© Schütze-Brief • Gesundheitspolitischer Info-Dienst
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<strong>©</strong> <strong>Schütze</strong>-<strong>Brief</strong> <strong>•</strong> <strong>Gesundheitspolitischer</strong> <strong>Info</strong>-<strong>Dienst</strong><br />
1. Gesundheitsreform: Tiefgreifende Unterschiede<br />
07. Dezember 2006<br />
Nr. 99/2006 / Seite 1 von 16<br />
Die Empfehlungen des Bundesratsausschusses für Gesundheit an das Plenum<br />
der Länderkammer zeigen, dass es im Grundsatz und im Detail der Gesundheitsreform<br />
noch tief greifende Unterschiede zwischen dem Bund und den Ländern<br />
gibt. S. 4<br />
2. GKV-Finanzen: Bundesrechnungshof will kontrollieren<br />
Der Bundesrechnungshof unternimmt einen erneuten Versuch, auch die Einnahmen<br />
und Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) prüfen zu dürfen.<br />
Er begründet dies damit, dass in den kommenden Jahren immer höhere<br />
Zuschüsse des Bundes an die GKV-Kassen gezahlt würden. S. 5<br />
3. Hausarztzentrierte Versorgung: Der Haussegen hängt schief<br />
Die parlamentarische Diskussion über die Neuregelung der hausarztzentrierten<br />
Versorgung wird zu einer Zerreißprobe für die ärztlichen Organisationen. S. 6<br />
4. Krankenhäuser: Sonder-Gesundheitsministerkonferenz im März<br />
2007<br />
Nach Abschluss der Beratungen zur Gesundheitsreform will die Bundesregierung<br />
eine grundsätzliche Diskussion zur Krankenhausfinanzierung starten. Dies<br />
kündigte der Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit (BMG), Dr.<br />
Klaus Theo Schröder, an. S. 7<br />
5. Leistungskatalog: Mehr Geld oder weniger Leistung<br />
Die Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) wird nach Ansicht von<br />
Prof. Fritz Besken, auf Dauer nicht ausreichen, um die Versicherten am medizinischen<br />
Fortschritt teilhaben zu lassen. Schon heute würden die GKV-Kassen<br />
Milliardenverluste verbuchen. S. 8<br />
Verlag: Leo <strong>Schütze</strong> GmbH. Büro Berlin: Reinhardtstraße 18, 10117 Berlin, Telefon: 0 30 / 20 65 87-0, Fax: 0 30 / 20 65 87-29,<br />
E-Mail: Berlin@LeoSchuetze-Eurogroup.de. Büro Eifel: Kapellenweg 18, 54614 Dingdorf, Telefon: 0 65 53 / 9 21 10, Fax:<br />
0 65 53 / 9 21 13, E-Mail: Schuetze-Eifel@t-online.de.<br />
Redaktion: Leo <strong>Schütze</strong> (Chefredakteur), Dr. Rudolf Hammerschmidt (verantwortlich), Dr. Franz-Josef Bohle, Erich Schwaiger,<br />
Heribert Wollenschläger. Freie Mitarbeiter: Klaus Stark. Alle Rechte liegen beim Verlag. Insbesondere sind die weitere Nutzung,<br />
die Vervielfältigung, die Speicherung und die Verbreitung des <strong>Schütze</strong>-<strong>Brief</strong>es (sb) nur mit seiner Zustimmung erlaubt. Dies gilt<br />
auch für einzelne Teile des <strong>Schütze</strong>-<strong>Brief</strong>es falls nicht vertragliche Abmachungen davon abweichen. Der <strong>Schütze</strong>-<strong>Brief</strong> ist nur im<br />
Abonnement erhältlich. Der nächste <strong>Schütze</strong>-<strong>Brief</strong> erscheint am 11. Dezember 2006.
