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GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />

VERTRÄGE ZUM<br />

BETEILIGUNGSANGEBOT<br />

Unvorhersehbare Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r wirtschaftlichen Rahmenbedingungen können<br />

zu Abweichungen von <strong>de</strong>r angestrebten Mittelverwendung führen. Den<br />

Gesellschaftern ist die Darstellung <strong>de</strong>r Mittelverwendung bekannt. Den Gesellschaftern<br />

ist bekannt, dass Verschiebungen bei <strong>de</strong>r Mittelverwendung innerhalb<br />

<strong>de</strong>s Investitionsplanes auftreten können. Die Mittelverwendungskontrolle<br />

obliegt gemäß Vertrag <strong>de</strong>m Mittelverwendungskontrolleur. Dieser<br />

verfügt nur über die Guthaben auf <strong>de</strong>m Gesellschaftskonto, wenn die im<br />

Mittelverwendungskontrollvertrag festgelegten Auszahlungsbedingungen erfüllt<br />

sind.<br />

2. Die Zahlungspflichten <strong>de</strong>r Kommanditisten im Außenverhältnis sind auf <strong>de</strong>n<br />

Betrag <strong>de</strong>r Kommanditeinlage beschränkt und erlöschen mit vollständiger<br />

Einzahlung <strong>de</strong>r Kommanditeinlage. Auf das Wie<strong>de</strong>raufleben <strong>de</strong>r Haftung bei<br />

Rückzahlung <strong>de</strong>r Einlage o<strong>de</strong>r bei Entnahmen wird hingewiesen.<br />

Im Übrigen haften die Kommanditisten nur auf <strong>de</strong>n Betrag <strong>de</strong>r Pflichteinlage.<br />

Die Kommanditisten übernehmen auch insoweit we<strong>de</strong>r im Innen- noch im<br />

Außenverhältnis Zahlungsverpflichtungen, die über die Pflichteinlage hinausgehen.<br />

Dies gilt auch für <strong>de</strong>n Fall <strong>de</strong>r Liquidation.<br />

III. ORGANE DER GESELLSCHAFT, MITWIRKUNGS- UND KONTROLLRECHTE<br />

§ 10 Geschäftsführung und Vertretung<br />

1. Zur Geschäftsführung ist die Komplementärin allein berechtigt und verpflichtet.<br />

Sie han<strong>de</strong>lt mit <strong>de</strong>r Sorgfalt eines or<strong>de</strong>ntlichen Kaufmanns. Ansprüche<br />

gegen die Geschäftsführung wegen Verletzung ihrer Pflichten verjähren drei<br />

Jahre nach Entstehen <strong>de</strong>s haftungsbegrün<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Anspruchs.<br />

2. Die Geschäftsführungsbefugnis erstreckt sich auf die Vornahme aller Rechtsgeschäfte,<br />

die zum Zweck <strong>de</strong>r Gesellschaft gehören, insbeson<strong>de</strong>re auf die<br />

Durchführung und Abwicklung <strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Mittelverwendungsplan zugrun<strong>de</strong><br />

liegen<strong>de</strong>n Rechtsgeschäfte und -handlungen.<br />

3. Die Geschäftsführung benötigt unbescha<strong>de</strong>t ihrer Vertretungsbefugnis nach<br />

außen für die nachfolgend aufgeführten Rechtsgeschäfte und Rechtshandlungen<br />

die vorherige Zustimmung <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung, es sei <strong>de</strong>nn,<br />

die jeweilige Maßnahme hält sich im Rahmen <strong>de</strong>r rechtlichen Konzepte, die<br />

<strong>de</strong>m Mittelverwendungsplan zugrun<strong>de</strong> liegen:<br />

a) Aufnahme von Darlehen über 500.000,00 Euro;<br />

b) Kreditgewährung und Gewährung wirtschaftlicher Vorteile, insbeson<strong>de</strong>re<br />

die Gewährung von Sicherheiten sowie <strong>de</strong>n Abschluss und die Gestaltung<br />

von Darlehensverträgen zu Gunsten persönlich, wirtschaftlich o<strong>de</strong>r gesellschaftsrechtlich<br />

verbun<strong>de</strong>ner Personen und Unternehmen, soweit diese<br />

Verträge nicht im Prospekt o<strong>de</strong>r Mittelverwendungsplan ausdrücklich bezeichnet<br />

sind;<br />

c) Übernahme von Bürgschaften und Garantien, Gewährung von sonstigen<br />

Sicherheiten.<br />

51<br />

IMPRESSUM/WAGNISHINW.<br />

INHALTSVERZEICHNIS<br />

VORWORT<br />

ANGEBOT IM ÜBERBLICK<br />

KONZEPT<br />

CHANCEN & RISIKEN<br />

GESCHÄFTSGANG & AUSS.<br />

PRINZIPIEN FINANZPLAN.<br />

PORTFOLIO-MANAGEMENT<br />

KONZEPTION & STRUKTUR<br />

STEUERL. GRUNDLAGEN<br />

HINWEISE ZUR ZEICHNUNG<br />

GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />

TREUHANDVERTRAG<br />

HANDELSREGISTERVOLLM.<br />

AUSSCHÜTTUNGSGAR.VERTR.<br />

GESCHÄFTSBES.VERTR.<br />

MITTELVERW.KONTR.VERTR.<br />

STUNDUNGSVEREINBARUNG<br />

EIGENE NOTIZEN<br />

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