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Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 56 von 106<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Stellungnahme des Bauamtes:<br />

Frättingsdorf:<br />

Derzeit wird der nördliche Bereich des Baulandes beim Straßenzug „Zur Mistelquelle“ mittels<br />

Brücken über die Mistel aufgeschlossen. Zwei Brücken (in Form von Rohrdurchlässen) wurden erst<br />

letztes Jahr errichtet. Der Flächenwidmungsplan sieht derzeit eine 10 m breite Straße vor, welche<br />

nun auf 6 m verringert werden soll. Diese Straße führt jedoch nicht bis zu den letzten als Bauland<br />

gewidmeten Grundstücken. Geplant war, diese Grundstücke über Rohrdurchlässe zu erschließen.<br />

Diesbezüglich ist bereits auch die Schmutzwasser- und Wasserleitungsinfrastruktur so vorgesehen.<br />

<strong>Mistelbach</strong> – Landesklinikum Weinviertel:<br />

In der Stellungnahme von DI Hois wird eine Verdichtung der Bodenuntersuchungen gefordert.<br />

Derzeit wurde der Nachweis nur über die tatsächlich vom Zubau betroffenen Flächen geführt.<br />

Nach Rücksprache mit Herrn DI Kunz von der Landesholding besteht für den restlichen Bereich<br />

grundsätzlich Baulandeignung. Das entsprechende ergänzende Gutachten wird noch<br />

ausformuliert und nachgeliefert.<br />

<strong>Mistelbach</strong> – Dechanthof Tierheim:<br />

Die Dokumentation der natürlichen Baulandeignung, insbesondere der Hochwassersicherheit des<br />

Areales im Sinne des HQ 100 wurde bereits nachgeliefert. Da unmittelbar südlich der Zaya der<br />

tieferliegende Teil als hochwassersicher (Baulandwidmung Reitstall) ausgewiesen wurde, kann von<br />

einer Hochwassersicherheit beim geplanten Tierheim ausgegangen werden (Geländeunterschied<br />

ca. 1 m). Weiters wurden bereits Gespräche mit der Gemeinde Wilfersdorf über die Schaffung der<br />

Widmungsvoraussetzungen in Wilfersdorf geführt. Geplant ist, die Widmung in Wilfersdorf zuerst<br />

durchzuführen und danach die Gemeindegrenzen zu verlegen.<br />

<strong>Mistelbach</strong> – Siedlungserweiterungsgebiet Försterweg:<br />

Hier ist beabsichtigt, das Bauland vom Bauland-Wohngebiet in Bauland-Kerngebiet umzuwidmen.<br />

Diese Änderung wurde aus fachlicher Sicht vom Sachverständigen nicht stattgegeben. Begründet<br />

wurde dies im Wesentlichen damit, dass kein Entwicklungskonzept vorliegt, wo eine Verdichtung<br />

des Baulandes bzw. eine dadurch mögliche geänderte Nutzung in diesem Bereich ausgewiesen ist.<br />

Empfohlen wird daher die Widmung Bauland-Wohngebiet beizubehalten.<br />

Das Bauamt empfiehlt, die im Zuge der Begutachtung vorgeschlagenen geringfügigen<br />

Abänderungen zur Kenntnis zu nehmen und bei der Beschlussfassung zu berücksichtigen.<br />

Der GRA 2 hat in seiner Sitzung vom 23.11.2010 folgenden Beschluss gefasst:<br />

Dem Gemeinderat wird empfohlen, die im Zuge der Begutachtung der geplanten Änderung 31<br />

von RO-Programm und BB-Plan von den Sachverständigen des Amtes der NÖ Landesregierung<br />

geforderten geringfügigen Abweichungen zu beschließen, bzw. dass die Änderungen von RO-<br />

Programm und BB-Plan im Sinne der Gutachten der Sachverständigen durchgeführt werden.<br />

Vizebürgermeister Waberer beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />

Zustimmung erteilen.<br />

Einstimmig genehmigt.

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