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IMPRESSUM/WAGNISHINW.<br />
INHALTSVERZEICHNIS<br />
VORWORT<br />
ANGEBOT IM ÜBERBLICK<br />
KONZEPT<br />
CHANCEN & RISIKEN<br />
GESCHÄFTSGANG & AUSS.<br />
PRINZIPIEN FINANZPLAN.<br />
PORTFOLIO-MANAGEMENT<br />
KONZEPTION & STRUKTUR<br />
STEUERL. GRUNDLAGEN<br />
HINWEISE ZUR ZEICHNUNG<br />
GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />
TREUHANDVERTRAG<br />
HANDELSREGISTERVOLLM.<br />
AUSSCHÜTTUNGSGAR.VERTR.<br />
GESCHÄFTSBES.VERTR.<br />
MITTELVERW.KONTR.VERTR.<br />
STUNDUNGSVEREINBARUNG<br />
EIGENE NOTIZEN<br />
BEITRITTSERKLÄRUNG<br />
MITTELVERWENDUNGSKONTROLLVERTRAG<br />
VERTRÄGE ZUM<br />
BETEILIGUNGSANGEBOT<br />
§ 10 Vergütung <strong>de</strong>s Rechtsanwaltes<br />
Der Rechtsanwalt erhält eine Vergütung für seine Tätigkeit in Höhe von 24.000,00<br />
Euro zzgl. Umsatzsteuer. Die Vergütung wird seitens <strong>de</strong>r Juragent AG getragen.<br />
§ 11 Schlussbestimmungen/Ergänzung zum Mittelverwendungskontrollvertrag<br />
1. Dieser Vertrag tritt mit Unterzeichnung durch bei<strong>de</strong> Parteien in Kraft und<br />
en<strong>de</strong>t mit seiner Erfüllung. Sollte die Platzierungsphase nach <strong>de</strong>m Gesellschaftsvertrag<br />
verlängert wer<strong>de</strong>n, verlängert sich dieser Mittelverwendungskontrollvertrag<br />
entsprechend.<br />
2. Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag und Gerichtsstand<br />
für etwaige Streitigkeiten hieraus ist, soweit gesetzlich zulässig, Berlin.<br />
3. Än<strong>de</strong>rungen und Ergänzungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie<br />
schriftlich erfolgen.<br />
4. Mündliche Nebenabre<strong>de</strong>n sind nicht getroffen.<br />
5. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein o<strong>de</strong>r wer<strong>de</strong>n, so wird<br />
die Gültigkeit dieses Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien<br />
sind vielmehr verpflichtet, die unwirksame Bestimmung zu ersetzen, die in<br />
gesetzlich zulässiger Weise, wirtschaftlich <strong>de</strong>r unwirksamen Bestimmung am<br />
nächsten kommt.<br />
6. Kommt es zwischen <strong>de</strong>n Aufgaben eines Mittelverwendungskontrolleurs, welcher<br />
zugleich Aufsichtsratsmitglied bei <strong>de</strong>r Juragent AG ist, zu Interessenkonflikten,<br />
so lässt dieser die Aufgabe als Mittelverwendungskontrolleur ruhen<br />
und es wird seitens <strong>de</strong>r Geschäftsführung umgehend ein neuer Mittelverwendungskontrolleur<br />
bestimmt.