© Schütze-Brief • Gesundheitspolitischer Info-Dienst
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<strong>©</strong> <strong>Schütze</strong>-<strong>Brief</strong> <strong>•</strong> <strong>Gesundheitspolitischer</strong> <strong>Info</strong>-<strong>Dienst</strong><br />
1. Gesundheitsreform: Tiefgreifende Unterschiede<br />
07. Dezember 2006<br />
Nr. 99/2006 / Seite 4 von 16<br />
Die Empfehlungen des Bundesratsausschusses für Gesundheit an das Plenum der<br />
Länderkammer zeigen, dass es im Grundsatz und im Detail der Gesundheitsreform<br />
noch tief greifende Unterschiede zwischen dem Bund und den Ländern gibt.<br />
In einem Positionspapier hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) schon<br />
einmal vorsorglich eine Bewertung zu verschiedenen Themen abgegeben. Die wichtigsten<br />
Punkte:<br />
<strong>•</strong> Das BMG lehnt die Beteiligung der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen)<br />
bzw. ihrer <strong>Dienst</strong>leistungsgesellschaften an der hausarztzentrierten Versorgung<br />
ab.<br />
<strong>•</strong> Für die Vergütungsvereinbarungen auf regionaler Ebene besteht das BMG auf<br />
verbindlichen Vorgaben der Bundesebene.<br />
<strong>•</strong> Das BMG besteht auf die Umstellung der Preisbildung im Pharmabereich auf<br />
Höchstpreise.<br />
<strong>•</strong> Die Möglichkeit kassenartenübergreifender Fusionen wird als ein unverzichtbares<br />
Element zur Weiterentwicklung der Organisation der gesetzlichen Krankenversicherung<br />
(GKV)bezeichnet.<br />
<strong>•</strong> Das BMG besteht auf dem Start der Regelungen zur Neuordnung der privaten<br />
Kranken Versicherungen (PKV) zum 1. Januar 2008.<br />
<strong>•</strong> Die beabsichtige Professionalisierung und Stärkung der Stringenz der Arbeit<br />
des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) kann nach Meinung des BMG<br />
durch die bloße Hauptamtlichkeit nur der unparteiischen Mitglieder nicht erreicht<br />
werden.<br />
In den Empfehlungen des Bundesratsausschusses für Gesundheit an das Plenum der<br />
Länderkammer finden sich einige Anträge, die zuvor im Unterausschuss des Bundesrates<br />
noch nicht beraten worden sind. Insgesamt zeigt sich, dass die Länderkammer<br />
Vorschläge einbringen wird, die weit über die bisher geplanten „Feinjustierungen“<br />
hinausgehen. In dem Empfehlungskatalog finden sich einige Punkte, mit denen be-<br />
S. 4