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Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> Seite 75 von 106<br />

Stadtamtsdirektion<br />

Es wird dem Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> aus fachlicher Sicht empfohlen,<br />

dieser Stellungnahme betreffend der Parzelle 1694/22 zum Bebauungsplan (bzw.<br />

örtlichen Raumordnungsprogramm) zuzustimmen.<br />

Stellungnahme des Bauamtes:<br />

Die Stellungnahmen des Herrn Dr. Gamon beziehen sich auf 2 Bereiche – nämlich:<br />

Kenntlichmachung des Naturdenkmales „Zaya-Mühlbachgraben“ und Ausweisung eines<br />

Grünland-Grüngürtels mit der Zweckbestimmung „Ableitung der Oberflächenwässer“.<br />

a) Kenntlichmachung des Naturdenkmales „Zaya-Mühlbachgraben“:<br />

Im alten Flächenwidmungs- und Bebauungsplan wurden die Kenntlichmachungen vom Büro<br />

Schiegl eingearbeitet. Offensichtlich war den jetzigen Ortsplanern – Techn. Büro DI Friedmann &<br />

Aujesky OG, 1230 Wien - der Bescheid über das Naturdenkmal „Zaya-Mühlbachgraben“ nicht<br />

bekannt. Im Beschlussexemplar wird, sowie in der Stellungnahme vom Büro DI Friedmann &<br />

Aujesky beschrieben, die Kenntlichmachung des Naturdenkmales „Zaya-Mühlbachgraben“<br />

richtiggestellt.<br />

Die anderen Kenntlichmachungen wurden im Zuge der Planbesprechung gemeinsam mit den<br />

Gemeindevertretern der KG Hüttendorf erarbeitet.<br />

b) Ausweisung eines Grünland-Grüngürtels mit der Zweckbestimmung „Ableitung der<br />

Oberflächenwässer“<br />

Im Jahr 2006 wurde gemeinsam mit den damaligen Ortsvertretern der KG Hüttendorf die<br />

Ortsentwicklung der KG Hüttendorf eingehend diskutiert. Als Ergebnis wurden 2 mögliche<br />

Siedlungserweiterungsgebiete in der KG Hüttendorf als „Grünland-Freihaltefläche“ ausgewiesen<br />

und auch im Rahmen der 25. Änderung des örtlichen Raumordnungsprogammes und<br />

Bebauungsplanes verordnet. Die Verordnung erfolgte in etwa zeitgleich mit der Beschlussfassung<br />

(keine Verordnung und daher auch nicht rechtsverbindlich) des Stadtentwicklungsplanes der<br />

Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong>. Eines dieser möglichen Siedlungserweiterungsgebiete befindet sich am<br />

westlichen Ortsrand der KG Hüttendorf, nördlich der Liegenschaft Dr. Gamon – Drechslermühle.<br />

In den Konzepten des Bauamtes ist, analog zum „Försterweg“, im Falle einer Baulandwidmung<br />

eine „Naturnahe Oberflächenwasserableitung“ beabsichtigt. Dadurch soll erreicht werden, dass<br />

aus dem dann als Bauland gewidmeten Gebiet nicht mehr Oberflächenwasser wie bisher in den<br />

Vorfluter abfließt.<br />

Zur Dokumentation der Planungsabsicht war in der jetzigen Auflage die Widmung „Grünland-<br />

Grüngürtel“ mit der Zweckbestimmung „Ableitung der Oberflächenwässer“ westlich der<br />

Liegenschaft Dr. Gamon gedacht, weil sich dieser Grundstücksteil mittlerweile im Eigentum der<br />

Stadtgemeinde <strong>Mistelbach</strong> befindet.<br />

Es liegt lediglich eine Nutzungsänderung innerhalb der Widmung „Grünland“ vor. Der<br />

Abschätzung der Raumplaner, dass dadurch keine wesentliche Auswirkung auf die Umwelt zu<br />

erwarten ist, kann vollinhaltlich Rechnung getragen werden. Eine SUP ist daher für diese<br />

Zweckbestimmung nicht erforderlich, weil die Errichtung eines Grabens bzw. Kanals auch in einer<br />

anderen Widmungsart – z.B. „Grünland-Land- und Forstwirtschaft“ nach allfälliger<br />

vorhergehender wasserrechtlicher Bewilligung (Zuständigkeit Bezirksverwaltungsbehörde) aus<br />

raumordnungstechnischer Sicht errichtet werden darf.<br />

Eine SUP wurde vom raumordnungstechnischen Sachverständigen des Amtes der NÖ<br />

Landesregierung auch nicht verlangt.

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