Wegweiser Radiologie KVB
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Entsorgung<br />
Lösungen Rechtsgrundlage<br />
� Fixier- und Entwicklerlösung sind Sondermüll.<br />
� Mit der Entsorgung ist ein autorisiertes Unternehmen zu beauftragen.<br />
Gemäß Nachweisverordnung ist ein Nachweis über die<br />
Zulässigkeit der vorgesehenen Entsorgung sowie über die Entsorgung<br />
selber zu führen. Zu diesem Zwecke müssen eine sogenannte „Verantwortliche<br />
Erklärung“ (bestehend aus mehreren Formularen) sowie<br />
Begleitscheine ausgefüllt werden. In der Regel übernimmt<br />
die Entsorgerfirma (zum Teil allerdings nur gegen Entgelt) auch<br />
das Ausfüllen der Formulare. Es besteht die Möglichkeit der Sammelentsorgung.<br />
Die Nachweis sind in Form von Nachweisbüchern in der<br />
Praxis aufzubewahren.<br />
� Für die Entsorgung von Chemikalien für die Filmentwicklung und<br />
von Filmen sind die Kreisverwaltungen zuständig oder können weitere<br />
Auskünfte erteilen. In Bayern: Bayr. Landesamt für Umwelt (LfU).<br />
� Für Betriebe mit einem Filmdurchsatz von 200 bis 3000 m 2 pro Jahr Rahmen-Abwasser-Verwaltungsvorist<br />
zu beachten, dass die Bundesländer Vereinfachungen zur „Einlei- schrift vom 25. November 1992<br />
tung von Abwasser aus fotografischen Prozessen“ vorbereitet haben.<br />
� Die Hersteller von Entwicklungsmaschinen oder Fixierlösungen bieten<br />
ebenfalls Silberrückgewinnungssysteme an, um die Verschleppung<br />
von Silber in das Abwasser zu vermeiden.<br />
Kontrastmittel<br />
� Bariumhaltige Kontrastmittel können dem Abwasser beigegeben werden.<br />
� Jodhaltige Kontrastmittel sind Sondermüll (siehe: Lösungen).<br />
Restlicher Sondermüll Rechtsgrundlage<br />
� Bei bleihaltigen Schürzen, Mänteln, Stulpen, Handschuhen,Folien<br />
und Kassetten mit Bleieinlage bestehen in der Regel Rücknahmeverpflichtungen<br />
des Lieferanten.<br />
� Belichtete Filme können nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist und nach<br />
Entfernen der Patientendaten zur Wiederverwertung bei manchen Firmen<br />
abgegeben werden. Einige Spezialfirmen haben eine Sondergenehmigung<br />
und nehmen auch Filme mit Patientendaten entgegen.<br />
� Scriborstreifen, Röntgenjournale, Patientenfragebogen sind nur Datenschutz<br />
geschreddert zu entsorgen.<br />
Röntgenaufnahmen<br />
Verordnung über Verwertungsund<br />
Beseitigungsnachweise<br />
(Nachweisverordnung -<br />
NachwV) in der Fassung der<br />
Bekanntmachung vom 17. Juni<br />
2002 (BGBL. I S.2374)<br />
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