Fortbildungslehrgang Buchhalter Kommunal ... - Schüllermann.de
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<strong>Fortbildungslehrgang</strong><br />
®<br />
<strong>Buchhalter</strong> <strong>Kommunal</strong> (BuKom )<br />
Nie<strong>de</strong>rsachsen<br />
in Zusammenarbeit mit <strong>de</strong>m Fachverband <strong>de</strong>r <strong>Kommunal</strong>kassenverwalter e.V.<br />
Lan<strong>de</strong>sverband Nie<strong>de</strong>rsachsen<br />
Langenhagen 2: Start 23. November 2010<br />
www.kommunalkassenverwalter.<strong>de</strong><br />
Fachverband <strong>de</strong>r <strong>Kommunal</strong>kassenverwalter e.V.<br />
Lan<strong>de</strong>sverband Nie<strong>de</strong>rsachsen<br />
Inhalte<br />
� Grundlagen <strong>de</strong>s doppischen Haushalts- und Rechnungswesens<br />
� Doppische Buchführung<br />
� Jahresabschlusserstellung<br />
� Kosten- und Leistungsrechnung<br />
� <strong>Kommunal</strong>e Haushaltswirtschaft
Inhaltsverzeichnis<br />
®<br />
<strong>Buchhalter</strong> <strong>Kommunal</strong> (BuKom ) 2<br />
Teilnehmerinformationen 8<br />
Kontakt 10<br />
Lehrgangstermine 11<br />
Anmel<strong>de</strong>formular 12<br />
Allgemeine Auftragsbedingungen (AGB) 13
®<br />
<strong>Buchhalter</strong> <strong>Kommunal</strong> (BuKom )<br />
In Zusammenarbeit mit <strong>de</strong>m Fachverband <strong>de</strong>r <strong>Kommunal</strong>kassenverwalter e.V. Lan<strong>de</strong>sverband<br />
Nie<strong>de</strong>rsachsen bietet die <strong>Schüllermann</strong> Consulting GmbH <strong>de</strong>n <strong>Fortbildungslehrgang</strong> „<strong>Buchhalter</strong><br />
<strong>Kommunal</strong>“ an. Diese umfangreiche Qualifizierungsmaßnahme soll die Mitarbeiter/-innen in <strong>de</strong>n<br />
Kommunen in die Lage versetzen, die doppische Buchführung nach ihrer Einführung in <strong>de</strong>n<br />
Verwaltungen sicher anzuwen<strong>de</strong>n und Zusammenhänge zwischen Buchführung, Kosten- und<br />
Produktrechnung sowie <strong>de</strong>r Haushaltswirtschaft verstehen zu können und in <strong>de</strong>r täglichen Praxis<br />
einzusetzen.<br />
Der <strong>Fortbildungslehrgang</strong> wird von im kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen hoch<br />
qualifizierten Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen <strong>de</strong>r Unternehmensgruppe <strong>Schüllermann</strong> und<br />
Partner unter Einbeziehung <strong>de</strong>r Erfahrungen aus <strong>de</strong>m kommunalen Bereich erarbeitet und<br />
entsprechend <strong>de</strong>n aktuellen Entwicklungen ergänzt und angepasst.<br />
Das Konzept sieht vor, <strong>de</strong>n Teilnehmern und Teilnehmerinnen die theoretischen Grundlagen zu<br />
vermitteln und an praxisorientierten Musterfällen die Handhabung <strong>de</strong>r neuen Instrumente zu<br />
vertiefen. Die Inhalte folgen konsequent <strong>de</strong>m nie<strong>de</strong>rsächsischen Doppik-Mo<strong>de</strong>ll, <strong>de</strong>n Hinweisen<br />
<strong>de</strong>s nie<strong>de</strong>rsächsischen Ministeriums für Inneres, Sport und Integration sowie <strong>de</strong>n verbindlichen<br />
Vorschriften <strong>de</strong>r NGO und <strong>de</strong>r GemHKVO.<br />
Die Unternehmensgruppe <strong>Schüllermann</strong> und Partner unterstützt seit mehreren Jahrzehnten die<br />
öffentliche Hand bei <strong>de</strong>r Einführung <strong>de</strong>s doppischen Rechnungswesens und <strong>de</strong>r Erstellung von<br />
Eröffnungsbilanzen.<br />
Durch das Tätigkeits- und Ausbildungsprofil <strong>de</strong>r Mitarbeiter/-innen (Wirtschaftsprüfer, Steuerbe-<br />
rater, Rechtsanwälte, Unternehmensberater, geprüfte Controller, geprüfte Bilanzbuchhalter) ist die<br />
Unternehmensgruppe in <strong>de</strong>r Lage, <strong>de</strong>n gesamten Umfang <strong>de</strong>r Fachberatung und <strong>de</strong>r Fortbildung<br />
für das Neue <strong>Kommunal</strong>e Haushalts- und Rechnungswesen abzu<strong>de</strong>cken.<br />
www.kommunalkassenverwalter.<strong>de</strong><br />
Fachverband <strong>de</strong>r <strong>Kommunal</strong>kassenverwalter e.V.<br />
Lan<strong>de</strong>sverband Nie<strong>de</strong>rsachsen<br />
2
3<br />
Folgen<strong>de</strong> Module sind Bestandteil <strong>de</strong>s <strong>Fortbildungslehrgang</strong>s:<br />
Module Unterrichts-<br />
stun<strong>de</strong>n<br />
Grundlagen <strong>de</strong>s doppischen Haushalts- und Rechnungswesens 16<br />
Doppische Buchführung im NKHR 80<br />
<strong>Kommunal</strong>e Haushaltswirtschaft 24<br />
Kosten- und Leistungsrechnung 40<br />
Jahresabschlusserstellung 40<br />
Gesamt 200<br />
Die Module haben folgen<strong>de</strong> Inhalte:<br />
Grundlagen <strong>de</strong>s doppischen Haushalts- und Rechnungswesens<br />
