaket)<br />

€ 5,-- Halbtagesbetreuung ohne Mittagessen<br />

Stadträtin Polke beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung<br />

erteilen.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

c) Termine Winterferienspiel 2010/2011<br />

Freitag, 24.12.2010 Montag, 3.1.2011<br />

Montag, 27.12.2010 Dienstag, 4.1.2011<br />

Dienstag, 28.12.2010 Mittwoch, 5.1.2011<br />

Mittwoch, 29.12.2010 Freitag, 7.1.2011<br />

Donnerstag, 30.12.2010<br />

Freitag, 31.12.2010<br />

Die Termine werden zur Kenntnis genommen.


Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 91 von 106<br />

Stadtamtsdirektion<br />

d) Abschlussfahrt Ferienspiel 2011<br />

Die Fahrt für die Gewinner des kommenden Ferienspiels soll zum Flughafen Wien-Schwechat<br />

führen.<br />

Anreise mit dem Zug.<br />

Kosten für die Flughafenführung (Gruppen ab 20 Personen): € 3,--/Kind<br />

€ 6,--/Erwachsenen<br />

Aufgrund der großen Nachfrage soll die Reservierung bereits vorgenommen werden. Termin:<br />

Samstag, Mitte bis Ende September 2011, je nach Verfügbarkeit.<br />

Der GRA 3 war in seiner Sitzung vom 8.11.2010 mit dem Ausflugsziel für die Gewinner des<br />

Ferienspiels 2011 einverstanden.<br />

Stadträtin Polke beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung<br />

erteilen.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

Zu 32.) Veranstaltungen<br />

a) Sommerszene 2010 - Abrechnung<br />

Die Sommerszene war an acht Wochenenden und an zwei Donnerstagen geöffnet.<br />

Herr Gahr legt folgende Einnahmen/Ausgaben-Aufstellung vor:<br />

Bezeichnung Einnahmen Ausgaben<br />

Standgebühr Kreta 2.860,00<br />

Standgebühr Depot 2.860,00<br />

Standgebühr Moser 2.860,00<br />

Standgebühr Schuster 2.860,00<br />

Standgebühr Cocktail-Stand 1.200,00<br />

Einnahmen Schnulzenjäger (á € 3,-) 963,00<br />

Einnahmen Musical Show (á € 5,-) 3.625,00<br />

Einnahmen Stehaufmandln (á € 5,-) 3.824,00<br />

Einnahmen Stefan Gössinger (á € 5,-) 2.135,00<br />

Sponsoring Wiesinger 1.500,00<br />

Gagen Künstler<br />

FF Brandwache<br />

Einladung Presse & Ehrengäste<br />

NÖN Einschaltung Doppelseite<br />

NÖN Inserat<br />

Bezirksblatt - Stehaufmandln und Musical<br />

Werbung lgm Journal<br />

Plakate<br />

Folder<br />

Homepage<br />

23.270,00<br />

280,00<br />

<strong>17</strong>0,30<br />

374,22<br />

266,70<br />

568,01<br />

519,12<br />

311,11<br />

770,40<br />

324,00


Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 92 von 106<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Aussendung Folder durch Kulturvernetzung<br />

Kleinmaterial gesamt<br />

Miete Palmen Schmidl<br />

Miete Lagerhütte Technik<br />

Tontechnik Leihgebühr und Betreuung<br />

Lichttechnik Musical Show<br />

AKM<br />

Radio 4/4 Mitfinanzierung<br />

Anmeldung Gemeinde<br />

Förderung NÖ Landesregierung - Abt. Kultur 6.000,00<br />

Barleistungen Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> 8.867,84<br />

109,65<br />

287,13<br />

300,00<br />

148,00<br />

6.384,60<br />

1.200,00<br />

2.747,50<br />

1.500,00<br />

24,10<br />

Durch Absagen an Regentagen und der dadurch entgangen Standgebühr sowie<br />

Entschädigungszahlung an Musikgruppen die nicht auftreten konnten, sind die Barleistungen<br />

der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> dieses Jahr höher.<br />

Es wurde beim Land NÖ um eine Zusatzförderung in Höhe von € 3.000,-- angesucht.<br />

Zur Kenntnis genommen.<br />

b) Stadtfest 2010 - Abrechnung<br />

Herr Gahr legt folgende Einnahmen/Ausgaben-Aufstellung vor:<br />

Bezeichnung Einnahmen Ausgaben<br />

Fish & Chips<br />

Stadtkapelle <strong>Mistelbach</strong><br />

Musikverein Eibesthal<br />

Bühnentechnik für Samstag und<br />

Sonntag<br />

AKM<br />

Verpflegungsgutscheine<br />

Neumarktstand<br />

Verpflegungsgutscheine Schulz<br />

Verpflegungsgutscheine Lisa & Pauli<br />

Verpflegungsgutscheine Schuster<br />

Verpflegungsgutscheine Renner<br />

Standgebühr:<br />

Pauli & Lisa 500,00<br />

Schulz 500,00<br />

Schuster 500,00<br />

Renner 200,00<br />

4.520,00<br />

500,00<br />

1.400,00<br />

2.400,00<br />

658,80<br />

106,00<br />

330,00<br />

540,00<br />

222,00<br />

16,00


Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 93 von 106<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Krammer 50,00<br />

