25.01.2013 Aufrufe

Fortbildungslehrgang Buchhalter Kommunal ... - Schüllermann.de

Fortbildungslehrgang Buchhalter Kommunal ... - Schüllermann.de

Fortbildungslehrgang Buchhalter Kommunal ... - Schüllermann.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Fortbildungslehrgang</strong><br />

®<br />

<strong>Buchhalter</strong> <strong>Kommunal</strong> (BuKom )<br />

Nie<strong>de</strong>rsachsen<br />

in Zusammenarbeit mit <strong>de</strong>m Fachverband <strong>de</strong>r <strong>Kommunal</strong>kassenverwalter e.V.<br />

Lan<strong>de</strong>sverband Nie<strong>de</strong>rsachsen<br />

Langenhagen 2: Start 23. November 2010<br />

www.kommunalkassenverwalter.<strong>de</strong><br />

Fachverband <strong>de</strong>r <strong>Kommunal</strong>kassenverwalter e.V.<br />

Lan<strong>de</strong>sverband Nie<strong>de</strong>rsachsen<br />

Inhalte<br />

� Grundlagen <strong>de</strong>s doppischen Haushalts- und Rechnungswesens<br />

� Doppische Buchführung<br />

� Jahresabschlusserstellung<br />

� Kosten- und Leistungsrechnung<br />

� <strong>Kommunal</strong>e Haushaltswirtschaft


Inhaltsverzeichnis<br />

®<br />

<strong>Buchhalter</strong> <strong>Kommunal</strong> (BuKom ) 2<br />

Teilnehmerinformationen 8<br />

Kontakt 10<br />

Lehrgangstermine 11<br />

Anmel<strong>de</strong>formular 12<br />

Allgemeine Auftragsbedingungen (AGB) 13


®<br />

<strong>Buchhalter</strong> <strong>Kommunal</strong> (BuKom )<br />

In Zusammenarbeit mit <strong>de</strong>m Fachverband <strong>de</strong>r <strong>Kommunal</strong>kassenverwalter e.V. Lan<strong>de</strong>sverband<br />

Nie<strong>de</strong>rsachsen bietet die <strong>Schüllermann</strong> Consulting GmbH <strong>de</strong>n <strong>Fortbildungslehrgang</strong> „<strong>Buchhalter</strong><br />

<strong>Kommunal</strong>“ an. Diese umfangreiche Qualifizierungsmaßnahme soll die Mitarbeiter/-innen in <strong>de</strong>n<br />

Kommunen in die Lage versetzen, die doppische Buchführung nach ihrer Einführung in <strong>de</strong>n<br />

Verwaltungen sicher anzuwen<strong>de</strong>n und Zusammenhänge zwischen Buchführung, Kosten- und<br />

Produktrechnung sowie <strong>de</strong>r Haushaltswirtschaft verstehen zu können und in <strong>de</strong>r täglichen Praxis<br />

einzusetzen.<br />

Der <strong>Fortbildungslehrgang</strong> wird von im kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen hoch<br />

qualifizierten Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen <strong>de</strong>r Unternehmensgruppe <strong>Schüllermann</strong> und<br />

Partner unter Einbeziehung <strong>de</strong>r Erfahrungen aus <strong>de</strong>m kommunalen Bereich erarbeitet und<br />

entsprechend <strong>de</strong>n aktuellen Entwicklungen ergänzt und angepasst.<br />

Das Konzept sieht vor, <strong>de</strong>n Teilnehmern und Teilnehmerinnen die theoretischen Grundlagen zu<br />

vermitteln und an praxisorientierten Musterfällen die Handhabung <strong>de</strong>r neuen Instrumente zu<br />

vertiefen. Die Inhalte folgen konsequent <strong>de</strong>m nie<strong>de</strong>rsächsischen Doppik-Mo<strong>de</strong>ll, <strong>de</strong>n Hinweisen<br />

<strong>de</strong>s nie<strong>de</strong>rsächsischen Ministeriums für Inneres, Sport und Integration sowie <strong>de</strong>n verbindlichen<br />

Vorschriften <strong>de</strong>r NGO und <strong>de</strong>r GemHKVO.<br />

Die Unternehmensgruppe <strong>Schüllermann</strong> und Partner unterstützt seit mehreren Jahrzehnten die<br />

öffentliche Hand bei <strong>de</strong>r Einführung <strong>de</strong>s doppischen Rechnungswesens und <strong>de</strong>r Erstellung von<br />

Eröffnungsbilanzen.<br />

Durch das Tätigkeits- und Ausbildungsprofil <strong>de</strong>r Mitarbeiter/-innen (Wirtschaftsprüfer, Steuerbe-<br />

rater, Rechtsanwälte, Unternehmensberater, geprüfte Controller, geprüfte Bilanzbuchhalter) ist die<br />

Unternehmensgruppe in <strong>de</strong>r Lage, <strong>de</strong>n gesamten Umfang <strong>de</strong>r Fachberatung und <strong>de</strong>r Fortbildung<br />

für das Neue <strong>Kommunal</strong>e Haushalts- und Rechnungswesen abzu<strong>de</strong>cken.<br />

www.kommunalkassenverwalter.<strong>de</strong><br />

Fachverband <strong>de</strong>r <strong>Kommunal</strong>kassenverwalter e.V.<br />

Lan<strong>de</strong>sverband Nie<strong>de</strong>rsachsen<br />

2


3<br />

Folgen<strong>de</strong> Module sind Bestandteil <strong>de</strong>s <strong>Fortbildungslehrgang</strong>s:<br />

Module Unterrichts-<br />

stun<strong>de</strong>n<br />

Grundlagen <strong>de</strong>s doppischen Haushalts- und Rechnungswesens 16<br />