� Lehrgangsschwerpunkte und Lehrgangsorganisation<br />
� Internes und externes Rechnungssystem<br />
− <strong>Kommunal</strong>er Haushalt auf Basis <strong>de</strong>r doppelten Buchführung<br />
− Kosten- und Leistungsrechnung<br />
� Betriebswirtschaftliche Rechnungsgrößen im Überblick<br />
− Einzahlungen und Auszahlungen<br />
− Einnahme und Ausgabe<br />
− Ertrag und Aufwand<br />
− Leistung (Erlös) und Kosten<br />
� <strong>Kommunal</strong>es Finanzmanagement: Das Drei-Komponenten-System<br />
− Systemelemente (Ergebnisrechnung, Finanzrechnung und Bilanz/Vermögensrechnung)<br />
� Haushaltsglie<strong>de</strong>rung (Produktrahmen, Produktbildung)<br />
� Haushaltsplan<br />
� Jahresabschluss<br />
� Praxisbeispiele<br />
� Anfor<strong>de</strong>rungen an die Haushaltssachbearbeitung im doppischen Haushalts- und<br />
Rechnungswesen
Doppische Buchführung im Neuen <strong>Kommunal</strong>en Haushalts- und<br />
Rechnungswesen<br />
� Ziele und Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>r Buchführung<br />
� Gesetzliche Grundlagen<br />
� Buchführungszusammenhang: Inventur, Bilanz, Konten<br />
� Kontenrahmen, Kontenplan<br />
� Buchung auf Bestandskonten, Erfolgskonten, Finanzrechnungskonten<br />
− Buchungssystematik im 2- und 3-Komponenten-System<br />
− Buchung <strong>de</strong>r kommunalen Aufwendungen und Erträge<br />
− Buchung <strong>de</strong>r kommunalen Auszahlungen und Einzahlungen<br />
− Ergebnisrechnungskonto als Abschlusskonto <strong>de</strong>r Erfolgskonten<br />
− Finanzrechnungskonto als Abschlusskonto <strong>de</strong>r Ein- und Auszahlungskonten<br />
� Organisation <strong>de</strong>r Buchführung, Geschäftsbuchführung und Zahlungsabwicklung<br />
� Spezielle Buchungen in Beschaffung und Absatz: Ein- und Verkauf mit Vor-/Umsatzsteuer,<br />
Bezugskosten, Rücksendungen, Gutschriften, Nachlässe, Berichtigungen<br />
� Spezielle Buchungen im Personalbereich<br />
� Buchungen im Bereich <strong>de</strong>s Sachvermögens<br />
− Kauf und Verkauf von Anlagegütern<br />
− Überblick über die Buchungen zu Eigenleistungen und Anlagen im Bau<br />
− Grundlegen<strong>de</strong>s zu Abschreibungen und zur Anlagenübersicht<br />
� Spezielle Buchungen bei Bestandsverän<strong>de</strong>rungen im Vorratsvermögen<br />
� Spezielle Buchungen bei Rückstellungen und Rechnungsabgrenzungen<br />
� Spezielle Buchungen im Finanz- und Zahlungsbereich: Schecks, Anzahlungen, Darlehen,<br />
Wertpapiere<br />
� Grundlagen <strong>de</strong>s Jahresabschlusses und <strong>de</strong>r Jahresabschlussbuchungen nach <strong>de</strong>m<br />
Gemein<strong>de</strong>haushaltsrecht<br />
− Abgrenzung<br />
− Rückstellungen<br />
− Abschreibungen auf immaterielles, Sach- und Finanzvermögen<br />
− Abschreibungen auf For<strong>de</strong>rungen<br />
� Auswertung von Buchführungsergebnissen<br />
� Übungen<br />
zur Vertiefung<br />
4
5<br />
<strong>Kommunal</strong>e Haushaltswirtschaft<br />
� Aufstellung <strong>de</strong>s Haushaltsplans, Planungsgrundsätze<br />
− Haushaltssatzung<br />
− Bestandteile <strong>de</strong>s Haushalts<br />
− Ergebnis- und Finanzhaushalt<br />
− Teilhaushalte<br />
− Stellenplan<br />
− Anlagen<br />
− Vorbericht<br />
− Haushaltssicherungskonzept<br />
− Übersichten<br />
− Haushaltssatzung<br />
� Planungsgrundsätze<br />
− Haushaltsplan für zwei Jahre<br />
− Nachtragshaushaltsplan<br />
− Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung<br />
− Veranschlagung, Ansatzermittlung<br />
− Verpflichtungsermächtigungen<br />
− Investitionen<br />
− Verfügungsmittel, Deckungsreserven<br />
− Haushaltswirksame Ein- und Auszahlungen<br />
− Erläuterungen<br />
� Deckungsregeln und haushaltswirtschaftliche Instrumente<br />
− Gesamt<strong>de</strong>ckung<br />
− Zweckbindung<br />
− Deckungsfähigkeit<br />
− Übertragbarkeit<br />
− Steuerung<br />
− Liquiditätsplanung<br />
� Dauern<strong>de</strong> Leistungsfähigkeit<br />
� Deckung von Fehlbeträgen<br />
� Weitere Vorschriften für die Haushaltswirtschaft<br />
− Bewirtschaftung (<strong>de</strong>r Erträge und Einzahlungen)<br />
− Rückzahlungen<br />
− Geldanlagen<br />
− Berichtspflichten<br />
− Haushaltswirtschaftliche Sperre<br />
− Vorläufige Rechnungsvorgänge<br />
− Stundung, Nie<strong>de</strong>rschlagung und Erlass<br />
� Interne Leistungsbeziehungen<br />
� Grundsätze <strong>de</strong>r Finanzmittelbeschaffung<br />
� Internes Kontrollsystem
Kosten- und Leistungsrechnung<br />
� Aufgaben und Ziele <strong>de</strong>r Kosten- und Leistungsrechnung in <strong>de</strong>r kommunalen Haushalts-<br />
wirtschaft<br />
� Kostentheoretische Grundlagen<br />
− Kosten, Aufwand, Ausgaben, Auszahlungen<br />
− Leistungen/Erlöse, Erträge, Einnahmen, Einzahlungen<br />
