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<strong>©</strong> <strong>Schütze</strong>-<strong>Brief</strong> <strong>•</strong> <strong>Gesundheitspolitischer</strong> <strong>Info</strong>-<strong>Dienst</strong><br />

1. Gesundheitsreform: Tiefgreifende Unterschiede<br />

07. Dezember 2006<br />

Nr. 99/2006 / Seite 1 von 16<br />

Die Empfehlungen des Bundesratsausschusses für Gesundheit an das Plenum<br />

der Länderkammer zeigen, dass es im Grundsatz und im Detail der Gesundheitsreform<br />

noch tief greifende Unterschiede zwischen dem Bund und den Ländern<br />

gibt. S. 4<br />

2. GKV-Finanzen: Bundesrechnungshof will kontrollieren<br />

Der Bundesrechnungshof unternimmt einen erneuten Versuch, auch die Einnahmen<br />

und Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) prüfen zu dürfen.<br />

Er begründet dies damit, dass in den kommenden Jahren immer höhere<br />

Zuschüsse des Bundes an die GKV-Kassen gezahlt würden. S. 5<br />

3. Hausarztzentrierte Versorgung: Der Haussegen hängt schief<br />

Die parlamentarische Diskussion über die Neuregelung der hausarztzentrierten<br />

Versorgung wird zu einer Zerreißprobe für die ärztlichen Organisationen. S. 6<br />

4. Krankenhäuser: Sonder-Gesundheitsministerkonferenz im März<br />

2007<br />

Nach Abschluss der Beratungen zur Gesundheitsreform will die Bundesregierung<br />

eine grundsätzliche Diskussion zur Krankenhausfinanzierung starten. Dies<br />

kündigte der Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit (BMG), Dr.<br />

Klaus Theo Schröder, an. S. 7<br />

5. Leistungskatalog: Mehr Geld oder weniger Leistung<br />

Die Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) wird nach Ansicht von<br />

Prof. Fritz Besken, auf Dauer nicht ausreichen, um die Versicherten am medizinischen<br />

Fortschritt teilhaben zu lassen. Schon heute würden die GKV-Kassen<br />

Milliardenverluste verbuchen. S. 8<br />

Verlag: Leo <strong>Schütze</strong> GmbH. Büro Berlin: Reinhardtstraße 18, 10117 Berlin, Telefon: 0 30 / 20 65 87-0, Fax: 0 30 / 20 65 87-29,<br />

E-Mail: Berlin@LeoSchuetze-Eurogroup.de. Büro Eifel: Kapellenweg 18, 54614 Dingdorf, Telefon: 0 65 53 / 9 21 10, Fax:<br />

0 65 53 / 9 21 13, E-Mail: Schuetze-Eifel@t-online.de.<br />

Redaktion: Leo <strong>Schütze</strong> (Chefredakteur), Dr. Rudolf Hammerschmidt (verantwortlich), Dr. Franz-Josef Bohle, Erich Schwaiger,<br />

Heribert Wollenschläger. Freie Mitarbeiter: Klaus Stark. Alle Rechte liegen beim Verlag. Insbesondere sind die weitere Nutzung,<br />

die Vervielfältigung, die Speicherung und die Verbreitung des <strong>Schütze</strong>-<strong>Brief</strong>es (sb) nur mit seiner Zustimmung erlaubt. Dies gilt<br />

auch für einzelne Teile des <strong>Schütze</strong>-<strong>Brief</strong>es falls nicht vertragliche Abmachungen davon abweichen. Der <strong>Schütze</strong>-<strong>Brief</strong> ist nur im<br />

Abonnement erhältlich. Der nächste <strong>Schütze</strong>-<strong>Brief</strong> erscheint am 11. Dezember 2006.


<strong>©</strong> <strong>Schütze</strong>-<strong>Brief</strong> <strong>•</strong> <strong>Gesundheitspolitischer</strong> <strong>Info</strong>-<strong>Dienst</strong><br />

6. BMG: Streit mit den Ärzten<br />

07. Dezember 2006<br />

Nr. 99/2006 / Seite 2 von 16<br />

Der Streit zwischen dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und den<br />

Ärzten eskaliert. Äußerungen von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt<br />

haben die Ärzte veranlasst, eine Besprechung der Arbeitsgruppe „Bürokratieabbau“<br />

im BMG kurzfristig abzusagen. Für zusätzlichen Zündstoff sorgte die Veröffentlichung<br />

von „Daten und Fakten“ zur wirtschaftlichen Situation der Ärzte. S. 10<br />

7. AOK: Panikmache durch ZDF-Sendung Frontal21<br />

Beim Bundesverband der AOK sieht man in der ZDF-Sendung Frontal21 eine<br />

Panikmache uninformierter Redakteurinnen und Redakteure. Zudem sei das<br />

Klischee bedient worden, gut verdienende Kassen-Funktionäre hätten versagt. S. 12<br />