Doppische Buchführung im NKHR 80<br />

<strong>Kommunal</strong>e Haushaltswirtschaft 24<br />

Kosten- und Leistungsrechnung 40<br />

Jahresabschlusserstellung 40<br />

Gesamt 200<br />

Die Module haben folgen<strong>de</strong> Inhalte:<br />

Grundlagen <strong>de</strong>s doppischen Haushalts- und Rechnungswesens<br />

� Lehrgangsschwerpunkte und Lehrgangsorganisation<br />

� Internes und externes Rechnungssystem<br />

− <strong>Kommunal</strong>er Haushalt auf Basis <strong>de</strong>r doppelten Buchführung<br />

− Kosten- und Leistungsrechnung<br />

� Betriebswirtschaftliche Rechnungsgrößen im Überblick<br />

− Einzahlungen und Auszahlungen<br />

− Einnahme und Ausgabe<br />

− Ertrag und Aufwand<br />

− Leistung (Erlös) und Kosten<br />

� <strong>Kommunal</strong>es Finanzmanagement: Das Drei-Komponenten-System<br />

− Systemelemente (Ergebnisrechnung, Finanzrechnung und Bilanz/Vermögensrechnung)<br />

� Haushaltsglie<strong>de</strong>rung (Produktrahmen, Produktbildung)<br />

� Haushaltsplan<br />

� Jahresabschluss<br />

� Praxisbeispiele<br />

� Anfor<strong>de</strong>rungen an die Haushaltssachbearbeitung im doppischen Haushalts- und<br />

Rechnungswesen


Doppische Buchführung im Neuen <strong>Kommunal</strong>en Haushalts- und<br />

Rechnungswesen<br />

� Ziele und Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>r Buchführung<br />

� Gesetzliche Grundlagen<br />

� Buchführungszusammenhang: Inventur, Bilanz, Konten<br />

� Kontenrahmen, Kontenplan<br />

� Buchung auf Bestandskonten, Erfolgskonten, Finanzrechnungskonten<br />

− Buchungssystematik im 2- und 3-Komponenten-System<br />

− Buchung <strong>de</strong>r kommunalen Aufwendungen und Erträge<br />

− Buchung <strong>de</strong>r kommunalen Auszahlungen und Einzahlungen<br />

− Ergebnisrechnungskonto als Abschlusskonto <strong>de</strong>r Erfolgskonten<br />

− Finanzrechnungskonto als Abschlusskonto <strong>de</strong>r Ein- und Auszahlungskonten<br />

� Organisation <strong>de</strong>r Buchführung, Geschäftsbuchführung und Zahlungsabwicklung<br />

� Spezielle Buchungen in Beschaffung und Absatz: Ein- und Verkauf mit Vor-/Umsatzsteuer,<br />

Bezugskosten, Rücksendungen, Gutschriften, Nachlässe, Berichtigungen<br />

� Spezielle Buchungen im Personalbereich<br />

� Buchungen im Bereich <strong>de</strong>s Sachvermögens<br />

− Kauf und Verkauf von Anlagegütern<br />

− Überblick über die Buchungen zu Eigenleistungen und Anlagen im Bau<br />

− Grundlegen<strong>de</strong>s zu Abschreibungen und zur Anlagenübersicht<br />

� Spezielle Buchungen bei Bestandsverän<strong>de</strong>rungen im Vorratsvermögen<br />

� Spezielle Buchungen bei Rückstellungen und Rechnungsabgrenzungen<br />

� Spezielle Buchungen im Finanz- und Zahlungsbereich: Schecks, Anzahlungen, Darlehen,<br />

Wertpapiere<br />

� Grundlagen <strong>de</strong>s Jahresabschlusses und <strong>de</strong>r Jahresabschlussbuchungen nach <strong>de</strong>m<br />

Gemein<strong>de</strong>haushaltsrecht<br />

− Abgrenzung<br />

− Rückstellungen<br />

− Abschreibungen auf immaterielles, Sach- und Finanzvermögen<br />

− Abschreibungen auf For<strong>de</strong>rungen<br />

� Auswertung von Buchführungsergebnissen<br />

� Übungen<br />

zur Vertiefung<br />

4


5<br />

<strong>Kommunal</strong>e Haushaltswirtschaft<br />

� Aufstellung <strong>de</strong>s Haushaltsplans, Planungsgrundsätze<br />

− Haushaltssatzung<br />

− Bestandteile <strong>de</strong>s Haushalts<br />

− Ergebnis- und Finanzhaushalt<br />

− Teilhaushalte<br />

− Stellenplan<br />

− Anlagen<br />

− Vorbericht<br />

− Haushaltssicherungskonzept<br />

− Übersichten<br />

− Haushaltssatzung<br />

� Planungsgrundsätze<br />

− Haushaltsplan für zwei Jahre<br />

− Nachtragshaushaltsplan<br />

− Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung<br />

− Veranschlagung, Ansatzermittlung<br />

− Verpflichtungsermächtigungen<br />

− Investitionen<br />

− Verfügungsmittel, Deckungsreserven<br />

− Haushaltswirksame Ein- und Auszahlungen<br />

− Erläuterungen<br />

� Deckungsregeln und haushaltswirtschaftliche Instrumente<br />

− Gesamt<strong>de</strong>ckung<br />

− Zweckbindung<br />

− Deckungsfähigkeit<br />

− Übertragbarkeit<br />

− Steuerung<br />

− Liquiditätsplanung<br />

� Dauern<strong>de</strong> Leistungsfähigkeit<br />

� Deckung von Fehlbeträgen<br />

� Weitere Vorschriften für die Haushaltswirtschaft<br />

− Bewirtschaftung (<strong>de</strong>r Erträge und Einzahlungen)<br />

− Rückzahlungen<br />

− Geldanlagen<br />

− Berichtspflichten<br />

− Haushaltswirtschaftliche Sperre<br />

− Vorläufige Rechnungsvorgänge<br />

− Stundung, Nie<strong>de</strong>rschlagung und Erlass<br />

� Interne Leistungsbeziehungen<br />

� Grundsätze <strong>de</strong>r Finanzmittelbeschaffung<br />

� Internes Kontrollsystem


Kosten- und Leistungsrechnung<br />

� Aufgaben und Ziele <strong>de</strong>r Kosten- und Leistungsrechnung in <strong>de</strong>r kommunalen Haushalts-<br />

