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Amts- und Mitteilungsblatt - Geiselwind

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8 Aktuelle Informationen <strong>und</strong> Veranstaltungen der Stadt Schlüsselfeld 24/2012<br />

AMTLICHE<br />

BEKANNTMACHUNGEN<br />

2. BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG<br />

„Schlattenrangen“ in Aschbach, Stadt<br />

Schlüsselfeld, Landkreis Bamberg<br />

hier: Aufstellungsbeschluss <strong>und</strong> Bekanntmachung<br />

nach § 13 a Abs. 3 BauGB<br />

Der Stadtrat Schlüsselfeld hat am 13.12.2012 die<br />

2. Änderung des Bebauungsplanes „Schlattenrangen“<br />

im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a<br />

Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.<br />

Die Änderung wird im beschleunigten Verfahren<br />

ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach<br />

§ 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.<br />

Wesentliche Gründe der Planung sind die Anpassung<br />

an geänderte städtebauliche Ziele <strong>und</strong> eine<br />

innere Nachverdichtung.<br />

Die Ausweisung erfolgt als Allgemeines Wohngebiet<br />

(WA) gem. § 4 BauNVO.<br />

Weiterhin wurde nach einer überschlägigen Prüfung<br />

gemäß den Kriterien in Anlage 2 zu § 13 a<br />

BauGB die Einschätzung erlangt, dass die Bebauungsplanänderung<br />

voraussichtlich keine erheblichen<br />

Umweltauswirkungen hat, die nach § 2 Abs.<br />

4 Satz 4 BauGB in der Abwägung zu berücksichtigen<br />

wären. Das Landratsamt wurde an der Vorprüfung<br />

des Einzelfalls beteiligt.<br />

Die Änderung betrifft den Großteil der Flurnummer<br />

358 der Gemarkung Aschbach.<br />

Das Plangebiet liegt im Osten des Gemeindeteiles<br />

Aschbach („Am Eichenwald/Bergstraße“).<br />

Schlüsselfeld, den 14.12.2012<br />

Zipfel, 1. Bürgermeister<br />

2. BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG<br />

„Schlattenrangen“ IN ASCHBACH, Stadt<br />

Schlüsselfeld, Landkreis Bamberg<br />

hier: Öffentliche Auslegung<br />

Der Stadtrat Schlüsselfeld hat am 13.12.2012 die<br />

2. Änderung des Bebauungsplanes „Schlattenrangen“<br />

im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a<br />

Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.<br />

Die Änderung wird im beschleunigten Verfahren<br />

ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach<br />

§ 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.<br />

Weiterhin wurde nach einer überschlägigen Prüfung<br />

gemäß den Kriterien in Anlage 2 zu § 13 a<br />

BauGB die Einschätzung erlangt, dass die Bebauungsplanänderung<br />

voraussichtlich keine erheblichen<br />

Umweltauswirkungen hat, die nach § 2 Abs.<br />

4 Satz 4 BauGB in der Abwägung zu berücksichtigen<br />

wären. Das Landratsamt wurde an der Vorprüfung<br />

des Einzelfalls beteiligt.<br />

Wesentliche Gründe der Planung sind die Anpassung<br />

an geänderte städtebauliche Ziele <strong>und</strong> eine<br />

innere Nachverdichtung.<br />

Die Ausweisung erfolgt als Allgemeines Wohngebiet<br />

(WA) gem. § 4 BauNVO.<br />

Die Änderung betrifft den Großteil der Flurnummer<br />

358 der Gemarkung Aschbach.<br />

Das Plangebiet liegt im Osten des Gemeindeteiles<br />

Aschbach („Am Eichenwald / Bergstraße“).<br />

Der so bezeichnete Planentwurf liegt in der Fassung<br />

vom 13.12.2012 in der Zeit vom 02.01.2013<br />

bis einschließlich 04.02.2013 im Rathaus der<br />

Stadt Schlüsselfeld, Marktplatz 5, 96132 Schlüsselfeld<br />

während der Dienstst<strong>und</strong>en gemäß § 3 Abs. 2<br />

BauGB öffentlich aus. Während der Auslegungszeit<br />

