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MUSTER! - juragent.de

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<strong>juragent</strong><br />

FINANZIERUNG VON<br />

GERICHTSPROZESSEN


DRITTE JURAGENT GMBH & CO.<br />

PROZESSKOSTENFONDS<br />

KOMMANDITGESELLSCHAFT


VERANTWORTLICHKEIT FÜR DEN PROSPEKT UND WAGNISHINWEIS<br />

Rechtliche Absicherungen <strong>de</strong>s Herausgebers<br />

Beteiligungshinweis<br />

Dieser Beteiligungsprospekt eröffnet Ihnen das Angebot einer unternehmerischen Fonds-Beteiligung an <strong>de</strong>r Dritte Juragent<br />

GmbH & Co. Prozesskostenfonds KG (Fondsgesellschaft) mit guten Gewinnchancen, aber auch mit entsprechen<strong>de</strong>n Risiken. Je<strong>de</strong><br />

unternehmerische Tätigkeit stellt ein Wagnis dar und unterliegt betrieblichen wie auch marktbedingten Schwankungen. Dies<br />

gilt in gleichem Maß auch für eine unternehmerische Beteiligung; sie ist stets eine Risikoanlage. Somit kann im Ausnahmefall<br />

auch ein Totalverlust <strong>de</strong>s eingesetzten Kapitals eines Anlegers nicht ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n. Einen <strong>de</strong>rartigen Verlust sollte <strong>de</strong>r<br />

Kapitalanleger vor <strong>de</strong>m Hintergrund seiner eigenen Vermögensverhältnisse und Anlageziele be<strong>de</strong>nken und wirtschaftlich verkraften<br />

können.<br />

Die Anlegergel<strong>de</strong>r wer<strong>de</strong>n nicht in ein einzelnes, vorher bestimmtes Projekt bzw. in einen Gerichtsprozess investiert, son<strong>de</strong>rn<br />

für die unternehmerische Tätigkeit im Rahmen <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages bestimmten operativen Geschäften <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

für die Prüfung und gegebenenfalls Finanzierung von Rechtsstreitigkeiten mit einem Gesamtstreitwertvolumen von ca. 300 Mio.<br />

Euro verwen<strong>de</strong>t. Die Beteiligung an <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft ist nicht mün<strong>de</strong>lsicher. Die unternehmerischen Beteiligungsgel<strong>de</strong>r<br />

unterliegen keiner geson<strong>de</strong>rten staatlichen Aufsicht, so dass es sich in erster Linie um eine Vertrauensinvestition <strong>de</strong>s Anlegers<br />

mit guten Chancen, aber auch allen unternehmerischen Risiken han<strong>de</strong>lt (siehe ausführliche Risikobelehrung im weiteren<br />

Prospektteil).<br />

Da die Prospektverantwortlichen in diesem Prospekt und auch die eingeschalteten Finanzvermittler nicht automatisch auf alle<br />

<strong>de</strong>n zukünftigen Kommanditisten interessieren<strong>de</strong>n Detailpunkte eingehen können, da sie diese nicht kennen, wer<strong>de</strong>n die<br />

Verantwortlichen <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft dafür Sorge tragen, dass auf schriftliche Anfragen <strong>de</strong>r Interessenten diesen entsprechen<strong>de</strong><br />

Erläuterungen zugehen, soweit vereinbar mit jenen <strong>de</strong>n Geschäftszweck bedingen<strong>de</strong>n Geheimhaltungs- bzw. Verschwiegenheitsklauseln<br />

<strong>de</strong>r Verträge <strong>de</strong>r Gesellschaft.<br />

Grundsätze ordnungsgemäßer Beurteilung von Prospekten<br />

über öffentlich angebotene Kapitalanlagen (IDW S 4)<br />

Die Prüfung dieses Prospektes wird entsprechend <strong>de</strong>r Grundsätze ordnungsgemäßer Beurteilung von Prospekten über öffentlich<br />

angebotene Kapitalanlagen <strong>de</strong>s Institutes <strong>de</strong>r Wirtschaftsprüfer (IDW S 4, Stand 1.9.2000) durch einen unabhängigen<br />

Wirtschaftsprüfer vorgenommen. Der Prüfungsbericht (Fertigstellung Februar 2005) wird je<strong>de</strong>m ernsthaften Interessenten auf<br />

schriftliche Anfrage zur Verfügung gestellt.<br />

Verantwortlichkeit für <strong>de</strong>n Prospektinhalt<br />

Für <strong>de</strong>n Inhalt <strong>de</strong>s Verkaufsprospektes zeichnet die Juragent Verwaltungs GmbH, vertreten durch ihre Geschäftsführer Mirko<br />

Heinen und Heinz Stöppel, verantwortlich.<br />

Herr Mirko Heinen und Herr Heinz Stöppel erklären, dass ihres Wissens die Angaben richtig und keine wesentlichen Umstän<strong>de</strong><br />

ausgelassen sind.<br />

Berlin, am 1. Dezember 2004<br />

Mirko Heinen Heinz Stöppel<br />

Geschäftsführer Geschäftsführer<br />

Juragent Verwaltungs GmbH Juragent Verwaltungs GmbH<br />

IMPRESSUM:<br />

Herausgeber: Dritte Juragent GmbH & Co. Prozesskostenfonds KG, Joachimstaler Straße 10-12, D-10719 Berlin,<br />

Tel.: +49 (0) 30 - 88 92 380, Fax: +49 (0) 30 - 88 92 38 88, E-Mail: info@<strong>juragent</strong>.<strong>de</strong>, URL: www.prozesskostenfonds.<strong>de</strong> sowie www.<strong>juragent</strong>.<strong>de</strong><br />

Gestaltung/Layout/Grafik: Caleïdon GmbH, Ferdinand-Lassalle-Straße 15, D-04109 Leipzig,<br />

Tel.: +49 (0) 1 78 - 2 11111 3, Fax: +49 (0) 3 41 - 2 1111 74, E-Mail: info@caleidon.<strong>de</strong>, URL: www.caleidon.<strong>de</strong><br />

Postproduktion/Druck/Verarbeitung: Decker Offset Druck GmbH, Glaserstraße 2-4, D-04442 Zwenkau,<br />

Tel.: +49 (0) 3 42 03 - 5 89 - 0, Fax: +49 (0) 3 42 03 - 5 89 - 20, E-Mail: info@<strong>de</strong>cker-offset-druck.<strong>de</strong>, URL: www.<strong>de</strong>cker-offset-druck.<strong>de</strong><br />

Dieser Verkaufsprospekt und alle darin enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Mit Ausnahme <strong>de</strong>r gesetzlich zugelassenen<br />

Fälle ist eine Verwertung ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung durch die Juragent Verwaltungs GmbH nicht statthaft.<br />

© Juragent AG, Berlin 2004 - V2.0.4


INHALTSVERZEICHNIS<br />

IHR WEGWEISER<br />

DURCH DIESEN PROSPEKT<br />

VERANTWORTLICHKEIT UND WAGNISHINWEIS 04<br />

IMPRESSUM 04<br />

INHALTSVERZEICHNIS 05<br />

VORWORT 06<br />

DAS ANGEBOT IM ÜBERBLICK 08<br />

DAS KONZEPT 09<br />

CHANCEN UND RISIKEN 17<br />

GESCHÄFTSGANG UND AUSSICHTEN 19<br />

PRINZIPIEN DER FINANZPLANUNG 24<br />

PORTFOLIO-MANAGEMENT 29<br />

KONZEPTION UND STRUKTUR 31<br />

DIENSTLEISTUNGS- UND BERATUNGSVERTRÄGE 31<br />

RECHTLICHE UND GESELLSCHAFTLICHE INHALTE 34<br />

STEUERLICHE GRUNDLAGEN 39<br />

MITUNTERNEHMER/BEIRAT 40<br />

HINWEISE ZUR ZEICHNUNG 45<br />

GESELLSCHAFTSVERTRAG 46<br />

TREUHANDVERTRAG 62<br />

HANDELSREGISTERVOLLMACHT 70<br />

AUSSCHÜTTUNGSGARANTIEVERTRAG 71<br />

GESCHÄFTSBESORGUNGSVERTRAG 73<br />

MITTELVERWENDUNGSKONTROLLVERTRAG 77<br />

STUNDUNGSVEREINBARUNG 81<br />

EIGENE NOTIZEN 82<br />

<strong>MUSTER</strong> DER BEITRITTSERKLÄRUNG 83<br />

05<br />

IMPRESSUM/WAGNISHINW.<br />

INHALTSVERZEICHNIS<br />

VORWORT<br />

ANGEBOT IM ÜBERBLICK<br />

KONZEPT<br />

CHANCEN & RISIKEN<br />

GESCHÄFTSGANG & AUSS.<br />

PRINZIPIEN FINANZPLAN.<br />

PORTFOLIO-MANAGEMENT<br />

KONZEPTION & STRUKTUR<br />

STEUERL. GRUNDLAGEN<br />

HINWEISE ZUR ZEICHNUNG<br />

GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />

TREUHANDVERTRAG<br />

HANDELSREGISTERVOLLM.<br />

AUSSCHÜTTUNGSGAR.VERTR.<br />

GESCHÄFTSBES.VERTR.<br />

MITTELVERW.KONTR.VERTR.<br />

STUNDUNGSVEREINBARUNG<br />

EIGENE NOTIZEN<br />

BEITRITTSERKLÄRUNG


06<br />

IMPRESSUM/WAGNISHINW.<br />

INHALTSVERZEICHNIS<br />

VORWORT<br />

ANGEBOT IM ÜBERBLICK<br />

KONZEPT<br />

CHANCEN & RISIKEN<br />

GESCHÄFTSGANG & AUSS.<br />

PRINZIPIEN FINANZPLAN.<br />

PORTFOLIO-MANAGEMENT<br />

KONZEPTION & STRUKTUR<br />

STEUERL. GRUNDLAGEN<br />

HINWEISE ZUR ZEICHNUNG<br />

GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />

TREUHANDVERTRAG<br />

HANDELSREGISTERVOLLM.<br />

AUSSCHÜTTUNGSGAR.VERTR.<br />

GESCHÄFTSBES.VERTR.<br />

MITTELVERW.KONTR.VERTR.<br />

STUNDUNGSVEREINBARUNG<br />

EIGENE NOTIZEN<br />

BEITRITTSERKLÄRUNG<br />

VORWORT<br />

BEGRÜSSUNG DURCH<br />

DIE GESCHÄFTSFÜHRER<br />

Sehr geehrte Anlegerin, sehr geehrter Anleger<br />

Nach <strong>de</strong>r erfolgreichen und vorzeitigen Vollplatzierung <strong>de</strong>s Prozesskostenfonds II (PKF II)<br />

En<strong>de</strong> November 2004, freuen wir uns, Ihnen das Folgemo<strong>de</strong>ll PKF III offerieren zu können.<br />

Wie<strong>de</strong>r heißt es Prozente von Justitia. Denn erneut sind wir angetreten, um einen<br />

weiteren, noch be<strong>de</strong>utsameren Teil <strong>de</strong>s prospektiven Marktvolumens zu bedienen, also<br />

<strong>de</strong>m berechtigten Anspruchsinhaber seine Klagen zu finanzieren und daraus – durch die<br />

Beteiligung am Prozesserlös für Juragent – Gewinne zu erwirtschaften.<br />

Inzwischen wer<strong>de</strong>n unter <strong>de</strong>m Dach Juragent Streitwert- bzw. For<strong>de</strong>rungsvolumina von<br />

nahezu 280 Mio. Euro betreut. Legt man die Erlösbeteiligung von in <strong>de</strong>r Regel 30% zugrun<strong>de</strong>,<br />

spricht das für die außeror<strong>de</strong>ntliche Attraktivität <strong>de</strong>s Geschäftsmo<strong>de</strong>lls.<br />

Auf <strong>de</strong>n nachstehen<strong>de</strong>n Seiten dieses Prospektes wer<strong>de</strong>n wir Sie über die Chancen und<br />

auch Risiken <strong>de</strong>r Geschäftsbranche Finanzierung von Gerichtsprozessen informieren. Wir<br />

haben hierbei insbeson<strong>de</strong>re auf die Erfahrungen <strong>de</strong>r Juragent AG, <strong>de</strong>r Initiatorin und Geschäftsbesorgungsgesellschaft<br />

für <strong>de</strong>n Fonds, zurückgreifen können, <strong>de</strong>nn sie betreibt<br />

Prozessfinanzierung in Deutschland und Europa seit Jahren.<br />

Bestimmt wer<strong>de</strong>n Sie erkennen, welche attraktiven Möglichkeiten die Finanzierung von<br />

Gerichtsprozessen, auch die spezifische Art wie wir sie praktizieren, für Sie als Anleger<br />

bietet und weshalb planmäßige Renditen von kumuliert ca. 74% o<strong>de</strong>r mehr in nur fünf<br />

Jahren realistisch sein können.<br />

Wesentlich hierbei ist das exakt aufeinan<strong>de</strong>r abgestimmte, über <strong>de</strong>n Verlauf <strong>de</strong>r letzten<br />

fünf Jahre stets weiter entwickelte Zusammenwirken <strong>de</strong>r verschie<strong>de</strong>nen Bereiche, die die<br />

Finanzierung von Gerichtsprozessen ermöglichen. Prozessbeschaffung, Kapitalisierung,<br />

Prüfungsproze<strong>de</strong>re, Prozessbegleitung o<strong>de</strong>r die Finanzkontrolle sind hier nur einige und<br />

für an<strong>de</strong>re Fragmente stellvertreten<strong>de</strong> Beispiele.<br />

Doch worauf begrün<strong>de</strong>t sich unsere Dienstleistung, welche Situation fin<strong>de</strong>n<br />

wir hierzulan<strong>de</strong> vor?<br />

Wer zu seinem Recht kommen will, <strong>de</strong>r muss die Mittel haben, es durchzusetzen. Oftmals<br />

haben jedoch Inhaber berechtigter Ansprüche das Nachsehen und mögliche Klagen<br />

wer<strong>de</strong>n gar nicht erst geführt. Ungezählte Verfahren fin<strong>de</strong>n nicht statt, weil potenziellen<br />

Klägern das Geld fehlt, um möglicherweise langjährige Prozesse zu riskieren. Daher summieren<br />

sich Streitwerte aus nicht realisierten For<strong>de</strong>rungen Jahr für Jahr auf mehrere Milliar<strong>de</strong>n<br />

Euro. Letztlich verzichten viele Anspruchsinhaber auf das Klagen – und damit auf<br />

ihr gutes Recht.<br />

Zu<strong>de</strong>m haben sich die Prozesskosten in Deutschland um bis zu 27% gegenüber <strong>de</strong>m<br />

Vorjahr erhöht; eine Last, die viele Unternehmen, gera<strong>de</strong> mittelständische, nicht mehr<br />

imstan<strong>de</strong> sind, zu schultern. Damit dürfte sich <strong>de</strong>r Markt für vakante Prozesse noch erhöhen.<br />

Ein Grund, weshalb das Han<strong>de</strong>lsblatt im April 2004 schrieb: „Für Prozessfinanzierer<br />

brechen Gol<strong>de</strong>ne Zeiten an“. Dieser Auffassung schließen wir uns gern an.<br />

Juragent hat sich verpflichtet, mit <strong>de</strong>r Finanzierung von Gerichtsprozessen Abhilfe zu<br />

schaffen. Dabei gilt es in Vorleistung zu gehen, wenn es heißt, Gerichts-, Anwalts- o<strong>de</strong>r<br />

Gutachterkosten zu bezahlen. Im Gegenzug erhält Juragent in <strong>de</strong>r Regel 30% vom Prozesserlös.


Mirko Heinen<br />

Geschäftsführer<br />

Dritte Juragent GmbH & Co.<br />

Prozesskostenfonds KG<br />

Vorstandsvorsitzen<strong>de</strong>r<br />

Juragent AG<br />

VORWORT<br />

BEGRÜSSUNG DURCH<br />

DIE GESCHÄFTSFÜHRER<br />

Der Profit steht <strong>de</strong>mnach im Vor<strong>de</strong>rgrund und so ist es selbstverständlich unser Bestreben,<br />

möglichst viele Prozesse mit realistischen Gewinnchancen zu finanzieren; unser ausgefeiltes<br />

Controlling in juristischer und wirtschaftlicher Hinsicht hilft uns hier, die Spreu<br />

vom Weizen zu trennen.<br />

Wir la<strong>de</strong>n Sie herzlich ein, die Pläne und Ziele <strong>de</strong>s PKF III, firmierend unter Dritte Juragent<br />

GmbH & Co. Prozesskostenfonds KG, mit diesem Prospekt kennen zu lernen. Es<br />

wür<strong>de</strong> uns freuen, wenn Sie sich nach <strong>de</strong>ssen Durchsicht mit einer Kapitalanlage an unserem<br />

Fonds beteiligen. Seien Sie dabei, wenn es heißt, Prozessfinanzierung als Dienstleistung<br />

dauerhaft zu etablieren und partizipieren Sie an diesem enormen Markt.<br />

Heinz Stöppel<br />

Geschäftsführer<br />

Dritte Juragent GmbH & Co.<br />

Prozesskostenfonds KG<br />

Vorstand<br />

Juragent AG<br />

ehem. Vorstand<br />

Alte Leipziger Versicherung AG<br />

07<br />

IMPRESSUM/WAGNISHINW.<br />

INHALTSVERZEICHNIS<br />

VORWORT<br />

ANGEBOT IM ÜBERBLICK<br />

KONZEPT<br />

CHANCEN & RISIKEN<br />

GESCHÄFTSGANG & AUSS.<br />

PRINZIPIEN FINANZPLAN.<br />

PORTFOLIO-MANAGEMENT<br />

KONZEPTION & STRUKTUR<br />

STEUERL. GRUNDLAGEN<br />

HINWEISE ZUR ZEICHNUNG<br />

GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />

TREUHANDVERTRAG<br />

HANDELSREGISTERVOLLM.<br />

AUSSCHÜTTUNGSGAR.VERTR.<br />

GESCHÄFTSBES.VERTR.<br />

MITTELVERW.KONTR.VERTR.<br />

STUNDUNGSVEREINBARUNG<br />

EIGENE NOTIZEN<br />

BEITRITTSERKLÄRUNG


08<br />

IMPRESSUM/WAGNISHINW.<br />

INHALTSVERZEICHNIS<br />

VORWORT<br />

ANGEBOT IM ÜBERBLICK<br />

KONZEPT<br />

CHANCEN & RISIKEN<br />

GESCHÄFTSGANG & AUSS.<br />

PRINZIPIEN FINANZPLAN.<br />

PORTFOLIO-MANAGEMENT<br />

KONZEPTION & STRUKTUR<br />

STEUERL. GRUNDLAGEN<br />

HINWEISE ZUR ZEICHNUNG<br />

GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />

TREUHANDVERTRAG<br />

HANDELSREGISTERVOLLM.<br />

AUSSCHÜTTUNGSGAR.VERTR.<br />

GESCHÄFTSBES.VERTR.<br />

MITTELVERW.KONTR.VERTR.<br />

STUNDUNGSVEREINBARUNG<br />

EIGENE NOTIZEN<br />

BEITRITTSERKLÄRUNG<br />

DAS ANGEBOT IM ÜBERBLICK<br />

GEGENSTAND DES<br />

PROSPEKTES<br />

Gegenstand <strong>de</strong>s Angebotes dieses Verkaufsprospektes ist die Errichtung eines Publikumsfonds<br />

mit einem Gesellschaftskapital von bis zu 30 Mio. Euro. Mit diesen Mitteln sollen<br />

ca. 40 Gerichtsprozesse, wenn möglich auch außergerichtliche Verfahren, mit einem Gesamtstreitwertvolumen<br />

von ca. 300 Mio. Euro zur Geltendmachung finanzieller o<strong>de</strong>r<br />

geldwerter Ansprüche finanziert wer<strong>de</strong>n. Gemäß <strong>de</strong>n Prozessfinanzierungsverträgen, die<br />

Juragent mit <strong>de</strong>n Anspruchsinhabern schließt, beträgt die Beteiligung nach Abzug <strong>de</strong>r<br />

verauslagten Kosten in <strong>de</strong>r Regel 30% am Prozesserlös. Damit schaffen wir für <strong>de</strong>n Anleger<br />

die Möglichkeit einer unmittelbaren Beteiligung an <strong>de</strong>r Finanzierung von Gerichtsprozessen<br />

– mit <strong>de</strong>m Ziel, überdurchschnittliche Gewinne zu erzielen.<br />

Einsichtnahme in die Unterlagen<br />

Die in diesem Prospekt genannten Unterlagen, welche die Gesellschaft Dritte Juragent<br />

GmbH & Co. Prozesskostenfonds KG betreffen, können von ernsthaft interessierten Anlegern<br />

nach vorheriger Absprache mit <strong>de</strong>m Unternehmen während <strong>de</strong>r üblichen Geschäftszeiten<br />

eingesehen wer<strong>de</strong>n.<br />

Zielplanungen<br />

Dieser Prospekt enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen zur Entwicklung <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft,<br />

die mit unternehmerischen Unsicherheiten und Risiken verbun<strong>de</strong>n sein können<br />

bzw. sind. Die tatsächlichen Ergebnisse <strong>de</strong>r Gesellschaft können aufgrund <strong>de</strong>r in diesem<br />

Verkaufsprospekt vor allem unter „Risiken“ (Seite 17 f.) beschriebenen Faktoren nicht<br />

unerheblich von <strong>de</strong>n Zielvorstellungen abweichen.<br />

Investitionsvolumen<br />

Das geplante Investitionsvolumen <strong>de</strong>s Fonds beträgt 30 Mio. Euro zzgl. 5% Agio als Aufwendungszuschuss.<br />

Sämtliche Dienstleistungs- und Nebenkosten sind in <strong>de</strong>m Betrag bereits<br />

enthalten. Die Investition wird ausschließlich durch Eigenkapital finanziert. Eine Innenfinanzierung<br />

<strong>de</strong>r Fonds-KG bzw. eine Darlehens- o<strong>de</strong>r Kreditfinanzierung ist nicht vorgesehen.<br />

Die Verwendung <strong>de</strong>r Mittel ist im Einzelnen <strong>de</strong>m Investitionsplan zu entnehmen.<br />

Emissionszweck<br />

Die Dritte Juragent GmbH & Co. Prozesskostenfonds KG stellt Kapital zur Finanzierung<br />

von Gerichtsprozessen und <strong>de</strong>n damit verbun<strong>de</strong>nen Kosten zur Verfügung. Die Emissionshöhe<br />

wird durch das voraussichtliche Marktpotenzial gerechtfertigt, was durch Finanzierungsanfragen<br />

belegt ist.<br />

Rechtliche Struktur<br />

Bei <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft han<strong>de</strong>lt es sich um folgen<strong>de</strong> Kommanditgesellschaft:<br />

Dritte Juragent GmbH & Co. Prozesskostenfonds Kommanditgesellschaft,<br />

welche im Han<strong>de</strong>lsregister <strong>de</strong>s Amtsgerichts Berlin unter <strong>de</strong>r Nummer 35788 eingetragen<br />

ist. Hinsichtlich <strong>de</strong>r Einzelheiten wird auf <strong>de</strong>n rechtlichen Teil dieses Prospekts sowie auf<br />

<strong>de</strong>n im vollen Wortlaut im Prospekt abgedruckten Gesellschaftsvertrag verwiesen.<br />

Wesentlich ist zu<strong>de</strong>m die Verknüpfung zur Fondsinitiatorin, <strong>de</strong>r Juragent AG,<br />

die nach <strong>de</strong>n Regeln <strong>de</strong>s Geschäftsbesorgungsvertrages das operative Geschäft<br />

durchführt. Deshalb soll in diesem Prospekt auch ausführlich über die<br />

Juragent AG berichtet wer<strong>de</strong>n. Diese ist weiterhin zu 100% Gesellschafterin<br />

<strong>de</strong>r Juragent Verwaltungs GmbH, die die Komplementärin <strong>de</strong>r Fonds KG ist.<br />

Geschäftsführer sind auch hier Herr Mirko Heinen und Herr Heinz Stöppel.


DAS KONZEPT<br />

AUS VISIONEN<br />

GEWINNE MACHEN<br />

Geschäftszweck<br />

Die Dritte Juragent GmbH & Co. Prozesskostenfonds KG übernimmt für Dritte die Finanzierung<br />

<strong>de</strong>r Prozesskosten. Das Ziel <strong>de</strong>s Beteiligungsfonds ist es, Anleger an <strong>de</strong>n Erlösen<br />

aus <strong>de</strong>n erfolgreich geführten Prozessen partizipieren zu lassen und damit überdurchschnittliche<br />

Renditen zu erzielen.<br />

Markt und Marktvolumen<br />

In <strong>de</strong>r mehr und mehr etablierten Branche <strong>de</strong>r Prozesskostenfinanzierung haben sich seit<br />

etwa 1997, im Wesentlichen aber erst ab <strong>de</strong>m Jahr 2000, einige wenige Anbieter am<br />

Markt platziert, darunter vier Tochtergesellschaften von großen Versicherungsunternehmen<br />

sowie die seit 1999 bestehen<strong>de</strong> Juragent AG, Initiatorin und Geschäftsbesorgungsgesellschaft<br />

für <strong>de</strong>n hier relevanten Fonds.<br />

Mit <strong>de</strong>r erfolgreichen Platzierung <strong>de</strong>s Vorgängerfonds (PKF II) konnte das geplante Gesamtstreitwertvolumen<br />

innerhalb eines Jahres von rund 130 Mio. Euro auf etwa 280<br />

Mio. Euro mehr als verdoppelt wer<strong>de</strong>n – nur ein Indiz für die Größe <strong>de</strong>s Marktes.<br />

Mio.<br />

Euro<br />

4.300<br />

4.200<br />

400<br />

300<br />

200<br />

100<br />

0<br />

280 Mio. €<br />

betreutes<br />

Finanzierungsvolumen<br />

Abb. 1: Streitwertvolumen, Stand Dezember 2004<br />

4,3 Mrd. €<br />

Streitwertvolumen aus etwa<br />

2.200 qualifizierten Prozessanfragen<br />

(inkl. Klageschrift)<br />

Nach vorsichtigen Schätzungen ist davon auszugehen, dass jährlich etwa 30.000 Verfahren<br />

(Quelle: Süd<strong>de</strong>utsche Zeitung, Oktober 2001) allein wegen <strong>de</strong>s Kostenrisikos nicht<br />

geführt wer<strong>de</strong>n. Für diese Verfahren käme beispielsweise eine Prozesskostenfinanzierung<br />

in Frage. Diese 30.000 Verfahren be<strong>de</strong>uten zu<strong>de</strong>m, dass allein in Deutschland auf berechtigte<br />

For<strong>de</strong>rungen in Höhe von ca. 2 Mrd. Euro jährlich verzichtet wird.<br />

Ein Grund für <strong>de</strong>n Verzicht auf einen Rechtsstreit sind die nicht unerheblichen Prozesskosten,<br />

aber auch die Ungewissheit, über einen möglicherweise langjährigen Zeitraum Liquidität<br />

für eine Klage aufbringen zu müssen. Aus dieser Realität leitet sich also <strong>de</strong>r<br />

grundsätzliche Bedarf nach <strong>de</strong>r Prozesskostenfinanzierung als Dienstleistung, aber auch<br />

eine Min<strong>de</strong>stgröße <strong>de</strong>s Marktes ab. Diese wird jedoch durch weitere Bedarfsklientel erhöht,<br />

etwa durch die Ausrichtung nach Europa, o<strong>de</strong>r durch Kläger, die Ihre Ansprüche<br />

durchaus selbst einfor<strong>de</strong>rn und einklagen könnten, hingegen bereit sind, für die Vorteile<br />

09<br />

IMPRESSUM/WAGNISHINW.<br />

INHALTSVERZEICHNIS<br />

VORWORT<br />

ANGEBOT IM ÜBERBLICK<br />

KONZEPT<br />

CHANCEN & RISIKEN<br />

GESCHÄFTSGANG & AUSS.<br />

PRINZIPIEN FINANZPLAN.<br />

PORTFOLIO-MANAGEMENT<br />

KONZEPTION & STRUKTUR<br />

STEUERL. GRUNDLAGEN<br />

HINWEISE ZUR ZEICHNUNG<br />

GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />

TREUHANDVERTRAG<br />

HANDELSREGISTERVOLLM.<br />

AUSSCHÜTTUNGSGAR.VERTR.<br />

GESCHÄFTSBES.VERTR.<br />

MITTELVERW.KONTR.VERTR.<br />

STUNDUNGSVEREINBARUNG<br />

EIGENE NOTIZEN<br />

BEITRITTSERKLÄRUNG


10<br />

IMPRESSUM/WAGNISHINW.<br />

INHALTSVERZEICHNIS<br />

VORWORT<br />

ANGEBOT IM ÜBERBLICK<br />

KONZEPT<br />

CHANCEN & RISIKEN<br />

GESCHÄFTSGANG & AUSS.<br />

PRINZIPIEN FINANZPLAN.<br />

PORTFOLIO-MANAGEMENT<br />

KONZEPTION & STRUKTUR<br />

STEUERL. GRUNDLAGEN<br />

HINWEISE ZUR ZEICHNUNG<br />

GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />

TREUHANDVERTRAG<br />

HANDELSREGISTERVOLLM.<br />

AUSSCHÜTTUNGSGAR.VERTR.<br />

GESCHÄFTSBES.VERTR.<br />

MITTELVERW.KONTR.VERTR.<br />

STUNDUNGSVEREINBARUNG<br />

EIGENE NOTIZEN<br />

BEITRITTSERKLÄRUNG<br />

DAS KONZEPT<br />

AUS VISIONEN<br />

GEWINNE MACHEN<br />

<strong>de</strong>r Dienstleistung Prozessfinanzierung im Erfolgsfalle Beteiligungsprozente abzugeben;<br />

immerhin sparen die Kläger wertvolle Liquidität, tragen kein Prozesskostenrisiko mehr<br />

und wissen ob <strong>de</strong>r intensiven juristischen Prüfung ihres Anspruchs um eine seriöse Falleinschätzung<br />

seitens Juragent. Mit zu finanzieren<strong>de</strong>n Streitwerten von i.d.R. ab 500 Tsd.<br />

Euro pro Fall erschließt sich Juragent vor allem die Prozessfinanzierung für <strong>de</strong>n Mittelstand.<br />

Die Erhöhung <strong>de</strong>r Gebühren betreffend die Prozesskosten um bis zu 27% gegenüber<br />

<strong>de</strong>m Vorjahr dürfte dieser Klientel noch mehr Aufgeschlossenheit zur Prozessfinanzierung<br />

beibringen. Letztlich sind <strong>de</strong>r Markt und seine Größe aber nicht genau zu<br />

beziffern.<br />

Die Initiatorin Juragent AG<br />

Mit <strong>de</strong>r Juragent AG steht <strong>de</strong>m Fonds ein erfahrener und erfolgreicher Partner zur Seite,<br />

<strong>de</strong>r das gesamte operative Geschäft gemäß Geschäftsbesorgungsvertrag (siehe Seite<br />

73 ff.) realisiert. Grundlagen <strong>de</strong>r geschäftsspezifischen Annahmen und Planungen sowie<br />

<strong>de</strong>r Planzahlen bzw. <strong>de</strong>r zu erzielen<strong>de</strong>n Geschäftsergebnisse sind also die Erfahrungen<br />

<strong>de</strong>r am Markt etablierten Initiatorin, <strong>de</strong>r Juragent AG.<br />

Tsd. €<br />

2.000<br />

1.000<br />

0<br />

-1.000<br />

-2.000<br />

1999 2000 2001 2002 2003 2004<br />

Abb. 2: Entwicklung <strong>de</strong>r Geschäftsergebnisse <strong>de</strong>r Juragent AG<br />

Der Erfolg ist planbar<br />

Es hat sich gezeigt, dass nach einer Anlauf- und Investitionsphase, Zeit, in <strong>de</strong>r geplante<br />

Verluste anfielen, mit <strong>de</strong>m erfolgreichen Abschluss finanzierter Verfahren die Verluste<br />

ausgeglichen und schließlich in Gewinn umgewan<strong>de</strong>lt wer<strong>de</strong>n können. Der Faktor Zeit<br />

spielt hierbei eine wichtige Rolle, <strong>de</strong>nn neben <strong>de</strong>r eigentlichen Verfahrensdauer von rund<br />

3 Jahren, müssen – abgesehen von <strong>de</strong>r Platzierungsphase <strong>de</strong>r Fondsemission – aussichtsreiche<br />

Verfahren beschafft und geprüft wer<strong>de</strong>n. Deshalb beträgt die Laufzeit <strong>de</strong>s Fonds<br />

auch voraussichtlich 5 Jahre.<br />

Platzierung Akquise Prozesslaufzeit<br />

0 1 2 3 4 5<br />

Abb. 3: Entwicklung <strong>de</strong>s Fonds über die Laufzeit<br />

Jahr<br />

Jahre


DAS KONZEPT<br />

AUS VISIONEN<br />

GEWINNE MACHEN<br />

In Deutschland wird rund je<strong>de</strong>r zweite Prozess, <strong>de</strong>r vom Kläger angestrengt wird, auch<br />

gewonnen o<strong>de</strong>r erfolgreich verglichen. Im Umkehrschluss heißt das, dass die an<strong>de</strong>re<br />

Hälfte jener Prozesse verloren wird. Wen<strong>de</strong>t man diese Statistik auf das Planmo<strong>de</strong>ll <strong>de</strong>s<br />

Hauses Juragent an, be<strong>de</strong>utet dies aber auch, dass <strong>de</strong>n Ausgaben für verlorene Prozesse<br />

die Einnahmen gewonnener bzw. erfolgreich verglichener Verfahren gegenüberstehen.<br />

Juragent hat sich – aus Grün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Wirtschaftlichkeit – spezialisiert, Gerichtsprozesse ab<br />

0,5 Mio. Euro For<strong>de</strong>rungswert zu finanzieren, <strong>de</strong>r Durchschnitt pro Fall liegt <strong>de</strong>utlich<br />

höher. In diesen Streitwertregionen übersteigen die Verfahrenskosten (Anwalts-, Gerichts-,<br />

Gutachterkosten und Kosten <strong>de</strong>r gegnerischen Anwälte) für gewöhnlich nicht<br />

10% vom eingeklagten For<strong>de</strong>rungswert. Das heißt, die – ohnehin durch <strong>de</strong>n Geschäftsbesorgungsvertrag<br />

zwischen <strong>de</strong>r Jurgent AG und <strong>de</strong>m Fonds begrenzten – Kosten für<br />

verlorene Prozesse betragen maximal ein Drittel <strong>de</strong>r möglichen Beteiligung aus positiv<br />

abgeschlossenen Verfahren, die mit in <strong>de</strong>r Regel 30% vom erzielten Erlös zu Buche<br />

schlägt. Zieht man hiervon noch die fixen Kosten ab, die für Löhne, Verwaltung etc.<br />

anfallen, verbliebe entsprechend Gewinn. Für Zeichner <strong>de</strong>s Fonds be<strong>de</strong>utet dieses<br />

Planungsszenario, dass noch immer mit rund 45% kumulierter Rendite, trotz hälftiger<br />

Verlustquote, zu rechnen wäre. Hierin liegt die eigentliche finanzielle Potenz <strong>de</strong>s<br />

Geschäftsmo<strong>de</strong>lls: Konzeptionelle Sicherheit und hohe Gewinne trotz etwaiger Verluste.<br />

Denn schon ab ca. 30% gewonnener Verfahren (Verhältnis Kosten/Streitwert/Erlös) ist<br />

<strong>de</strong>r Break Even erreicht.<br />

Eckdaten · Fondsvolumen € 30,0 Mio.<br />

· Planungsstand Dezember 2004<br />

· Erfolgsquote Prozesse von 30% bis 90%<br />

Erfolgsquote für Prozesse in %<br />

steuerliches Ergebnis vor<br />

persönlichen Ertragsteuern<br />

30 40 50 60 70 80 90<br />

5 Jahre kumuliert in T€<br />

Erlöszuwachs pro Kommandit-<br />

- 199,3 5.807,1 11.835,6 16.755,3 21.993,4 27.211,3 32.428,1<br />

einlage kumuliert in %<br />

Erlöszuwachs gesamt bei<br />

- 0,7 19,4 39,5 56,3 73,3 90,7 108,9<br />

Fondszeichnung über T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€<br />

5,0 0,0 1,0 2,0 2,8 3,7 4,5 5,4<br />

10,0 - 0,1 1,9 4,0 5,6 7,3 9,1 10,9<br />

25,0 - 0,2 4,9 9,9 14,1 18,3 22,7 27,2<br />

50,0 - 0,4 9,7 19,8 28,1 36,7 45,4 54,5<br />

100,0 - 0,7 19,4 39,5 56,3 73,3 90,7 108,9<br />

Abb. 4: Entwicklung d. Erlöszuwachses nach Erfolgsquote – kumulierte Werte (Rückzahlung d. Einlage zzgl.)<br />

Folglich ist es das Ziel von Juragent, möglichst viele Prozesse zu finanzieren sowie mehr<br />

als nur rund die Hälfte davon erfolgreich abzuschließen. Die Rendite steigt, je mehr Prozesse<br />

(Basis Streitwert) über besagter Hälfte erfolgreich abgeschlossen wer<strong>de</strong>n können.<br />

Juragent plant für die finanzierten Verfahren eine Zielgewinnquote von 70%, das heißt,<br />

30% vom Streitwert verlöre die Gesellschaft zur Gänze. Derzeit (Stand: November 2004)<br />

resümiert Juragent aber ein positives Verhältnis von über 70%. In je<strong>de</strong>m Fall <strong>de</strong>utlich höher<br />

als <strong>de</strong>r bun<strong>de</strong>s<strong>de</strong>utsche Durchschnitt von ca. 50%, hernach die Hälfte aller Klagen<br />

hierzulan<strong>de</strong> vom Kläger erfolgreich abgeschlossen wer<strong>de</strong>n (Obsiegen o<strong>de</strong>r wirtschaftlich<br />

sinnvoller Vergleich).<br />

11<br />

IMPRESSUM/WAGNISHINW.<br />

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TREUHANDVERTRAG<br />

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12<br />

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DAS KONZEPT<br />

AUS VISIONEN<br />

GEWINNE MACHEN<br />

Konzeptionelle Sicherheit<br />

Da die Investitionsgel<strong>de</strong>r nicht in einige wenige Prozesse fließen, die theoretisch nicht<br />

optimal verlaufen könnten, son<strong>de</strong>rn in viele, min<strong>de</strong>stens aber 40 bei Vollplatzierung, verringert<br />

sich das natürliche Geschäftsrisiko durch <strong>de</strong>n Faktor Streuung.<br />

Inhouse Prüfung<br />

Abb. 5: Prüfverfahren<br />

Mio. €<br />

Abb. 6: Entwicklung <strong>de</strong>r Liquidität<br />

ABLEHNUNG<br />

Externe Fachkanzlei<br />

Anwalt <strong>de</strong>s Mandanten<br />

Aktivprozess aus finanziellen Ansprüchen<br />

Kanzlei vor Ort<br />

Sachverhalt<br />

Wirtschaftlichkeitsprüfung<br />

Entscheidungsgremium/Beirat<br />

FINANZIERUNGS-<br />

VERTRAG<br />

Mittels ausgefeilter Selektionsverfahren, <strong>de</strong>n internen und externen Vorprüfungen unterschiedlicher<br />

Zielrichtung (juristische Durchsetzbarkeit, Verfahrensdauer, Bonität <strong>de</strong>s Klagegegners<br />

etc.), greifen jedoch die wichtigsten Sicherheitskomponenten. Es kommt darauf<br />

an, die attraktiven Fälle herauszufiltern aus <strong>de</strong>r seit Jahren hohen Anzahl von<br />

Finanzierungsanfragen, und die uninteressanten außen vor zu lassen. Juragent nennt das:<br />

„Rosinenpicking“.<br />

Mit Stand Dezember 2004 befan<strong>de</strong>n sich Prozessfinanzierungsanfragen mit einem kumulierten<br />

Streitwert in Höhe von 260 Mio. Euro bei <strong>de</strong>r Juragent AG in <strong>de</strong>r internen juristischen<br />

Prüfung. Das zu finanzieren<strong>de</strong> Volumen wird beschafft, geprüft, vertraglich gebun<strong>de</strong>n<br />

in 2005/6 und stellt nach Auffassung <strong>de</strong>r Initiatorin eine lösbare Aufgabe dar,<br />

trotz <strong>de</strong>r strengen Selektionsverfahren.<br />

40<br />

30<br />

20<br />

10<br />

0<br />

2004 2005 2006 2007 2008 2009<br />

Jahr<br />

2010


DAS KONZEPT<br />

AUS VISIONEN<br />

GEWINNE MACHEN<br />

Vorstehen<strong>de</strong> Grafik ver<strong>de</strong>utlicht das Wesen <strong>de</strong>s Geschäftsmo<strong>de</strong>lles „Prozesskostenfonds“:<br />

Durch Bezahlung <strong>de</strong>r Geschäftsbesorgungspauschale an die Juragent AG, die als<br />

Geschäftsbesorgungsgesellschaft praktisch das gesamte Geschäft abwickelt, ist die Liquidität<br />

über die ersten Jahre entsprechend gering. Erst mit zunehmen<strong>de</strong>m Geschäftserfolg<br />

und Auskehrung <strong>de</strong>r Einnahmen positiv abgeschlossener Verfahren steigt die Kurve steil<br />

nach oben, insbeson<strong>de</strong>re zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Laufzeit <strong>de</strong>s Fonds.<br />

Spezialversicherung<br />

Anwendung wür<strong>de</strong> eine Spezialversicherung zur Deckung eines Teils <strong>de</strong>s eigenen Obligo<br />

in <strong>de</strong>r Regel bei Verfahren fin<strong>de</strong>n, bei <strong>de</strong>nen die Geschäftsbesorgungsgesellschaft dies<br />

aus sachlichen Grün<strong>de</strong>n für erfor<strong>de</strong>rlich hielte.<br />

Erste Erfahrungen aus 2003 und 2004 haben gezeigt, dass eine solche zusätzliche Absicherung<br />

praktisch eher eine Nebenrolle spielt, dafür aber kostenintensiv ist. Juragent<br />

kennt keine Versicherungsgesellschaft, die ein solch intensives Prüfungsszenario wie sie<br />

selbst als Maßstab anlegt. Da ohnehin nur Verfahren finanziert wer<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>ren Ansprüche<br />

nach unserer Auffassung durchsetzbar sind, und diese Auffassung auf <strong>de</strong>n Gutachten <strong>de</strong>r<br />

fachlich hochkompetenten Prüfer <strong>de</strong>r Gesellschaft beruht (in <strong>de</strong>r Regel Richter, teils a. D.,<br />

teils im Amt, o<strong>de</strong>r externe ausgewiesene Fachkanzleien das jeweilige Rechtsgebiet betreffend),<br />

ist die wirtschaftliche Notwendigkeit einer Spezialversicherung eher marginal<br />

und wür<strong>de</strong> nur in Ausnahmefällen bemüht.<br />

Fondsgesellschaft und AG unter einem Dach<br />

Mit <strong>de</strong>m Start <strong>de</strong>s PKF III erging seitens <strong>de</strong>s Vorstan<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r Juragent AG die Entscheidung,<br />

keine „eigenen“ Verfahren mehr zu finanzieren (abgesehen vom vorhan<strong>de</strong>nen<br />

Portfolio), son<strong>de</strong>rn das gesamte Marktfeld <strong>de</strong>s Hauses, <strong>de</strong>mnach Prozessfinanzierungen<br />

ab 0,5 Mio. Euro Streit- bzw. For<strong>de</strong>rungswert, <strong>de</strong>n Fonds zu überlassen.<br />

Somit sind keine künstlich geschaffenen Mechanismen nötig, um Interessenskonflikte zu<br />

vermei<strong>de</strong>n, wie die Streitwerttrennung zwischen AG und Fonds I und II o<strong>de</strong>r folgen<strong>de</strong><br />

(die AG finanzierte bis zur 3 Mio. Euro-Streitwert-Grenze, die Fonds darüber hinaus). Zu<strong>de</strong>m<br />

vergrößert sich das Marktfeld für <strong>de</strong>n PKF III und es können im Fonds mehr Fälle<br />

finanziert wer<strong>de</strong>n, was zu einer größeren Streuung führt – und damit zu rein rechnerisch<br />

größerer Investitionssicherheit.<br />

Erläuterung <strong>de</strong>r Motive für einen Prozessfinanzierer<br />

Allzu oft hat <strong>de</strong>rjenige, <strong>de</strong>r berechtigte Ansprüche gegen einen Dritten erhebt, das Nachsehen.<br />

Der Anspruchsgegner lehnt die For<strong>de</strong>rung ab. Aufgrund drohen<strong>de</strong>r Anwalts- und<br />

Gerichtskosten, gera<strong>de</strong> bei einem hohen Streitwert, ist <strong>de</strong>r Kläger verunsichert. Häufig<br />

scheut er <strong>de</strong>n meist langwierigen und kostenintensiven Prozess und setzt seine berechtigten<br />

Ansprüche nicht durch. Da niemand <strong>de</strong>n Erfolg gerichtlicher Bemühungen garantieren<br />

kann, auch wenn die Lage ein<strong>de</strong>utig erscheint, ist dieses Verhalten verständlich. Hinzu<br />

kommt, dass nach <strong>de</strong>utschem Zivilprozessrecht <strong>de</strong>r Verlierer alle Prozesskosten zu<br />

zahlen hat. Im ärgsten Fall – nach Ausschöpfen aller zur Verfügung stehen<strong>de</strong>n Instanzen<br />

– muss er seine ursprünglichen For<strong>de</strong>rungen abschreiben und hat außer<strong>de</strong>m alle anfallen-<br />

13<br />

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DAS KONZEPT<br />

AUS VISIONEN<br />

GEWINNE MACHEN<br />

<strong>de</strong>n Kosten, auch die <strong>de</strong>r Gegenseite, zu tragen. Vielfach spekuliert <strong>de</strong>r Gegner auf die<br />

Finanzschwäche <strong>de</strong>s Klägers. Oftmals verzichtet <strong>de</strong>r Anspruchsinhaber daher auf einen<br />

Prozess. Anstatt also Erfolg versprechen<strong>de</strong> For<strong>de</strong>rungen durchzusetzen, wird auf <strong>de</strong>n Anspruch<br />

verzichtet. Weitere Hemmnisse bei <strong>de</strong>r Durchsetzung berechtigter Ansprüche sind<br />

die Gesetzgebung und folgen<strong>de</strong> übliche Praktiken:<br />

• Rechtsschutzversicherungen geben z. B. keine Deckungszusage, wenn die Deckungshöhe<br />

überschritten wird o<strong>de</strong>r das Risiko nicht versichert ist;<br />

• Kosten lassen sich bei notwendig wer<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Sachverständigengutachten und Zeugenauslagen<br />

nur ungenau im Voraus beziffern;<br />

• <strong>de</strong>r Prozess muss durch die Instanzen gehen, in <strong>de</strong>nen zunächst sein Kapital für die<br />

Prozessführung gebun<strong>de</strong>n ist;<br />

• Banken finanzieren i. d. Regel keine streitigen For<strong>de</strong>rungen;<br />

• Staatliche Prozesskostenhilfe wird nur unter bestimmten Auflagen erteilt, oft nur als<br />

Darlehen;<br />

• Anwälte dürfen und können keine Garantie für einen Prozessgewinn geben, ebenso<br />

keine Erfolgshonorare vereinbaren.