8. Arzneimittel ohne Zuzahlung: Erfolgsmodell<br />

Die gesetzlichen Regelungen im Gesetz zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit<br />

in der Arzneimittelversorgung (AVWG) haben zu einer Welle von Preissenkungen<br />

im Pharmabereich geführt. S. 13<br />

9. Heilmittel: G-BA sieht sich durch Bundessozialgericht bestätigt<br />

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) sieht sich durch das Urteil des Bundessozialgerichts<br />

vom 29. November 2006 (B 6 KA 7/06 R) in seinem Recht<br />

bestätigt, „in Richtlinien die Verordnung von Heilmitteln verbindlich zu regeln“. S. 14<br />

10. Impfung gegen Krebs: TK übernimmt die Kosten<br />

Die Techniker Krankenkasse (TK) übernimmt als erste gesetzliche Krankenversicherung<br />

ab sofort die Kosten für die Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs<br />

für Mädchen und Frauen ab dem Alter vom 11. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.<br />

S. 15


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11. DocMorris: Erfolg vor dem Oberlandesgericht Saarbrücken<br />

07. Dezember 2006<br />

Nr. 99/2006 / Seite 3 von 16<br />

Nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken, dass die Betriebserlaubnis<br />

für eine DocMorris-Niederlassung „nicht nichtig“ sei, hofft die niederländische<br />

Versandapotheke jetzt auch auf ein entsprechendes Urteil des Oberverwaltungsgerichtes.<br />

S. 16<br />

12. Personalie<br />

Der Verwaltungsrat des IKK-Bundesverbandes hat in seiner Sitzung am 6. Dezember<br />

2006 den Vorstandsvorsitzenden Rolf Stuppardt sowie den stellv. Vorstandsvorsitzenden<br />

Gernot Kiefer für eine weitere Amtsperiode beginnend ab 1.<br />

Januar. 2008 bestätigt. Stuppardt und Kiefer bilden seit dem 1. Januar 1996<br />

die hauptamtliche Führung des IKK-Bundesverbandes. S. 16


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1. Gesundheitsreform: Tiefgreifende Unterschiede<br />

07. Dezember 2006<br />

Nr. 99/2006 / Seite 4 von 16<br />

Die Empfehlungen des Bundesratsausschusses für Gesundheit an das Plenum der<br />

Länderkammer zeigen, dass es im Grundsatz und im Detail der Gesundheitsreform<br />

noch tief greifende Unterschiede zwischen dem Bund und den Ländern gibt.<br />

In einem Positionspapier hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) schon<br />

einmal vorsorglich eine Bewertung zu verschiedenen Themen abgegeben. Die wichtigsten<br />

Punkte:<br />

<strong>•</strong> Das BMG lehnt die Beteiligung der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen)<br />

bzw. ihrer <strong>Dienst</strong>leistungsgesellschaften an der hausarztzentrierten Versorgung<br />

ab.<br />

<strong>•</strong> Für die Vergütungsvereinbarungen auf regionaler Ebene besteht das BMG auf<br />

verbindlichen Vorgaben der Bundesebene.<br />

<strong>•</strong> Das BMG besteht auf die Umstellung der Preisbildung im Pharmabereich auf<br />

Höchstpreise.<br />

<strong>•</strong> Die Möglichkeit kassenartenübergreifender Fusionen wird als ein unverzichtbares<br />

Element zur Weiterentwicklung der Organisation der gesetzlichen Krankenversicherung<br />

(GKV)bezeichnet.<br />

<strong>•</strong> Das BMG besteht auf dem Start der Regelungen zur Neuordnung der privaten<br />

Kranken Versicherungen (PKV) zum 1. Januar 2008.<br />

<strong>•</strong> Die beabsichtige Professionalisierung und Stärkung der Stringenz der Arbeit<br />

des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) kann nach Meinung des BMG<br />

durch die bloße Hauptamtlichkeit nur der unparteiischen Mitglieder nicht erreicht<br />

werden.<br />

In den Empfehlungen des Bundesratsausschusses für Gesundheit an das Plenum der<br />

Länderkammer finden sich einige Anträge, die zuvor im Unterausschuss des Bundesrates<br />

noch nicht beraten worden sind. Insgesamt zeigt sich, dass die Länderkammer<br />

Vorschläge einbringen wird, die weit über die bisher geplanten „Feinjustierungen“<br />

hinausgehen. In dem Empfehlungskatalog finden sich einige Punkte, mit denen be-<br />

