Wegweiser Radiologie KVB
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Qualitätssicherung<br />
Durchführung der externern Qualitätssicherung<br />
1. Qualitätsprüfungen im Einzelfall<br />
(Stichprobenprüfungen durch die Kassenärztlichen Vereinigungen)<br />
Die externe Qualitätssicherung in der Röntgendiagnostik wird nach den Vorschriften des Vertragsarztrechtes (§ 136<br />
Abs. 2 SGB V) durch die <strong>Radiologie</strong>-Kommissionen der Kassenärztlichen Vereinigungen durchgeführt. Dabei<br />
fordert die KV in routinemäßigen Stichprobenprüfungen Dokumentationen (Röntgenbilder und Befundberichte) von<br />
vorgegebenen Patienten an. Näheres hierzu haben wir bereits auf Seite 6 beschrieben. Die KV informiert schriftlich<br />
über die Ergebnisse der Stichprobenprüfung. In diesem Zusammenhang unterbreitet die <strong>Radiologie</strong>-Kommission<br />
gegebenenfalls Verbesserungsvorschläge beziehungsweise bietet kollegiale Gespräche zur Erörterung festgestellter<br />
Probleme an. Wiederholte Nichtbeachtung der Verbesserungsvorschläge kann zum Widerruf der Röntgengenehmigung<br />
führen.<br />
2. Qualitätssicherung nach der Röntgenverordnung durch die Ärztliche Stelle<br />
(ÄS)<br />
Darüber hinaus sind nach den Vorschriften der Röntgenverordnung (§ 17a RöV) die Ärztlichen Stellen ebenfalls für<br />
die Durchführung externer Qualitätssicherung zuständig. Diese prüfen neben der Qualität der Befund- und Bilddokumentation<br />
die Einhaltung der diagnostischen Referenzwerte sowie die Qualität der technischen Qualitätssicherung<br />
(Konstanzprüfungen der Filmentwicklung und der Röntgenstrahler).<br />
Die rechtlichen Grundlagen und Aufgaben der Ärztlichen Stelle werden in § 17a Abs. 1 – 5 RöV beschrieben und<br />
eigens in einer Richtlinie „Ärztliche Stellen“ konkretisiert.<br />
Die Aufgaben der Ärztlichen Stelle umfassen:<br />
1. die Überprüfung, ob die diagnostischen Strahlenanwendungen unter Berücksichtigung der rechtfertigenden<br />
Indikation dem Stand der Heilkunde oder Zahnheilkunde und den Erfordernissen der medizinischen Wissenschaft<br />
entsprechen,<br />
2. die Überprüfung des Qualitätsstandards bei der medizinischen Strahlenanwendung bei Untersuchungen und<br />
den Aufzeichnungen der Parameter der Strahlenanwendung am Menschen,<br />
3. die Überprüfung der Maßnahmen zur Optimierung der diagnostischen Strahlenanwendung mit möglichst<br />
geringer Patientendosis bei diagnostisch aussagefähiger Bildqualität,<br />
4. die Überprüfung der Beachtung der vom Bundesamt für Strahlenschutz veröffentlichten diagnostischen<br />
Referenzwerte in der Röntgendiagnostik,<br />
5. die Unterbreitung von Verbesserungsvorschlägen an den Strahlenschutzverantwortlichen zur Optimierung der<br />
medizinischen Strahlenanwendung und die Überprüfung der Umsetzung dieser Vorschläge,<br />
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