<strong>©</strong> <strong>Schütze</strong>-<strong>Brief</strong> <strong>•</strong> <strong>Gesundheitspolitischer</strong> <strong>Info</strong>-<strong>Dienst</strong><br />
6. BMG: Streit mit den Ärzten<br />
07. Dezember 2006<br />
Nr. 99/2006 / Seite 2 von 16<br />
Der Streit zwischen dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und den<br />
Ärzten eskaliert. Äußerungen von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt<br />
haben die Ärzte veranlasst, eine Besprechung der Arbeitsgruppe „Bürokratieabbau“<br />
im BMG kurzfristig abzusagen. Für zusätzlichen Zündstoff sorgte die Veröffentlichung<br />
von „Daten und Fakten“ zur wirtschaftlichen Situation der Ärzte. S. 10<br />
7. AOK: Panikmache durch ZDF-Sendung Frontal21<br />
Beim Bundesverband der AOK sieht man in der ZDF-Sendung Frontal21 eine<br />
Panikmache uninformierter Redakteurinnen und Redakteure. Zudem sei das<br />
Klischee bedient worden, gut verdienende Kassen-Funktionäre hätten versagt. S. 12<br />
8. Arzneimittel ohne Zuzahlung: Erfolgsmodell<br />
Die gesetzlichen Regelungen im Gesetz zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit<br />
in der Arzneimittelversorgung (AVWG) haben zu einer Welle von Preissenkungen<br />
im Pharmabereich geführt. S. 13<br />
9. Heilmittel: G-BA sieht sich durch Bundessozialgericht bestätigt<br />
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) sieht sich durch das Urteil des Bundessozialgerichts<br />
vom 29. November 2006 (B 6 KA 7/06 R) in seinem Recht<br />
bestätigt, „in Richtlinien die Verordnung von Heilmitteln verbindlich zu regeln“. S. 14<br />
10. Impfung gegen Krebs: TK übernimmt die Kosten<br />
Die Techniker Krankenkasse (TK) übernimmt als erste gesetzliche Krankenversicherung<br />
ab sofort die Kosten für die Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs<br />
für Mädchen und Frauen ab dem Alter vom 11. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.<br />
S. 15
<strong>©</strong> <strong>Schütze</strong>-<strong>Brief</strong> <strong>•</strong> <strong>Gesundheitspolitischer</strong> <strong>Info</strong>-<strong>Dienst</strong><br />
11. DocMorris: Erfolg vor dem Oberlandesgericht Saarbrücken<br />
07. Dezember 2006<br />
Nr. 99/2006 / Seite 3 von 16<br />
Nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken, dass die Betriebserlaubnis<br />
für eine DocMorris-Niederlassung „nicht nichtig“ sei, hofft die niederländische<br />
Versandapotheke jetzt auch auf ein entsprechendes Urteil des Oberverwaltungsgerichtes.<br />
S. 16<br />
12. Personalie<br />
Der Verwaltungsrat des IKK-Bundesverbandes hat in seiner Sitzung am 6. Dezember<br />
2006 den Vorstandsvorsitzenden Rolf Stuppardt sowie den stellv. Vorstandsvorsitzenden<br />
Gernot Kiefer für eine weitere Amtsperiode beginnend ab 1.<br />
Januar. 2008 bestätigt. Stuppardt und Kiefer bilden seit dem 1. Januar 1996<br />
die hauptamtliche Führung des IKK-Bundesverbandes. S. 16
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1. Gesundheitsreform: Tiefgreifende Unterschiede<br />
07. Dezember 2006<br />
Nr. 99/2006 / Seite 4 von 16<br />
Die Empfehlungen des Bundesratsausschusses für Gesundheit an das Plenum der<br />
Länderkammer zeigen, dass es im Grundsatz und im Detail der Gesundheitsreform<br />
noch tief greifende Unterschiede zwischen dem Bund und den Ländern gibt.<br />
In einem Positionspapier hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) schon<br />
einmal vorsorglich eine Bewertung zu verschiedenen Themen abgegeben. Die wichtigsten<br />
Punkte:<br />
<strong>•</strong> Das BMG lehnt die Beteiligung der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen)<br />
bzw. ihrer <strong>Dienst</strong>leistungsgesellschaften an der hausarztzentrierten Versorgung<br />
ab.<br />
<strong>•</strong> Für die Vergütungsvereinbarungen auf regionaler Ebene besteht das BMG auf<br />
verbindlichen Vorgaben der Bundesebene.<br />
<strong>•</strong> Das BMG besteht auf die Umstellung der Preisbildung im Pharmabereich auf<br />
Höchstpreise.<br />
<strong>•</strong> Die Möglichkeit kassenartenübergreifender Fusionen wird als ein unverzichtbares<br />
Element zur Weiterentwicklung der Organisation der gesetzlichen Krankenversicherung<br />
(GKV)bezeichnet.<br />
<strong>•</strong> Das BMG besteht auf dem Start der Regelungen zur Neuordnung der privaten<br />
Kranken Versicherungen (PKV) zum 1. Januar 2008.<br />
<strong>•</strong> Die beabsichtige Professionalisierung und Stärkung der Stringenz der Arbeit<br />