DAS KONZEPT<br />

AUS VISIONEN<br />

GEWINNE MACHEN<br />

Näheres zur Geschäftstätigkeit<br />

Die Juragent AG als Geschäftsbesorgungsgesellschaft für <strong>de</strong>n PKF III bietet mit <strong>de</strong>m Konzept<br />

<strong>de</strong>r Prozessfinanzierung Abhilfe. Prinzipiell wer<strong>de</strong>n sämtliche Prozesse, die auf Leistung<br />

von Geld bzw. geldwerten Ansprüchen begrün<strong>de</strong>t sind, von <strong>de</strong>r Gesellschaft finanziert.<br />

Es liegt somit im Interesse <strong>de</strong>s Fonds, eine umfassen<strong>de</strong> Dienstleistung anzubieten<br />

und letztendlich einen annehmbaren Vorschlag zu unterbreiten.<br />

Über <strong>de</strong>n Fonds wer<strong>de</strong>n Prozesse finanziert, <strong>de</strong>ren Durchschnittsstreitwert bei 3 Mio. Euro<br />

o<strong>de</strong>r höher liegt, im Einzelfall kann diese Streitwertgrenze auf ca. 0,5 Mio. Euro sinken.<br />

Aus Einschätzung bisher abgeschlossener Finanzierungsverträge und über 2.200 qualifizierte<br />

(inkl. Klageschrift) Anfragen bei <strong>de</strong>r Initiatorin erscheint diese Streitwertgrenze realistisch.<br />

Selbstverständlich wer<strong>de</strong>n nur Prozesse finanziert, die nach vorausgegangener<br />

vielschichtiger juristischer Bewertung überwiegend positive Erfolgsaussichten aufweisen.<br />

Der Erfolg <strong>de</strong>r Klage muss aufgrund <strong>de</strong>r Prüfungsergebnisse wahrscheinlich sein.<br />

Da die Gesellschaft auch das Bonitätsrisiko komplett zu tragen hat, gilt <strong>de</strong>r Bonitätsprüfung<br />

<strong>de</strong>s Anspruchsgegners im Vorfeld beson<strong>de</strong>re Aufmerksamkeit.<br />

Die Gesellschaft wird aufgrund ihrer juristischen und kaufmännischen Kompetenz sowie<br />

ihrer Finanzstärke in <strong>de</strong>r Lage sein, frei über Finanzierungsangebote zu entschei<strong>de</strong>n und<br />

sich nicht durch finanziell „potente“ Gegner beeinflussen zu lassen.<br />

Be<strong>de</strong>utsam ist auch, dass Juragent, im Gegensatz zu Teilen <strong>de</strong>s Mitbewerbs,<br />

insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>n Töchtern von Versicherungsgesellschaften, unabhängig ist.<br />

Es liegt auf <strong>de</strong>r Hand, dass ein solcher Mitbewerber vermutlich keine Klage<br />

gegen die eigene Muttergesellschaft unterstützt. Bei Juragent bestehen diese<br />

Zwänge nicht.<br />

Die Vorteile <strong>de</strong>s Angebots <strong>de</strong>r Gesellschaft sind:<br />

• Niemand muss aus finanziellen Grün<strong>de</strong>n auf sein Recht verzichten;<br />

• <strong>de</strong>m Kläger wird die Möglichkeit geboten, seine For<strong>de</strong>rung zu realisieren;<br />

• Liquiditätsschonung gegen Beteiligung im Erfolgsfall;<br />

• <strong>de</strong>r Anwalt erhält sein Honorar schnell und sicher;<br />

• die Beteiligten wissen um eine seriöse Falleinschätzung bzw. intensive Bewertung.<br />

Die Juragent AG sichert gemäß Geschäftsbesorgungsvertrag (siehe Seite 73 ff.) eine zügige,<br />

fachlich fundierte Prüfung aller Anfragen zu und ist kompetenter Ansprechpartner<br />

für alle Fragen von Anwälten und Mandanten für <strong>de</strong>n Bereich <strong>de</strong>r Prozessfinanzierung.<br />

Sie arbeitet unabhängig und anwaltsübergreifend. Konkrete Anwaltsempfehlungen<br />

wer<strong>de</strong>n bei Prozessfinanzierungen we<strong>de</strong>r über die Initiatorin noch über die Fondsgesellschaft<br />

ausgesprochen.<br />

Die Gesellschaft betrachtet die gesamte <strong>de</strong>utsche Anwaltschaft als Partner. Sie führt keine<br />

Rechtsberatung aus und die für Juragent tätigen Mitarbeiter übernehmen keine Vertretung<br />

in einem Verfahren, für das die Gesellschaft Prozesskosten finanziert.<br />

15<br />

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EIGENE NOTIZEN<br />

BEITRITTSERKLÄRUNG<br />

Aus <strong>de</strong>r intensiven Vorprüfung seitens Juragent, welche als Voraussetzung für ein Zustan<strong>de</strong>kommen<br />

<strong>de</strong>s Prozessfinanzierungsvertrages erfor<strong>de</strong>rlich ist, weiß <strong>de</strong>r Kläger um<br />

die Aussichten, seine Ansprüche einzuklagen. Er soll sich <strong>de</strong>nnoch eigenverantwortlich<br />

fühlen – nicht zuletzt durch die persönliche Wahl eines Anwalts seines Vertrauens.<br />

An <strong>de</strong>n Prozessen, die die Gesellschaft finanziert, partizipiert sie, wie bereits erwähnt, im<br />

Gegenzug mit in <strong>de</strong>r Regel 30% <strong>de</strong>s Prozesserlöses. Aufgrund <strong>de</strong>r akribischen Vorprüfung<br />

– zum Beispiel unter Mithilfe <strong>de</strong>s Fachverstan<strong>de</strong>s erfahrener, ehemaliger Richter –<br />

die <strong>de</strong>rzeit von <strong>de</strong>r Initiatorin Juragent AG finanziert wird, ergibt sich eine Wahrscheinlichkeit,<br />

dass 70% (Verhältnis Streitwert/Kosten/Erlös) <strong>de</strong>r angenommenen Prozesse gewonnen<br />

wer<strong>de</strong>n können (siehe „Der Erfolg ist planbar“, Seite 10 f.).<br />

Um dies dauerhaft und nachhaltig zu erreichen, prüft die Gesellschaft sorgfältig mit aller<br />

ihr zur Verfügung stehen<strong>de</strong>n Fachkompetenz die Prozessaussichten und in je<strong>de</strong>m Fall die<br />

Bonität <strong>de</strong>s Anspruchsgegners. Je höher <strong>de</strong>r Streitwert, umso höher <strong>de</strong>r Gewinn bei positivem<br />

Ausgang eines Rechtsstreits. Das be<strong>de</strong>utet, im Falle <strong>de</strong>s Obsiegens steigt <strong>de</strong>r Gewinn<br />

<strong>de</strong>s Anspruchsinhabers und <strong>de</strong>r Gesellschaft dynamisch mit <strong>de</strong>r Höhe <strong>de</strong>r For<strong>de</strong>rungen.<br />

Anlageszenario<br />

DAS KONZEPT<br />

AUS VISIONEN<br />

GEWINNE MACHEN<br />

Kommandit- (Garantie-) Steuerliches Steuerer- Geldfluss kumulierter<br />

kapital Ausschüttung Ergebnis stattung/ für Geldfluss<br />

Agio für zahlung für<br />

Jahr € € € € € €<br />

2005 105.000,00 1.491,80 - 91.866,33 33.707,25 - 69.800,95 - 69.800,95<br />

2006 0,00 6.000,00 2,33 0,00 6.000,00 - 63.800,95<br />

2007 0,00 6.000,00 17.268,67 - 7.038,26 - 1.038,26 - 64.839,21<br />

2008 0,00 6.000,00 73.768,33 - 29.648,81 - 23.648,81 - 88.488,02<br />

2009 0,00 6.000,00 61.810,00 - 23.237,00 - 17.237,00 - 105.725,02<br />

2010 - 100.000,00 60.983,00 0,00 0,00 160.983,00 55.257,98<br />

Erlöszuwachs: 81.474,80 60.983,00 - 26.216,82<br />

Annahmen zu vorstehen<strong>de</strong>r Tabelle:<br />

a) Anlagesumme: 100.000 €; Agio: 5.000 €; Zahlung: 1.10.2005,<br />

b) Familienstand: ledig, zu verst. Eink. 2004-2009: 120.000 € p. a.;<br />

c) Steuersätze 2004-2009 entsprechend <strong>de</strong>rzeit gelten<strong>de</strong>r Gesetzeslage,<br />

d) steuerliche Rück-/Abflüsse aus Beteiligung jeweils im Folgejahr,<br />

e) Kin<strong>de</strong>rkomponenten wer<strong>de</strong>n vernachlässigt,<br />

f) keine Verluste, die zu einer Abzugsbeschränkung führen,<br />

g) Anlagebetrag max. in Höhe <strong>de</strong>s zu verst. Eink. 2005, d. h. ohne Verlustrückträge bis max. 511.500,00 € bei<br />

ledigen bzw. bis max. 1.023.000,00 € bei verh. Anlegern,<br />

h) Die Berechnungen basieren auf <strong>de</strong>n aktuellen Prognosen <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft sowie <strong>de</strong>n o. g. Annahmen. Die<br />

Planungsgrundlagen für die Prognosen können auf Wunsch eingesehen wer<strong>de</strong>n,<br />

i) dies ist nur eine beispielhafte Mo<strong>de</strong>llrechnung, die die Liquiditätszu- und -abflüsse während <strong>de</strong>r Dauer <strong>de</strong>r Beteiligung<br />

beim Zeichner bildhaft darstellen soll. Der tatsächliche Verlauf hängt vom Eintritt <strong>de</strong>s in <strong>de</strong>r Prognose<br />

unterstellten Erfolgs <strong>de</strong>s Fonds und <strong>de</strong>r jeweiligen Situation (pers. Steuersatz usw.) <strong>de</strong>s Zeichners sowie möglicher<br />

künftiger gesetzlicher Verän<strong>de</strong>rungen ab. [BTR Beratung und Treuhand Ring Scholz + Partner GmbH]<br />

Abb. 7: Beispielrechnung über <strong>de</strong>n möglichen Verlauf einer Beteiligung


CHANCEN UND RISIKEN<br />

WAS SIE<br />

WISSEN SOLLTEN<br />

Chancen<br />

• Mit <strong>de</strong>r Finanzierung von Gerichtsprozessen bietet die Dritte Juragent GmbH & Co.<br />

Prozesskostenfonds KG eine Dienstleistung, <strong>de</strong>ren Markt große Gewinnerwartungen<br />

zulässt.<br />

• Die Gesellschaft plant, mittelfristig eine herausragen<strong>de</strong> Rolle als Prozessfinanzierer<br />

auszufüllen, was durch die bisher betriebene Expansionspolitik <strong>de</strong>r Initiatorin Juragent<br />

AG und <strong>de</strong>r erfolgreichen Platzierung <strong>de</strong>s Prozesskostenfonds II, einhergehend mit<br />

einem neuen finanzierten Streitwert- bzw. For<strong>de</strong>rungsvolumen von über 160 Mio.<br />

Euro, noch untermauert wird.<br />

• Durch ein vielschichtiges juristisches und kaufmännisches Controlling sollte es <strong>de</strong>r<br />

Gesellschaft gelingen, einerseits min<strong>de</strong>stens 70% <strong>de</strong>s Volumens <strong>de</strong>r finanzierten Prozesse<br />

zu gewinnen (Basis <strong>de</strong>r Finanzplanung) und an<strong>de</strong>rerseits mit in <strong>de</strong>r Regel 30%<br />

Erlösanteil entsprechend zu partizipieren und damit eine Rendite von kumuliert ca.<br />

74% zu erzielen, je nach Erfolgsquote und vor Steuern.<br />

• Kooperationen mit Unternehmerverbän<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r branchenverwandten Firmen wer<strong>de</strong>n<br />

stetig <strong>de</strong>n Markt <strong>de</strong>r Gesellschaft erweitern, da es im Interesse dieser liegt, die Prozessfinanzierung<br />

als Dienstleistung möglichst vielen Interessenten nahe zu bringen.<br />

• Die Anwaltschaft als wichtiger Partner bei <strong>de</strong>r Beschaffung von Erfolg versprechen<strong>de</strong>n<br />

Prozessen soll sukzessive in das Firmenkonzept eingebun<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n.<br />

• Die ständige Erweiterung <strong>de</strong>s intensiven Prüfungsproce<strong>de</strong>re zur Einschätzung <strong>de</strong>r<br />

Erfolgsaussichten einer Klage soll zur weiteren Erhöhung <strong>de</strong>r Zielerfolgsquote führen.<br />

Risiken<br />

• Da die Fondsanteile an keiner Börse gehan<strong>de</strong>lt wer<strong>de</strong>n, es somit keinen Sekundärmarkt<br />

gibt, ist <strong>de</strong>r vorzeitige Verkauf vor Ablauf <strong>de</strong>r Fondslaufzeit ungewiss.<br />

• Preispolitik (und damit eine mögliche Herabsetzung <strong>de</strong>r Erlösquote), Wettbewerbsstrategien<br />

o<strong>de</strong>r neue Dienstleistungsprodukte von Wettbewerbern lassen sich nicht<br />

voraussehen.<br />

• Die Fondsbeteiligungen sind grundsätzlich bis zur Höhe <strong>de</strong>r Einlage am Verlust <strong>de</strong>r<br />

Gesellschaft beteiligt.<br />

• Möglicherweise variiert die Erfolgsquote <strong>de</strong>r finanzierten Streitwerte, was Auswirkungen<br />

auf das Geschäftsergebnis <strong>de</strong>r Gesellschaft hätte, zumal sie mo<strong>de</strong>llbedingt in <strong>de</strong>n<br />

ersten Geschäftsjahren mit einem negativen Ergebnis startet.<br />

• Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Gesetzgebung o<strong>de</strong>r Verän<strong>de</strong>rungen in steuerlicher Hinsicht könnten<br />

Auswirkungen auf die Gewinne <strong>de</strong>r Gesellschaft haben.<br />

• Auf Seite 4 <strong>de</strong>s Prospektes wur<strong>de</strong> bereits darauf hingewiesen, dass ein Totalverlust<br />

möglich ist, da je<strong>de</strong> unternehmerische Tätigkeit ein Wagnis darstellt und betrieblichen<br />

wie auch marktbedingten Schwankungen unterliegt.<br />

Auch ist ein Totalverlust möglich, beispielsweise wenn die Prognosen zum Ausgang<br />

<strong>de</strong>r finanzierten Prozesse im erheblichen Umfange unzutreffend sind. Der Möglichkeit<br />

<strong>de</strong>s kollusiven Zusammenwirkens <strong>de</strong>r beteiligten Personen sind zwar durch die stringent<br />

formulierten Verträge Grenzen gesetzt, völlig ausgeschlossen kann eine solche<br />

Möglichkeit jedoch niemals wer<strong>de</strong>n.<br />

17<br />

IMPRESSUM/WAGNISHINW.<br />

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18<br />

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CHANCEN UND RISIKEN<br />

WAS SIE<br />

WISSEN SOLLTEN<br />

Das heißt, das erhebliche und dauerhafte Abweichen eines überwältigen<strong>de</strong>n Teiles <strong>de</strong>r<br />

finanzierten Prozesse von <strong>de</strong>n durch sorgfältige Gutachten erfahrener Berufsjuristen<br />

vorgenommenen Prognosen könnte im Extremfall genauso zum Totalverlust führen,<br />

wie die unkorrekte Abwicklung <strong>de</strong>r Beteiligten trotz <strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong>n, stringenten<br />

Verträge.<br />

• Der Gesellschaftsvertrag <strong>de</strong>r KG sieht keine Nachschusspflicht vor. Es wird jedoch auf<br />

die im Außenverhältnis nicht abdingbare Regelung <strong>de</strong>s § 172 Abs. 4 HGB verwiesen,<br />

wonach die teilweise o<strong>de</strong>r gänzliche Zurückzahlung <strong>de</strong>r Einlage dazu führen könnte,<br />

dass sie erneut einzubezahlen ist, soweit durch diese vorzeitige Entnahme <strong>de</strong>r Kapitalanteil<br />

durch Verlust unter <strong>de</strong>n Betrag <strong>de</strong>r geleisteten Einlage herabgemin<strong>de</strong>rt ist, o<strong>de</strong>r<br />

soweit durch die Entnahme die Kapitalanlage unter <strong>de</strong>n bezeichneten Betrag herabgemin<strong>de</strong>rt<br />

wird.<br />

Nach § 172 Abs. 5 HGB heißt es jedoch:<br />

„Was ein Kommanditist aufgrund einer im guten Glauben errichteten Bilanz im guten<br />

Glauben als Gewinn bezieht, ist er in keinem Falle zurückzubezahlen verpflichtet.“<br />

Die Erhöhung <strong>de</strong>r Kommanditeinlage könnte im Übrigen nur nach § 14 Abs. 2 in<br />

Verbindung mit § 13 Ziffer b <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages mit einer qualifizierten Mehrheit<br />

von 9/10 <strong>de</strong>r abgegebenen Stimmen sowie <strong>de</strong>r Zustimmung <strong>de</strong>s persönlich haften<strong>de</strong>n<br />

Gesellschafters vorgenommen wer<strong>de</strong>n.<br />

• Das Platzierungsrisiko besteht hingegen kaum. Wird weniger Geld eingesammelt, als<br />

geplant, dann wer<strong>de</strong>n entsprechend weniger Prozesse finanziert. Wegen <strong>de</strong>r Stundungsvereinbarung<br />

(siehe Seite 81) mit <strong>de</strong>n verschie<strong>de</strong>nen Dienstleistungspersonen<br />

bzw. Gesellschaft, bekommen auch diese nur anteilig und unverzinslich Geld. Wür<strong>de</strong><br />

gar kein Kapital eingesammelt, bekämen die Beteiligten kein Geld und es wür<strong>de</strong>n<br />

keine Prozesse geführt.<br />

• Im Fall <strong>de</strong>r Min<strong>de</strong>rplatzierung könnten allerdings auf Grund <strong>de</strong>r fehlen<strong>de</strong>n Investitionsmittel<br />

auch weniger Prozesse finanziert wer<strong>de</strong>n, was zu einer geringeren Streuung<br />

führen wür<strong>de</strong>.


GESCHÄFTSGANG UND AUSSICHTEN<br />

DAS „WIE?“<br />

UND DAS „WOHIN?“<br />

Proce<strong>de</strong>re<br />

Die Dritte Juragent GmbH & Co. Prozesskostenfonds KG leistet – wie die Initiatorin, die<br />

Juragent AG – keinerlei Rechtsberatung. Interessenten wer<strong>de</strong>n daher gemäß Rechtsberatungsgesetz<br />

explizit darauf hingewiesen, die rechtliche Angelegenheit zunächst mit einem<br />

Anwalt ihres Vertrauens zu besprechen. Entschließt sich <strong>de</strong>r Interessent, vom Angebot<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft Gebrauch zu machen, muss er vorab eine wahrheitsgemäße, präzise<br />

Schil<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Sachverhalts in schriftlicher Form erbringen. Aufgrund dieser Information<br />

ist die Gesellschaft in <strong>de</strong>r Lage, zu entschei<strong>de</strong>n, ob <strong>de</strong>r Fall angenommen wird und in die<br />

nächste Prüfungsinstanz geht.<br />

Die Darlegungen <strong>de</strong>s Mandanten wer<strong>de</strong>n bezüglich seiner Erfolgsaussichten eingehend<br />

beleuchtet und bei Bedarf zur weiteren Prüfung an eine unabhängige, erfahrene und<br />

kompetente Fachkanzlei und mehrere ehemalige Richter (und wenn im Amt, dann mit<br />

entsprechen<strong>de</strong>r gesetzeskonformer Genehmigung und unter Ausschluss jedwe<strong>de</strong>r Verfahrensbeteiligung)<br />

zum Zwecke <strong>de</strong>r Erstellung eines Gutachtens übergeben. Für diese<br />

Tiefenprüfung benötigt die Gesellschaft <strong>de</strong>taillierte Informationen inklusive <strong>de</strong>s Klageentwurfs<br />

nebst <strong>de</strong>n dazugehörigen Anlagen. Alle Angaben <strong>de</strong>s Mandanten wer<strong>de</strong>n streng<br />

vertraulich behan<strong>de</strong>lt, auch wenn diese an externe Fachkanzleien weitergereicht wer<strong>de</strong>n.<br />

Die vorausgehen<strong>de</strong>n Prüfungen sind für <strong>de</strong>n Mandanten unentgeltlich. Die Kosten hierfür<br />

trägt allein die Gesellschaft.<br />

Für die Dauer <strong>de</strong>s Prüfverfahrens geht <strong>de</strong>r Mandant eine vertragliche Bindung ein, damit<br />

für die Gesellschaft die Sicherheit besteht, bei positiver Beurteilung <strong>de</strong>s Falls einen Finanzierungsvertrag<br />

abschließen zu können. Dieser Umstand schließt aus, dass sich <strong>de</strong>r Mandant<br />

mit <strong>de</strong>m Wissen um eine positive Bewertung seitens <strong>de</strong>r Gesellschaft parallel um eine<br />

an<strong>de</strong>rweitige finanzielle Unterstützung bemüht.<br />

Wird seitens <strong>de</strong>r Geschäftsleitung die Ansicht auf Erfolgsaussicht geteilt, kann <strong>de</strong>r Prozess<br />

finanziert wer<strong>de</strong>n. Verbleiben <strong>de</strong>r Gesellschaft aus rechtlichen o<strong>de</strong>r negativen Erkenntnissen<br />

zur Bonität <strong>de</strong>s Anspruchsgegners erhebliche Be<strong>de</strong>nken und kommt <strong>de</strong>shalb eine Finanzierung<br />

<strong>de</strong>s Prozesses nicht in Betracht, wer<strong>de</strong>n sämtliche Unterlagen an <strong>de</strong>n Interessenten<br />

zurückgegeben. Kosten entstehen ihm auch in diesem Fall nicht.<br />

Finanzierungsvertrag<br />

Gemäß <strong>de</strong>m abzuschließen<strong>de</strong>n Finanzierungsvertrag trägt die Gesellschaft sämtliche Kosten<br />

<strong>de</strong>s Verfahrens. Diese Kosten beinhalten insbeson<strong>de</strong>re die Anwaltskosten gemäß <strong>de</strong>s<br />

Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes, Kosten <strong>de</strong>r Beweisaufnahme, Gutachterkosten, Gerichtskosten,<br />

Kostenerstattungsansprüche <strong>de</strong>r Gegenseite.<br />

Erfolgsbeteiligung<br />

Im Erfolgsfall erhält die Fondsgesellschaft nach Abzug aller Verfahrenskosten bezüglich<br />

<strong>de</strong>s Falles in <strong>de</strong>r Regel 30% vom Prozesserlös.<br />

Prozess<br />

Der Mandant führt <strong>de</strong>n Prozess mit <strong>de</strong>m Anwalt seines Vertrauens und hat dabei alle<br />

Sorgfalt an <strong>de</strong>n Tag zu legen. Der Gesellschaft ist stets <strong>de</strong>r aktuelle Prozessstand in Form<br />

19<br />

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DAS „WIE?“<br />

UND DAS „WOHIN?“<br />

von Kopien sämtlicher Schriftsätze nebst Anlagen zu berichten. Die Fondsgesellschaft<br />

bzw. <strong>de</strong>ren Geschäftsbesorgungsgesellschaft, die Juragent AG, betreibt eine aufmerksame<br />

Prozessbeobachtung, damit gegebenenfalls auf Unvorhergesehenes reagiert wer<strong>de</strong>n<br />

kann.<br />

Vergleich<br />

Der Anspruchsinhaber verpflichtet sich, in Absprache mit <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft einem angemessenen<br />

Vergleichsvorschlag zuzustimmen. Sollte es dabei zu Meinungsverschie<strong>de</strong>nheiten<br />

zwischen Mandant und <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft kommen, kann <strong>de</strong>r Mandant <strong>de</strong>n Finanzierungsvertrag<br />

zu <strong>de</strong>n Bedingungen <strong>de</strong>s vorgeschlagenen Vergleichs auflösen. Führt<br />

er dann <strong>de</strong>n Prozess weiter, so geschieht das auf eigenes Risiko und eigene Rechnung.<br />

Sicherheit durch For<strong>de</strong>rungsabtretung<br />

Der Anspruchsinhaber tritt seine For<strong>de</strong>rungen gegenüber <strong>de</strong>m Gegner zur Absicherung<br />

<strong>de</strong>r vertraglichen Ansprüche an die Geschäftsbesorgungsgesellschaft ab.<br />

Geheimhaltung<br />

Die Vertragsparteien verpflichten sich zu strengster Geheimhaltung über <strong>de</strong>n Abschluss<br />

<strong>de</strong>s Vertrages sowie über sämtliche in diesem Zusammenhang überlassene Unterlagen.<br />

Die Publikation <strong>de</strong>r Tatsache, dass die Gesellschaft <strong>de</strong>n Prozess finanziert, wird durch<br />

Kläger o<strong>de</strong>r seinen Prozessbevollmächtigten nur in Einzelfällen ausgeübt.<br />

Kündigung<br />

Die Gesellschaft kann <strong>de</strong>n Finanzierungsvertrag kündigen, wenn sich beispielsweise eine<br />

Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r einschlägigen Rechtsprechung o<strong>de</strong>r Gesetzgebung ergibt, wenn <strong>de</strong>r Anspruchsgegner<br />

mittellos wird o<strong>de</strong>r sich die Beweissituation so verschlechtert, dass die<br />

weitere Prozessführung nach eigener Überprüfung keine Aussicht auf Erfolg mehr bietet.<br />

Auch in diesem Fall übernimmt die Gesellschaft alle bis dahin angefallenen Kosten. Abgetretene<br />

Ansprüche überträgt sie an <strong>de</strong>n Anspruchsinhaber zurück.<br />

Personal<br />

Neben <strong>de</strong>n Geschäftsführern, Mirko Heinen und Heinz Stöppel, hat die Gesellschaft keine<br />

weiteren Mitarbeiter. Aufgrund <strong>de</strong>s Geschäftsbesorgungsvertrages sowie <strong>de</strong>r darin<br />

vereinbarten Inanspruchnahme <strong>de</strong>r gesamten Betriebs-, Prüf- und Controllingstruktur <strong>de</strong>r<br />

Juragent AG, welche <strong>de</strong>rzeit sechs fest angestellte Mitarbeiter für die Auftragsbearbeitung<br />

hat, sind neben einem überregionalen Pool von Anwälten, Steuerberatern und<br />

Fachleuten, auf <strong>de</strong>ren Spezialkenntnisse fallweise zurückgegriffen wer<strong>de</strong>n kann, keine<br />

fest angestellten Mitarbeiter erfor<strong>de</strong>rlich. Die Gesellschaft plant, ihre Personalstruktur<br />

auch weiterhin so schlank wie möglich zu halten.<br />

Investitionen<br />

Die laufen<strong>de</strong>n Investitionen beziehen sich im Wesentlichen auf die Erstattung von Kosten,<br />

welche sich nach <strong>de</strong>m Geschäftsbesorgungsvertrag mit <strong>de</strong>r Initiatorin Juragent AG<br />

ergeben. Diese fallen insbeson<strong>de</strong>re auf Prozesskosten, zur Prozessbeschaffung, Prüfung


GESCHÄFTSGANG UND AUSSICHTEN<br />

DAS „WIE?“<br />

UND DAS „WOHIN?“<br />

und Begleitung an. Darunter fallen auch die Positionen Fondskonzeption, Fondsverwaltung<br />

und Eigenkapitalbeschaffung. Detaillierte Angaben hierüber sind unter <strong>de</strong>m Kapitel<br />

„Prinzipien <strong>de</strong>r Finanzplanung“ enthalten.<br />

Wettbewerber<br />

Auf <strong>de</strong>m Gebiet <strong>de</strong>r „Prozessfinanzierung“ sind – nach <strong>de</strong>rzeitigem Kenntnisstand – neben<br />

<strong>de</strong>r Juragent AG noch weitere Wettbewerber tätig.<br />

Wichtige Verträge<br />

Gemäß Gesellschaftsvertrag <strong>de</strong>r Dritte Juragent GmbH & Co. Prozesskostenfonds KG<br />

(Gesellschaft) soll, entsprechend <strong>de</strong>m Geschäftszweck, die Gesellschaft Finanzierungsverträge<br />

mit einem Gesamtstreitwert von rund 300 Mio. Euro in <strong>de</strong>n Geschäftsjahren<br />

2004/5/6 abschließen.<br />

Mit <strong>de</strong>r Initiatorin, <strong>de</strong>r Juragent AG, besteht durch <strong>de</strong>n Geschäftsbesorgungsvertrag und<br />

<strong>de</strong>n Prozessfinanzierungsvertrag mit <strong>de</strong>r Geschäftsbesorgungsgesellschaft ein vertragliches<br />

Verhältnis, welches insbeson<strong>de</strong>re die Prozesskostenübernahme, die Prozessbeschaffung,<br />

die Prüfung <strong>de</strong>r Erfolgsaussichten sowie die Prozessbegleitung regelt.<br />

So ist es <strong>de</strong>r Gesellschaft möglich, kostengünstig und ohne einen zusätzlichen Verwaltungsapparat<br />

aufbauen zu müssen, die Strukturen eines bereits am Markt etablierten Unternehmens<br />

zu nutzen.<br />

Die Fondsgesellschaft kann dabei auf ein durch die Juragent AG geschaffenes Netzwerk<br />

mit <strong>de</strong>m entsprechen<strong>de</strong>n Know-how zurückgreifen und von <strong>de</strong>r so vorhan<strong>de</strong>nen Substanz<br />

profitieren. Weiterhin wird <strong>de</strong>r Geldfluss durch einen Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

überwacht.<br />

Zur Sicherung und Stärkung <strong>de</strong>r Marktposition <strong>de</strong>r Juragent AG wur<strong>de</strong>n mehrere Kooperationsverträge<br />

mit so genannten Multiplikatoren geschlossen. Diese Wirtschaftspolitik<br />

wird auch weiterhin betrieben.<br />

Rechtsstreitigkeiten<br />

Gerichts- o<strong>de</strong>r Schiedsverfahren, die einen erheblichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft haben könnten, sind nicht anhängig, noch sind nach Kenntnis <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

solche Verfahren angedroht o<strong>de</strong>r zu erwarten.<br />

Patente und Lizenzen<br />

Eine Abhängigkeit <strong>de</strong>r Gesellschaft von Patenten und Lizenzen besteht nicht. Die Wortbildmarke<br />

„Juragent“ ist beim Deutschen Patentamt geschützt.<br />

Steuerliche Betriebsprüfung<br />

Aufgrund <strong>de</strong>s kurzen Bestehens <strong>de</strong>r Gesellschaft haben noch keine steuerlichen Betriebsprüfungen<br />

stattgefun<strong>de</strong>n.<br />

Jahresabschluss<br />

Das Geschäftsjahr <strong>de</strong>r Gesellschaft ist das Kalen<strong>de</strong>rjahr. Der Jahresabschluss wird <strong>de</strong>n Gesellschaftern<br />

sowie <strong>de</strong>n Treugebern mit <strong>de</strong>r Auffor<strong>de</strong>rung zur Feststellung im Rahmen ei-<br />

21<br />

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DAS „WIE?“<br />

UND DAS „WOHIN?“<br />

ner schriftlichen Abstimmung bzw. mit <strong>de</strong>r Einladung zur Gesellschafterversammlung zugesandt<br />

(siehe Gesellschaftsvertrag).<br />

Abschlussprüfer<br />

Als Abschlussprüfer für die Dritte Juragent GmbH & Co. Prozesskostenfonds KG wird eine<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beauftragt.<br />

Aussichten<br />

Entschei<strong>de</strong>nd für <strong>de</strong>n Erfolg <strong>de</strong>r Gesellschaft wird die Quote gewonnener Prozesse sein.<br />

Schwerpunkt ist daher die Prüfung <strong>de</strong>r Prozesse und <strong>de</strong>r Bonitäten <strong>de</strong>r etwaigen Klagegegner.<br />

Diese Aufgabe wird gemäß Geschäftsbesorgungsvertrag von <strong>de</strong>r Juragent AG<br />

übernommen. Mit <strong>de</strong>n für Juragent tätigen erfahrenen ehemaligen Richtern, in Deutschland,<br />

<strong>de</strong>r Schweiz, in Österreich und in Schwe<strong>de</strong>n, wur<strong>de</strong> für die interne Prüfung ein<br />

hochqualitatives Prüfungsniveau erreicht. Sind es doch eben jene Richter, die selbst jahrelang<br />

Recht gesprochen haben und bei einer Fallbewertung kritisch stets auch die Argumentation<br />

<strong>de</strong>r Gegenseite würdigen.<br />

Der Praxis bei <strong>de</strong>r wichtigen Prozessbeobachtung gebührt zu<strong>de</strong>m eine entschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Be<strong>de</strong>utung:<br />

Es ist für die Investitionssicherheit unabdingbar, sollte sich ein Prozessverlauf<br />

zum Beispiel aufgrund falscher Angaben seitens <strong>de</strong>s Anspruchsinhabers o<strong>de</strong>r Verän<strong>de</strong>rungen<br />

<strong>de</strong>r Bonität <strong>de</strong>s Beklagten an<strong>de</strong>rs entwickeln, als vorhergesehen, <strong>de</strong>n Ausstieg<br />

aus <strong>de</strong>m Finanzierungsvertrag, sprich einen Investitionsstop, als Option wahren zu können.<br />

Ein weiteres Interesse <strong>de</strong>r Geschäftsbesorgungsgesellschaft Juragent AG liegt in <strong>de</strong>r Akquisition<br />

<strong>de</strong>r Prozesse, um möglichst zeitnah das erfor<strong>de</strong>rliche Streitwertvolumen vertraglich<br />

bin<strong>de</strong>n zu können. Weil das Potenzial für Prozessfinanzierungen enorm ist und jährlich<br />

auf mehrere Milliar<strong>de</strong>n Euro in Europa geschätzt wird, sieht sich Juragent in <strong>de</strong>r Lage,<br />

die gesetzten Ziele zu erreichen und möglicherweise zu übertreffen. Die Juragent AG<br />

steht <strong>de</strong>nnoch erst am Anfang ihrer expansiven Entwicklung, wird doch erst ein kleiner<br />

Teil vom möglichen Marktpotenzial von ihr selbst und an<strong>de</strong>ren Mitbewerbern abge<strong>de</strong>ckt.<br />

Geschäftsgang in 2004<br />

Mit Gründung <strong>de</strong>r Dritte Juragent GmbH & Co. Prozesskostenfonds KG im November<br />

2004 ist ein weiteres Mo<strong>de</strong>ll seiner Art errichtet wor<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>nn es<br />

han<strong>de</strong>lt sich um die Fortführung einer ganzen Fondsgeneration.<br />

Auch bei dieser Konzeption wur<strong>de</strong> darauf geachtet, dass die Investitionen für die Dienstleistung<br />

Prozessfinanzierung <strong>de</strong>rart gestaltbar sind, dass <strong>de</strong>r Gesellschafter bzw. Treugeber,<br />

soweit rechtlich und steuerlich zulässig, wie ein Unternehmer behan<strong>de</strong>lt wird. Soweit<br />

möglich, wur<strong>de</strong>n aktuelle Entwicklungen in Wirtschaft und Politik berücksichtigt. Es wur<strong>de</strong>n<br />

und wer<strong>de</strong>n rechtsverbindliche Vereinbarungen getroffen, welche das operative Geschäft<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft organisieren und regeln (Geschäftsbesorgungsvertrag, Prozessfinanzierungsvertrag<br />

und Kontrollverträge). Darüber hinaus wur<strong>de</strong>n mehrere Vertriebsgesellschaften<br />

gewonnen, die für eine rasche Platzierung <strong>de</strong>s Beteiligungsvolumens in<br />

Höhe von 30 Mio. Euro sorgen sollen.


