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© Schütze-Brief • Gesundheitspolitischer Info-Dienst

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<strong>©</strong> <strong>Schütze</strong>-<strong>Brief</strong> <strong>•</strong> <strong>Gesundheitspolitischer</strong> <strong>Info</strong>-<strong>Dienst</strong><br />

07. Dezember 2006<br />

Nr. 99/2006 / Seite 11 von 16<br />

Trotz der Absage von Bundesärztekammer (BÄK), Hartmannbund und NAV-Virchow-<br />

Bund fand das Treffen statt. Nach Ansicht von Staatssekretärin Marion Caspers-Merk<br />

kommt der Abbau überflüssiger Bürokratie in Arztpraxen gut voran. So seien zahlreiche<br />

verzichtbarer Formulare abgeschafft worden. Gleichzeitig habe die Akzeptanz für<br />

die elektronische Vermittlung von Daten zugenommen. Alterdings sei der Dokumentationsaufwand<br />

in einigen Bereichen noch zu hoch.<br />

Der Streit zwischen dem BMG und den Ärzten wird durch die Veröffentlichung von<br />

„Daten und Fakten“ zur wirtschaftlichen Situation der niedergelassenen Ärzte angeheizt.<br />

„Die Zahlen sind nicht falsch, sie geben aber nicht die ganze Wahrheit wieder“,<br />

so der Sprecher der KBV, Dr. Roland Stahl. Gegenüber der „Frankfurter Rundschau“<br />

(6.12.). Das BMG hatte die Zahlen mit dem Hinweis kommentiert, dass die Ärzte<br />

selbst in Regionen mit Überversorgung immer noch Einkünfte erzielen würden, die<br />

„deutlich oberhalb des Durchschnittseinkommens aller Bürger und anderer Berufsgruppen<br />

liegen“.<br />

An den Zahlen selbst gibt es offenbar nichts zu kritisieren. Sie stammen aus dem<br />

Hause der KBV und dem Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung und beziehen<br />

sich auf Durchschnittswerte zum Praxisüberschuss der Ärzte einschließlich<br />

Einnahmen aus der Privatpraxis vor Steuern.<br />

„Entscheidend ist, was nach Abzug sämtlicher Kosten in den Praxen übrig bleibt“, so<br />

Strahl und verweist auf die Tatsache, dass es sich hier um Durchschnittswerte handele.<br />

Die KBV habe dazu „Monatsnettowerte“ nach Abzug von Steuern ermittelt. Bei<br />

rund 100.000 Praxen in Deutschland könne eine Drittelung vorgenommen werden:<br />

Ein unteres Drittel mit monatlichen Nettoeinkünften von 1.400 Euro, ein mittleres mit<br />

2.000 bis 3.500 und ein oberes mit 3.600 bis 8.000 Euro.

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