wirtschaft<br />

� Kostentheoretische Grundlagen<br />

− Kosten, Aufwand, Ausgaben, Auszahlungen<br />

− Leistungen/Erlöse, Erträge, Einnahmen, Einzahlungen<br />

− Fixe und variable Kosten<br />

− Gesamt- und Stückkosten<br />

− Einzel- und Gemeinkosten<br />

− Prinzipien <strong>de</strong>r Kostenverrechnung<br />

� Kostenartenrechnung<br />

− Aufgaben und Glie<strong>de</strong>rung<br />

− Bildung von Kostenarten, Be<strong>de</strong>utung einzelner Kosten und ihre Erfassung<br />

− Personal- und Sachkosten<br />

− Kalkulatorische Kosten<br />

� Kostenstellenrechnung<br />

− Aufgaben und Glie<strong>de</strong>rung<br />

− Kostenstellenbildung, Arten von Kostenstellen<br />

− Betriebsabrechnungsbogen<br />

− Primäre und sekundäre Kostenverrechnung<br />

� Kostenträgerrechnung<br />

− Begriff und Aufgaben <strong>de</strong>r Kostenträgerrechnung<br />

− Kostenträgerstückrechnung/Kalkulation<br />

− Kostenträgerzeitrechnung/kurzfristige Erfolgsrechnung<br />

− Produkthaushalt und Kostenträgerrechnung<br />

� Beurteilung <strong>de</strong>r Eignung <strong>de</strong>r Vollkostenrechnung für verschie<strong>de</strong>ne Einsatzzwecke<br />

� Systeme und Anwendungen <strong>de</strong>r Teilkostenrechnung<br />

− Deckungsbeitragsrechnung<br />

− Stufenweise Fixkosten<strong>de</strong>ckungsrechnung<br />

− Break-Even-Analyse<br />

� Ausblick auf weitere Kostenrechnungssysteme<br />

6


7<br />

Jahresabschlusserstellung<br />

� Allgemeine Anfor<strong>de</strong>rungen an <strong>de</strong>n Jahresabschluss<br />

− Bestandteile<br />

− Generalnorm für <strong>de</strong>n Jahresabschluss<br />

− Verfahren, Prüfung, Än<strong>de</strong>rung von Jahresabschlüssen<br />

� Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung<br />

� Inventur/Inventar<br />

� Ansatz und Bewertung von Vermögensgegenstän<strong>de</strong>n und Schul<strong>de</strong>n<br />

− Allgemeine Grundsätze für <strong>de</strong>n Ansatz von Vermögensgegenstän<strong>de</strong>n und<br />

Schul<strong>de</strong>n:<br />

− Aktivierungs- und Passivierungsgrundsatz<br />

− Konkrete Ansatzvorschriften<br />

− Glie<strong>de</strong>rungsvorschriften für die Bestandteile <strong>de</strong>s Jahresabschlusses<br />

− Allgemeine Grundsätze für die Bewertung<br />

− Zugangsbewertung von Vermögensgegenstän<strong>de</strong>n und Schul<strong>de</strong>n<br />

− Anschaffungs- und Herstellungswerteprinzip<br />

− Exkurs: Eröffnungsbilanz<br />

− Bewertung von Schul<strong>de</strong>n<br />

− Folgebewertung von Vermögensgegenstän<strong>de</strong>n und Schul<strong>de</strong>n<br />

− Abgrenzung abnutzbares und nicht abnutzbares Anlagevermögen<br />

− Planmäßige Abschreibung <strong>de</strong>s abnutzbaren Anlagevermögens<br />

− Außerplanmäßige Abschreibungen<br />

− Wertaufholung (Zuschreibung)<br />

− Zusammenfassung <strong>de</strong>r maßgeblichen Grundsätze für <strong>de</strong>n Jahresabschluss<br />

� Jahresabschlussarbeiten<br />

− Vorbereiten<strong>de</strong> Jahresabschlussarbeiten<br />

− Hauptabschlussübersicht<br />

− Behandlung ausgewählter Vermögensgegenstän<strong>de</strong> und Schul<strong>de</strong>n (z.B. For<strong>de</strong>rungen,<br />

Rechnungsabgrenzung, Rückstellungen, Leasing, Grundstücksteile etc.)<br />

− Übertragung von Ermächtigungen<br />

− Aufstellung Anhang/Rechenschaftsbericht<br />

− Aufbau und Struktur<br />

− Pflichtangaben<br />

− Jahresabschlussanalyse<br />

− Grundlagen (Aufgaben und Ziele, Analysearten, Kennzahlen)<br />

− Struktur- und Bewegungsbilanz<br />

− Analyse <strong>de</strong>r kommunalen Bilanz<br />

− Analyse <strong>de</strong>r Ergebnisrechnung<br />

− Analyse <strong>de</strong>r Finanzrechnung<br />

− Feststellung <strong>de</strong>s Jahresabschlusses, Rechnungsprüfung


Teilnehmerinformationen<br />

Lehrgangsdauer<br />

Ein Lehrgangstag umfasst 8 Unterrichtsstun<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Zeit von 8:30 Uhr bis 16:00 Uhr. Eine<br />

