INFORMATIONEN - Geiger Antriebstechnik
INFORMATIONEN - Geiger Antriebstechnik
INFORMATIONEN - Geiger Antriebstechnik
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
(3)<br />
(4)<br />
Allgemeine Verkaufsbedingungen<br />
§ 5 Liefer- und Leistungszeit<br />
(1)<br />
(2)<br />
(3)<br />
(4)<br />
(5)<br />
(6)<br />
§ 6 Gefahrenübergang<br />
(1)<br />
(2)<br />
§ 7 Gewährleistung/Haftung<br />
(1)<br />
(2)<br />
Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können.<br />
Der Vertragspartner ist zur Aufrechnung gegen unsere Ansprüche nur berechtigt, wenn die<br />
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden, unstreitig sind oder von uns anerkannt sind. Zur<br />
Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Vertragspartner nur insoweit befugt, als ein<br />
Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.<br />
Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.<br />
Setzt uns der Besteller, nachdem wir bereits in Verzug geraten sind, eine angemessene Nachfrist mit<br />
Ablehnungsandrohung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, von dem<br />
Vertrage zurückzutreten; Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe des vorhersehbaren<br />
Schadens stehen dem Besteller nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit<br />
oder auf einer wesentlichen Pflichtverletzung beruht; im Übrigen ist die Schadenersatzhaftung auf<br />
50 % des tatsächlich eingetretenen Schadens begrenzt.<br />
Die Haftungsbegrenzung gemäß Absatz 2 gilt nicht, wenn ein kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart<br />
wurde; gleiches gilt dann, wenn der Besteller wegen des von uns zu vertretenden Verzugs geltend<br />
machen kann, dass ein Interesse an der Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.<br />
Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtmäßige und ordnungsgemäße Erfüllung der<br />
Verpflichtung des Bestellers voraus.<br />
Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.<br />
Kommt der Vertragspartner in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind<br />
wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen.<br />
In diesem Fall geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung<br />
der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Vertragspartner über, in dem dieser in Annahmeverzug<br />
gerät.<br />
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung "ab Werk" vereinbart.<br />
Sofern der Besteller es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung<br />
eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Besteller.<br />
Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach §§ 377, 378 HGB<br />
geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.<br />
Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir zur Nacherfüllung berechtigt,<br />
das heißt entweder zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Fall der<br />
Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen<br />
Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich<br />
diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht<br />
wurde.<br />
7