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KONZEPTION UND STRUKTUR<br />

RECHTLICHE UND<br />

GESELLSCHAFTLICHE INHALTE<br />

Die Komplementärin trifft die endgültige Entscheidung über die Übernahme von Prozessrisiken<br />

nach Empfehlung <strong>de</strong>r Berater und Beschluss <strong>de</strong>s Beirats.<br />

Kontrollrechte <strong>de</strong>r Fondszeichner<br />

Je<strong>de</strong>r Fondszeichner hat die gesetzlich bestimmten Auskunfts- und Kontrollrechte gemäß<br />

§ 166 HGB.<br />

Jahresabschluss<br />

Die Komplementärin erstellt unter Einbeziehung <strong>de</strong>s Steuerberaters bzw. <strong>de</strong>r Steuerberatungsgesellschaft<br />

einen Jahresbericht, <strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>m Jahresabschluss an die Gesellschafter/Treuhän<strong>de</strong>r<br />

zu versen<strong>de</strong>n ist und Folgen<strong>de</strong>s enthalten muss:<br />

1. Eine Übersicht <strong>de</strong>s abgelaufenen Wirtschaftsjahres.<br />

2. Eine Zusammenfassung über die aktuelle Entwicklung <strong>de</strong>s bisherigen Engagements.<br />

Der han<strong>de</strong>ls- und/o<strong>de</strong>r steuerrechtliche Jahresabschluss ist von <strong>de</strong>r Komplementärin innerhalb<br />

<strong>de</strong>r gesetzlich vorgesehenen Fristen nach Abschluss eines je<strong>de</strong>n Geschäftsjahres –<br />

unter Beachtung <strong>de</strong>r Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung – unter Einschaltung<br />

eines Steuerberaters anzufertigen und von einem Wirtschaftsprüfer zu prüfen.<br />

Gesellschafterversammlung<br />

In § 12 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft sind die Einzelheiten <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung<br />

geregelt. Danach wer<strong>de</strong>n die Beschlüsse <strong>de</strong>r Gesellschaft in Gesellschafterversammlungen<br />

gefasst. Die Komplementärin beruft die Gesellschafterversammlung<br />

schriftlich unter Mitteilung <strong>de</strong>r Tagesordnung mit einer Frist von zwei Wochen ein.<br />

Die or<strong>de</strong>ntliche Gesellschafterversammlung fin<strong>de</strong>t alljährlich innerhalb <strong>de</strong>r ersten zehn<br />

Monate <strong>de</strong>s Kalen<strong>de</strong>rjahres in Berlin statt.<br />

Zu la<strong>de</strong>n sind alle Gesellschafter und Treugeber. Die Komplementärin leitet die Gesellschafter-/Treugeberversammlung.<br />

Sie kann sich hierzu eines Vertreters bedienen. Je volle 1.000 Euro gewährt eine Stimme.<br />

Abfindung ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>r Gesellschafter<br />

Im Falle seines Ausschei<strong>de</strong>ns hat ein Gesellschafter/Treugeber Anspruch auf eine Abfindung.<br />

Die Abfindung eines Gesellschafters, <strong>de</strong>r aus wichtigem Grund aus <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

ausgeschlossen wur<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r einvernehmlich ausschei<strong>de</strong>t, richtet sich nach § 24 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages.<br />

Die Abfindung ist in fünf gleichen Jahresraten bei entsprechen<strong>de</strong>r Liquidität <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

auszuzahlen.<br />

Erbfolge<br />

Im Falle <strong>de</strong>s To<strong>de</strong>s eines Gesellschafters/Treugebers wird die Gesellschaft nicht aufgelöst<br />

son<strong>de</strong>rn mit seinen Erben o<strong>de</strong>r Vermächtnisnehmern fortgesetzt. Die Erben müssen sich<br />

durch Vorlage eines Erbscheins legitimieren.<br />

35<br />

IMPRESSUM/WAGNISHINW.<br />

INHALTSVERZEICHNIS<br />

VORWORT<br />

ANGEBOT IM ÜBERBLICK<br />

KONZEPT<br />

CHANCEN & RISIKEN<br />

GESCHÄFTSGANG & AUSS.<br />

PRINZIPIEN FINANZPLAN.<br />

PORTFOLIO-MANAGEMENT<br />

KONZEPTION & STRUKTUR<br />

STEUERL. GRUNDLAGEN<br />

HINWEISE ZUR ZEICHNUNG<br />

GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />

TREUHANDVERTRAG<br />

HANDELSREGISTERVOLLM.<br />

AUSSCHÜTTUNGSGAR.VERTR.<br />

GESCHÄFTSBES.VERTR.<br />

MITTELVERW.KONTR.VERTR.<br />

STUNDUNGSVEREINBARUNG<br />

EIGENE NOTIZEN<br />

BEITRITTSERKLÄRUNG

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