kann jedermann Bedenken oder Anregungen zu<br />

dem Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift<br />

vorbringen.<br />

Die Auslegung wird weiterhin mit dem Hinweis<br />

versehen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen<br />

unberücksichtigt bleiben <strong>und</strong> dass<br />

ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung<br />

unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend<br />

gemacht werden, die vom Antragsteller im<br />

Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend<br />

gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht<br />

werden können.<br />

Schlüsselfeld, den 14.12.2012<br />

Zipfel, 1. Bürgermeister<br />

Bekanntmachung<br />

über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis<br />

<strong>und</strong> die Erteilung von Eintragungsscheinen<br />

für das Volksbegehren<br />

„Nein zu Studienbeiträgen in Bayern“<br />

1. Das Wählerverzeichnis für das Volksbegehren<br />

„Nein zu Studienbeiträgen in Bayern“<br />

(Eintragungsfrist vom 17. bis 30. Januar 2013)<br />

der Stadt Schlüsselfeld wird am Freitag, 28.<br />

Dezember 2012 von 08.00 Uhr bis 12.00<br />

Uhr im Rathaus Schlüsselfeld, Marktplatz<br />

5, 96132 Schlüsselfeld, 1. Stock, Zimmer<br />

13 für Stimmberechtigte zur Einsicht bereit<br />

gehalten. Stimmberechtigte können die Richtigkeit<br />

oder Vollständigkeit der zu ihrer Person<br />

im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten<br />

überprüfen. Die Richtigkeit oder Vollständigkeit<br />

der Daten von anderen im Wählerverzeichnis<br />

eingetragenen Personen können<br />

überprüft werden, wenn Tatsachen glaubhaft<br />

gemacht werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit<br />

oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses<br />

ergeben kann. Das Recht zur Überprüfung<br />

besteht nicht hinsichtlich der Daten<br />

von Stimmberechtigten, für die im Melderegister<br />

eine Auskunftssperre nach Art. 31 Abs. 7<br />

des Meldegesetzes eingetragen ist.<br />

2. gestrichen<br />

3. Zur Eintragung ist nur zugelassen, wer<br />

a) in das Wählerverzeichnis eingetragen<br />

ist oder<br />

b) einen Eintragungsschein hat <strong>und</strong><br />

4.<br />

stimmberechtigt ist.<br />

Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig<br />

oder unvollständig hält, kann<br />

vom 28. Dezember 2012 bis 1. Januar<br />

2013 schriftlich Einspruch einlegen.<br />

Am Freitag, 28. Dezember 2012, von<br />

8.00 Uhr bis 12.00 Uhr kann der Einspruch<br />

auch durch Erklärung zur Niederschrift<br />

im Rathaus Schlüsselfeld,<br />

Marktplatz 5, 96132 Schlüsselfeld, 1.<br />

Stock, Zimmer 13 eingelegt werden.<br />

Wer einen Eintragungsschein hat, kann sich<br />

in die Eintragungsliste eines beliebigen Eintragungsraums<br />

in Bayern eintragen.<br />

Darüber hinaus können Stimmberechtigte, die<br />

während der gesamten Eintragungszeit wegen<br />

Krankheit oder körperlicher Behinderung<br />

nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten<br />

in der Lage sind, einen Eintragungsraum<br />

aufzusuchen, gem. Art. 69 Abs. 3 Satz 3 LWG<br />

auf dem Eintragungsschein eine Hilfsperson<br />

mit der Eintragung beauftragen. Das Vorliegen<br />

dieser Voraussetzungen ist auf dem Eintragungsschein<br />

eidesstattlich zu versichern.<br />

Briefl iche Eintragung ist nicht möglich.<br />

5. Einen Eintragungsschein erhält auf Antrag,<br />

wer<br />

5.1 in das Wählerverzeichnis eingetragen<br />

<strong>und</strong> stimmberechtigt ist,<br />

5.2 nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen,<br />