Rafetzeder 50,00<br />

Werbung:<br />

Plakate<br />

Folder<br />

Plakate austragen<br />

NÖN Stadtfestzeitung<br />

Barleistungen Stadtgemeinde<br />

<strong>Mistelbach</strong> 9.666,67<br />

Zur Kenntnis genommen.<br />

c) Internationale Meisterkurse 2011<br />

119,22<br />

216,53<br />

45,00<br />

393,12<br />

Nach dem Erfolg der Meisterkurse 2009 und 2010 von Karin Reda und Dr. Harald Schlosser<br />

sollen diese Kurse vom 11. bis 21. August 2011 wieder angeboten werden.<br />

Für den Unterricht, die Eröffnungsveranstaltung und das Dozentenkonzert am 15. August und<br />

das Teilnehmerkonzert am 20. August 2011 wird der Stadtsaal benötigt. Dafür soll keine<br />

Miete verrechnet werden.<br />

Ein weiteres Konzert findet am 19. August auf der Piazza im MZM statt.<br />

Der GRA 4 war in seiner Sitzung vom 8.11.2010 mit dieser Vorgangsweise einverstanden.<br />

Stadtrat Frank beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung<br />

erteilen.<br />

Bei 3 Gegenstimmen (FPÖ) genehmigt.<br />

d) Konzertreihe<br />

Es ist angedacht, bei der Konzertreihe (Klassik) mit eigenen Veranstaltungen aufzuhören.<br />

Um die Klassikschiene aber nach wie vor zu bedienen, ist angedacht als Mitveranstalter bei<br />

Konzerten von anderen Veranstaltern aufzutreten.<br />

Als Mitveranstalter kann folgendes angeboten werden:<br />

• Gemeinschaftsplakate<br />

• Bewerbung in der Gemeindezeitung<br />

• 2 – 3 Inserate in lokalen Medien<br />

• Kartenvorverkauf über Ticketsystem der Stadtgemeinde gegen Gebühr<br />

• Eigener Tarif für Stadtsaal<br />

Stadtrat Frank beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung<br />

erteilen.<br />

Bei 3 Gegenstimmen (FPÖ) genehmigt.


Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 94 von 106<br />

Stadtamtsdirektion<br />

e) Puppentheatertage, Besucherstatistik<br />

2010: 6.015 Besucher 783 bei der Kasperliade<br />

2009: 5.354 Besucher 494 bei der Kasperliade<br />

Zum Publikumspreis 2010 haben 2030 Besucher abgestimmt.<br />

Dr. Olaf Bernstengel hat alle Stimmzettel ausgewertet und kam zu folgendem Ergebnis:<br />

86,3% der Stimmen waren „sehr gut / gut“<br />

1. Platz geht an Hugo Suarez aus Peru mit 98% „sehr gut“ Stimmen.<br />

Zur Kenntnis genommen.<br />

f) Puppentheatertage 2011<br />

Die Puppentheatertage finden von 26. – 30. Oktober 2011 statt. Die Eröffnung ist für<br />

Dienstag, 25. Oktober 2011 abends geplant, die Kasperliade am nächsten Tag, dem<br />

Nationalfeiertag.<br />

Der GRA 4 war in seiner Sitzung vom 8.11.2010 damit einverstanden.<br />

Stadtrat Frank beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung<br />

erteilen.<br />

Bei 3 Gegenstimmen (FPÖ) genehmigt.<br />

g) Puppentheatertage, Neue Intendanz<br />

Da Dr. Olaf Bernstengel mit den 33. Internationalen Puppentheatertagen im Oktober 2011<br />

aufhört, soll es Anfang Jänner 2011 eine Gesprächsrunde über die Zukunft des Festivals geben<br />

und die Auswahlkriterien für eine neue Leitung festgelegt werden.<br />

Der Fördervertrag des Landes Niederösterreich läuft bis 2013.<br />

Zur Kenntnis genommen.<br />

Zu 33.) Plakatierung, Kündigung des Vertrages<br />

Mit der Fa. Ankünder besteht seit dem Jahre 1948 ein Vertrag über das ausschließliche Recht zur<br />

Errichtung und Ausnutzung von Anschlagstellen (Tafeln oder Säulen). Eine Zusatzvereinbarung<br />

darüber wurde im Jänner 1979 abgeschlossen.<br />

Nach dem Vertragsinhalt ist eine jeweilige Verlängerung um fünf Jahre vorgesehen, wenn nicht<br />

rechtzeitig vor Fristablauf gekündigt wird. Das bedeutet, dass der aktuelle Vertrag bis zum Jahr<br />

2013 laufen würde.


Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 95 von 106<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Der aktuelle Tarif für Plakatierungen beträgt € 4,-- pro Plakat, der aktuelle Tarif für örtliche<br />

Vereine € 0,60 pro Plakat. Der freiberuflich für die Fa. Ankünder tätige Plakatierer erhält € 0,60<br />

pro Plakat. Beim Normaltarif stehen lt. Vertrag der Stadtgemeinde 18 % zu.<br />

Die Fa. Ankünder hat nunmehr als Rechtsnachfolger die Fa. EPAMEDIA-Europäische Plakat- und<br />

Außenmedien GmbH. Der Leiter des Akquisitions- und Bestandsmanagements, Herr Stefan Tod,<br />

hat bekannt gegeben, dass die Fa. EPAMEDIA auf Grund der aktuellen Geschäftsideologie an<br />

einer einvernehmlichen Auflösung des gegenständlichen Vertrages mit 31.12.2010 interessiert ist.<br />

Es wird daher vorgeschlagen, dass die einvernehmliche Auflösung des Vertrages mit 31.12.2010<br />

beschlossen wird und die Gemeinde in Zukunft selbst die Plakatierung der Litfaßsäulen und<br />

Dreieckständer veranlasst. Übergangsmäßig kann weiterhin der bisher freiberuflich tätige<br />

Plakatierer beschäftigt werden, nachher soll jemand vor Ort zu denselben Bedingungen mit der<br />

Plakatierung beauftragt werden. Die gegenständliche Lösung ist für die Gemeinde jedenfalls<br />

kostengünstiger. Auf Grund von häufiger Kritik des zu hohen Tarifes von € 4,-- im Vergleich zu<br />

anderen Städten, ist sogar eine Reduktion auf € 3,-- vertretbar. Dieser Tarif gilt für A2-Plakate.<br />

A1-Plakate können nur im Querformat und zu einem um 50 % höheren Tarif angenommen<br />

werden. Weiters haben die Erfahrungen der Fa. Ankünder gezeigt, dass eine Barzahlung bei<br />

Entgegennahme des Plakatierungsauftrages zielführend erscheint, weil eine Exekution von<br />

Bagatellbeträgen unverhältnismäßig ist.<br />

Stadtrat Seltenhammer beantragt, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung erteilen.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

Zu 34.) Sportförderung<br />

a) Änderung der Richtlinien<br />

Die bestehenden Richtlinien zur Erlangung einer Sportförderung der Stadtgemeinde<br />

<strong>Mistelbach</strong> wurden im Jahr 2006 das letzte Mal abgeändert. Aufgrund von intensiverer<br />

Nachwuchsarbeit der <strong>Mistelbach</strong>er Sportvereine sollen die Punkte 2a.) und 5.) wie folgt<br />

abgeändert werden:<br />

2a.) Alte Formulierung:<br />

Pro Mitglied, das am 31. Juli des Jahres in dem der Antrag um Sportförderung gestellt wurde,<br />

das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet, in <strong>Mistelbach</strong> seinen Wohnsitz hat und die Sportart<br />

des jeweiligen Vereines ausübt, werden zusätzlich 5 Punkte vergeben. Eine Namensliste mit<br />

Geb. Datum u. Anschrift ist vorzulegen.<br />

2a.) Neue Formulierung:<br />

Pro Mitglied, das am 31. Juli des Jahres in dem der Antrag um Sportförderung gestellt wurde,<br />

das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und die Sportart des jeweiligen Vereines ausübt,<br />

werden zusätzlich 10 Punkte vergeben. Eine Namensliste mit Geburtsdatum ist vorzulegen.<br />

Der Punkt 5.) wird wie folgt ergänzt:<br />

Subventionsgelder werden erst ab € 50,-- ausbezahlt.


Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 96 von 106<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Der GRA 9 hat in seiner Sitzung vom 15.11.2010 empfohlen, die Richtlinien zur Erlangung<br />

einer Sportförderung der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> wie oben beschrieben abzuändern.<br />

Über die Richtlinien soll in der Gemeindezeitung ein Bericht erscheinen.<br />

Stadtrat Ing. Ettenauer beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />

Zustimmung erteilen.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

b) Förderungen gemäß Richtlinien<br />

18 Vereine haben für den Durchrechnungszeitraum 2009/2010 um Sportförderung angesucht.<br />

Aufgrund der Neuregelung im Punkt 5.) der Richtlinien zur Erlangung einer Sportförderung<br />

kann an 16 Vereine die Sportförderung ausbezahlt werden.<br />

Verein Punkte Wert/Punkt Betrag<br />

USV Frättingsdorf 190 0,8264 157<br />

Dachverband BSG 335 0,8264 277<br />

Union-Stockschützen-<strong>Mistelbach</strong> 315 0,8264 260<br />

UNION-<strong>Mistelbach</strong> (Turnen) 265 0,8264 219<br />

HBV Raika 725 0,8264 599<br />

LAC Harlekin 250 0,8264 207<br />

Tennisclub <strong>Mistelbach</strong> 850 0,8264 702<br />

UNION-<strong>Mistelbach</strong>-Tischtennis 920 0,8264 760<br />

Bushido <strong>Mistelbach</strong> 1.230 0,8264 1.0<strong>17</strong><br />

USC Eibesthal 950 0,8264 785<br />

USG Paasdorf (Fußball) 1.110 0,8264 9<strong>17</strong><br />

USG Paasdorf-Sektion Stockschützen 80 0,8264 66<br />

KSV <strong>Mistelbach</strong> 1.235 0,8264 1.021<br />

UKJ-HYPO <strong>Mistelbach</strong> 2.485 0,8264 2.054<br />

FC & FNZ <strong>Mistelbach</strong> 4.050 0,8264 3.347<br />

SCHACHVEREIN <strong>Mistelbach</strong> 135 0,8264 112<br />

15.125 0,8264 12.500<br />

Der GRA 9 hat in seiner Sitzung vom 15.11.2010 folgenden Beschluss gefasst:<br />

Aufgrund der Richtlinien zur Erlangung einer Sportförderung der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong>,<br />

soll den oben angeführten 16 Vereinen der zustehende Förderbetrag ausbezahlt werden.<br />

Stadtrat Ing. Ettenauer beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />

Zustimmung erteilen.<br />

Bedeckung unter VA 2010/2690-7570 gegeben.<br />

Einstimmig genehmigt.


Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 97 von 106<br />

Stadtamtsdirektion<br />

c) Förderung für besondere Leistungen<br />

Um den Punkt 4.) „Förderung für besondere Leistungen“, nicht nur mit finanziellen Mitteln<br />

abdecken zu können, soll Sportlern für besondere Leistungen, auch ein weißes Polo-Shirt mit<br />

dem „<strong>Mistelbach</strong>-Logo“ überreicht werden. Zu diesem Zweck wurde seitens der Verwaltung<br />

ein Anbot für den Ankauf von 50 Stk. Polo Shirts von der Firma Hugl Werbetechnik, 2130<br />

<strong>Mistelbach</strong>, eingeholt. Die Anbotssumme lautet € 13,-- excl. USt. pro Stück. Die<br />

Gesamtsumme beträgt daher € 650,-- excl. USt.<br />

Der GRA 9 hat in seiner Sitzung vom 15.11.2010 den Ankauf bei der Fa. Hugl zu den<br />

genannten Bedingungen empfohlen.<br />

Stadtrat Ing. Ettenauer beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />

Zustimmung erteilen.<br />

Bedeckung unter VA 2010 1/2690-7573 gegeben.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

d) Zuwendungen der Gemeinde an den FC Weinviertel <strong>Mistelbach</strong><br />

Im Jahr 2010 wurden bzw. werden € 20.200,-- an Dienst- und Sachleistungen (Strom, Gas,<br />

Wasser, Kanalgebühren, Müllentsorgung, Schneeräumung, Rasenpflege und Versicherungen)<br />

und € 8.500,-- an Barleistung von der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> an den FC Weinviertel<br />

zugewendet.<br />

Der FC Weinviertel <strong>Mistelbach</strong> hat andererseits für das Sportzentrum € 1.300,-- an<br />

Nutzungsentgelt für das Vereinshaus und € 2.800,-- an Benützungsentgelt für Training und<br />

Meisterschaftsspiele im Jahr 2010 zu bezahlen. (Nicht das Sportzentrum betreffende<br />

Zahlungen, z.B. für Stadtsaal- oder Sporthallenbenützung etc., sind anlassbezogen und daher<br />

nicht berücksichtigt, es ist hier jeweils der normale Vereinstarif zu zahlen.)<br />

Das bedeutet, dass bei Gegenverrechnung im Jahr 2010 ein Betrag von € 24.600,-- an Dienst-,<br />

Sach- und Barleistungen von der Gemeinde an den FC erfolgt sind bzw. erfolgen.<br />

Bei Zustimmung des FC zu einer neuen für beide Seiten klaren Vertragslösung zur Benützung<br />

des Sportzentrums wurde im Stadtrat ein Maximalbetrag von € 27.000,-- statt € 24.600,-- an<br />

Dienst-, Sach- und Barleistungen von der Gemeinde an den FC ab dem Jahre 2011 angedacht.<br />

Der Baranteil würde damit von € 8.500,-- auf € 10.900,-- erhöht (darin ist die variable<br />

Nachwuchsförderung inkludiert). Von dem Betrag von € 10.900,-- sollen bis spätestens 15.<br />

Jänner des jeweiligen Jahres € 7.400,-- an den FCM überwiesen werden. Der Restbetrag ist<br />

erst am Jahresende nach konkreter Abrechnung bzw. Bewertung der Nachwuchsförderung<br />

fällig. Eine weitere Erhöhung des Baranteiles ist für den FCM durch Eigenmaßnahmen wie<br />

Energiesparen, Übernahme von Pflegemaßnahmen und verbesserte Nachwuchsarbeit möglich.<br />

Bei der Besprechung mit den Vertretern des FCM am 13. Dezember 2010 zeigten sich diese<br />

über die Höhe des Barbetrages sehr enttäuscht, da sie einen Betrag ohne<br />

Nachwuchsförderung von<br />

€ 20.000,-- erhofften und € 15.000,-- von ihnen als Minimalbetrag erwartet wurde.


Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 98 von 106<br />

Stadtamtsdirektion<br />

In Anbetracht der finanziellen Möglichkeiten und der Vereinsförderung für alle übrigen<br />

Sportvereine ist allerdings laut Meinung des Stadtrates eine dauerhafte Barförderung von so<br />

einem hohen Betrag nicht vertretbar.<br />

Der Abschluss einer Vertragslösung ist für die Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> zur Erreichung einer<br />

Rechtssicherheit und besseren Planbarkeit für die Zukunft sehr wichtig. Aus diesem Grund und<br />

in Anerkennung der zahlreichen Eigenleistungen des FCM beim aus finanzieller Sicht nunmehr<br />

in der endgültigen Abrechnungsphase befindlichen Projekt Kabinenbau, erscheint die<br />

Zuwendung der Hälfte der vom Land NÖ der Gemeinde mit Schreiben vom 23. November<br />

