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© Schütze-Brief • Gesundheitspolitischer Info-Dienst

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<strong>©</strong> <strong>Schütze</strong>-<strong>Brief</strong> <strong>•</strong> <strong>Gesundheitspolitischer</strong> <strong>Info</strong>-<strong>Dienst</strong><br />

07. Dezember 2006<br />

Nr. 99/2006 / Seite 5 von 16<br />

sonders umstrittene Punkte des Gesetzentwurfs der Bundesregierung geändert werden<br />

sollen. Von besonderem Interesse sind hier Änderungsvorschläge auf dem Felde<br />

der Preisbildung im Pharmabereich, die Kürzung der Vergütungen im Rettungsdienst<br />

und der Verzicht auf die Kürzung der Krankenhausbudgets.<br />

Die parlamentarischen Beratungen des Gesetzentwurfs finden jetzt im Gesundheitsausschuss<br />

des Bundestages statt. Es bleibt abzuwarten, welche Änderungsvorschläge<br />

der Länder schon jetzt aufgegriffen werden und inwieweit sich die Abgeordneten die<br />

Meinungsbildung im BMG zu Eigen machen.<br />

Im Hinblick auf den vorgesehenen Starttermin für die Gesamtreform am 1. April 2007<br />

ist die Regierungskoalition daran interessiert, ein Vermittlungsverfahren zwischen<br />

Bundestag und Bundesrat zu verhindern.<br />

2. GKV-Finanzen: Bundesrechnungshof will kontrollieren<br />

Der Bundesrechnungshof unternimmt einen erneuten Versuch, auch die Einnahmen<br />

und Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) prüfen zu dürfen. Er begründet<br />

dies damit, dass in den kommenden Jahren immer höhere Zuschüsse des Bundes an<br />

die GKV-Kassen gezahlt würden.<br />

Der Bundesrechnungshof leitet daraus das Recht ab, so heißt in einem Schreiben,<br />

„die gesamte Haushalts- und Wirtschaftsführung der Krankenkassen sowie ihrer Verbände<br />

und Arbeitsgemeinschaften zu prüfen“. Das Bundesministerium für Gesundheit<br />

(BMG) und die GKV-Kassen lehnen eine umfassende Prüfung des gesamten Ausgabenvolumens<br />

von rund 150 Mrd. Euro jährlich ab. Nach Ansicht des BMG sollte nur<br />

die Verwendung der Bundeszuschüsse geprüft werden.<br />

Der Bundesrechnungshof fordert, das recht zur Prüfung im Rahmen der Gesundheitsreform<br />

gesetzlich zu regeln. Unterstützung erhält er dabei vom Vorsitzenden des<br />

Haushaltsausschusses, Otto Fricke (FDP). Er habe, so Fricke, für die Haltung des

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