Amts- und Mitteilungsblatt - Geiselwind
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8 Aktuelle Informationen <strong>und</strong> Veranstaltungen der Stadt Schlüsselfeld 24/2012<br />
AMTLICHE<br />
BEKANNTMACHUNGEN<br />
2. BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG<br />
„Schlattenrangen“ in Aschbach, Stadt<br />
Schlüsselfeld, Landkreis Bamberg<br />
hier: Aufstellungsbeschluss <strong>und</strong> Bekanntmachung<br />
nach § 13 a Abs. 3 BauGB<br />
Der Stadtrat Schlüsselfeld hat am 13.12.2012 die<br />
2. Änderung des Bebauungsplanes „Schlattenrangen“<br />
im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a<br />
Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.<br />
Die Änderung wird im beschleunigten Verfahren<br />
ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach<br />
§ 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.<br />
Wesentliche Gründe der Planung sind die Anpassung<br />
an geänderte städtebauliche Ziele <strong>und</strong> eine<br />
innere Nachverdichtung.<br />
Die Ausweisung erfolgt als Allgemeines Wohngebiet<br />
(WA) gem. § 4 BauNVO.<br />
Weiterhin wurde nach einer überschlägigen Prüfung<br />
gemäß den Kriterien in Anlage 2 zu § 13 a<br />
BauGB die Einschätzung erlangt, dass die Bebauungsplanänderung<br />
voraussichtlich keine erheblichen<br />
Umweltauswirkungen hat, die nach § 2 Abs.<br />
4 Satz 4 BauGB in der Abwägung zu berücksichtigen<br />
wären. Das Landratsamt wurde an der Vorprüfung<br />
des Einzelfalls beteiligt.<br />
Die Änderung betrifft den Großteil der Flurnummer<br />
358 der Gemarkung Aschbach.<br />
Das Plangebiet liegt im Osten des Gemeindeteiles<br />
Aschbach („Am Eichenwald/Bergstraße“).<br />
Schlüsselfeld, den 14.12.2012<br />
Zipfel, 1. Bürgermeister<br />
2. BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG<br />
„Schlattenrangen“ IN ASCHBACH, Stadt<br />
Schlüsselfeld, Landkreis Bamberg<br />
hier: Öffentliche Auslegung<br />
Der Stadtrat Schlüsselfeld hat am 13.12.2012 die<br />
2. Änderung des Bebauungsplanes „Schlattenrangen“<br />
im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a<br />
Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.<br />
Die Änderung wird im beschleunigten Verfahren<br />
ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach<br />
§ 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.<br />
Weiterhin wurde nach einer überschlägigen Prüfung<br />
gemäß den Kriterien in Anlage 2 zu § 13 a<br />
BauGB die Einschätzung erlangt, dass die Bebauungsplanänderung<br />
voraussichtlich keine erheblichen<br />
Umweltauswirkungen hat, die nach § 2 Abs.<br />
4 Satz 4 BauGB in der Abwägung zu berücksichtigen<br />
wären. Das Landratsamt wurde an der Vorprüfung<br />
des Einzelfalls beteiligt.<br />
Wesentliche Gründe der Planung sind die Anpassung<br />
an geänderte städtebauliche Ziele <strong>und</strong> eine<br />
innere Nachverdichtung.<br />
Die Ausweisung erfolgt als Allgemeines Wohngebiet<br />
(WA) gem. § 4 BauNVO.<br />
Die Änderung betrifft den Großteil der Flurnummer<br />
358 der Gemarkung Aschbach.<br />
Das Plangebiet liegt im Osten des Gemeindeteiles<br />
Aschbach („Am Eichenwald / Bergstraße“).<br />
Der so bezeichnete Planentwurf liegt in der Fassung<br />
vom 13.12.2012 in der Zeit vom 02.01.2013<br />
bis einschließlich 04.02.2013 im Rathaus der<br />
Stadt Schlüsselfeld, Marktplatz 5, 96132 Schlüsselfeld<br />
während der Dienstst<strong>und</strong>en gemäß § 3 Abs. 2<br />
BauGB öffentlich aus. Während der Auslegungszeit<br />
