(2,17 MB) - .PDF - Mistelbach
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Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 56 von 106<br />
Stadtamtsdirektion<br />
Stellungnahme des Bauamtes:<br />
Frättingsdorf:<br />
Derzeit wird der nördliche Bereich des Baulandes beim Straßenzug „Zur Mistelquelle“ mittels<br />
Brücken über die Mistel aufgeschlossen. Zwei Brücken (in Form von Rohrdurchlässen) wurden erst<br />
letztes Jahr errichtet. Der Flächenwidmungsplan sieht derzeit eine 10 m breite Straße vor, welche<br />
nun auf 6 m verringert werden soll. Diese Straße führt jedoch nicht bis zu den letzten als Bauland<br />
gewidmeten Grundstücken. Geplant war, diese Grundstücke über Rohrdurchlässe zu erschließen.<br />
Diesbezüglich ist bereits auch die Schmutzwasser- und Wasserleitungsinfrastruktur so vorgesehen.<br />
<strong>Mistelbach</strong> – Landesklinikum Weinviertel:<br />
In der Stellungnahme von DI Hois wird eine Verdichtung der Bodenuntersuchungen gefordert.<br />
Derzeit wurde der Nachweis nur über die tatsächlich vom Zubau betroffenen Flächen geführt.<br />
Nach Rücksprache mit Herrn DI Kunz von der Landesholding besteht für den restlichen Bereich<br />
grundsätzlich Baulandeignung. Das entsprechende ergänzende Gutachten wird noch<br />
ausformuliert und nachgeliefert.<br />
<strong>Mistelbach</strong> – Dechanthof Tierheim:<br />
Die Dokumentation der natürlichen Baulandeignung, insbesondere der Hochwassersicherheit des<br />
Areales im Sinne des HQ 100 wurde bereits nachgeliefert. Da unmittelbar südlich der Zaya der<br />
tieferliegende Teil als hochwassersicher (Baulandwidmung Reitstall) ausgewiesen wurde, kann von<br />
einer Hochwassersicherheit beim geplanten Tierheim ausgegangen werden (Geländeunterschied<br />
ca. 1 m). Weiters wurden bereits Gespräche mit der Gemeinde Wilfersdorf über die Schaffung der<br />
Widmungsvoraussetzungen in Wilfersdorf geführt. Geplant ist, die Widmung in Wilfersdorf zuerst<br />
durchzuführen und danach die Gemeindegrenzen zu verlegen.<br />
<strong>Mistelbach</strong> – Siedlungserweiterungsgebiet Försterweg:<br />
Hier ist beabsichtigt, das Bauland vom Bauland-Wohngebiet in Bauland-Kerngebiet umzuwidmen.<br />
Diese Änderung wurde aus fachlicher Sicht vom Sachverständigen nicht stattgegeben. Begründet<br />
wurde dies im Wesentlichen damit, dass kein Entwicklungskonzept vorliegt, wo eine Verdichtung<br />
des Baulandes bzw. eine dadurch mögliche geänderte Nutzung in diesem Bereich ausgewiesen ist.<br />
Empfohlen wird daher die Widmung Bauland-Wohngebiet beizubehalten.<br />
Das Bauamt empfiehlt, die im Zuge der Begutachtung vorgeschlagenen geringfügigen<br />
Abänderungen zur Kenntnis zu nehmen und bei der Beschlussfassung zu berücksichtigen.<br />
Der GRA 2 hat in seiner Sitzung vom 23.11.2010 folgenden Beschluss gefasst:<br />
Dem Gemeinderat wird empfohlen, die im Zuge der Begutachtung der geplanten Änderung 31<br />
von RO-Programm und BB-Plan von den Sachverständigen des Amtes der NÖ Landesregierung<br />
geforderten geringfügigen Abweichungen zu beschließen, bzw. dass die Änderungen von RO-<br />
Programm und BB-Plan im Sinne der Gutachten der Sachverständigen durchgeführt werden.<br />
Vizebürgermeister Waberer beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />
Zustimmung erteilen.<br />
Einstimmig genehmigt.