Leitfaden zum Pflichtpraktikum.pdf - Das Pestalozzi-Fröbel-Haus
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1 Einleitung<br />
Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Studierende,<br />
mit dem vorliegenden <strong>Leitfaden</strong> möchten wir Ihnen eine Orientierungshilfe zur Begleitung und<br />
zur Durchführung des <strong>Pflichtpraktikum</strong>s im Rahmen der Ausbildung zur Erzieherin/ <strong>zum</strong> Erzieher<br />
an der Fachschule des <strong>Pestalozzi</strong>-<strong>Fröbel</strong>-<strong>Haus</strong>es an die Hand geben.<br />
Die fachpraktische Ausbildung im Überblick<br />
Die Ausbildung zur Erzieherin/<strong>zum</strong> Erzieher im Land Berlin wurde <strong>zum</strong> Ausbildungsjahr<br />
2003/2004 neu geregelt. Die zu diesem Zeitpunkt in Kraft getretene „Verordnung über die Ausbildung<br />
und Prüfung an den Fachschulen für Sozialpädagogik im Land Berlin“ (APVO 2003)<br />
setzte eine grundlegende Veränderung der Struktur des fachspezifischen Unterrichts sowie der<br />
fachpraktischen Ausbildung in Gang.<br />
Die Ausbildung zur Erzieherin/<strong>zum</strong> Erzieher dauert drei Jahre und ist einphasig. Die fachpraktische<br />
Ausbildung gliedert sich in drei separate Praxisphasen (Pflicht-, Wahlpflicht- und<br />
Wahlpraktikum), die in die dreijährige Fachschulausbildung integriert sind. Sie werden in unterschiedlichen<br />
Praxisfeldern absolviert und bauen mit jeweils unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen<br />
aufeinander auf. Der Lernort Praxis ist für die Ausbildung zukünftiger Erzieherinnen<br />
und Erzieher neben dem Lernort Schule von großer Bedeutung. Beide Lernorte sind gleichwertige<br />
Ausbildungsorte, deren wechselseitige Kooperation bestmögliche Ausbildungsergebnisse ermöglicht.<br />
<strong>Das</strong> <strong>Pflichtpraktikum</strong> (Dauer 12 Wochen) findet im ersten Ausbildungsjahr statt. Von den Studierenden<br />
am PFH wird es in der Regel in Tageseinrichtungen für Kinder bis <strong>zum</strong> Schuleintritt<br />
absolviert. (Unter besonderen Voraussetzungen haben die Studierenden die Möglichkeit, ihr<br />
<strong>Pflichtpraktikum</strong> in Einrichtungen für Kinder bis <strong>zum</strong> 12. Lebensjahr zu absolvieren, sofern einem<br />
Sonderantrag von der Praktikumsberatung und –vermittlung am PFH zugestimmt wurde.)<br />
<strong>Das</strong> Wahlpflichtpraktikum (Dauer 12 Wochen) findet im zweiten Ausbildungsjahr statt. Es<br />
kann in folgenden Einrichtungen absolviert werden: Einrichtungen, in denen Schulkinder sozialpädagogisch<br />
betreut werden, Kitas mit Integration, Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen, teilstationäre<br />
und stationäre Einrichtungen.<br />
<strong>Das</strong> Wahlpraktikum (Dauer 20 Wochen) findet im dritten Ausbildungsjahr statt und kann in<br />
einem frei gewählten Bereich der sozialpädagogischen Praxis absolviert werden.<br />
Die drei Praxisphasen sind als integrative „Bausteine“ im Rahmen einer individuellen Schwerpunktsetzung<br />
konzipiert. Die Studierenden suchen sich (unter Beratung der Lehrkräfte der Fachschule)<br />
eine im Rahmen der Ausbildungsordnung genehmigungsfähige und an ihren Lernanforderungen<br />
und Lernbedürfnissen orientierte Praxiseinrichtung, in der sie den entsprechenden<br />
„Baustein“ ihrer fachpraktischen Ausbildung absolvieren.<br />
Die gesamte fachpraktische Ausbildung erfolgt demnach in je individuell geplanten, aber dennoch<br />
aufeinander aufbauenden Praxisphasen, deren Anforderungen spiralförmig wachsend angelegt<br />
sind. Die einzelnen Phasen haben hierbei unterschiedliche Ziel- und Schwerpunktsetzungen,<br />
© <strong>Pestalozzi</strong>-<strong>Fröbel</strong>-<strong>Haus</strong>, Karl Schrader Str. 7-8, 10781 Seite 4