S. 4


<strong>©</strong> <strong>Schütze</strong>-<strong>Brief</strong> <strong>•</strong> <strong>Gesundheitspolitischer</strong> <strong>Info</strong>-<strong>Dienst</strong><br />

07. Dezember 2006<br />

Nr. 99/2006 / Seite 5 von 16<br />

sonders umstrittene Punkte des Gesetzentwurfs der Bundesregierung geändert werden<br />

sollen. Von besonderem Interesse sind hier Änderungsvorschläge auf dem Felde<br />

der Preisbildung im Pharmabereich, die Kürzung der Vergütungen im Rettungsdienst<br />

und der Verzicht auf die Kürzung der Krankenhausbudgets.<br />

Die parlamentarischen Beratungen des Gesetzentwurfs finden jetzt im Gesundheitsausschuss<br />

des Bundestages statt. Es bleibt abzuwarten, welche Änderungsvorschläge<br />

der Länder schon jetzt aufgegriffen werden und inwieweit sich die Abgeordneten die<br />

Meinungsbildung im BMG zu Eigen machen.<br />

Im Hinblick auf den vorgesehenen Starttermin für die Gesamtreform am 1. April 2007<br />

ist die Regierungskoalition daran interessiert, ein Vermittlungsverfahren zwischen<br />

Bundestag und Bundesrat zu verhindern.<br />

2. GKV-Finanzen: Bundesrechnungshof will kontrollieren<br />

Der Bundesrechnungshof unternimmt einen erneuten Versuch, auch die Einnahmen<br />

und Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) prüfen zu dürfen. Er begründet<br />

dies damit, dass in den kommenden Jahren immer höhere Zuschüsse des Bundes an<br />

die GKV-Kassen gezahlt würden.<br />

Der Bundesrechnungshof leitet daraus das Recht ab, so heißt in einem Schreiben,<br />

„die gesamte Haushalts- und Wirtschaftsführung der Krankenkassen sowie ihrer Verbände<br />

und Arbeitsgemeinschaften zu prüfen“. Das Bundesministerium für Gesundheit<br />

(BMG) und die GKV-Kassen lehnen eine umfassende Prüfung des gesamten Ausgabenvolumens<br />

von rund 150 Mrd. Euro jährlich ab. Nach Ansicht des BMG sollte nur<br />

die Verwendung der Bundeszuschüsse geprüft werden.<br />

Der Bundesrechnungshof fordert, das recht zur Prüfung im Rahmen der Gesundheitsreform<br />

gesetzlich zu regeln. Unterstützung erhält er dabei vom Vorsitzenden des<br />

Haushaltsausschusses, Otto Fricke (FDP). Er habe, so Fricke, für die Haltung des


<strong>©</strong> <strong>Schütze</strong>-<strong>Brief</strong> <strong>•</strong> <strong>Gesundheitspolitischer</strong> <strong>Info</strong>-<strong>Dienst</strong><br />

07. Dezember 2006<br />

Nr. 99/2006 / Seite 6 von 16<br />

BMG kein Verständnis. Jedes Unternehmen müsse seinen Gesellschaftern oder der<br />

Öffentlichkeit eine geprüfte Bilanz vorlegen. Es könne nicht sein, dass für die GKV-<br />

Kassen eine Ausnahme gelten solle.<br />

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages wird sich am 13. Dezember mit<br />

diesem Thema beschäftigen.<br />

3. Hausarztzentrierte Versorgung: Der Haussegen hängt schief<br />

Die parlamentarische Diskussion über die Neuregelung der hausarztzentrierten Versorgung<br />

wird zu einer Zerreißprobe für die ärztlichen Organisationen.<br />

Der Hausärzteverband besteht darauf, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen<br />

(KVen) und/oder die von ihnen errichteten <strong>Dienst</strong>leistungsgesellschaften nicht als<br />

Vertragspartner in der hausarztzentrierten Versorgung zugelassen werden. Auch in<br />

der Integrierten Versorgung sollen die KVen außen vor bleiben.<br />

Eine exakt gegensätzliche Position vertritt die Kassenärztliche Bundesvereinigung<br />

(KBV) in voller Übereinstimmung mit den KVen. Vor der Vertreterversammlung seiner<br />

Organisation am 1. Dezember 2006 hat sich der Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr.<br />

Andreas Köhler, noch einmal gegen den „Alleinvertretungsanspruch“ des Hausärzteverbandes<br />

gewandt.<br />

Für die KVen ist die Beteiligung an der hausarztzentrierten Versorgung eine Existenzfrage.<br />

Angenommen, die hausarztzentrierte Versorgung werde ausschließlich in einem<br />

Einzelvertragssystem organisiert, dann würden sich die Hausärzte unter der Mitnahme<br />

ihres Honoraranteils aus dem KV-System verabschieden. Die Zuständigkeit<br />

der KVen würde sich dann allein auf die fachärztliche Versorgung beschränken.