− Fixe und variable Kosten<br />
− Gesamt- und Stückkosten<br />
− Einzel- und Gemeinkosten<br />
− Prinzipien <strong>de</strong>r Kostenverrechnung<br />
� Kostenartenrechnung<br />
− Aufgaben und Glie<strong>de</strong>rung<br />
− Bildung von Kostenarten, Be<strong>de</strong>utung einzelner Kosten und ihre Erfassung<br />
− Personal- und Sachkosten<br />
− Kalkulatorische Kosten<br />
� Kostenstellenrechnung<br />
− Aufgaben und Glie<strong>de</strong>rung<br />
− Kostenstellenbildung, Arten von Kostenstellen<br />
− Betriebsabrechnungsbogen<br />
− Primäre und sekundäre Kostenverrechnung<br />
� Kostenträgerrechnung<br />
− Begriff und Aufgaben <strong>de</strong>r Kostenträgerrechnung<br />
− Kostenträgerstückrechnung/Kalkulation<br />
− Kostenträgerzeitrechnung/kurzfristige Erfolgsrechnung<br />
− Produkthaushalt und Kostenträgerrechnung<br />
� Beurteilung <strong>de</strong>r Eignung <strong>de</strong>r Vollkostenrechnung für verschie<strong>de</strong>ne Einsatzzwecke<br />
� Systeme und Anwendungen <strong>de</strong>r Teilkostenrechnung<br />
− Deckungsbeitragsrechnung<br />
− Stufenweise Fixkosten<strong>de</strong>ckungsrechnung<br />
− Break-Even-Analyse<br />
� Ausblick auf weitere Kostenrechnungssysteme<br />
6
7<br />
Jahresabschlusserstellung<br />
� Allgemeine Anfor<strong>de</strong>rungen an <strong>de</strong>n Jahresabschluss<br />
− Bestandteile<br />
− Generalnorm für <strong>de</strong>n Jahresabschluss<br />
− Verfahren, Prüfung, Än<strong>de</strong>rung von Jahresabschlüssen<br />
� Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung<br />
� Inventur/Inventar<br />
� Ansatz und Bewertung von Vermögensgegenstän<strong>de</strong>n und Schul<strong>de</strong>n<br />
− Allgemeine Grundsätze für <strong>de</strong>n Ansatz von Vermögensgegenstän<strong>de</strong>n und<br />
Schul<strong>de</strong>n:<br />
− Aktivierungs- und Passivierungsgrundsatz<br />
− Konkrete Ansatzvorschriften<br />
− Glie<strong>de</strong>rungsvorschriften für die Bestandteile <strong>de</strong>s Jahresabschlusses<br />
− Allgemeine Grundsätze für die Bewertung<br />
− Zugangsbewertung von Vermögensgegenstän<strong>de</strong>n und Schul<strong>de</strong>n<br />
− Anschaffungs- und Herstellungswerteprinzip<br />
− Exkurs: Eröffnungsbilanz<br />
− Bewertung von Schul<strong>de</strong>n<br />
− Folgebewertung von Vermögensgegenstän<strong>de</strong>n und Schul<strong>de</strong>n<br />
− Abgrenzung abnutzbares und nicht abnutzbares Anlagevermögen<br />
− Planmäßige Abschreibung <strong>de</strong>s abnutzbaren Anlagevermögens<br />
− Außerplanmäßige Abschreibungen<br />
− Wertaufholung (Zuschreibung)<br />
− Zusammenfassung <strong>de</strong>r maßgeblichen Grundsätze für <strong>de</strong>n Jahresabschluss<br />
� Jahresabschlussarbeiten<br />
− Vorbereiten<strong>de</strong> Jahresabschlussarbeiten<br />
− Hauptabschlussübersicht<br />
− Behandlung ausgewählter Vermögensgegenstän<strong>de</strong> und Schul<strong>de</strong>n (z.B. For<strong>de</strong>rungen,<br />
Rechnungsabgrenzung, Rückstellungen, Leasing, Grundstücksteile etc.)<br />
− Übertragung von Ermächtigungen<br />
− Aufstellung Anhang/Rechenschaftsbericht<br />
− Aufbau und Struktur<br />
− Pflichtangaben<br />
− Jahresabschlussanalyse<br />
− Grundlagen (Aufgaben und Ziele, Analysearten, Kennzahlen)<br />
− Struktur- und Bewegungsbilanz<br />
− Analyse <strong>de</strong>r kommunalen Bilanz<br />
− Analyse <strong>de</strong>r Ergebnisrechnung<br />
− Analyse <strong>de</strong>r Finanzrechnung<br />
− Feststellung <strong>de</strong>s Jahresabschlusses, Rechnungsprüfung
Teilnehmerinformationen<br />
Lehrgangsdauer<br />
Ein Lehrgangstag umfasst 8 Unterrichtsstun<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Zeit von 8:30 Uhr bis 16:00 Uhr. Eine<br />
Unterrichtsstun<strong>de</strong> dauert 45 Minuten. Unvorhergesehen ausgefallene Lehrgangstage wer<strong>de</strong>n<br />
nachgeholt. Ein Terminplan ist beigefügt.<br />
Lehrgangsort<br />
Veranstaltungszentrum FORUM (Achat Hotel Airport Hannover)<br />
Walsro<strong>de</strong>r Straße 105 (Eingang Schützenstraße)<br />
30853 Langenhagen<br />
Anmeldung<br />
Die Anzahl <strong>de</strong>r Teilnehmer/-innen ist auf maximal 35 begrenzt. Die Min<strong>de</strong>stteilnehmerzahl beträgt<br />
15. Die Anmeldungen wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Reihenfolge <strong>de</strong>r Eingänge berücksichtigt. Sie erhalten eine<br />
Bestätigung, sofern noch Plätze frei sind, an<strong>de</strong>rnfalls wer<strong>de</strong>n Sie umgehend informiert.<br />
Anmel<strong>de</strong>schluss<br />
20. Oktober 2010<br />
Abmeldung<br />
Für Teilnehmer/-innen, die angemel<strong>de</strong>t sind und nach <strong>de</strong>m vorgegebenen Anmel<strong>de</strong>schluss<br />
