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MUSTER! - juragent.de

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IMPRESSUM/WAGNISHINW.<br />

INHALTSVERZEICHNIS<br />

VORWORT<br />

ANGEBOT IM ÜBERBLICK<br />

KONZEPT<br />

CHANCEN & RISIKEN<br />

GESCHÄFTSGANG & AUSS.<br />

PRINZIPIEN FINANZPLAN.<br />

PORTFOLIO-MANAGEMENT<br />

KONZEPTION & STRUKTUR<br />

STEUERL. GRUNDLAGEN<br />

HINWEISE ZUR ZEICHNUNG<br />

GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />

TREUHANDVERTRAG<br />

HANDELSREGISTERVOLLM.<br />

AUSSCHÜTTUNGSGAR.VERTR.<br />

GESCHÄFTSBES.VERTR.<br />

MITTELVERW.KONTR.VERTR.<br />

STUNDUNGSVEREINBARUNG<br />

EIGENE NOTIZEN<br />

BEITRITTSERKLÄRUNG<br />

STEUERLICHE GRUNDLAGEN<br />

DER VOM FISKUS<br />

DETERMINIERTE RAHMEN<br />

ben entsprechend einer schriftlichen Verfügung o<strong>de</strong>r entsprechend <strong>de</strong>r Erbteile aufzuteilen.<br />

Wer<strong>de</strong>n Anteile im Wege <strong>de</strong>r vorweggenommenen Erbfolge übertragen, muss die<br />

Inanspruchnahme <strong>de</strong>s Freibetrages für diese Schenkung vom Schenker gegenüber <strong>de</strong>m<br />

Finanzamt unwi<strong>de</strong>rruflich beantragt wer<strong>de</strong>n.<br />

Der <strong>de</strong>n Freibetrag übersteigen<strong>de</strong> Wert <strong>de</strong>r Anteile wird mit 65% in Ansatz gebracht,<br />

§ 13 a Abs. 2 ErbStG.<br />

Der Freibetrag entfällt rückwirkend, wird die Beteiligung innerhalb von 5 Jahren nach <strong>de</strong>r<br />

Übertragung veräußert o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Gewerbebetrieb innerhalb dieses Zeitraumes aufgegeben,<br />

§ 13 a Abs. 5 ErbStG.<br />

Entsprechend <strong>de</strong>n persönlichen Verhältnissen <strong>de</strong>s Erwerbers zum Erblasser wer<strong>de</strong>n weitere<br />

Freibeträge gemäß § 16 ErbStG gewährt. Die Freibeträge gemäß § 16 ErbStG wer<strong>de</strong>n<br />

alle 10 Jahre erneut gewährt. Die Rechtsprechung zur Verfassungsgemäßheit <strong>de</strong>s Erbschaftssteuerrechtes<br />

ist jedoch im Fluss.

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