des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) kann nach Meinung des BMG<br />
durch die bloße Hauptamtlichkeit nur der unparteiischen Mitglieder nicht erreicht<br />
werden.<br />
In den Empfehlungen des Bundesratsausschusses für Gesundheit an das Plenum der<br />
Länderkammer finden sich einige Anträge, die zuvor im Unterausschuss des Bundesrates<br />
noch nicht beraten worden sind. Insgesamt zeigt sich, dass die Länderkammer<br />
Vorschläge einbringen wird, die weit über die bisher geplanten „Feinjustierungen“<br />
hinausgehen. In dem Empfehlungskatalog finden sich einige Punkte, mit denen be-<br />
S. 4
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07. Dezember 2006<br />
Nr. 99/2006 / Seite 5 von 16<br />
sonders umstrittene Punkte des Gesetzentwurfs der Bundesregierung geändert werden<br />
sollen. Von besonderem Interesse sind hier Änderungsvorschläge auf dem Felde<br />
der Preisbildung im Pharmabereich, die Kürzung der Vergütungen im Rettungsdienst<br />
und der Verzicht auf die Kürzung der Krankenhausbudgets.<br />
Die parlamentarischen Beratungen des Gesetzentwurfs finden jetzt im Gesundheitsausschuss<br />
des Bundestages statt. Es bleibt abzuwarten, welche Änderungsvorschläge<br />
der Länder schon jetzt aufgegriffen werden und inwieweit sich die Abgeordneten die<br />
Meinungsbildung im BMG zu Eigen machen.<br />
Im Hinblick auf den vorgesehenen Starttermin für die Gesamtreform am 1. April 2007<br />
ist die Regierungskoalition daran interessiert, ein Vermittlungsverfahren zwischen<br />
Bundestag und Bundesrat zu verhindern.<br />
2. GKV-Finanzen: Bundesrechnungshof will kontrollieren<br />
Der Bundesrechnungshof unternimmt einen erneuten Versuch, auch die Einnahmen<br />
und Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) prüfen zu dürfen. Er begründet<br />
dies damit, dass in den kommenden Jahren immer höhere Zuschüsse des Bundes an<br />
die GKV-Kassen gezahlt würden.<br />
Der Bundesrechnungshof leitet daraus das Recht ab, so heißt in einem Schreiben,<br />
„die gesamte Haushalts- und Wirtschaftsführung der Krankenkassen sowie ihrer Verbände<br />
und Arbeitsgemeinschaften zu prüfen“. Das Bundesministerium für Gesundheit<br />
(BMG) und die GKV-Kassen lehnen eine umfassende Prüfung des gesamten Ausgabenvolumens<br />
von rund 150 Mrd. Euro jährlich ab. Nach Ansicht des BMG sollte nur<br />
die Verwendung der Bundeszuschüsse geprüft werden.<br />
Der Bundesrechnungshof fordert, das recht zur Prüfung im Rahmen der Gesundheitsreform<br />
gesetzlich zu regeln. Unterstützung erhält er dabei vom Vorsitzenden des<br />
Haushaltsausschusses, Otto Fricke (FDP). Er habe, so Fricke, für die Haltung des
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07. Dezember 2006<br />
Nr. 99/2006 / Seite 6 von 16<br />
BMG kein Verständnis. Jedes Unternehmen müsse seinen Gesellschaftern oder der<br />
Öffentlichkeit eine geprüfte Bilanz vorlegen. Es könne nicht sein, dass für die GKV-<br />
Kassen eine Ausnahme gelten solle.<br />
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages wird sich am 13. Dezember mit<br />
diesem Thema beschäftigen.<br />
3. Hausarztzentrierte Versorgung: Der Haussegen hängt schief<br />
Die parlamentarische Diskussion über die Neuregelung der hausarztzentrierten Versorgung<br />
wird zu einer Zerreißprobe für die ärztlichen Organisationen.<br />
Der Hausärzteverband besteht darauf, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen<br />
(KVen) und/oder die von ihnen errichteten <strong>Dienst</strong>leistungsgesellschaften nicht als<br />
Vertragspartner in der hausarztzentrierten Versorgung zugelassen werden. Auch in<br />
der Integrierten Versorgung sollen die KVen außen vor bleiben.<br />
Eine exakt gegensätzliche Position vertritt die Kassenärztliche Bundesvereinigung<br />
(KBV) in voller Übereinstimmung mit den KVen. Vor der Vertreterversammlung seiner<br />
Organisation am 1. Dezember 2006 hat sich der Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr.<br />
Andreas Köhler, noch einmal gegen den „Alleinvertretungsanspruch“ des Hausärzteverbandes<br />
gewandt.<br />
Für die KVen ist die Beteiligung an der hausarztzentrierten Versorgung eine Existenzfrage.<br />
Angenommen, die hausarztzentrierte Versorgung werde ausschließlich in einem<br />
Einzelvertragssystem organisiert, dann würden sich die Hausärzte unter der Mitnahme<br />
ihres Honoraranteils aus dem KV-System verabschieden. Die Zuständigkeit<br />
der KVen würde sich dann allein auf die fachärztliche Versorgung beschränken.
