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KONZEPTION UND STRUKTUR<br />
RECHTLICHE UND<br />
GESELLSCHAFTLICHE INHALTE<br />
Die Komplementärin trifft die endgültige Entscheidung über die Übernahme von Prozessrisiken<br />
nach Empfehlung <strong>de</strong>r Berater und Beschluss <strong>de</strong>s Beirats.<br />
Kontrollrechte <strong>de</strong>r Fondszeichner<br />
Je<strong>de</strong>r Fondszeichner hat die gesetzlich bestimmten Auskunfts- und Kontrollrechte gemäß<br />
§ 166 HGB.<br />
Jahresabschluss<br />
Die Komplementärin erstellt unter Einbeziehung <strong>de</strong>s Steuerberaters bzw. <strong>de</strong>r Steuerberatungsgesellschaft<br />
einen Jahresbericht, <strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>m Jahresabschluss an die Gesellschafter/Treuhän<strong>de</strong>r<br />
zu versen<strong>de</strong>n ist und Folgen<strong>de</strong>s enthalten muss:<br />
1. Eine Übersicht <strong>de</strong>s abgelaufenen Wirtschaftsjahres.<br />
2. Eine Zusammenfassung über die aktuelle Entwicklung <strong>de</strong>s bisherigen Engagements.<br />
Der han<strong>de</strong>ls- und/o<strong>de</strong>r steuerrechtliche Jahresabschluss ist von <strong>de</strong>r Komplementärin innerhalb<br />
<strong>de</strong>r gesetzlich vorgesehenen Fristen nach Abschluss eines je<strong>de</strong>n Geschäftsjahres –<br />
unter Beachtung <strong>de</strong>r Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung – unter Einschaltung<br />
eines Steuerberaters anzufertigen und von einem Wirtschaftsprüfer zu prüfen.<br />
Gesellschafterversammlung<br />
In § 12 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft sind die Einzelheiten <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung<br />
geregelt. Danach wer<strong>de</strong>n die Beschlüsse <strong>de</strong>r Gesellschaft in Gesellschafterversammlungen<br />
gefasst. Die Komplementärin beruft die Gesellschafterversammlung<br />
schriftlich unter Mitteilung <strong>de</strong>r Tagesordnung mit einer Frist von zwei Wochen ein.<br />
Die or<strong>de</strong>ntliche Gesellschafterversammlung fin<strong>de</strong>t alljährlich innerhalb <strong>de</strong>r ersten zehn<br />
Monate <strong>de</strong>s Kalen<strong>de</strong>rjahres in Berlin statt.<br />
Zu la<strong>de</strong>n sind alle Gesellschafter und Treugeber. Die Komplementärin leitet die Gesellschafter-/Treugeberversammlung.<br />
Sie kann sich hierzu eines Vertreters bedienen. Je volle 1.000 Euro gewährt eine Stimme.<br />
Abfindung ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>r Gesellschafter<br />
Im Falle seines Ausschei<strong>de</strong>ns hat ein Gesellschafter/Treugeber Anspruch auf eine Abfindung.<br />
Die Abfindung eines Gesellschafters, <strong>de</strong>r aus wichtigem Grund aus <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />
ausgeschlossen wur<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r einvernehmlich ausschei<strong>de</strong>t, richtet sich nach § 24 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages.<br />
Die Abfindung ist in fünf gleichen Jahresraten bei entsprechen<strong>de</strong>r Liquidität <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />
auszuzahlen.<br />
Erbfolge<br />
Im Falle <strong>de</strong>s To<strong>de</strong>s eines Gesellschafters/Treugebers wird die Gesellschaft nicht aufgelöst<br />
son<strong>de</strong>rn mit seinen Erben o<strong>de</strong>r Vermächtnisnehmern fortgesetzt. Die Erben müssen sich<br />
durch Vorlage eines Erbscheins legitimieren.<br />
35<br />
IMPRESSUM/WAGNISHINW.<br />
INHALTSVERZEICHNIS<br />
VORWORT<br />
ANGEBOT IM ÜBERBLICK<br />
KONZEPT<br />
CHANCEN & RISIKEN<br />
GESCHÄFTSGANG & AUSS.<br />
PRINZIPIEN FINANZPLAN.<br />
PORTFOLIO-MANAGEMENT<br />
KONZEPTION & STRUKTUR<br />
STEUERL. GRUNDLAGEN<br />
HINWEISE ZUR ZEICHNUNG<br />
GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />
TREUHANDVERTRAG<br />
HANDELSREGISTERVOLLM.<br />
AUSSCHÜTTUNGSGAR.VERTR.<br />
GESCHÄFTSBES.VERTR.<br />
MITTELVERW.KONTR.VERTR.<br />
STUNDUNGSVEREINBARUNG<br />
EIGENE NOTIZEN<br />
BEITRITTSERKLÄRUNG