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Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 75 von 106<br />
Stadtamtsdirektion<br />
Es wird dem Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> aus fachlicher Sicht empfohlen,<br />
dieser Stellungnahme betreffend der Parzelle 1694/22 zum Bebauungsplan (bzw.<br />
örtlichen Raumordnungsprogramm) zuzustimmen.<br />
Stellungnahme des Bauamtes:<br />
Die Stellungnahmen des Herrn Dr. Gamon beziehen sich auf 2 Bereiche – nämlich:<br />
Kenntlichmachung des Naturdenkmales „Zaya-Mühlbachgraben“ und Ausweisung eines<br />
Grünland-Grüngürtels mit der Zweckbestimmung „Ableitung der Oberflächenwässer“.<br />
a) Kenntlichmachung des Naturdenkmales „Zaya-Mühlbachgraben“:<br />
Im alten Flächenwidmungs- und Bebauungsplan wurden die Kenntlichmachungen vom Büro<br />
Schiegl eingearbeitet. Offensichtlich war den jetzigen Ortsplanern – Techn. Büro DI Friedmann &<br />
Aujesky OG, 1230 Wien - der Bescheid über das Naturdenkmal „Zaya-Mühlbachgraben“ nicht<br />
bekannt. Im Beschlussexemplar wird, sowie in der Stellungnahme vom Büro DI Friedmann &<br />
Aujesky beschrieben, die Kenntlichmachung des Naturdenkmales „Zaya-Mühlbachgraben“<br />
richtiggestellt.<br />
Die anderen Kenntlichmachungen wurden im Zuge der Planbesprechung gemeinsam mit den<br />
Gemeindevertretern der KG Hüttendorf erarbeitet.<br />
b) Ausweisung eines Grünland-Grüngürtels mit der Zweckbestimmung „Ableitung der<br />
Oberflächenwässer“<br />
Im Jahr 2006 wurde gemeinsam mit den damaligen Ortsvertretern der KG Hüttendorf die<br />
Ortsentwicklung der KG Hüttendorf eingehend diskutiert. Als Ergebnis wurden 2 mögliche<br />
Siedlungserweiterungsgebiete in der KG Hüttendorf als „Grünland-Freihaltefläche“ ausgewiesen<br />
und auch im Rahmen der 25. Änderung des örtlichen Raumordnungsprogammes und<br />
Bebauungsplanes verordnet. Die Verordnung erfolgte in etwa zeitgleich mit der Beschlussfassung<br />
(keine Verordnung und daher auch nicht rechtsverbindlich) des Stadtentwicklungsplanes der<br />
Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong>. Eines dieser möglichen Siedlungserweiterungsgebiete befindet sich am<br />
westlichen Ortsrand der KG Hüttendorf, nördlich der Liegenschaft Dr. Gamon – Drechslermühle.<br />
In den Konzepten des Bauamtes ist, analog zum „Försterweg“, im Falle einer Baulandwidmung<br />
eine „Naturnahe Oberflächenwasserableitung“ beabsichtigt. Dadurch soll erreicht werden, dass<br />
aus dem dann als Bauland gewidmeten Gebiet nicht mehr Oberflächenwasser wie bisher in den<br />
Vorfluter abfließt.<br />
Zur Dokumentation der Planungsabsicht war in der jetzigen Auflage die Widmung „Grünland-<br />
Grüngürtel“ mit der Zweckbestimmung „Ableitung der Oberflächenwässer“ westlich der<br />
Liegenschaft Dr. Gamon gedacht, weil sich dieser Grundstücksteil mittlerweile im Eigentum der<br />
Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> befindet.<br />
Es liegt lediglich eine Nutzungsänderung innerhalb der Widmung „Grünland“ vor. Der<br />
Abschätzung der Raumplaner, dass dadurch keine wesentliche Auswirkung auf die Umwelt zu<br />
erwarten ist, kann vollinhaltlich Rechnung getragen werden. Eine SUP ist daher für diese<br />
Zweckbestimmung nicht erforderlich, weil die Errichtung eines Grabens bzw. Kanals auch in einer<br />
anderen Widmungsart – z.B. „Grünland-Land- und Forstwirtschaft“ nach allfälliger<br />
vorhergehender wasserrechtlicher Bewilligung (Zuständigkeit Bezirksverwaltungsbehörde) aus<br />
raumordnungstechnischer Sicht errichtet werden darf.<br />
Eine SUP wurde vom raumordnungstechnischen Sachverständigen des Amtes der NÖ<br />
Landesregierung auch nicht verlangt.