<strong>©</strong> <strong>Schütze</strong>-<strong>Brief</strong> <strong>•</strong> <strong>Gesundheitspolitischer</strong> <strong>Info</strong>-<strong>Dienst</strong><br />

07. Dezember 2006<br />

Nr. 99/2006 / Seite 7 von 16<br />

Der Gesundheitsausschuss des Bundesrates hat sich mit einer deutlichen Mehrheit<br />

für eine gesetzliche Regelung ausgesprochen, wonach gesetzliche Krankenkassen<br />

(GKV) allein oder in Kooperation mit anderen GKV-Kassen entsprechende Verträge<br />

auch mit den KVen und deren <strong>Dienst</strong>leistungsgesellschaften abschließen können. Von<br />

besonderer Bedeutung ist auch der Vorschlag der Länder, wonach eine Abrechnung<br />

und Vergütung der hausarztzentrierten Versorgung durch die KVen auch dann möglich<br />

sein soll, wenn sie nicht unmittelbar als Vertragspartner tätig werden.<br />

4. Krankenhäuser: Sonder-Gesundheitsministerkonferenz im<br />

März 2007<br />

Nach Abschluss der Beratungen zur Gesundheitsreform will die Bundesregierung eine<br />

grundsätzliche Diskussion zur Krankenhausfinanzierung starten. Dies kündigte der<br />

Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit (BMG), Dr. Klaus Theo Schröder,<br />

an.<br />

Die Weichen zu einer Grundsatzdiskussion der Krankenhausfinanzierung wurden<br />

schon in den Eckpunkten zur Gesundheitsreform gestellt. Die Regierungskoalition<br />

hatte sich hier darauf verständigt, im Jahr 2007 im Rahmen einer Sonder-<br />

Gesundheitsministerkonferenz Vorschläge für die Gestaltung des ordnungspolitischen<br />

Rahmens im Anschluss an die im Jahr 2008 auslaufende Konvergenzphase zu erarbeiten.<br />

Dabei gehe es um Grundfragen, wie innerhalb eines zu definierenden Zeitraums<br />

der Umstieg von einer dualen zur monistischen Finanzierung durchgeführt<br />

werden könne.<br />

Die Sonder-Gesundheitsministerkonferenz wird sich mit vier Themenbereichen beschäftigen:<br />

1. Finanzierung der Betriebskosten,<br />

2. Finanzierung der Investitionskosten,<br />

3. Durchführung der Krankenhausplanung,<br />

4. Sicherstellungsauftrag für die stationäre Versorgung.


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07. Dezember 2006<br />

Nr. 99/2006 / Seite 8 von 16<br />

Schon im Vorfeld der Beratungen werden unterschiedliche Positionen zwischen Bund<br />

und Ländern bzw. innerhalb der Länder sichtbar. Nach der Formulierung der Eckpunkte<br />

soll darüber beraten werden, „wie“ der Umstieg zur monistischen Krankenhausfinanzierung<br />

durchgeführt werden kann. Aus Bayern kommt schon jetzt der vorsorgliche<br />

Hinweis, in der Sonder-Gesundheitsministerkonferenz müsse zunächst über<br />

das „ob“ eines Umstiegs auf die monistische Krankenhausfinanzierung beraten werden.<br />

Das Interesse der Bundesländer an der bisher geltenden dualen Krankenhausfinanzierung<br />

(Übernahme der Betriebskosten durch die Nutzer, Übernahme der Investitionskosten<br />

durch die Bundesländer) ist unterschiedlich stark ausgeprägt. Angesichts<br />

der Finanznot in den Länderhaushalten beschränken manche Länder ihre Fördermittel<br />

auf ein Minimum, während andere Länder noch ausreichende Mittel zur Verfügung<br />

stellen. Insgesamt haben die Länder seit 1995 die Krankenhausfinanzierung um 37,6<br />

% reduziert.<br />

Unstrittig ist, dass die Kostenbelastungen der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) bei<br />

einem Übergang zu einer monistischen Krankenhausfinanzierung (Finanzierung der<br />

Gesamtkosten über die Nutzerentgelte) durch Zuschüsse des Bundes- und/oder der<br />

Länder ausgeglichen werden müsste, sofern ein deutlicher Anstieg der Beitragssätze<br />

vermieden werden soll.<br />

5. Leistungskatalog: Mehr Geld oder weniger Leistung<br />

Die Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) wird nach Ansicht von Prof.<br />

Fritz Besken, auf Dauer nicht ausreichen, um die Versicherten am medizinischen<br />

