MUSTER! - juragent.de
MUSTER! - juragent.de
MUSTER! - juragent.de
- TAGS
- www.juragent.de
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />
VERTRÄGE ZUM<br />
BETEILIGUNGSANGEBOT<br />
Unvorhersehbare Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r wirtschaftlichen Rahmenbedingungen können<br />
zu Abweichungen von <strong>de</strong>r angestrebten Mittelverwendung führen. Den<br />
Gesellschaftern ist die Darstellung <strong>de</strong>r Mittelverwendung bekannt. Den Gesellschaftern<br />
ist bekannt, dass Verschiebungen bei <strong>de</strong>r Mittelverwendung innerhalb<br />
<strong>de</strong>s Investitionsplanes auftreten können. Die Mittelverwendungskontrolle<br />
obliegt gemäß Vertrag <strong>de</strong>m Mittelverwendungskontrolleur. Dieser<br />
verfügt nur über die Guthaben auf <strong>de</strong>m Gesellschaftskonto, wenn die im<br />
Mittelverwendungskontrollvertrag festgelegten Auszahlungsbedingungen erfüllt<br />
sind.<br />
2. Die Zahlungspflichten <strong>de</strong>r Kommanditisten im Außenverhältnis sind auf <strong>de</strong>n<br />
Betrag <strong>de</strong>r Kommanditeinlage beschränkt und erlöschen mit vollständiger<br />
Einzahlung <strong>de</strong>r Kommanditeinlage. Auf das Wie<strong>de</strong>raufleben <strong>de</strong>r Haftung bei<br />
Rückzahlung <strong>de</strong>r Einlage o<strong>de</strong>r bei Entnahmen wird hingewiesen.<br />
Im Übrigen haften die Kommanditisten nur auf <strong>de</strong>n Betrag <strong>de</strong>r Pflichteinlage.<br />
Die Kommanditisten übernehmen auch insoweit we<strong>de</strong>r im Innen- noch im<br />
Außenverhältnis Zahlungsverpflichtungen, die über die Pflichteinlage hinausgehen.<br />
Dies gilt auch für <strong>de</strong>n Fall <strong>de</strong>r Liquidation.<br />
III. ORGANE DER GESELLSCHAFT, MITWIRKUNGS- UND KONTROLLRECHTE<br />
§ 10 Geschäftsführung und Vertretung<br />
1. Zur Geschäftsführung ist die Komplementärin allein berechtigt und verpflichtet.<br />
Sie han<strong>de</strong>lt mit <strong>de</strong>r Sorgfalt eines or<strong>de</strong>ntlichen Kaufmanns. Ansprüche<br />
gegen die Geschäftsführung wegen Verletzung ihrer Pflichten verjähren drei<br />
Jahre nach Entstehen <strong>de</strong>s haftungsbegrün<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Anspruchs.<br />
2. Die Geschäftsführungsbefugnis erstreckt sich auf die Vornahme aller Rechtsgeschäfte,<br />
die zum Zweck <strong>de</strong>r Gesellschaft gehören, insbeson<strong>de</strong>re auf die<br />
Durchführung und Abwicklung <strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Mittelverwendungsplan zugrun<strong>de</strong><br />
liegen<strong>de</strong>n Rechtsgeschäfte und -handlungen.<br />
3. Die Geschäftsführung benötigt unbescha<strong>de</strong>t ihrer Vertretungsbefugnis nach<br />
außen für die nachfolgend aufgeführten Rechtsgeschäfte und Rechtshandlungen<br />
die vorherige Zustimmung <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung, es sei <strong>de</strong>nn,<br />
die jeweilige Maßnahme hält sich im Rahmen <strong>de</strong>r rechtlichen Konzepte, die<br />
<strong>de</strong>m Mittelverwendungsplan zugrun<strong>de</strong> liegen:<br />
a) Aufnahme von Darlehen über 500.000,00 Euro;<br />
b) Kreditgewährung und Gewährung wirtschaftlicher Vorteile, insbeson<strong>de</strong>re<br />
die Gewährung von Sicherheiten sowie <strong>de</strong>n Abschluss und die Gestaltung<br />
von Darlehensverträgen zu Gunsten persönlich, wirtschaftlich o<strong>de</strong>r gesellschaftsrechtlich<br />
verbun<strong>de</strong>ner Personen und Unternehmen, soweit diese<br />
Verträge nicht im Prospekt o<strong>de</strong>r Mittelverwendungsplan ausdrücklich bezeichnet<br />
sind;<br />
c) Übernahme von Bürgschaften und Garantien, Gewährung von sonstigen<br />
Sicherheiten.<br />
51<br />
IMPRESSUM/WAGNISHINW.<br />
INHALTSVERZEICHNIS<br />
VORWORT<br />
ANGEBOT IM ÜBERBLICK<br />
KONZEPT<br />
CHANCEN & RISIKEN<br />
GESCHÄFTSGANG & AUSS.<br />
PRINZIPIEN FINANZPLAN.<br />
PORTFOLIO-MANAGEMENT<br />
KONZEPTION & STRUKTUR<br />
STEUERL. GRUNDLAGEN<br />
HINWEISE ZUR ZEICHNUNG<br />
GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />
TREUHANDVERTRAG<br />
HANDELSREGISTERVOLLM.<br />
AUSSCHÜTTUNGSGAR.VERTR.<br />
GESCHÄFTSBES.VERTR.<br />
MITTELVERW.KONTR.VERTR.<br />
STUNDUNGSVEREINBARUNG<br />
EIGENE NOTIZEN<br />
BEITRITTSERKLÄRUNG