<strong>©</strong> <strong>Schütze</strong>-<strong>Brief</strong> <strong>•</strong> <strong>Gesundheitspolitischer</strong> <strong>Info</strong>-<strong>Dienst</strong><br />
07. Dezember 2006<br />
Nr. 99/2006 / Seite 7 von 16<br />
Der Gesundheitsausschuss des Bundesrates hat sich mit einer deutlichen Mehrheit<br />
für eine gesetzliche Regelung ausgesprochen, wonach gesetzliche Krankenkassen<br />
(GKV) allein oder in Kooperation mit anderen GKV-Kassen entsprechende Verträge<br />
auch mit den KVen und deren <strong>Dienst</strong>leistungsgesellschaften abschließen können. Von<br />
besonderer Bedeutung ist auch der Vorschlag der Länder, wonach eine Abrechnung<br />
und Vergütung der hausarztzentrierten Versorgung durch die KVen auch dann möglich<br />
sein soll, wenn sie nicht unmittelbar als Vertragspartner tätig werden.<br />
4. Krankenhäuser: Sonder-Gesundheitsministerkonferenz im<br />
März 2007<br />
Nach Abschluss der Beratungen zur Gesundheitsreform will die Bundesregierung eine<br />
grundsätzliche Diskussion zur Krankenhausfinanzierung starten. Dies kündigte der<br />
Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit (BMG), Dr. Klaus Theo Schröder,<br />
an.<br />
Die Weichen zu einer Grundsatzdiskussion der Krankenhausfinanzierung wurden<br />
schon in den Eckpunkten zur Gesundheitsreform gestellt. Die Regierungskoalition<br />
hatte sich hier darauf verständigt, im Jahr 2007 im Rahmen einer Sonder-<br />
Gesundheitsministerkonferenz Vorschläge für die Gestaltung des ordnungspolitischen<br />
Rahmens im Anschluss an die im Jahr 2008 auslaufende Konvergenzphase zu erarbeiten.<br />
Dabei gehe es um Grundfragen, wie innerhalb eines zu definierenden Zeitraums<br />
der Umstieg von einer dualen zur monistischen Finanzierung durchgeführt<br />
werden könne.<br />
Die Sonder-Gesundheitsministerkonferenz wird sich mit vier Themenbereichen beschäftigen:<br />
1. Finanzierung der Betriebskosten,<br />
2. Finanzierung der Investitionskosten,<br />
3. Durchführung der Krankenhausplanung,<br />
4. Sicherstellungsauftrag für die stationäre Versorgung.
<strong>©</strong> <strong>Schütze</strong>-<strong>Brief</strong> <strong>•</strong> <strong>Gesundheitspolitischer</strong> <strong>Info</strong>-<strong>Dienst</strong><br />
07. Dezember 2006<br />
Nr. 99/2006 / Seite 8 von 16<br />
Schon im Vorfeld der Beratungen werden unterschiedliche Positionen zwischen Bund<br />
und Ländern bzw. innerhalb der Länder sichtbar. Nach der Formulierung der Eckpunkte<br />
soll darüber beraten werden, „wie“ der Umstieg zur monistischen Krankenhausfinanzierung<br />
durchgeführt werden kann. Aus Bayern kommt schon jetzt der vorsorgliche<br />
Hinweis, in der Sonder-Gesundheitsministerkonferenz müsse zunächst über<br />
das „ob“ eines Umstiegs auf die monistische Krankenhausfinanzierung beraten werden.<br />
Das Interesse der Bundesländer an der bisher geltenden dualen Krankenhausfinanzierung<br />
(Übernahme der Betriebskosten durch die Nutzer, Übernahme der Investitionskosten<br />
durch die Bundesländer) ist unterschiedlich stark ausgeprägt. Angesichts<br />
der Finanznot in den Länderhaushalten beschränken manche Länder ihre Fördermittel<br />
auf ein Minimum, während andere Länder noch ausreichende Mittel zur Verfügung<br />
stellen. Insgesamt haben die Länder seit 1995 die Krankenhausfinanzierung um 37,6<br />
% reduziert.<br />
Unstrittig ist, dass die Kostenbelastungen der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) bei<br />
einem Übergang zu einer monistischen Krankenhausfinanzierung (Finanzierung der<br />
Gesamtkosten über die Nutzerentgelte) durch Zuschüsse des Bundes- und/oder der<br />
Länder ausgeglichen werden müsste, sofern ein deutlicher Anstieg der Beitragssätze<br />
vermieden werden soll.<br />
5. Leistungskatalog: Mehr Geld oder weniger Leistung<br />
Die Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) wird nach Ansicht von Prof.<br />
Fritz Besken, auf Dauer nicht ausreichen, um die Versicherten am medizinischen<br />
Fortschritt teilhaben zu lassen. Schon heute würden die GKV-Kassen Milliardenverluste<br />
verbuchen.<br />
Bei begrenzten Mitteln gibt es nur zwei Möglichkeiten, so Beske, um politisch gewollte<br />