Fortschritt teilhaben zu lassen. Schon heute würden die GKV-Kassen Milliardenverluste<br />

verbuchen.<br />

Bei begrenzten Mitteln gibt es nur zwei Möglichkeiten, so Beske, um politisch gewollte<br />

neue medizinischen Leistungen in der GKV umzusetzen: Entweder müsse mehr<br />

Geld ins System oder aber bestehende Leistungen müssten gekürzt werden. Nie-


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07. Dezember 2006<br />

Nr. 99/2006 / Seite 9 von 16<br />

mand, der verantwortungsbewusst handle, könne auf Dauer mehr Geld ausgeben als<br />

er verdiene.<br />

Es müsse eine öffentliche Diskussion über eine Neubestimmung und strukturelle Umgestaltung<br />

des Leistungskatalogs der GKV beginnen. Diese Forderung wird auch von<br />

anderen, so vom Nationalen Ethikrat, erhoben. Beske selbst will mit der jetzt (6.12.)<br />

vorgelegten Studie „Neubestimmung des Leistungskatalogs der Gesetzlichen Krankenversicherung<br />

− Ein Handlungskonzept“ dazu einen Beitrag leisten.<br />

So würden sich nach Ansicht von Beske durch die Herausnahme von Leistungen, die<br />

nicht der Versorgung im Krankheitsfall dienten, wie versicherungsfremde Leistungen,<br />

Förderung der Patientenberatung oder Kuren, durch die Umgestaltung, beispielsweise<br />

bei der medizinische Rehabilitation oder durch Veränderung von Leistungen, wie<br />

Einführung einer Verwaltungs- und Förderpauschale bei GKV-Kassen, rund 4 Milliarden<br />

Euro einsparen lassen.<br />

Das nicht bezifferbare Einsparpotenzial, z. B. bei der Umgestaltung der Heil- und<br />

Hilfsmittelversorgung und der psychotherapeutischen Versorgung, dürfte, so Beske,<br />

nicht unerheblich höher liegen.<br />

Er schlägt vor, eine Standardversorgung zu definieren, die ausreichend, zweckmäßig<br />

und wirtschaftlich ist. Alles Weitere sollten Versicherte als Wunschversorgung privat<br />

finanzieren. Der Einzelne müsse die Gewissheit haben, „dass dann, wenn er ernsthaft<br />

erkrankt ist, das Notwendige geleistet wird.“<br />

Er hoffe, mit solchen Vorschlägen „endlich eine faktenbasierte öffentliche Diskussion<br />

über das, was die Solidargemeinschaft tragen will“, anzuregen. Eine solche Diskussion<br />

sei dringend notwendig, „um undurchsichtigen Leistungseinschränkungen zuvorzukommen“.


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07. Dezember 2006<br />

Nr. 99/2006 / Seite 10 von 16<br />

Beske vermutet, dass man ihm den Vorwurf der Zwei-Klassen-Medizin machen werde.<br />

Dieser gehe jedoch am Grundproblem der Gesundheitsversorgung vorbei. In jedem<br />

Land der Welt könnten sich Wohlhabende mehr leisten, auch in der Gesundheitsversorgung.<br />

Es sei irrelevant, ob sich einige mehr leisten könnten als andere.<br />

Relevant sei allein, dass jedem Bürger unabhängig vom Einkommen im Krankheitsfall<br />

eine bedarfsgerechte Versorgung zukomme.<br />

Die Studie ist als Band 107 im igsf erschienen und kann gegen zehn Euro zuzüglich<br />

Versandkosten bestellt werden unter der Telefonnummer 04 31/ 80 06 00 oder unter<br />

info@igsf-stiftung.de.<br />

6. BMG: Streit mit den Ärzten<br />

Der Streit zwischen dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und den Ärzten<br />

eskaliert. Äußerungen von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt haben die Ärzte<br />

veranlasst, eine Besprechung der Arbeitsgruppe „Bürokratieabbau“ im BMG kurzfristig<br />

abzusagen. Für zusätzlichen Zündstoff sorgte die Veröffentlichung von „Daten und<br />

Fakten“ zur wirtschaftlichen Situation der Ärzte.<br />

Die Protestveranstaltungen zahlreicher Organisationen im Gesundheitswesen am 4.<br />

Dezember 2006 hatte die Bundesgesundheitsministerin mit den Worten kommentiert,<br />

es gehe den Stichwortgebern der Proteste fast ausschließlich um mehr Geld, höhere<br />

Honorare und bessere Umsätze. Auch von einer „Geiselhaft der Patienten“ und Äußerungen<br />

von „Lobbyisten“ und „Funktionärsgerede“ wurde gesprochen.<br />

„Wir lassen uns nicht an einem Tag als Geiselnehmer und geldgierige Lobbyisten beschimpfen,<br />

um uns am nächsten Tag in einer Arbeitsgruppe vorführen zu lassen, in<br />

der unsere größten Probleme ebenfalls abgebügelt werden“, so der Vorsitzende des<br />

Hartmannbundes, Dr. Kuno Winn. .