GESCHÄFTSGANG UND AUSSICHTEN<br />

DAS „WIE?“<br />

UND DAS „WOHIN?“<br />

Ausblick in 2004/2005<br />

Die Gesellschaft strebt für das Jahr 2004 eine Anfangsplatzierung und für 2005 die Vollplatzierung<br />

<strong>de</strong>s Beteiligungskapitals in Höhe von insgesamt 30 Mio. Euro an, sowie unter<strong>de</strong>ssen<br />

bzw. im Laufe <strong>de</strong>s Folgejahres die vertragliche Bindung von ca. 300 Mio. Euro<br />

Finanzierungsvolumen.<br />

Prozessarten<br />

Die nachstehen<strong>de</strong> Aufstellung zeigt das Betätigungsfeld <strong>de</strong>r Gesellschaft nur beispielhaft<br />

auf.<br />

• Zahlungsansprüche aus Kauf- und Werkvertrag<br />

• Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche aus unerlaubter Handlung bzw. Haftpflichtansprüche<br />

• Ansprüche in Insolvenzverfahren<br />

• Erbrechtliche Ansprüche<br />

• Ansprüche gegen Bund und Län<strong>de</strong>r<br />

• Ansprüche auf abgetretene For<strong>de</strong>rungen an Banken<br />

• Steuerrechtliche Ansprüche<br />

• Restitutionsansprüche<br />

• Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche wegen Patent-, Urheberund<br />

Wettbewerbsrechtsverletzungen<br />

• Baurechtliche Ansprüche<br />

• Ansprüche von Franchisenehmern<br />

• Ansprüche aus Arzthaftung<br />

• Ansprüche aus Grundstücks- und Wohnungseigentumsübertragungsverträgen<br />

• Arbeitsrechtliche Ansprüche<br />

• Han<strong>de</strong>ls- und gesellschaftsrechtliche Ansprüche<br />

• Versicherungsrechtliche Ansprüche<br />

• Zugewinnausgleichsansprüche<br />

Die Gesellschaft finanziert Prozesse von <strong>de</strong>utschen und ausländischen Anspruchsinhabern<br />

bei Erfolgsaussichten sowohl im erstinstanzlichen Rechtszug als auch im Berufungs- und<br />

Revisionsverfahren.<br />

23<br />

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PRINZIPIEN DER FINANZPLANUNG<br />

MITTELBESCHAFFUNG UND -VERWENDUNG<br />

IN DER NAHEN ZUKUNFT<br />

Investitionsgrundlagen<br />

Abgesehen von <strong>de</strong>n Aufwendungen <strong>de</strong>r Juragent AG für Beschaffungs- und Prüfkosten<br />

von finanzierbaren Verfahren, die bereits vor <strong>de</strong>r Endplatzierung <strong>de</strong>s Fonds anfallen,<br />

muss sodann in 2005 das Emissionsvolumen ganz o<strong>de</strong>r teilweise (teilweise, da auch mit<br />

eventuell weniger Volumen <strong>de</strong>r Fonds lebensfähig ist) über die beauftragten Finanzvertriebe<br />

eingespielt wer<strong>de</strong>n. Alsdann hängt das operativ und monetär belangvolle Tätigkeitsspektrum<br />

<strong>de</strong>r Fondsgesellschaft primär vom Auftreten <strong>de</strong>r Juragent AG am Markt<br />

ab.<br />

Dies betrifft im Wesentlichen die Beschaffung von lukrativen Gerichtsprozessen und <strong>de</strong>ren<br />

Prüfung <strong>de</strong>r Erfolgsaussichten; die finanzielle Absicherung <strong>de</strong>r Verfahren erfolgt aus<br />

<strong>de</strong>m Beteiligungskapital <strong>de</strong>s Fonds, ebenso die Deckung <strong>de</strong>r so genannten „Weichen<br />

Kosten“.<br />

Das intensive und mehrschichtige Prüfsystem <strong>de</strong>r Juragent AG zur Beurteilung <strong>de</strong>r jeweiligen<br />

Klageaussichten ist ebenso entschei<strong>de</strong>nd.<br />

Es wer<strong>de</strong>n keine Fälle angenommen, die aufgrund <strong>de</strong>r Prüfung nur vage Erfolgsaussichten<br />

zulassen. Die Investitionspolitik ist bestimmt von akribischer Methodik bei <strong>de</strong>r Beurteilung<br />

<strong>de</strong>r relevanten Fälle.<br />

Dies wird manifestiert durch <strong>de</strong>n Umstand, dass das Prüfungsproce<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r Juragent AG<br />

weit über <strong>de</strong>m Prüfverfahren zur staatlichen Prozesskostenhilfe anzusie<strong>de</strong>ln ist, da, je<br />

nach Bedarf, ein o<strong>de</strong>r mehrere externe Gutachten von ausgewiesenen Spezialisten <strong>de</strong>r<br />

entsprechen<strong>de</strong>n Fachbereiche und gegebenenfalls vom Ort <strong>de</strong>s Gerichtsstan<strong>de</strong>s einbezogen<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Hinzu kommt, dass durchaus vor einer Finanzierungsentscheidung Kosten verursachen<strong>de</strong><br />

Gutachten erstellt wer<strong>de</strong>n müssen. Zu<strong>de</strong>m könnte ein Teil <strong>de</strong>r zu finanzieren<strong>de</strong>n Verfahren<br />

über eine Spezialversicherung abge<strong>de</strong>ckt wer<strong>de</strong>n; es fielen <strong>de</strong>mnach zusätzliche Versicherungsprämien<br />

an.<br />

Sämtliche Investitionen wer<strong>de</strong>n entsprechend <strong>de</strong>n Verträgen und Regelungen, die die<br />

Mittelverwendungskontrolle betreffen, getätigt.<br />

Im Fall <strong>de</strong>r Min<strong>de</strong>rplatzierung<br />

Gemäß Gesellschaftsvertrag (siehe Seite 47, § 5, 1.) kann die Platzierung <strong>de</strong>s Fonds am<br />

Kapitalmarkt je<strong>de</strong>rzeit geschlossen wer<strong>de</strong>n, unabhängig <strong>de</strong>s tatsächlich eingezahlten<br />

Kommanditkapitals.<br />

Sollte keine Vollplatzierung erreicht wer<strong>de</strong>n können, wird <strong>de</strong>r Fonds planmäßig weitergeführt,<br />

nur mit einem dann geringeren Prozessvolumen. Da die im Mittelverwendungsplan<br />

aufgeführten Positionen prozentual abhängig von einer Vollplatzierung sind, verringern<br />

sich nämlich im Falle einer Min<strong>de</strong>rplatzierung <strong>de</strong>r Emission auch die Kosten.<br />

Beispiel: Wür<strong>de</strong>n statt 30 Mio. Euro „nur“ 20 Mio. Euro platziert, finanzierte <strong>de</strong>r Fonds<br />

statt rund 300 Mio. Euro Streitwert lediglich etwa 200 Mio. Euro.


PRINZIPIEN DER FINANZPLANUNG<br />

MITTELBESCHAFFUNG UND -VERWENDUNG<br />

IN DER NAHEN ZUKUNFT<br />

Investitionsplan/Mittelverwendung<br />

1. Feste Kosten in <strong>de</strong>r Platzierungsphase bis zum 31.12.2005:<br />

Kommanditkapital 30.000.000 €<br />

Eigenkapitalbeschaffung 2.850.000 €<br />

Grundkonzeption 800.000 €<br />

Prospekte und Marketing 200.000 €<br />

Rechtskonzeption 63.000 €<br />

Steuerliche Konzeption 63.000 €<br />

Prospektprüfung (IDW S4) 63.000 €<br />

Treuhandverwaltung 38.000 €<br />

Mittelverwendungskontrolle 25.000 €<br />

gesamt 4.102.000 €<br />

verbleibt 25.898.000 €<br />

Abb. 8: Feste Kosten, abhängig vom tatsächlich platzierten Volumen. Min<strong>de</strong>r- o<strong>de</strong>r Überplatzierung<br />

verän<strong>de</strong>rn die Kosten im prozentualen Verhältnis zum jeweiligen Emissionserlös.<br />

2. Jährlich ab Gründung <strong>de</strong>r Kommanditgesellschaft und über die Schließung <strong>de</strong>s Fonds<br />

hinaus, hat <strong>de</strong>r Fonds <strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong>n, jährlichen Verwaltungsaufwand:<br />

Geschäftsführung 130.000 €<br />

Haftungsvergütung Komplementärin GmbH 3.000 €<br />

Lfd. Steuerberatung (Jahresabschluss) 50.000 €<br />

Treuhandkosten 40.000 €<br />

Jahresabschlussprüfung 15.000 €<br />

Mittelverwendungskontrolle 10.000 €<br />

gesamt 248.000 €<br />

verbleiben 25.650.000 €<br />

Abb. 9: Verwaltungsaufwand<br />

Mittelverwendung<br />

Bei <strong>de</strong>m zuvor dargestellten Mittelverwendungsplan han<strong>de</strong>lt es sich um die angestrebte<br />

Mittelverwendung. Aufgrund unvorhersehbarer Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r wirtschaftlichen Rahmenbedingungen<br />

kann es hiervon Abweichungen geben. Dem Gesellschafter/Treugeber<br />

ist die Darstellung <strong>de</strong>r Mittelverwendung bekannt.<br />

Investitionsplanungen und Prognosen<br />

Die Zielplanungen <strong>de</strong>r Gesellschaft richten sich am festgelegten Geschäftsvolumen aus,<br />

welches durch Investitionen in Höhe von insgesamt 30 Mio. Euro bestimmt wird und indirekt,<br />

über die Inanspruchnahme <strong>de</strong>r Geschäftsbesorgungsgesellschaft Juragent AG, etwa<br />

300 Mio. Euro an kumuliertem Streit- bzw. For<strong>de</strong>rungswert finanziert wer<strong>de</strong>n. Daraus<br />

soll die in diesem Prospekt publizierte Rendite von 14,8% p. a. im mid case auf die<br />

Nominaleinlage erzielt wer<strong>de</strong>n. Die auf vorstehen<strong>de</strong> Ziele abgestimmten Planzahlen enthalten<br />

in <strong>de</strong>r Regel alle aus heutiger Sicht möglichen Unsicherheiten und Unwägbarkeiten,<br />

jedoch nicht zukünftige Beson<strong>de</strong>rheiten, die sich entsprechend auswirken können.<br />

Diese Planungen und Zielvorgaben dienen <strong>de</strong>m Anleger als Grundlage für die Ertragsaussichten<br />

seiner Investition.<br />

25<br />

IMPRESSUM/WAGNISHINW.<br />

INHALTSVERZEICHNIS<br />

VORWORT<br />

ANGEBOT IM ÜBERBLICK<br />

KONZEPT<br />

CHANCEN & RISIKEN<br />

GESCHÄFTSGANG & AUSS.<br />

PRINZIPIEN FINANZPLAN.<br />

PORTFOLIO-MANAGEMENT<br />

KONZEPTION & STRUKTUR<br />

STEUERL. GRUNDLAGEN<br />

HINWEISE ZUR ZEICHNUNG<br />

GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />

TREUHANDVERTRAG<br />

HANDELSREGISTERVOLLM.<br />

AUSSCHÜTTUNGSGAR.VERTR.<br />

GESCHÄFTSBES.VERTR.<br />

MITTELVERW.KONTR.VERTR.<br />

STUNDUNGSVEREINBARUNG<br />

EIGENE NOTIZEN<br />

BEITRITTSERKLÄRUNG


26<br />

IMPRESSUM/WAGNISHINW.<br />

INHALTSVERZEICHNIS<br />

VORWORT<br />

ANGEBOT IM ÜBERBLICK<br />

KONZEPT<br />

CHANCEN & RISIKEN<br />

GESCHÄFTSGANG & AUSS.<br />

PRINZIPIEN FINANZPLAN.<br />

PORTFOLIO-MANAGEMENT<br />

KONZEPTION & STRUKTUR<br />

STEUERL. GRUNDLAGEN<br />

HINWEISE ZUR ZEICHNUNG<br />

GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />

TREUHANDVERTRAG<br />

HANDELSREGISTERVOLLM.<br />

AUSSCHÜTTUNGSGAR.VERTR.<br />

GESCHÄFTSBES.VERTR.<br />

MITTELVERW.KONTR.VERTR.<br />

STUNDUNGSVEREINBARUNG<br />

EIGENE NOTIZEN<br />

BEITRITTSERKLÄRUNG<br />

PRINZIPIEN DER FINANZPLANUNG<br />

MITTELBESCHAFFUNG UND -VERWENDUNG<br />

IN DER NAHEN ZUKUNFT<br />

Emissionskapital<br />

Das Emissionskapital über die Herausgabe von Fondsanteilen (planmäßig 30 Mio. Euro)<br />

fließt zunächst einmal in voller Höhe in die Gesellschaft. Detaillierte Angaben sind unter<br />

Punkt Investitionsplan/Mittelverwendung (siehe Seite 25 f.) zu ersehen.<br />

Gewinne, Erträge und Ergebnisverteilung<br />

Primär erwartet die Gesellschaft nach einer durchschnittlichen Verfahrensdauer <strong>de</strong>r finanzierten<br />

Prozesse von voraussichtlich 28-36 Monaten die Rückflüsse <strong>de</strong>r Investitionen<br />

(aus min. 40 Verfahren) aus <strong>de</strong>n Gewinnanteilen von in <strong>de</strong>r Regel 30% aus <strong>de</strong>n Erlösen<br />

<strong>de</strong>r erfolgreich geführten Prozesse.<br />

Entsprechend <strong>de</strong>r Zielquote von 70% zu gewinnen<strong>de</strong>r bzw. erfolgreich zu vergleichen<strong>de</strong>r<br />

Verfahren, sollen <strong>de</strong>mnach aus ca. 210 Mio. Euro Streit- bzw. For<strong>de</strong>rungswert etwa 60<br />

Mio. Euro Beteiligungserlöse fließen.<br />

Dem gegenüber stehen Ausgaben in Höhe von ca. 30 Mio. Euro (die exakten Planzahlen<br />

sind <strong>de</strong>n nachstehen<strong>de</strong>n Tabellen zu entnehmen). Diese Parameter bil<strong>de</strong>n die rechnerische<br />

Grundlage aller Finanz- und Ertragsplanungen.<br />

Erzielte Gewinne/Verluste wer<strong>de</strong>n gemäß § 18 Ergebnisverteilung <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages<br />

festgestellt, zugewiesen und verteilt.<br />

Beteiligungsmöglichkeiten<br />

Der Fondszeichner beteiligt sich als Kommanditist an einer gewerblich tätigen Kommanditgesellschaft,<br />

die Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 15 EStG erzielt.<br />

Die Min<strong>de</strong>stbeteiligungssumme beträgt 5.000 Euro zuzüglich 5% Agio als<br />

Aufwendungszuschuss.<br />

Zahlungstermine, Zahlstelle<br />

Der Fondszeichner zahlt das Beteiligungskapital zuzüglich Agio in Höhe von 5% entsprechend<br />

<strong>de</strong>n Vereinbarungen im Zeichnungsschein (Beitrittserklärung). Die Zahlungen wer<strong>de</strong>n<br />

nach Ablauf <strong>de</strong>r zweiwöchigen Wi<strong>de</strong>rrufsfrist sofort und ohne weitere Auffor<strong>de</strong>rung<br />

durch die Gesellschaft fällig.<br />

Die Auszahlung <strong>de</strong>s jeweiligen anteiligen Ergebnisses erfolgt nachschüssig nach Feststellung<br />

<strong>de</strong>s Jahresabschlusses ebenso über die Zahlstelle <strong>de</strong>r Gesellschaft. Näheres regelt <strong>de</strong>r<br />

Gesellschaftsvertrag.<br />

Umsatzsteuer<br />

In diesem Prospekt wer<strong>de</strong>n grundsätzlich Netto-Beträge ausgewiesen, soweit Umsatzsteuer<br />

anfällt, ist diese in gesetzlich gelten<strong>de</strong>r Höhe hinzuzufügen.<br />

Sollte die Fonds-KG nicht mehr vorsteuerabzugsberechtigt sein, so stellen die auf S. 27<br />

aufgelisteten Beträge betreffend die Mittelverwendung Bruttobeträge (inkl. MwSt.) dar.


PRINZIPIEN DER FINANZPLANUNG<br />

MITTELBESCHAFFUNG UND -VERWENDUNG<br />

IN DER NAHEN ZUKUNFT<br />

AKTIVA<br />

Stichtag 31.12.04 31.12.05 31.12.06 31.12.07 31.12.08 31.12.09 31.12.10<br />

T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€<br />

Umlaufvermögen<br />

I. For<strong>de</strong>rungen und sonstige<br />

Vermögensgegenstän<strong>de</strong><br />

1. For<strong>de</strong>rungen aus Leistungen 0,0 0,0 219,8 1.604,3 6.578,3 5.870,0 0,0<br />

2. Sonstige Vermögensgegenst. 40,0 630,0 40,0 40,0 40,0 50,0 0,0<br />

II. Kassenbestand, Guthaben bei<br />

40,0 630,0 259,8 1.644,3 6.618,3 5.920,0 0,0<br />

Kreditinstituten 1.500,9 4.904,6 383,2 3.051,7 21.210,9 40.563,7 0,0<br />

1.540,9 5.534,6 642,9 4.695,9 27.829,1 46.483,7 0,0<br />

PASSIVA<br />

Stichtag 31.12.04 31.12.05 31.12.06 31.12.07 31.12.08 31.12.09 31.12.10<br />

T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€<br />

A. Eigenkapital<br />

I. Kommanditkapital 3.000,0 30.000,0 30.000,0 30.000,0 30.000,0 30.000,0 0,0<br />

Korrektur wg. Garantieausschütt. 0,0 -7,5 -592,5 -2.392,5 -4.192,5 -5.992,5 0,0<br />

Summe Kommanditkapital 3.000,0 29.992,5 29.407,5 27.607,5 25.807,5 24.007,5 0,0<br />

II. Bilanzgewinn/-verlust -2.991,6 -28.955,4 -28.954,6 -23.198,4 1.391,0 21.687,7 0,0<br />

Abb. 10: Bilanz – Planzahlen im ,mid case‘ (70% Erfolgsquote)<br />

8,4 1.037,1 452,9 4.409,1 27.198,5 45.695,2 0,0<br />

B. Rückstellungen<br />

1. Steuerrückstellungen 0,0 0,0 0,0 86,8 430,6 588,5 0,0<br />

2. sonstige Rückstellungen 25,0 50,0 50,0 50,0 50,0 50,0 0,0<br />

25,0 50,0 50,0 136,8 480,6 638,5 0,0<br />

C. Verbindlichkeiten<br />

1. Verbindlichkeiten aus Lieferung<br />

und Leistungen 1.467,5 4.402,5 90,0 100,0 100,0 100,0 0,0<br />

2. Sonstige Verbindlichkeiten 40,0 45,0 50,0 50,0 50,0 50,0 0,0<br />

1.507,5 4.447,5 140,0 150,0 150,0 150,0 0,0<br />

1.540,9 5.534,6 642,9 4.695,9 27.829,1 46.483,7 0,0<br />

27<br />

IMPRESSUM/WAGNISHINW.<br />

INHALTSVERZEICHNIS<br />

VORWORT<br />

ANGEBOT IM ÜBERBLICK<br />

KONZEPT<br />

CHANCEN & RISIKEN<br />

GESCHÄFTSGANG & AUSS.<br />

PRINZIPIEN FINANZPLAN.<br />

PORTFOLIO-MANAGEMENT<br />

KONZEPTION & STRUKTUR<br />

STEUERL. GRUNDLAGEN<br />

HINWEISE ZUR ZEICHNUNG<br />

GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />

TREUHANDVERTRAG<br />

HANDELSREGISTERVOLLM.<br />

AUSSCHÜTTUNGSGAR.VERTR.<br />

GESCHÄFTSBES.VERTR.<br />

MITTELVERW.KONTR.VERTR.<br />

STUNDUNGSVEREINBARUNG<br />

EIGENE NOTIZEN<br />

BEITRITTSERKLÄRUNG


28<br />

IMPRESSUM/WAGNISHINW.<br />

INHALTSVERZEICHNIS<br />

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ANGEBOT IM ÜBERBLICK<br />

KONZEPT<br />

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PRINZIPIEN FINANZPLAN.<br />

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GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />

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PRINZIPIEN DER FINANZPLANUNG<br />

MITTELBESCHAFFUNG UND -VERWENDUNG<br />

IN DER NAHEN ZUKUNFT<br />

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG<br />

Jahr 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010<br />

T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€<br />

1. Umsatzerlöse 0,0 0,0 879,0 6.417,0 26.313,0 23.480,0 0,0<br />

2. Sonstige betriebliche Erträge 157,5 1.935,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0<br />

157,5 1.935,0 879,0 6.417,0 26.313,0 23.480,0 0,0<br />

3. Materialaufwand<br />

Aufwendungen für bezogene Lstg. 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0<br />

4. Sonstige betriebl. Aufwendungen 3.150,0 27.906,8 957,5 365,0 365,0 365,0 609,3<br />

Vertrieb 435,0 3.915,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0<br />

Grundkonzeption 80,0 720,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0<br />

Konzeptionierung 45,2 406,8 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0<br />

Abwicklung 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 361,3<br />

Verwaltungskosten 24,8 248,0 248,0 248,0 248,0 248,0 248,0<br />

Geschäftsbesorgung Verwaltung<br />

Rückerstattung Garantieaus-<br />

2.500,0 22.500,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0<br />

schüttung 0,0 0,0 592,5 0,0 0,0 0,0 0,0<br />

übrige 65,0 117,0 117,0 117,0 117,0 117,0 0,0<br />

5. Sonstige Zinsen u. ähnliche Erträge 0,9 8,0 79,3 51,5 363,9 926,6 608,4<br />

6. Ergebnis <strong>de</strong>r gewöhnlichen<br />

Geschäftstätigkeit - 2.991,6 - 25.963,8 0,8 6.103,5 26.311,9 24.041,6 - 0,9<br />

7. Steuern vom Ertrag 0,0 0,0 0,0 347,3 1.722,5 2.353,9 0,0<br />

8. Jahresfehlbetrag/-überschuss - 2.991,6 - 25.963,8 0,8 5.756,2 24.589,4 21.687,7 - 0,9<br />

9. Gewinn-/Verlustvortrag 0,0 - 2.991,6 - 28.955,4 - 28.954,6 - 23.198,4 0,0 0,0<br />

10. Bilanzgewinn/-verlust -2.991,6 -28.955,4 -28.954,6 -23.198,4 1.391,0 21.687,7 - 0,9<br />

Abb. 11: Gewinn- und Verlustrechnung – Planzahlen im ,mid case‘ (70% Erfolgsquote)<br />

Teilausschüttungen<br />

In vorstehen<strong>de</strong>r Tabelle sind Zwischen- bzw. Teilausschüttungen über 6 %<br />

jährlich hinaus nicht berücksichtigt. Sehr wohl aber kann die Gesellschafterversammlung,<br />

bei entsprechen<strong>de</strong>r Einhaltung <strong>de</strong>r Planzahlen sowie<br />

vorhan<strong>de</strong>ner Liquidität, weitere Vorabausschüttungen beschließen, also<br />

vor <strong>de</strong>r geplanten Endausschüttung Anfang 2010, etwa um aufleben<strong>de</strong><br />

Steuerlasten <strong>de</strong>r Gesellschafter bzw. Kommanditisten zu kompensieren.


PORTFOLIO-MANAGEMENT<br />

WIR<br />

ÜBER UNS<br />

Das Netzwerk erfahrener Partner bietet größtmöglichen Erfolg und bestmögliche Betreuung<br />

während <strong>de</strong>r Fondslaufzeit.<br />

Juragent AG (Initiatorin, Geschäftsbesorgungsgesellschaft)<br />

Unternehmensdaten:<br />

Gegrün<strong>de</strong>t am 22.7.1999<br />

Am 6.10.1999 in das Han<strong>de</strong>lsregister <strong>de</strong>s Amtsgerichtes Leipzig unter <strong>de</strong>r<br />

Nr. 16156 eingetragen.<br />

Sitz <strong>de</strong>s Unternehmens: Joachimstaler Straße 10-12, 10719 Berlin<br />

Grundkapital: 1,022 Mio. Euro<br />

Kapitalisierung nach Aktienwert (unnotiert, Stand 3.12.2004): ca. 12 Mio. Euro<br />

Stille Reserven (Stichtag 31.12.2003): ca. 10 Mio. Euro<br />

Finanzierungsvolumen im PKF I: ca. 85 Mio. Euro<br />

Finanzierungsvolumen im PKF II: ca. 160 Mio. Euro geplant<br />

Finanzierungsvolumen in <strong>de</strong>r AG: ca. 40 Mio. Euro<br />

Vorstand<br />

Mirko Heinen, Vorsitzen<strong>de</strong>r<br />

Heinz Stöppel, Vorstand<br />

Viten<br />

Mirko Heinen, Jahrgang 1962, Kaufmann und Verleger. Bis 1997 Führung eines erfolgreichen<br />

Wirtschaftsverlages, anschließend Leitung eines Immobilienunternehmens. Als<br />

Gründungsmitglied <strong>de</strong>r Juragent AG <strong>de</strong>ren Vorstandsmitglied und verantwortlich für die<br />

Bereiche Prozessfinanzierung, Finanzmanagement und Verwaltung.<br />

Heinz Stöppel, Jahrgang 1929, Diplom-Betriebswirt. Bis 1970 im Gerling-Konzern tätig,<br />

anschließend Vorstand <strong>de</strong>r Alte Leipziger Versicherung AG, ab 1977 zu<strong>de</strong>m Vorstand <strong>de</strong>r<br />

Alte Leipziger Rückversicherung AG. Nach zwischenzeitlichem Posten als Aufsichtsrat <strong>de</strong>r<br />

Juragent AG, seit März 2002 Vorstand für die Bereiche Prozessbeschaffung und Spezialversicherung.<br />

Gegenstand <strong>de</strong>s Unternehmens<br />

Gegenstand <strong>de</strong>r Gesellschaft ist die finanzielle Beteiligung an <strong>de</strong>r gerichtlichen und außergerichtlichen<br />

Geltendmachung von Rechtsansprüchen Dritter, die Erbringung von<br />

Dienstleistungen für Angehörige rechts- und steuerberaten<strong>de</strong>r Berufe sowie <strong>de</strong>r Erwerb<br />

und die Verwaltung von Vermögenswerten aller Art, die Beteiligung an an<strong>de</strong>ren Unternehmen<br />

und auch an Einzelgeschäften an<strong>de</strong>rer Unternehmen.<br />

Aufsichtsrat<br />

Dieter Braun, Hannover, Vorsitzen<strong>de</strong>r (Dipl.-Finanzwirt), ehem. Oberregierungsrat<br />

Dr. Heinrich Wohlfart, Frankfurt (Bankdirektor)<br />

29<br />

IMPRESSUM/WAGNISHINW.<br />

INHALTSVERZEICHNIS<br />

VORWORT<br />

ANGEBOT IM ÜBERBLICK<br />

KONZEPT<br />

CHANCEN & RISIKEN<br />

GESCHÄFTSGANG & AUSS.<br />

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PORTFOLIO-MANAGEMENT<br />

KONZEPTION & STRUKTUR<br />

STEUERL. GRUNDLAGEN<br />

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GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />

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HANDELSREGISTERVOLLM.<br />

AUSSCHÜTTUNGSGAR.VERTR.<br />

GESCHÄFTSBES.VERTR.<br />

MITTELVERW.KONTR.VERTR.<br />

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EIGENE NOTIZEN<br />

BEITRITTSERKLÄRUNG


30<br />

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PRINZIPIEN FINANZPLAN.<br />

PORTFOLIO-MANAGEMENT<br />

KONZEPTION & STRUKTUR<br />

STEUERL. GRUNDLAGEN<br />

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GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />

TREUHANDVERTRAG<br />

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AUSSCHÜTTUNGSGAR.VERTR.<br />

GESCHÄFTSBES.VERTR.<br />

MITTELVERW.KONTR.VERTR.<br />

STUNDUNGSVEREINBARUNG<br />

EIGENE NOTIZEN<br />

BEITRITTSERKLÄRUNG<br />

PORTFOLIO-MANAGEMENT<br />

WIR<br />

ÜBER UNS<br />

Claudius Lang, Karlsruhe (Steuerberater)<br />

Dr. Ingo Sei<strong>de</strong>mann, Leipzig (Dipl.-Ing. und Unternehmensberater)<br />

Christoph Weiss, Leipzig (Unternehmer)<br />

Wolfgang Gierk, Berlin (Steuerberater und Rechtsanwalt)<br />

Die Partner<br />

• BTR Scholz + Partner GmbH, Beratung und Treuhandring, Hannover<br />

• Unternehmensberatungsgesellschaften<br />

• Vertriebsgesellschaften (Auszug): Innovativ Capital, München; Creacon GmbH, Hünstetten;<br />

Promotum GmbH, Berlin; Finad AG, Leonberg<br />

Netzwerk - Beirat<br />

• Erfahrene, namhafte Juristen,<br />

• Richter am OLG a. D.<br />

• Richter am LG a. D.<br />

• Richter im Amt (mit entsprechen<strong>de</strong>r Legitimation zur außerdienstlichen Tätigkeit)<br />

Zu<strong>de</strong>m steht, wie im PKF II erstmals installiert, mit <strong>de</strong>m Beirat eine aus <strong>de</strong>m<br />

Kreis <strong>de</strong>r Kommanditisten gewählte Abordnung zum Zwecke <strong>de</strong>r Einflussnahme<br />

hinsichtlich operativer Investitionsentscheidungen zur Verfügung<br />

(siehe Proce<strong>de</strong>re zur Wahl <strong>de</strong>s Beirates im Gesellschaftervertrag).<br />

Mit Herrn Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski, Jahrgang 1947, Inhaber<br />

<strong>de</strong>r Professur für Bürgerliches Recht sowie Han<strong>de</strong>ls-, Wirtschafts- und<br />

Europarecht an <strong>de</strong>r Humboldt-Universität Berlin, steht <strong>de</strong>m Beirat als<br />

Beisitzer eine namhafte juristische Kapazität zur Seite.


KONZEPTION UND STRUKTUR<br />

DIENSTLEISTUNGS- UND<br />

BERATUNGSVERTRÄGE<br />

Gewerbliche Konzeption<br />

Mit <strong>de</strong>m Beitritt zur Dritte Juragent GmbH & Co. Prozesskostenfonds KG und <strong>de</strong>n prospektkonformen<br />

Investitionen <strong>de</strong>r Gesellschaft erzielt <strong>de</strong>r Kommanditist Einkünfte aus<br />

Gewerbebetrieb. In <strong>de</strong>n Jahren 2004/2005 fallen gemäß Planung aus <strong>de</strong>r laufen<strong>de</strong>n Geschäftstätigkeit<br />

steuerlich negative Ergebnisse an. In <strong>de</strong>n Folgejahren (ab 2008) wird mit<br />

positiven steuerlichen Betriebsergebnissen gerechnet.<br />

Von Be<strong>de</strong>utung ist hierbei auch die Vertragskonstellation zwischen Fondsgesellschaft<br />

und <strong>de</strong>r Initiatorin, <strong>de</strong>r Juragent AG, die als Geschäftsbesorgungsgesellschaft<br />

fungiert.<br />

Die mo<strong>de</strong>llbedingten Anlaufverluste <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft entstehen durch Beauftragung<br />

<strong>de</strong>r Juragent AG mit <strong>de</strong>r Besorgung <strong>de</strong>s Geschäftes sowie <strong>de</strong>r Bezahlung dieser<br />

Dienstleistung.<br />

Operatives Geschäft<br />

Abb. 12: Strukturbild<br />

Garantieausschüttung<br />

Der Fondszeichner erhält im Rahmen <strong>de</strong>r Ergebnisverteilung eine garantierte Vorabausschüttung<br />

von 6% p. a. auf das gezeichnete KG-Kapital, erstmalig bis zum 31.3.2005,<br />

anteilig für das Vorjahr. In <strong>de</strong>n Folgejahren wird ebenso verfahren. Darüber hinausgehen<strong>de</strong><br />

Ausschüttungen, wie in <strong>de</strong>n Planzahlen offeriert, richten sich nach <strong>de</strong>m wirtschaftlichen<br />

Ergebnis <strong>de</strong>r Gesellschaft.<br />

Mittelverwendungskontrolle<br />

Juragent AG<br />

Geschäftsbesorgerin<br />

Verwaltungs GmbH - Mittelverwendungskontrolle<br />

Erste Prozesskostenfonds<br />

GmbH & Co. KG<br />

Treuhän<strong>de</strong>r<br />

Zweite Prozesskostenfonds<br />

GmbH & Co. KG<br />

Treuhän<strong>de</strong>r<br />

Anleger<br />

Externe<br />

Dritte Prozesskostenfonds<br />

GmbH & Co. KG<br />

Treuhän<strong>de</strong>r<br />

Alle Zahlungen unterliegen <strong>de</strong>r Überwachung eines erfahrenen Steuerberaters, ehemaliger<br />

Oberregierungsrat, <strong>de</strong>r alle Kapitalbewegungen kontrolliert (siehe auch Vertrag zur<br />

Mittelverwendungskontrolle im hinteren Prospektteil). Daneben überwacht ein erfahrener<br />

Rechtsanwalt und Steuerberater <strong>de</strong>n Mittelfluss in <strong>de</strong>r AG für <strong>de</strong>n Fonds.<br />

31<br />

IMPRESSUM/WAGNISHINW.<br />

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CHANCEN & RISIKEN<br />

GESCHÄFTSGANG & AUSS.<br />

PRINZIPIEN FINANZPLAN.<br />

PORTFOLIO-MANAGEMENT<br />

KONZEPTION & STRUKTUR<br />

STEUERL. GRUNDLAGEN<br />

HINWEISE ZUR ZEICHNUNG<br />

GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />

TREUHANDVERTRAG<br />

HANDELSREGISTERVOLLM.<br />

AUSSCHÜTTUNGSGAR.VERTR.<br />

GESCHÄFTSBES.VERTR.<br />

MITTELVERW.KONTR.VERTR.<br />

STUNDUNGSVEREINBARUNG<br />

EIGENE NOTIZEN<br />

BEITRITTSERKLÄRUNG


32<br />

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KONZEPT<br />

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KONZEPTION UND STRUKTUR<br />

DIENSTLEISTUNGS- UND<br />

BERATUNGSVERTRÄGE<br />

Steuerliche Abwicklung<br />

Die Steuer- und Han<strong>de</strong>lsbilanzen wer<strong>de</strong>n von einer Steuerberatungsgesellschaft erstellt.<br />

Diese wird die Fondsgesellschaft darüber hinaus bei <strong>de</strong>n Betriebsprüfungen vertreten. Die<br />

steuerlichen Ergebnisse aus <strong>de</strong>r Fondsbeteiligung wer<strong>de</strong>n vom zuständigen Betriebsfinanzamt<br />

einheitlich und geson<strong>de</strong>rt für je<strong>de</strong>n Fondsgesellschafter festgestellt. Die Ergebnisse<br />

wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>m Fondszeichner vom Steuerberater mitgeteilt.<br />

Fondsgeschäftsführung<br />

Im Rahmen <strong>de</strong>s Geschäftsbesorgungsvertrages han<strong>de</strong>lt es sich auch bei <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

um erfahrene Manager, die mit renommierten Rechtsanwaltskanzleien, Steuerberatungs-<br />

und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zusammenarbeiten.<br />

Anlegerzielgruppe<br />

Das Beteiligungsangebot richtet sich an mittelfristig orientierte Kapitalanleger, die bereit<br />

sind, überdurchschnittliche Renditemöglichkeiten unter Inkaufnahme unternehmerischer<br />

Risiken wahrzunehmen.<br />

Laufzeit <strong>de</strong>r Beteiligung<br />

Die Laufzeit <strong>de</strong>s Fonds ist bis 31. Dezember 2009 begrenzt (s. Gesellschaftsvertrag). Ausnahme<br />

bil<strong>de</strong>t hierbei die Möglichkeit <strong>de</strong>r Verlängerung <strong>de</strong>r Beteiligungsdauer, sollten wi<strong>de</strong>rerwarten<br />

Prozesse bzw. <strong>de</strong>ren Verfahrensdauer mehr Zeit in Anspruch nehmen, als zu<br />

Beginn <strong>de</strong>r Beteiligung absehbar und geplant war.<br />

Fungibilität, Kündigung<br />

Die Fondsanteile <strong>de</strong>r Gesellschaft wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>rzeit an keiner Wertpapierbörse gehan<strong>de</strong>lt.<br />

Dies kann Auswirkungen auf die Han<strong>de</strong>lbarkeit (Fungibilität) <strong>de</strong>r Fondsanteile haben.<br />

Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass für KG-Anteile kein organisierter Markt besteht,<br />

auf <strong>de</strong>m eine Veräußerung zu einem nach <strong>de</strong>n Prinzipien für Angebot und Nachfrage<br />

ermittelten Preis erfolgen könnte. Somit ist es <strong>de</strong>nkbar, dass bei einem geplanten<br />

vorzeitigen Verkauf eines Gesellschaftsanteils die Veräußerung nur schwer o<strong>de</strong>r mit Preisabschlägen<br />

zu realisieren ist.<br />

Rücknahmemöglichkeiten<br />

Eine etwaige Rücknahme <strong>de</strong>r Fondsanteile durch die Gesellschaft liegt einzig im Ermessen<br />

dieser. In beson<strong>de</strong>ren Fällen, zum Beispiel bei Tod o<strong>de</strong>r Erwerbslosigkeit, entschei<strong>de</strong>t die<br />

Geschäftsleitung über <strong>de</strong>n Rückkauf.<br />

Risiken<br />

Unternehmerische Beteiligungen an diesem Fonds sind mit hohen Chancen aber auch mit<br />

Risiken behaftet, über die sich je<strong>de</strong>r Fondszeichner bei seiner Investition bewusst sein<br />

sollte. Der Fondszeichner bin<strong>de</strong>t sich bei dieser Investition auf min<strong>de</strong>stens 5 Jahre.<br />

Grundsätzlich besteht auch das Risiko <strong>de</strong>s Totalverlustes <strong>de</strong>r Einlage <strong>de</strong>s Fondszeichners<br />

(siehe Seite 17 f.). Anlageinteressenten sollten daher ihre Investitionsentscheidung nicht<br />

ohne zusätzliche Einschaltung ihrer persönlichen fachkundigen Berater treffen.


KONZEPTION UND STRUKTUR<br />

DIENSTLEISTUNGS- UND<br />

BERATUNGSVERTRÄGE<br />

Eigenkapitalbeschaffung<br />

Für die Vermittlung <strong>de</strong>s Eigenkapitals erhalten die Vertriebe bei Vollplatzierung ein Gesamthonorar<br />

von bis zu 2.850.000 Euro zzgl. Agio. Bei Überplatzierung steigt das Honorar<br />

im gleichen prozentualen Verhältnis (9,5%).<br />

Ergebnisbeteiligung <strong>de</strong>r Komplementärin<br />

Die Beteiligung am Ergebnis (Ergebnisanteile, Entnahmen, Erlösverteilung usw.) sowie an<br />

<strong>de</strong>n laufen<strong>de</strong>n Tätigkeitsvergütungen, erfolgt gemäß Gesellschaftervertrag.<br />

Von <strong>de</strong>n Ergebnissen <strong>de</strong>r Gesellschaft, welcher auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r han<strong>de</strong>lsrechtlichen<br />

Vorschriften ermittelt wird, und durch die Gesellschafterversammlung im Rahmen <strong>de</strong>r<br />

Feststellung <strong>de</strong>s Jahresabschlusses festgestellt wird, erhält die Komplementärin 5%.<br />

33<br />

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KONZEPTION UND STRUKTUR<br />

RECHTLICHE UND<br />

GESELLSCHAFTLICHE INHALTE<br />

Allgemeines<br />

Der Fondszeichner kann sich an <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft entwe<strong>de</strong>r direkt o<strong>de</strong>r über einen<br />

Treuhän<strong>de</strong>r, auch Treuhandkommanditist genannt, beteiligen.<br />

Bei einer Beteiligung als Direktkommanditist hat <strong>de</strong>r Fondszeichner eine notarielle Han<strong>de</strong>lsregistervollmacht<br />

in geson<strong>de</strong>rter Urkun<strong>de</strong> zu erteilen und die dadurch entstehen<strong>de</strong>n<br />

Notargebühren sowie die Han<strong>de</strong>lsregisterkosten zusätzlich zu seiner Kapitaleinzahlung zu<br />

tragen. Der Treuhän<strong>de</strong>r verwaltet die Beteiligungen <strong>de</strong>r Direktkommanditisten im Wege<br />

<strong>de</strong>r offenen Stellvertretung. Soweit <strong>de</strong>r Fondszeichner sich über <strong>de</strong>n Treuhän<strong>de</strong>r an <strong>de</strong>r<br />

Fondsgesellschaft beteiligt, wird <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>r im Namen und für Rechnung <strong>de</strong>s Fondszeichners<br />

die treuhändische Verwaltung seines Gesellschaftsanteils vornehmen (so genannte<br />

Treuhandlösung). Bei <strong>de</strong>r Treuhandlösung wird im Gegensatz zum Direktkommanditisten<br />

<strong>de</strong>r Fondszeichner nicht im Han<strong>de</strong>lsregister eingetragen.<br />

Die Firma <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft lautet Dritte Juragent GmbH & Co. Prozesskostenfonds<br />

KG und ist im Han<strong>de</strong>lsregister <strong>de</strong>s Amtsgerichts Berlin eingetragen unter <strong>de</strong>r Nummer<br />

HRA 35788.<br />

Gegenstand <strong>de</strong>s Unternehmens<br />

Gegenstand <strong>de</strong>r Gesellschaft ist die Übernahme von Prozesskostenfinanzierungen für<br />

Dritte.<br />

Gründungsgesellschafter<br />

Persönlich haften<strong>de</strong> Gesellschafterin (Komplementärin) ist die Juragent Verwaltungs-<br />

GmbH. Die Komplementärin ist ohne Einlage an <strong>de</strong>r Dritte Juragent GmbH & Co. Prozesskostenfonds<br />

KG beteiligt. Kommanditistin mit einer Einlage von 1.000 Euro ist die Juragent<br />

AG mit Sitz in Berlin.<br />

Kapital <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

Der Treuhän<strong>de</strong>r ist unter Befreiung von <strong>de</strong>n Beschränkungen <strong>de</strong>s § 181 BGB berechtigt<br />

und bevollmächtigt, mit dritten Personen (Treugebern) Treuhandverträge abzuschließen<br />

und ihre Kommanditeinlage zu erhöhen o<strong>de</strong>r Treugeber auf <strong>de</strong>ren Wunsch als Direktkommanditisten<br />

in die Gesellschaft aufzunehmen, bis ein Kommanditkapital von insgesamt<br />

30 Mio. Euro erreicht ist.<br />

Gemäß Gesellschaftervertrag ist die Komplementärin berechtigt, die Fondsgesellschaft<br />

durch Erklärung gegenüber <strong>de</strong>m Treuhän<strong>de</strong>r je<strong>de</strong>rzeit zu schließen und ab diesem Zeitpunkt<br />

keine weiteren Gesellschafter/Treugeber mehr aufzunehmen.<br />

Sie, die Komplementärin, ist außer<strong>de</strong>m berechtigt, sofern das Geschäfts- bzw. Wachstumspotenzial<br />

dies rechtfertigt und im Einklang mit <strong>de</strong>n Prinzipien betreffend das Fondsmo<strong>de</strong>ll<br />

und die Finanzplanung steht, das Gesellschaftskapital um bis zu 50% zu erhöhen.<br />

Geschäftsführung<br />

Die persönlich haften<strong>de</strong> Gesellschafterin (Komplementärin) ist zur Alleinvertretung und<br />

Alleingeschäftsführung <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft berechtigt. Deren Geschäftsführer sind von<br />

<strong>de</strong>n Beschränkungen <strong>de</strong>s § 181 BGB befreit.