aber stimmberechtigt ist <strong>und</strong><br />

6.<br />

a) nachweist, dass er ohne Verschulden<br />

die Antragsfrist auf Aufnahme in das<br />

Wählerverzeichnis nach § 76 Abs. 1<br />

i. V. m. § 15 Abs. 1 Landeswahlordnung<br />

(bis zum 27. Dezember 2012) oder die<br />

Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis<br />

nach § 76 Abs. 1 i. V. m. § 19<br />

Abs. 1 Landeswahlordnung (bis zum<br />

1. Januar 2013) versäumt hat,<br />

b) dessen Stimmrecht erst nach Ablauf<br />

der Fristen nach § 76 Abs. 1 i. V. m. § 15<br />

Abs. 1 oder § 19 Abs. 1 Landeswahlordnung<br />

entstanden ist,<br />

c) dessen Stimmrecht im Einspruchsverfahren<br />

festgestellt worden ist <strong>und</strong> die<br />

Gemeinde von der Feststellung erst<br />

nach Abschluss des Wählerverzeichnisses<br />

erfahren hat.<br />

Der Eintragungsschein kann bis zum 30. Januar<br />

2013, 12.00 Uhr1 7. im Rathaus Schlüsselfeld, Marktplatz 5,<br />

96132 Schlüsselfeld, Zimmer 1 schriftlich<br />

(auch per Telefax, E-Mail) oder mündlich (nicht<br />

aber telefonisch) beantragt werden.<br />

Behinderte Stimmberechtigte können sich bei<br />

der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person<br />

bedienen.<br />

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss<br />

durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht<br />

nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.<br />

8. Der Eintragungsschein wird übersandt oder<br />

amtlich überbracht. Versichert eine stimmberechtigte<br />

Person glaubhaft, dass ihr der beantragte<br />

Eintragungsschein nicht zugegangen<br />

ist, kann ihr bis zum 30. Januar 2013, 12 Uhr1 ,<br />

ein neuer Eintragungsschein erteilt werden.<br />

9. Der Eintragungsschein kann auch durch die<br />

stimmberechtigte Person persönlich oder<br />

durch nahe Familienangehörige abgeholt<br />

werden. Andere Personen können diese Unterlagen<br />

nur bei plötzlicher Erkrankung <strong>und</strong><br />

nur dann abholen, wenn sie der stimmberechtigten<br />

Person nicht mehr rechtzeitig durch die<br />

Post übersandt oder amtlich überbracht werden<br />

können. Nahe Familienangehörige <strong>und</strong><br />

andere Personen müssen durch schriftliche<br />

gesonderte Vollmacht <strong>und</strong> einen amtlichen<br />

Ausweis nachweisen, dass sie zur Entgegennahme<br />

berechtigt sind.<br />

10. Stimmberechtigte, die eine Hilfsperson mit<br />

der Eintragung beauftragen wollen (Art. 69<br />

Abs. 3 Satz 3 Landeswahlgesetz, siehe oben<br />

Nr. 4), erhalten mit dem Eintragungsschein<br />

den Text des Volksbegehrens.<br />

Schlüsselfeld, den 12.12.2012<br />

Zipfel, 1. Bürgermeister<br />

Amt für Ländliche Entwicklung<br />

Oberfranken<br />

Gz. A-A 7516-0<br />

BEKANNTMACHUNG<br />

Das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken<br />

hat das Gebiet für die Förderung von privaten<br />

Maßnahmen in der Dorferneuerung Elsendorf,<br />

Stadt Schlüsselfeld festgelegt.<br />

Eine Karte mit der Darstellung des Fördergebietes<br />

wird in der Verwaltung der Stadt Schlüsselfeld,<br />

Marktplatz 5, 96132 Schlüsselfeld vom 07.01.2013<br />

mit 21.01.2013 im ZiNr. 13 bzw. ZiNr. 14 während<br />

der dortigen Geschäftszeiten zur Einsichtnahme<br />

für interessierte Bürger ausgelegt.<br />

Anträge zur Förderung von Privatmaßnahmen in<br />

der Dorferneuerung Elsendorf können ab sofort<br />

<strong>und</strong> bis zum 09.02.2015 beim Amt für Ländliche<br />

Entwicklung Oberfranken, Postfach 11 01 64,<br />

96029 Bamberg gestellt werden.

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