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© Schütze-Brief • Gesundheitspolitischer Info-Dienst

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<strong>©</strong> <strong>Schütze</strong>-<strong>Brief</strong> <strong>•</strong> <strong>Gesundheitspolitischer</strong> <strong>Info</strong>-<strong>Dienst</strong><br />

1. Gesundheitsreform: Tiefgreifende Unterschiede<br />

07. Dezember 2006<br />

Nr. 99/2006 / Seite 4 von 16<br />

Die Empfehlungen des Bundesratsausschusses für Gesundheit an das Plenum der<br />

Länderkammer zeigen, dass es im Grundsatz und im Detail der Gesundheitsreform<br />

noch tief greifende Unterschiede zwischen dem Bund und den Ländern gibt.<br />

In einem Positionspapier hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) schon<br />

einmal vorsorglich eine Bewertung zu verschiedenen Themen abgegeben. Die wichtigsten<br />

Punkte:<br />

<strong>•</strong> Das BMG lehnt die Beteiligung der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen)<br />

bzw. ihrer <strong>Dienst</strong>leistungsgesellschaften an der hausarztzentrierten Versorgung<br />

ab.<br />

<strong>•</strong> Für die Vergütungsvereinbarungen auf regionaler Ebene besteht das BMG auf<br />

verbindlichen Vorgaben der Bundesebene.<br />

<strong>•</strong> Das BMG besteht auf die Umstellung der Preisbildung im Pharmabereich auf<br />

Höchstpreise.<br />

<strong>•</strong> Die Möglichkeit kassenartenübergreifender Fusionen wird als ein unverzichtbares<br />

Element zur Weiterentwicklung der Organisation der gesetzlichen Krankenversicherung<br />

(GKV)bezeichnet.<br />

<strong>•</strong> Das BMG besteht auf dem Start der Regelungen zur Neuordnung der privaten<br />

Kranken Versicherungen (PKV) zum 1. Januar 2008.<br />

<strong>•</strong> Die beabsichtige Professionalisierung und Stärkung der Stringenz der Arbeit<br />

des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) kann nach Meinung des BMG<br />

durch die bloße Hauptamtlichkeit nur der unparteiischen Mitglieder nicht erreicht<br />

werden.<br />

In den Empfehlungen des Bundesratsausschusses für Gesundheit an das Plenum der<br />

Länderkammer finden sich einige Anträge, die zuvor im Unterausschuss des Bundesrates<br />

noch nicht beraten worden sind. Insgesamt zeigt sich, dass die Länderkammer<br />

Vorschläge einbringen wird, die weit über die bisher geplanten „Feinjustierungen“<br />

hinausgehen. In dem Empfehlungskatalog finden sich einige Punkte, mit denen be-<br />

S. 4

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