abgemel<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n, ist, sofern keine Ersatzperson gestellt wird, das volle Teilnahmeentgelt zu<br />
entrichten. Dies gilt auch bei Nichtteilnahme gemel<strong>de</strong>ter Personen. Nach <strong>de</strong>m Lehrgangsbeginn<br />
können keine Ersatzpersonen mehr benannt wer<strong>de</strong>n. Bitte nehmen Sie die Abmeldung schriftlich<br />
vor.<br />
Teilnahmeentgelt<br />
(*)<br />
EUR 2.400,00<br />
In diesem Betrag sind enthalten:<br />
� Teilnahme am Lehrgang sowie umfangreiche Arbeitsunterlagen<br />
� Nutzung <strong>de</strong>r passwortgeschützten, über das Internet zugänglichen, elektronischen<br />
Dokumentenablage<br />
� Fortbildungsbescheinigung<br />
Zahlung<br />
Die Zahlung <strong>de</strong>s Teilnahmeentgeltes erfolgt nach Rechnungsstellung in zwei Raten am<br />
(*)<br />
30. November 2010 in Höhe von EUR 384,00 und am 10. Januar 2011 in Höhe von<br />
(*)<br />
EUR 2.016,00 .<br />
8
9<br />
Zertifikatsprüfung<br />
Nach Abschluss <strong>de</strong>s Lehrgangs können sich die Teilnehmer/-innen einer Prüfung auf freiwilliger<br />
Basis unterziehen. Die Prüfung erfolgt durch das IKW - Institut für <strong>Kommunal</strong>wirtschaft GmbH.<br />
Hierfür ist je eine Klausur in <strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong>n Fächern vorgesehen:<br />
� Doppische Buchführung (Dauer: 90 Minuten)<br />
� Jahresabschlusserstellung (Dauer: 90 Minuten)<br />
� Kosten- und Leistungsrechnung (Dauer: 90 Minuten)<br />
� <strong>Kommunal</strong>e Haushaltswirtschaft (Dauer: 90 Minuten)<br />
Nach bestan<strong>de</strong>ner Prüfung wird ein Zertifikat erteilt.<br />
Prüfungsgebühr<br />
EUR 100,00<br />
Die Zahlung <strong>de</strong>r Prüfungsgebühr erfolgt nach Rechnungsstellung an das IKW.<br />
Voraussetzung zum Erhalt <strong>de</strong>r Fortbildungsbescheinigung<br />
Zum Erhalt <strong>de</strong>r Fortbildungsbescheinigung ist die regelmäßige Teilnahme an allen Modulen <strong>de</strong>s<br />
<strong>Fortbildungslehrgang</strong>s erfor<strong>de</strong>rlich. An maximal drei Terminen kann aus begrün<strong>de</strong>tem Anlass<br />
ferngeblieben wer<strong>de</strong>n. Teilbescheinigungen für einzelne Module können ausgestellt wer<strong>de</strong>n. Die<br />
Entscheidung über die Ausstellung <strong>de</strong>r Fortbildungsbescheinigung behält sich <strong>de</strong>r Vorstand <strong>de</strong>s<br />
Fachverban<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r <strong>Kommunal</strong>kassenverwalter e.V. Lan<strong>de</strong>sverband Nie<strong>de</strong>rsachsen in Absprache<br />
mit <strong>de</strong>n Dozentinnen und Dozenten sowie <strong>de</strong>r Geschäftsführung <strong>de</strong>r <strong>Schüllermann</strong> Consulting<br />
GmbH vor.<br />
(*)<br />
Än<strong>de</strong>rungsvorbehalt<br />
Die <strong>Schüllermann</strong> Consulting GmbH (Anbieter) ist berechtigt, notwendige inhaltliche, methodische<br />
und organisatorische Än<strong>de</strong>rungen o<strong>de</strong>r Abweichungen vor o<strong>de</strong>r während <strong>de</strong>r Veranstaltungen<br />
vorzunehmen, soweit diese <strong>de</strong>n Gesamtcharakter <strong>de</strong>r angekündigten Veranstaltungen nicht<br />
wesentlich än<strong>de</strong>rn. Entsprechen<strong>de</strong>s gilt für Terminän<strong>de</strong>rungen und <strong>de</strong>n Wechsel <strong>de</strong>s<br />
Lehrgangsortes. Der Anbieter ist berechtigt, die vorgesehenen Lehrgangsleiter im Bedarfsfall durch<br />
an<strong>de</strong>re, hinsichtlich <strong>de</strong>s angekündigten Moduls gleich qualifizierte Personen zu ersetzen.<br />
Allgemeine Auftragsbedingungen<br />
Maßgebend für die Durchführung <strong>de</strong>s Auftrages und unsere Verantwortlichkeit für alle unsere<br />
Arbeiten sind - auch im Verhältnis zu Dritten - unsere Allgemeinen Auftragsbedingungen in <strong>de</strong>r<br />
Fassung vom 1. Dezember 2006.<br />
(*) Nach Bescheinigung <strong>de</strong>s zuständigen Ministeriums <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Nie<strong>de</strong>rsachsen wird <strong>de</strong>r <strong>Fortbildungslehrgang</strong> <strong>de</strong>rzeit als<br />
umsatzsteuerbefreit beurteilt, so dass auf das Teilnahmeentgelt nicht zusätzlich Umsatzsteuer zu entrichten ist. Sofern die<br />
Finanzverwaltung nachträglich zu <strong>de</strong>r Auffassung gelangen sollte, dass <strong>de</strong>r <strong>Fortbildungslehrgang</strong> doch nicht umsatzsteuerbefreit ist,<br />
bitten wir um Verständnis, dann nachträglich zuzüglich zu <strong>de</strong>m Teilnahmeentgelt um die Entrichtung <strong>de</strong>r gesetzlichen Umsatzsteuer<br />
(<strong>de</strong>rzeit 19%) zu bitten.
