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Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 38 von 106<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Stellungnahme des Bauamtes:<br />

Die Aussage der ÖBB, dass links und rechts der Bahn ein Wohngebiet geschaffen wird, ist<br />

unrichtig. In der Widmung Bauland-Betriebsgebiet ist ein ständiges Wohnen nicht zulässig. Die<br />

Sichtverhältnisse bei der EK zum Koch Baustoffhandel sind nach Ansicht des Bauamtes<br />

ausreichend. Eine signifikante Frequenzsteigerung des Verkehrs ist nicht zu erwarten, weil die<br />

Widmung gleich bleibt. Es wird lediglich eine Bebauungsdichte anstatt einer Geschoßflächenzahl<br />

ausgewiesen.

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