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07. Dezember 2006<br />
Nr. 99/2006 / Seite 5 von 16<br />
sonders umstrittene Punkte des Gesetzentwurfs der Bundesregierung geändert werden<br />
sollen. Von besonderem Interesse sind hier Änderungsvorschläge auf dem Felde<br />
der Preisbildung im Pharmabereich, die Kürzung der Vergütungen im Rettungsdienst<br />
und der Verzicht auf die Kürzung der Krankenhausbudgets.<br />
Die parlamentarischen Beratungen des Gesetzentwurfs finden jetzt im Gesundheitsausschuss<br />
des Bundestages statt. Es bleibt abzuwarten, welche Änderungsvorschläge<br />
der Länder schon jetzt aufgegriffen werden und inwieweit sich die Abgeordneten die<br />
Meinungsbildung im BMG zu Eigen machen.<br />
Im Hinblick auf den vorgesehenen Starttermin für die Gesamtreform am 1. April 2007<br />
ist die Regierungskoalition daran interessiert, ein Vermittlungsverfahren zwischen<br />
Bundestag und Bundesrat zu verhindern.<br />
2. GKV-Finanzen: Bundesrechnungshof will kontrollieren<br />
Der Bundesrechnungshof unternimmt einen erneuten Versuch, auch die Einnahmen<br />
und Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) prüfen zu dürfen. Er begründet<br />
dies damit, dass in den kommenden Jahren immer höhere Zuschüsse des Bundes an<br />
die GKV-Kassen gezahlt würden.<br />
Der Bundesrechnungshof leitet daraus das Recht ab, so heißt in einem Schreiben,<br />
„die gesamte Haushalts- und Wirtschaftsführung der Krankenkassen sowie ihrer Verbände<br />
und Arbeitsgemeinschaften zu prüfen“. Das Bundesministerium für Gesundheit<br />
(BMG) und die GKV-Kassen lehnen eine umfassende Prüfung des gesamten Ausgabenvolumens<br />
von rund 150 Mrd. Euro jährlich ab. Nach Ansicht des BMG sollte nur<br />
die Verwendung der Bundeszuschüsse geprüft werden.<br />
Der Bundesrechnungshof fordert, das recht zur Prüfung im Rahmen der Gesundheitsreform<br />
gesetzlich zu regeln. Unterstützung erhält er dabei vom Vorsitzenden des<br />
Haushaltsausschusses, Otto Fricke (FDP). Er habe, so Fricke, für die Haltung des