neue medizinischen Leistungen in der GKV umzusetzen: Entweder müsse mehr<br />
Geld ins System oder aber bestehende Leistungen müssten gekürzt werden. Nie-
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07. Dezember 2006<br />
Nr. 99/2006 / Seite 9 von 16<br />
mand, der verantwortungsbewusst handle, könne auf Dauer mehr Geld ausgeben als<br />
er verdiene.<br />
Es müsse eine öffentliche Diskussion über eine Neubestimmung und strukturelle Umgestaltung<br />
des Leistungskatalogs der GKV beginnen. Diese Forderung wird auch von<br />
anderen, so vom Nationalen Ethikrat, erhoben. Beske selbst will mit der jetzt (6.12.)<br />
vorgelegten Studie „Neubestimmung des Leistungskatalogs der Gesetzlichen Krankenversicherung<br />
− Ein Handlungskonzept“ dazu einen Beitrag leisten.<br />
So würden sich nach Ansicht von Beske durch die Herausnahme von Leistungen, die<br />
nicht der Versorgung im Krankheitsfall dienten, wie versicherungsfremde Leistungen,<br />
Förderung der Patientenberatung oder Kuren, durch die Umgestaltung, beispielsweise<br />
bei der medizinische Rehabilitation oder durch Veränderung von Leistungen, wie<br />
Einführung einer Verwaltungs- und Förderpauschale bei GKV-Kassen, rund 4 Milliarden<br />
Euro einsparen lassen.<br />
Das nicht bezifferbare Einsparpotenzial, z. B. bei der Umgestaltung der Heil- und<br />
Hilfsmittelversorgung und der psychotherapeutischen Versorgung, dürfte, so Beske,<br />
nicht unerheblich höher liegen.<br />
Er schlägt vor, eine Standardversorgung zu definieren, die ausreichend, zweckmäßig<br />
und wirtschaftlich ist. Alles Weitere sollten Versicherte als Wunschversorgung privat<br />
finanzieren. Der Einzelne müsse die Gewissheit haben, „dass dann, wenn er ernsthaft<br />
erkrankt ist, das Notwendige geleistet wird.“<br />
Er hoffe, mit solchen Vorschlägen „endlich eine faktenbasierte öffentliche Diskussion<br />
über das, was die Solidargemeinschaft tragen will“, anzuregen. Eine solche Diskussion<br />
sei dringend notwendig, „um undurchsichtigen Leistungseinschränkungen zuvorzukommen“.
<strong>©</strong> <strong>Schütze</strong>-<strong>Brief</strong> <strong>•</strong> <strong>Gesundheitspolitischer</strong> <strong>Info</strong>-<strong>Dienst</strong><br />
07. Dezember 2006<br />
Nr. 99/2006 / Seite 10 von 16<br />
Beske vermutet, dass man ihm den Vorwurf der Zwei-Klassen-Medizin machen werde.<br />
Dieser gehe jedoch am Grundproblem der Gesundheitsversorgung vorbei. In jedem<br />
Land der Welt könnten sich Wohlhabende mehr leisten, auch in der Gesundheitsversorgung.<br />
Es sei irrelevant, ob sich einige mehr leisten könnten als andere.<br />
Relevant sei allein, dass jedem Bürger unabhängig vom Einkommen im Krankheitsfall<br />
eine bedarfsgerechte Versorgung zukomme.<br />
Die Studie ist als Band 107 im igsf erschienen und kann gegen zehn Euro zuzüglich<br />
Versandkosten bestellt werden unter der Telefonnummer 04 31/ 80 06 00 oder unter<br />
info@igsf-stiftung.de.<br />
6. BMG: Streit mit den Ärzten<br />
Der Streit zwischen dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und den Ärzten<br />
eskaliert. Äußerungen von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt haben die Ärzte<br />
veranlasst, eine Besprechung der Arbeitsgruppe „Bürokratieabbau“ im BMG kurzfristig<br />
abzusagen. Für zusätzlichen Zündstoff sorgte die Veröffentlichung von „Daten und<br />
Fakten“ zur wirtschaftlichen Situation der Ärzte.<br />
Die Protestveranstaltungen zahlreicher Organisationen im Gesundheitswesen am 4.<br />
Dezember 2006 hatte die Bundesgesundheitsministerin mit den Worten kommentiert,<br />
es gehe den Stichwortgebern der Proteste fast ausschließlich um mehr Geld, höhere<br />
Honorare und bessere Umsätze. Auch von einer „Geiselhaft der Patienten“ und Äußerungen<br />
von „Lobbyisten“ und „Funktionärsgerede“ wurde gesprochen.<br />
„Wir lassen uns nicht an einem Tag als Geiselnehmer und geldgierige Lobbyisten beschimpfen,<br />
um uns am nächsten Tag in einer Arbeitsgruppe vorführen zu lassen, in<br />
der unsere größten Probleme ebenfalls abgebügelt werden“, so der Vorsitzende des<br />
Hartmannbundes, Dr. Kuno Winn. .