KONZEPTION UND STRUKTUR<br />

RECHTLICHE UND<br />

GESELLSCHAFTLICHE INHALTE<br />

Die Komplementärin trifft die endgültige Entscheidung über die Übernahme von Prozessrisiken<br />

nach Empfehlung <strong>de</strong>r Berater und Beschluss <strong>de</strong>s Beirats.<br />

Kontrollrechte <strong>de</strong>r Fondszeichner<br />

Je<strong>de</strong>r Fondszeichner hat die gesetzlich bestimmten Auskunfts- und Kontrollrechte gemäß<br />

§ 166 HGB.<br />

Jahresabschluss<br />

Die Komplementärin erstellt unter Einbeziehung <strong>de</strong>s Steuerberaters bzw. <strong>de</strong>r Steuerberatungsgesellschaft<br />

einen Jahresbericht, <strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>m Jahresabschluss an die Gesellschafter/Treuhän<strong>de</strong>r<br />

zu versen<strong>de</strong>n ist und Folgen<strong>de</strong>s enthalten muss:<br />

1. Eine Übersicht <strong>de</strong>s abgelaufenen Wirtschaftsjahres.<br />

2. Eine Zusammenfassung über die aktuelle Entwicklung <strong>de</strong>s bisherigen Engagements.<br />

Der han<strong>de</strong>ls- und/o<strong>de</strong>r steuerrechtliche Jahresabschluss ist von <strong>de</strong>r Komplementärin innerhalb<br />

<strong>de</strong>r gesetzlich vorgesehenen Fristen nach Abschluss eines je<strong>de</strong>n Geschäftsjahres –<br />

unter Beachtung <strong>de</strong>r Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung – unter Einschaltung<br />

eines Steuerberaters anzufertigen und von einem Wirtschaftsprüfer zu prüfen.<br />

Gesellschafterversammlung<br />

In § 12 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft sind die Einzelheiten <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung<br />

geregelt. Danach wer<strong>de</strong>n die Beschlüsse <strong>de</strong>r Gesellschaft in Gesellschafterversammlungen<br />

gefasst. Die Komplementärin beruft die Gesellschafterversammlung<br />

schriftlich unter Mitteilung <strong>de</strong>r Tagesordnung mit einer Frist von zwei Wochen ein.<br />

Die or<strong>de</strong>ntliche Gesellschafterversammlung fin<strong>de</strong>t alljährlich innerhalb <strong>de</strong>r ersten zehn<br />

Monate <strong>de</strong>s Kalen<strong>de</strong>rjahres in Berlin statt.<br />

Zu la<strong>de</strong>n sind alle Gesellschafter und Treugeber. Die Komplementärin leitet die Gesellschafter-/Treugeberversammlung.<br />

Sie kann sich hierzu eines Vertreters bedienen. Je volle 1.000 Euro gewährt eine Stimme.<br />

Abfindung ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>r Gesellschafter<br />

Im Falle seines Ausschei<strong>de</strong>ns hat ein Gesellschafter/Treugeber Anspruch auf eine Abfindung.<br />

Die Abfindung eines Gesellschafters, <strong>de</strong>r aus wichtigem Grund aus <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

ausgeschlossen wur<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r einvernehmlich ausschei<strong>de</strong>t, richtet sich nach § 24 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages.<br />

Die Abfindung ist in fünf gleichen Jahresraten bei entsprechen<strong>de</strong>r Liquidität <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

auszuzahlen.<br />

Erbfolge<br />

Im Falle <strong>de</strong>s To<strong>de</strong>s eines Gesellschafters/Treugebers wird die Gesellschaft nicht aufgelöst<br />

son<strong>de</strong>rn mit seinen Erben o<strong>de</strong>r Vermächtnisnehmern fortgesetzt. Die Erben müssen sich<br />

durch Vorlage eines Erbscheins legitimieren.<br />

35<br />

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KONZEPTION UND STRUKTUR<br />

RECHTLICHE UND<br />

GESELLSCHAFTLICHE INHALTE<br />

Übertragungen<br />

Ein Gesellschafter/Treugeber kann nur mit Zustimmung <strong>de</strong>r Komplementärin seine Beteiligung<br />

ganz o<strong>de</strong>r teilweise auf einen Dritten übertragen. Voraussetzung ist, dass gleichzeitig<br />

die Rechte aus diesem Vertrag auf <strong>de</strong>n Erwerber wirksam übertragen wer<strong>de</strong>n, mit<br />

<strong>de</strong>r Maßgabe, auch <strong>de</strong>ssen jeweiligen Rechtsnachfolger in <strong>de</strong>rselben Weise zu bin<strong>de</strong>n.<br />

Der Gesellschafter/Treugeber hat im Falle einer vollständigen o<strong>de</strong>r teilweisen Übertragung<br />

seiner Beteiligung <strong>de</strong>n Namen und die Anschrift sowie die Höhe <strong>de</strong>r zu übertragen<strong>de</strong>n<br />

Beteiligung anzugeben.<br />

Der Übertragen<strong>de</strong> haftet auch nach seinem Ausschei<strong>de</strong>n – neben <strong>de</strong>m Erwerber – für eine<br />

etwa noch ausstehen<strong>de</strong> Einlage.<br />

Eine Übertragung <strong>de</strong>r Beteiligung auf einen Erwerber ist nur möglich, wenn die verbleiben<strong>de</strong><br />

o<strong>de</strong>r entstehen<strong>de</strong> Beteiligung an <strong>de</strong>r Gesellschaft jeweils min<strong>de</strong>stens 5.000 Euro<br />

beträgt; zu<strong>de</strong>m muss je<strong>de</strong> Beteiligung durch 1.000 Euro in ganzen Zahlen teilbar sein.<br />

Gegenstand <strong>de</strong>r Treuhandschaft<br />

Der Treugeber erwirbt einen Gesellschaftsanteil bis zur Höhe von 29,999 Mio. Euro, bei<br />

Überzeichnung und nach vertragskonformem Beschluss <strong>de</strong>r Komplementärin bis zu<br />

44,999 Mio. Euro. An diesem beteiligen sich die Kapitalanleger als Treugeber. Die Höhe<br />

<strong>de</strong>r Beteiligung bestimmt sich nach <strong>de</strong>m in <strong>de</strong>r Beitrittserklärung (Zeichnungsschein) genannten<br />

Beteiligungsbetrag ohne Berücksichtigung <strong>de</strong>s Agios.<br />

Der Treuhän<strong>de</strong>r ist berechtigt, für weitere Treugeber Gesellschaftsanteile an <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

zu erwerben und zu verwalten.<br />

Der Treuhän<strong>de</strong>r ist berechtigt, <strong>de</strong>n Treuhandauftrag erst auszuführen, wenn <strong>de</strong>r Treugeber<br />

<strong>de</strong>n von ihm gezeichneten Betrag auf das vorgesehene Gesellschaftskonto eingezahlt<br />

hat.<br />

Der Treuhän<strong>de</strong>r hält seine Gesellschaftsbeteiligung für die jeweiligen Treugeber im Außenverhältnis<br />

als einheitlichen Gesellschaftsanteil. Der Treuhän<strong>de</strong>r tritt nach außen im<br />

eigenen Namen und im Namen <strong>de</strong>r Direktkommanditisten auf; soweit Rechtsberatung<br />

erfor<strong>de</strong>rlich, han<strong>de</strong>ln die Rechtsanwälte. Der Treuhän<strong>de</strong>r nimmt die Rechte <strong>de</strong>s Treugebers<br />

entsprechend <strong>de</strong>ssen Weisungen in <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung wahr.<br />

Der Treuhän<strong>de</strong>r ist nicht verpflichtet, die Bonität <strong>de</strong>r Vertragsparteien, die Angemessenheit<br />

von Kosten, Honoraren usw. zu überprüfen; vielmehr wird er die bereits gefällte Investitionsentscheidung<br />

<strong>de</strong>s Treugebers durchführen und abwickeln.<br />

Für Direktkommanditisten gelten die Bestimmungen <strong>de</strong>s Treuhandvertrages entsprechend.<br />

Der Treuhän<strong>de</strong>r erhält für seine Tätigkeit in <strong>de</strong>r Platzierungsphase 0,13% <strong>de</strong>s kalkulierten<br />

Fondsgesamtaufwan<strong>de</strong>s zuzüglich Umsatzsteuer. Das Honorar ist anteilig fällig<br />

mit Vorlage <strong>de</strong>r unterschriebenen Beitrittserklärung (Zeichnungsschein) und Eingang <strong>de</strong>s<br />

jeweils geworbenen vereinbarten Kapitals (o<strong>de</strong>r Teilen hiervon) auf <strong>de</strong>m in <strong>de</strong>r Beitrittserklärung<br />

angegebenen Gesellschaftskonto. Das Honorar ist sodann mit Rechnungsstellung<br />

zur Zahlung fällig. Der Treuhän<strong>de</strong>r hat im Treuhandvertrag <strong>de</strong>n Umfang seiner Tätigkeit<br />

in gesetzlich zulässiger Weise eingeschränkt.


KONZEPTION UND STRUKTUR<br />

RECHTLICHE UND<br />

GESELLSCHAFTLICHE INHALTE<br />

Die wirtschaftliche Konzeption und Prospekterstellung<br />

Die Dritte Juragent GmbH & Co. Prozesskostenfonds KG hat mit <strong>de</strong>r Juragent AG einen<br />

Vertrag über die wirtschaftliche Konzeption/Prospekterstellung abgeschlossen. Die wesentlichen<br />

Aufgaben <strong>de</strong>r Juragent AG sind in diesem Vertrag u. a. wie folgt festgelegt:<br />

1. Analyse <strong>de</strong>r Aufnahmefähigkeit <strong>de</strong>s Marktes<br />

2. Laufen<strong>de</strong> Beobachtung <strong>de</strong>s Marktes<br />

3. Erstellung einer Wirtschaftlichkeitsberechnung für die Gesellschaft<br />

4. Koordination <strong>de</strong>r Aktivitäten sämtlicher am Fonds beteiligten Vertragspartner<br />

5. Erstellung <strong>de</strong>s Fondsprospektes (Drucklegung usw.) in Zusammenarbeit mit <strong>de</strong>n an<br />

<strong>de</strong>r Prospektherausgabe beteiligten Firmen.<br />

Die Juragent AG erhält in <strong>de</strong>r Platzierungsphase, als Vergütung für die Übernahme <strong>de</strong>r<br />

vorgenannten Tätigkeiten, ein Honorar. Das Honorar ist anteilig fällig mit Vorlage <strong>de</strong>r<br />

unterschriebenen Beitrittserklärung (Zeichnungsschein) und Eingang <strong>de</strong>s jeweils geworbenen<br />

vereinbarten Kapitals (o<strong>de</strong>r Teilen hiervon) auf <strong>de</strong>m in <strong>de</strong>r Beitrittserklärung angegebenen<br />

Gesellschaftskonto. Das Honorar ist sodann mit Rechnungsstellung zur Zahlung<br />

fällig.<br />

Liquiditätsreserve<br />

Die Geschäftsführung hat das Recht, eine Liquiditätsreserve zur Sicherstellung <strong>de</strong>s ordnungsgemäßen<br />

Geschäftsbetriebes zu bil<strong>de</strong>n, die höchstens 5% <strong>de</strong>s Gesellschaftskapitals<br />

betragen darf.<br />

Die Garantieausschüttung in Höhe von 6% p. a., ausgehend vom Kommanditkapital, bis<br />

zum Jahre 2009 einschließlich ist bzw. wird durch eine Bankbürgschaft garantiert.<br />

Laufen<strong>de</strong> Vergütungen<br />

Die Komplementärin ist beauftragt und berechtigt, entsprechen<strong>de</strong> Beträge für Kostenzahlungen<br />

<strong>de</strong>s Fonds nach pflichtgemäßem Ermessen zu entnehmen.<br />

a) Der Treuhandkommanditist erhält ab 2006 (Nachplatzierungsphase) eine laufen<strong>de</strong><br />

Vergütung von 0,13% p. a. <strong>de</strong>s gezeichneten und eingezahlten Kommanditkapitals<br />

(ohne Agio) jeweils zuzüglich Umsatzsteuer.<br />

Dieses Honorar ist zeitanteilig in monatlichen Raten am En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s jeweiligen Monats<br />

zur Zahlung fällig. Sollte keine ausreichen<strong>de</strong> Liquidität in <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft vorhan<strong>de</strong>n<br />

sein, verzichtet <strong>de</strong>r Treuhandkommanditist hiermit zinslos auf die Geltendmachung<br />

seines Honorars, bis wie<strong>de</strong>r ausreichen<strong>de</strong> Liquidität in <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

vorhan<strong>de</strong>n ist. Sollte ausreichen<strong>de</strong> Liquidität vorhan<strong>de</strong>n sein, wird das gestun<strong>de</strong>te<br />

Honorar nachbezahlt.<br />

b) Der Steuerberater erhält ab <strong>de</strong>m Jahr 2005 eine jährliche Vergütung von 0,17% <strong>de</strong>s<br />

gezeichneten und eingezahlten Kommanditkapitals zuzüglich Umsatzsteuer. Sollte<br />

keine ausreichen<strong>de</strong> Liquidität in <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft vorhan<strong>de</strong>n sein, verzichtet <strong>de</strong>r<br />

Steuerberater hiermit zinslos auf die Geltendmachung seines Honorars, bis wie<strong>de</strong>r<br />

ausreichen<strong>de</strong> Liquidität in <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft vorhan<strong>de</strong>n ist. Sollte ausreichen<strong>de</strong><br />

Liquidität vorhan<strong>de</strong>n sein, wird das gestun<strong>de</strong>te Honorar nachbezahlt.<br />

37<br />

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KONZEPTION UND STRUKTUR<br />

RECHTLICHE UND<br />

GESELLSCHAFTLICHE INHALTE<br />

c) In <strong>de</strong>r Nachplatzierungsphase erhält <strong>de</strong>r Mittelverwendungskontrolleur ein Honorar<br />

von 0,04% p. a. <strong>de</strong>s kalkulierten Fondsgesamtaufwan<strong>de</strong>s zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />

Haftungsvergütung<br />

Die Komplementärin erhält als Vergütung für die Übernahme <strong>de</strong>r unbeschränkten Haftung<br />

einen Betrag in Höhe von 3.000,00 Euro jährlich.<br />

Sollte keine ausreichen<strong>de</strong> Liquidität in <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft vorhan<strong>de</strong>n sein, verzichtet<br />

die Komplementärin hiermit zinslos auf die Geltendmachung ihres Honorars, bis wie<strong>de</strong>r<br />

ausreichen<strong>de</strong> Liquidität in <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft vorhan<strong>de</strong>n ist. Sollte ausreichen<strong>de</strong> Liquidität<br />

vorhan<strong>de</strong>n sein, wird das gestun<strong>de</strong>te Honorar nachbezahlt.


STEUERLICHE GRUNDLAGEN<br />

DER VOM FISKUS<br />

DETERMINIERTE RAHMEN<br />

Entscheidungsgrundlage für eine Zeichnung <strong>de</strong>s vorliegen<strong>de</strong>n Beteiligungsangebots können<br />

nur die langfristigen wirtschaftlichen Erfolgsaussichten <strong>de</strong>s Unternehmenskonzepts<br />

<strong>de</strong>r Fondsgesellschaft sein. Die mit <strong>de</strong>r Beteiligung verbun<strong>de</strong>nen steuerlichen Faktoren<br />

sollten dagegen nicht ausschlaggebend für eine Investitionsentscheidung sein. Es wird<br />

empfohlen, im Vorfeld einer geplanten Zeichnung <strong>de</strong>n persönlichen Steuerberater hinzuzuziehen.<br />

Die nachfolgen<strong>de</strong> Darstellung <strong>de</strong>r steuerlichen Rahmenbedingungen beruht auf <strong>de</strong>r aktuellen<br />

Rechtslage unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r <strong>de</strong>rzeit gelten<strong>de</strong>n Steuergesetze sowie <strong>de</strong>r<br />

Auffassung <strong>de</strong>r Finanzverwaltung und Rechtsprechung zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Prospektherausgabe.<br />

Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Gesetze, ihrer Auslegung sowie Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Verwaltungsauffassung<br />

können positive wie auch negative Auswirkungen auf die steuerlichen Grundlagen<br />

entfalten.<br />

Die Ausarbeitung <strong>de</strong>r steuerlichen Konzeption und <strong>de</strong>ren Darstellung erfolgten nach bestem<br />

Wissen und Gewissen. Die endgültige Feststellung <strong>de</strong>r Besteuerungsgrundlagen obliegt<br />

jedoch <strong>de</strong>m zuständigen Betriebsfinanzamt <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft im Rahmen <strong>de</strong>s<br />

Veranlagungsverfahren bzw. einer Betriebsprüfung. Eine Haftung für die von <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

(und <strong>de</strong>n Gesellschaftern/Treugebern) erstrebte steuerliche Behandlung kann daher<br />

nicht übernommen wer<strong>de</strong>n.<br />

Einkommensteuer<br />

Die Darstellung dieser steuerlichen Grundlagen gilt für natürliche Personen, die ihre Beteiligung<br />

am Fonds im Privatvermögen halten. Beteiligen sich Kapitalgesellschaften an<br />

<strong>de</strong>r Dritte Juragent GmbH & Co. Prozesskostenfonds KG, sind gesellschaftsrechtliche,<br />

han<strong>de</strong>lsrechtliche wie auch steuerrechtliche Beson<strong>de</strong>rheiten zu beachten, welche unbedingt<br />

mit <strong>de</strong>n jeweiligen steuerlichen bzw. rechtlichen Beratern <strong>de</strong>r Kapitalgesellschaften<br />

abzuklären sind.<br />

Senkung <strong>de</strong>s Spitzensteuersatzes<br />

Aufgrund <strong>de</strong>s Steuersenkungsgesetzes wird <strong>de</strong>r ab <strong>de</strong>m Jahr 2004 gelten<strong>de</strong> Spitzensteuersatz<br />

in <strong>de</strong>r Einkommensteuer auf 45% und ab 2005 auf 42% abgesenkt.<br />

Wegen <strong>de</strong>r Komplexität <strong>de</strong>r Einzelheiten und <strong>de</strong>r anstehen<strong>de</strong>n weiteren geplanten Än<strong>de</strong>rungen<br />

in <strong>de</strong>r steuerlichen Gesetzgebung wird ausdrücklich angeraten, <strong>de</strong>n persönlichen<br />

Berater hinzuzuziehen.<br />

Einschränkung <strong>de</strong>s Verlustausgleiches<br />

Ab <strong>de</strong>m Verlustentstehungsjahr 2004 sind grundsätzlich die Verluste <strong>de</strong>m Grun<strong>de</strong> nach<br />

wie<strong>de</strong>r uneingeschränkt ausgleichsfähig.<br />

Seit <strong>de</strong>r Einführung <strong>de</strong>s Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 dürfen gemäß § 2 b<br />

EStG negative Einkünfte aus einer Beteiligung an Verlustzuweisungsgesellschaften und<br />

ähnlichen Mo<strong>de</strong>llen nicht mehr mit an<strong>de</strong>ren Einkünften ausgeglichen wer<strong>de</strong>n, wenn bei<br />

<strong>de</strong>m Erwerb <strong>de</strong>r Beteiligung die Erzielung eines steuerlichen Vorteils im Vor<strong>de</strong>rgrund<br />

steht.<br />

39<br />

IMPRESSUM/WAGNISHINW.<br />

INHALTSVERZEICHNIS<br />

VORWORT<br />

ANGEBOT IM ÜBERBLICK<br />

KONZEPT<br />

CHANCEN & RISIKEN<br />

GESCHÄFTSGANG & AUSS.<br />

PRINZIPIEN FINANZPLAN.<br />

PORTFOLIO-MANAGEMENT<br />

KONZEPTION & STRUKTUR<br />

STEUERL. GRUNDLAGEN<br />

HINWEISE ZUR ZEICHNUNG<br />

GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />

TREUHANDVERTRAG<br />

HANDELSREGISTERVOLLM.<br />

AUSSCHÜTTUNGSGAR.VERTR.<br />

GESCHÄFTSBES.VERTR.<br />

MITTELVERW.KONTR.VERTR.<br />

STUNDUNGSVEREINBARUNG<br />

EIGENE NOTIZEN<br />

BEITRITTSERKLÄRUNG


40<br />

IMPRESSUM/WAGNISHINW.<br />

INHALTSVERZEICHNIS<br />

VORWORT<br />

ANGEBOT IM ÜBERBLICK<br />

KONZEPT<br />

CHANCEN & RISIKEN<br />

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STEUERL. GRUNDLAGEN<br />

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GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />

TREUHANDVERTRAG<br />

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STUNDUNGSVEREINBARUNG<br />

EIGENE NOTIZEN<br />

BEITRITTSERKLÄRUNG<br />

STEUERLICHE GRUNDLAGEN<br />

DER VOM FISKUS<br />

DETERMINIERTE RAHMEN<br />

Nach <strong>de</strong>n im Gesetz genannten Regelbeispielen ist das dann <strong>de</strong>r Fall, wenn nach <strong>de</strong>m<br />

Konzept <strong>de</strong>s Unternehmens die Rendite auf das einzusetzen<strong>de</strong> Kapital nach Steuern mehr<br />

als das Doppelte dieser Rendite vor Steuern beträgt und die Betriebsführung überwiegend<br />

auf diesem Umstand beruht, o<strong>de</strong>r wenn Kapitalanlegern Steuermin<strong>de</strong>rungen durch<br />

Verlustzuweisungen in Aussicht gestellt wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Gesellschaft ist nach <strong>de</strong>r Konzeption <strong>de</strong>r Initiatoren nicht auf die Erzielung von Steuervorteilen<br />

angelegt, son<strong>de</strong>rn verfolgt das Ziel, das eingebrachte Kapital <strong>de</strong>r Gesellschafter<br />

innerhalb von 5 Jahren durch die professionelle Unterstützung von Rechtsstreitigkeiten<br />

zu vermehren.<br />

Das Mo<strong>de</strong>llkonzept ist auch nicht so gestaltet, dass Verlustzuweisungen in <strong>de</strong>r Anfangsphase<br />

und zum En<strong>de</strong> eines Jahres zu Steuerermäßigungen führen, die höher sind als das<br />

bis dahin eingesetzte Eigenkapital. Der § 2 b EStG fin<strong>de</strong>t auf das vorliegen<strong>de</strong> Angebot<br />

nach Auffassung <strong>de</strong>s Prospektherausgebers keine Anwendung. Insbeson<strong>de</strong>re sind die im<br />

Gesetz genannten Regelbeispiele <strong>de</strong>s § 2 b EStG nicht gegeben.<br />

Wie bereits oben erwähnt, sind im Jahr 2004 erwirtschaftete Verluste wie<strong>de</strong>r uneingeschränkt<br />

ausgleichsfähig. Dieses führt auch zu einer Vereinfachung beim Verlustrücktrag.<br />

Bezüglich eines Verlustvortrages ist zu sagen, dass <strong>de</strong>r Vortrag auf 1 Mio. Euro (Ehegatten<br />

2 Mio. Euro) und einer 60%igen Verlustverrechnung hinsichtlich <strong>de</strong>s übersteigen<strong>de</strong>n<br />

Betrages begrenzt ist.<br />

Einkunftsart, Einkünfte aus Gewerbebetrieb<br />

Gegenstand <strong>de</strong>r Gesellschaft ist die unmittelbare o<strong>de</strong>r mittelbare Unterstützung Dritter an<br />

<strong>de</strong>r gerichtlichen und außergerichtlichen Geltendmachung von Rechtsansprüchen. Die<br />

Gesellschaft partizipiert am Erfolg <strong>de</strong>r geltend gemachten Ansprüche.<br />

Die Gesellschaft trägt das wirtschaftliche Risiko <strong>de</strong>rgestalt, dass sämtliche Beratungs- und<br />

Gerichtskosten, Gutachtergebühren, Zeugenauslagen etc. übernommen wer<strong>de</strong>n. Bevor<br />

<strong>de</strong>r Dritte in seinen Ansprüchen unterstützt wird, nimmt die Gesellschaft eine vielschichtige<br />

Prüfung <strong>de</strong>r Ansprüche vor. Prozesse wer<strong>de</strong>n durch Beobachter begleitet. Die Gesellschaft<br />

bedient sich einer Geschäftsbesorgungsgesellschaft, <strong>de</strong>r Juragent AG, Berlin. Dieses<br />

erfolgt aus Grün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Verschwiegenheitsverpflichtung gegenüber <strong>de</strong>n Finanzierungskun<strong>de</strong>n.<br />

Die Geschäftsbesorgungsgesellschaft übernimmt gegen ein pauschales<br />

Entgelt sämtliche seitens <strong>de</strong>r Gesellschaft gegenüber <strong>de</strong>n Dritten zu erbringen<strong>de</strong>n Leistungen.<br />

Wegen <strong>de</strong>s pauschalen Entgeltes kann letztlich ein Streitwertvolumen bis zur<br />

Höhe von rund 300 Mio. Euro betreut wer<strong>de</strong>n.<br />

Der Fonds erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb im Sinne <strong>de</strong>s § 15 EStG. Zu diesen Einkünften<br />

zählen auch die Gewinne aus <strong>de</strong>r möglichen Veräußerung <strong>de</strong>r Kommanditeinlage<br />

sowie aus <strong>de</strong>r Liquidation <strong>de</strong>s Fonds.<br />

Mitunternehmerinitiative<br />

Die Kommanditisten entfalten im Sinne <strong>de</strong>s EStG eine so genannte Mitunternehmerinitiative,<br />

welche für die steuerliche Anerkennung Voraussetzung ist. Die Mitunternehmerinitiative<br />

wird durch <strong>de</strong>n Beirat sichergestellt.


STEUERLICHE GRUNDLAGEN<br />

DER VOM FISKUS<br />

DETERMINIERTE RAHMEN<br />

Der Anleger beteiligt sich als Treugeber über <strong>de</strong>n Treuhandkommanditisten o<strong>de</strong>r direkt<br />

als Kommanditist (namentliche Eintragung im Han<strong>de</strong>lsregister) am Unternehmen <strong>de</strong>r Gesellschaft.<br />

Der Anleger ist am Ergebnis sowie an <strong>de</strong>n stillen Reserven <strong>de</strong>r Gesellschaft beteiligt.<br />

Er trägt Mitunternehmerrisiko.<br />

Die Stimm-, Kontroll-, Mitwirkungs- und Wi<strong>de</strong>rspruchsrechte <strong>de</strong>r Gesellschafter entsprechen<br />

<strong>de</strong>n für Kommanditisten gelten<strong>de</strong>n Regelungen <strong>de</strong>s HGB. Die mittelbare Beteiligung<br />

<strong>de</strong>s Treugebers ist für die steuerliche Anerkennung <strong>de</strong>s Mitunternehmerrisikos <strong>de</strong>s<br />

Treugebers unbeachtlich. Der Treuhän<strong>de</strong>r han<strong>de</strong>lt im Innenverhältnis ausschließlich für<br />

Rechnung <strong>de</strong>r Treugeber. Des Weiteren ist per Gesellschaftsvertrag <strong>de</strong>r Treugeber <strong>de</strong>n<br />

im Han<strong>de</strong>lsregister eingetragenen Kommanditisten sowohl rechtlich als auch wirtschaftlich<br />

vollkommen gleichgestellt.<br />

Gewinnerzielungsabsicht<br />

Im Rahmen <strong>de</strong>r Veranlagung zur Einkommensteuer wird die Finanzverwaltung weiterhin<br />

überprüfen, ob seitens <strong>de</strong>s Fonds eine ausreichen<strong>de</strong> Wahrscheinlichkeit besteht, dass<br />

während<strong>de</strong>ssen Laufzeit ein so genannter Totalgewinn erzielt wird. Es erfolgt eine Betrachtung<br />

zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Gründung <strong>de</strong>r Gesellschaft durch eine Prüfung <strong>de</strong>r Vertragsinhalte<br />

und durch die auf nachweisbaren Erfahrungswerten basieren<strong>de</strong>n Mo<strong>de</strong>llrechnungen.<br />

Auch auf <strong>de</strong>r Ebene <strong>de</strong>r Gesellschafter ist darauf zu achten, dass auch dieser<br />

im Rahmen seiner Beteiligung eine Gewinnerzielungsabsicht hat.<br />

Bei <strong>de</strong>r steuerlichen Beurteilung <strong>de</strong>r Gewinnerzielungsabsicht sind sämtliche Son<strong>de</strong>rbetriebseinnahmen,<br />

als auch Son<strong>de</strong>rbetriebsausgaben <strong>de</strong>s jeweiligen Anlegers mit zu berücksichtigen.<br />

Aus diesem Grun<strong>de</strong> sollten im Falle einer persönlichen Darlehensaufnahme<br />

zur Finanzierung <strong>de</strong>r Beteiligung die Auswirkungen unbedingt mit <strong>de</strong>m persönlichen<br />

steuerlichen Berater besprochen wer<strong>de</strong>n.<br />

Durch diese Umstän<strong>de</strong> wird die Veräußerbarkeit <strong>de</strong>r Beteiligung eingeschränkt, da unter<br />

Umstän<strong>de</strong>n durch die frühzeitige Veräußerung <strong>de</strong>s Gesellschaftsanteils eine Gewinnerzielungsabsicht<br />

durch die Finanzverwaltung nicht anerkannt wer<strong>de</strong>n könnte.<br />

Gewinnermittlung<br />

Die Gewinnermittlung erfolgt auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r han<strong>de</strong>ls- und steuerrechtlichen Vorschriften.<br />

Geschäftsbesorgungspauschale<br />

Der Fonds zahlt für die Jahre seines Bestehens 2004 (Rumpfgeschäftsjahr) bis einschließlich<br />

2009 ein pauschales Entgelt an die Dienstleistungsgesellschaft, die Juragent AG, bis<br />

zur Höhe von 25 Mio. Euro zuzüglich <strong>de</strong>r gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.<br />

Die Geschäftsbesorgungsgesellschaft erhält unabhängig vom tatsächlichen Aufwand die<br />

vereinbarte Geschäftsbesorgungspauschale von 83,34% quotal zum gezeichneten und<br />

eingezahlten Kommanditkapitals.<br />

Nach <strong>de</strong>rzeitigem Rechtsstand ist davon auszugehen, dass die Zahlungen im ersten und<br />

zweiten Jahr Betriebsausgaben darstellen.<br />

41<br />

IMPRESSUM/WAGNISHINW.<br />

INHALTSVERZEICHNIS<br />

VORWORT<br />

ANGEBOT IM ÜBERBLICK<br />

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CHANCEN & RISIKEN<br />

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KONZEPTION & STRUKTUR<br />

STEUERL. GRUNDLAGEN<br />

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GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />

TREUHANDVERTRAG<br />

HANDELSREGISTERVOLLM.<br />

AUSSCHÜTTUNGSGAR.VERTR.<br />

GESCHÄFTSBES.VERTR.<br />

MITTELVERW.KONTR.VERTR.<br />

STUNDUNGSVEREINBARUNG<br />

EIGENE NOTIZEN<br />

BEITRITTSERKLÄRUNG


42<br />

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GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />

TREUHANDVERTRAG<br />

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GESCHÄFTSBES.VERTR.<br />

MITTELVERW.KONTR.VERTR.<br />

STUNDUNGSVEREINBARUNG<br />

EIGENE NOTIZEN<br />

BEITRITTSERKLÄRUNG<br />

STEUERLICHE GRUNDLAGEN<br />

DER VOM FISKUS<br />

DETERMINIERTE RAHMEN<br />

Nach <strong>de</strong>n bisherigen Erfahrungen kann davon ausgegangen wer<strong>de</strong>n, dass die ersten<br />

rechtskräftigen Gerichtsurteile nach etwa drei Jahren vorliegen wer<strong>de</strong>n. In Bezug auf außergerichtliche<br />

Vergleiche wird davon ausgegangen, dass ab <strong>de</strong>m zweiten Jahr nach <strong>de</strong>m<br />

Bestehen <strong>de</strong>s Fonds einige Vergleiche abgeschlossen wer<strong>de</strong>n können.<br />

Der Fonds partizipiert an <strong>de</strong>n erfolgreich geltend gemachten Ansprüchen. Es sollen insbeson<strong>de</strong>re<br />

Rechtsstreitigkeiten mit durchschnittlich 3 Mio. Euro Streit- bzw. For<strong>de</strong>rungswert<br />

betreut wer<strong>de</strong>n. Die Geschäftsbesorgungsgesellschaft sichert <strong>de</strong>m Fonds zu, bis zum Ablauf<br />

<strong>de</strong>s 31. Dezember 2005 o<strong>de</strong>r zeitnah Streitwerte von insgesamt 300 Mio. Euro o<strong>de</strong>r<br />

mehr akquiriert zu haben, ausgehend von 30 Mio. Euro Kommanditkapital.<br />

Mit <strong>de</strong>m endgültigen Abschluss <strong>de</strong>r akquirierten bzw. finanzierten Prozesse ist in ca. 5<br />

Jahren zu rechnen, so dass die Gesellschaft mit Ablauf <strong>de</strong>s 31. Dezember 2009 been<strong>de</strong>t<br />

sein soll.<br />

Die auf <strong>de</strong>n jeweiligen Gesellschafter entfallenen Ergebnisanteile, einschließlich <strong>de</strong>r Son<strong>de</strong>rbetriebsausgaben,<br />

wer<strong>de</strong>n diesem im Rahmen <strong>de</strong>r geson<strong>de</strong>rten und einheitlichen<br />

Feststellung <strong>de</strong>r Einkünfte zugerechnet. Die Möglichkeit <strong>de</strong>s sofortigen Ausgleichs o<strong>de</strong>r<br />

Abzugs <strong>de</strong>r steuerlichen Verluste mit an<strong>de</strong>ren Einkunftsarten besteht bei <strong>de</strong>n Gesellschaftern<br />

gemäß § 15 a EStG nur bis zur Höhe <strong>de</strong>r tatsächlich geleisteten Einlage.<br />

Verluste, welche aufgrund <strong>de</strong>s § 15 a EStG steuerlich we<strong>de</strong>r abzugsfähig noch ausgleichsfähig<br />

sind, können nur mit zukünftigen Gewinnen verrechnet wer<strong>de</strong>n, die <strong>de</strong>m<br />

Gesellschafter aus dieser Beteiligung entstehen.<br />

Die <strong>de</strong>n Gesellschaftern für die Jahre 2004 (hier ab <strong>de</strong>m 3. Dezember) bis einschließlich<br />

2009 garantierte Vorabausschüttung <strong>de</strong>r Hafteinlage von 6% p. a., kann steuerlich eine<br />

Entnahme darstellen, wer<strong>de</strong>n keine entsprechen<strong>de</strong>n Gewinne erwirtschaftet. Auf das<br />

Aufleben einer möglichen Nachschusspflicht wegen einer Entnahme wird hingewiesen.<br />

Entsteht o<strong>de</strong>r erhöht sich durch Entnahmen ein negatives Kapitalkonto, so wird die Entnahme<br />

nach § 15 a Abs. 3 EStG als Gewinnanteil erfasst und ist durch <strong>de</strong>n Gesellschafter<br />

zu versteuern. Eine teilweise Finanzierung <strong>de</strong>r Beteiligung durch Darlehen führt steuerlich<br />

zu einem negativen Son<strong>de</strong>rbetriebsvermögen. Dieses bleibt jedoch für die Zwecke <strong>de</strong>r<br />

Kapitalkontenermittlung gemäß § 15 a Abs. 1 Satz 1 EStG außer Betracht. Die Zinsaufwendungen<br />

für die Anteilsfinanzierung unterliegen nicht <strong>de</strong>n steuerlichen Beschränkungen<br />

<strong>de</strong>s § 15 a EStG.<br />

Die Einkünfte aus <strong>de</strong>r Beteiligung sind gewerbliche, welche bei <strong>de</strong>m Fonds <strong>de</strong>r Gewerbesteuer<br />

unterliegen. Gemäß § 35 EStG ermäßigt sich bei Einkünften aus Gewerbebetrieb<br />

als Mitunternehmer gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 EStG die Einkommensteuer,<br />

soweit sie anteilig auf die im zu versteuern<strong>de</strong>n Einkommen entfällt, um das 1,8fache <strong>de</strong>s<br />

jeweils für <strong>de</strong>n Veranlagungszeitraum entsprechen<strong>de</strong>n Erhebungszeitraum festgesetzten<br />

anteiligen Gewerbesteuer-Messbetrages.<br />

Der Anteil am Gewerbesteuer-Messbetrag eines Mitunternehmers im Sinne <strong>de</strong>s § 15<br />

Abs. 1 Nr. 2 und 3 EStG wird geson<strong>de</strong>rt und einheitlich festgestellt und richtet sich nach<br />

seinem Anteil am Gewinn <strong>de</strong>r Mitunternehmerschaft nach Maßgabe <strong>de</strong>s Gewinnvertei-


STEUERLICHE GRUNDLAGEN<br />

DER VOM FISKUS<br />

DETERMINIERTE RAHMEN<br />

lungsschlüssels. Wegen <strong>de</strong>s beson<strong>de</strong>ren Gesellschaftszwecks ist davon auszugehen, dass<br />

bei <strong>de</strong>r Beendigung <strong>de</strong>r Gesellschaft Veräußerungsgewinne nicht anfallen. Die Vorschrift<br />

<strong>de</strong>s § 34 EStG fin<strong>de</strong>t somit voraussichtlich keine Anwendung.<br />

Steuernachfor<strong>de</strong>rungen bzw. -erstattungen, welche sich durch Än<strong>de</strong>rungen bei <strong>de</strong>n steuerlichen<br />

Ergebnissen z. B. aufgrund einer Betriebsprüfung ergeben können, wer<strong>de</strong>n gemäß<br />

<strong>de</strong>r §§ 233 a, 238 AO mit 0,5% pro Monat verzinst. Der Zinslauf beginnt 15 Monate<br />

nach <strong>de</strong>m Ablauf <strong>de</strong>s Kalen<strong>de</strong>rjahres, in <strong>de</strong>m die Steuer entstan<strong>de</strong>n ist, und en<strong>de</strong>t mit<br />

Ablauf <strong>de</strong>s Jahres, an <strong>de</strong>m die Steuerfestsetzung wirksam wird.<br />

Umsatzsteuer<br />

Der Fonds unterliegt mit seinem Entgelt grundsätzlich <strong>de</strong>r Umsatzsteuer. Entgelt ist das,<br />

was <strong>de</strong>r Fonds aus <strong>de</strong>n erfolgreichen Rechtsstreitigkeiten von <strong>de</strong>r Gegenseite erhält. Der<br />

Fonds ist im Inland gemäß § 2 Abs. 1 UStG als Unternehmer anzusehen und erbringt<br />

Dritten gegenüber sonstige Leistungen, § 1 Abs. 1 UStG, da er diesen bei <strong>de</strong>r Durchsetzung<br />

von Rechtsansprüchen behilflich ist.<br />

Als Unternehmer, welcher umsatzsteuerpflichtige Umsätze tätigt, kann er die ihm in<br />

Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen.<br />

Bei <strong>de</strong>r Kalkulation wur<strong>de</strong> das oben Gesagte bereits berücksichtigt.<br />

Gewerbesteuer<br />

Gemäß § 2 Abs. 2 GewStG ist <strong>de</strong>r Fonds gewerbesteuerpflichtig. Die bei <strong>de</strong>m Fonds anfallen<strong>de</strong><br />

Gewerbesteuer min<strong>de</strong>rt das <strong>de</strong>m Gesellschafter zuzurechnen<strong>de</strong> Ergebnis.<br />

Im Rahmen <strong>de</strong>r Berechnung <strong>de</strong>r Gewerbesteuer fin<strong>de</strong>n sowohl die Son<strong>de</strong>rbetriebseinnahmen<br />

als auch die Son<strong>de</strong>rbetriebsausgaben Berücksichtigung.<br />

Verlustvorträge aus <strong>de</strong>r Beteiligungsgesellschaft sind personenbezogen und können im<br />

Falle einer Übertragung <strong>de</strong>s Gesellschaftsanteils auf einen an<strong>de</strong>ren Gesellschafter nicht<br />

geltend gemacht wer<strong>de</strong>n. Aus diesem Grun<strong>de</strong> ist im Gesellschaftsvertrag festgeschrieben,<br />

dass ein etwaiger Gewerbesteuermehraufwand, <strong>de</strong>r durch einen Gesellschafterwechsel<br />

bei <strong>de</strong>r Gesellschaft entsteht, durch <strong>de</strong>n eintreten<strong>de</strong>n und austreten<strong>de</strong>n Gesellschafter zu<br />

tragen ist.<br />

Erbschafts- und Schenkungssteuer<br />

Wer<strong>de</strong>n Anteile an <strong>de</strong>m Fonds im Wege <strong>de</strong>r Schenkung übertragen, ist, bezogen auf <strong>de</strong>n<br />

Zuwendungstag, eine Einheitsbewertung <strong>de</strong>s Betriebsvermögens durchzuführen.<br />

Es wer<strong>de</strong>n die in <strong>de</strong>n Steuerbilanzen angesetzten Werte in Ansatz gebracht. Bemessungsgrundlage<br />

ist dann <strong>de</strong>r anteilig auf <strong>de</strong>n Gesellschafter entfallen<strong>de</strong> Einheitswert. Gemäß<br />

§ 13 a ErbStG bleibt im Fall einer Schenkung <strong>de</strong>r Betrag von 225 Tsd. Euro außer Ansatz.<br />

Gemäß § 13 a Abs. 1 Satz 2 ErbStG kann <strong>de</strong>r Freibetrag innerhalb von 10 Jahren vom<br />

Erben bzw. Beschenkten für Erwerbe vom selben Erblasser/Schenker nur einmal in Anspruch<br />

genommen wer<strong>de</strong>n. Beim Erwerb von To<strong>de</strong>s wegen ist <strong>de</strong>r Freibetrag auf die Er-<br />

43<br />

IMPRESSUM/WAGNISHINW.<br />

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44<br />

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BEITRITTSERKLÄRUNG<br />

STEUERLICHE GRUNDLAGEN<br />

DER VOM FISKUS<br />

DETERMINIERTE RAHMEN<br />

ben entsprechend einer schriftlichen Verfügung o<strong>de</strong>r entsprechend <strong>de</strong>r Erbteile aufzuteilen.<br />

Wer<strong>de</strong>n Anteile im Wege <strong>de</strong>r vorweggenommenen Erbfolge übertragen, muss die<br />

Inanspruchnahme <strong>de</strong>s Freibetrages für diese Schenkung vom Schenker gegenüber <strong>de</strong>m<br />

Finanzamt unwi<strong>de</strong>rruflich beantragt wer<strong>de</strong>n.<br />

Der <strong>de</strong>n Freibetrag übersteigen<strong>de</strong> Wert <strong>de</strong>r Anteile wird mit 65% in Ansatz gebracht,<br />

§ 13 a Abs. 2 ErbStG.<br />

Der Freibetrag entfällt rückwirkend, wird die Beteiligung innerhalb von 5 Jahren nach <strong>de</strong>r<br />

Übertragung veräußert o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Gewerbebetrieb innerhalb dieses Zeitraumes aufgegeben,<br />

§ 13 a Abs. 5 ErbStG.<br />

Entsprechend <strong>de</strong>n persönlichen Verhältnissen <strong>de</strong>s Erwerbers zum Erblasser wer<strong>de</strong>n weitere<br />

Freibeträge gemäß § 16 ErbStG gewährt. Die Freibeträge gemäß § 16 ErbStG wer<strong>de</strong>n<br />

alle 10 Jahre erneut gewährt. Die Rechtsprechung zur Verfassungsgemäßheit <strong>de</strong>s Erbschaftssteuerrechtes<br />

ist jedoch im Fluss.


