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Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 36 von 106<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Stellungnahme des Bauamtes:<br />

Die Aussage der ÖBB, dass links und rechts der Bahn ein Wohngebiet geschaffen wird, ist<br />

unrichtig. In der Widmung Bauland-Sondergebiet ist ein ständiges Wohnen nicht zulässig.<br />

Hinsichtlich der Zufahrt wird angemerkt, dass schon jetzt die bestehende Eisenbahnkreuzung als<br />

Zufahrt zum Tierheim genutzt wird. Aufgrund der Größe des Bauland-Sondergebietes und der<br />

Tatsache, dass das neue Tierheim in der Kubatur in etwa dem Bestand entspricht, ist auch keine<br />

signifikante Frequenzerhöhung bei der Eisenbahnkreuzung zum Tierheim zu erwarten. Ebenfalls<br />

ist eine Einschränkung des Sichtbereiches aufgrund der Lage des Bauplatzes nicht zu erwarten.

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