Kontakt<br />
SCS <strong>Schüllermann</strong> Consulting GmbH<br />
Internet: www.schuellermann.<strong>de</strong><br />
Lehrgangsleitung<br />
Georgstraße 38<br />
30159 Hannover<br />
Christian Schäfer-Köppen<br />
Telefon: (0511) 80 71-195<br />
Telefax: (0511) 80 71-196<br />
christian.schaefer-koeppen@schuellermann.<strong>de</strong><br />
Christoph Hänel<br />
Telefon: (0511) 80 71-195<br />
Telefax: (0511) 80 71-196<br />
christoph.haenel@schuellermann.<strong>de</strong><br />
Lehrgangsmanagement<br />
Katrin Herrmann Heike Foellmer<br />
Telefon: (06103) 6 05-503 Telefon: (06103) 6 05-226<br />
Telefax: (06103) 6 05-333 Telefax: (06103) 6 05-333<br />
katrin.herrmann@schuellermann.<strong>de</strong> heike.foellmer@schuellermann.<strong>de</strong><br />
Fachverband <strong>de</strong>r <strong>Kommunal</strong>kassenverwalter e.V. Lan<strong>de</strong>sverband Nie<strong>de</strong>rsachsen<br />
Lan<strong>de</strong>svorsitzen<strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sgeschäftsführer<br />
Matthias Schohr Holger Schrö<strong>de</strong>r<br />
Am Sonnentau 1 Stadtkasse Northeim<br />
27798 Hu<strong>de</strong> (Ol<strong>de</strong>nburg) Scharnhorstplatz 1<br />
Telefon: (04408) 92 13 22 37154 Northeim<br />
Telefon: (05551) 96 62 31<br />
10
11<br />
Lehrgangstermine<br />
Lehrgangsthemen Termine<br />
Grundlagen <strong>de</strong>s doppischen Haushalts- und Rechnungswesens I 23.11.2010 Di.<br />
Grundlagen <strong>de</strong>s doppischen Haushalts- und Rechnungswesens II 24.11.2010 Mi.<br />
Doppische Buchführung im NKHR I 01.12.2010 Di.<br />
Doppische Buchführung im NKHR II 14.12.2010 Di.<br />
Doppische Buchführung im NKHR III 11.01.2011 Di.<br />
Doppische Buchführung im NKHR IV 25.01.2011 Di.<br />
Doppische Buchführung im NKHR V 15.02.2011 Di.<br />
Doppische Buchführung im NKHR VI 22.02.2011 Di.<br />
Doppische Buchführung im NKHR VII 15.03.2011 Di.<br />
Doppische Buchführung im NKHR VIII 29.03.2011 Di.<br />
Doppische Buchführung im NKHR IX 12.04.2011 Di.<br />
<strong>Kommunal</strong>e Haushaltswirtschaft I 10.05.2011 Di.<br />
<strong>Kommunal</strong>e Haushaltswirtschaft II 24.05.2011 Di.<br />
<strong>Kommunal</strong>e Haushaltswirtschaft III 07.06.2011 Di.<br />
Kosten- und Produktrechnung I 21.06.2011 Di.<br />
Kosten- und Produktrechnung II 05.07.2011 Di.<br />
Kosten- und Produktrechnung III 23.08.2011 Di.<br />
Kosten- und Produktrechnung IV 06.09.2011 Di.<br />
Doppische Buchführung im NKHR X 13.09.2011 Di.<br />
Kosten- und Produktrechnung V 27.09.2011 Di.<br />
Jahresabschlusserstellung I 11.10.2011 Di.<br />
Jahresabschlusserstellung II 01.11.2011 Di.<br />
voraussichtliche Termine -<br />
Än<strong>de</strong>rungen vorbehalten<br />
Jahresabschlusserstellung III 08.11.2011 Di.<br />
Jahresabschlusserstellung IV 29.11.2011 Di.<br />
Jahresabschlusserstellung V 13.12.2011 Di.<br />
Prüfung Tag 1 28.02.2012 Di.<br />
Prüfung Tag 2 29.02.2012 Mi.
