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Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 63 von 106<br />
Stadtamtsdirektion<br />
III. ABSCHNITT<br />
Bebauungsvorschriften für das Betriebsgebiet<br />
§ 12 Der § 9 (4) dieser Verordnung gilt auch für Vorhaben im Betriebsgebiet.<br />
§ 13 Bauliche Anlagen wie Werbepylone dürfen samt Konstruktion nicht höher als 8 m über der<br />
im Bebauungsplan für dieses Grundstück angegebene höchstzulässige Gebäudehöhe sein und<br />
eine Werbefläche pro Seite von 25 m² nicht überschreiten.<br />
IV. ABSCHNITT<br />
§ 14 zusätzliche Bebauungsbestimmungen für den im Plan speziell abgegrenzten Bereich<br />
„Försterweg“<br />
Zur Sicherung des Wasserrückhaltes auf Eigengrund ist ein Retentionsvolumen von 12 Liter pro<br />
m2 Bauplatzgröße sicherzustellen.<br />
V. ABSCHNITT<br />
Freiflächen<br />
• Die Freifläche F 1 in der KG. Frättingsdorf ist mit ortsüblichen Bäumen und Sträuchern<br />
dicht zu bepflanzen.<br />
• Die Freifläche F 1 in der KG. Eibesthal dient dem Schutze der darunter bestehenden Keller<br />
und ist gärtnerisch zu gestalten.<br />
Vizebürgermeister Waberer beantragt namens des Stadtrates, der Gemeinderat wolle seine<br />
Zustimmung erteilen.<br />
Einstimmig genehmigt.<br />
Zu 24.) Raumordnungsprogramm und Bebauungsplan, Änderung 31 –<br />
Digitale Neudarstellung der KG Hüttendorf und Paasdorf, Stellungnahmen<br />
Die Digitale Neudarstellung der Katastralgemeinden Hüttendorf und Paasdorf ist in der Zeit vom<br />
Montag, 27. September 2010 bis Montag, 8. November 2010, zur öffentlichen Einsichtnahme<br />
aufgelegen. Während der Auflagefrist wurden 3 Stellungnahmen abgegeben.<br />
Im Detail handelt es sich dabei um Stellungnahmen von Maria Schoberwalter, 1030 Wien, und<br />
von Dr. Detlev Gamon, 2130 Hüttendorf.