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07. Dezember 2006<br />

Nr. 99/2006 / Seite 11 von 16<br />

Trotz der Absage von Bundesärztekammer (BÄK), Hartmannbund und NAV-Virchow-<br />

Bund fand das Treffen statt. Nach Ansicht von Staatssekretärin Marion Caspers-Merk<br />

kommt der Abbau überflüssiger Bürokratie in Arztpraxen gut voran. So seien zahlreiche<br />

verzichtbarer Formulare abgeschafft worden. Gleichzeitig habe die Akzeptanz für<br />

die elektronische Vermittlung von Daten zugenommen. Alterdings sei der Dokumentationsaufwand<br />

in einigen Bereichen noch zu hoch.<br />

Der Streit zwischen dem BMG und den Ärzten wird durch die Veröffentlichung von<br />

„Daten und Fakten“ zur wirtschaftlichen Situation der niedergelassenen Ärzte angeheizt.<br />

„Die Zahlen sind nicht falsch, sie geben aber nicht die ganze Wahrheit wieder“,<br />

so der Sprecher der KBV, Dr. Roland Stahl. Gegenüber der „Frankfurter Rundschau“<br />

(6.12.). Das BMG hatte die Zahlen mit dem Hinweis kommentiert, dass die Ärzte<br />

selbst in Regionen mit Überversorgung immer noch Einkünfte erzielen würden, die<br />

„deutlich oberhalb des Durchschnittseinkommens aller Bürger und anderer Berufsgruppen<br />

liegen“.<br />

An den Zahlen selbst gibt es offenbar nichts zu kritisieren. Sie stammen aus dem<br />

Hause der KBV und dem Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung und beziehen<br />

sich auf Durchschnittswerte zum Praxisüberschuss der Ärzte einschließlich<br />

Einnahmen aus der Privatpraxis vor Steuern.<br />

„Entscheidend ist, was nach Abzug sämtlicher Kosten in den Praxen übrig bleibt“, so<br />

Strahl und verweist auf die Tatsache, dass es sich hier um Durchschnittswerte handele.<br />

Die KBV habe dazu „Monatsnettowerte“ nach Abzug von Steuern ermittelt. Bei<br />

rund 100.000 Praxen in Deutschland könne eine Drittelung vorgenommen werden:<br />

Ein unteres Drittel mit monatlichen Nettoeinkünften von 1.400 Euro, ein mittleres mit<br />

2.000 bis 3.500 und ein oberes mit 3.600 bis 8.000 Euro.


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07. Dezember 2006<br />

Nr. 99/2006 / Seite 12 von 16<br />

Das sind die vom BMG veröffentlichten Zahlen zur Einkommenssituation der Ärzte:<br />

Fachgruppe Alte Länder neue Länder<br />

In Tsd. Euro in Tsd. Euro<br />

Internisten 139 119<br />

Augenärzte 129 78<br />

Kinderärzte 114 76<br />

Orthopäden 113 82<br />

Frauenärzte 108 69<br />

HNO-Ärzte 108 65<br />

Urologen 98 75<br />

Allgemeinärzte 93 77<br />

Radiologen 90 84<br />

Nervenärzte 85 68<br />

Hautärzte 77 62<br />

Quelle: „Frankfurter Rundschau“ vom 6. Dezember 2006<br />

7. AOK: Panikmache durch ZDF-Sendung Frontal21<br />

Beim Bundesverband der AOK sieht man in der ZDF-Sendung Frontal21 eine Panikmache<br />

uninformierter Redakteurinnen und Redakteure. Zudem sei das Klischee bedient<br />

worden, gut verdienende Kassen-Funktionäre hätten versagt.<br />

Frontal21 (5.12.) hatte mit Hilfe des SPD-Gesundheitsexperten Prof. Karl Lauterbach<br />

behauptet, dass angesichts des „Schuldenberges“ der AOK und fehlender Milliarden<br />

für die Pensionen „ein Kassensterben gerade bei den AOKen“ vorauszusehen sei.<br />

Nach Ansicht von Lauterbach hätten die AOKen Rücklagen für die Pensionsansprüche<br />

ihrer Mitglieder bilden müssen.