2010 zugesicherten Restanweisung von € 16.000,--, also der Betrag von € 8.000,--, als<br />

einmalige Unterstützung sinnvoll, wenn die befugten Vertreter des FCM die Vertragslösung<br />

unterzeichnen.<br />

Da die Vertreter des FCM am 13. Dezember 2010 mitgeteilt haben, dass sie grundsätzlich zur<br />

Vertragslösung bereit sind, aber eine Zustimmung innerhalb der kurzen Zeit nicht möglich ist,<br />

sollen der Vorsitzende des GRA 1 und der Vorsitzende des GRA 9 ermächtigt werden, den<br />

vorliegenden Vertragsentwurf über eine Bittleihe (Prekarium) mit den Vertretern des FCM zu<br />

verhandeln und allenfalls mit noch geringfügigen Abänderungen bzw. Ergänzungen zu einem<br />

Abschluss zu bringen. Unter der Voraussetzung der Vertragsunterzeichnung durch den FCM<br />

soll im Jänner 2011 zusätzlich ein Einmalbetrag der Hälfte der Restanweisung des<br />

Subventionsbetrages dem FCM zur Verfügung gestellt werden. Der endgültige Vertragstext<br />

soll in der nächstfolgenden Gemeinderatssitzung nachträglich beschlossen werden.<br />

Stadtrat Ing. Ettenauer beantragt, der Gemeinderat wolle die Zustimmung zur<br />

gegenständlichen Vorgangsweise erteilen.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

Zu 35.) Kunsteisbahn, Tarife<br />

Auf Grund des eingeschränkten Betriebes der Kunsteisbahn soll auf alle Saisonkarten eine<br />

Ermäßigung von 30 % gewährt werden. Die im Gemeinderat am 14. Oktober 2009<br />

beschlossenen Tarife haben daher ab der Saison 2010/2011 vorerst weiterhin Gültigkeit.<br />

Weiter wird festgelegt, dass die Tarife für ermäßigte Karten in allen Kategorien bis zum<br />

vollendeten 18. Lebensjahr in Anspruch genommen werden können.<br />

Stadtrat Ing. Ettenauer beantragt, der Gemeinderat wolle seine Zustimmung erteilen.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

Zu 36.) Weihnachtsaktion<br />

Der GRA 10 hat in seiner Sitzung vom 22.11.2010 empfohlen, lt. vorliegender Liste an<br />

15 Sozialhilfeempfänger (Alleinerzieher und Notsituationen) und an vier Personen mit geringem<br />

Einkommen, welche die Richtsätze für die Gemeindehilfe gering überschreiten, je einen Betrag


Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 99 von 106<br />

Stadtamtsdirektion<br />

von € 80,-- sowie an zwei Alleinerzieherinnen auf Grund der besonderen Umstände einen Betrag<br />

von € 100,-- auszuzahlen:<br />

Stadträtin Pelzelmayer beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />

Zustimmung erteilen.<br />

Bedeckung unter VA 2010 1/429000/768600<br />

Rest unter VA 2010 1/429000/768500 Sonderunterstützungen<br />

Gemeinderat Netzl meint, dass man bei der Auswahl der Empfänger auch darauf achten sollte, wer<br />

Zuwendungen bekommt. Es sei auch ein amtsbekannter Schläger dabei.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

Zu 37.) Solarförderung<br />

Bis dato wurden folgende 18 Anträge an die Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> bezüglich Förderung von<br />

Solaranlagen gestellt. Die Besichtigung der 15 fertiggestellten Anlagen wurde am 22. Oktober 2010<br />

durchgeführt. 3 Anlagen sind derzeit noch in Bau und sollen in den nächsten Wochen fertiggestellt<br />

werden. Diese Anlagen werden vom Sachbearbeiter nach Fertigstellung kontrolliert.<br />

Name Vorname Ort Bauplatz Betrag<br />

Ungersböck Thomas Hüttendorf Eschenweg 13 253,00<br />

Berisha Brahim Hüttendorf Untere Landstraße 82 197,00<br />

Staniek Gerhard Ebendorf Schulgasse 15 169,00<br />

Tadzic Fahrudin <strong>Mistelbach</strong> Alfons Petzold-Straße 12 238,00<br />

Sadighian Mohamed-Reza <strong>Mistelbach</strong> Alfons Petzold-Straße 70 504,00<br />

Riedel Günther und Edith <strong>Mistelbach</strong> Winzerschulgasse 48 221,00<br />

Oberauer Erich und Elisabeth <strong>Mistelbach</strong> Waisenhausstraße 8 253,00<br />

Yousif Ivan <strong>Mistelbach</strong> Triftweg 12 550,00<br />

Steiner Peter <strong>Mistelbach</strong> Am Stadtwald 24 216,00<br />

Kasparek Helma <strong>Mistelbach</strong> Totenhauerweg 8 589,00<br />

Trischak Karl und Anna Siebenhirten Siebenhirtner Hauptstraße 15 252,00<br />

Bittmann Christian und Monika Hörersdorf Kohlstatt 25 295,00<br />

Scheiner Johann Eibesthal Prälat Fried-Straße 25 275,00<br />

Scheiner Leopold Eibesthal Unterort 50 505,00<br />

Ribitsch Alfred <strong>Mistelbach</strong> Hüttendorferweg 11 169,00<br />

Misch Mag. Verena <strong>Mistelbach</strong> Franz Josef-Straße 31 491,00<br />

Schmatzberger Hartmut <strong>Mistelbach</strong> Josef Dunkl-Straße 18 505,00<br />

Bloderer Franz und Bettina Ebendorf Ebendorfer Hauptstraße 49 491,00<br />

Aufgrund der vorliegenden Ansuchen ist beabsichtigt, in Summe 18 Anlagen mit einem Betrag<br />

von € 6.<strong>17</strong>3,- zu fördern. Da der Ansatz im Budget 2010 überschritten wird, ersucht der GRA 11<br />

den Stadtrat bzw. den Gemeinderat um Freigabe der Überschreitung im Jahre 2010 durch Vorgriff<br />

auf das Budgetjahr 2011.


Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 100 von 106<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Der GRA 11 hat in seiner Sitzung vom 11.11.2010 empfohlen, die Fördermittel in Höhe von<br />

€ 6.<strong>17</strong>3,-- an die Förderungswerber auszubezahlen, vorbehaltlich jedoch der Überprüfung der<br />

Fertigstellung der Anlagen.<br />

Im Budget 2010 ist unter dem Ansatz 1/061000/777900 Solar- und Alternativenergieförderung<br />

eine Bedeckung von € 5.000,00 vorgesehen. Weitere Bedeckung durch Vorgriff auf das Jahr<br />

2011.<br />

Gemeinderat Bgm.a.D. Reg.Rat Weidlich beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle<br />

seine Zustimmung erteilen.<br />

Gemeinderat Netzl vermeint, es sei traurig, dass als Gesamtbetrag für diese Förderung nur<br />

€ 5.000,-- budgetiert seien. Er ist dafür, dass für die Förderung des heurigen Jahres kein<br />

Budgetvorgriff erfolgt.<br />

Gemeinderat Bgm.a.D. Reg.Rat Weidlich erklärt, dass Gemeinderat Netzl im zuständigen<br />

Gemeinderatsausschuss zugestimmt habe und ersucht daher auch hier im Gemeinderat um einen<br />

einstimmigen Beschluss.<br />

Der Vorsitzende bringt den Antrag von Gemeinderat Bgm.a.D. Reg.Rat Weidlich zur Abstimmung.<br />

Einstimmig genehmigt.<br />

Zu 38.) Friedhofsgebührenordnung<br />

Die Vorschläge der Stabstelle Budgetcontrolling zu den Friedhofsgebühren, welche von<br />

Gemeinderat OR Dworzak am 22. September 2010 den Mitgliedern des GRA 11 in Form einer<br />

Power-Point- Präsentation dargestellt wurden, wurden in der Sitzung des GRA 11 vom<br />

11.11.2010 in den Grundzügen nochmals diskutiert. Wesentliche Punkte sind die Anpassung der<br />

Gebühren für Grabverlängerungen bzw. Beerdigungen um 30 %, die Erhöhung der Kosten für<br />

Urnennischen um 100 %.<br />

Gemeinderat Bgm.a.D. Reg.Rat Weidlich beantragt daher, der Gemeinderat wolle folgende<br />

Verordnung erlassen:<br />

FRIEDHOFSGEBÜHRENORDNUNG<br />

für die Friedhöfe der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> vom 14.12.2010<br />

Der Gemeinderat hat auf Grund des NÖ Bestattungsgesetzes 2007 folgende<br />

Friedhofsgebührenordnung beschlossen:


Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 101 von 106<br />

Stadtamtsdirektion<br />

A. Allgemeiner Teil<br />

Der Geltungsbereich der Friedhofsgebührenordnung wird auf alle Friedhöfe der Stadtgemeinde<br />

<strong>Mistelbach</strong> in den Katastralgemeinden Eibesthal, Frättingsdorf, Hörersdorf, Hüttendorf,<br />

Kettlasbrunn, <strong>Mistelbach</strong>, Paasdorf und Siebenhirten erstreckt.<br />

B. Besonderer Teil<br />

§ 1<br />

Arten der Friedhofsgebühren<br />

Für die Benützung der Gemeindefriedhöfe werden eingehoben<br />

a) Grabstellengebühren<br />

b) Verlängerungsgebühren<br />

c) Beerdigungsgebühren<br />

d) Enterdigungsgebühren<br />

e) Gebühren für die Benützung der Aufbahrungshalle und Leichenkammer<br />

§ 2<br />

Höhe der Grabstellengebühren<br />

Die Grabstellengebühren (für die Überlassung des Benützungsrechtes auf 10 Jahre bzw. auf 30<br />

Jahre erstmalig bei Grüften mit der Möglichkeit der Verlängerung wie bei den übrigen<br />

Grabstellen) betragen für:<br />

a) Familiengräber 1. Kategorie<br />

(Rost, Weg unter 1 m)<br />

einfache (bis zu 3 Leichen) € 330,--<br />

doppelte (bis zu 6 Leichen) € 425,--<br />

einfache (bis zu 3 Leichen) € 104,--<br />

doppelt (bis zu 6 Leichen) € <strong>17</strong>9,--<br />

Fürsorgegrab (pro Leiche) € 52,--<br />

2. Kategorie<br />

(kein Rost, Weg unter 1 m)


Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 102 von 106<br />

Stadtamtsdirektion<br />

b) Ganggräber 1. Kategorie<br />

(Rost, mind. 1 m Weg)<br />

einfache (bis zu 3 Leichen) € 387,--<br />

doppelte (bis zu 6 Leichen) € 529,--<br />

Eckganggräber (bis zu 6 Leichen) € 558,--<br />

einfache (bis zu 3 Leichen) € 387,--<br />

doppelte (bis zu 6 Leichen) € 529,--<br />

Eckganggräber (bis zu 6 Leichen) entfällt<br />

einfache (bis zu 3 Leichen) € 246,--<br />

doppelte (bis zu 6 Leichen) € 350,--<br />

Eckganggräber (bis zu 6 Leichen) € 368,--<br />

2. Kategorie<br />

(Rost, seitl. Wegbefestigung,<br />

Grünpflege, mind. 1 m Weg)<br />

3. Kategorie<br />

(kein Rost, mind. 1 m Weg)<br />

c) Wandgräber 1. Kategorie<br />

(Rost, mind. 1,2 m Weg)<br />

einfache (bis zu 3 Leichen) € 434,--<br />

doppelte (bis zu 6 Leichen) € 558,--<br />

Eckwandgräber (bis zu 6 Leichen) € 558,--<br />

einfache (bis zu 3 Leichen) € 293,--<br />

doppelte (bis zu 6 Leichen) € 397,--<br />

Eckwandgräber (bis zu 6 Leichen) € 397,--<br />

einfache (bis zu 3 Leichen) € 255,--<br />

doppelte (bis zu 6 Leichen) € 368,--<br />

Eckwandgräber (bis zu 6 Leichen) € 368,--<br />

d) Grüfte<br />

bis zu 3 Leichen € 2.608,--<br />

für 4 – 9 Leichen € 3.741,--<br />

für 10 – 12 Leichen € 4.308,--<br />

2. Kategorie<br />

(kein Rost, mind. 1,2 m Weg)<br />

3. Kategorie<br />

(kein Rost, unter 1,2 m Weg)


Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 103 von 106<br />

Stadtamtsdirektion<br />

e) Urnennischen<br />

zur Beisetzung bis zu 3 Urnen € 262,--<br />

§ 3<br />

Höhe der Verlängerungsgebühr<br />

(1) Für die Erdgrabstellen wird die Verlängerungsgebühr (für die weitere Verlängerung des<br />

Benützungsrechtes auf jeweils 10 Jahre) mit dem gleichen Betrag festgesetzt, der für solche<br />

Gräber als Grabstellengebühr zu entrichten ist.<br />

(2) Für Grüfte wird die Verlängerungsgebühr (für die weitere Verlängerung des<br />

Benützungsrechtes auf jeweils 10 Jahre) mit einem Drittel des Betrages festgesetzt, der für<br />

solche Gräber als Grabstellengebühr zu entrichten ist.<br />

§ 4<br />

Höhe der Beerdigungsgebühr<br />

Die Beerdigungsgebühr (für das Öffnen und Schließen der Grabstelle und Bereitstellung des<br />

Versenkungsapparates) beträgt für:<br />

(1) die Beerdigung (Beisetzung) der Leiche in<br />

a) Familien-, Fürsorge-,<br />

Gang- und Wandgräbern € 364,--<br />

b) Grüften und blinden Grüften € 828,--<br />

(2) die Beisetzung von Urnen in<br />

a) Familien-, Fürsorge-,<br />

Gang- und Wandgräbern € 165,--<br />

b) Grüften und blinden Grüften € 629,--<br />

c) in der Urnenwand € 133,--<br />

§ 5<br />

Enterdigungsgebühr<br />

(1) Die Enterdigungsgebühr (für Enterdigung - Exhumierung) einer Leiche<br />

beträgt bei<br />

a) Familien-, Fürsorge-, € 468,--<br />

Gang- und Wandgräbern<br />

Grüften und blinden Grüfte


Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 104 von 106<br />

Stadtamtsdirektion<br />

b) bei Enterdigungen aus oder in Grüfte oder blinde Grüfte erhöht sich die<br />

Enterdigungsgebühr je erforderlichem Öffnen und Schließen eines<br />

Grabdeckels um € 464,--<br />

c) Enterdigung von Urnen – die Höhe der jeweiligen Beisetzungsgebühr<br />

(2) Sind bei einer Leichennachlage früher beerdigte Leichen tiefer zu legen, wodurch eine<br />

Enterdigung erforderlich wird, dann ist für derartige Enterdigungen, wenn die zu<br />

enterdigende Leiche noch nicht 10 Jahre beerdigt ist, die volle Enterdigungsgebühr und wenn<br />

die zu enterdigende Leiche bereits länger als 10 Jahre beerdigt ist, ein Drittel der<br />

Enterdigungsgebühr, d.s. € 156,-- (pro Tieferlegung) zu entrichten.<br />

§ 6<br />

Höhe der Gebühren für die Benützung der<br />

Aufbahrungshalle und Leichenkammer<br />

Die Gebühr für die Benützung der Aufbahrungshalle und der Leichenkammer beträgt<br />

für jeden angefangenen Tag € 29,--<br />

§ 7<br />

Schluss- und Übergangsbestimmungen<br />

(1) Diese Friedhofsgebührenordnung tritt mit dem 1. Jänner 2011 in Kraft.<br />

(2) Mit Wirksamkeit dieser Verordnung tritt die bisher gültige Friedhofsgebührenordnung außer<br />