HINWEISE ZUR ZEICHNUNG<br />

INFORMATIONEN FÜR<br />

POTENZIELLE TEILHABER<br />

Der Beitritt zur Fonds-KG geschieht wie folgt:<br />

Die Beitrittserklärung und die Wi<strong>de</strong>rrufsbelehrung (2 von 2 Seiten, Annahme nur zusammen)<br />

sind vollständig auszufüllen und zu unterzeichnen. Damit erklärt <strong>de</strong>r Anleger, dass<br />

er sich über <strong>de</strong>n Treuhän<strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r als Direktkommanditist an <strong>de</strong>r Dritte Juragent GmbH &<br />

Co. Prozesskostenfonds KG beteiligen will. Weitere für diesen Fall zu unterzeichnen<strong>de</strong><br />

Unterlagen sind die Kenntnisnahmeerklärung über die Chancen und Risiken, die Informationspflichten<br />

zu Fernabsatzverträgen, sowie das Gesprächsprotokoll und Empfangsbestätigungen;<br />

sämtlich diesem Prospekt im Anhang nebst Durchschlägen beigefügt o<strong>de</strong>r<br />

ersatzweise erhältlich bei <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft.<br />

Die unterzeichnete Beitrittserklärung ist dann zu sen<strong>de</strong>n an:<br />

Dritte Juragent GmbH & Co. Prozesskostenfonds KG,<br />

Joachimstaler Straße 10-12, 10719 Berlin<br />

Telefon: +49 (0) 30 - 88 92 38 - 0<br />

Telefax: +49 (0) 30 - 88 92 38 - 88<br />

E-Mail: info@<strong>juragent</strong>.<strong>de</strong><br />

Die Juragent Verwaltungs GmbH leitet die Beitrittserklärung (Zeichnungsschein) an <strong>de</strong>n<br />

Treuhän<strong>de</strong>r weiter. Dieser nimmt das Treuhandvertragsangebot an und versen<strong>de</strong>t ein Begrüßungsschreiben,<br />

in welchem <strong>de</strong>r Abschluss <strong>de</strong>s Treuhandvertrages bestätigt wird.<br />

Soweit eine Direkteintragung im Han<strong>de</strong>lsregister als Direktkommanditist gewünscht wird,<br />

sehr geehrter Anleger, erhalten Sie von <strong>de</strong>r Komplementärin <strong>de</strong>r Dritte Juragent GmbH &<br />

Co. Prozesskostenfonds KG, eine für die Eintragung in das Han<strong>de</strong>lsregister notwendige<br />

Vollmacht übermittelt. Bitte lassen Sie von einem Notar Ihrer Wahl Ihre Unterschrift unter<br />

diese Han<strong>de</strong>lsregistervollmacht beglaubigen und übersen<strong>de</strong>n Sie diese an die Komplementärin,<br />

die Juragent Verwaltungs GmbH, zurück.<br />

Bei einer Zeichnung in diesem Sinne ist <strong>de</strong>r Zeichnungsbetrag umgehend nach Ablauf <strong>de</strong>r<br />

14-tägigen Wi<strong>de</strong>rrufsfrist ab Beitrittsdatum wie folgt zu überweisen:<br />

Berliner Volksbank, Berlin<br />

BLZ 100 900 00, Konto-Nr. 727 12 41 016<br />

Die Juragent Verwaltungs GmbH wird in ihrer Funktion als Komplementärin Ihre Eintragung<br />

im Han<strong>de</strong>lsregister veranlassen. Die in diesem Zusammenhang anfallen<strong>de</strong>n Kosten<br />

<strong>de</strong>r notariellen Beglaubigung und <strong>de</strong>r Eintragung in das Han<strong>de</strong>lsregister tragen Sie als Direktkommanditist.<br />

Soweit Sie sich über <strong>de</strong>n Treuhandkommanditisten beteiligen, fallen diese Kosten nicht<br />

an, da Sie keine notarielle Han<strong>de</strong>lsregistervollmacht an die Komplementärin erteilen müssen.<br />

Der Zeichnungsbetrag zuzüglich 5% Agio ist wie folgt auf das nachstehend genannte<br />

Geschäftskonto <strong>de</strong>s Treuhän<strong>de</strong>rs umgehend nach Ablauf <strong>de</strong>r 14-tägigen Wi<strong>de</strong>rrufsfrist<br />

zu überweisen bzw. einzuzahlen:<br />

Dresdner Bank AG, Hannover<br />

BLZ 250 800 20, Konto-Nr. 104 518 003<br />

Eine geson<strong>de</strong>rte Zahlungsauffor<strong>de</strong>rung durch <strong>de</strong>n Treuhän<strong>de</strong>r erfolgt nicht.<br />

45<br />

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HANDELSREGISTERVOLLM.<br />

AUSSCHÜTTUNGSGAR.VERTR.<br />

GESCHÄFTSBES.VERTR.<br />

MITTELVERW.KONTR.VERTR.<br />

STUNDUNGSVEREINBARUNG<br />

EIGENE NOTIZEN<br />

BEITRITTSERKLÄRUNG<br />

GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />

VERTRÄGE ZUM<br />

BETEILIGUNGSANGEBOT<br />

Gesellschaftsvertrag <strong>de</strong>r<br />

Dritte Juragent GmbH & Co. Prozesskostenfonds KG<br />

I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN<br />

§ 1 Rechtsform, Firma, Sitz<br />

1. Die Gesellschaft hat die Rechtsform einer Kommanditgesellschaft.<br />

2. Die Firma <strong>de</strong>r Gesellschaft lautet: Dritte Juragent GmbH & Co. Prozesskostenfonds<br />

KG.<br />

3. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Berlin.<br />

§ 2 Zweck <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

1. Zweck <strong>de</strong>r Gesellschaft ist die unmittelbare o<strong>de</strong>r mittelbare Unterstützung<br />

Dritter an <strong>de</strong>r gerichtlichen und außergerichtlichen Geltendmachung von<br />

Rechtsansprüchen. Dieses beinhaltet auch die unmittelbare o<strong>de</strong>r mittelbare<br />

Erbringung von Dienstleistungen für Angehörige <strong>de</strong>r rechts- und steuerberaten<strong>de</strong>n<br />

Berufe.<br />

Ziel <strong>de</strong>r Gesellschaft ist es, die Anleger an <strong>de</strong>n Erlösen aus <strong>de</strong>n erfolgreich<br />

geführten Prozessen partizipieren zu lassen und damit überdurchschnittliche<br />

Renditen zu erzielen. Die Erlöse o<strong>de</strong>r Teile dieser Erlöse aus <strong>de</strong>n erfolgreich<br />

geltend gemachten Rechtsansprüchen stellen das Entgelt für die Tätigkeit <strong>de</strong>r<br />

Gesellschaft dar.<br />

2. Zur Durchführung <strong>de</strong>s Gesellschaftszweckes bedient sich die Gesellschaft aus<br />

Grün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Verschwiegenheitsverpflichtung gegenüber <strong>de</strong>n Finanzierungskun<strong>de</strong>n<br />

einer Geschäftsbesorgungsgesellschaft. Diese ist ein Gründungskommanditist.<br />

Auf <strong>de</strong>n Geschäftsbesorgungsvertrag wird verwiesen.<br />

3. Die Gesellschaft ist zur Vornahme aller Geschäfte und Maßnahmen berechtigt,<br />

die zur Erreichung <strong>de</strong>s Gesellschaftszwecks notwendig o<strong>de</strong>r nützlich erscheinen.<br />

4. Maßgeblich für die Durchführung <strong>de</strong>s gesamten Vorhabens ist – vorbehaltlich<br />

abweichen<strong>de</strong>r Beschlüsse <strong>de</strong>r Gesellschafter – <strong>de</strong>r Mittelverwendungsplan. In<br />

<strong>de</strong>n Grenzen <strong>de</strong>s Mittelverwendungsplans sind im Rahmen vernünftigen kaufmännischen<br />

Ermessens Verschiebungen möglich.<br />

§ 3 Dauer <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

1. Die Gesellschaft besteht bis zum 31. Dezember 2009. Die Komplementärin ist<br />

ermächtigt, die Dauer durch Erklärung gegenüber <strong>de</strong>n im Han<strong>de</strong>lsregister<br />

eingetragenen Kommanditisten bis zu jährlich insgesamt drei Jahre zu verlängern.<br />

2. Sollten im Rahmen <strong>de</strong>r Dauer <strong>de</strong>r Gesellschaft nicht sämtliche seitens <strong>de</strong>r<br />

Gesellschaft finanzierten Rechtsstreitigkeiten been<strong>de</strong>t sein, so beschließt die<br />

Gesellschafterversammlung über <strong>de</strong>ren weitere Handhabung. In Betracht kä-


GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />

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BETEILIGUNGSANGEBOT<br />

men zum Beispiel die Fortführung <strong>de</strong>r Gesellschaft bzw. <strong>de</strong>r Verkauf <strong>de</strong>r möglichen<br />

For<strong>de</strong>rungen aus <strong>de</strong>n Prozessen.<br />

§ 4 Geschäftsjahr<br />

Das Geschäftsjahr ist das Kalen<strong>de</strong>rjahr. Das erste Geschäftsjahr ist ein Rumpfgeschäftsjahr.<br />

II. GESELLSCHAFTER, GESELLSCHAFTSKAPITAL<br />

§ 5 Gesellschafter, Gesellschaftskapital<br />

1. Das Gesellschaftskapital wird bedingt festgesetzt auf insgesamt<br />

30.000.000,00 € (Dreißigmillionen Euro).<br />

Die Summe <strong>de</strong>r im Han<strong>de</strong>lsregister einzutragen<strong>de</strong>n Kommanditeinlagen beträgt:<br />

30.000.000,00 € (Dreißigmillionen Euro).<br />

Die Gründungsgesellschafter sind berechtigt, bis zum Ablauf <strong>de</strong>s 31.12.2005<br />

das Kommanditkapital um bis zu 50% zu erhöhen o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Fonds vorzeitig zu<br />

schließen, und die Haftsumme <strong>de</strong>n bis dahin eingegangenen Kommanditeinlagen<br />

anzupassen.<br />

2. Derzeitige Gesellschafter und Gründungsgesellschafter sind:<br />

a) als persönlich haften<strong>de</strong> Gesellschafterin (Komplementärin) die Juragent<br />

Verwaltungs GmbH mit Sitz in Berlin.<br />

Die Komplementärin ist am Gesellschaftskapital nicht beteiligt. Sie ist am<br />

Ergebnis und am Vermögen <strong>de</strong>r Gesellschaft nicht beteiligt.<br />

b) als Gründungskommanditistin die Juragent AG; Joachimstaler Straße 10-<br />

12, 10719 Berlin. Sie ist mit einer Kommanditeinlage in Höhe von<br />

2.500,00 Euro, zahlbar bis zum 30.4.2005, am Gesellschaftskapital beteiligt.<br />

c) Treuhandkommanditist ist die TREUKOMMERZ Beratungs- und Treuhandgesellschaft<br />

GmbH, Steuerberatungsgesellschaft, Hohenzollernstraße<br />

13, 30161 Hannover, Treuhandkommanditist genannt.<br />

Der Treuhandkommanditist hält neben einer eigenen Beteiligung auch<br />

Beteiligungen für frem<strong>de</strong> Dritte (Treugeber) als Treuhän<strong>de</strong>r (Treunehmer).<br />

Es wird auf <strong>de</strong>n Treuhandvertrag verwiesen.<br />

Der Treuhandkommanditist ist ohne weitere Zustimmung <strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren<br />

Gesellschafter je<strong>de</strong>rzeit berechtigt, seine eigenen Beteiligungen an Dritte<br />

zu veräußern.<br />

Der Treuhandkommanditist bleibt letztlich mit einer Einlage in Höhe von<br />

5.000,00 Euro am Gesellschaftskapital selbst beteiligt.<br />

Das Gesellschaftskapital wird dadurch aufgebracht, dass <strong>de</strong>r Treuhandkommanditist<br />

gegen Entgelt Kapitalgeber an seiner Hafteinlage beteiligt.<br />

47<br />

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48<br />

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Der Kapitalgeber kann wählen, ob er in das Han<strong>de</strong>lsregister als Kommanditist<br />

eingetragen wer<strong>de</strong>n möchte o<strong>de</strong>r ob <strong>de</strong>r Treuhandkommanditist<br />

<strong>de</strong>n Gesellschaftsanteil für <strong>de</strong>n Käufer treuhän<strong>de</strong>risch halten soll.<br />

Der Gesellschaftsanteil eines Käufers beträgt min<strong>de</strong>stens 5.000,00 Euro.<br />

Höhere Beteiligungen müssen durch 1.000,00 Euro in ganzen Zahlen teilbar<br />

sein.<br />

4. Bis zu seiner Eintragung in das Han<strong>de</strong>lsregister ist je<strong>de</strong>r Käufer nach <strong>de</strong>m<br />

Eingang <strong>de</strong>s Kaufpreises auf das von <strong>de</strong>r Gesellschaft genannte Bankkonto an<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft atypisch still beteiligt. Mit <strong>de</strong>r Eintragung in das Han<strong>de</strong>lsregister<br />

wird aus <strong>de</strong>r atypisch stillen Beteiligung eine Kommanditbeteiligung. Die<br />

Kosten, welche mit <strong>de</strong>r Eintragung <strong>de</strong>s Käufers als Kommanditisten in das<br />

Han<strong>de</strong>lsregister verbun<strong>de</strong>n sind, trägt dieser. Die sog. Direktkommanditisten<br />

haben <strong>de</strong>r Komplementärin eine unwi<strong>de</strong>rrufliche, über <strong>de</strong>n Tod hinausgehen<strong>de</strong>,<br />

notariell beglaubigte Han<strong>de</strong>lsregistervollmacht zu allen Anmeldungen zum<br />

Han<strong>de</strong>lsregister, an <strong>de</strong>r ein Kommanditist mitzuwirken hat, zu erteilen. Im<br />

Übrigen ist je<strong>de</strong>r Kommanditist verpflichtet, alle erfor<strong>de</strong>rlichen Erklärungen<br />

selbst abzugeben, solange und soweit aus irgendwelchen Grün<strong>de</strong>n keine entsprechen<strong>de</strong><br />

wirksame Bevollmächtigung <strong>de</strong>r Komplementärin besteht. Soweit<br />

<strong>de</strong>r Käufer nicht namentlich in das Han<strong>de</strong>lsregister als Kommanditist eingetragen<br />

wird, wird <strong>de</strong>ssen Beteiligung dieselben Rechte und Pflichten, wie sie <strong>de</strong>n<br />

oben eingetragenen Kommanditbeteiligungen auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r Gesetze<br />

und Verträge gewährt wird, zugestan<strong>de</strong>n.<br />

5. Alle Gesellschafter ermächtigen und bevollmächtigen jeweils einzeln <strong>de</strong>n persönlich<br />

haften<strong>de</strong>n Gesellschafter unter Befreiung von <strong>de</strong>n Vorschriften <strong>de</strong>s<br />

§ 181 BGB, die für die Aufnahme weiterer Gesellschafter sowie für einen<br />

eventuellen Ausschluss bzw. eine Kündigung erfor<strong>de</strong>rlichen Rechtsgrundlagen<br />

und Rechtshandlungen vorzunehmen bzw. Erklärungen abzugeben.<br />

6. Alle Gesellschafter sind vom gesetzlichen Wettbewerbsverbot <strong>de</strong>s § 112 HGB<br />

befreit. Hiervon unberührt bleibt <strong>de</strong>r Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen<br />

AG und Fonds.<br />

§ 6 Treuhandkommanditist<br />

1. Der Treuhandkommanditist ist rechtlich im eigenen Namen, wirtschaftlich für<br />

Rechnung und im Interesse <strong>de</strong>r Treugeber, mit <strong>de</strong>nen er <strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Anlage 2<br />

beigefügten Treuhandvertrag abschließt, an <strong>de</strong>r Gesellschaft beteiligt. Der<br />

Treuhandkommanditist hat seine Gesellschafterrechte im Interesse <strong>de</strong>r Treugeber<br />

auszuüben. Er hat <strong>de</strong>n Regelungen <strong>de</strong>s Treuhandvertrages und <strong>de</strong>n<br />

Weisungen <strong>de</strong>r Treugeber Folge zu leisten.<br />

2. Im Innenverhältnis <strong>de</strong>r Gesellschafter untereinan<strong>de</strong>r und im Verhältnis zur<br />

Gesellschaft wer<strong>de</strong>n die Treugeber wie unmittelbar beteiligte Gesellschafter<br />

behan<strong>de</strong>lt. Dieses gilt insbeson<strong>de</strong>re für die Beteiligung am Gesellschaftsvermögen,<br />

an Gewinn und Verlust, an <strong>de</strong>r Verteilung <strong>de</strong>s Auseinan<strong>de</strong>rsetzungsguthabens<br />

und am Liquidationserlös sowie <strong>de</strong>r Ausübung <strong>de</strong>r Gesellschafterrechte<br />

nach diesem Vertrag, insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r Stimm- und Kontrollrechte.


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3. Den Treugebern wird das Recht eingeräumt, an <strong>de</strong>n Gesellschafterversammlungen<br />

teilzunehmen und bei Beschlussfassungen das auf ihre Beteiligung<br />

entfallene Stimmrecht auszuüben o<strong>de</strong>r durch Bevollmächtigte ausüben zu<br />

lassen.<br />

4. Der Treuhandkommanditist ist berechtigt, im Falle <strong>de</strong>s Ausschei<strong>de</strong>ns von<br />

Treugebern seinen Kapitalanteil entsprechend herabzusetzen.<br />

5. Der Treuhandkommanditist wird für seine Tätigkeiten von <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

entsprechend <strong>de</strong>s Treuhandvertrages vergütet.<br />

6. Soweit nichts Abweichen<strong>de</strong>s bestimmt ist, ist wegen <strong>de</strong>r Gleichstellung im<br />

Innenverhältnis mit Gesellschafter/Kommanditist im Sinne dieses Vertrages<br />

auch <strong>de</strong>r mittelbar über <strong>de</strong>n Treuhandkommanditisten beteiligte Treugeber<br />

gemeint.<br />

7. Der Treugeber hat je<strong>de</strong>rzeit das Recht, von <strong>de</strong>m Treuhän<strong>de</strong>r die Einräumung<br />

<strong>de</strong>r han<strong>de</strong>lsrechtlichen Kommanditistenstellung entsprechend seiner Kapitalbeteiligung<br />

zu verlangen. Der Treuhandvertrag gilt mit <strong>de</strong>r Eintragung <strong>de</strong>s<br />

Gesellschafters im Han<strong>de</strong>lsregister als aufgehoben.<br />

Der Treuhän<strong>de</strong>r hat bis zu <strong>de</strong>m Zeitpunkt <strong>de</strong>r Eintragung im Han<strong>de</strong>lsregister<br />

Anspruch auf Ersatz <strong>de</strong>r Auslagen und Freistellung von <strong>de</strong>n eingegangenen<br />

Verbindlichkeiten. Das zeitanteilige Honorar <strong>de</strong>s Treuhän<strong>de</strong>rs ist ebenfalls zu<br />

vergüten. Sämtliche Gesellschafter stimmen dieser Regelung schon jetzt zu.<br />

8. Die Gesellschafter haben im Rahmen <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages untereinan<strong>de</strong>r<br />

sowie im Verhältnis zu <strong>de</strong>m Treuhandkommanditisten nur Vorsatz und grobe<br />

Fahrlässigkeit zu vertreten. Mögliche Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche verjähren in<br />

drei Jahren nach bekannt wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s die Haftung begrün<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Sachverhaltes,<br />

soweit sie nicht kraft Gesetzes o<strong>de</strong>r Rechtsprechung einer kürzeren Verjährungsfrist<br />

unterliegen.<br />

Die Ansprüche sind innerhalb einer Ausschlussfrist von 6 Monaten nach<br />

Kenntnisnahme/möglicher Kenntnisnahme gegenüber <strong>de</strong>m Schädiger schriftlich<br />

geltend zu machen.<br />

§ 7 Leistungen <strong>de</strong>r Einlagen<br />

1. Je<strong>de</strong>r Kommanditist ist verpflichtet, folgen<strong>de</strong> Zahlungen unmittelbar an die<br />

Gesellschaft zu erbringen:<br />

a) die übernommene Kommanditeinlage,<br />

b) das Agio als Aufwendungszuschuss in Höhe von 5%, bezogen auf die<br />

Kommanditeinlage,<br />

2. Zahlungen wer<strong>de</strong>n zunächst auf das Agio und dann auf die Kommanditeinlage<br />

angerechnet.<br />

3. Die Zahlungen sind vorbehaltlos zu <strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Beitrittserklärung genannten<br />

Terminen und auf das im Beitrittsschein angegebene Bankkonto zu leisten. Für<br />

fällige nicht geleistete Zahlungen wer<strong>de</strong>n 5% Zinsen p. a. über <strong>de</strong>m jeweili-<br />

49<br />

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gen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB in Rechnung gestellt. Die Verzugszinsen<br />

sind unverzüglich nach Geltendmachung zu zahlen. Die Geltendmachung<br />

eines höheren Verzugsscha<strong>de</strong>ns wird sich vorbehalten.<br />

4. Erfüllt ein Kommanditist seine Einzahlungsverpflichtung trotz Mahnung und<br />

Nachfristsetzung nicht o<strong>de</strong>r nicht in voller Höhe, kann <strong>de</strong>r Geschäftsführer<br />

nach seiner Wahl – ohne dass es eines Beschlusses <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung<br />

bedarf – Erfüllung verlangen, die Beteiligung auf die Min<strong>de</strong>stbeteiligung<br />

bzw. eines etwaigen höheren Einzahlungsbetrages herabsetzen o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Gesellschafter<br />

aus <strong>de</strong>r Gesellschaft ausschließen.<br />

5. Ein Kommanditist, <strong>de</strong>ssen Gesellschaftsverhältnis durch Ausschluss gemäß<br />

Abs. 4 en<strong>de</strong>t, gilt vermögensmäßig als an <strong>de</strong>r Gesellschaft von Anfang an<br />

nicht beteiligt. Der Kommanditist hat <strong>de</strong>r Gesellschaft die durch die Nichterfüllung<br />

<strong>de</strong>r Einlageverpflichtung entstan<strong>de</strong>nen Schä<strong>de</strong>n zu ersetzen. Der Scha<strong>de</strong>nsersatz<br />

wird vorbehaltlich eines nachgewiesenen höheren Scha<strong>de</strong>ns pauschal<br />

mit 20% <strong>de</strong>r Kommanditeinlage zuzüglich <strong>de</strong>s vom Kommanditisten zu<br />

entrichten<strong>de</strong>n Aufgel<strong>de</strong>s berechnet. Dem Kommanditisten bleibt <strong>de</strong>r Nachweis<br />

eines geringeren Scha<strong>de</strong>ns vorbehalten. Bereits geleistete Einlagen wer<strong>de</strong>n<br />

mit <strong>de</strong>m vorbezeichneten Scha<strong>de</strong>nsersatzanspruch <strong>de</strong>r Gesellschaft verrechnet.<br />

Ein verbleiben<strong>de</strong>s Restguthaben wird an <strong>de</strong>n betreffen<strong>de</strong>n<br />

Kommanditisten erst dann ausgezahlt, wenn neue Kommanditisten mit min<strong>de</strong>stens<br />

gleich hoher Zeichnungssumme in die Gesellschaft eingetreten sind<br />

und diese Verpflichtung erfüllt haben.<br />

6. Für Kommanditisten, <strong>de</strong>ren Beteiligung in Anwendung <strong>de</strong>s Absatzes 4 auf<br />

einen niedrigeren Beteiligungsbetrag herabgesetzt wird, gilt Absatz 5 entsprechend.<br />

§ 8 Beitritt, Han<strong>de</strong>lsregistervollmacht<br />

1. Die Aufnahme weiterer Gesellschafter erfolgt in <strong>de</strong>r Weise, dass <strong>de</strong>r insoweit<br />

bevollmächtigte Treuhän<strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>n Anlegern sog. Beitrittsverträge bis zur<br />

Höhe <strong>de</strong>s vereinbarten Gesellschaftskapitals zugleich für alle übrigen Gesellschafter<br />

abschließt. Der Treuhandkommanditist ist insoweit von möglichen<br />

Beschränkungen <strong>de</strong>s § 181 BGB befreit.<br />

2. Der Beitritt kommt dadurch zustan<strong>de</strong>, dass <strong>de</strong>r Treuhandkommanditist das in<br />

<strong>de</strong>r Beitrittserklärung liegen<strong>de</strong> Beitrittsangebot <strong>de</strong>s Treugebers annimmt. Der<br />

Zugang <strong>de</strong>r Annahmeerklärung ist entbehrlich.<br />

3. Je<strong>de</strong>r Kommanditist, welcher namentlich in das Han<strong>de</strong>lsregister eingetragen<br />

ist/bzw. wird, ist verpflichtet, die beigefügte Han<strong>de</strong>lsregistervollmacht in notariell<br />

beglaubigter Form zu erteilen. Diese Vollmacht ist unwi<strong>de</strong>rruflich und<br />

erlischt nicht mit <strong>de</strong>m Tod eines Kommanditisten.<br />

§ 9 Kapitalverwendung/Nachschusspflicht<br />

1. Die Kommanditeinlagen wer<strong>de</strong>n entsprechend <strong>de</strong>s Mittelverwendungsplans<br />

verwandt.


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Unvorhersehbare Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r wirtschaftlichen Rahmenbedingungen können<br />

zu Abweichungen von <strong>de</strong>r angestrebten Mittelverwendung führen. Den<br />

Gesellschaftern ist die Darstellung <strong>de</strong>r Mittelverwendung bekannt. Den Gesellschaftern<br />

ist bekannt, dass Verschiebungen bei <strong>de</strong>r Mittelverwendung innerhalb<br />

<strong>de</strong>s Investitionsplanes auftreten können. Die Mittelverwendungskontrolle<br />

obliegt gemäß Vertrag <strong>de</strong>m Mittelverwendungskontrolleur. Dieser<br />

verfügt nur über die Guthaben auf <strong>de</strong>m Gesellschaftskonto, wenn die im<br />

Mittelverwendungskontrollvertrag festgelegten Auszahlungsbedingungen erfüllt<br />

sind.<br />

2. Die Zahlungspflichten <strong>de</strong>r Kommanditisten im Außenverhältnis sind auf <strong>de</strong>n<br />

Betrag <strong>de</strong>r Kommanditeinlage beschränkt und erlöschen mit vollständiger<br />

Einzahlung <strong>de</strong>r Kommanditeinlage. Auf das Wie<strong>de</strong>raufleben <strong>de</strong>r Haftung bei<br />

Rückzahlung <strong>de</strong>r Einlage o<strong>de</strong>r bei Entnahmen wird hingewiesen.<br />

Im Übrigen haften die Kommanditisten nur auf <strong>de</strong>n Betrag <strong>de</strong>r Pflichteinlage.<br />

Die Kommanditisten übernehmen auch insoweit we<strong>de</strong>r im Innen- noch im<br />

Außenverhältnis Zahlungsverpflichtungen, die über die Pflichteinlage hinausgehen.<br />

Dies gilt auch für <strong>de</strong>n Fall <strong>de</strong>r Liquidation.<br />

III. ORGANE DER GESELLSCHAFT, MITWIRKUNGS- UND KONTROLLRECHTE<br />

§ 10 Geschäftsführung und Vertretung<br />

1. Zur Geschäftsführung ist die Komplementärin allein berechtigt und verpflichtet.<br />

Sie han<strong>de</strong>lt mit <strong>de</strong>r Sorgfalt eines or<strong>de</strong>ntlichen Kaufmanns. Ansprüche<br />

gegen die Geschäftsführung wegen Verletzung ihrer Pflichten verjähren drei<br />

Jahre nach Entstehen <strong>de</strong>s haftungsbegrün<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Anspruchs.<br />

2. Die Geschäftsführungsbefugnis erstreckt sich auf die Vornahme aller Rechtsgeschäfte,<br />

die zum Zweck <strong>de</strong>r Gesellschaft gehören, insbeson<strong>de</strong>re auf die<br />

Durchführung und Abwicklung <strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Mittelverwendungsplan zugrun<strong>de</strong><br />

liegen<strong>de</strong>n Rechtsgeschäfte und -handlungen.<br />

3. Die Geschäftsführung benötigt unbescha<strong>de</strong>t ihrer Vertretungsbefugnis nach<br />

außen für die nachfolgend aufgeführten Rechtsgeschäfte und Rechtshandlungen<br />

die vorherige Zustimmung <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung, es sei <strong>de</strong>nn,<br />

die jeweilige Maßnahme hält sich im Rahmen <strong>de</strong>r rechtlichen Konzepte, die<br />

<strong>de</strong>m Mittelverwendungsplan zugrun<strong>de</strong> liegen:<br />

a) Aufnahme von Darlehen über 500.000,00 Euro;<br />

b) Kreditgewährung und Gewährung wirtschaftlicher Vorteile, insbeson<strong>de</strong>re<br />

die Gewährung von Sicherheiten sowie <strong>de</strong>n Abschluss und die Gestaltung<br />

von Darlehensverträgen zu Gunsten persönlich, wirtschaftlich o<strong>de</strong>r gesellschaftsrechtlich<br />

verbun<strong>de</strong>ner Personen und Unternehmen, soweit diese<br />

Verträge nicht im Prospekt o<strong>de</strong>r Mittelverwendungsplan ausdrücklich bezeichnet<br />

sind;<br />

c) Übernahme von Bürgschaften und Garantien, Gewährung von sonstigen<br />

Sicherheiten.<br />

51<br />

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4. Dem persönlich haften<strong>de</strong>n Gesellschafter kann die Geschäftsführungs- und<br />

Vertretungsbefugnis durch Beschluss <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung mit einer<br />

Mehrheit von 9/10 <strong>de</strong>r Stimmen <strong>de</strong>s Gesellschaftskapitals entzogen wer<strong>de</strong>n.<br />

Wird <strong>de</strong>m persönlich haften<strong>de</strong>n Gesellschafter die Geschäftsführungsund/o<strong>de</strong>r<br />

Vertretungsbefugnis entzogen, kann er die Gesellschaft innerhalb<br />

von drei Monaten, gerechnet von <strong>de</strong>m Zeitpunkt <strong>de</strong>r Mitteilung <strong>de</strong>s Gesellschafterbeschlusses<br />

an, auf das En<strong>de</strong> eines Quartals kündigen. Wird <strong>de</strong>r persönlich<br />

haften<strong>de</strong> Gesellschafter nach seinem Ausschei<strong>de</strong>n für Altverbindlichkeiten<br />

in Anspruch genommen, hat er einen Freistellungsanspruch gegenüber<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft.<br />

5. Ist nur ein persönlich haften<strong>de</strong>r Gesellschafter vorhan<strong>de</strong>n, kann ihm die Vertretungsmacht<br />

nur entzogen wer<strong>de</strong>n, wenn gleichzeitig ein persönlich haften<strong>de</strong>r<br />

Gesellschafter in die Gesellschaft eintritt. Für <strong>de</strong>n Abschluss <strong>de</strong>s Aufnahmevertrages<br />

zwischen <strong>de</strong>m beitreten<strong>de</strong>n, persönlich haften<strong>de</strong>n Gesellschafter<br />

und allen Gesellschaftern kann ein Bevollmächtigter mit einfacher Mehrheit<br />

<strong>de</strong>r abgegebenen Stimmen bestellt wer<strong>de</strong>n.<br />

§ 11 Vergütung<br />

1. Der persönlich haften<strong>de</strong> Gesellschafter erhält für die Übernahme <strong>de</strong>r unbeschränkten<br />

persönlichen Haftung eine Vergütung in Höhe von jährlich<br />

3.000,00 Euro zuzüglich evtl. anfallen<strong>de</strong>r Umsatzsteuer, die mit Vollplatzierung<br />

<strong>de</strong>s Kapitals, spätestens jedoch am 31.12.2005 fällig wird.<br />

Für die Geschäftsführungstätigkeit erhält die Komplementärin eine jährliche<br />

Vergütung in Höhe von 130.000,00 Euro p. a. evtl. anfallen<strong>de</strong>r zuzüglich<br />

Umsatzsteuer, die mit Vollplatzierung <strong>de</strong>s Kapitals, spätestens jedoch erstmalig<br />

am 31.12.2005 fällig wird. Die Vergütung berechnet sich auf eine Vollplatzierung.<br />

Im Übrigen bestimmt sich die Höhe <strong>de</strong>r Vergütung nach <strong>de</strong>n eingehen<strong>de</strong>n<br />

Beiträgen zum Gesamtkapital von 30 Mio. Euro.<br />

2. Von <strong>de</strong>n Ergebnissen <strong>de</strong>r Gesellschaft, welche auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r han<strong>de</strong>lsrechtlichen<br />

Vorschriften ermittelt wer<strong>de</strong>n, und durch die Gesellschafterversammlung<br />

im Rahmen <strong>de</strong>r Feststellung <strong>de</strong>s Jahresabschlusses festgestellt wer<strong>de</strong>n,<br />

erhält die Komplementärin vorab 10%. Die Komplementärin ist<br />

berechtigt, diesen Betrag sofort nach Feststellung <strong>de</strong>s Jahresabschlusses und<br />

<strong>de</strong>s Gewinnes durch die Gesellschafterversammlung zu entnehmen.<br />

§ 12 Gesellschafterversammlung<br />

1. Eine or<strong>de</strong>ntliche Gesellschafterversammlung fin<strong>de</strong>t jährlich statt, erstmalig am<br />

30.11.2005. Ihre Einberufung erfolgt schriftlich an die letzte, <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

mitgeteilten Adresse <strong>de</strong>s Gesellschafters. Die Einladung hat unter gleichzeitiger<br />

Bekanntgabe <strong>de</strong>s Tagungsortes, <strong>de</strong>r Tagesordnung sowie <strong>de</strong>r Gegenstän<strong>de</strong>,<br />

über die Beschluss gefasst wer<strong>de</strong>n soll, zu erfolgen und muss min<strong>de</strong>stens<br />

drei Wochen vor <strong>de</strong>m Versammlungstermin zur Absendung gebracht wer<strong>de</strong>n.<br />

Der Ladung ist jeweils ein schriftlicher Geschäftsbericht beizufügen.


GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />

VERTRÄGE ZUM<br />

BETEILIGUNGSANGEBOT<br />

2. Für die Rechtzeitigkeit <strong>de</strong>r Einberufung ist das Datum <strong>de</strong>s Poststempels maßgebend.<br />

Die Gesellschafterversammlung soll am Sitz <strong>de</strong>r Gesellschaft stattfin<strong>de</strong>n.<br />

3. Außeror<strong>de</strong>ntliche Gesellschafterversammlungen sind von <strong>de</strong>r Geschäftsführung<br />

in <strong>de</strong>n gesetzlich vorgeschriebenen Fällen sowie dann einzuberufen,<br />

wenn es das Interesse <strong>de</strong>r Gesellschaft erfor<strong>de</strong>rt o<strong>de</strong>r eine Anzahl von Kommanditisten,<br />

die einzeln o<strong>de</strong>r zusammen mehr als 5/10 <strong>de</strong>s Gesellschaftskapitals<br />

halten, dies unter schriftlicher Angabe von Grün<strong>de</strong>n verlangen.<br />

4. Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig, wenn sämtliche Gesellschafter<br />

ordnungsgemäß gela<strong>de</strong>n sind, <strong>de</strong>r persönlich haften<strong>de</strong> Gesellschafter<br />

anwesend ist, und wenn Kommanditisten anwesend o<strong>de</strong>r vertreten sind, die<br />

min<strong>de</strong>stens 1/5 <strong>de</strong>s stimmberechtigten Kapitals auf sich vereinen.<br />

Erweist sich eine Versammlung als nicht beschlussfähig, hat <strong>de</strong>r persönlich<br />

haften<strong>de</strong> Gesellschafter binnen drei Wochen eine neue Gesellschafterversammlung<br />

einzuberufen. Diese ist hinsichtlich <strong>de</strong>r Gegenstän<strong>de</strong>, die auf <strong>de</strong>r<br />

Tagesordnung <strong>de</strong>r beschlussunfähigen Gesellschafterversammlung stan<strong>de</strong>n,<br />

ohne Rücksicht auf die Zahl <strong>de</strong>r anwesen<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r vertretenen Gesellschafter<br />

beschlussfähig. Darauf ist in <strong>de</strong>m Einladungsschreiben hinzuweisen. Die Einladung<br />

zu <strong>de</strong>r erneuten Gesellschafterversammlung kann gleichzeitig mit <strong>de</strong>r<br />

Ersteinladung erfolgen.<br />

5. Wird in einer Gesellschafterversammlung eine Beschlussfassung vertagt und<br />

zugleich ein Termin für die neue Gesellschafterversammlung bestimmt, so sind<br />

nur die nicht anwesen<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r vertreten<strong>de</strong>n Gesellschafter zu <strong>de</strong>r neuen<br />

Versammlung zu la<strong>de</strong>n.<br />

§ 13 Gegenstand <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung<br />

Die Gesellschafterversammlung hat insbeson<strong>de</strong>re über folgen<strong>de</strong> Angelegenheiten<br />

zu entschei<strong>de</strong>n:<br />

a) Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Gesellschaftervertrages,<br />

b) Erhöhung o<strong>de</strong>r Herabsetzung <strong>de</strong>r Pflicht- o<strong>de</strong>r Hafteinlagen,<br />

c) Auflösung und Umwandlung <strong>de</strong>r Gesellschaft,<br />

d) Ausschluss von Gesellschaftern, soweit kein Fall <strong>de</strong>s § 7 Abs. 4 vorliegt,<br />

e) Entziehung <strong>de</strong>r Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis <strong>de</strong>s persönlich<br />

haften<strong>de</strong>n Gesellschafters,<br />

f) <strong>de</strong>n Beitritt von neuen Gesellschaftern nach Schließung <strong>de</strong>r Gesellschaft,<br />

soweit kein Fall <strong>de</strong>s § 22 vorliegt,<br />

g) Genehmigung <strong>de</strong>s im Entwurf vorliegen<strong>de</strong>n Jahresabschlusses, nebst <strong>de</strong>r<br />

Gewinnverwendung,<br />

h) Entlastung <strong>de</strong>r Komplementärin,<br />

i) Wahl und Abberufung <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>r eines Beirates,<br />

53<br />

IMPRESSUM/WAGNISHINW.<br />

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GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />

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EIGENE NOTIZEN<br />

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54<br />

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BEITRITTSERKLÄRUNG<br />

GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />

VERTRÄGE ZUM<br />

BETEILIGUNGSANGEBOT<br />

j) Entlastung <strong>de</strong>s Beirates,<br />

k) wesentliche Abweichungen vom Mittelverwendungsplan,<br />

l) Aufnahme von Darlehen über 500.000,00 Euro.<br />

§ 14 Gesellschafterbeschlüsse und Stimmrecht<br />

1. Beschlüsse <strong>de</strong>r Gesellschafter wer<strong>de</strong>n in allen Belangen – auch in solchen von<br />

beson<strong>de</strong>rer Be<strong>de</strong>utung – mit einfacher Mehrheit <strong>de</strong>r abgegebenen Stimmen<br />

gefasst, soweit nicht dieser Vertrag o<strong>de</strong>r das Gesetz zwingend eine an<strong>de</strong>re<br />

Mehrheit vorschreiben.<br />

2. Beschlüsse gemäß § 13 Buchstaben a) bis f) und k) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit<br />

einer Mehrheit von 9/10 <strong>de</strong>r abgegebenen Stimmen sowie <strong>de</strong>r Zustimmung<br />

<strong>de</strong>s persönlich haften<strong>de</strong>n Gesellschafters.<br />

3. Je 1.000,00 Euro Hafteinlage gewährt eine Stimme. Der persönlich haften<strong>de</strong><br />

Gesellschafter hat ohne Rücksicht auf eine etwaig übernommene Kapitaleinlage<br />

100 Stimmen.<br />

4. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.<br />

5. Die Geschäftsführung kann eine Beschlussfassung alternativ zur Stimmabgabe<br />

auf <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung – auch auf schriftlichem Wege – veranlassen<br />

(Zirkularbeschluss). Eine schriftliche Beschlussfassung ist nur dann wirksam,<br />

wenn min<strong>de</strong>stens 1/5 <strong>de</strong>s stimmberechtigten Kapitals an ihr mitwirken.<br />

6. Die Auffor<strong>de</strong>rung zur schriftlichen Abstimmung wird von <strong>de</strong>r Geschäftsführung<br />

per Einschreiben versandt, wobei <strong>de</strong>r Beschlussgegenstand sowie die<br />

Stimmabgabe <strong>de</strong>s geschäftsführen<strong>de</strong>n Gesellschafters und die Begründung<br />

seiner Stimmabgabe bekannt zu geben sind. Die übrigen Gesellschafter haben<br />

zur Abstimmungsauffor<strong>de</strong>rung binnen sechs Wochen nach Zugang <strong>de</strong>s Briefes<br />

Stellung zu nehmen o<strong>de</strong>r entwe<strong>de</strong>r zuzustimmen o<strong>de</strong>r abzulehnen. Nichtbeantwortung<br />

<strong>de</strong>r Auffor<strong>de</strong>rung gilt als Stimmenthaltung. Bei Zirkularbeschlüssen<br />

hat <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong> Gesellschafter die Gesellschafter über das Ergebnis<br />

<strong>de</strong>r schriftlichen Abstimmung in einem angemessenen Zeitraum zu<br />

unterrichten.<br />

7. Ist eine erste schriftliche Beschlussfassung <strong>de</strong>swegen nicht wirksam, weil nicht<br />

min<strong>de</strong>stens 1/5 <strong>de</strong>s stimmberechtigten Kapitals an ihr mitgewirkt haben, kann<br />

eine zweite schriftliche Gesellschafterversammlung durchgeführt wer<strong>de</strong>n. Diese<br />

zweite Abstimmung ist hinsichtlich <strong>de</strong>r Gegenstän<strong>de</strong>, über die in <strong>de</strong>r ersten<br />

schriftlichen Beschlussfassung abgestimmt wer<strong>de</strong>n sollte, ohne Rücksicht auf<br />

die Zahl <strong>de</strong>r abgegebenen Stimmen wirksam.<br />

§ 15 Durchführung <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung<br />

1. Die Versammlung wird von <strong>de</strong>m persönlich haften<strong>de</strong>n Gesellschafter o<strong>de</strong>r<br />

einem von diesem beauftragten Dritten geleitet (Versammlungsleiter). Mit<br />

einer Mehrheit von 9/10 <strong>de</strong>r anwesen<strong>de</strong>n Stimmen kann die Gesellschafterversammlung<br />

eine an<strong>de</strong>re Versammlungsleitung bestimmen.