kann jedermann Bedenken oder Anregungen zu<br />
dem Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift<br />
vorbringen.<br />
Die Auslegung wird weiterhin mit dem Hinweis<br />
versehen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen<br />
unberücksichtigt bleiben <strong>und</strong> dass<br />
ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung<br />
unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend<br />
gemacht werden, die vom Antragsteller im<br />
Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend<br />
gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht<br />
werden können.<br />
Schlüsselfeld, den 14.12.2012<br />
Zipfel, 1. Bürgermeister<br />
Bekanntmachung<br />
über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis<br />
<strong>und</strong> die Erteilung von Eintragungsscheinen<br />
für das Volksbegehren<br />
„Nein zu Studienbeiträgen in Bayern“<br />
1. Das Wählerverzeichnis für das Volksbegehren<br />
„Nein zu Studienbeiträgen in Bayern“<br />
(Eintragungsfrist vom 17. bis 30. Januar 2013)<br />
der Stadt Schlüsselfeld wird am Freitag, 28.<br />
Dezember 2012 von 08.00 Uhr bis 12.00<br />
Uhr im Rathaus Schlüsselfeld, Marktplatz<br />
5, 96132 Schlüsselfeld, 1. Stock, Zimmer<br />
13 für Stimmberechtigte zur Einsicht bereit<br />
gehalten. Stimmberechtigte können die Richtigkeit<br />
oder Vollständigkeit der zu ihrer Person<br />
im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten<br />
überprüfen. Die Richtigkeit oder Vollständigkeit<br />
der Daten von anderen im Wählerverzeichnis<br />
eingetragenen Personen können<br />
überprüft werden, wenn Tatsachen glaubhaft<br />
gemacht werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit<br />
oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses<br />
ergeben kann. Das Recht zur Überprüfung<br />
besteht nicht hinsichtlich der Daten<br />
von Stimmberechtigten, für die im Melderegister<br />
eine Auskunftssperre nach Art. 31 Abs. 7<br />
des Meldegesetzes eingetragen ist.<br />
2. gestrichen<br />
3. Zur Eintragung ist nur zugelassen, wer<br />
a) in das Wählerverzeichnis eingetragen<br />
ist oder<br />
b) einen Eintragungsschein hat <strong>und</strong><br />
4.<br />
stimmberechtigt ist.<br />
Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig<br />
oder unvollständig hält, kann<br />
vom 28. Dezember 2012 bis 1. Januar<br />
2013 schriftlich Einspruch einlegen.<br />
Am Freitag, 28. Dezember 2012, von<br />
8.00 Uhr bis 12.00 Uhr kann der Einspruch<br />
auch durch Erklärung zur Niederschrift<br />
im Rathaus Schlüsselfeld,<br />
Marktplatz 5, 96132 Schlüsselfeld, 1.<br />
Stock, Zimmer 13 eingelegt werden.<br />
Wer einen Eintragungsschein hat, kann sich<br />
in die Eintragungsliste eines beliebigen Eintragungsraums<br />
in Bayern eintragen.<br />
Darüber hinaus können Stimmberechtigte, die<br />
während der gesamten Eintragungszeit wegen<br />
Krankheit oder körperlicher Behinderung<br />
nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten<br />
in der Lage sind, einen Eintragungsraum<br />
aufzusuchen, gem. Art. 69 Abs. 3 Satz 3 LWG<br />
auf dem Eintragungsschein eine Hilfsperson<br />
mit der Eintragung beauftragen. Das Vorliegen<br />
dieser Voraussetzungen ist auf dem Eintragungsschein<br />
eidesstattlich zu versichern.<br />
Briefl iche Eintragung ist nicht möglich.<br />
5. Einen Eintragungsschein erhält auf Antrag,<br />
wer<br />
5.1 in das Wählerverzeichnis eingetragen<br />
<strong>und</strong> stimmberechtigt ist,<br />
5.2 nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen,<br />