Unterrichtsstun<strong>de</strong> dauert 45 Minuten. Unvorhergesehen ausgefallene Lehrgangstage wer<strong>de</strong>n<br />

nachgeholt. Ein Terminplan ist beigefügt.<br />

Lehrgangsort<br />

Veranstaltungszentrum FORUM (Achat Hotel Airport Hannover)<br />

Walsro<strong>de</strong>r Straße 105 (Eingang Schützenstraße)<br />

30853 Langenhagen<br />

Anmeldung<br />

Die Anzahl <strong>de</strong>r Teilnehmer/-innen ist auf maximal 35 begrenzt. Die Min<strong>de</strong>stteilnehmerzahl beträgt<br />

15. Die Anmeldungen wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Reihenfolge <strong>de</strong>r Eingänge berücksichtigt. Sie erhalten eine<br />

Bestätigung, sofern noch Plätze frei sind, an<strong>de</strong>rnfalls wer<strong>de</strong>n Sie umgehend informiert.<br />

Anmel<strong>de</strong>schluss<br />

20. Oktober 2010<br />

Abmeldung<br />

Für Teilnehmer/-innen, die angemel<strong>de</strong>t sind und nach <strong>de</strong>m vorgegebenen Anmel<strong>de</strong>schluss<br />

abgemel<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n, ist, sofern keine Ersatzperson gestellt wird, das volle Teilnahmeentgelt zu<br />

entrichten. Dies gilt auch bei Nichtteilnahme gemel<strong>de</strong>ter Personen. Nach <strong>de</strong>m Lehrgangsbeginn<br />

können keine Ersatzpersonen mehr benannt wer<strong>de</strong>n. Bitte nehmen Sie die Abmeldung schriftlich<br />

vor.<br />

Teilnahmeentgelt<br />

(*)<br />

EUR 2.400,00<br />

In diesem Betrag sind enthalten:<br />

� Teilnahme am Lehrgang sowie umfangreiche Arbeitsunterlagen<br />

� Nutzung <strong>de</strong>r passwortgeschützten, über das Internet zugänglichen, elektronischen<br />

Dokumentenablage<br />

� Fortbildungsbescheinigung<br />

Zahlung<br />

Die Zahlung <strong>de</strong>s Teilnahmeentgeltes erfolgt nach Rechnungsstellung in zwei Raten am<br />

(*)<br />

30. November 2010 in Höhe von EUR 384,00 und am 10. Januar 2011 in Höhe von<br />

(*)<br />

EUR 2.016,00 .<br />

8


9<br />

Zertifikatsprüfung<br />

Nach Abschluss <strong>de</strong>s Lehrgangs können sich die Teilnehmer/-innen einer Prüfung auf freiwilliger<br />

Basis unterziehen. Die Prüfung erfolgt durch das IKW - Institut für <strong>Kommunal</strong>wirtschaft GmbH.<br />

Hierfür ist je eine Klausur in <strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong>n Fächern vorgesehen:<br />

� Doppische Buchführung (Dauer: 90 Minuten)<br />

� Jahresabschlusserstellung (Dauer: 90 Minuten)<br />

� Kosten- und Leistungsrechnung (Dauer: 90 Minuten)<br />

� <strong>Kommunal</strong>e Haushaltswirtschaft (Dauer: 90 Minuten)<br />

Nach bestan<strong>de</strong>ner Prüfung wird ein Zertifikat erteilt.<br />

Prüfungsgebühr<br />

EUR 100,00<br />

Die Zahlung <strong>de</strong>r Prüfungsgebühr erfolgt nach Rechnungsstellung an das IKW.<br />

Voraussetzung zum Erhalt <strong>de</strong>r Fortbildungsbescheinigung<br />

Zum Erhalt <strong>de</strong>r Fortbildungsbescheinigung ist die regelmäßige Teilnahme an allen Modulen <strong>de</strong>s<br />

<strong>Fortbildungslehrgang</strong>s erfor<strong>de</strong>rlich. An maximal drei Terminen kann aus begrün<strong>de</strong>tem Anlass<br />

ferngeblieben wer<strong>de</strong>n. Teilbescheinigungen für einzelne Module können ausgestellt wer<strong>de</strong>n. Die<br />

Entscheidung über die Ausstellung <strong>de</strong>r Fortbildungsbescheinigung behält sich <strong>de</strong>r Vorstand <strong>de</strong>s<br />

Fachverban<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r <strong>Kommunal</strong>kassenverwalter e.V. Lan<strong>de</strong>sverband Nie<strong>de</strong>rsachsen in Absprache<br />

mit <strong>de</strong>n Dozentinnen und Dozenten sowie <strong>de</strong>r Geschäftsführung <strong>de</strong>r <strong>Schüllermann</strong> Consulting<br />

GmbH vor.<br />

(*)<br />

Än<strong>de</strong>rungsvorbehalt<br />

Die <strong>Schüllermann</strong> Consulting GmbH (Anbieter) ist berechtigt, notwendige inhaltliche, methodische<br />

und organisatorische Än<strong>de</strong>rungen o<strong>de</strong>r Abweichungen vor o<strong>de</strong>r während <strong>de</strong>r Veranstaltungen<br />

vorzunehmen, soweit diese <strong>de</strong>n Gesamtcharakter <strong>de</strong>r angekündigten Veranstaltungen nicht<br />

wesentlich än<strong>de</strong>rn. Entsprechen<strong>de</strong>s gilt für Terminän<strong>de</strong>rungen und <strong>de</strong>n Wechsel <strong>de</strong>s<br />

Lehrgangsortes. Der Anbieter ist berechtigt, die vorgesehenen Lehrgangsleiter im Bedarfsfall durch<br />

an<strong>de</strong>re, hinsichtlich <strong>de</strong>s angekündigten Moduls gleich qualifizierte Personen zu ersetzen.<br />

Allgemeine Auftragsbedingungen<br />

Maßgebend für die Durchführung <strong>de</strong>s Auftrages und unsere Verantwortlichkeit für alle unsere<br />

