© Schütze-Brief • Gesundheitspolitischer Info-Dienst
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<strong>©</strong> <strong>Schütze</strong>-<strong>Brief</strong> <strong>•</strong> <strong>Gesundheitspolitischer</strong> <strong>Info</strong>-<strong>Dienst</strong><br />
07. Dezember 2006<br />
Nr. 99/2006 / Seite 7 von 16<br />
Der Gesundheitsausschuss des Bundesrates hat sich mit einer deutlichen Mehrheit<br />
für eine gesetzliche Regelung ausgesprochen, wonach gesetzliche Krankenkassen<br />
(GKV) allein oder in Kooperation mit anderen GKV-Kassen entsprechende Verträge<br />
auch mit den KVen und deren <strong>Dienst</strong>leistungsgesellschaften abschließen können. Von<br />
besonderer Bedeutung ist auch der Vorschlag der Länder, wonach eine Abrechnung<br />
und Vergütung der hausarztzentrierten Versorgung durch die KVen auch dann möglich<br />
sein soll, wenn sie nicht unmittelbar als Vertragspartner tätig werden.<br />
4. Krankenhäuser: Sonder-Gesundheitsministerkonferenz im<br />
März 2007<br />
Nach Abschluss der Beratungen zur Gesundheitsreform will die Bundesregierung eine<br />
grundsätzliche Diskussion zur Krankenhausfinanzierung starten. Dies kündigte der<br />
Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit (BMG), Dr. Klaus Theo Schröder,<br />
an.<br />
Die Weichen zu einer Grundsatzdiskussion der Krankenhausfinanzierung wurden<br />
schon in den Eckpunkten zur Gesundheitsreform gestellt. Die Regierungskoalition<br />
hatte sich hier darauf verständigt, im Jahr 2007 im Rahmen einer Sonder-<br />
Gesundheitsministerkonferenz Vorschläge für die Gestaltung des ordnungspolitischen<br />
Rahmens im Anschluss an die im Jahr 2008 auslaufende Konvergenzphase zu erarbeiten.<br />
Dabei gehe es um Grundfragen, wie innerhalb eines zu definierenden Zeitraums<br />
der Umstieg von einer dualen zur monistischen Finanzierung durchgeführt<br />
werden könne.<br />
Die Sonder-Gesundheitsministerkonferenz wird sich mit vier Themenbereichen beschäftigen:<br />
1. Finanzierung der Betriebskosten,<br />
2. Finanzierung der Investitionskosten,<br />
3. Durchführung der Krankenhausplanung,<br />
4. Sicherstellungsauftrag für die stationäre Versorgung.