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© Schütze-Brief • Gesundheitspolitischer Info-Dienst

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<strong>©</strong> <strong>Schütze</strong>-<strong>Brief</strong> <strong>•</strong> <strong>Gesundheitspolitischer</strong> <strong>Info</strong>-<strong>Dienst</strong><br />

07. Dezember 2006<br />

Nr. 99/2006 / Seite 7 von 16<br />

Der Gesundheitsausschuss des Bundesrates hat sich mit einer deutlichen Mehrheit<br />

für eine gesetzliche Regelung ausgesprochen, wonach gesetzliche Krankenkassen<br />

(GKV) allein oder in Kooperation mit anderen GKV-Kassen entsprechende Verträge<br />

auch mit den KVen und deren <strong>Dienst</strong>leistungsgesellschaften abschließen können. Von<br />

besonderer Bedeutung ist auch der Vorschlag der Länder, wonach eine Abrechnung<br />

und Vergütung der hausarztzentrierten Versorgung durch die KVen auch dann möglich<br />

sein soll, wenn sie nicht unmittelbar als Vertragspartner tätig werden.<br />

4. Krankenhäuser: Sonder-Gesundheitsministerkonferenz im<br />

März 2007<br />

Nach Abschluss der Beratungen zur Gesundheitsreform will die Bundesregierung eine<br />

grundsätzliche Diskussion zur Krankenhausfinanzierung starten. Dies kündigte der<br />

Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit (BMG), Dr. Klaus Theo Schröder,<br />

an.<br />

Die Weichen zu einer Grundsatzdiskussion der Krankenhausfinanzierung wurden<br />

schon in den Eckpunkten zur Gesundheitsreform gestellt. Die Regierungskoalition<br />

hatte sich hier darauf verständigt, im Jahr 2007 im Rahmen einer Sonder-<br />

Gesundheitsministerkonferenz Vorschläge für die Gestaltung des ordnungspolitischen<br />

Rahmens im Anschluss an die im Jahr 2008 auslaufende Konvergenzphase zu erarbeiten.<br />

Dabei gehe es um Grundfragen, wie innerhalb eines zu definierenden Zeitraums<br />

der Umstieg von einer dualen zur monistischen Finanzierung durchgeführt<br />

werden könne.<br />

Die Sonder-Gesundheitsministerkonferenz wird sich mit vier Themenbereichen beschäftigen:<br />

1. Finanzierung der Betriebskosten,<br />

2. Finanzierung der Investitionskosten,<br />

3. Durchführung der Krankenhausplanung,<br />

4. Sicherstellungsauftrag für die stationäre Versorgung.

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