<strong>©</strong> <strong>Schütze</strong>-<strong>Brief</strong> <strong>•</strong> <strong>Gesundheitspolitischer</strong> <strong>Info</strong>-<strong>Dienst</strong><br />
07. Dezember 2006<br />
Nr. 99/2006 / Seite 11 von 16<br />
Trotz der Absage von Bundesärztekammer (BÄK), Hartmannbund und NAV-Virchow-<br />
Bund fand das Treffen statt. Nach Ansicht von Staatssekretärin Marion Caspers-Merk<br />
kommt der Abbau überflüssiger Bürokratie in Arztpraxen gut voran. So seien zahlreiche<br />
verzichtbarer Formulare abgeschafft worden. Gleichzeitig habe die Akzeptanz für<br />
die elektronische Vermittlung von Daten zugenommen. Alterdings sei der Dokumentationsaufwand<br />
in einigen Bereichen noch zu hoch.<br />
Der Streit zwischen dem BMG und den Ärzten wird durch die Veröffentlichung von<br />
„Daten und Fakten“ zur wirtschaftlichen Situation der niedergelassenen Ärzte angeheizt.<br />
„Die Zahlen sind nicht falsch, sie geben aber nicht die ganze Wahrheit wieder“,<br />
so der Sprecher der KBV, Dr. Roland Stahl. Gegenüber der „Frankfurter Rundschau“<br />
(6.12.). Das BMG hatte die Zahlen mit dem Hinweis kommentiert, dass die Ärzte<br />
selbst in Regionen mit Überversorgung immer noch Einkünfte erzielen würden, die<br />
„deutlich oberhalb des Durchschnittseinkommens aller Bürger und anderer Berufsgruppen<br />
liegen“.<br />
An den Zahlen selbst gibt es offenbar nichts zu kritisieren. Sie stammen aus dem<br />
Hause der KBV und dem Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung und beziehen<br />
sich auf Durchschnittswerte zum Praxisüberschuss der Ärzte einschließlich<br />
Einnahmen aus der Privatpraxis vor Steuern.<br />
„Entscheidend ist, was nach Abzug sämtlicher Kosten in den Praxen übrig bleibt“, so<br />
Strahl und verweist auf die Tatsache, dass es sich hier um Durchschnittswerte handele.<br />
Die KBV habe dazu „Monatsnettowerte“ nach Abzug von Steuern ermittelt. Bei<br />
rund 100.000 Praxen in Deutschland könne eine Drittelung vorgenommen werden:<br />
Ein unteres Drittel mit monatlichen Nettoeinkünften von 1.400 Euro, ein mittleres mit<br />
2.000 bis 3.500 und ein oberes mit 3.600 bis 8.000 Euro.
<strong>©</strong> <strong>Schütze</strong>-<strong>Brief</strong> <strong>•</strong> <strong>Gesundheitspolitischer</strong> <strong>Info</strong>-<strong>Dienst</strong><br />
07. Dezember 2006<br />
Nr. 99/2006 / Seite 12 von 16<br />
Das sind die vom BMG veröffentlichten Zahlen zur Einkommenssituation der Ärzte:<br />
Fachgruppe Alte Länder neue Länder<br />
In Tsd. Euro in Tsd. Euro<br />
Internisten 139 119<br />
Augenärzte 129 78<br />
Kinderärzte 114 76<br />
Orthopäden 113 82<br />
Frauenärzte 108 69<br />
HNO-Ärzte 108 65<br />
Urologen 98 75<br />
Allgemeinärzte 93 77<br />
Radiologen 90 84<br />
Nervenärzte 85 68<br />
Hautärzte 77 62<br />
Quelle: „Frankfurter Rundschau“ vom 6. Dezember 2006<br />
7. AOK: Panikmache durch ZDF-Sendung Frontal21<br />
Beim Bundesverband der AOK sieht man in der ZDF-Sendung Frontal21 eine Panikmache<br />
uninformierter Redakteurinnen und Redakteure. Zudem sei das Klischee bedient<br />
worden, gut verdienende Kassen-Funktionäre hätten versagt.<br />
Frontal21 (5.12.) hatte mit Hilfe des SPD-Gesundheitsexperten Prof. Karl Lauterbach<br />
behauptet, dass angesichts des „Schuldenberges“ der AOK und fehlender Milliarden<br />
für die Pensionen „ein Kassensterben gerade bei den AOKen“ vorauszusehen sei.<br />
Nach Ansicht von Lauterbach hätten die AOKen Rücklagen für die Pensionsansprüche<br />
ihrer Mitglieder bilden müssen.