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07. Dezember 2006<br />

Nr. 99/2006 / Seite 13 von 16<br />

Der Vorsitzende des Vorstandes der AOK Baden-Württemberg Dr. Rolf Hoberg verwies<br />

in der Sendung darauf, dass das AOK-System versucht habe, Mitglied im Pensionssicherungsverein<br />

zu werden. „Dieses ist uns durch Gericht verwehrt worden,<br />

weil wir nicht insolvenzfähig sind. Dies ist ein rechtliches Problem, das seit langem<br />

Bestand hat. Und von daher trifft uns in soweit kein Vorwurf, dass wir keine Rücklagen<br />

gebildet hätten. Sondern wir haben versucht, dieses zu tun, rechtlich ist uns dieses<br />

aber verwehrt."<br />

Wie AOK-Sprecher Udo Baske gegenüber dem <strong>Schütze</strong>-<strong>Brief</strong> erklärte, seien in der<br />

ZDF-Sendung das Problem der in der Gesundheitsreform vorgesehenen Insolvenzmöglichkeit<br />

für die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und deren Behandlung nach<br />

dem Handelsrecht miteinander vermengt worden. Man gehe davon aus, dass über<br />

die Bundesländer bei der Gesundheitsreform noch eine Änderung in der Frage des<br />

Insolvenzrechtes erfolge.<br />

Wenn die GKV-Kassen mit der Gesundheitsreform die Pensionsverpflichtungen in ihre<br />

Bilanzen aufnehmen müssten, dann wären viele GKV-Kassen mit dem Tag des Inkrafttretens<br />

des Gesetzes insolvent. Diese Situation könnte für die AOK insgesamt<br />

eine Gefahr darstellen, da einige AOKen vom Gesamtsystem der AOK aufgefangen<br />

werden müssten, da es sich um einen Haftungsverbund handelt. Das würde innerhalb<br />

der AOK zu Beitragserhöhungen führen.<br />

In der Politik spekuliert man ganz offensichtlich damit, dass durch das Insolvenzrecht<br />

die Zahl der GKV-Kassen deutlich reduziert werden könnten. Und das sei eine positive<br />

Entwicklung.<br />

8. Arzneimittel ohne Zuzahlung: Erfolgsmodell<br />

Die gesetzlichen Regelungen im Gesetz zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der<br />

Arzneimittelversorgung (AVWG) haben zu einer Welle von Preissenkungen im Pharmabereich<br />

geführt.


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07. Dezember 2006<br />

Nr. 99/2006 / Seite 14 von 16<br />

Nach dem AVWG entfällt die Zuzahlung der Patienten, sofern der Hersteller den Preis<br />

eines Produkts auf 30 % und mehr unterhalb des Festbetrags festgesetzt hat. Diese<br />

Regelung hat in der Praxis zu einem beachtlichen Druck auf die Preise im Generikamarkt<br />

geführt. Aktuell können Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen (GKV)<br />

insgesamt 6.766 Präparate ohne Zuzahlung erhalten – dies sind 511 mehr als noch<br />

zum Stichtag 1. November. Derzeit bieten 104 Hersteller zuzahlungsfreie Medikamente<br />

an, teilte der BKK-Bundesverband mit.<br />

Bei insgesamt 209 Wirkstoffgruppen haben die GKV-Kassen inzwischen unter Einhaltung<br />

der gesetzlichen Vorgaben die Voraussetzungen geschaffen, dass besonders<br />

günstige Arzneimittel von der gesetzlichen Zuzahlung befreit werden. Aktuell sind<br />

Präparate aus 149 dieser 209 Wirkstoffgruppen auf dem Markt, das entspricht 71 %<br />

des Potenzials. Bezogen auf diese Präparate haben die Hersteller bei 35 % ihrer Produkte<br />

die Preise so angepasst, dass sie ohne Zuzahlungen zu haben sind.<br />

9. Heilmittel: G-BA sieht sich durch Bundessozialgericht bestätigt<br />

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) sieht sich durch das Urteil des Bundessozialgerichts<br />

vom 29. November 2006 (B 6 KA 7/06 R) in seinem Recht bestätigt, „in<br />

Richtlinien die Verordnung von Heilmitteln verbindlich zu regeln“.<br />

Das Gericht habe bestätigt, dass die Richtlinien Vorrang vor Rahmenempfehlungen<br />

hätten. Dieser Vorrang der G-BA-Richtlinien vor Rahmenempfehlungen ergebe sich<br />

aus dem gesetzlichen Auftrag, durch Richtlinien das Wirtschaftlichkeitsgebot zu konkretisieren.<br />

