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Wegweiser Radiologie KVB

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Entsorgung<br />

Lösungen Rechtsgrundlage<br />

� Fixier- und Entwicklerlösung sind Sondermüll.<br />

� Mit der Entsorgung ist ein autorisiertes Unternehmen zu beauftragen.<br />

Gemäß Nachweisverordnung ist ein Nachweis über die<br />

Zulässigkeit der vorgesehenen Entsorgung sowie über die Entsorgung<br />

selber zu führen. Zu diesem Zwecke müssen eine sogenannte „Verantwortliche<br />

Erklärung“ (bestehend aus mehreren Formularen) sowie<br />

Begleitscheine ausgefüllt werden. In der Regel übernimmt<br />

die Entsorgerfirma (zum Teil allerdings nur gegen Entgelt) auch<br />

das Ausfüllen der Formulare. Es besteht die Möglichkeit der Sammelentsorgung.<br />

Die Nachweis sind in Form von Nachweisbüchern in der<br />

Praxis aufzubewahren.<br />

� Für die Entsorgung von Chemikalien für die Filmentwicklung und<br />

von Filmen sind die Kreisverwaltungen zuständig oder können weitere<br />

Auskünfte erteilen. In Bayern: Bayr. Landesamt für Umwelt (LfU).<br />

� Für Betriebe mit einem Filmdurchsatz von 200 bis 3000 m 2 pro Jahr Rahmen-Abwasser-Verwaltungsvorist<br />

zu beachten, dass die Bundesländer Vereinfachungen zur „Einlei- schrift vom 25. November 1992<br />

tung von Abwasser aus fotografischen Prozessen“ vorbereitet haben.<br />

� Die Hersteller von Entwicklungsmaschinen oder Fixierlösungen bieten<br />

ebenfalls Silberrückgewinnungssysteme an, um die Verschleppung<br />

von Silber in das Abwasser zu vermeiden.<br />

Kontrastmittel<br />

� Bariumhaltige Kontrastmittel können dem Abwasser beigegeben werden.<br />

� Jodhaltige Kontrastmittel sind Sondermüll (siehe: Lösungen).<br />

Restlicher Sondermüll Rechtsgrundlage<br />

� Bei bleihaltigen Schürzen, Mänteln, Stulpen, Handschuhen,Folien<br />

und Kassetten mit Bleieinlage bestehen in der Regel Rücknahmeverpflichtungen<br />

des Lieferanten.<br />

� Belichtete Filme können nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist und nach<br />

Entfernen der Patientendaten zur Wiederverwertung bei manchen Firmen<br />

abgegeben werden. Einige Spezialfirmen haben eine Sondergenehmigung<br />

und nehmen auch Filme mit Patientendaten entgegen.<br />

� Scriborstreifen, Röntgenjournale, Patientenfragebogen sind nur Datenschutz<br />

geschreddert zu entsorgen.<br />

Röntgenaufnahmen<br />

Verordnung über Verwertungsund<br />

Beseitigungsnachweise<br />

(Nachweisverordnung -<br />

NachwV) in der Fassung der<br />

Bekanntmachung vom 17. Juni<br />

2002 (BGBL. I S.2374)<br />

<strong>Wegweiser</strong> <strong>Radiologie</strong><br />

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