<strong>©</strong> <strong>Schütze</strong>-<strong>Brief</strong> <strong>•</strong> <strong>Gesundheitspolitischer</strong> <strong>Info</strong>-<strong>Dienst</strong><br />
07. Dezember 2006<br />
Nr. 99/2006 / Seite 13 von 16<br />
Der Vorsitzende des Vorstandes der AOK Baden-Württemberg Dr. Rolf Hoberg verwies<br />
in der Sendung darauf, dass das AOK-System versucht habe, Mitglied im Pensionssicherungsverein<br />
zu werden. „Dieses ist uns durch Gericht verwehrt worden,<br />
weil wir nicht insolvenzfähig sind. Dies ist ein rechtliches Problem, das seit langem<br />
Bestand hat. Und von daher trifft uns in soweit kein Vorwurf, dass wir keine Rücklagen<br />
gebildet hätten. Sondern wir haben versucht, dieses zu tun, rechtlich ist uns dieses<br />
aber verwehrt."<br />
Wie AOK-Sprecher Udo Baske gegenüber dem <strong>Schütze</strong>-<strong>Brief</strong> erklärte, seien in der<br />
ZDF-Sendung das Problem der in der Gesundheitsreform vorgesehenen Insolvenzmöglichkeit<br />
für die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und deren Behandlung nach<br />
dem Handelsrecht miteinander vermengt worden. Man gehe davon aus, dass über<br />
die Bundesländer bei der Gesundheitsreform noch eine Änderung in der Frage des<br />
Insolvenzrechtes erfolge.<br />
Wenn die GKV-Kassen mit der Gesundheitsreform die Pensionsverpflichtungen in ihre<br />
Bilanzen aufnehmen müssten, dann wären viele GKV-Kassen mit dem Tag des Inkrafttretens<br />
des Gesetzes insolvent. Diese Situation könnte für die AOK insgesamt<br />
eine Gefahr darstellen, da einige AOKen vom Gesamtsystem der AOK aufgefangen<br />
werden müssten, da es sich um einen Haftungsverbund handelt. Das würde innerhalb<br />
der AOK zu Beitragserhöhungen führen.<br />
In der Politik spekuliert man ganz offensichtlich damit, dass durch das Insolvenzrecht<br />
die Zahl der GKV-Kassen deutlich reduziert werden könnten. Und das sei eine positive<br />
Entwicklung.<br />
8. Arzneimittel ohne Zuzahlung: Erfolgsmodell<br />
Die gesetzlichen Regelungen im Gesetz zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der<br />
Arzneimittelversorgung (AVWG) haben zu einer Welle von Preissenkungen im Pharmabereich<br />
geführt.
<strong>©</strong> <strong>Schütze</strong>-<strong>Brief</strong> <strong>•</strong> <strong>Gesundheitspolitischer</strong> <strong>Info</strong>-<strong>Dienst</strong><br />
07. Dezember 2006<br />
Nr. 99/2006 / Seite 14 von 16<br />
Nach dem AVWG entfällt die Zuzahlung der Patienten, sofern der Hersteller den Preis<br />
eines Produkts auf 30 % und mehr unterhalb des Festbetrags festgesetzt hat. Diese<br />
Regelung hat in der Praxis zu einem beachtlichen Druck auf die Preise im Generikamarkt<br />
geführt. Aktuell können Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen (GKV)<br />
insgesamt 6.766 Präparate ohne Zuzahlung erhalten – dies sind 511 mehr als noch<br />
zum Stichtag 1. November. Derzeit bieten 104 Hersteller zuzahlungsfreie Medikamente<br />
an, teilte der BKK-Bundesverband mit.<br />
Bei insgesamt 209 Wirkstoffgruppen haben die GKV-Kassen inzwischen unter Einhaltung<br />
der gesetzlichen Vorgaben die Voraussetzungen geschaffen, dass besonders<br />
günstige Arzneimittel von der gesetzlichen Zuzahlung befreit werden. Aktuell sind<br />
Präparate aus 149 dieser 209 Wirkstoffgruppen auf dem Markt, das entspricht 71 %<br />
des Potenzials. Bezogen auf diese Präparate haben die Hersteller bei 35 % ihrer Produkte<br />
die Preise so angepasst, dass sie ohne Zuzahlungen zu haben sind.<br />
9. Heilmittel: G-BA sieht sich durch Bundessozialgericht bestätigt<br />
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) sieht sich durch das Urteil des Bundessozialgerichts<br />
vom 29. November 2006 (B 6 KA 7/06 R) in seinem Recht bestätigt, „in<br />
Richtlinien die Verordnung von Heilmitteln verbindlich zu regeln“.<br />
Das Gericht habe bestätigt, dass die Richtlinien Vorrang vor Rahmenempfehlungen<br />
hätten. Dieser Vorrang der G-BA-Richtlinien vor Rahmenempfehlungen ergebe sich<br />
aus dem gesetzlichen Auftrag, durch Richtlinien das Wirtschaftlichkeitsgebot zu konkretisieren.<br />
„Auch die Wirtschaftlichkeit der Versorgung mit Heilmitteln kann nicht<br />
durch unverbindliche Rahmenempfehlungen, sondern nur durch verbindliche Richtlinien<br />