„Auch die Wirtschaftlichkeit der Versorgung mit Heilmitteln kann nicht<br />

durch unverbindliche Rahmenempfehlungen, sondern nur durch verbindliche Richtlinien<br />

gewährleistet werden“, so der Vorsitzender des G-BA, Dr. Rainer Hess.<br />

Aus dem Urteil des Bundessozialgerichts ergebe sich, dass der G-BA in seiner Heilmittel-Richtlinie<br />

nicht nur einen Katalog verordnungsfähiger Heilmittel festzulegen habe.<br />

Darüber hinaus dürfe er auch Regelungen zum Inhalt der einzelnen Heilmittel ein-


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07. Dezember 2006<br />

Nr. 99/2006 / Seite 15 von 16<br />

schließlich Umfang und Häufigkeit ihrer Anwendung treffen. Die von den Spitzenverbänden<br />

der Heilmittelerbringer und der gesetzlichen Krankenversicherung vereinbarten<br />

Rahmenempfehlungen könnten insoweit nur ergänzende Bestimmungen vorsehen.<br />

Der Gestaltungsspielraum der Rahmenempfehlungs-Partner werde dadurch<br />

nicht gesetzwidrig eingeschränkt.<br />

Mit der Entscheidung des Bundessozialgerichts wurde die Revision der Bundesarbeitsgemeinschaft<br />

der Heilmittelverbände gegen ein Urteil des Sozialgerichts Köln<br />

vom 28. September 2005 zurückgewiesen (S 19 KA 38/03). In diesem Urteil war der<br />

Vorrang der Richtlinie des G-BA vor den Rahmenempfehlungen zur Heilmittelerbringung<br />

festgestellt worden. Bereits im Mai des Jahres hatte das Bundessozialgericht<br />

entschieden, dass die Richtlinie des G-BA zur häuslichen Krankenpflege Art und Umfang<br />

der verordnungsfähigen Pflegemaßnahmen regeln darf (31. Mai 2006 – B 6 KA<br />

69/04 R).<br />

10. Impfung gegen Krebs: TK übernimmt die Kosten<br />

Die Techniker Krankenkasse (TK) übernimmt als erste gesetzliche Krankenversicherung<br />

ab sofort die Kosten für die Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs für Mädchen<br />

und Frauen ab dem Alter vom 11. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.<br />

Auch bei andere gesetzliche Krankenkassen (GKV) gibt es Überlegungen, sich diesem<br />

Vorgehen anzuschließen. Jedes Jahr würden, so die TK, über 6.500 Frauen in<br />

Deutschland an Gebärmutterhalskrebs erkranken, für jede zweite verlaufe die Krankheit<br />

tödlich.<br />

Dabei gehöre diese Erkrankung zu den wenigen Krebsarten, deren Ursache man heute<br />

kenne. Er entsteht durch eine Infektion mit Humanen Papilloma Viren (HPV). Dieser<br />

HPV-Infektion könnte mit einer Impfung vorgebeugt werden.<br />

Bisher wurden die Kosten für die Impfung nicht von den GKV-Kassen übernommen.


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11. DocMorris: Erfolg vor dem Oberlandesgericht Saarbrücken<br />

Nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken, dass die Betriebserlaubnis<br />

für eine DocMorris-Niederlassung „nicht nichtig“ sei, hofft die niederländische<br />

Versandapotheke jetzt auch auf ein entsprechendes Urteil des Oberverwaltungsgerichtes.<br />

Trotz des Urteils bleibt die Filiale, über die künftig das Deutschlandgeschäft abgewickelt<br />

werden soll, vorerst noch geschlossen. Das Landgericht in Saarbrücken hatte<br />

am 8. August eine einstweilige Verfügung gegen die Eröffnung abgelehnt. Die Klägerin,<br />

eine benachbarte Apothekerin, war gegen dieses Urteil in Berufung gegangen.<br />

Wie DocMorris mitteilt, hätten die Richter keinen Grund erkennen können, der zur<br />

Aufhebung der Betriebserlaubnis führe.<br />

12. Personalie<br />

Der Verwaltungsrat des IKK-Bundesverbandes hat in seiner Sitzung am 6. Dezember<br />

2006 den Vorstandsvorsitzenden Rolf Stuppardt sowie den stellv. Vorstandsvorsitzenden<br />

Gernot Kiefer für eine weitere Amtsperiode beginnend ab 1. Januar. 2008<br />

bestätigt. Stuppardt und Kiefer bilden seit dem 1. Januar 1996 die hauptamtliche<br />

Führung des IKK-Bundesverbandes.<br />

Die beiden Verwaltungsratsvorsitzenden, Hans-Jürgen Müller und Rolf Wille, erklärten:<br />

„Wir freuen uns, auch weiterhin mit unseren beiden Vorständen zusammenarbeiten<br />

zu können. Gerade in Zeiten, in denen die Große Koalition das Selbstverwaltungsprinzip<br />

massiv einschränken will, ist es wichtig, Klarheit und Perspektive in Führungsfragen<br />

zu schaffen.“

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