Kraft.<br />

Auf Tatbestände, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung verwirklicht wurden, sind die bis<br />

dahin geltenden Gebühren anzuwenden.<br />

Bei 2 Gegenstimmen (GR Benitschka und Netzl) und 1 Stimmenthaltung (GR Gube) genehmigt.<br />

Folgende Tagesordnungspunkte werden gemäß § 47 Abs. 3 NÖ Gemeindeordnung in eine<br />

nichtöffentliche Sitzung verwiesen:<br />

39.) Betrauung mit einem Funktionsdienstposten<br />

40.) Zuerkennung, Änderung und Wegfall von Zulagen<br />

41.) A.o. Vorrückung von Vertragsbediensteten<br />

42.) Höherreihung in eine Leistungsverwendungsgruppe


Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 105 von 106<br />

Stadtamtsdirektion<br />

43.) Übernahme in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis<br />

44.) Übernahme in ein unbefristetes Dienstverhältnis<br />

45.) Änderung eines Dienstvertrages<br />

46.) Saisonarbeiter<br />

Hinweis: Über diese nichtöffentliche Sitzung wurde gemäß § 53 Abs. 7 NÖ Gemeindeordnung ein<br />

gesondert abgelegtes Sitzungsprotokoll aufgenommen.<br />

Die Sitzung ist wieder öffentlich.<br />

Zu 47.) Bericht über Controlling<br />

Die FPÖ hat folgenden Dringlichkeitsantrag eingebracht:<br />

„Der Gemeinderat hat heuer die Einführung einer Controllingabteilung beschlossen. Die Installierung<br />

einer Controllingabteilung ist als Steuerungs- und Regelungsinstrument positiv zu bewerten.<br />

Problematisch erscheint die politische Umsetzung in <strong>Mistelbach</strong>. Schon die ausschließliche Besetzung<br />

mit einem Mitglied der Mehrheitspartei haben wir kritisiert.<br />

Die Berichte der Controllingabteilung werden dem zuständigen Ausschuss präsentiert und behandelt.<br />

Für Gemeinderäte und Parteien, die nicht in dem jeweiligen Ausschuss sitzen, gibt es nach Auskunft<br />

der Gemeindeführung keine Möglichkeit Einschau in diese Unterlagen zu nehmen.<br />

Dies widerspricht fundamental jedem demokratischen Prinzip und ist mit dem gesetzlichen Auftrag<br />

eines verantwortungsvollen Mandatars nicht vereinbar.<br />

Wie kann ein Gemeinderat, rechtlich gedeckt, über einen Bericht abstimmen, den er nicht einsehen<br />

darf?<br />

Die Möglichkeit, sich über den Inhalt eines Controllingberichts zu informieren, darf kein<br />

„Gnadenakt“ sein (Zitat: … dafür muss man sich erst das Vertrauen erarbeiten“ …) sondern ist<br />

Pflicht und Auftrag jedes Mandatars, egal welche Partei er vertritt.<br />

Antrag:<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Mistelbach</strong> möge beschließen:<br />

Jeder Gemeinderat hat das Recht, Berichte der Controllingabteilung auf Wunsch einzusehen. Eine<br />

Versendung und die Herstellung von Kopien sind nur auf einstimmigen Beschluss des zuständigen<br />

Ausschusses möglich.“<br />

Nach ausführlicher Diskussion stellen die Gemeinderäte der ÖVP und der SPÖ nachfolgenden<br />

Gegenantrag:<br />

Der Gemeinderatsausschuss 1 soll als zuständiger Ausschuss beauftragt werden, einen<br />

Lösungsvorschlag hinsichtlich der Weitergabe und Information von Ausarbeitungen der<br />

Controllingabteilung an Gemeinderäte zu erarbeiten.<br />

Der Gegenantrag wird bei 3 Gegenstimmen (FPÖ) genehmigt.<br />

Der Antrag der FPÖ wird mehrheitlich abgelehnt.


Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 106 von 106<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Zu 48.) Anfragen und Anregungen<br />

• Gemeinderat Bgm.a.D. Reg.Rat Weidlich ersucht um Klarstellung, dass Gemeinderäte bei<br />

Abstimmungen im Gemeinderat tatsächlich Entscheidungen treffen sollen, also dafür oder<br />

dagegen stimmen sollen. Stimmenthaltungen sind nach seiner Sicht nicht zielführend. Nach<br />

seinem Wissensstand gilt eine Stimmenthaltung rechtlich ohnehin als Gegenstimme. Er ersucht<br />

um Klärung bis zur nächsten Gemeinderatssitzung.<br />

• Gemeinderat Neubauer zeigt sich verwundert, dass Presseberichte über die Umfahrung<br />

erfolgen, aber keine Information im Gemeinderat. Weiters stellt er die Frage, wer die Experten<br />

sind, welche in der Gemeindezeitung zum Thema Umfahrung zitiert werden. Für ihn sind die<br />

Zahlen nicht nachvollziehbar, die in den Medien kommuniziert werden.<br />

• Stadtrat Seltenhammer wünscht allen Gemeindebediensteten und allen Mandataren ein<br />

gesegnetes Weihnachtsfest und alles Gute für das Jahr 2011.<br />

Der Vorsitzende bringt ein Schreiben der Personalvertretung mit Weihnachts- und<br />

Neujahrswünschen zu Kenntnis und schließt sich den Wünschen ebenfalls an.<br />

Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, schließt der Vorsitzende die Sitzung.

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