Arbeiten sind - auch im Verhältnis zu Dritten - unsere Allgemeinen Auftragsbedingungen in <strong>de</strong>r<br />

Fassung vom 1. Dezember 2006.<br />

(*) Nach Bescheinigung <strong>de</strong>s zuständigen Ministeriums <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Nie<strong>de</strong>rsachsen wird <strong>de</strong>r <strong>Fortbildungslehrgang</strong> <strong>de</strong>rzeit als<br />

umsatzsteuerbefreit beurteilt, so dass auf das Teilnahmeentgelt nicht zusätzlich Umsatzsteuer zu entrichten ist. Sofern die<br />

Finanzverwaltung nachträglich zu <strong>de</strong>r Auffassung gelangen sollte, dass <strong>de</strong>r <strong>Fortbildungslehrgang</strong> doch nicht umsatzsteuerbefreit ist,<br />

bitten wir um Verständnis, dann nachträglich zuzüglich zu <strong>de</strong>m Teilnahmeentgelt um die Entrichtung <strong>de</strong>r gesetzlichen Umsatzsteuer<br />

(<strong>de</strong>rzeit 19%) zu bitten.


Kontakt<br />

SCS <strong>Schüllermann</strong> Consulting GmbH<br />

Internet: www.schuellermann.<strong>de</strong><br />

Lehrgangsleitung<br />

Georgstraße 38<br />

30159 Hannover<br />

Christian Schäfer-Köppen<br />

Telefon: (0511) 80 71-195<br />

Telefax: (0511) 80 71-196<br />

christian.schaefer-koeppen@schuellermann.<strong>de</strong><br />

Christoph Hänel<br />

Telefon: (0511) 80 71-195<br />

Telefax: (0511) 80 71-196<br />

christoph.haenel@schuellermann.<strong>de</strong><br />

Lehrgangsmanagement<br />

Katrin Herrmann Heike Foellmer<br />

Telefon: (06103) 6 05-503 Telefon: (06103) 6 05-226<br />

Telefax: (06103) 6 05-333 Telefax: (06103) 6 05-333<br />

katrin.herrmann@schuellermann.<strong>de</strong> heike.foellmer@schuellermann.<strong>de</strong><br />

Fachverband <strong>de</strong>r <strong>Kommunal</strong>kassenverwalter e.V. Lan<strong>de</strong>sverband Nie<strong>de</strong>rsachsen<br />

Lan<strong>de</strong>svorsitzen<strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sgeschäftsführer<br />

Matthias Schohr Holger Schrö<strong>de</strong>r<br />

Am Sonnentau 1 Stadtkasse Northeim<br />

27798 Hu<strong>de</strong> (Ol<strong>de</strong>nburg) Scharnhorstplatz 1<br />

Telefon: (04408) 92 13 22 37154 Northeim<br />

Telefon: (05551) 96 62 31<br />

10


11<br />

Lehrgangstermine<br />

Lehrgangsthemen Termine<br />

Grundlagen <strong>de</strong>s doppischen Haushalts- und Rechnungswesens I 23.11.2010 Di.<br />

Grundlagen <strong>de</strong>s doppischen Haushalts- und Rechnungswesens II 24.11.2010 Mi.<br />

Doppische Buchführung im NKHR I 01.12.2010 Di.<br />

Doppische Buchführung im NKHR II 14.12.2010 Di.<br />

Doppische Buchführung im NKHR III 11.01.2011 Di.<br />

Doppische Buchführung im NKHR IV 25.01.2011 Di.<br />

Doppische Buchführung im NKHR V 15.02.2011 Di.<br />

Doppische Buchführung im NKHR VI 22.02.2011 Di.<br />

Doppische Buchführung im NKHR VII 15.03.2011 Di.<br />

Doppische Buchführung im NKHR VIII 29.03.2011 Di.<br />

Doppische Buchführung im NKHR IX 12.04.2011 Di.<br />

<strong>Kommunal</strong>e Haushaltswirtschaft I 10.05.2011 Di.<br />

<strong>Kommunal</strong>e Haushaltswirtschaft II 24.05.2011 Di.<br />

<strong>Kommunal</strong>e Haushaltswirtschaft III 07.06.2011 Di.<br />

Kosten- und Produktrechnung I 21.06.2011 Di.<br />

Kosten- und Produktrechnung II 05.07.2011 Di.<br />

Kosten- und Produktrechnung III 23.08.2011 Di.<br />

Kosten- und Produktrechnung IV 06.09.2011 Di.<br />

Doppische Buchführung im NKHR X 13.09.2011 Di.<br />

Kosten- und Produktrechnung V 27.09.2011 Di.<br />

Jahresabschlusserstellung I 11.10.2011 Di.<br />

Jahresabschlusserstellung II 01.11.2011 Di.<br />

voraussichtliche Termine -<br />

Än<strong>de</strong>rungen vorbehalten<br />

Jahresabschlusserstellung III 08.11.2011 Di.<br />

Jahresabschlusserstellung IV 29.11.2011 Di.<br />

Jahresabschlusserstellung V 13.12.2011 Di.<br />

Prüfung Tag 1 28.02.2012 Di.<br />

Prüfung Tag 2 29.02.2012 Mi.


