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07. Dezember 2006<br />
Nr. 99/2006 / Seite 15 von 16<br />
schließlich Umfang und Häufigkeit ihrer Anwendung treffen. Die von den Spitzenverbänden<br />
der Heilmittelerbringer und der gesetzlichen Krankenversicherung vereinbarten<br />
Rahmenempfehlungen könnten insoweit nur ergänzende Bestimmungen vorsehen.<br />
Der Gestaltungsspielraum der Rahmenempfehlungs-Partner werde dadurch<br />
nicht gesetzwidrig eingeschränkt.<br />
Mit der Entscheidung des Bundessozialgerichts wurde die Revision der Bundesarbeitsgemeinschaft<br />
der Heilmittelverbände gegen ein Urteil des Sozialgerichts Köln<br />
vom 28. September 2005 zurückgewiesen (S 19 KA 38/03). In diesem Urteil war der<br />
Vorrang der Richtlinie des G-BA vor den Rahmenempfehlungen zur Heilmittelerbringung<br />
festgestellt worden. Bereits im Mai des Jahres hatte das Bundessozialgericht<br />
entschieden, dass die Richtlinie des G-BA zur häuslichen Krankenpflege Art und Umfang<br />
der verordnungsfähigen Pflegemaßnahmen regeln darf (31. Mai 2006 – B 6 KA<br />
69/04 R).<br />
10. Impfung gegen Krebs: TK übernimmt die Kosten<br />
Die Techniker Krankenkasse (TK) übernimmt als erste gesetzliche Krankenversicherung<br />
ab sofort die Kosten für die Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs für Mädchen<br />
und Frauen ab dem Alter vom 11. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.<br />
Auch bei andere gesetzliche Krankenkassen (GKV) gibt es Überlegungen, sich diesem<br />
Vorgehen anzuschließen. Jedes Jahr würden, so die TK, über 6.500 Frauen in<br />
Deutschland an Gebärmutterhalskrebs erkranken, für jede zweite verlaufe die Krankheit<br />
tödlich.<br />
Dabei gehöre diese Erkrankung zu den wenigen Krebsarten, deren Ursache man heute<br />
kenne. Er entsteht durch eine Infektion mit Humanen Papilloma Viren (HPV). Dieser<br />
HPV-Infektion könnte mit einer Impfung vorgebeugt werden.<br />
Bisher wurden die Kosten für die Impfung nicht von den GKV-Kassen übernommen.