§ 16 Beirat<br />

GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />

VERTRÄGE ZUM<br />

BETEILIGUNGSANGEBOT<br />

2. Je<strong>de</strong>r Gesellschafter kann sich in je<strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung durch einen<br />

mit einer schriftlichen Vollmacht ausgestatteten Dritten vertreten o<strong>de</strong>r von<br />

einer zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Person beraten lassen. Die<br />

schriftliche Vollmacht ist <strong>de</strong>r Versammlungsleitung spätestens bei Feststellung<br />

<strong>de</strong>r Anwesenheit im Original vorzulegen. Der persönlich haften<strong>de</strong> Gesellschafter<br />

kann außer<strong>de</strong>m Personen zur Teilnahme an einer Gesellschafterversammlung<br />

zulassen, <strong>de</strong>ren Anwesenheit er für zweckmäßig hält. Wer<strong>de</strong>n mehrere<br />

Kommanditisten bei Beschlussfassungen von einem gemeinsamen Vertreter<br />

vertreten, so kann dieser auch voneinan<strong>de</strong>r abweichen<strong>de</strong> Stimmabgaben vornehmen.<br />

3. Die Geschäftsführung hat in <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung mündlich Bericht<br />

zu erstatten. Die Berichterstattung hat sich auf das Ergebnis <strong>de</strong>r bisherigen<br />

Tätigkeit <strong>de</strong>r Gesellschaft im abgelaufenen Geschäftsjahr, <strong>de</strong>n Gang <strong>de</strong>r Geschäfte,<br />

die wirtschaftliche Lage <strong>de</strong>r Gesellschaft und auf sonstige grundsätzliche<br />

Fragen <strong>de</strong>r gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsführung und auf die<br />

beabsichtigte Geschäftspolitik zu erstrecken. Insbeson<strong>de</strong>re sind alle wesentlichen<br />

Vorkommnisse darzulegen, die die Interessen <strong>de</strong>r Gesellschaft und <strong>de</strong>r<br />

Gesellschafter berühren und für die Beschlussfassung auf <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung<br />

entscheidungserheblich sind.<br />

4. Über die Verhandlungen und Beschlüsse <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung ist<br />

ein Protokoll aufzunehmen, das vom Versammlungsleiter zu unterzeichnen ist.<br />

Der Protokollführer wird von <strong>de</strong>m Versammlungsleiter bestimmt. Die Geschäftsführung<br />

ist verpflichtet, das Protokoll innerhalb einer Frist von sechs<br />

Wochen <strong>de</strong>n Gesellschaftern zuzusen<strong>de</strong>n.<br />

5. Die Unwirksamkeit von Gesellschafterbeschlüssen und Einsprüche gegen das<br />

Protokoll können nur binnen einer Ausschlussfrist von acht Wochen nach<br />

Zugang <strong>de</strong>s Protokolls (§ 15 Absatz 4), in welchem <strong>de</strong>r angefochtene Beschluss<br />

enthalten ist, durch Klage geltend gemacht wer<strong>de</strong>n. Nach Ablauf <strong>de</strong>r<br />

Frist gelten etwaige Mängel als beseitigt.<br />

1. Auf <strong>de</strong>r ersten Gesellschafterversammlung wird ein Beirat aus <strong>de</strong>r Mitte <strong>de</strong>r<br />

Gesellschafter gewählt. Soweit erfor<strong>de</strong>rlich, wer<strong>de</strong>n die weiteren Beiratsmitglie<strong>de</strong>r<br />

auf <strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong>n Gesellschafterversammlungen gewählt.<br />

2. Der Beirat wird für die Dauer <strong>de</strong>r Fondslaufzeit gewählt. Die Abwahl durch die<br />

Gesellschafterversammlung kann nur aus wichtigem Grund erfolgen.<br />

3. Aufgabe <strong>de</strong>s Beirates ist es, darüber zu beschließen, welche Prozesse seitens<br />

<strong>de</strong>s Fonds finanziert wer<strong>de</strong>n, sowie die entsprechen<strong>de</strong>n Verfahren laufend zu<br />

überwachen. Der Beirat fasst seine Beschlüsse aufgrund <strong>de</strong>r Vorlage <strong>de</strong>r Klageschrift<br />

und zweier juristischer Gutachten im Sinne einer zügigen Abwicklung<br />

innerhalb von 10 Tagen nach Zugang. Innerhalb dieser Frist hat <strong>de</strong>r Beirat das<br />

Recht, mit einfacher Stimmenmehrheit die Finanzierung <strong>de</strong>s Prozesses abzulehnen.<br />

55<br />

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BETEILIGUNGSANGEBOT<br />

4. Je 100 (in Worten: Einhun<strong>de</strong>rt) Kommanditisten wird ein Beiratsmitglied gewählt.<br />

Der Beirat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzen<strong>de</strong>n. Der Beirat fasst<br />

seine Beschlüsse in Sitzungen o<strong>de</strong>r im schriftlichen Verfahren mit einfacher<br />

Stimmenmehrheit. Im Falle von Stimmengleichheit entschei<strong>de</strong>t die Stimme <strong>de</strong>s<br />

Vorsitzen<strong>de</strong>n.<br />

5. Der Beirat hat min<strong>de</strong>stens einmal im Jahr zu tagen und erhält für seine Tätigkeit<br />

keine Vergütung, es wer<strong>de</strong>n die notwendigen Auslagen erstattet.<br />

6. Die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Beirats sind verpflichtet, unmittelbar nach ihrer Wahl eine<br />

angemessene Verschwiegenheitsverpflichtungserklärung gegenüber <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

zu unterzeichnen.<br />

IV. RECHNUNGSLEGUNG UND ERGEBNISVERTEILUNG<br />

§ 17 Jahresabschluss<br />

1. Der Jahresabschluss ist von <strong>de</strong>r Geschäftsführung innerhalb von neun Monaten<br />

nach Abschluss eines je<strong>de</strong>n Geschäftsjahres aufzustellen. Der Jahresabschluss<br />

ist unter Beachtung <strong>de</strong>r han<strong>de</strong>ls- und steuerrechtlichen Vorschriften<br />

aufzustellen. Für Ausschüttungen und Entnahmen ist die han<strong>de</strong>lsrechtliche<br />

Bilanz maßgeblich.<br />

2. Der Jahresabschluss ist durch einen externen Steuerberater aufzustellen.<br />

3. Der Jahresabschluss ist seitens eines weiteren Wirtschaftsprüfers/einer weiteren<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu prüfen. Dieser/Diese wird seitens <strong>de</strong>s<br />

geschäftsführen<strong>de</strong>n Gesellschafters ausgewählt und beauftragt.<br />

4. Die steuerlichen Belange <strong>de</strong>r Gesellschaft sind durch einen Steuerberater<br />

wahrzunehmen.<br />

§ 18 Ergebnisverteilung<br />

1. Das Ergebnis <strong>de</strong>r Gesellschaft wird auf alle Gesellschafter im Verhältnis <strong>de</strong>r<br />

gezeichneten Hafteinlage am En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Geschäftsjahres verteilt. Bei Gesellschaftern,<br />

die zu diesem Zweck noch nicht Zahlungen im Umfange <strong>de</strong>r Hafteinlage<br />

geleistet haben, wird das Ergebnis vorrangig zur Erbringung <strong>de</strong>r Hafteinlage<br />

verwandt.<br />

2. Die Beteiligung <strong>de</strong>r Gesellschafter am Jahresergebnis richtet sich unabhängig<br />

vom Zeitpunkt <strong>de</strong>s Beitritts nach <strong>de</strong>n Beteiligungsverhältnissen am 31. Dezember<br />

<strong>de</strong>s jeweiligen Kalen<strong>de</strong>rjahres.<br />

3. Ein Kommanditist, <strong>de</strong>ssen Geschäftsverhältnis gemäß § 7 Absatz 4 en<strong>de</strong>t,<br />

bevor er seine Einzahlungsverpflichtungen gemäß § 7 Absatz 1 und 3, 5 erfüllt<br />

hat, ist von <strong>de</strong>r Ergebnisverteilung sowie <strong>de</strong>r Vermögenszurechnung von Anfang<br />

an ausgeschlossen. Ein Mitgesellschafter o<strong>de</strong>r Neugesellschafter, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>n<br />

Anteil <strong>de</strong>s ausgeschie<strong>de</strong>nen Gesellschafters übernimmt, erhält im Jahr <strong>de</strong>r<br />

vollständigen Zahlung <strong>de</strong>s offenen Haftkapitals zusätzlich eine Zuweisung auf<br />

das Ergebnis, das <strong>de</strong>m ausgeschlossenen Gesellschafter zuzuweisen gewesen<br />

wäre.


GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />

VERTRÄGE ZUM<br />

BETEILIGUNGSANGEBOT<br />

4. Verluste sind <strong>de</strong>n Gesellschaftern auch dann zuzurechnen, wenn und soweit<br />

diese die Haftsumme überschreiten.<br />

5. Wegen <strong>de</strong>r steuerlichen Berücksichtigung von Son<strong>de</strong>rbetriebsausgaben haben<br />

die Gesellschafter jeweils bis zum 31. März <strong>de</strong>s Folgejahres <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

die entsprechen<strong>de</strong>n Belege einzureichen. Gehen die notwendigen Aufstellun-gen<br />

o<strong>de</strong>r Belege erst nach Ablauf dieser Frist ein o<strong>de</strong>r wer<strong>de</strong>n sie erst nach<br />

Ablauf <strong>de</strong>r Frist vervollständigt, so können diese nicht mehr für die steuerliche<br />

Gewinnermittlung <strong>de</strong>s einzelnen Gesellschafters berücksichtigt wer<strong>de</strong>n. Der<br />

Gesellschafter hat dann auf eigene Kosten für eine entsprechen<strong>de</strong> steuerliche<br />

Anerkennung zu sorgen.<br />

6. Für die Geschäftsjahre 2005 bis einschließlich 2009 erhalten die Kommanditisten<br />

vorab eine garantierte Verzinsung auf die von ihnen geleistete Kommanditeinlage<br />

in Höhe von 6% p. a. für <strong>de</strong>n Zeitraum vom Tage <strong>de</strong>r Wertstellung<br />

<strong>de</strong>r Einlage auf <strong>de</strong>m Konto <strong>de</strong>r Gesellschaft bis zum jeweiligen En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Geschäftsjahres,<br />

zahlbar bis jeweils En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s dritten Monats <strong>de</strong>s Folgejahres. Es<br />

wird auf <strong>de</strong>n Zinsgarantievertrag verwiesen. Die Verzinsung wird auf das<br />

Ergebnis angerechnet.<br />

7. Bei <strong>de</strong>r Bestimmung <strong>de</strong>s auszuschütten<strong>de</strong>n Gewinnes ist von <strong>de</strong>r Komplementärin<br />

vorab die Bildung einer angemessenen Rücklage für die Bestreitung <strong>de</strong>r<br />

laufen<strong>de</strong>n Kosten zu bil<strong>de</strong>n. Diese darf höchstens 5% <strong>de</strong>s Gesellschaftskapitals<br />

betragen.<br />

§ 19 Gesellschafterkonten<br />

1. Für je<strong>de</strong>n Kommanditisten wird ein festes Kapitalkonto, das die Höhe <strong>de</strong>r<br />

Beteiligung am Gesellschaftsvermögen wie<strong>de</strong>rgibt, eingerichtet. Die Höhe <strong>de</strong>r<br />

Kapitalkonten entspricht <strong>de</strong>n im Han<strong>de</strong>lsregister angemel<strong>de</strong>ten Kommanditeinlagen.<br />

Die Kapitalkonten sind Festkonten.<br />

2. Etwaige Verluste <strong>de</strong>r Gesellschafter wer<strong>de</strong>n auf Verlustvortragskonten, die im<br />

Bedarfsfall für je<strong>de</strong>n Gesellschafter eingerichtet wer<strong>de</strong>n, verbucht. Die Verlustvortragskonten<br />

wer<strong>de</strong>n nicht verzinst.<br />

3. Für je<strong>de</strong>n Gesellschafter wird ein Privatkonto eingerichtet, über das sich <strong>de</strong>r<br />

Verrechnungsverkehr zwischen <strong>de</strong>r Gesellschaft und <strong>de</strong>m Gesellschafter vollzieht.<br />

Eine Verzinsung erfolgt nicht.<br />

4. Ferner wird bei <strong>de</strong>r Gesellschaft ein gesamthän<strong>de</strong>risch gebun<strong>de</strong>nes, globales<br />

Rücklagenkonto geführt. Das Rücklagenkonto wird aus Gewinnen gespeist<br />

und soll in erster Linie die Aufgabe erfüllen, die <strong>de</strong>n offenen Rücklagen bei<br />

Kapitalgesellschaften zukommen. Über die Höhe <strong>de</strong>r Zuführung zu diesem<br />

Rücklagenkonto entschei<strong>de</strong>t die Komplementärin, § 18 Abs. 7.<br />

5. Im Verhältnis Treugeber – Treuhän<strong>de</strong>r (Treuhandkommanditist) gilt das oben<br />

Gesagte entsprechend.<br />

57<br />

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§ 20 Ausschüttungen<br />

1. Ausschüttungen/Entnahmen dürfen nur einheitlich an alle Gesellschafter im<br />

Verhältnis ihrer Hafteinlage zum gesamten Haftkapital vorgenommen wer<strong>de</strong>n.<br />

Gleiches gilt für die Entnahmen <strong>de</strong>r Gesellschafter.<br />

2. Entnahmen über die im Gesellschaftsvertrag hinaus vorgesehenen Regelungen<br />

sind nur aufgrund eines Gesellschafterbeschlusses und dann möglich, wenn<br />

die Summe <strong>de</strong>r Kapitalkonten <strong>de</strong>r betreffen<strong>de</strong>n Gesellschafter ein Guthaben<br />

aufweist.<br />

3. Wird die Steuerbilanz durch das Finanzamt bestandskräftig geän<strong>de</strong>rt, so ist die<br />

Han<strong>de</strong>lsbilanz, sofern nicht zwingen<strong>de</strong> han<strong>de</strong>lsrechtliche Bestimmungen zu<br />

beachten sind, an die Steuerbilanz zum nächstmöglichen Zeitpunkt anzupassen.<br />

Ausschüttungen/Entnahmen, welche aufgrund <strong>de</strong>r zu än<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>n Han<strong>de</strong>lsbilanz<br />

vorgenommen wur<strong>de</strong>n, sind entsprechend <strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rungen auf<br />

Verlangen <strong>de</strong>s geschäftsführen<strong>de</strong>n Gesellschafters innerhalb von einem Monat<br />

zurückzugewähren.<br />

V. VERFÜGUNGSRECHTE, AUSEINANDERSETZUNG, LIQUIDATION<br />

§ 21 Übertragung/Verpfändung <strong>de</strong>r Beteiligung<br />

1. Je<strong>de</strong>r Gesellschafter kann seine Beteiligung mit schriftlicher Zustimmung <strong>de</strong>r<br />

Geschäftsführung auf Dritte übertragen. Die teilweise Abtretung und Veräußerung<br />

von Kommanditeinlagen ist nur zulässig, soweit die Min<strong>de</strong>stkommanditeinlage<br />

von 5.000,00 Euro nicht unterschritten wird.<br />

2. Die Übertragung ist nur mit <strong>de</strong>r schriftlichen Zustimmung <strong>de</strong>r Geschäftsführung<br />

wirksam. Die Zustimmung kann aus wichtigem Grun<strong>de</strong> versagt wer<strong>de</strong>n.<br />

Hierzu zählt z. B. die Nichterteilung <strong>de</strong>r gemäß § 8 vorgesehenen Han<strong>de</strong>lsregistervollmacht.<br />

3. Abtretungen sollen nur mit Wirkung zum En<strong>de</strong> eines Geschäftsjahres erfolgen.<br />

4. Je<strong>de</strong>r ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Gesellschafter haftet für <strong>de</strong>n Ausgleich eines etwaigen<br />

gewerbesteuerlichen Nachteils <strong>de</strong>r Gesellschaft infolge seines Ausschei<strong>de</strong>ns<br />

gesamtschuldnerisch mit einem für ihn eintreten<strong>de</strong>n Gesellschafter. Etwaige<br />

Mehraufwendungen darf die Gesellschaft mit Ausschüttungsansprüchen verrechnen.<br />

Sämtliche anfallen<strong>de</strong>n Kosten einer für schenkungssteuerliche Zwecke erfor<strong>de</strong>rlichen<br />

Bewertung <strong>de</strong>s Gesellschaftsanteils sowie an<strong>de</strong>re Kosten <strong>de</strong>s Wechsels<br />

<strong>de</strong>s Kommanditisten sind durch <strong>de</strong>n Übertragen<strong>de</strong>n und <strong>de</strong>n Erwerber<br />

gesamtschuldnerisch zu tragen.<br />

§ 22 Ausschei<strong>de</strong>n von Gesellschaftern<br />

1. Das Ausschei<strong>de</strong>n eines Gesellschafters, gleich aus welchem Grun<strong>de</strong>, führt<br />

nicht zur Beendigung <strong>de</strong>r Gesellschaft. Vielmehr wird diese unter <strong>de</strong>n verbleiben<strong>de</strong>n<br />

Gesellschaftern fortgesetzt, es sei <strong>de</strong>nn, die Gesellschafterversamm-


GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />

VERTRÄGE ZUM<br />

BETEILIGUNGSANGEBOT<br />

lung beschließt innerhalb von sechs Monaten nach <strong>de</strong>m Zeitpunkt <strong>de</strong>s Ausschei<strong>de</strong>ns<br />

die Liquidation <strong>de</strong>r Gesellschaft. Der ausgeschie<strong>de</strong>ne Gesellschafter<br />

nimmt dann am Liquidationsergebnis teil.<br />

2. Je<strong>de</strong>r Kommanditist kann seine Beteiligung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist<br />

von 6 Monaten zum En<strong>de</strong> eines Kalen<strong>de</strong>rjahres kündigen, erstmals<br />

zum 31.12.2009.<br />

3. Unberührt bleibt das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund. Die Kündigung<br />

hat mittels eingeschriebenen Briefes zu erfolgen. Maßgebend für die<br />

Einhaltung <strong>de</strong>r Kündigungsfrist ist <strong>de</strong>r Eingang <strong>de</strong>s Kündigungsschreibens bei<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft.<br />

4. Ein Gesellschafter schei<strong>de</strong>t aus <strong>de</strong>r Gesellschaft aus, wenn<br />

a) <strong>de</strong>r Geschäftsführer nach § 7 Abs. 4 <strong>de</strong>n Gesellschafter ausschließt;<br />

b) er seine Beteiligung gemäß Absatz 2 kündigt;<br />

c) er durch Beschluss <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung aus <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

ausgeschlossen wird. Der Ausschluss wird mit <strong>de</strong>r Beschlussfassung wirksam.<br />

5. Die Ausschließung eines Gesellschafters ist auch bei Vorliegen eines wichtigen<br />

Grun<strong>de</strong>s in <strong>de</strong>r Person <strong>de</strong>s betroffenen Gesellschafters zulässig. Als ein wichtiger<br />

Grund ist insbeson<strong>de</strong>re anzusehen, wenn über das Vermögen <strong>de</strong>s Gesellschafters<br />

das Insolvenzverfahren eröffnet o<strong>de</strong>r mangels Masse abgelehnt<br />

wird, wenn <strong>de</strong>r Gesellschaftsanteil im Wege <strong>de</strong>r Zwangsvollstreckung<br />

gepfän<strong>de</strong>t wird, o<strong>de</strong>r wenn <strong>de</strong>r Gesellschafter zur Abgabe <strong>de</strong>r ei<strong>de</strong>sstattlichen<br />

Versicherung über seine Einkommens-/Vermögensverhältnisse gela<strong>de</strong>n ist.<br />

Der betroffene Gesellschafter hat bei <strong>de</strong>r Abstimmung kein Stimmrecht.<br />

6. Ist unter <strong>de</strong>n verbleiben<strong>de</strong>n Gesellschaftern kein persönlich haften<strong>de</strong>r Gesellschafter,<br />

wird die Auflösung <strong>de</strong>r Gesellschaft vermie<strong>de</strong>n, wenn die verbleiben<strong>de</strong>n<br />

Gesellschafter unter Aufnahme eines neuen persönlich haften<strong>de</strong>n Gesellschafters<br />

spätestens, innerhalb von drei Monaten nach <strong>de</strong>m Ausschei<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s<br />

persönlich haften<strong>de</strong>n Gesellschafters die Fortsetzung <strong>de</strong>r Gesellschaft beschließen.<br />

7. Je<strong>de</strong> Kündigung ist durch eingeschriebenen Brief an die Komplementärin zu<br />

richten. Dieser wird hiermit Empfangsvollmacht von sämtlichen Gesellschaftern<br />

erteilt.<br />

§ 23 Erbfall<br />

1. Stirbt ein Gesellschafter, so wird die Gesellschaft mit <strong>de</strong>n Erben bzw. Vermächtnisnehmern<br />

fortgesetzt.<br />

2. Mehrere Erben bzw. Vermächtnisnehmer haben bis zur Teilung <strong>de</strong>s Gesellschaftsanteils<br />

einen gemeinsamen Bevollmächtigten zu bestimmen. Dieser<br />

Bevollmächtigte nimmt die Gesellschaftsrechte einheitlich wahr. Wird ein ge-<br />

59<br />

IMPRESSUM/WAGNISHINW.<br />

INHALTSVERZEICHNIS<br />

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KONZEPTION & STRUKTUR<br />

STEUERL. GRUNDLAGEN<br />

HINWEISE ZUR ZEICHNUNG<br />

GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />

TREUHANDVERTRAG<br />

HANDELSREGISTERVOLLM.<br />

AUSSCHÜTTUNGSGAR.VERTR.<br />

GESCHÄFTSBES.VERTR.<br />

MITTELVERW.KONTR.VERTR.<br />

STUNDUNGSVEREINBARUNG<br />

EIGENE NOTIZEN<br />

BEITRITTSERKLÄRUNG


60<br />

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TREUHANDVERTRAG<br />

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BEITRITTSERKLÄRUNG<br />

GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />

VERTRÄGE ZUM<br />

BETEILIGUNGSANGEBOT<br />

meinsamer Bevollmächtigter trotz Mahnung mit Fristsetzung von min<strong>de</strong>stens<br />

zwei Wochen nicht bestellt, darf die Gesellschaft, ohne dazu verpflichtet zu<br />

sein, einen Vertreter bestimmen. Dieser vertritt die Gesellschafter, bis diese<br />

einen gemeinsamen Bevollmächtigten ernannt haben.<br />

3. Solange kein gemeinsamer Bevollmächtigter benannt ist, ruhen die Gesellschafterrechte,<br />

mit Ausnahme <strong>de</strong>r Beteiligung am Ergebnis <strong>de</strong>r Gesellschaft.<br />

Für eine Teilung <strong>de</strong>s Gesellschaftsanteils gilt § 21 entsprechend.<br />

§ 24 Auseinan<strong>de</strong>rsetzung<br />

1. Schei<strong>de</strong>t ein Gesellschafter nach vollständiger Einzahlung <strong>de</strong>s Kapitals aus <strong>de</strong>r<br />

Gesellschaft aus, so wird er gemäß folgen<strong>de</strong>r Regelung abgefun<strong>de</strong>n:<br />

Bemessungsgrundlage für die Abfindung ist ein Vermögensstatus auf <strong>de</strong>n<br />

letzten Bilanzstichtag, aufzustellen nach <strong>de</strong>n Grundsätzen <strong>de</strong>s Bewertungsgesetzes.<br />

Insbeson<strong>de</strong>re unterbleibt ein Ansatz für <strong>de</strong>n so genannten Goodwill,<br />

für nicht bilanzierungspflichtige schweben<strong>de</strong> Geschäfte und nicht zu bilanzieren<strong>de</strong><br />

Vermögensgegenstän<strong>de</strong>. Steht <strong>de</strong>r Gesellschaft ein Wahlrecht zu, so<br />

steht es im alleinigen Ermessen <strong>de</strong>r Gesellschaft in welcher Art und Weise von<br />

<strong>de</strong>m Wahlrecht Gebrauch gemacht wird. Die seit <strong>de</strong>m Bilanzierungsstichtag<br />

eingetretenen Gewinne, Verluste etc. wer<strong>de</strong>n zeitanteilig ausgeglichen bzw.<br />

sind auszugleichen. Wird die <strong>de</strong>r Abfindung zugrun<strong>de</strong> liegen<strong>de</strong> Steuerbilanz<br />

seitens <strong>de</strong>s Finanzamtes geän<strong>de</strong>rt, so än<strong>de</strong>rt sich auch die Grundlage für das<br />

Abfindungsguthaben.<br />

Die Kosten <strong>de</strong>r Auseinan<strong>de</strong>rsetzungsbilanz gehen zu Lasten <strong>de</strong>s ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n<br />

Gesellschafters.<br />

2. Die Auseinan<strong>de</strong>rsetzungsbilanz bedarf <strong>de</strong>r Genehmigung <strong>de</strong>r Geschäftsführung.<br />

3. Ein etwaiges Auseinan<strong>de</strong>rsetzungsguthaben ist <strong>de</strong>m ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Gesellschafter<br />

in fünf gleichen Jahresraten auszuzahlen, von <strong>de</strong>nen die erste Rate<br />

sechs Monate nach Vorliegen <strong>de</strong>r genehmigten Auseinan<strong>de</strong>rsetzungsbilanz<br />

fällig ist. Das Guthaben ist mit 4% p. a. zu verzinsen. Die Zinsen sind jeweils<br />

mit <strong>de</strong>r fälligen Rate zu entrichten.<br />

4. Die Gesellschaft ist berechtigt, das Guthaben früher auszuzahlen. Die Auszahlung<br />

kann wegen fehlen<strong>de</strong>r Liquidität <strong>de</strong>r Gesellschaft ausgesetzt wer<strong>de</strong>n.<br />

5. Der Ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong> kann eine Sicherstellung <strong>de</strong>s Abfindungsguthabens nicht<br />

verlangen.<br />

§ 25 Liquidation<br />

1. Im Falle <strong>de</strong>r Liquidation ist <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong> Gesellschafter o<strong>de</strong>r ein von<br />

diesem zu bestimmen<strong>de</strong>r Dritter alleinvertretungsberechtigter Liquidator. Dieser<br />

ist von <strong>de</strong>n Beschränkungen <strong>de</strong>s § 181 BGB befreit. Der Liquidator erhält<br />

außer Ersatz seiner Auslagen eine Vergütung von 2% <strong>de</strong>s Liquidationsüberschusses.


GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />

VERTRÄGE ZUM<br />

BETEILIGUNGSANGEBOT<br />

2. Eine Ausgleichsverpflichtung <strong>de</strong>r Kommanditisten gegenüber <strong>de</strong>r Komplementärin<br />

besteht nicht.<br />

§ 26 Mitteilungsverpflichtung, Einladung, Zustellungen<br />

1. Je<strong>de</strong>r Gesellschafter ist verpflichtet, <strong>de</strong>r Gesellschaft unverzüglich einen Adressenwechsel<br />

schriftlich anzuzeigen. Gleiches gilt auch für einen Zustellungsbevollmächtigten.<br />

2. Je<strong>de</strong>r Gesellschafter hat <strong>de</strong>r Gesellschaft das für ihn zuständige Wohnsitzfinanzamt<br />

unter Angabe <strong>de</strong>r Steuernummer bekannt zu geben und Än<strong>de</strong>rungen<br />

unverzüglich mitzuteilen.<br />

3. Verzieht ein Gesellschafter ins Ausland, so hat er <strong>de</strong>r Gesellschaft einen inländischen<br />

Zustellungsbevollmächtigten zu benennen.<br />

4. Einladungen und sonstige Zustellungen <strong>de</strong>r Gesellschaft erfolgen an die letzte<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft mitgeteilte o<strong>de</strong>r bekannte Adresse <strong>de</strong>s Gesellschafters. Sie<br />

gelten spätestens nach Ablauf von sieben Tagen nach <strong>de</strong>r Absendung <strong>de</strong>s<br />

Schriftstückes als bewirkt. Dies gilt auch, wenn die Post die Schriftstücke nicht<br />

zustellen kann, weil die Anschrift nicht mehr stimmt o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Gesellschaft für<br />

<strong>de</strong>n Fall seiner Abwesenheit keinen Zustellungsbevollmächtigten benannt hat.<br />

Zum Nachweis <strong>de</strong>r Absendung genügt die schriftliche Bestätigung <strong>de</strong>s mit<br />

<strong>de</strong>m Briefversand betrauten Mitarbeiters <strong>de</strong>r Geschäftsführung.<br />

§ 27 Veröffentlichungen, Bekanntmachungen<br />

Veröffentlichungen/Bekanntmachungen <strong>de</strong>r Gesellschaft erfolgen lediglich im<br />

elektronischen Bun<strong>de</strong>sanzeiger.<br />

§ 28 Schlussbestimmungen<br />

1. Ergänzungen, Än<strong>de</strong>rungen und Zusatzvereinbarungen zu diesem Vertrag bedürfen<br />

zu ihrer Wirksamkeit <strong>de</strong>r Schriftform. Der Schriftformerfor<strong>de</strong>rnis entspricht<br />

auch ein in <strong>de</strong>r Form <strong>de</strong>s § 15 Abs. 4 protokollierter Gesellschafterbeschluss.<br />

Die Aufhebung <strong>de</strong>s Schriftformerfor<strong>de</strong>rnisses unterliegt <strong>de</strong>r<br />

Schriftformerfor<strong>de</strong>rnis.<br />

2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein o<strong>de</strong>r wer<strong>de</strong>n,<br />

so wird die Gültigkeit <strong>de</strong>r übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Es gilt<br />

dann das als vereinbart, was <strong>de</strong>n wirtschaftlichen Interessen <strong>de</strong>r Vertragsparteien<br />

bei Abschluss <strong>de</strong>s Vertrages am nächsten kam. Entsprechen<strong>de</strong>s gilt,<br />

wer<strong>de</strong>n im Vertrag Lücken festgestellt.<br />

3. Erfüllungsort ist Berlin. Zuständig bei Rechtsstreitigkeiten ist das Landgericht<br />

Berlin, Kammer für Han<strong>de</strong>lssachen.<br />

4. Besteht Streit darüber, ob ein Kommanditist <strong>de</strong>r Gesellschaft angehört o<strong>de</strong>r ob<br />

Beschlüsse <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung wirksam gefasst wur<strong>de</strong>n, so ist<br />

dieser Streit nicht unter <strong>de</strong>n Mitgesellschaftern, son<strong>de</strong>rn mit <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

auszutragen. Das gilt sowohl für vorprozessuale als auch für gerichtliche Streitigkeiten.<br />

61<br />

IMPRESSUM/WAGNISHINW.<br />

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EIGENE NOTIZEN<br />

BEITRITTSERKLÄRUNG


62<br />

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STUNDUNGSVEREINBARUNG<br />

EIGENE NOTIZEN<br />

BEITRITTSERKLÄRUNG<br />

zwischen<br />

1. im Folgen<strong>de</strong>n „Treugeber“ genannt<br />

und<br />

2. TREUKOMMERZ Beratungs- und Treuhandgesellschaft mbH,<br />

im Folgen<strong>de</strong>n „Treuhän<strong>de</strong>r“ genannt<br />

§ 1 Treuhandauftrag<br />

sowie<br />

3. Rechtsanwälte Dr. von Hartmann + Partner<br />

A<strong>de</strong>nauerallee 8, 30175 Hannover<br />

im Folgen<strong>de</strong>n „Rechtsanwälte“ genannt<br />

Der Treugeber beauftragt und bevollmächtigt hiermit <strong>de</strong>n Treuhän<strong>de</strong>r unter Befreiung<br />

von <strong>de</strong>n Beschränkungen <strong>de</strong>s § 181 BGB <strong>de</strong>ssen Kommanditanteil an <strong>de</strong>r<br />

Dritte Juragent GmbH & Co. Prozesskostenfonds KG<br />

nachstehend als „Fondsgesellschaft“ bezeichnet<br />

in Höhe <strong>de</strong>s vom Treugeber unter Berücksichtigung von § 3 Abs. 4 dieses Vertrages<br />

in <strong>de</strong>r Beitrittserklärung bezeichneten Betrages zu erhöhen und in Höhe <strong>de</strong>s<br />

Betrages <strong>de</strong>n Kommanditanteil treuhän<strong>de</strong>risch für <strong>de</strong>n Treugeber zu halten o<strong>de</strong>r,<br />

soweit <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>r bereits über einen entsprechen<strong>de</strong>n Teilkommanditanteil<br />

verfügt, diesen in Höhe <strong>de</strong>s Teilbetrages künftig treuhän<strong>de</strong>risch für <strong>de</strong>n Treugeber<br />

zu halten.<br />

Der Kommanditanteil wird ausschließlich für Rechnung <strong>de</strong>s Treugebers gehalten,<br />

so dass er wirtschaftlich nicht <strong>de</strong>m Vermögen <strong>de</strong>s Treuhän<strong>de</strong>rs, son<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>m<br />

Treugeber zuzurechnen ist. Der Treuhän<strong>de</strong>r hält und verwaltet das Vermögen<br />

getrennt von seinem sonstigen Vermögen.<br />

Der Treuhän<strong>de</strong>r ist berechtigt, seinen Kommanditanteil an <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

treuhän<strong>de</strong>risch für eine Vielzahl von Treugebern zu halten.<br />

Der Treuhandauftrag und die Treuhandvollmacht wer<strong>de</strong>n in Kenntnis <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages<br />

<strong>de</strong>r<br />

Dritte Juragent GmbH & Co. Prozesskostenfonds KG<br />

erteilt.<br />

§ 2 Vertragsabschluss<br />

TREUHANDVERTRAG<br />

VERTRÄGE ZUM<br />

BETEILIGUNGSANGEBOT<br />

1. Dieser Treuhandvertrag kommt durch Angebot <strong>de</strong>s Treugebers (Beitrittserklärung)<br />

und Annahme <strong>de</strong>s Treuhän<strong>de</strong>rs zustan<strong>de</strong>, jeweils mit Wirkung zum<br />

En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Kalen<strong>de</strong>rmonats, in welchem <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>r das Angebot angenommen<br />

hat.<br />

2. Der Treugeber verzichtet auf <strong>de</strong>n Zugang <strong>de</strong>r Annahmeerklärung, so dass <strong>de</strong>r<br />

Zugang dieser Erklärung für das Zustan<strong>de</strong>kommen <strong>de</strong>s Treuhandvertrages


nicht erfor<strong>de</strong>rlich ist. Der Treuhän<strong>de</strong>r wird <strong>de</strong>n Treugeber jedoch unverzüglich<br />

über die erfolgte Annahme unterrichten.<br />

§ 3 Einzahlungsverpflichtung, Höhe <strong>de</strong>s Treugeberanteils<br />

1. Der Treugeber verpflichtet sich, <strong>de</strong>n im Vermittlungsauftrag angegebenen<br />

Beteiligungsbetrag zuzüglich eines Agios von 5% bis längstens fünf Tage nach<br />

Zugang <strong>de</strong>r Bestätigung, dass das Angebot durch <strong>de</strong>n Treuhän<strong>de</strong>r angenommen<br />

wor<strong>de</strong>n ist, auf das durch <strong>de</strong>n Treuhän<strong>de</strong>r anzugeben<strong>de</strong> Treuhand-<br />

Son<strong>de</strong>rkonto einzuzahlen.<br />

2. Erfolgt die Zahlung nicht zu <strong>de</strong>m im Absatz 1 genannten Termin, hat <strong>de</strong>r<br />

Treugeber – ohne dass es einer vorherigen Mahnung bedarf – Zinsen in Höhe<br />

von 5%-Punkten über <strong>de</strong>m jeweiligen Basiszinses gemäß § 247 BGB an <strong>de</strong>n<br />

Treuhän<strong>de</strong>r zu zahlen. Der Treuhän<strong>de</strong>r hat einen darüber hinausgehen<strong>de</strong>n<br />

Scha<strong>de</strong>n nachzuweisen. Der Treugeber kann <strong>de</strong>n Nachweis erbringen, dass<br />

<strong>de</strong>m Treuhän<strong>de</strong>r ein geringerer Scha<strong>de</strong>n entstan<strong>de</strong>n ist.<br />

3. Kommt <strong>de</strong>r Treugeber seiner Einzahlungsverpflichtung gemäß Absatz 1 trotz<br />

Mahnung nicht nach, ist <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>r zum Rücktritt von diesem Vertrag<br />

berechtigt. Er hat in diesem Fall Anspruch auf einen pauschalierten Scha<strong>de</strong>nsersatz<br />

in Höhe von 20% <strong>de</strong>s Beteiligungsbetrages. Ihm steht das Recht zu,<br />

einen darüber hinausgehen<strong>de</strong>n Scha<strong>de</strong>n nachzuweisen und geltend zu machen.<br />

Der Treugeber hat das Recht, <strong>de</strong>n Nachweis eines geringeren Scha<strong>de</strong>ns<br />

zu erbringen. Der Treuhän<strong>de</strong>r ist berechtigt, seinen Scha<strong>de</strong>nsersatzanspruch<br />

mit etwaigen Rückzahlungsverpflichtungen zu verrechnen. Anstelle <strong>de</strong>s Rücktritts<br />

kann <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>r auch <strong>de</strong>n Beteiligungsbetrag unter Berücksichtigung<br />

von § 3 Abs. 4 dieses Vertrages auf <strong>de</strong>n Betrag <strong>de</strong>r geleisteten Zahlung<br />

abzüglich <strong>de</strong>s unter § 3 Abs. 1 genannten 5% Agios herabsetzen.<br />

4. Die Treugeberanteile müssen jeweils auf volle 1.000,00 Euro lauten. Die Min<strong>de</strong>steinlage<br />

beträgt 5.000,00 Euro.<br />

§ 4 Ausführung <strong>de</strong>s Treuhandvertrages<br />

1. Der Treuhän<strong>de</strong>r wird <strong>de</strong>n ihm erteilten Auftrag durch Erwerb eines Kommanditanteils<br />

bzw. Einräumung einer Treugeberstellung an einem bereits erworbenen<br />

Kommanditanteil erfüllen.<br />

2. Der Treuhän<strong>de</strong>r wird die auf das Treuhandan<strong>de</strong>rkonto eingezahlten Gel<strong>de</strong>r zu<br />

marktüblichen Festzinsen jeweils ab <strong>de</strong>m 1. und 15. eines Kalen<strong>de</strong>rmonats<br />

anlegen. Die Zinsüberschüsse stehen <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft zu.<br />

§ 5 Mittelverwendung<br />

TREUHANDVERTRAG<br />

VERTRÄGE ZUM<br />

BETEILIGUNGSANGEBOT<br />

Der Treuhän<strong>de</strong>r ist, sobald die Voraussetzungen für die Ausführung <strong>de</strong>s Treuhandvertrages<br />

gemäß § 4 <strong>de</strong>s Vertrages gegeben sind, berechtigt und verpflichtet,<br />

<strong>de</strong>n eingezahlten Betrag zum Erwerb eines Teilkommanditanteils bzw. zur Erfüllung<br />

<strong>de</strong>r Einlageverpflichtung aus einem bereits erworbenen Teilkommanditanteil<br />

bei <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft zu verwen<strong>de</strong>n.<br />

63<br />

IMPRESSUM/WAGNISHINW.<br />

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VORWORT<br />

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GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />

TREUHANDVERTRAG<br />

HANDELSREGISTERVOLLM.<br />

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GESCHÄFTSBES.VERTR.<br />

MITTELVERW.KONTR.VERTR.<br />

STUNDUNGSVEREINBARUNG<br />

EIGENE NOTIZEN<br />

BEITRITTSERKLÄRUNG


64<br />

IMPRESSUM/WAGNISHINW.<br />

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GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />

TREUHANDVERTRAG<br />

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BEITRITTSERKLÄRUNG<br />

TREUHANDVERTRAG<br />

VERTRÄGE ZUM<br />

BETEILIGUNGSANGEBOT<br />

Soweit <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>r die Einlage bereits erbracht hat, gilt diese mit Vorliegen <strong>de</strong>r<br />

Voraussetzungen gemäß § 4 dieses Vertrages und Eingang <strong>de</strong>s vollen Beteiligungsbetrages<br />

<strong>de</strong>s Treugebers als für diesen erbracht.<br />

§ 6 Register<br />

1. Der Treuhän<strong>de</strong>r führt ein Register, in <strong>de</strong>m die jeweiligen Treugeber mit Namen,<br />

Vornamen, Anschrift, Beteiligungsbetrag, Datum <strong>de</strong>r Begründung <strong>de</strong>r<br />

Beteiligung, Bankverbindung, Finanzamt und – soweit vorhan<strong>de</strong>n – Steuernummer<br />

eingetragen wer<strong>de</strong>n. Hält <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>r auch Anteile für eigene<br />

Rechnung, gelten diese Eintragungspflichten sowie die Verpflichtung gemäß<br />

§ 6 Abs. 3 dieses Vertrages entsprechend.<br />

2. Zeichnen mehrere Personen eine Beitrittserklärung, gelten sie im Verhältnis<br />

zum Treuhän<strong>de</strong>r als ein Treugeber. Rechte aus <strong>de</strong>m Anteil können nur durch<br />

einen Bevollmächtigten, <strong>de</strong>r im Beson<strong>de</strong>ren auch zur Benennung <strong>de</strong>r Kontoverbindung<br />

und zur Veräußerung <strong>de</strong>s Anteils befugt ist, geltend gemacht<br />

wer<strong>de</strong>n. Bis zur Bestellung <strong>de</strong>s Bevollmächtigten ruhen die Rechte aus <strong>de</strong>m<br />

Anteil mit Ausnahme <strong>de</strong>s Anspruchs auf die Jahresausschüttung.<br />

3. Der Treugeber ist verpflichtet, alle Än<strong>de</strong>rungen zu <strong>de</strong>n im Register eingetragenen<br />

Angaben <strong>de</strong>m Treuhän<strong>de</strong>r unverzüglich mitzuteilen und auf Verlangen<br />

<strong>de</strong>s Treuhän<strong>de</strong>rs durch entsprechen<strong>de</strong> Urkun<strong>de</strong>n <strong>de</strong>ren Richtigkeit auf seine<br />

Kosten nachzuweisen. Eine Verpflichtung <strong>de</strong>s Treuhän<strong>de</strong>rs zur Überprüfung<br />

<strong>de</strong>r Angaben besteht in<strong>de</strong>ssen nicht.<br />

4. Der Treugeber nimmt zustimmend davon Kenntnis, dass im Rahmen dieses<br />

Treuhandvertrages personenbezogene Daten in Datenverarbeitungsanlagen<br />

gespeichert wer<strong>de</strong>n.<br />

§ 7 Dauer<br />

Das Treuhandverhältnis en<strong>de</strong>t ohne geson<strong>de</strong>rte Erklärung mit <strong>de</strong>r Auszahlung <strong>de</strong>s<br />

Liquidationserlöses, sofern es nicht zuvor nach § 3 Abs. 3 o<strong>de</strong>r § 17 dieses Vertrages<br />

gekündigt o<strong>de</strong>r gemäß § 16 dieses Vertrages auf einen Dritten übertragen<br />

wird.<br />

§ 8 Wahrnehmung <strong>de</strong>r Rechte aus <strong>de</strong>m Treuhandanteil<br />

1. Im Innenverhältnis han<strong>de</strong>lt <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>r ausschließlich mit Wirkung und für<br />

Rechnung <strong>de</strong>s Treugebers. Dadurch hat <strong>de</strong>r Treugeber wirtschaftlich die Stellung,<br />

als ob er unmittelbar beteiligter Kommanditist wäre; <strong>de</strong>r Gesellschaftsvertrag<br />

gilt für und gegen ihn.<br />

2. Der Treuhän<strong>de</strong>r tritt hiermit <strong>de</strong>m Treugeber die Ansprüche aus <strong>de</strong>m Teilkommanditanteil<br />

auf <strong>de</strong>n festzustellen<strong>de</strong>n Gewinn, die Ausschüttung sowie auf<br />

dasjenige, was ihm im Falle seines Ausschei<strong>de</strong>ns aus <strong>de</strong>r Gesellschaft o<strong>de</strong>r im<br />

