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Kantonale Sachplan Abbau Deponie Transporte, Sachplan ADT

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... der Regionen ...<br />

... der Gemeinden<br />

Verschiedenes<br />

Die wichtigste Aufgabe bei der Vorsorgeplanung kommt den Planungsregionen zu.<br />

• Die Planungsregionen bezeichnen die <strong>Abbau</strong>- und <strong>Deponie</strong>stellen und die richtplanerische<br />

Sicherung der nötigen Reserven für die Ver- und Entsorgung. Der <strong>Sachplan</strong> <strong>ADT</strong> gibt den<br />

Regionen dazu klare Vorgaben und setzt die Minimalanforderungen an regionale <strong>Abbau</strong>- und<br />

<strong>Deponie</strong>planungen fest (Kapitel 6.1).<br />

• Bereits haben zwölf der achtzehn Regionen eigene <strong>Abbau</strong>- und <strong>Deponie</strong>konzepte oder Teilrichtpläne<br />

erarbeitet. Einige davon sind inzwischen jedoch überholt und müssen revidiert werden.<br />

Der Kanton anerkennt im <strong>Sachplan</strong> die in den letzten Jahren von ihm genehmigten regionalen<br />

<strong>Abbau</strong>- und <strong>Deponie</strong>planungen und zeigt, soweit erkennbar, den konkreten Handlungsbedarf<br />

auf (Kapitel 7.1).<br />

• Die grössten Planungsdefizite bestehen zur Zeit in der Region Bern, im Amt Laupen und in<br />

den beiden Jura-Regionen. Zu revidieren sind die Planungen der Regionen Obersimmental-<br />

Saanenland, Burgdorf, Oberes Emmental, Grenchen-Büren und Oberaargau. Für diese<br />

Regionen gilt eine Frist von drei Jahren für die Erarbeitung bzw. Revision ihrer <strong>Abbau</strong>- und<br />

<strong>Deponie</strong>planungen.<br />

Den Gemeinden fallen verschiedene Aufgaben zu (Kapitel 6.2). Sie sollen bei ihren Ortsplanungen auf<br />

natürliche Kiesvorkommen Rücksicht nehmen, ihre Interessen in den regionalen Planungsprozess<br />

einbringen, in der Bevölkerung das Verständnis für eine regional koordinierte Vorsorge fördern und<br />

insbesondere die regional konsolidierten <strong>Abbau</strong>standorte im Planerlassverfahren eigentümerverbindlich<br />

sichern. Der <strong>Sachplan</strong> weist die Gemeinden an, die Nutzungsplanungen erst in Angriff zu<br />

nehmen, wenn der entsprechende Standort oder das Gebiet im regionalen <strong>Abbau</strong>- und <strong>Deponie</strong>richtplan<br />

festgesetzt ist. Bei Inertstoffdeponien muss zudem vorher der Bedarfsnachweis erbracht<br />

sein. Zudem werden die Gemeinden auf ihre Pflicht zur Schliessung illegaler Entsorgungsstellen<br />

aufmerksam gemacht.<br />

Auch für die Träger von Grossprojekten legt der <strong>Sachplan</strong> Vorgaben fest (Kapitel 6.3). Dazu gehören<br />

namentlich die Einhaltung der <strong>Sachplan</strong>-Grundsätze und die Koordination mit den Vorsorgeplanungen<br />

der Regionen und des Kantons.<br />

Zudem werden im Kapitel 6.4 die Erwartungen des Kantons an die Unternehmungen des <strong>Abbau</strong>und<br />

<strong>Deponie</strong>gewerbes aufgezeigt. Rechtlich binden kann der <strong>Sachplan</strong> die privaten Unternehmungen<br />

jedoch nicht.<br />

Ein wichtiges Anliegen ist nicht zuletzt die Umsetzung des <strong>Sachplan</strong>es <strong>ADT</strong>. Zu diesem Zweck<br />

wird eine kantonale Kommission <strong>ADT</strong> gebildet, welche die Beteiligten bei der Umsetzung des<br />

<strong>Sachplan</strong>es <strong>ADT</strong> beraten und unterstützen soll (Kapitel 5.5).<br />

Der <strong>Sachplan</strong> <strong>ADT</strong> ist eine Grundlage für den kantonalen Richtplan nach dem Raumplanungsgesetz.<br />

Die wesentlichen Inhalte und Standorte werden in den nächsten Jahren in den Richtplan übernommen.<br />

Für fünf wichtige Standorte muss die Abstimmung mit dem Bund vorgezogen werden, da<br />

die Nutzungsplanungen bereits sehr weit fortgeschritten sind und erhebliche Waldrodungen beansprucht<br />

werden. Dies geschieht mit einem separaten Koordinationsblatt zum kantonalen Richtplan.

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