ANMELDUNG Telefax: (0511) 80 71-196<br />
<strong>Schüllermann</strong> Consulting GmbH<br />
®<br />
<strong>Buchhalter</strong> <strong>Kommunal</strong> (BuKom )<br />
Herr Christoph Hänel �� Start 23.11.2010 Langenhagen<br />
Georgstraße 38<br />
30159 Hannover<br />
®<br />
Ich mel<strong>de</strong> mich/wir mel<strong>de</strong>n uns für <strong>de</strong>n oben genannten <strong>Fortbildungslehrgang</strong> <strong>Buchhalter</strong> <strong>Kommunal</strong> (BuKom ) an. Die<br />
in <strong>de</strong>n Allgemeinen Teilnehmerinformationen aufgeführten Bedingungen und die Allgemeinen Auftragsbedingungen <strong>de</strong>r<br />
<strong>Schüllermann</strong> Consulting GmbH in <strong>de</strong>r Fassung vom 1. Dezember 2006 erkenne ich/erkennen wir an.<br />
1. Teilnehmer/-in<br />
Name, Vorname:<br />
Position:<br />
2. Teilnehmer/-in<br />
Name, Vorname:<br />
Position:<br />
3. Teilnehmer/-in<br />
Name, Vorname:<br />
Position:<br />
4. Teilnehmer/-in<br />
Name, Vorname:<br />
Position:<br />
Kommune:<br />
Ansprechpartner:<br />
Straße: PLZ, Ort:<br />
Telefon: Telefax:<br />
E-Mail:<br />
Ort, Datum: Unterschrift:<br />
12
13<br />
1. Geltungsbereich 7. Weitergabe einer beruflichen Äußerung <strong>de</strong>s Unter-<br />
(1) Die Auftragsbedingungen gelten für die Verträge zwischen <strong>de</strong>r<br />
nehmensberaters<br />
<strong>Schüllermann</strong> Consulting GmbH („Unternehmensberater") und (1) Die Weitergabe beruflicher Äußerungen <strong>de</strong>s<br />
seinen Auftraggebern über Berechnung von Pensions- Unternehmensberaters (Berichte, Gutachten und dgl.) an<br />
rückstellungen, wirtschaftliche Beratungen und sonstige Aufträge, einen Dritten bedarf <strong>de</strong>r schriftlichen Zustimmung <strong>de</strong>s<br />
soweit nicht etwas an<strong>de</strong>res ausdrücklich vereinbart o<strong>de</strong>r Unternehmensberaters, soweit sich nicht bereits aus <strong>de</strong>m<br />
gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.<br />
(2) Wer<strong>de</strong>n im Einzelfall ausnahmsweise vertragliche Be-<br />
Auftragsinhalt die Einwilligung zur Weitergabe an einen<br />
bestimmten Dritten ergibt.<br />
ziehungen auch zwischen <strong>de</strong>m Unternehmensberater und (2) Gegenüber einem Dritten haftet <strong>de</strong>r Unternehmensan<strong>de</strong>ren<br />
Personen als <strong>de</strong>m Auftraggeber begrün<strong>de</strong>t, so gelten berater (im Rahmen von Nr. 9) nur, wenn die Vorausauch<br />
gegenüber solchen Dritten die nachstehen<strong>de</strong>n Bestimmungen<br />
bezüglich <strong>de</strong>r Haftung.<br />
setzungen <strong>de</strong>s Satzes 1 gegeben sind.<br />
(3) Die Verwendung beruflicher Äußerungen <strong>de</strong>s Un-<br />
2. Umfang und Ausführung <strong>de</strong>s Auftrages<br />
ternehmensberaters zu Werbezwecken ist unzulässig; ein<br />
(1) Gegenstand <strong>de</strong>s Auftrages ist die vereinbarte Leistung, nicht Verstoß berechtigt <strong>de</strong>n Unternehmensberater zur<br />
ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach <strong>de</strong>n fristlosen Kündigung aller noch nicht durchgeführten<br />
Grundsätzen ordnungsmäßiger Berufsausübung ausgeführt. Der<br />
Unternehmensberater ist berechtigt, sich zur Durchführung <strong>de</strong>s<br />
Aufträge <strong>de</strong>s Auftraggebers.<br />
Auftrages sachverständiger Dritter zu bedienen.<br />
8. Mängelbeseitigung<br />
(1) Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung<br />
(2) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf <strong>de</strong>r etwaiger Mängel durch <strong>de</strong>n Unternehmensberater. Nur bei<br />
ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Fehlschlägen <strong>de</strong>r Nachbesserung kann er auch<br />
Herabsetzung für Vergütung o<strong>de</strong>r Rückgängigmachung<br />
(3) Än<strong>de</strong>rt sich die Rechtslage nach Abgabe <strong>de</strong>r abschließen<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Vertrages verlangen; ist <strong>de</strong>r Auftrag von einem<br />
beruflichen Äußerung, so ist <strong>de</strong>r Unternehmensberater nicht Kaufmann im Rahmen seines Han<strong>de</strong>lsgewerbes, einer<br />
verpflichtet, <strong>de</strong>n Auftraggeber auf Än<strong>de</strong>rungen o<strong>de</strong>r sich daraus juristischen Person <strong>de</strong>s öffentlichen Rechts o<strong>de</strong>r von<br />
ergeben<strong>de</strong> Folgerungen hinzuweisen. einem öffentlich-rechtlichen Son<strong>de</strong>rvermögen erteilt<br />
wor<strong>de</strong>n, so kann <strong>de</strong>r Auftraggeber die Rückgängig-<br />
3. Aufklärungspflicht <strong>de</strong>s Auftraggebers<br />
machung <strong>de</strong>s Vertrages nur verlangen, wenn die erbrachte<br />
(1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass <strong>de</strong>m Leistung wegen Fehlschlages <strong>de</strong>r Nachbesserung für ihn<br />
Unternehmensberater ohne <strong>de</strong>ssen beson<strong>de</strong>re Auffor<strong>de</strong>rung alle ohne Interesse ist. Soweit darüber hinaus Scha<strong>de</strong>nersatzfür<br />