Falle <strong>de</strong>r Liquidation <strong>de</strong>r Gesellschaft zusteht, in <strong>de</strong>m Umfang ab, wie diese<br />

Ansprüche <strong>de</strong>m Treugeber nach Maßgabe <strong>de</strong>s Treuhandvertrages gebühren.<br />

Die Abtretung ist auflösend bedingt durch <strong>de</strong>n Rücktritt <strong>de</strong>s Treuhän<strong>de</strong>rs


TREUHANDVERTRAG<br />

VERTRÄGE ZUM<br />

BETEILIGUNGSANGEBOT<br />

gemäß § 3 Abs. 3 dieses Vertrages. Der Treuhän<strong>de</strong>r bleibt ermächtigt, die an<br />

<strong>de</strong>n Treugeber abgetretenen Ansprüche im eigenen Namen einzuziehen.<br />

3. Der Treugeber übt seine Rechte unmittelbar aus. Dies gilt insbeson<strong>de</strong>re für das<br />

Stimmrecht in <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung. Hat <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>r sonstige<br />

Kommanditistenrechte wahrzunehmen, für die eine Beschlussfassung in <strong>de</strong>r<br />

Gesellschafterversammlung nicht vorgesehen ist, führt er eine Entschließung<br />

<strong>de</strong>r Treugeber entwe<strong>de</strong>r im schriftlichen Verfahren o<strong>de</strong>r im Rahmen einer<br />

Treugeberversammlung herbei. Für die Treugeberversammlung gelten die für<br />

die Gesellschafterversammlung im Gesellschaftsvertrag bestimmten Regelungen<br />

(Einberufung, Durchführung, Vertretung, Mehrheitserfor<strong>de</strong>rnis) entsprechend.<br />

4. Das im Gesellschaftsvertrag vorgesehene or<strong>de</strong>ntliche Kündigungsrecht wird<br />

<strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>r mit Wirkung für sämtliche Treugeber ausüben, wenn dies von<br />

einer Mehrheit von 9/10 <strong>de</strong>s Nennbetrages <strong>de</strong>s gesamten von ihm als Treuhän<strong>de</strong>r<br />

(o<strong>de</strong>r als Eigenbeteiligung) gehaltenen Kommanditkapitals beschlossen<br />

wird.<br />

§ 9 Liquidation<br />

Im Fall <strong>de</strong>r Liquidation wird das Gesellschaftsvermögen unter Wahrung <strong>de</strong>r Interessen<br />

aller Treugeber mit wirtschaftlich vertretbarer Beschleunigung verwertet. Die<br />

Treugeber nehmen am Liquidationserlös anteilig im Verhältnis ihrer Nennbeträge<br />

teil.<br />

§ 10 Freistellung<br />

Der Treuhän<strong>de</strong>r hat Anspruch gegenüber <strong>de</strong>m Treugeber auf anteilige Freistellung<br />

von <strong>de</strong>n ihm als Gesellschafter betreffen<strong>de</strong>n Verbindlichkeiten. Lebt die beschränkte<br />

Haftung <strong>de</strong>s Treuhän<strong>de</strong>rs durch Auszahlung aus <strong>de</strong>m Gesellschaftsvermögen<br />

wie<strong>de</strong>r auf, ist <strong>de</strong>r Treugeber zur Freistellung in <strong>de</strong>m Umfang verpflichtet,<br />

in <strong>de</strong>m die Auszahlung an ihn o<strong>de</strong>r an einen von ihm Benannten o<strong>de</strong>r nach <strong>de</strong>m<br />

Gesellschaftsvertrag bestimmten Dritten gelangte.<br />

§ 11 Treuhandgebühr<br />

1. Der Treuhän<strong>de</strong>r erhält von <strong>de</strong>r Gesellschaft für die Platzierungsphase eine<br />

einmalige Treuhandgebühr in Höhe von insgesamt 38.000,00 Euro zuzüglich<br />

etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer, die zum 31.12.2005 fällig ist. Wer<strong>de</strong>n<br />

nicht Kommanditeinlagen zur Höhe von 30.000.000,00 Euro gezeichnet bzw.<br />

treuhän<strong>de</strong>risch gehalten, so ist nur eine anteilige Treuhandgebühr zu entrichten.<br />

Anteilig am En<strong>de</strong> eines Kalen<strong>de</strong>rvierteljahres, in <strong>de</strong>m für die im Laufe <strong>de</strong>s<br />

Kalen<strong>de</strong>rvierteljahres eingezahlten Kommanditeinlagen fällig sind.<br />

2. Der Treuhandkommanditist erhält für seine laufen<strong>de</strong> Tätigkeit eine von <strong>de</strong>r<br />

Gesellschaft zu entrichten<strong>de</strong> jährliche Treuhandgebühr in Höhe von<br />

40.000,00 Euro zuzüglich jeweils etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer. Die<br />

Treuhandgebühr ist anteilig am En<strong>de</strong> eines je<strong>de</strong>n Monats zur Zahlung fällig.<br />

65<br />

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66<br />

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§ 12 Pflichten <strong>de</strong>s Treuhän<strong>de</strong>rs und <strong>de</strong>s Treugebers<br />

1. Der Treuhän<strong>de</strong>r hat seine Pflichten im Rahmen dieses Vertrages, <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages<br />

und <strong>de</strong>s Gesetzes mit <strong>de</strong>r üblichen Sorgfalt eines Steuerberaters/Wirtschaftsprüfers<br />

nach pflichtgemäßem Ermessen zu erfüllen. Er haftet<br />

<strong>de</strong>n Treugebern gegenüber für die Einhaltung <strong>de</strong>r ihm nach <strong>de</strong>m Treuhandvertrag<br />

und <strong>de</strong>m Gesellschaftsvertrag obliegen<strong>de</strong>n Verpflichtungen.<br />

2. Der Treuhän<strong>de</strong>r übernimmt keine Haftung für weitergehen<strong>de</strong> Ansprüche <strong>de</strong>r<br />

Treugeber, insbeson<strong>de</strong>re für <strong>de</strong>n Eintritt <strong>de</strong>r vom Treugeber verfolgten wirtschaftlichen<br />

und steuerlichen Ziele. Der Treuhän<strong>de</strong>r haftet auch nicht für die<br />

Bonität <strong>de</strong>r Vertragspartner <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft.<br />

3. Der Treuhän<strong>de</strong>r übernimmt keine Haftung für die Erfüllung <strong>de</strong>r von o<strong>de</strong>r<br />

gegenüber <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft übernommenen Verpflichtungen.<br />

4. Dem Treugeber ist bekannt, dass er Son<strong>de</strong>rwerbungskosten ausschließlich im<br />

Rahmen <strong>de</strong>r geson<strong>de</strong>rten und einheitlichen Feststellung <strong>de</strong>r Einkünfte <strong>de</strong>r<br />

Fondsgesellschaft geltend machen kann. Er verpflichtet sich, Belege über die<br />

in einem Kalen<strong>de</strong>rjahr entstan<strong>de</strong>nen Son<strong>de</strong>rwerbungskosten bis zum 31.3. <strong>de</strong>s<br />

folgen<strong>de</strong>n Kalen<strong>de</strong>rjahres <strong>de</strong>r für die Erstellung <strong>de</strong>r einheitlichen und geson<strong>de</strong>rten<br />

Feststellung <strong>de</strong>r Einkünfte von <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft beauftragten<br />

Steuerberatungsgesellschaft zur Verfügung stellen. Es wird auf § 19 Abs. 5 <strong>de</strong>s<br />

Gesellschaftsvertrages verwiesen.<br />

§ 13 Rechtsberatung<br />

Die im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Tätigkeit <strong>de</strong>s Treuhän<strong>de</strong>rs auftreten<strong>de</strong>n Rechtsfragen<br />

sowie sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die ebenfalls unter das Rechtsberatungsgesetz<br />

fallen, wer<strong>de</strong>n ausschließlich von <strong>de</strong>n Rechtsanwälten geprüft bzw.<br />

wahrgenommen.<br />

§ 14 Rechnungslegung und Rechenschaftsbericht<br />

Der Treuhän<strong>de</strong>r übermittelt <strong>de</strong>n Treugebern jährlich <strong>de</strong>n von einem Wirtschaftsprüfer<br />

o<strong>de</strong>r einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüften Jahresabschluss <strong>de</strong>r<br />

Fondsgesellschaft und erstattet einen Bericht über das im Jahresabschluss zugrun<strong>de</strong><br />

liegen<strong>de</strong> Geschäftsjahr. Der Bericht enthält Angaben über die wesentlichen<br />

Vorgänge bei <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft, die Fondsobjekte und die Jahresausschüttung<br />

sowie das Ergebnis <strong>de</strong>r steuerlichen Rechnungslegung.<br />

§ 15 Jahresausschüttung<br />

1. Die nach <strong>de</strong>n Bestimmungen <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages beschlossene Jahresausschüttung<br />

steht <strong>de</strong>n Treugebern pro rata ihrer Beteiligung zu. Maßgebend<br />

ist die Eintragung im Register o<strong>de</strong>r wenn eine Registereintragung mit <strong>de</strong>m<br />

Treuhandvertrag nicht verbun<strong>de</strong>n ist, <strong>de</strong>r Gel<strong>de</strong>ingang, siehe § 6 dieses Vertrages.<br />

Wer<strong>de</strong>n Treugeberrechte innerhalb eines Geschäftsjahres übertragen,<br />

erfolgt die Ausschüttung zeitanteilig.<br />

2. Absatz 1 gilt sinngemäß für an<strong>de</strong>re Auszahlungen.


TREUHANDVERTRAG<br />

VERTRÄGE ZUM<br />

BETEILIGUNGSANGEBOT<br />

3. Für das erste Geschäftsjahr erfolgt die Ausschüttung gegebenenfalls zeitanteilig.<br />

4. Ausschüttungen erfolgen auf das zuletzt <strong>de</strong>m Treuhän<strong>de</strong>r mitgeteilte Konto.<br />

Kommt ein Treugeber seinen Verpflichtungen gemäß § 6 Abs. 2 und Abs. 3<br />

dieses Vertrages nicht nach o<strong>de</strong>r ist die Erbfolge nicht entsprechend § 16 Abs.<br />

3 dieses Vertrages nachgewiesen, ist <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>r zur Hinterlegung <strong>de</strong>r<br />

Jahresausschüttung o<strong>de</strong>r eventuell an<strong>de</strong>rer Ausschüttungsbeträge auf Kosten<br />

<strong>de</strong>s Treugebers bei <strong>de</strong>r zuständigen Hinterlegungsstelle in Berlin berechtigt.<br />

§ 16 Übertragung <strong>de</strong>r Treugeberrechte<br />

1. Die Treugeber können ihre Rechte und Pflichten aus <strong>de</strong>m Treuhandverhältnis<br />

ohne Zustimmung <strong>de</strong>s Treuhän<strong>de</strong>rs auf Dritte übertragen. Die Übertragung<br />

bedarf <strong>de</strong>r Schriftform. Bei mehreren Erwerbern gilt § 6 Abs. 2 entsprechend.<br />

2. Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Treuhandverhältnis<br />

muss sich auf einen Teilkommanditanteil von jeweils vollen 1.000,00 Euro<br />

min<strong>de</strong>stens jedoch 5.000,00 Euro beziehen.<br />

3. Im Erbfall ist die Legitimation unverzüglich durch Erbschein nachzuweisen. Der<br />

Treuhän<strong>de</strong>r kann die Vorlage weiterer Urkun<strong>de</strong>n verlangen, wenn sich aus<br />

<strong>de</strong>n vorgelegten Dokumenten die Erbfolge nicht hinreichend ergibt. Fremdsprachige<br />

Urkun<strong>de</strong>n sind auf Verlangen <strong>de</strong>s Treuhän<strong>de</strong>rs in <strong>de</strong>utscher Übersetzung<br />

vorzulegen. Entstehen<strong>de</strong> Kosten sind vom Treugeber zu tragen. Bei<br />

mehreren Erben gilt § 6 Abs. 2 entsprechend.<br />

4. Der Treuhän<strong>de</strong>r ist bereit, bei einer Veräußerung, ggf. unter Einschaltung<br />

eines Dritten, mitzuwirken.<br />

§ 17 Dauer <strong>de</strong>s Treuhandvertrages, Kündigung, Rücktritt<br />

1. Der Treuhandvertrag en<strong>de</strong>t mit <strong>de</strong>r Löschung <strong>de</strong>r Gesellschaft aus <strong>de</strong>m Han<strong>de</strong>lsregister.<br />

2. Der Treuhandvertrag en<strong>de</strong>t,<br />

a) ohne dass es einer Kündigung bedarf, wenn <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>m für<br />

<strong>de</strong>n Treugeber gehaltenen Anteil aus <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft ausschei<strong>de</strong>t;<br />

b) wenn <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>r gemäß § 17 Abs. 3, 4 dieses Vertrages <strong>de</strong>n Rücktritt<br />

vom Vertrag erklärt;<br />

c) wenn <strong>de</strong>r Treugeber diesen Vertrag gemäß § 17 Abs. 5 kündigt.<br />

Der Treuhandvertrag en<strong>de</strong>t nicht, wenn die Rechtsstellung <strong>de</strong>s Treuhän<strong>de</strong>rs<br />

aus diesem Treuhandvertrag und als Kommanditist im Wege <strong>de</strong>r Son<strong>de</strong>rrechtsnachfolge<br />

unter Ausschluss <strong>de</strong>r Auseinan<strong>de</strong>rsetzung auf einen an<strong>de</strong>ren<br />

Treuhän<strong>de</strong>r übergeht.<br />

3. Der Treuhän<strong>de</strong>r ist zum Rücktritt vom Treuhandvertrag berechtigt, wenn sich<br />

herausstellt, dass die geplante Beteiligung aus Grün<strong>de</strong>n, die we<strong>de</strong>r er noch <strong>de</strong>r<br />

Treugeber zu vertreten hat, undurchführbar ist o<strong>de</strong>r wird.<br />

67<br />

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4. Der Treuhän<strong>de</strong>r kann das Treuhandverhältnis mit einer Frist von sechs Monaten<br />

zum En<strong>de</strong> eines Geschäftsjahres <strong>de</strong>r Kommanditgesellschaft, erstmals zum<br />

31.12.2010 or<strong>de</strong>ntlich kündigen. Darüber hinaus kann er das Treuhandverhältnis<br />

nur aus wichtigem Grund kündigen.<br />

Als wichtige Grün<strong>de</strong> gelten auch Umstän<strong>de</strong>, die – wäre <strong>de</strong>r Treugeber unmittelbar<br />

Kommanditist – seinen Ausschluss aus <strong>de</strong>r Gesellschaft rechtfertigen<br />

wür<strong>de</strong>n. Ein wichtiger Grund liegt im Beson<strong>de</strong>ren vor, wenn <strong>de</strong>r Treugeber mit<br />

<strong>de</strong>r auf ihn entfallen<strong>de</strong>n Freistellungs- o<strong>de</strong>r Zahlungsverpflichtung in Verzug<br />

gerät und trotz schriftlicher Auffor<strong>de</strong>rung unter Setzung einer angemessenen<br />

Frist die vertraglichen Pflichten nicht erfüllt.<br />

5. Der Treugeber kann das Treuhandverhältnis je<strong>de</strong>rzeit kündigen.<br />

6. Die Kündigung <strong>de</strong>s Treuhandvertrages und die Rücktrittserklärung haben<br />

durch eingeschriebenen Brief an <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren Vertragspartner zu erfolgen.<br />

§ 18 Folgen <strong>de</strong>r Beendigung <strong>de</strong>s Treuhandverhältnisses<br />

1. Bei <strong>de</strong>r Beendigung <strong>de</strong>s Treuhandverhältnisses gemäß § 17 Abs. 3 vor Ausführung<br />

<strong>de</strong>s Treuhandvertrages kann <strong>de</strong>r Treugeber Rückzahlung seiner an <strong>de</strong>n<br />

Treuhän<strong>de</strong>r geleisteten Zahlungen nebst Zinsüberschüssen gemäß Zinsgarantievertrag<br />

verlangen. Der Treuhän<strong>de</strong>r behält seinen Anspruch auf Freistellung<br />

von etwaigen auf Rechnung <strong>de</strong>s Treugebers im eigenen Namen eingegangenen<br />

Verpflichtungen.<br />

2. Bei Beendigung <strong>de</strong>s Treuhandverhältnisses nach Ausführung <strong>de</strong>s Treuhandvertrages<br />

ist <strong>de</strong>r Treugeber berechtigt und auf Verlangen <strong>de</strong>s Treuhän<strong>de</strong>rs<br />

verpflichtet, von diesem die Übertragung <strong>de</strong>s treuhän<strong>de</strong>risch gehaltenen Teilkommanditanteils<br />

auf sich zu verlangen.<br />

3. Besteht zwischen mehreren Treugebern eine Gesamttreuhandgemeinschaft,<br />

erfolgt die Übertragung gemäß <strong>de</strong>r §§ 6 Abs. 2, 17 Abs. 1 dieses Vertrages<br />

auf diese Gemeinschaft. Soweit dies gesetzlich nicht zulässig ist und bei an<strong>de</strong>ren<br />

Formen von Treugebergemeinschaften erfolgt die Übertragung anteilig<br />

entsprechend <strong>de</strong>s Verhältnisses, in welchem <strong>de</strong>m jeweiligen Treugeber im<br />

Innenverhältnis <strong>de</strong>r Anteil am treuhän<strong>de</strong>risch gehaltenen Kommanditanteil<br />

zusteht.<br />

4. Der Treugeber ist verpflichtet, soweit erfor<strong>de</strong>rlich, auf Verlangen <strong>de</strong>s Treuhän<strong>de</strong>rs<br />

zugunsten <strong>de</strong>r Geschäftsführung <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft eine notariell beglaubigte<br />

Han<strong>de</strong>lsregistervollmacht entsprechend zu erteilen. Die Kosten <strong>de</strong>r<br />

Han<strong>de</strong>lsregistervollmacht sind vom Treugeber zu tragen. Die Übertragung <strong>de</strong>s<br />

treuhän<strong>de</strong>risch gehaltenen Teilkommanditanteils gemäß § 16 Abs. 2 dieses<br />

Vertrages kann von <strong>de</strong>r Erteilung <strong>de</strong>r Han<strong>de</strong>lsregistervollmacht abhängig gemacht<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

§ 19 Eigene Anteile<br />

Der Treuhän<strong>de</strong>r ist berechtigt, Kommanditanteile auf eigene Rechnung zu halten.


TREUHANDVERTRAG<br />

VERTRÄGE ZUM<br />

BETEILIGUNGSANGEBOT<br />

§ 20 Schlussbestimmungen<br />

1. Die Auslegung <strong>de</strong>s Treuhandvertrages hat unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Bestimmungen<br />

<strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft zu erfolgen.<br />

2. Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Treuhandvertrages bedürfen <strong>de</strong>r Schriftform. Dieses gilt auch<br />

für die Aufhebung <strong>de</strong>s Schriftformerfor<strong>de</strong>rnisses.<br />

3. Mündliche o<strong>de</strong>r sonstige Nebenabre<strong>de</strong>n sind nicht getroffen. Sollten sie vorher<br />

getroffen sein, so wer<strong>de</strong>n sie mit Vertragsabschluss aufgehoben.<br />

4. Sollten Bestimmungen dieses Vertrages o<strong>de</strong>r eine künftige in ihn aufgenommene<br />

Bestimmung ganz o<strong>de</strong>r teilweise nicht rechtswirksam o<strong>de</strong>r nicht durchführbar<br />

sein o<strong>de</strong>r ihre Rechtswirksamkeit o<strong>de</strong>r Durchführbarkeit später verlieren,<br />

so soll hierdurch die Gültigkeit <strong>de</strong>r übrigen Bestimmungen <strong>de</strong>s Vertrages<br />

nicht berührt wer<strong>de</strong>n. Das Gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass<br />

<strong>de</strong>r Vertrag eine Regelungslücke enthält. Anstelle <strong>de</strong>r unwirksamen o<strong>de</strong>r undurchführbaren<br />

Bestimmung o<strong>de</strong>r zur Ausfüllung <strong>de</strong>r Lücke soll eine angemessene<br />

Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, <strong>de</strong>m am nächsten<br />

kommt, was die Vertragsschließen<strong>de</strong>n gewollt haben o<strong>de</strong>r nach <strong>de</strong>m Sinn und<br />

Zweck <strong>de</strong>s Vertrages gewollt hätten, sofern sie beim Abschluss dieses Vertrages<br />

o<strong>de</strong>r bei <strong>de</strong>r späteren Aufnahme einer Bestimmung <strong>de</strong>n Punkt bedacht<br />

hätten. Dies gilt auch, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung etwa auf<br />

einem in <strong>de</strong>m Vertrag vorgeschriebenen Maß <strong>de</strong>r Leistung o<strong>de</strong>r Zeit (Frist<br />

o<strong>de</strong>r Termin) beruht; es soll dann ein <strong>de</strong>m Gewollten möglichst nahe kommen<strong>de</strong>s,<br />

rechtlich zulässiges Maß <strong>de</strong>r Leistung o<strong>de</strong>r Zeit (Frist o<strong>de</strong>r Termin) als<br />

vereinbart gelten.<br />

69<br />

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GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />

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HANDELSREGISTERVOLLMACHT<br />

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BETEILIGUNGSANGEBOT<br />

HANDELSREGISTERVOLLMACHT<br />

Ich ............................................................. bin Gesellschafter <strong>de</strong>r<br />

Dritte Juragent GmbH & Co. Prozesskostenfonds KG,<br />

Joachimstaler Straße 10-12, 10719 Berlin<br />

mit einer Hafteinlage von ..................................Euro.<br />

Hiermit erteile ich, jeweils einzeln, <strong>de</strong>r jeweiligen persönlich haften<strong>de</strong>n Gesellschafterin,<br />

<strong>de</strong>r Juragent Verwaltungs GmbH Vollmacht unter Befreiung von <strong>de</strong>n Beschränkungen<br />

<strong>de</strong>s § 181 BGB für mich sämtliche Anmeldungen zum Han<strong>de</strong>lsregister <strong>de</strong>r KG<br />

vorzunehmen sowie alle Erklärungen in meinem Namen gegenüber Gerichten, Behör<strong>de</strong>n<br />

und Privatpersonen abzugeben, zu <strong>de</strong>nen ich als Gesellschafter verpflichtet bin,<br />

insbeson<strong>de</strong>re:<br />

a) bei Eintragungen, die meine eigene Beteiligung betreffen, also meinen<br />

Eintritt in die Gesellschaft, einen späteren Austritt o<strong>de</strong>r Ausschluss aus <strong>de</strong>r<br />

Gesellschaft sowie die Herabsetzung o<strong>de</strong>r Erhöhung meines Haftkapitals,<br />

die Übertragung meiner Beteiligung o<strong>de</strong>r Teilen davon auf Dritte o<strong>de</strong>r<br />

Mitgesellschafter;<br />

b) bei Eintragungen, die Mitgesellschafter – sowohl Kommanditisten wie<br />

Komplementärin – betreffen, also Eintritte und Austritte von Gesellschaftern<br />

bzw. ihr Ausschluss, die Erhöhung o<strong>de</strong>r Herabsetzung <strong>de</strong>s Haftkapitals<br />

von Kommanditisten und Übertragungen von Beteiligungsrechten auf Dritte;<br />

<strong>MUSTER</strong>!<br />

Bitte for<strong>de</strong>rn Sie die Originalvollmacht<br />

bei <strong>de</strong>r Gesellschaft an.<br />

c) sonstige, die Gesellschaft betreffen<strong>de</strong> Eintragungen, wie Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r<br />

Firma, <strong>de</strong>r Gesellschaft, <strong>de</strong>s Sitzes, <strong>de</strong>s Geschäftsgegenstan<strong>de</strong>s o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r<br />

Rechtsform o<strong>de</strong>r Löschung <strong>de</strong>r Gesellschaft.<br />

Die Vollmacht umfasst auch das Recht, die bisher ausgereichten Han<strong>de</strong>lsregistervollmachten<br />

bzw. <strong>de</strong>n Treuhandvertrag mit <strong>de</strong>n bisherigen Treuhandkommanditisten zu<br />

kündigen und Rückgabe <strong>de</strong>r Vollmachtserklärungen zu verlangen.<br />

Die Vollmacht erstreckt sich auch auf die Einlegung von Rechtsmitteln gegen gerichtliche<br />

Entscheidungen im Zusammenhang mit Han<strong>de</strong>lsregistereintragungen. Der Bevollmächtigte<br />

darf Untervollmacht erteilen. Die Vollmacht erlischt nicht durch <strong>de</strong>n<br />

Tod <strong>de</strong>s Erteilen<strong>de</strong>n. Die Kosten <strong>de</strong>r notariellen Beglaubigung trägt <strong>de</strong>r Erteilen<strong>de</strong>.


AUSSCHÜTTUNGSGARANTIEVERTRAG<br />

VERTRÄGE ZUM<br />

BETEILIGUNGSANGEBOT<br />

zwischen<br />

Dritte Juragent GmbH & Co. Prozesskostenfonds KG,<br />

vertreten durch <strong>de</strong>n persönlich haften<strong>de</strong>n Gesellschafter,<br />

Juragent Verwaltungs GmbH, vertreten durch die<br />

Geschäftsführer: Mirko Heinen, Heinz Stöppel, Joachimstaler Str. 10-12, 10719 Berlin<br />

– im Folgen<strong>de</strong>n Auftraggeber genannt –<br />

und<br />

Juragent AG,<br />

vertreten durch <strong>de</strong>n Vorstand: Mirko Heinen, Heinz Stöppel,<br />

Joachimstaler Str. 10-12, 10719 Berlin<br />

– im Folgen<strong>de</strong>n Auftragnehmer genannt –<br />

Präambel<br />

Der Auftraggeber hat <strong>de</strong>n Auftragnehmer mit <strong>de</strong>r Akquisition von Rechtsstreitigkeiten,<br />

<strong>de</strong>ren Vorprüfung bezüglich <strong>de</strong>r Erfolgsaussichten, <strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong>n Prozessbegleitung<br />

und Prozessverwaltung beauftragt und einen entsprechen<strong>de</strong>n Geschäftsbesorgungsvertrag<br />

abgeschlossen. Der Gesellschaftsvertrag <strong>de</strong>s Auftraggebers sieht vor, dass<br />

die Gesellschafter eine jährliche Vorabausschüttung von 6% p. a. auf ihre Einlage für die<br />

Jahre 2004 (Rumpfgeschäftsjahr) bis einschließlich 2009 ab Einzahlung erhalten sollen.<br />

Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Vertragspartner, was folgt:<br />

§ 1 Pflichten <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, <strong>de</strong>m Auftraggeber entsprechen<strong>de</strong> liqui<strong>de</strong><br />

Mittel jeweils zum 31. März eines je<strong>de</strong>n Jahres für das Vorjahr zur Verfügung zu<br />

stellen, sofern die Ertragslage <strong>de</strong>s Auftraggebers eine entsprechen<strong>de</strong> Ausschüttung<br />

ganz o<strong>de</strong>r teilweise nicht zulässt.<br />

Sollte die Ertragslage nur eine geringere Ausschüttung als die vertraglich vereinbarten<br />

6% p. a. zulassen, so stellt <strong>de</strong>r Auftragnehmer <strong>de</strong>n entsprechen<strong>de</strong>n Differenzbetrag<br />

zur Verfügung. Bei <strong>de</strong>r zuvor genannten Verpflichtung han<strong>de</strong>lt es sich<br />

um eine abstrakte Garantieerklärung <strong>de</strong>s Auftragnehmers.<br />

§ 2 Erstattungsanspruch<br />

Sobald es die Ertragslage <strong>de</strong>s Auftraggebers zulässt, hat <strong>de</strong>r Auftragnehmer gegen<br />

<strong>de</strong>n Auftraggeber einen Erstattungsanspruch in Höhe etwa geleisteter Ausschüttungsgarantiezahlungen.<br />

Der Auftraggeber verpflichtet sich, <strong>de</strong>m Auftragnehmer prüffähige Unterlagen zu<br />

übergeben, aus <strong>de</strong>nen sich die wirtschaftliche Situation <strong>de</strong>s Auftraggebers nachvollziehbar<br />

ergibt.<br />

§ 3 Gegenleistung <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />

Der Auftragnehmer erhält für seine Garantieverpflichtung keine beson<strong>de</strong>re Gegenleistung,<br />

da diese mit <strong>de</strong>r Vergütung aus <strong>de</strong>m zwischen <strong>de</strong>n Vertragspartnern<br />

abgeschlossenen Geschäftsbesorgungsvertrag bereits abgegolten ist.<br />

71<br />

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§ 4 Bankbürgschaft<br />

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, zur Absicherung <strong>de</strong>r Zahlungsgarantie eine<br />

Bankbürgschaft für die Jahre ab 2006 in Höhe von 7.200.000 Euro bis zum<br />

30.9.2006 zur Verfügung zu stellen. Wird <strong>de</strong>r Fonds vorzeitig geschlossen,<br />

gemäß § 5 Abs. 1 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages, verringert sich diese Bürgschaft<br />

entsprechend; ebenso durch geleistete Ausschüttungsgarantiezahlungen in <strong>de</strong>r<br />

versprochenen Höhe. Eine Herabsetzung fin<strong>de</strong>t ferner in <strong>de</strong>m Verhältnis statt, in<br />

<strong>de</strong>m das Zeichnungskapital von 30.000.000 Euro noch unterschritten sein sollte.<br />

Die Bankbürgschaft muss unbefristet und auf erstes Anfor<strong>de</strong>rn fällig sein.<br />

§ 5 Schlussbestimmungen<br />

1. Gerichtsstand und Erfüllungsort sind – soweit gesetzlich zulässig – Berlin.<br />

2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam o<strong>de</strong>r lückenhaft<br />

sein und/o<strong>de</strong>r wer<strong>de</strong>n, so wird die Wirksamkeit <strong>de</strong>s Vertrages im Übrigen<br />

dadurch nicht berührt. Unwirksame und lückenhafte Regelungen sind durch<br />

solche zu ersetzen, die <strong>de</strong>m wirtschaftlichen Willen <strong>de</strong>r Vertragsschließen<strong>de</strong>n<br />

im Zeitpunkt <strong>de</strong>s Vertragsabschlusses in gesetzlich zulässiger Weise am<br />

nächsten kommen.<br />

3. Ergänzungen o<strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rungen dieses Vertrages bedürfen <strong>de</strong>r Schriftform. Die<br />

Vereinbarung über das Abweichen <strong>de</strong>r Schriftform bedarf ebenfalls <strong>de</strong>r<br />

Schriftform.<br />

4. Der Vertrag wird erst durch Unterzeichnung dieses Vertragstextes durch <strong>de</strong>n<br />

Auftraggeber und Auftragnehmer wirksam.


GESCHÄFTSBESORGUNGSVERTRAG<br />

VERTRÄGE ZUM<br />

BETEILIGUNGSANGEBOT<br />

zwischen<br />

Dritte Juragent GmbH & Co. Prozesskostenfonds KG,<br />

vertreten durch <strong>de</strong>n persönlich haften<strong>de</strong>n Gesellschafter, Juragent Verwaltungs GmbH,<br />

vertreten durch die Geschäftsführer: Mirko Heinen, Heinz Stöppel,<br />

Joachimstaler Straße 10-12, 10719 Berlin<br />

– im Folgen<strong>de</strong>n Auftraggeber genannt –<br />

und<br />

Juragent AG<br />

vertreten durch <strong>de</strong>n Vorstand: Mirko Heinen, Heinz Stöppel,<br />

Joachimstaler Straße 10-12, 10719 Berlin<br />

– im Folgen<strong>de</strong>n Auftragnehmer genannt –<br />

§ 1 Leistungen <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />

Der Auftraggeber beauftragt <strong>de</strong>n Auftragnehmer mit <strong>de</strong>r Akquisition von Rechtsstreitigkeiten,<br />

<strong>de</strong>ren Vorprüfung bezüglich <strong>de</strong>r Erfolgsaussichten, <strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong>n<br />

Prozessbegleitung und Prozessverwaltung bis zu einem Streitwertvolumen<br />

von 300 Mio. Euro.<br />

Der Auftragnehmer hat dabei insbeson<strong>de</strong>re folgen<strong>de</strong> Leistungen auf seine Kosten<br />

zu erbringen:<br />

- Akquisition und Organisation <strong>de</strong>s Vertriebes,<br />

- Bonitätsprüfung <strong>de</strong>r Beklagten,<br />

- mehrstufige Begutachtung <strong>de</strong>r Erfolgsaussichten <strong>de</strong>r Prozesse,<br />

- Prozessbeobachtung und Begleitung,<br />

- Bezahlung von Rechtsanwalts- und Gerichtsgebühren, Sachverständigenkosten,<br />

Zeugengebühren und Auslagen und sonstiger behördlicher Kosten,<br />

- Unterhaltung eines Bürobetriebes,<br />

- kaufmännische Beratung und Kontrolle <strong>de</strong>r Aufwendungen, wie z. B. Rechtsanwaltskosten,<br />

Gutachterkosten, Kosten für Zeugen, Gerichte und Behör<strong>de</strong>n.<br />

Der Auftragnehmer wird diese Tätigkeiten eigenverantwortlich und mit <strong>de</strong>r gebotenen<br />

Sorgfalt wahrnehmen.<br />

§ 2 Prozessdurchführung, Akteneinsicht<br />

Die Durchführung <strong>de</strong>r Prozesse erfolgt gemäß <strong>de</strong>n Bedingungen <strong>de</strong>s Auftraggebers,<br />

die Gegenstand und Grundlage dieses Geschäftsbesorgungsvertrages wer<strong>de</strong>n.<br />

Der Auftragnehmer ist berechtigt und verpflichtet, im Verhältnis zum Auftraggeber<br />

die Einsicht in die Akten <strong>de</strong>r zu finanzieren<strong>de</strong>n Fälle sowie Auskünfte<br />

hierüber zu verweigern, da er sich in <strong>de</strong>n Finanzierungsverträgen zur Verschwiegenheit<br />

verpflichtet.<br />

73<br />

IMPRESSUM/WAGNISHINW.<br />

INHALTSVERZEICHNIS<br />

VORWORT<br />

ANGEBOT IM ÜBERBLICK<br />

KONZEPT<br />

CHANCEN & RISIKEN<br />

GESCHÄFTSGANG & AUSS.<br />

PRINZIPIEN FINANZPLAN.<br />

PORTFOLIO-MANAGEMENT<br />

KONZEPTION & STRUKTUR<br />

STEUERL. GRUNDLAGEN<br />

HINWEISE ZUR ZEICHNUNG<br />

GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />

TREUHANDVERTRAG<br />

HANDELSREGISTERVOLLM.<br />

AUSSCHÜTTUNGSGAR.VERTR.<br />

GESCHÄFTSBES.VERTR.<br />

MITTELVERW.KONTR.VERTR.<br />

STUNDUNGSVEREINBARUNG<br />

EIGENE NOTIZEN<br />

BEITRITTSERKLÄRUNG


74<br />

IMPRESSUM/WAGNISHINW.<br />

INHALTSVERZEICHNIS<br />

VORWORT<br />

ANGEBOT IM ÜBERBLICK<br />

KONZEPT<br />

CHANCEN & RISIKEN<br />

GESCHÄFTSGANG & AUSS.<br />

PRINZIPIEN FINANZPLAN.<br />

PORTFOLIO-MANAGEMENT<br />

KONZEPTION & STRUKTUR<br />

STEUERL. GRUNDLAGEN<br />

HINWEISE ZUR ZEICHNUNG<br />

GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />

TREUHANDVERTRAG<br />

HANDELSREGISTERVOLLM.<br />

AUSSCHÜTTUNGSGAR.VERTR.<br />

GESCHÄFTSBES.VERTR.<br />

MITTELVERW.KONTR.VERTR.<br />

STUNDUNGSVEREINBARUNG<br />

EIGENE NOTIZEN<br />

BEITRITTSERKLÄRUNG<br />

GESCHÄFTSBESORGUNGSVERTRAG<br />

VERTRÄGE ZUM<br />

BETEILIGUNGSANGEBOT<br />

§ 3 Vergütung<br />

Der Auftragnehmer erhält für seine gesamten Tätigkeiten während <strong>de</strong>s Bestehens<br />

<strong>de</strong>s Auftraggebers vom Auftraggeber eine Vergütung zur Höhe von<br />

25.000.000,00 Euro (in Worten: Fünfundzwanzigmillionen Euro).<br />

Sofort fällig ist die Vergütung anteilig im Verhältnis <strong>de</strong>s eingezahlten, gezeichneten<br />

Kommanditkapitales zum gesamten Kommanditkapital.<br />

Näheres regelt <strong>de</strong>r Mittelverwendungskontrollvertrag.<br />

§ 4 Erlösverwendung<br />

Die Erlöse aus <strong>de</strong>n geführten Rechtsstreitigkeiten gemäß <strong>de</strong>r Regelungen nach § 2<br />

dieses Vertrages sind in Höhe von 100% an <strong>de</strong>n Auftraggeber auszukehren. Seitens<br />

<strong>de</strong>s Auftragnehmers erfolgt eine quartalsmäßige Abrechnung unter Beifügung<br />

<strong>de</strong>r erfor<strong>de</strong>rlichen Unterlagen.<br />

§ 5 Einsichtsrecht<br />

Der Auftraggeber hat das Recht, je<strong>de</strong>rzeit Einsicht in die Belege zu nehmen und<br />

sich die Prozessführungsunterlagen vorlegen zu lassen.<br />

Dieses Recht kann nur von Personen ausgeübt wer<strong>de</strong>n, welche von Berufs wegen<br />

per Gesetz zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.<br />

§ 6 Sorgfalt<br />

Der Auftragnehmer hat seine Aufgaben mit Sorgfalt eines or<strong>de</strong>ntlichen Kaufmanns<br />

auszuführen.<br />

§ 7 Kündigung<br />

Dieser Vertrag kann nur aus wichtigem Grund gekündigt wer<strong>de</strong>n.<br />

§ 8 Investitionsplan und Mittelverwendung<br />

1. Feste Kosten in <strong>de</strong>r Platzierungsphase bis zum 31.12.2005:<br />

Kommanditkapital 30.000.000 €<br />

Eigenkapitalbeschaffung 2.850.000 €<br />

Grundkonzeption 800.000 €<br />

Prospekte und Marketing 200.000 €<br />

Rechtskonzeption 63.000 €<br />

Steuerliche Konzeption 63.000 €<br />

Prospektprüfung (IDW S4) 63.000 €<br />

Treuhandverwaltung 38.000 €<br />

Mittelverwendungskontrolle 25.000 €<br />

gesamt 4.102.000 €<br />

verbleibt 25.898.000 €<br />

2. Jährlich ab Gründung <strong>de</strong>r Kommanditgesellschaft und über die Schließung <strong>de</strong>s<br />

Fonds hinaus hat <strong>de</strong>r Auftraggeber <strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong>n, jährlichen Verwaltungsaufwand:


GESCHÄFTSBESORGUNGSVERTRAG<br />

VERTRÄGE ZUM<br />

BETEILIGUNGSANGEBOT<br />

Geschäftsführung 130.000 €<br />

Haftungsvergütung Komplementärin GmbH 3.000 €<br />

Lfd. Steuerberatung (Jahresabschluss) 50.000 €<br />

Treuhandkosten 40.000 €<br />

Jahresabschlussprüfung 15.000 €<br />

Mittelverwendungskontrolle 10.000 €<br />

gesamt 248.000 €<br />

verbleiben 25.650.000 €<br />

Von <strong>de</strong>m Kapital verbleiben 650.000,00 € bei <strong>de</strong>r KG als Liquiditätsreserve,<br />

25.000.000,00 € wer<strong>de</strong>n an die Juragent AG als Entgelt für die Geschäftsbesorgung<br />

abgeführt.<br />

§ 9 Auszahlungsregeln, Erlöse<br />

1. Nach § 3 <strong>de</strong>s Geschäftsbesorgungsvertrages erhält <strong>de</strong>r Auftragnehmer als<br />

Vergütung für die Finanzierung eines Gesamtstreitwertvolumens von<br />

300.000.000 Euro gemäß § 1 <strong>de</strong>s Geschäftsbesorgungsvertrages eine Vergütung<br />

von 25.000.000 Euro.<br />

2. Nach <strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n geson<strong>de</strong>rt zu schließen<strong>de</strong>n Prozessfinanzierungsverträgen<br />

wer<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>n durch obsiegen<strong>de</strong>s Urteil o<strong>de</strong>r Vergleich erzielten und<br />

eingenommenen Beträgen zunächst die Verfahrenskosten vorab abgezogen,<br />

und dann <strong>de</strong>r Erlös dahingehend aufgeteilt, dass 30% dieses so errechneten<br />

Erlöses <strong>de</strong>m Auftragnehmer zufließen. Dieser Erlös wird nach § 4 <strong>de</strong>s Geschäftsbesorgungsvertrages<br />

zu 100% an <strong>de</strong>n Auftraggeber ausgekehrt. Fünf Prozent<br />

<strong>de</strong>s Ergebnisses <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft erhält die Komplementärin.<br />

3. Bei <strong>de</strong>r vorzeitigen Schließung <strong>de</strong>s Fonds o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Beibringung geringerer<br />

Beträge aus sonstigen Grün<strong>de</strong>n sorgt <strong>de</strong>r Mittelverwendungskontrolleur für<br />

eine rechnerisch anteilige Verteilung eingehen<strong>de</strong>r Beträge.<br />

§ 10 Verschwiegenheitsverpflichtung<br />

1. Zwischen <strong>de</strong>n Finanzierungskun<strong>de</strong>n und <strong>de</strong>m Geschäftsbesorgungsgesellschaft<br />

wer<strong>de</strong>n Finanzierungsverträge geschlossen, die die gleiche Berufsverschwiegenheit<br />

gewährleisten, wie sie für Rechtsanwälte gilt. Aus diesem<br />

Grun<strong>de</strong> ist für die Gesellschafter <strong>de</strong>r Auftraggeberin eine Einsichtnahme in die<br />

einzelnen Prozessakten nicht möglich.<br />

2. Hiervon unbescha<strong>de</strong>t und daneben gewährt die Auftragnehmerin ansonsten<br />

sämtliche gesetzlichen Einblickrechte nach <strong>de</strong>m Han<strong>de</strong>lsgesetzbuch im gesetzlich<br />

weitestgehen<strong>de</strong>n Umfange. Diese bleiben ausdrücklich unberührt.<br />

§ 11 Zusammenarbeit mit <strong>de</strong>m Mittelverwendungskontrolleur<br />

1. Die Mittelverwendungskontrolleure geben die Gel<strong>de</strong>r gemäß <strong>de</strong>s Mittelverwendungsplans<br />

bestimmungsgemäß frei.<br />

2. Hierbei ist er verpflichtet, folgen<strong>de</strong> Auszahlungsvoraussetzungen zu beachten:<br />

a) Vorlage sämtlicher unterzeichneter Originalverträge zu diesem Fonds.<br />

75<br />

IMPRESSUM/WAGNISHINW.<br />

INHALTSVERZEICHNIS<br />

VORWORT<br />

ANGEBOT IM ÜBERBLICK<br />

KONZEPT<br />

CHANCEN & RISIKEN<br />

GESCHÄFTSGANG & AUSS.<br />

PRINZIPIEN FINANZPLAN.<br />

PORTFOLIO-MANAGEMENT<br />

KONZEPTION & STRUKTUR<br />

STEUERL. GRUNDLAGEN<br />

HINWEISE ZUR ZEICHNUNG<br />

GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />

TREUHANDVERTRAG<br />

HANDELSREGISTERVOLLM.<br />

AUSSCHÜTTUNGSGAR.VERTR.<br />

GESCHÄFTSBES.VERTR.<br />

MITTELVERW.KONTR.VERTR.<br />

STUNDUNGSVEREINBARUNG<br />

EIGENE NOTIZEN<br />

BEITRITTSERKLÄRUNG


76<br />

IMPRESSUM/WAGNISHINW.<br />

INHALTSVERZEICHNIS<br />

VORWORT<br />

ANGEBOT IM ÜBERBLICK<br />

KONZEPT<br />

CHANCEN & RISIKEN<br />

GESCHÄFTSGANG & AUSS.<br />

PRINZIPIEN FINANZPLAN.<br />

PORTFOLIO-MANAGEMENT<br />

KONZEPTION & STRUKTUR<br />

STEUERL. GRUNDLAGEN<br />

HINWEISE ZUR ZEICHNUNG<br />

GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />

TREUHANDVERTRAG<br />

HANDELSREGISTERVOLLM.<br />

AUSSCHÜTTUNGSGAR.VERTR.<br />

GESCHÄFTSBES.VERTR.<br />

MITTELVERW.KONTR.VERTR.<br />

STUNDUNGSVEREINBARUNG<br />

EIGENE NOTIZEN<br />

BEITRITTSERKLÄRUNG<br />

GESCHÄFTSBESORGUNGSVERTRAG<br />

VERTRÄGE ZUM<br />

BETEILIGUNGSANGEBOT<br />

b) Vorlage <strong>de</strong>s Original-Nachweises (Bestätigungsschreiben) <strong>de</strong>s Rechtsanwaltes<br />

und Steuerberaters Wolfgang Gierk, wonach dieser die Ordnungsgemäßheit<br />

<strong>de</strong>r Verwendung <strong>de</strong>r Gel<strong>de</strong>r neben <strong>de</strong>m Mittelverwendungskontrolleur<br />

und die Ordnungsgemäßheit <strong>de</strong>r Durchführung <strong>de</strong>r<br />

Prozessfinanzierungsverfahren beim Auftragnehmer regelmäßig überwacht.<br />

§ 12 Schlussbestimmungen<br />

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist – soweit gesetzlich zulässig – Berlin.<br />

Sollten einzelne Bestimmungen diese Vertrages unwirksam o<strong>de</strong>r lückenhaft sein<br />

und/o<strong>de</strong>r wer<strong>de</strong>n, so wird die Wirksamkeit <strong>de</strong>s Vertrages im Übrigen dadurch<br />

nicht berührt.<br />

Unwirksame und lückenhafte Regelungen sind durch solche zu ersetzen, die <strong>de</strong>m<br />

wirtschaftlichen Willen <strong>de</strong>r Vertragsschließen<strong>de</strong>n im Zeitpunkt <strong>de</strong>s Vertragsabschlusses<br />

in gesetzlich zulässiger Weise am nächsten kommen.<br />

Ergänzungen o<strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rungen dieses Vertrages bedürfen <strong>de</strong>r Schriftform. Die<br />

Vereinbarung über das Abweichen <strong>de</strong>r Schriftform bedarf ebenfalls <strong>de</strong>r Schriftform.<br />

Der Vertrag wird erst durch Unterzeichnung <strong>de</strong>s Vertrages durch <strong>de</strong>n Auftraggeber<br />

und Auftragnehmer wirksam.


