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Kantonale Sachplan Abbau Deponie Transporte, Sachplan ADT

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Terrainauffüllungen<br />

Transportroute<br />

Ursachgemässe Ablagerungen<br />

Unverschmutzter Aushub<br />

Verschmutzter Aushub<br />

Versorgung<br />

Vorhaben<br />

Vorkommen<br />

Vororientierung<br />

Vorranggebiete<br />

Auffüllungen von topographischen Unebenheiten zum Zwecke einer verbesserten landwirtschaftlichen<br />

Bodenfruchtbarkeit (Ertragssteigerung) oder einer erleichterten (mechanischen)<br />

Bodenbearbeitung. Die landwirtschaftliche Notwendigkeit muss offensichtlich und nachweisbar<br />

sein. Terrainauffüllungen erfolgen in der Regel planmässig im Rahmen von Meliorationsprojekten.<br />

Terrainauffüllungen dürfen nicht dazu missbraucht werden, die TVA zu umgehen und ➔ Bauschutt<br />

auf diese Weise zu entsorgen (<strong>Sachplan</strong> <strong>ADT</strong>, Kapitel 4.3).<br />

Für die Materialtransporte benutzte oder zu benutzende Strassen im Bereich zwischen dem <strong>Abbau</strong>-,<br />

Verarbeitungs- oder <strong>Deponie</strong>standort und dem übergeordneten Strassennetz. (<strong>Sachplan</strong> <strong>ADT</strong>)<br />

Entsorgung von ➔ Bauabfällen und anderen ➔ Abfällen an Ablagerungsstellen, die über keine<br />

Betriebsbewilligung des Amtes für Gewässerschutz und Abfallwirtschaft verfügen [1]. Dazu gehören<br />

insbesondere auch die Gemeindedeponien. Unsachgemässe Ablagerungen sind illegal und<br />

somit umgehend zu schliessen. Die Abfälle sind fachgerecht zu entsorgen und das Gelände ist zu<br />

rekultivieren (<strong>Sachplan</strong> <strong>ADT</strong>, Kapitel 4.3).<br />

➔ Aushub gilt als unverschmutzt, wenn er stofflich durch menschliche Tätigkeiten nicht verändert<br />

ist [13]. Er ist in erster Linie für Auffüllungen und Rekultivierungen von <strong>Abbau</strong>stellen zu verwenden<br />

(<strong>Sachplan</strong> <strong>ADT</strong>, Kapitel 4.3 und 6.1).<br />

➔ Aushub gilt als verschmutzt, wenn er derart mit umweltgefährdenden Stoffen belastet ist, dass<br />

eine Verwertung ohne vorgängige Behandlung nicht zulässig ist [13].<br />

Versorgung mit ➔ Baurohstoffen. Gegenstand des <strong>Sachplan</strong>es ist nur die Versorgung mit Kies,<br />

Sand, Fels und ➔ Sekundärbaustoffen (vgl. Kapitel 1.3).<br />

Neue oder beabsichtigte ➔ Standorte bzw. beabsichtigte Erweiterung eines bestehenden Standortes.<br />

(<strong>Sachplan</strong> <strong>ADT</strong>)<br />

Geologisch bekannte oder vermutete, natürlich vorhandene Baurohstoffe im Boden. Der <strong>Sachplan</strong><br />

unterscheidet insbesondere zwischen Kies- und Felsvorkommen. (<strong>Sachplan</strong> <strong>ADT</strong>)<br />

Begriff der Raumplanungsverordnung (Art. 5 Abs. 2RPV). Im ➔ Richtplan als solche bezeichnete<br />

<strong>Abbau</strong>- und <strong>Deponie</strong>standorte und -Vorhaben, welche die Voraussetzungen für ein ➔ Zwischenergebnis<br />

(bzw. für eine ➔ Festsetzung) nicht erfüllen. Mit der Vororientierung weist der Planungsträger<br />

auf eine längerfristige, i.d.R. noch nicht konsolidierte Absicht hin.<br />

Mit Vorranggebieten bezeichnet die ➔ regionale <strong>Abbau</strong>- und <strong>Deponie</strong>planung zum Materialabbau<br />

geeignete Gebiete oder vermutete Vorkommen.<br />

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