ANMELDUNG Telefax: (0511) 80 71-196<br />

<strong>Schüllermann</strong> Consulting GmbH<br />

®<br />

<strong>Buchhalter</strong> <strong>Kommunal</strong> (BuKom )<br />

Herr Christoph Hänel �� Start 23.11.2010 Langenhagen<br />

Georgstraße 38<br />

30159 Hannover<br />

®<br />

Ich mel<strong>de</strong> mich/wir mel<strong>de</strong>n uns für <strong>de</strong>n oben genannten <strong>Fortbildungslehrgang</strong> <strong>Buchhalter</strong> <strong>Kommunal</strong> (BuKom ) an. Die<br />

in <strong>de</strong>n Allgemeinen Teilnehmerinformationen aufgeführten Bedingungen und die Allgemeinen Auftragsbedingungen <strong>de</strong>r<br />

<strong>Schüllermann</strong> Consulting GmbH in <strong>de</strong>r Fassung vom 1. Dezember 2006 erkenne ich/erkennen wir an.<br />

1. Teilnehmer/-in<br />

Name, Vorname:<br />

Position:<br />

2. Teilnehmer/-in<br />

Name, Vorname:<br />

Position:<br />

3. Teilnehmer/-in<br />

Name, Vorname:<br />

Position:<br />

4. Teilnehmer/-in<br />

Name, Vorname:<br />

Position:<br />

Kommune:<br />

Ansprechpartner:<br />

Straße: PLZ, Ort:<br />

Telefon: Telefax:<br />

E-Mail:<br />

Ort, Datum: Unterschrift:<br />

12


13<br />

1. Geltungsbereich 7. Weitergabe einer beruflichen Äußerung <strong>de</strong>s Unter-<br />

(1) Die Auftragsbedingungen gelten für die Verträge zwischen <strong>de</strong>r<br />

nehmensberaters<br />

<strong>Schüllermann</strong> Consulting GmbH („Unternehmensberater") und (1) Die Weitergabe beruflicher Äußerungen <strong>de</strong>s<br />

seinen Auftraggebern über Berechnung von Pensions- Unternehmensberaters (Berichte, Gutachten und dgl.) an<br />

rückstellungen, wirtschaftliche Beratungen und sonstige Aufträge, einen Dritten bedarf <strong>de</strong>r schriftlichen Zustimmung <strong>de</strong>s<br />

soweit nicht etwas an<strong>de</strong>res ausdrücklich vereinbart o<strong>de</strong>r Unternehmensberaters, soweit sich nicht bereits aus <strong>de</strong>m<br />

gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.<br />

(2) Wer<strong>de</strong>n im Einzelfall ausnahmsweise vertragliche Be-<br />

Auftragsinhalt die Einwilligung zur Weitergabe an einen<br />

bestimmten Dritten ergibt.<br />

ziehungen auch zwischen <strong>de</strong>m Unternehmensberater und (2) Gegenüber einem Dritten haftet <strong>de</strong>r Unternehmensan<strong>de</strong>ren<br />

Personen als <strong>de</strong>m Auftraggeber begrün<strong>de</strong>t, so gelten berater (im Rahmen von Nr. 9) nur, wenn die Vorausauch<br />

gegenüber solchen Dritten die nachstehen<strong>de</strong>n Bestimmungen<br />

bezüglich <strong>de</strong>r Haftung.<br />

setzungen <strong>de</strong>s Satzes 1 gegeben sind.<br />

(3) Die Verwendung beruflicher Äußerungen <strong>de</strong>s Un-<br />

2. Umfang und Ausführung <strong>de</strong>s Auftrages<br />

ternehmensberaters zu Werbezwecken ist unzulässig; ein<br />

(1) Gegenstand <strong>de</strong>s Auftrages ist die vereinbarte Leistung, nicht Verstoß berechtigt <strong>de</strong>n Unternehmensberater zur<br />

ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach <strong>de</strong>n fristlosen Kündigung aller noch nicht durchgeführten<br />

Grundsätzen ordnungsmäßiger Berufsausübung ausgeführt. Der<br />

Unternehmensberater ist berechtigt, sich zur Durchführung <strong>de</strong>s<br />

Aufträge <strong>de</strong>s Auftraggebers.<br />

Auftrages sachverständiger Dritter zu bedienen.<br />

8. Mängelbeseitigung<br />

(1) Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung<br />

(2) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf <strong>de</strong>r etwaiger Mängel durch <strong>de</strong>n Unternehmensberater. Nur bei<br />

ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Fehlschlägen <strong>de</strong>r Nachbesserung kann er auch<br />

Herabsetzung für Vergütung o<strong>de</strong>r Rückgängigmachung<br />

(3) Än<strong>de</strong>rt sich die Rechtslage nach Abgabe <strong>de</strong>r abschließen<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Vertrages verlangen; ist <strong>de</strong>r Auftrag von einem<br />

beruflichen Äußerung, so ist <strong>de</strong>r Unternehmensberater nicht Kaufmann im Rahmen seines Han<strong>de</strong>lsgewerbes, einer<br />

verpflichtet, <strong>de</strong>n Auftraggeber auf Än<strong>de</strong>rungen o<strong>de</strong>r sich daraus juristischen Person <strong>de</strong>s öffentlichen Rechts o<strong>de</strong>r von<br />

ergeben<strong>de</strong> Folgerungen hinzuweisen. einem öffentlich-rechtlichen Son<strong>de</strong>rvermögen erteilt<br />

wor<strong>de</strong>n, so kann <strong>de</strong>r Auftraggeber die Rückgängig-<br />

3. Aufklärungspflicht <strong>de</strong>s Auftraggebers<br />

machung <strong>de</strong>s Vertrages nur verlangen, wenn die erbrachte<br />

(1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass <strong>de</strong>m Leistung wegen Fehlschlages <strong>de</strong>r Nachbesserung für ihn<br />

Unternehmensberater ohne <strong>de</strong>ssen beson<strong>de</strong>re Auffor<strong>de</strong>rung alle ohne Interesse ist. Soweit darüber hinaus Scha<strong>de</strong>nersatzfür<br />

die Ausführung <strong>de</strong>s Auftrages notwendigen Unterlagen ansprüche bestehen, gelten die Vorschriften über die<br />

rechtzeitig vorgelegt wer<strong>de</strong>n und ihm von allen Vorgängen und<br />

