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Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 49 von 106<br />
Stadtamtsdirektion<br />
Stellungnahme des Bauamtes:<br />
Die Aussage der ÖBB, dass links und rechts der Bahn ein Wohngebiet geschaffen wird, ist<br />
unrichtig. In der Widmung Bauland-Sondergebiet ist ein ständiges Wohnen nicht zulässig. Weiters<br />
wird darauf hingewiesen, dass die nächste Bahnkreuzung in der Parkgasse bereits mittels<br />
Schranken geregelt wird.