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MUSTER! - juragent.de

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IMPRESSUM/WAGNISHINW.<br />

INHALTSVERZEICHNIS<br />

VORWORT<br />

ANGEBOT IM ÜBERBLICK<br />

KONZEPT<br />

CHANCEN & RISIKEN<br />

GESCHÄFTSGANG & AUSS.<br />

PRINZIPIEN FINANZPLAN.<br />

PORTFOLIO-MANAGEMENT<br />

KONZEPTION & STRUKTUR<br />

STEUERL. GRUNDLAGEN<br />

HINWEISE ZUR ZEICHNUNG<br />

GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />

TREUHANDVERTRAG<br />

HANDELSREGISTERVOLLM.<br />

AUSSCHÜTTUNGSGAR.VERTR.<br />

GESCHÄFTSBES.VERTR.<br />

MITTELVERW.KONTR.VERTR.<br />

STUNDUNGSVEREINBARUNG<br />

EIGENE NOTIZEN<br />

BEITRITTSERKLÄRUNG<br />

MITTELVERWENDUNGSKONTROLLVERTRAG<br />

VERTRÄGE ZUM<br />

BETEILIGUNGSANGEBOT<br />

§ 10 Vergütung <strong>de</strong>s Rechtsanwaltes<br />

Der Rechtsanwalt erhält eine Vergütung für seine Tätigkeit in Höhe von 24.000,00<br />

Euro zzgl. Umsatzsteuer. Die Vergütung wird seitens <strong>de</strong>r Juragent AG getragen.<br />

§ 11 Schlussbestimmungen/Ergänzung zum Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

1. Dieser Vertrag tritt mit Unterzeichnung durch bei<strong>de</strong> Parteien in Kraft und<br />

en<strong>de</strong>t mit seiner Erfüllung. Sollte die Platzierungsphase nach <strong>de</strong>m Gesellschaftsvertrag<br />

verlängert wer<strong>de</strong>n, verlängert sich dieser Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

entsprechend.<br />

2. Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag und Gerichtsstand<br />

für etwaige Streitigkeiten hieraus ist, soweit gesetzlich zulässig, Berlin.<br />

3. Än<strong>de</strong>rungen und Ergänzungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie<br />

schriftlich erfolgen.<br />

4. Mündliche Nebenabre<strong>de</strong>n sind nicht getroffen.<br />

5. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein o<strong>de</strong>r wer<strong>de</strong>n, so wird<br />

die Gültigkeit dieses Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien<br />

sind vielmehr verpflichtet, die unwirksame Bestimmung zu ersetzen, die in<br />

gesetzlich zulässiger Weise, wirtschaftlich <strong>de</strong>r unwirksamen Bestimmung am<br />

nächsten kommt.<br />

6. Kommt es zwischen <strong>de</strong>n Aufgaben eines Mittelverwendungskontrolleurs, welcher<br />

zugleich Aufsichtsratsmitglied bei <strong>de</strong>r Juragent AG ist, zu Interessenkonflikten,<br />

so lässt dieser die Aufgabe als Mittelverwendungskontrolleur ruhen<br />

und es wird seitens <strong>de</strong>r Geschäftsführung umgehend ein neuer Mittelverwendungskontrolleur<br />

bestimmt.

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