MITTELVERWENDUNGSKONTROLLVERTRAG<br />

VERTRÄGE ZUM<br />

BETEILIGUNGSANGEBOT<br />

zwischen<br />

1. Dritte Juragent GmbH & Co. Prozesskostenfonds KG<br />

vertreten durch die Geschäftsführer: Herrn Mirko Heinen und Heinz Stöppel,<br />

Joachimstaler Straße 10-12, 10719 Berlin<br />

– nachstehend Fonds genannt –<br />

und<br />

2. Juragent AG, Joachimstaler Straße 10-12, 10719 Berlin<br />

– nachstehend Geschäftsbesorgungsgesellschaft genannt –<br />

und<br />

3. Herrn Steuerberater Dieter Braun, Dorfstraße 36, 30855 Langenhagen<br />

– nachstehend Mittelverwendungskontrolleur Braun genannt –<br />

und<br />

4. Rechtsanwalt und Steuerberater Wolfgang Gierk, Hauptstraße 12, 04617 Naundorf<br />

– nachstehend Rechtsanwalt, z. T. auch Mittelverwendungskontrolleur genannt –<br />

wird <strong>de</strong>r folgen<strong>de</strong> Vertrag geschlossen:<br />

§ 1 Vorbemerkung<br />

Zwischen <strong>de</strong>r Dritte Juragent GmbH & Co. Prozesskostenfonds KG und <strong>de</strong>r Firma<br />

Juragent AG besteht ein Geschäftsbesorgungsvertrag.<br />

Nach diesem Geschäftsbesorgungsvertrag führt die Geschäftsbesorgungsgesellschaft<br />

die Prozessfinanzierung durch, da wegen <strong>de</strong>r vertraglich stets zu wahren<strong>de</strong>n<br />

Verschwiegenheitsverpflichtung eine direkte Tätigkeit <strong>de</strong>s Fonds selbst nicht angezeigt<br />

ist. Im Rahmen <strong>de</strong>s Geschäftsbesorgungsvertrages erhält die Geschäftsbesorgungsgesellschaft<br />

eine Pauschalvergütung. Diese ist auf <strong>de</strong>r Grundlage eines Mittelverwendungsplanes<br />

bestimmungsgemäß für die Finanzierung <strong>de</strong>r Prozesse und<br />

aller damit zusammenhängen<strong>de</strong>r Folgegeschäfte bestimmt. Zur Kontrolle <strong>de</strong>r bestimmungsgemäßen<br />

Mittelverwendung wird dieser Vertrag geschlossen. Deswegen<br />

dürfen Vergütungen erst erfolgen, wenn sie von <strong>de</strong>n Mittelverwendungskontrolleuren<br />

geprüft und genehmigt wur<strong>de</strong>n und nur für diejenigen Zwecke, die in<br />

diesem Mittelverwendungskontrollvertrag bezeichnet sind, eingesetzt wer<strong>de</strong>n.<br />

Zusätzlich geben die Mittelverwendungskontrolleure diejenigen Mittel frei, die für<br />

die Bildung, die Gründung, die rechtliche und steuerliche Beratung und Betreuung<br />

<strong>de</strong>s Fonds erfor<strong>de</strong>rlich sind.<br />

§ 2 Koordinierung <strong>de</strong>r Kontrollfunktionen<br />

1. Herr Steuerberater Dieter Braun, verantwortlich für die Außenkontrolle <strong>de</strong>r für<br />

die Prozessfinanzierung zu fließen<strong>de</strong>n Gel<strong>de</strong>r, und Herr Steuerberater und<br />

Rechtsanwalt Wolfgang Gierk, verantwortlich für die Innenkontrolle <strong>de</strong>r für<br />

<strong>de</strong>n Fonds zu verwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Gel<strong>de</strong>r, unterrichten sich gegenseitig, fortlaufend<br />

und umfassend.<br />

2. Bei<strong>de</strong> verpflichten sich, ihre jeweiligen Handlungen wirtschaftlich und rechtlich<br />

abzustimmen.<br />

77<br />

IMPRESSUM/WAGNISHINW.<br />

INHALTSVERZEICHNIS<br />

VORWORT<br />

ANGEBOT IM ÜBERBLICK<br />

KONZEPT<br />

CHANCEN & RISIKEN<br />

GESCHÄFTSGANG & AUSS.<br />

PRINZIPIEN FINANZPLAN.<br />

PORTFOLIO-MANAGEMENT<br />

KONZEPTION & STRUKTUR<br />

STEUERL. GRUNDLAGEN<br />

HINWEISE ZUR ZEICHNUNG<br />

GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />

TREUHANDVERTRAG<br />

HANDELSREGISTERVOLLM.<br />

AUSSCHÜTTUNGSGAR.VERTR.<br />

GESCHÄFTSBES.VERTR.<br />

MITTELVERW.KONTR.VERTR.<br />

STUNDUNGSVEREINBARUNG<br />

EIGENE NOTIZEN<br />

BEITRITTSERKLÄRUNG


78<br />

IMPRESSUM/WAGNISHINW.<br />

INHALTSVERZEICHNIS<br />

VORWORT<br />

ANGEBOT IM ÜBERBLICK<br />

KONZEPT<br />

CHANCEN & RISIKEN<br />

GESCHÄFTSGANG & AUSS.<br />

PRINZIPIEN FINANZPLAN.<br />

PORTFOLIO-MANAGEMENT<br />

KONZEPTION & STRUKTUR<br />

STEUERL. GRUNDLAGEN<br />

HINWEISE ZUR ZEICHNUNG<br />

GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />

TREUHANDVERTRAG<br />

HANDELSREGISTERVOLLM.<br />

AUSSCHÜTTUNGSGAR.VERTR.<br />

GESCHÄFTSBES.VERTR.<br />

MITTELVERW.KONTR.VERTR.<br />

STUNDUNGSVEREINBARUNG<br />

EIGENE NOTIZEN<br />

BEITRITTSERKLÄRUNG<br />

MITTELVERWENDUNGSKONTROLLVERTRAG<br />

VERTRÄGE ZUM<br />

BETEILIGUNGSANGEBOT<br />

3. Wi<strong>de</strong>rspricht <strong>de</strong>r Mittelverwendungskontrolleur o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Rechtsanwalt <strong>de</strong>r<br />

Auszahlungsanordnung <strong>de</strong>s jeweils an<strong>de</strong>ren, so verpflichten sich bei<strong>de</strong> Kontrolleure,<br />

Einvernehmen herzustellen und im Falle, dass kein Einvernehmen<br />

hergestellt wer<strong>de</strong>n kann, die jeweilige Auszahlung rückgängig zu machen<br />

(rückabzuwickeln). Diese Verpflichtung wird auf einen Zeitraum von zwei<br />

Wochen nach Mitteilung über die Auszahlung beschränkt.<br />

§ 3 Aufgaben<br />

Die Juragent AG verpflichtet sich für die Fonds KG, die Erfolgsaussichten von<br />

Rechtsstreitigkeiten zu überprüfen und gegebenenfalls <strong>de</strong>n Rechtsstreit zu finanzieren.<br />

Ein Rechtsstreit gilt für <strong>de</strong>n Fonds als übernommen, wenn eine Begutachtung<br />

durch einen externen Begutachter in Auftrag gegeben wird.<br />

In Höhe <strong>de</strong>s gezeichneten und eingezahlten Kommanditkapitals zum Gesamt-<br />

Kommanditkapital von 30 Mio. Euro entsteht <strong>de</strong>r Anspruch <strong>de</strong>s Geschäftsbesorgers.<br />

In diesem Verhältnis ist die Vergütung sofort fällig.<br />

§ 4 Mittelverwendung<br />

Die Mittelverwendungskontrolleure geben die eingehen<strong>de</strong>n Mittel in <strong>de</strong>r Platzierungsphase<br />

anteilig zur bestimmungsgemäßen Verwendung gemäß <strong>de</strong>m Mittelverwendungsplan<br />

frei. Danach geben die Mittelverwendungskontrolleure die Ausschüttungen<br />

und Aufwendungen gemäß <strong>de</strong>s Mittelverwendungsplans und <strong>de</strong>r<br />

anliegen<strong>de</strong>n Verträge frei.<br />

§ 5 Vergütung<br />

Für seine Leistungen nach diesem Vertrag erhält <strong>de</strong>r Mittelverwendungskontrolleur<br />

Braun in <strong>de</strong>r Platzierungsphase (bis 31. Dezember 2005) ein einmaliges Honorar<br />

von 25.000 Euro, und ab Gründung ein weiteres von 10.000 Euro pro Jahr<br />

zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe. Das Honorar ist anteilig fällig<br />

mit Eingang <strong>de</strong>s jeweils platzierten Gesellschaftskapitals (o<strong>de</strong>r Teilen hiervon) auf<br />

<strong>de</strong>m in <strong>de</strong>r Beitrittserklärung (Zeichnungsschein) angegebenen Gesellschaftskonto.<br />

Sollte keine ausreichen<strong>de</strong> Liquidität in <strong>de</strong>r Kommanditgesellschaft vorhan<strong>de</strong>n sein,<br />

stun<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r Mittelverwendungskontrolleur hiermit zinslos sein Honorar in <strong>de</strong>r<br />

Nachplatzierungsphase, bis wie<strong>de</strong>r ausreichen<strong>de</strong> Liquidität in <strong>de</strong>r Kommanditgesellschaft<br />

vorhan<strong>de</strong>n ist. Sobald ausreichen<strong>de</strong> Liquidität vorhan<strong>de</strong>n ist, wird das<br />

gestun<strong>de</strong>te Honorar nachgezahlt.<br />

§ 6 Haftung<br />

Die Mittelverwendungskontrolleure haben das Beteiligungsangebot nicht auf<br />

Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft. Eine Haftung <strong>de</strong>r Mittelverwendungskontrolleure<br />

für <strong>de</strong>n Inhalt <strong>de</strong>s Beteiligungsangebotes wird daher ausdrücklich ausgeschlossen.<br />

Die Mittelverwendungskontrolleure übernehmen ferner keine Haftung<br />

für <strong>de</strong>n Eintritt <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r Kommanditgesellschaft angestrebten wirtschaftlichen<br />

und steuerlichen Zielsetzungen, für die Bonität <strong>de</strong>r Vertragspartner o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Kommanditgesellschaft<br />

o<strong>de</strong>r dafür, dass die Vertragspartner ihre vertraglichen Verpflichtungen<br />

vertragsgemäß erfüllen. Des Weiteren ist je<strong>de</strong> Haftung ausgeschlos-


MITTELVERWENDUNGSKONTROLLVERTRAG<br />

VERTRÄGE ZUM<br />

BETEILIGUNGSANGEBOT<br />

sen für <strong>de</strong>n rechtzeitigen Beginn, die Erzielung <strong>de</strong>r Erträge und Ausschüttungen an<br />

die Gesellschafter. Sie haften auch nicht für die steuerlichen Auswirkungen <strong>de</strong>r<br />

Geldanlage.<br />

Es gehört nicht zu <strong>de</strong>n Aufgaben <strong>de</strong>r Mittelverwendungskontrolleure, die Geschäftsführung<br />

<strong>de</strong>r Fondsgesellschaft zu überwachen. Es wird klargestellt, dass die<br />

Mittelverwendungskontrolleure über <strong>de</strong>n Umfang <strong>de</strong>r in diesem Vertrag übernommenen<br />

Aufgaben hinaus keine weiteren Aufgaben übernehmen. Die Mittelverwendungskontrolleure<br />

haften nur bei grob fahrlässigen o<strong>de</strong>r vorsätzlichen Verletzungen<br />

ihrer Pflichten. Eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist<br />

ausgeschlossen, es sei <strong>de</strong>nn, es sind wesentliche Pflichten verletzt wor<strong>de</strong>n. Scha<strong>de</strong>nersatzansprüche<br />

gegen die Mittelverwendungskontrolleure sind innerhalb einer<br />

Ausschlussfrist von sechs Monaten durch eingeschriebenen Brief geltend zu<br />

machen, nach<strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Anspruchsberechtigte von <strong>de</strong>m Scha<strong>de</strong>n und <strong>de</strong>r behaupteten<br />

Pflichtverletzung Kenntnis erlangt hat.<br />

Scha<strong>de</strong>nersatzansprüche gegen die Mittelverwendungskontrolleure – aus allen<br />

Rechtsgrün<strong>de</strong>n – verjähren spätestens drei Jahre nach ihrer Entstehung.<br />

Die Haftung <strong>de</strong>r Mittelverwendungskontrolleure wird <strong>de</strong>r Höhe nach auf einen<br />

Betrag von je 1.000.000 Euro insgesamt begrenzt.<br />

§ 7 Aufgaben <strong>de</strong>s Rechtsanwaltes<br />

1. Der Rechtsanwalt wird durch regelmäßige und geeignete Kontrollen die Ordnungsgemäßheit<br />

<strong>de</strong>r Verwendung <strong>de</strong>r Gel<strong>de</strong>r durch die Geschäftsbesorgungsgesellschaft<br />

für die <strong>de</strong>m Fonds zugesagten Prozessfinanzierungen überwachen.<br />

2. Zu diesem Zweck nimmt er in <strong>de</strong>n Räumlichkeiten <strong>de</strong>r AG fortlaufen<strong>de</strong>, persönliche<br />

Überprüfungen <strong>de</strong>r Prozessfinanzierungsakten vor, für welche die<br />

Zahlungen <strong>de</strong>r Fonds KG geleistet wur<strong>de</strong>n. Diese Überprüfungen umfassen:<br />

a) die Ordnungsgemäßheit <strong>de</strong>r Sachbehandlung;<br />

b) die anteilige Verwendung <strong>de</strong>r Gel<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Fonds gemäß § 1 <strong>de</strong>s Geschäftsbesorgungsvertrages<br />

zwischen <strong>de</strong>r Juragent AG und <strong>de</strong>r Fonds KG;<br />

c) die vollständige Auskehrung <strong>de</strong>r Erlöse <strong>de</strong>r AG an <strong>de</strong>n Fonds gemäß § 4<br />

<strong>de</strong>s Geschäftsbesorgungsvertrages.<br />

§ 8 Auskunftspflichten<br />

Hierzu wird die AG <strong>de</strong>m Rechtsanwalt unbegrenzt alle notwendigen erfor<strong>de</strong>rlichen<br />

und anstehen<strong>de</strong>n Auskünfte erteilen und unbegrenztes Einsichtsrecht in sämtliche<br />

<strong>de</strong>n Fonds betreffen<strong>de</strong> Prozessakten gewähren.<br />

§ 9 Verschwiegenheitsverpflichtung<br />

Der Rechtsanwalt ist berechtigt und verpflichtet, die Ordnungsgemäßheit <strong>de</strong>r<br />

verwen<strong>de</strong>ten Gel<strong>de</strong>r zu prüfen, hat hierbei jedoch die volle Berufsverschwiegenheit<br />

nach § 203 StGB hinsichtlich <strong>de</strong>s Inhaltes <strong>de</strong>r von ihm überprüften Akten zu<br />

gewährleisten.<br />

79<br />

IMPRESSUM/WAGNISHINW.<br />

INHALTSVERZEICHNIS<br />

VORWORT<br />

ANGEBOT IM ÜBERBLICK<br />

KONZEPT<br />

CHANCEN & RISIKEN<br />

GESCHÄFTSGANG & AUSS.<br />

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PORTFOLIO-MANAGEMENT<br />

KONZEPTION & STRUKTUR<br />

STEUERL. GRUNDLAGEN<br />

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GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />

TREUHANDVERTRAG<br />

HANDELSREGISTERVOLLM.<br />

AUSSCHÜTTUNGSGAR.VERTR.<br />

GESCHÄFTSBES.VERTR.<br />

MITTELVERW.KONTR.VERTR.<br />

STUNDUNGSVEREINBARUNG<br />

EIGENE NOTIZEN<br />

BEITRITTSERKLÄRUNG


80<br />

IMPRESSUM/WAGNISHINW.<br />

INHALTSVERZEICHNIS<br />

VORWORT<br />

ANGEBOT IM ÜBERBLICK<br />

KONZEPT<br />

CHANCEN & RISIKEN<br />

GESCHÄFTSGANG & AUSS.<br />

PRINZIPIEN FINANZPLAN.<br />

PORTFOLIO-MANAGEMENT<br />

KONZEPTION & STRUKTUR<br />

STEUERL. GRUNDLAGEN<br />

HINWEISE ZUR ZEICHNUNG<br />

GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />

TREUHANDVERTRAG<br />

HANDELSREGISTERVOLLM.<br />

AUSSCHÜTTUNGSGAR.VERTR.<br />

GESCHÄFTSBES.VERTR.<br />

MITTELVERW.KONTR.VERTR.<br />

STUNDUNGSVEREINBARUNG<br />

EIGENE NOTIZEN<br />

BEITRITTSERKLÄRUNG<br />

MITTELVERWENDUNGSKONTROLLVERTRAG<br />

VERTRÄGE ZUM<br />

BETEILIGUNGSANGEBOT<br />

§ 10 Vergütung <strong>de</strong>s Rechtsanwaltes<br />

Der Rechtsanwalt erhält eine Vergütung für seine Tätigkeit in Höhe von 24.000,00<br />

Euro zzgl. Umsatzsteuer. Die Vergütung wird seitens <strong>de</strong>r Juragent AG getragen.<br />

§ 11 Schlussbestimmungen/Ergänzung zum Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

1. Dieser Vertrag tritt mit Unterzeichnung durch bei<strong>de</strong> Parteien in Kraft und<br />

en<strong>de</strong>t mit seiner Erfüllung. Sollte die Platzierungsphase nach <strong>de</strong>m Gesellschaftsvertrag<br />

verlängert wer<strong>de</strong>n, verlängert sich dieser Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

entsprechend.<br />

2. Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag und Gerichtsstand<br />

für etwaige Streitigkeiten hieraus ist, soweit gesetzlich zulässig, Berlin.<br />

3. Än<strong>de</strong>rungen und Ergänzungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie<br />

schriftlich erfolgen.<br />

4. Mündliche Nebenabre<strong>de</strong>n sind nicht getroffen.<br />

5. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein o<strong>de</strong>r wer<strong>de</strong>n, so wird<br />

die Gültigkeit dieses Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien<br />

sind vielmehr verpflichtet, die unwirksame Bestimmung zu ersetzen, die in<br />

gesetzlich zulässiger Weise, wirtschaftlich <strong>de</strong>r unwirksamen Bestimmung am<br />

nächsten kommt.<br />

6. Kommt es zwischen <strong>de</strong>n Aufgaben eines Mittelverwendungskontrolleurs, welcher<br />

zugleich Aufsichtsratsmitglied bei <strong>de</strong>r Juragent AG ist, zu Interessenkonflikten,<br />

so lässt dieser die Aufgabe als Mittelverwendungskontrolleur ruhen<br />

und es wird seitens <strong>de</strong>r Geschäftsführung umgehend ein neuer Mittelverwendungskontrolleur<br />

bestimmt.


STUNDUNGSVEREINBARUNG<br />

VERTRÄGE ZUM<br />

BETEILIGUNGSANGEBOT<br />

zwischen<br />

1. Dietrich Radke, Drewitzer Straße 10, 13467 Berlin<br />

2. Rechtsanwalt und Steuerberater Wolfgang Gierk, Hauptstraße 12, 04617 Naundorf<br />

3. Scholz & Partner GmbH, Hohenzollernstraße 13, 30161 Hannover<br />

4. Treukommerz, Beratungs- und Treuhand GmbH, Hohenzollernstraße 13,<br />

30161 Hannover<br />

5. Steuerberater Dieter Braun, Dorfstraße 36, 30855 Langenhagen<br />

6. Heinz Stöppel, Zum Burgberg 18, 34393 Grebenstein<br />

7. Klaus Ribbert GmbH Wirtschaftsprüfergesellschaft, Wessumer Straße 90, 48683 Ahaus<br />

8. Juragent Verwaltungs GmbH, Joachimstaler Straße 10-12, 10719 Berlin<br />

– nachstehend Dienstleister genannt –<br />

und<br />

Dritte Juragent GmbH & Co. Prozesskostenfonds KG,<br />

Joachimstaler Straße 10-12, 10719 Berlin<br />

– nachstehend <strong>de</strong>r Fonds genannt –<br />

I. Vorbemerkung<br />

Die Dienstleister haben Vergütungsansprüche aus <strong>de</strong>r Konzeption, Gründung, Vertragsgestaltung<br />

und Durchführung <strong>de</strong>s Fonds.<br />

II. Stundung<br />

1. Die Dienstleister erklären hiermit durch ihre Unterschrift je<strong>de</strong>r für sich, ohne dass<br />

Gesamtgläubigerschaft besteht, dass sie ihre Honoraransprüche zinslos stun<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r<br />

ganz o<strong>de</strong>r teilweise erlassen. Dies geschieht mit <strong>de</strong>r Maßgabe, dass <strong>de</strong>r Mittelverwendungskontrolleur<br />

die Auszahlung quotal und anteilig vornimmt mit <strong>de</strong>m Eingang <strong>de</strong>s<br />

Kommanditkapitals. Das Verhältnis bestimmt sich aus <strong>de</strong>n eingehen<strong>de</strong>n Beträgen zum<br />

Gesamtkapital von 30 Millionen Euro. Je<strong>de</strong>r Dienstleister erhält somit sein Honorar<br />

nur und insoweit, als das Zeichnungskapital <strong>de</strong>m Fonds zufließt.<br />

2. Die sonstigen Fälligkeitsvoraussetzungen <strong>de</strong>r jeweiligen Ansprüche bleiben hiervon<br />

ansonsten einerseits unberührt, an<strong>de</strong>rerseits ist mit dieser Vereinbarung kein Einwendungsverzicht<br />

verbun<strong>de</strong>n.<br />

81<br />

IMPRESSUM/WAGNISHINW.<br />

INHALTSVERZEICHNIS<br />

VORWORT<br />

ANGEBOT IM ÜBERBLICK<br />

KONZEPT<br />

CHANCEN & RISIKEN<br />

GESCHÄFTSGANG & AUSS.<br />

PRINZIPIEN FINANZPLAN.<br />

PORTFOLIO-MANAGEMENT<br />

KONZEPTION & STRUKTUR<br />

STEUERL. GRUNDLAGEN<br />

HINWEISE ZUR ZEICHNUNG<br />

GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />

TREUHANDVERTRAG<br />

HANDELSREGISTERVOLLM.<br />

AUSSCHÜTTUNGSGAR.VERTR.<br />

GESCHÄFTSBES.VERTR.<br />

MITTELVERW.KONTR.VERTR.<br />

STUNDUNGSVEREINBARUNG<br />

EIGENE NOTIZEN<br />

BEITRITTSERKLÄRUNG


EIGENE NOTIZEN


Berater/Vermittler: Stempel<br />

Beitrittserklärung (gilt nur in Verbindung mit <strong>de</strong>r Wi<strong>de</strong>rrufsbelehrung)<br />

Ich: Name, Vorname<br />

Straße<br />

PLZ<br />

Beruf<br />

Telefon<br />

Ort<br />

Familienstand<br />

Hausbank Bankleitzahl Kontonummer<br />

beteilige mich an <strong>de</strong>r Dritte Juragent GmbH & Co. Prozesskostenfonds Kommanditgesellschaft (nachfolgend Gesellschaft).<br />

Ich übernehme eine Beteiligung in Höhe von:<br />

Euro in Worten<br />

Hafteinlage<br />

Agio 5%<br />

Summe<br />

Fax<br />

Euro in Worten<br />

Euro in Worten<br />

Dritte Juragent GmbH & Co.<br />

Prozesskostenfonds KG<br />

Joachimstaler Straße 10-12<br />

10719 Berlin<br />

Tel. +49 (0) 30 - 88 92 38 0<br />

Fax +49 (0) 30 - 88 92 38 88<br />

www.<strong>juragent</strong>.<strong>de</strong><br />

HRA 35788<br />

AG Charlottenburg (Berlin)<br />

ledig verh. gesch.<br />

Nummer<br />

Mit meiner Hafteinlage bin ich am Ergebnis <strong>de</strong>r Gesellschaft nach Maßgabe <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages beteiligt. Ich biete daher <strong>de</strong>m Treuhän<strong>de</strong>r, <strong>de</strong>r TREUKOM-<br />

MERZ Beratungs- und Treuhandgesellschaft mbH, Steuerberatungsgesellschaft, Hohenzollernstraße 13, 30161 Hannover (nachfolgend Treuhän<strong>de</strong>r) und <strong>de</strong>n<br />

Rechtsanwälten Dr. von Hartmann + Partner, A<strong>de</strong>nauerallee 8, 30175 Hannover (nachfolgend Rechtsanwälte), <strong>de</strong>n im Prospekt abgedruckten Treuhandvertrag<br />

(Prospekt Abschnitt „Treuhandvertrag”) zum Abschluss an. An dieses Angebot bin ich für die Dauer von sechs Wochen nach Unterzeichnung gebun<strong>de</strong>n. Der<br />

Vertrag wird erst wirksam, wenn das Angebot angenommen ist. Auf <strong>de</strong>n Zugang <strong>de</strong>r Annahmeerklärung verzichte ich. Als Tag <strong>de</strong>s Vertragsabschlusses gilt <strong>de</strong>r<br />

Tag <strong>de</strong>r Annahme dieser Beitrittserklärung. Der Prospekt einschließlich <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages und <strong>de</strong>s Treuhandvertrages mit <strong>de</strong>m Treuhän<strong>de</strong>r und <strong>de</strong>n<br />

Rechtsanwälten liegt mir vor. Ich habe <strong>de</strong>n Prospektinhalt in vollem Umfang zur Kenntnis genommen. Mir ist bewusst, dass <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>r und die Rechtsanwälte<br />

nicht für die Plausibilität <strong>de</strong>s Angebotes haften und sie die Beteiligung nicht geprüft haben. Mit <strong>de</strong>m im Gesellschaftsvertrag und im Treuhandvertrag enthaltenen<br />

Haftungsvorbehalten erkläre ich mich einverstan<strong>de</strong>n. Ich bin mit <strong>de</strong>r Verkürzung <strong>de</strong>r Verjährungsfrist auf längstens drei Jahre einverstan<strong>de</strong>n, sofern die Ansprüche<br />

nicht aufgrund von gesetzlichen o<strong>de</strong>r vertraglichen Bestimmungen früher verjähren.<br />

Ich bevollmächtige <strong>de</strong>n Treuhän<strong>de</strong>r und die Rechtsanwälte unter Befreiung von <strong>de</strong>n Beschränkungen <strong>de</strong>s § 181 BGB, sämtliche für meine Beteiligung notwendigen<br />

Rechtsgeschäfte und Handlungen in meinem Namen vorzunehmen. Die Vollmacht ist je<strong>de</strong>rzeit wi<strong>de</strong>rruflich.<br />

Ich verpflichte mich, die Hafteinlage sowie das Agio auf das Treuhandkonto <strong>de</strong>r Treukommerz GmbH bei <strong>de</strong>r Dresdner Bank AG Hannover,<br />

Konto-Nr. 104 518 003, BLZ 250 800 20 sofort nach Ablauf <strong>de</strong>r gesetzlichen Wi<strong>de</strong>rrufsfrist einzuzahlen.<br />

Die Gesellschaft ist berechtigt, die entsprechen<strong>de</strong>n Beträge zwischen zu finanzieren. Darüber hinaus ist die Geschäftsführung nach Maßgabe <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages<br />

befugt, meine Einlage herabzusetzen o<strong>de</strong>r mich auszuschließen. Der Vertriebspartner sowie die beteiligten Gesellschaften sind berechtigt, die im Rahmen<br />

<strong>de</strong>r Abwicklung offen zu legen<strong>de</strong>n Daten generell auf EDV-Datenträger zu speichern, wobei die Vorschriften <strong>de</strong>s Datenschutzgesetzes einzuhalten sind. Mir ist<br />

bekannt, dass Vermittler, Anlageberater o<strong>de</strong>r sonstige Dritte nicht befugt sind, Auskünfte zu erteilen o<strong>de</strong>r Zusagen abzugeben, die von <strong>de</strong>n Angaben <strong>de</strong>s<br />

Beteiligungsprospektes abweichen o<strong>de</strong>r darüber hinausgehen. Mündliche Nebenabre<strong>de</strong>n bestehen nicht. Unabhängig von <strong>de</strong>n rechtlichen Beziehungen zwischen<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft und mir regeln die abgedruckten Vertragsbedingungen mögliche Rechtsverhältnisse zwischen mir und <strong>de</strong>r Kapitalvermittlungsgesellschaft und <strong>de</strong>n<br />

Untervermittlern. Mit <strong>de</strong>n abgedruckten Vermittlungsbedingungen erkläre ich mich vollinhaltlich einverstan<strong>de</strong>n. Eine Durchschrift dieser Beitrittserklärung habe ich<br />

erhalten.<br />

X<br />

Ort, Datum, Unterschrift <strong>de</strong>s Zeichners (ohne notarielle Beglaubigung)<br />

<strong>juragent</strong><br />

FINANZIERUNG VON<br />

GERICHTSPROZESSEN<br />

selbstständig<br />

ja nein<br />

Wohnfinanzamt Steuernummer<br />

Güterstand<br />

<strong>MUSTER</strong><br />

Das vorstehen<strong>de</strong> Treuhandangebot wird angenommen. Die vorstehen<strong>de</strong> Beitrittserklärung wird angenommen.<br />

(Treuhän<strong>de</strong>r und Rechtsanwälte) (Dritte Juragent GmbH & Co. Prozesskostenfonds KG)<br />

Seite 1/2, Blatt 1 (weiß) Original - Dritte Juragent GmbH & Co. Prozesskostenfonds KG, Blatt 2 (gelb) Treuhän<strong>de</strong>r, Blatt 3 (rosa) Anleger, Blatt 4 (blau) Vertrieb<br />

verw.


Berater/Vermittler: Stempel<br />

Wi<strong>de</strong>rrufsbelehrung<br />

Dritte Juragent GmbH & Co.<br />

Prozesskostenfonds KG<br />

Joachimstaler Straße 10-12<br />

10719 Berlin<br />

Tel. +49 (0) 30 - 88 92 38 0<br />

Fax +49 (0) 30 - 88 92 38 88<br />

www.<strong>juragent</strong>.<strong>de</strong><br />

HRA 35788<br />

AG Charlottenburg (Berlin)<br />

Wi<strong>de</strong>rrufsrecht<br />

Ich bin darüber belehrt wor<strong>de</strong>n, dass ich an meine, mit <strong>de</strong>r Unterzeichnung dieser Beitrittserklärung abgegebenen Willenserklärungen, nicht mehr gebun<strong>de</strong>n bin,<br />

wenn ich diese binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zugang und Unterzeichnung dieser Wi<strong>de</strong>rrufsbelehrung in Textform gegenüber <strong>de</strong>r Dritte Juragent GmbH<br />

& Co. Prozesskostenfonds KG, Joachimstaler Straße 10-12, 10719 Berlin, hier zugleich han<strong>de</strong>lnd auch für die Treukommerz Beratungs- und Treuhandgesellschaft<br />

mbH, Steuerberatungsgesellschaft, Hannover, wi<strong>de</strong>rrufen habe. Für die Wahrung dieser Frist genügt die rechtzeitige Absendung <strong>de</strong>s Wi<strong>de</strong>rrufs an die vorstehend<br />

genannte Adresse; <strong>de</strong>r Wi<strong>de</strong>rruf muss keine Begründung enthalten. Der an die Dritte Juragent GmbH & Co. Prozesskostenfonds KG rechtzeitig abgesandte Wi<strong>de</strong>rruf<br />

gilt gleichzeitig auch gegenüber <strong>de</strong>r Treukommerz Beratungs- und Treuhandgesellschaft mbH, Steuerberatungsgesellschaft, Hannover. Auf das Wi<strong>de</strong>rrufs-und<br />

Rückgaberecht fin<strong>de</strong>n, soweit nichts an<strong>de</strong>res bestimmt ist, die Vorschriften über <strong>de</strong>n gesetzlichen Rücktritt entsprechen<strong>de</strong> Anwendung. Empfangene Leistungen<br />

sind hiernach zurückzugewähren und die gezogenen Nutzungen herauszugeben. Statt <strong>de</strong>r Rückgewähr ist Wertersatz zu leisten, soweit die Rückgewähr o<strong>de</strong>r<br />

Herausgabe nach <strong>de</strong>r Natur <strong>de</strong>s Erlangten ausgeschlossen ist, <strong>de</strong>r empfangene Gegenstand verbraucht, veräußert, belastet, verarbeitet o<strong>de</strong>r umgestaltet wor<strong>de</strong>n<br />

ist o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r empfangene Gegenstand sich – auch infolge bestimmungsgemäßem Gebrauch, nicht jedoch nur infolge <strong>de</strong>r Prüfung <strong>de</strong>r Sache – verschlechtert hat<br />

o<strong>de</strong>r untergegangen ist. Für eine Verschlechterung infolge <strong>de</strong>s bestimmungsgemäßen Gebrauchs ist nur Wertersatz zu leisten, wenn spätestens bei Vertragsschluss<br />

in Textform darauf hingewiesen wor<strong>de</strong>n ist, wie eine Verschlechterung in diesem Fall zu vermei<strong>de</strong>n gewesen wäre. Mir ist bekannt, dass ich nach Ablauf von 30<br />

Tagen, beginnend mit <strong>de</strong>r Wi<strong>de</strong>rrufs- o<strong>de</strong>r Rückgabeerklärung, mit meiner Verpflichtung zur Rückgabe in Verzug komme.<br />

Wi<strong>de</strong>rrufsfolgen<br />

Im Falle eines wirksamen Wi<strong>de</strong>rrufs sind die bei<strong>de</strong>rseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben.<br />

Kann <strong>de</strong>r Zeichner die empfangene Leistung ganz o<strong>de</strong>r teilweise nicht o<strong>de</strong>r nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er insoweit ggf. Wertersatz<br />

leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen muss <strong>de</strong>r Zeichner innerhalb von 30 Tagen nach Absendung seiner Wi<strong>de</strong>rrufserklärung erfüllen.<br />

Beson<strong>de</strong>rheiten bei Fernabsatzgeschäften über Finanzdienstleistungen<br />

Bei Verträgen, die unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (Brief, Telefon, Telefax, E-Mail, Internet, etc.) abgeschlossen wer<strong>de</strong>n,<br />

beginnt die Frist zum Wi<strong>de</strong>rruf nicht vor Erfüllung <strong>de</strong>r Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB und <strong>de</strong>m Tag <strong>de</strong>s Vertragsschlusses. Das Wi<strong>de</strong>rrufsrecht<br />

<strong>de</strong>s Zeichners erlischt vorzeitig, wenn <strong>de</strong>r Vertrag von bei<strong>de</strong>n Seiten auf ausdrücklichen Wunsch <strong>de</strong>s Zeichners vollständig erfüllt ist, bevor <strong>de</strong>r Zeichner sein<br />

Wi<strong>de</strong>rrufsrecht ausgeübt hat. Wertersatz ist seitens <strong>de</strong>s Zeichners nur zu leisten, wenn er ausdrücklich zugestimmt hat, dass vor En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Wi<strong>de</strong>rrufsfrist mit <strong>de</strong>r<br />

Ausführung <strong>de</strong>s Vertrages begonnen wird.<br />

X<br />

Ort, Datum, Unterschrift <strong>de</strong>s Zeichners<br />

<strong>juragent</strong><br />

FINANZIERUNG VON<br />

GERICHTSPROZESSEN<br />

<strong>MUSTER</strong><br />

Ergänzen<strong>de</strong> Informationen gem. § 312c Abs. 2 BGB i.V.m. § 1 Abs. 4 S. 3 BGB<br />

Informationspflichten-Verordnung Ladungsfähige Anschriften:<br />

1. Dritte Juragent GmbH & Co. Prozesskostenfonds Kommanditgesellschaft, Mirko Heinen, Geschäftsführer, Heinz Stöppel Zweiter Geschäftsführer,<br />

Joachimstaler Straße 10-12, 10719 Berlin<br />

2. Juragent Verwaltungs GmbH, Mirko Heinen, Geschäftsführer, Heinz Stöppel Zweiter Geschäftsführer, Joachimstaler Straße 10-12, 10719 Berlin<br />

3. Treukommerz Beratungs- und Treuhandgesellschaft mbH, Steuerberatungsgesellschaft, Herr Hoffmann, Geschäftsführer, Hohenzollernstraße 12,<br />

30161 Hannover<br />

4. Stempel <strong>de</strong>s Anlageberaters<br />

Kündigungsbedingungen:<br />

1. Ein Anleger (Kommanditist o<strong>de</strong>r Treugeber) kann seine Beteiligung an <strong>de</strong>r Gesellschaft mit einer Frist von sechs Monaten zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Geschäftsjahres,<br />

erstmals zum 31. Dezember 2009 schriftlich per Einschreiben kündigen. Das Recht zur außeror<strong>de</strong>ntlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.<br />

Der Kommanditist richtet seine Kündigung an die Dritte Juragent GmbH & Co. Prozesskostenfonds Kommanditgesellschaft, Joachimstaler Straße 10-12, 10719<br />

Berlin.<br />

2. Der Treugeber, <strong>de</strong>r mittelbar über <strong>de</strong>n Treuhän<strong>de</strong>r an <strong>de</strong>r Gesellschaft beteiligt ist, richtet seine Kündigung an die Treukommerz Beratungs- und Treuhandgesellschaft<br />

mbH, Steuerberatungsgesellschaft, Hohenzollernstraße 12, 30161 Hannover. Beabsichtigt ein Treugeber unmittelbar als Direktkommanditist in die<br />

Gesellschaft einzutreten, kann er das Treuhandverhältnis je<strong>de</strong>rzeit kündigen.<br />

Seite 2/2, Blatt 1 (weiß) Original - Dritte Juragent GmbH & Co. Prozesskostenfonds KG, Blatt 2 (gelb) Treuhän<strong>de</strong>r, Blatt 3 (rosa) Anleger, Blatt 4 (blau) Vertrieb


EIGENE NOTIZEN


Sitz <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft:<br />

Dritte Juragent GmbH & Co. Prozesskostenfonds KG<br />

Joachimstaler Straße 10-12, 10719 Berlin<br />

Telefon 9 +49 (0) (0) 30 30 - 88 - 88 92 92 38 38 - 0-<br />

0<br />

Telefax +49 (0) 30 - 88 92 38 - 88<br />

E-Mail info@<strong>juragent</strong>.<strong>de</strong><br />

URL www.<strong>juragent</strong>.<strong>de</strong><br />

www.prozesskostenfonds.<strong>de</strong><br />

Überreicht durch:<br />

<strong>juragent</strong><br />

FINANZIERUNG VON<br />

GERICHTSPROZESSEN<br />

Dependancen <strong>de</strong>r AG<br />

Deutschland<br />

Berlin<br />

München<br />

Hamburg<br />

Frankfurt<br />

Hannover<br />

Stuttgart<br />

Essen<br />

Österreich<br />

Wien<br />

Schweiz<br />

Zürich<br />

Schwe<strong>de</strong>n<br />

Stockholm<br />

Balearen (Spanien)<br />

Palma <strong>de</strong> Mallorca<br />

Tschechien<br />

Prag<br />

Luxemburg

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