gewährleistet werden“, so der Vorsitzender des G-BA, Dr. Rainer Hess.<br />
Aus dem Urteil des Bundessozialgerichts ergebe sich, dass der G-BA in seiner Heilmittel-Richtlinie<br />
nicht nur einen Katalog verordnungsfähiger Heilmittel festzulegen habe.<br />
Darüber hinaus dürfe er auch Regelungen zum Inhalt der einzelnen Heilmittel ein-
<strong>©</strong> <strong>Schütze</strong>-<strong>Brief</strong> <strong>•</strong> <strong>Gesundheitspolitischer</strong> <strong>Info</strong>-<strong>Dienst</strong><br />
07. Dezember 2006<br />
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schließlich Umfang und Häufigkeit ihrer Anwendung treffen. Die von den Spitzenverbänden<br />
der Heilmittelerbringer und der gesetzlichen Krankenversicherung vereinbarten<br />
Rahmenempfehlungen könnten insoweit nur ergänzende Bestimmungen vorsehen.<br />
Der Gestaltungsspielraum der Rahmenempfehlungs-Partner werde dadurch<br />
nicht gesetzwidrig eingeschränkt.<br />
Mit der Entscheidung des Bundessozialgerichts wurde die Revision der Bundesarbeitsgemeinschaft<br />
der Heilmittelverbände gegen ein Urteil des Sozialgerichts Köln<br />
vom 28. September 2005 zurückgewiesen (S 19 KA 38/03). In diesem Urteil war der<br />
Vorrang der Richtlinie des G-BA vor den Rahmenempfehlungen zur Heilmittelerbringung<br />
festgestellt worden. Bereits im Mai des Jahres hatte das Bundessozialgericht<br />
entschieden, dass die Richtlinie des G-BA zur häuslichen Krankenpflege Art und Umfang<br />
der verordnungsfähigen Pflegemaßnahmen regeln darf (31. Mai 2006 – B 6 KA<br />
69/04 R).<br />
10. Impfung gegen Krebs: TK übernimmt die Kosten<br />
Die Techniker Krankenkasse (TK) übernimmt als erste gesetzliche Krankenversicherung<br />
ab sofort die Kosten für die Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs für Mädchen<br />
und Frauen ab dem Alter vom 11. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.<br />
Auch bei andere gesetzliche Krankenkassen (GKV) gibt es Überlegungen, sich diesem<br />
Vorgehen anzuschließen. Jedes Jahr würden, so die TK, über 6.500 Frauen in<br />
Deutschland an Gebärmutterhalskrebs erkranken, für jede zweite verlaufe die Krankheit<br />
tödlich.<br />
Dabei gehöre diese Erkrankung zu den wenigen Krebsarten, deren Ursache man heute<br />
kenne. Er entsteht durch eine Infektion mit Humanen Papilloma Viren (HPV). Dieser<br />
HPV-Infektion könnte mit einer Impfung vorgebeugt werden.<br />
Bisher wurden die Kosten für die Impfung nicht von den GKV-Kassen übernommen.
<strong>©</strong> <strong>Schütze</strong>-<strong>Brief</strong> <strong>•</strong> <strong>Gesundheitspolitischer</strong> <strong>Info</strong>-<strong>Dienst</strong><br />
07. Dezember 2006<br />
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11. DocMorris: Erfolg vor dem Oberlandesgericht Saarbrücken<br />
Nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken, dass die Betriebserlaubnis<br />
für eine DocMorris-Niederlassung „nicht nichtig“ sei, hofft die niederländische<br />
Versandapotheke jetzt auch auf ein entsprechendes Urteil des Oberverwaltungsgerichtes.<br />
Trotz des Urteils bleibt die Filiale, über die künftig das Deutschlandgeschäft abgewickelt<br />
werden soll, vorerst noch geschlossen. Das Landgericht in Saarbrücken hatte<br />
am 8. August eine einstweilige Verfügung gegen die Eröffnung abgelehnt. Die Klägerin,<br />
eine benachbarte Apothekerin, war gegen dieses Urteil in Berufung gegangen.<br />
Wie DocMorris mitteilt, hätten die Richter keinen Grund erkennen können, der zur<br />
Aufhebung der Betriebserlaubnis führe.<br />
12. Personalie<br />
Der Verwaltungsrat des IKK-Bundesverbandes hat in seiner Sitzung am 6. Dezember<br />
2006 den Vorstandsvorsitzenden Rolf Stuppardt sowie den stellv. Vorstandsvorsitzenden<br />
Gernot Kiefer für eine weitere Amtsperiode beginnend ab 1. Januar. 2008<br />
bestätigt. Stuppardt und Kiefer bilden seit dem 1. Januar 1996 die hauptamtliche<br />
Führung des IKK-Bundesverbandes.<br />
Die beiden Verwaltungsratsvorsitzenden, Hans-Jürgen Müller und Rolf Wille, erklärten:<br />
„Wir freuen uns, auch weiterhin mit unseren beiden Vorständen zusammenarbeiten<br />
zu können. Gerade in Zeiten, in denen die Große Koalition das Selbstverwaltungsprinzip<br />
massiv einschränken will, ist es wichtig, Klarheit und Perspektive in Führungsfragen<br />
zu schaffen.“