(2,17 MB) - .PDF - Mistelbach
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Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 55 von 106<br />
Stadtamtsdirektion<br />
durch die Schaffung entsprechender Widmungsvoraussetzungen in Wilfersdorf erfüllt werden.<br />
Dazu ist eine Abstimmung mit der Nachbargemeinde erforderlich. Um eine Pufferzone zur Zaya zu<br />
schaffen wurde im Rahmen der Besprechung vereinbart, im Bebauungsplan eine hintere<br />
Baufluchtlinie festzulegen.<br />
9.10.4, KG <strong>Mistelbach</strong>, Widmungsanpassungen im Stadterweiterungsgebiet Försterweg:<br />
Das von der Widmungsänderung betroffene Gebiet ist als Bauland-Wohngebiet-A10, Vö, Gspi<br />
bzw. Gp gewidmet. Zur Ausgangssituation und den Gründen für die beabsichtigten<br />
Widmungsanpassungen gibt es eine gesonderte Aufbereitung durch das Planungsbüro DI Michael<br />
Fleischmann vom September 2010. Aufgrund der detailgenauen und ausführlichen Beschreibung<br />
sind die Änderungen beim Erschließungssystem, der Baulandkonfiguration, beim Standort für den<br />
Spielplatz und im Bereich der Gp-Widmung entlang der Bahntrasse nachvollziehbar und in der<br />
beabsichtigten Form möglich. Zusätzlich sieht der Entwurf auch eine Änderung der Widmungsart<br />
des rund 3 ha großen Baulandes von derzeit BW in BK vor. Das Gebiet liegt am nördlichen<br />
Stadtrand von <strong>Mistelbach</strong>, es handelt sich um ein typisches Siedlungserweiterungsgebiet.<br />
Begründet wird die Änderung mit einer langfristig beabsichtigten Entwicklung eines<br />
Stadtteilzentrums in diesem Bereich, sowie mit der geringfügigen Verschmälerung der Pufferzone<br />
zur Bahntrasse, da die BKWidmung höhere Immissionswerte erlaubt. Aus fachlicher Sicht ist eine<br />
wesentliche Änderung der Planungsgrundlagen, die eine Umwidmung in BK rechtfertigen könnte,<br />
aus mehreren Gründen nicht gegeben:<br />
• �In <strong>Mistelbach</strong> gibt es kein verordnetes örtliches Entwicklungskonzept aus dem eine besondere<br />
Funktion dieses Stadtentwicklungsgebietes abgeleitet werden könnte.<br />
• �Im Stadtentwicklungsplan, der vom Gemeinderat im Jahr 2006 beschlossenen wurde, ist die<br />
Hauptfunktion für den Stadterweiterungsbereich Franz Bayer Straße und Försterweg mit<br />
„Großvolumiger Wohnbau & Schule“ definiert. Eine Zentrumsfunktion ist daraus nicht<br />
abzuleiten. Es liegen auch sonst keine Studien und / oder Untersuchungen vor aus denen<br />
hervorgeht, dass die Entwicklung eines weiteren Zentrums in <strong>Mistelbach</strong> an diesem Standort<br />
notwendig und sinnvoll ist.<br />
• Im Nahbereich gibt es bereits einen Nahversorger in Form eines Billa Marktes an der Oberhofer<br />
Straße. Falls sich ein Bedarf an weiteren Versorgungseinrichtungen zeigen sollte wäre es auch<br />
eine Überlegung wert, evt. diesen Standort dafür ins Auge zu fassen. Zusätzlich können<br />
notwendige Versorgungseinrichtungen auch in der Widmung BW untergebracht werden.<br />
• Die Widmung von BK ermöglicht es, für Wohnbauprojekte höhere Wohnbauförderungen in<br />
Anspruch zu nehmen. Der Sinn dieser höheren Förderung liegt unter anderem darin, einen<br />
Ausgleich für den höheren Aufwand für Wohnbauprojekte in zentralen und dichter bebauten<br />
Siedlungsstrukturen zu schaffen. Durch großflächige BK-Widmungen in<br />
Siedlungserweiterungsgebieten würde dieses Instrument der Wohnbauförderung<br />
zweckentfremdet.<br />
Die weiteren Änderungspunkte betreffen kleinräumige Korrekturen bzw. Anpassungsmaßnahmen,<br />
die ausreichend aufbereitet und begründet sind. Dazu sind keine fachlichen<br />
Probleme festzustellen:<br />
• 2.2.1. KG Hörersdorf, Abgrenzungskorrektur zwischen VÖ und BA<br />
• 3.2.2. KG Hörersdorf, Widmung eines schmalen Streifens innerhalb von BW als Vö<br />
• 4.4.1. KG Eibesthal, Abgrenzungskorrektur zwischen VÖ und BA<br />
• 5.5.2. KG Kettlasbrunn, Interkommunales Betriebsgebiet mit Wilfersdorf: Verbesserung des<br />
Erschließungssystems, Darstellung der Änderung der Gemeindegrenze zu Wilfersdorf<br />
• 7.10.2. KG <strong>Mistelbach</strong>, Bereich Weinlandbad, Abgrenzungskorrektur zwischen Gspo und BS<br />
und Neuwidmung von Vö