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Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 74 von 106<br />
Stadtamtsdirektion<br />
Im Stadtentwicklungsplan der Stadt <strong>Mistelbach</strong>, überarbeitet und aktualisiert im März 2006,<br />
beschlossen in der Sitzung des Gemeinderates am 13. Dezember 2006, ist folgendes festgehalten<br />
worden:<br />
Im Zuge der Grundlagenerhebung wurde auch festgestellt, dass ohne Zuzug von<br />
Wohnbevölkerung in absehbarer Zeit, die bestehenden Kindergärten, Pflichtschulen und die<br />
Musikschule, nicht mehr die gesetzlich vorgegebene Mindestkinder- bzw. Schülerzahlen haben<br />
werden und daher ihren Betrieb wesentlich einschränken oder gar geschlossen werden müssen.<br />
Die Grundlagenerhebung belegt auch, dass die derzeit bestehenden regionalen Bahn- und<br />
Buslinien nur gering ausgelastet sind und daher die Gefahr besteht, dass diese eingestellt<br />
werden. Weiters sind die vorhandenen bzw. in Ausbau befindlichen Infrastruktureinrichtungen,<br />
wie Wasserleitung, Kanalisation usw., ohne Zuzug von Wohnbevölkerung durch den sich daraus<br />
ergebenden Bevölkerungsrückgang nicht mehr wirtschaftlich betreibbar.<br />
Durch die geplanten Stadterweiterungen in der vorgesehenen Form der Aufteilung besteht<br />
durchwegs eine bessere Chance zur Auslastung und damit zur Erhaltung der bestehenden<br />
Infrastruktur und Nahversorgungseinrichtungen, wie Aufschließungsstraßennetz, Kanal, Wasser,<br />
Strom, Gas, Kindergärten, Schulen, Arztpraxen, öffentliche Verkehrsmittel, Greißler, Gasthaus,<br />
Kleingewerbebetriebe, Sportplätze und Freizeiteinrichtungen und Friedhöfe, der einzelnen<br />
Ortsteile und Katastralgemeinden.<br />
Diese Aufteilung der Stadterweiterungsgebiete macht die Stadtplanung und die<br />
Liegenschaftsverwaltung der Stadt für schwierige und kompromisslose Grundeigentümer weniger<br />
leicht erpressbar, da bis zur Kompromissbereitschaft dieser Grundeigentümer die<br />
Stadtentwicklung in anderen Bereichen vorangetrieben werden kann und damit nicht vollkommen<br />
zum Stillstand kommt. Durch die Aufteilung auf insgesamt 15 Einzelgebiete lässt sich die<br />
Erschließung gut an die jeweilige Entwicklungsgeschwindigkeit anpassen. Die öffentlichen<br />
Einrichtungen und die bestehende Infrastruktur lassen sich daher in Zukunft wirtschaftlicher<br />
betreiben. Für die öffentliche Hand sind dadurch keine unwirtschaftlichen Aufwendungen zu<br />
erwarten.<br />
Das bestehende Stadtzentrum und die einzelnen Zentren der Katastralgemeinden bleiben durch<br />
die vorgesehene Aufteilung und Anordnung der Erweiterungsgebiete weiter im Zentrum und es<br />
werden dadurch keine neuen Ortsteilzentren notwendig. Damit werden die großen<br />
Investitionen, welche die Stadt im Zentrum getätigt hat (Hauptplatzneugestaltung, Schaffung<br />
von Parkplätzen, Stadtsaal, Sanierung Volksschule, Sanierung Kindergarten-Stadt, u.<br />
Kindergarten - Am Schloßberg, usw.) wirtschaftlich noch sinnvoller und abgesichert.<br />
Die in der Natur nicht vorhandenen Wege, die als öffentliche Verkehrsfläche noch gewidmet sind,<br />
werden als Grünland – Freihaltefläche gewidmet.<br />
Um diese Entwicklungsziele auch planerisch umsetzen zu können werden die einzelnen Flächen<br />
als Grünland – Freihaltefläche im Flächenwidmungsplan ausgewiesen.<br />
Die derzeitige Festlegung der Widmung Grünland – Freihaltefläche hat in erster Linie die Funktion<br />
zu verhindern, dass im derzeit festgelegten Grünland landwirtschaftliche Bauten errichtet werden,<br />
die jegliche künftige Option in Richtung einer geordneten Siedlungserweiterung unmöglich<br />
machen.<br />
Betreffend der Parzelle 1694/22 kann festgehalten werden, dass die Ableitung der<br />
Oberflächenwässer prinzipiell auch in der Widmung Grünland – Land – u. Forstwirtschaft erfolgen<br />
kann und eine wasserrechtliche Bewilligung bedarf, ist die Ausweisung des Grünland –<br />
Grüngürtels mit der Zweckbestimmung „Ableitung der Oberflächenwässer 5 m“ nicht unbedingt<br />
erforderlich und kann daher auch im Beschlussexemplar auf Grünland – Land – u. Forstwirtschaft<br />
geändert werden.