die Ausführung <strong>de</strong>s Auftrages notwendigen Unterlagen ansprüche bestehen, gelten die Vorschriften über die<br />
rechtzeitig vorgelegt wer<strong>de</strong>n und ihm von allen Vorgängen und<br />
Umstän<strong>de</strong>n Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung <strong>de</strong>s<br />
Haftung.<br />
Auftrages von Be<strong>de</strong>utung sein können. Dies gilt auch für (2) Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss vom<br />
Unterlagen, Vorgänge und Umstän<strong>de</strong>, die erst während <strong>de</strong>r Auftraggeber unverzüglich schriftlich geltend gemacht<br />
Tätigkeit <strong>de</strong>s Unternehmensberaters bekannt wer<strong>de</strong>n. wer<strong>de</strong>n. Ansprüche nach <strong>de</strong>m vorhergehen<strong>de</strong>n Absatz 1<br />
Satz 1 verjähren mit Ablauf von sechs Monaten, nach<strong>de</strong>m<br />
(2) Auf Verlangen <strong>de</strong>s Unternehmensberaters hat <strong>de</strong>r Auftraggeber <strong>de</strong>r Unternehmensberater die berufliche Leistung erbracht<br />
die Vollständigkeit und Richtigkeit <strong>de</strong>r vorgelegten Unterlagen und<br />
<strong>de</strong>r gegebenen Auskünfte und Erklärungen schriftlich zu<br />
hat.<br />
bestätigen. (3) Offenbare Unrichtigkeiten, wie z.B. Schreibfehler,<br />
Rechenfehler und formelle Mängel, die in einer beruflichen<br />
4. Sicherung <strong>de</strong>r Unabhängigkeit<br />
Äußerung (Bericht, Gutachten und dgl.) <strong>de</strong>s Unter-<br />
Der Auftraggeber steht dafür ein, dass alles unterlassen wird, was nehmensberaters enthalten sind, können je<strong>de</strong>rzeit vom<br />
die Unabhängigkeit <strong>de</strong>r Mitarbeiter <strong>de</strong>s Unternehmensberaters Unternehmensberater auch Dritten gegenüber berichtigt<br />
gefähr<strong>de</strong>n könnte. Dies gilt insbeson<strong>de</strong>re für Angebote auf wer<strong>de</strong>n. Unrichtigkeiten, die geeignet sind, in <strong>de</strong>r beruf-<br />
Anstellung und für Angebote, Aufträge auf eigene Rechnung zu lichen Äußerung <strong>de</strong>s Unternehmensberaters enthaltene<br />
übernehmen. Ergebnisse in Frage zu stellen, berechtigen diesen, die<br />
Äußerungen auch Dritten gegenüber zurückzunehmen. In<br />
5. Berichterstattung und mündliche Auskünfte<br />
<strong>de</strong>n vorgenannten Fällen ist <strong>de</strong>r Auftraggeber vom<br />
Hat <strong>de</strong>r Unternehmensberater die Ergebnisse seiner Tätigkeit<br />
schriftlich darzustellen, so ist nur die schriftliche Darstellung<br />
maßgebend. Mündliche Erklärungen und Auskünfte von<br />
Mitarbeitern <strong>de</strong>s Unternehmensberaters außerhalb <strong>de</strong>s erteilten<br />
Auftrages sind stets unverbindlich.<br />
Unternehmensberater tunlichst vorher zu hören.<br />
6. Schutz <strong>de</strong>s geistigen Eigentums <strong>de</strong>s Unternehmensberaters<br />
Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen <strong>de</strong>s<br />
Auftrages vom Unternehmensberater gefertigten Gutachten,<br />
Entwürfe und Berechnungen nur für eigene Zwecke <strong>de</strong>s<br />
Auftraggebers verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />
<strong>Schüllermann</strong> Consulting GmbH<br />
Allgemeine Auftragsbedingungen vom 1.12.2006
9. Haftung 13. Vergütung<br />
Die Haftung <strong>de</strong>s Unternehmensberaters für Scha<strong>de</strong>n- (1) Der Unternehmensberater hat neben seiner Honorarersatzansprüche<br />
je<strong>de</strong>r Art, sei es aus Einzel- o<strong>de</strong>r Gesamt- for<strong>de</strong>rung Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen; die<br />
schuldnerschaft, ist bei einem fahrlässig o<strong>de</strong>r grob fahrlässig Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet. Er kann angeverursachten<br />
einzelnen Scha<strong>de</strong>nfall auf EURO 25.000 messene Vorschüsse auf das Honorar und <strong>de</strong>n Auslagener-satz<br />
beschränkt; dies gilt auch dann, wenn eine Haftung verlangen und die Auslieferung seiner Leistung von <strong>de</strong>r vollen<br />
gegenüber einer an<strong>de</strong>ren Person als <strong>de</strong>m Auftraggeber Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen. Mehrere<br />
begrün<strong>de</strong>t sein sollte. Als einzelner Scha<strong>de</strong>nfall ist die Summe<br />
<strong>de</strong>r Scha<strong>de</strong>nersatzansprüche aller Anspruchsberechtigten zu<br />
Auftraggeber haften als Gesamtschuldner.<br />
verstehen, die sich aus ein und <strong>de</strong>rselben beruflichen (2) Eine Aufrechnung gegen For<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Unter-<br />
Fehlleistung (Verstoß) ergeben; als einzelner Scha<strong>de</strong>nfall nehmensberaters auf Honorar und Auslagenersatz ist nur mit<br />
gelten auch alle Verstöße, die bei einem Auftrag o<strong>de</strong>r bei einer unbestrittenen o<strong>de</strong>r rechtskräftig festgestellten For<strong>de</strong>rungen<br />
sonstigen einheitlichen Leistung (fachlich als einheitliche<br />
Leistung zu werten<strong>de</strong> abgrenzbare berufliche Tätigkeit) von<br />
zulässig.<br />