Umstän<strong>de</strong>n Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung <strong>de</strong>s<br />

Haftung.<br />

Auftrages von Be<strong>de</strong>utung sein können. Dies gilt auch für (2) Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss vom<br />

Unterlagen, Vorgänge und Umstän<strong>de</strong>, die erst während <strong>de</strong>r Auftraggeber unverzüglich schriftlich geltend gemacht<br />

Tätigkeit <strong>de</strong>s Unternehmensberaters bekannt wer<strong>de</strong>n. wer<strong>de</strong>n. Ansprüche nach <strong>de</strong>m vorhergehen<strong>de</strong>n Absatz 1<br />

Satz 1 verjähren mit Ablauf von sechs Monaten, nach<strong>de</strong>m<br />

(2) Auf Verlangen <strong>de</strong>s Unternehmensberaters hat <strong>de</strong>r Auftraggeber <strong>de</strong>r Unternehmensberater die berufliche Leistung erbracht<br />

die Vollständigkeit und Richtigkeit <strong>de</strong>r vorgelegten Unterlagen und<br />

<strong>de</strong>r gegebenen Auskünfte und Erklärungen schriftlich zu<br />

hat.<br />

bestätigen. (3) Offenbare Unrichtigkeiten, wie z.B. Schreibfehler,<br />

Rechenfehler und formelle Mängel, die in einer beruflichen<br />

4. Sicherung <strong>de</strong>r Unabhängigkeit<br />

Äußerung (Bericht, Gutachten und dgl.) <strong>de</strong>s Unter-<br />

Der Auftraggeber steht dafür ein, dass alles unterlassen wird, was nehmensberaters enthalten sind, können je<strong>de</strong>rzeit vom<br />

die Unabhängigkeit <strong>de</strong>r Mitarbeiter <strong>de</strong>s Unternehmensberaters Unternehmensberater auch Dritten gegenüber berichtigt<br />

gefähr<strong>de</strong>n könnte. Dies gilt insbeson<strong>de</strong>re für Angebote auf wer<strong>de</strong>n. Unrichtigkeiten, die geeignet sind, in <strong>de</strong>r beruf-<br />

Anstellung und für Angebote, Aufträge auf eigene Rechnung zu lichen Äußerung <strong>de</strong>s Unternehmensberaters enthaltene<br />

übernehmen. Ergebnisse in Frage zu stellen, berechtigen diesen, die<br />

Äußerungen auch Dritten gegenüber zurückzunehmen. In<br />

5. Berichterstattung und mündliche Auskünfte<br />

<strong>de</strong>n vorgenannten Fällen ist <strong>de</strong>r Auftraggeber vom<br />

Hat <strong>de</strong>r Unternehmensberater die Ergebnisse seiner Tätigkeit<br />

schriftlich darzustellen, so ist nur die schriftliche Darstellung<br />

maßgebend. Mündliche Erklärungen und Auskünfte von<br />

Mitarbeitern <strong>de</strong>s Unternehmensberaters außerhalb <strong>de</strong>s erteilten<br />

Auftrages sind stets unverbindlich.<br />

Unternehmensberater tunlichst vorher zu hören.<br />

6. Schutz <strong>de</strong>s geistigen Eigentums <strong>de</strong>s Unternehmensberaters<br />

Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen <strong>de</strong>s<br />

Auftrages vom Unternehmensberater gefertigten Gutachten,<br />

Entwürfe und Berechnungen nur für eigene Zwecke <strong>de</strong>s<br />

Auftraggebers verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />

<strong>Schüllermann</strong> Consulting GmbH<br />

Allgemeine Auftragsbedingungen vom 1.12.2006


9. Haftung 13. Vergütung<br />

Die Haftung <strong>de</strong>s Unternehmensberaters für Scha<strong>de</strong>n- (1) Der Unternehmensberater hat neben seiner Honorarersatzansprüche<br />

je<strong>de</strong>r Art, sei es aus Einzel- o<strong>de</strong>r Gesamt- for<strong>de</strong>rung Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen; die<br />

schuldnerschaft, ist bei einem fahrlässig o<strong>de</strong>r grob fahrlässig Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet. Er kann angeverursachten<br />

einzelnen Scha<strong>de</strong>nfall auf EURO 25.000 messene Vorschüsse auf das Honorar und <strong>de</strong>n Auslagener-satz<br />

beschränkt; dies gilt auch dann, wenn eine Haftung verlangen und die Auslieferung seiner Leistung von <strong>de</strong>r vollen<br />

gegenüber einer an<strong>de</strong>ren Person als <strong>de</strong>m Auftraggeber Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen. Mehrere<br />

begrün<strong>de</strong>t sein sollte. Als einzelner Scha<strong>de</strong>nfall ist die Summe<br />

<strong>de</strong>r Scha<strong>de</strong>nersatzansprüche aller Anspruchsberechtigten zu<br />

Auftraggeber haften als Gesamtschuldner.<br />

verstehen, die sich aus ein und <strong>de</strong>rselben beruflichen (2) Eine Aufrechnung gegen For<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Unter-<br />

Fehlleistung (Verstoß) ergeben; als einzelner Scha<strong>de</strong>nfall nehmensberaters auf Honorar und Auslagenersatz ist nur mit<br />

gelten auch alle Verstöße, die bei einem Auftrag o<strong>de</strong>r bei einer unbestrittenen o<strong>de</strong>r rechtskräftig festgestellten For<strong>de</strong>rungen<br />

sonstigen einheitlichen Leistung (fachlich als einheitliche<br />

Leistung zu werten<strong>de</strong> abgrenzbare berufliche Tätigkeit) von<br />

zulässig.<br />

einer Person o<strong>de</strong>r von mehreren Personen begangen wor<strong>de</strong>n 14. Aufbewahrung und Herausgabe<br />

sind. Der Unternehmensberater haftet jedoch für einen (1) Der Unternehmensberater bewahrt die im Zusammenhang<br />