aber stimmberechtigt ist <strong>und</strong><br />
6.<br />
a) nachweist, dass er ohne Verschulden<br />
die Antragsfrist auf Aufnahme in das<br />
Wählerverzeichnis nach § 76 Abs. 1<br />
i. V. m. § 15 Abs. 1 Landeswahlordnung<br />
(bis zum 27. Dezember 2012) oder die<br />
Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis<br />
nach § 76 Abs. 1 i. V. m. § 19<br />
Abs. 1 Landeswahlordnung (bis zum<br />
1. Januar 2013) versäumt hat,<br />
b) dessen Stimmrecht erst nach Ablauf<br />
der Fristen nach § 76 Abs. 1 i. V. m. § 15<br />
Abs. 1 oder § 19 Abs. 1 Landeswahlordnung<br />
entstanden ist,<br />
c) dessen Stimmrecht im Einspruchsverfahren<br />
festgestellt worden ist <strong>und</strong> die<br />
Gemeinde von der Feststellung erst<br />
nach Abschluss des Wählerverzeichnisses<br />
erfahren hat.<br />
Der Eintragungsschein kann bis zum 30. Januar<br />
2013, 12.00 Uhr1 7. im Rathaus Schlüsselfeld, Marktplatz 5,<br />
96132 Schlüsselfeld, Zimmer 1 schriftlich<br />
(auch per Telefax, E-Mail) oder mündlich (nicht<br />
aber telefonisch) beantragt werden.<br />
Behinderte Stimmberechtigte können sich bei<br />
der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person<br />
bedienen.<br />
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss<br />
durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht<br />
nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.<br />
8. Der Eintragungsschein wird übersandt oder<br />
amtlich überbracht. Versichert eine stimmberechtigte<br />
Person glaubhaft, dass ihr der beantragte<br />
Eintragungsschein nicht zugegangen<br />
ist, kann ihr bis zum 30. Januar 2013, 12 Uhr1 ,<br />
ein neuer Eintragungsschein erteilt werden.<br />
9. Der Eintragungsschein kann auch durch die<br />
stimmberechtigte Person persönlich oder<br />
durch nahe Familienangehörige abgeholt<br />
werden. Andere Personen können diese Unterlagen<br />
nur bei plötzlicher Erkrankung <strong>und</strong><br />
nur dann abholen, wenn sie der stimmberechtigten<br />
Person nicht mehr rechtzeitig durch die<br />
Post übersandt oder amtlich überbracht werden<br />
können. Nahe Familienangehörige <strong>und</strong><br />
andere Personen müssen durch schriftliche<br />
gesonderte Vollmacht <strong>und</strong> einen amtlichen<br />
Ausweis nachweisen, dass sie zur Entgegennahme<br />
berechtigt sind.<br />
10. Stimmberechtigte, die eine Hilfsperson mit<br />
der Eintragung beauftragen wollen (Art. 69<br />
Abs. 3 Satz 3 Landeswahlgesetz, siehe oben<br />
Nr. 4), erhalten mit dem Eintragungsschein<br />
den Text des Volksbegehrens.<br />
Schlüsselfeld, den 12.12.2012<br />
Zipfel, 1. Bürgermeister<br />
Amt für Ländliche Entwicklung<br />
Oberfranken<br />
Gz. A-A 7516-0<br />
BEKANNTMACHUNG<br />
Das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken<br />
hat das Gebiet für die Förderung von privaten<br />
Maßnahmen in der Dorferneuerung Elsendorf,<br />
Stadt Schlüsselfeld festgelegt.<br />
Eine Karte mit der Darstellung des Fördergebietes<br />
wird in der Verwaltung der Stadt Schlüsselfeld,<br />
Marktplatz 5, 96132 Schlüsselfeld vom 07.01.2013<br />
mit 21.01.2013 im ZiNr. 13 bzw. ZiNr. 14 während<br />
der dortigen Geschäftszeiten zur Einsichtnahme<br />
für interessierte Bürger ausgelegt.<br />
Anträge zur Förderung von Privatmaßnahmen in<br />
der Dorferneuerung Elsendorf können ab sofort<br />
<strong>und</strong> bis zum 09.02.2015 beim Amt für Ländliche<br />
Entwicklung Oberfranken, Postfach 11 01 64,<br />
96029 Bamberg gestellt werden.