einer Person o<strong>de</strong>r von mehreren Personen begangen wor<strong>de</strong>n 14. Aufbewahrung und Herausgabe<br />
sind. Der Unternehmensberater haftet jedoch für einen (1) Der Unternehmensberater bewahrt die im Zusammenhang<br />
Scha<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>r im Rahmen mehrerer gleichartiger Aufträge mit <strong>de</strong>r Erledigung eines Auftrages ihm übergebenen o<strong>de</strong>r von<br />
o<strong>de</strong>r Leistungen aufgrund mehrerer auf <strong>de</strong>m gleichen ihm selbst angefertigten Unterlagen sowie <strong>de</strong>n über <strong>de</strong>n Auftrag<br />
fachlichen Fehler beruhen<strong>de</strong>n Verstöße entstan<strong>de</strong>n ist nur bis<br />
zur Höhe von EURO 50.000 ohne Rücksicht darauf, ob <strong>de</strong>r<br />
geführten Schriftwechsel sieben Jahre auf.<br />
Scha<strong>de</strong>n durch Verstöße in einem Jahr o<strong>de</strong>r in mehreren (2) Nach Befriedigung seiner Ansprüche aus <strong>de</strong>m Auftrag hat<br />
aufeinan<strong>de</strong>rfolgen<strong>de</strong>n Jahren verursacht wor<strong>de</strong>n ist. <strong>de</strong>r Unternehmensberater auf Verlangen <strong>de</strong>s Auftraggebers alle<br />
Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit<br />
10. Ausschlussfristen<br />
für <strong>de</strong>n Auftrag von diesem o<strong>de</strong>r für diesen erhalten hat. Dies gilt<br />
Ein Scha<strong>de</strong>nsersatzanspruch kann nur innerhalb einer jedoch nicht für <strong>de</strong>n Schriftwechsel zwischen <strong>de</strong>m Unter-<br />
Ausschlussfrist von 12 Monaten geltend gemacht wer<strong>de</strong>n, nehmensberater und seinem Auftraggeber und für die<br />
nach<strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Anspruchsberechtigte von <strong>de</strong>m Scha<strong>de</strong>n und Schriftstücke, die dieser bereits in Urschrift o<strong>de</strong>r Abschrift<br />
von <strong>de</strong>m anspruchsbegrün<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Ereignis Kenntnis erlangt besitzt. Der Unternehmensberater kann von Unterlagen, die er<br />
hat, spätestens aber innerhalb von fünf Jahren nach <strong>de</strong>m <strong>de</strong>m Auftraggeber zurückgibt, Abschriften o<strong>de</strong>r Fotokopien<br />
anspruchsbegrün<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Ereignis. Der Anspruch erlischt,<br />
wenn nicht innerhalb einer Frist von sechs Monaten seit <strong>de</strong>r<br />
anfertigen und zurückbehalten.<br />
schriftlichen Ablehnung <strong>de</strong>r Ersatzleistung Klage erhoben 15. Anzuwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong>s Recht<br />
wird. Das Recht, die Einre<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Verjährung geltend zu Für <strong>de</strong>n Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus<br />
machen, bleibt unberührt. ergeben<strong>de</strong>n Ansprüche gilt nur <strong>de</strong>utsches Recht.<br />
11. Schweigepflicht gegenüber Dritten, Datenschutz<br />
(1) Der Unternehmensberater ist verpflichtet, über alle<br />
Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für<br />
<strong>de</strong>n Auftraggeber bekannt wer<strong>de</strong>n, Stillschweigen zu<br />
bewahren, gleichviel, ob es sich dabei um <strong>de</strong>n Auftraggeber<br />
selbst o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ssen Geschäftsverbindungen han<strong>de</strong>lt, es sei<br />
<strong>de</strong>nn, dass <strong>de</strong>r Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht<br />
entbin<strong>de</strong>t.<br />
(2) Der Unternehmensberater darf Berichte, Gutachten und<br />
sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse seiner<br />
Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung <strong>de</strong>s Auftraggebers<br />
aushändigen.<br />
(3) Der Unternehmensberater ist befugt, ihm anvertraute<br />
personenbezogene Daten im Rahmen <strong>de</strong>r Zweckbestimmung<br />
<strong>de</strong>s Auftraggebers zu verarbeiten o<strong>de</strong>r durch Dritte<br />
verarbeiten zu lassen.<br />
12. Annahmeverzug und unterlassene Mitwirkung <strong>de</strong>s<br />
Auftraggebers<br />
Kommt <strong>de</strong>r Auftraggeber mit <strong>de</strong>r Annahme <strong>de</strong>r vom<br />
Unternehmensberater angebotenen Leistung in Verzug o<strong>de</strong>r<br />
unterlässt <strong>de</strong>r Auftraggeber eine ihm nach Nr. 3 o<strong>de</strong>r sonst<br />
obliegen<strong>de</strong> Mitwirkung, so ist <strong>de</strong>r Unternehmensberater zur<br />
fristlosen Kündigung <strong>de</strong>s Vertrages berechtigt. Unberührt<br />
bleibt <strong>de</strong>r Anspruch <strong>de</strong>s Unternehmensberaters auf Ersatz <strong>de</strong>r<br />
ihm durch <strong>de</strong>n Verzug o<strong>de</strong>r die unterlassene Mitwirkung <strong>de</strong>s<br />
Auftraggebers entstan<strong>de</strong>nen Mehraufwendungen sowie <strong>de</strong>s<br />
verursachten Scha<strong>de</strong>ns, und zwar auch dann, wenn <strong>de</strong>r<br />
Unternehmensberater von <strong>de</strong>m Kündigungsrecht keinen<br />
Gebrauch macht.<br />
14
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