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Wegweiser Radiologie KVB

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Qualitätssicherung<br />

Durchführung der externern Qualitätssicherung<br />

1. Qualitätsprüfungen im Einzelfall<br />

(Stichprobenprüfungen durch die Kassenärztlichen Vereinigungen)<br />

Die externe Qualitätssicherung in der Röntgendiagnostik wird nach den Vorschriften des Vertragsarztrechtes (§ 136<br />

Abs. 2 SGB V) durch die <strong>Radiologie</strong>-Kommissionen der Kassenärztlichen Vereinigungen durchgeführt. Dabei<br />

fordert die KV in routinemäßigen Stichprobenprüfungen Dokumentationen (Röntgenbilder und Befundberichte) von<br />

vorgegebenen Patienten an. Näheres hierzu haben wir bereits auf Seite 6 beschrieben. Die KV informiert schriftlich<br />

über die Ergebnisse der Stichprobenprüfung. In diesem Zusammenhang unterbreitet die <strong>Radiologie</strong>-Kommission<br />

gegebenenfalls Verbesserungsvorschläge beziehungsweise bietet kollegiale Gespräche zur Erörterung festgestellter<br />

Probleme an. Wiederholte Nichtbeachtung der Verbesserungsvorschläge kann zum Widerruf der Röntgengenehmigung<br />

führen.<br />

2. Qualitätssicherung nach der Röntgenverordnung durch die Ärztliche Stelle<br />

(ÄS)<br />

Darüber hinaus sind nach den Vorschriften der Röntgenverordnung (§ 17a RöV) die Ärztlichen Stellen ebenfalls für<br />

die Durchführung externer Qualitätssicherung zuständig. Diese prüfen neben der Qualität der Befund- und Bilddokumentation<br />

die Einhaltung der diagnostischen Referenzwerte sowie die Qualität der technischen Qualitätssicherung<br />

(Konstanzprüfungen der Filmentwicklung und der Röntgenstrahler).<br />

Die rechtlichen Grundlagen und Aufgaben der Ärztlichen Stelle werden in § 17a Abs. 1 – 5 RöV beschrieben und<br />

eigens in einer Richtlinie „Ärztliche Stellen“ konkretisiert.<br />

Die Aufgaben der Ärztlichen Stelle umfassen:<br />

1. die Überprüfung, ob die diagnostischen Strahlenanwendungen unter Berücksichtigung der rechtfertigenden<br />

Indikation dem Stand der Heilkunde oder Zahnheilkunde und den Erfordernissen der medizinischen Wissenschaft<br />

entsprechen,<br />

2. die Überprüfung des Qualitätsstandards bei der medizinischen Strahlenanwendung bei Untersuchungen und<br />

den Aufzeichnungen der Parameter der Strahlenanwendung am Menschen,<br />

3. die Überprüfung der Maßnahmen zur Optimierung der diagnostischen Strahlenanwendung mit möglichst<br />

geringer Patientendosis bei diagnostisch aussagefähiger Bildqualität,<br />

4. die Überprüfung der Beachtung der vom Bundesamt für Strahlenschutz veröffentlichten diagnostischen<br />

Referenzwerte in der Röntgendiagnostik,<br />

5. die Unterbreitung von Verbesserungsvorschlägen an den Strahlenschutzverantwortlichen zur Optimierung der<br />

medizinischen Strahlenanwendung und die Überprüfung der Umsetzung dieser Vorschläge,<br />

10 <strong>Wegweiser</strong> <strong>Radiologie</strong>

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