Scha<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>r im Rahmen mehrerer gleichartiger Aufträge mit <strong>de</strong>r Erledigung eines Auftrages ihm übergebenen o<strong>de</strong>r von<br />

o<strong>de</strong>r Leistungen aufgrund mehrerer auf <strong>de</strong>m gleichen ihm selbst angefertigten Unterlagen sowie <strong>de</strong>n über <strong>de</strong>n Auftrag<br />

fachlichen Fehler beruhen<strong>de</strong>n Verstöße entstan<strong>de</strong>n ist nur bis<br />

zur Höhe von EURO 50.000 ohne Rücksicht darauf, ob <strong>de</strong>r<br />

geführten Schriftwechsel sieben Jahre auf.<br />

Scha<strong>de</strong>n durch Verstöße in einem Jahr o<strong>de</strong>r in mehreren (2) Nach Befriedigung seiner Ansprüche aus <strong>de</strong>m Auftrag hat<br />

aufeinan<strong>de</strong>rfolgen<strong>de</strong>n Jahren verursacht wor<strong>de</strong>n ist. <strong>de</strong>r Unternehmensberater auf Verlangen <strong>de</strong>s Auftraggebers alle<br />

Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit<br />

10. Ausschlussfristen<br />

für <strong>de</strong>n Auftrag von diesem o<strong>de</strong>r für diesen erhalten hat. Dies gilt<br />

Ein Scha<strong>de</strong>nsersatzanspruch kann nur innerhalb einer jedoch nicht für <strong>de</strong>n Schriftwechsel zwischen <strong>de</strong>m Unter-<br />

Ausschlussfrist von 12 Monaten geltend gemacht wer<strong>de</strong>n, nehmensberater und seinem Auftraggeber und für die<br />

nach<strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Anspruchsberechtigte von <strong>de</strong>m Scha<strong>de</strong>n und Schriftstücke, die dieser bereits in Urschrift o<strong>de</strong>r Abschrift<br />

von <strong>de</strong>m anspruchsbegrün<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Ereignis Kenntnis erlangt besitzt. Der Unternehmensberater kann von Unterlagen, die er<br />

hat, spätestens aber innerhalb von fünf Jahren nach <strong>de</strong>m <strong>de</strong>m Auftraggeber zurückgibt, Abschriften o<strong>de</strong>r Fotokopien<br />

anspruchsbegrün<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Ereignis. Der Anspruch erlischt,<br />

wenn nicht innerhalb einer Frist von sechs Monaten seit <strong>de</strong>r<br />

anfertigen und zurückbehalten.<br />

schriftlichen Ablehnung <strong>de</strong>r Ersatzleistung Klage erhoben 15. Anzuwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong>s Recht<br />

wird. Das Recht, die Einre<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Verjährung geltend zu Für <strong>de</strong>n Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus<br />

machen, bleibt unberührt. ergeben<strong>de</strong>n Ansprüche gilt nur <strong>de</strong>utsches Recht.<br />

11. Schweigepflicht gegenüber Dritten, Datenschutz<br />

(1) Der Unternehmensberater ist verpflichtet, über alle<br />

Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für<br />

<strong>de</strong>n Auftraggeber bekannt wer<strong>de</strong>n, Stillschweigen zu<br />

bewahren, gleichviel, ob es sich dabei um <strong>de</strong>n Auftraggeber<br />

selbst o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ssen Geschäftsverbindungen han<strong>de</strong>lt, es sei<br />

<strong>de</strong>nn, dass <strong>de</strong>r Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht<br />

entbin<strong>de</strong>t.<br />

(2) Der Unternehmensberater darf Berichte, Gutachten und<br />

sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse seiner<br />

Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung <strong>de</strong>s Auftraggebers<br />

aushändigen.<br />

(3) Der Unternehmensberater ist befugt, ihm anvertraute<br />

personenbezogene Daten im Rahmen <strong>de</strong>r Zweckbestimmung<br />

<strong>de</strong>s Auftraggebers zu verarbeiten o<strong>de</strong>r durch Dritte<br />

verarbeiten zu lassen.<br />

12. Annahmeverzug und unterlassene Mitwirkung <strong>de</strong>s<br />

Auftraggebers<br />

Kommt <strong>de</strong>r Auftraggeber mit <strong>de</strong>r Annahme <strong>de</strong>r vom<br />

Unternehmensberater angebotenen Leistung in Verzug o<strong>de</strong>r<br />

unterlässt <strong>de</strong>r Auftraggeber eine ihm nach Nr. 3 o<strong>de</strong>r sonst<br />

obliegen<strong>de</strong> Mitwirkung, so ist <strong>de</strong>r Unternehmensberater zur<br />

fristlosen Kündigung <strong>de</strong>s Vertrages berechtigt. Unberührt<br />

bleibt <strong>de</strong>r Anspruch <strong>de</strong>s Unternehmensberaters auf Ersatz <strong>de</strong>r<br />

ihm durch <strong>de</strong>n Verzug o<strong>de</strong>r die unterlassene Mitwirkung <strong>de</strong>s<br />

Auftraggebers entstan<strong>de</strong>nen Mehraufwendungen sowie <strong>de</strong>s<br />

verursachten Scha<strong>de</strong>ns, und zwar auch dann, wenn <strong>de</strong>r<br />

Unternehmensberater von <strong>de</strong>m Kündigungsrecht keinen<br />

Gebrauch macht.<br />

14


<strong>Schüllermann</strong> Consulting GmbH<br />

Georgstraße 38<br />

30159 Hannover<br />

Telefon: (0511) 80 71-195<br />

Telefax: (0511) 80 71-196<br />

www.schuellermann.<strong>de</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!