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nicht erfor<strong>de</strong>rlich ist. Der Treuhän<strong>de</strong>r wird <strong>de</strong>n Treugeber jedoch unverzüglich<br />
über die erfolgte Annahme unterrichten.<br />
§ 3 Einzahlungsverpflichtung, Höhe <strong>de</strong>s Treugeberanteils<br />
1. Der Treugeber verpflichtet sich, <strong>de</strong>n im Vermittlungsauftrag angegebenen<br />
Beteiligungsbetrag zuzüglich eines Agios von 5% bis längstens fünf Tage nach<br />
Zugang <strong>de</strong>r Bestätigung, dass das Angebot durch <strong>de</strong>n Treuhän<strong>de</strong>r angenommen<br />
wor<strong>de</strong>n ist, auf das durch <strong>de</strong>n Treuhän<strong>de</strong>r anzugeben<strong>de</strong> Treuhand-<br />
Son<strong>de</strong>rkonto einzuzahlen.<br />
2. Erfolgt die Zahlung nicht zu <strong>de</strong>m im Absatz 1 genannten Termin, hat <strong>de</strong>r<br />
Treugeber – ohne dass es einer vorherigen Mahnung bedarf – Zinsen in Höhe<br />
von 5%-Punkten über <strong>de</strong>m jeweiligen Basiszinses gemäß § 247 BGB an <strong>de</strong>n<br />
Treuhän<strong>de</strong>r zu zahlen. Der Treuhän<strong>de</strong>r hat einen darüber hinausgehen<strong>de</strong>n<br />
Scha<strong>de</strong>n nachzuweisen. Der Treugeber kann <strong>de</strong>n Nachweis erbringen, dass<br />
<strong>de</strong>m Treuhän<strong>de</strong>r ein geringerer Scha<strong>de</strong>n entstan<strong>de</strong>n ist.<br />
3. Kommt <strong>de</strong>r Treugeber seiner Einzahlungsverpflichtung gemäß Absatz 1 trotz<br />
Mahnung nicht nach, ist <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>r zum Rücktritt von diesem Vertrag<br />
berechtigt. Er hat in diesem Fall Anspruch auf einen pauschalierten Scha<strong>de</strong>nsersatz<br />
in Höhe von 20% <strong>de</strong>s Beteiligungsbetrages. Ihm steht das Recht zu,<br />
einen darüber hinausgehen<strong>de</strong>n Scha<strong>de</strong>n nachzuweisen und geltend zu machen.<br />
Der Treugeber hat das Recht, <strong>de</strong>n Nachweis eines geringeren Scha<strong>de</strong>ns<br />
zu erbringen. Der Treuhän<strong>de</strong>r ist berechtigt, seinen Scha<strong>de</strong>nsersatzanspruch<br />
mit etwaigen Rückzahlungsverpflichtungen zu verrechnen. Anstelle <strong>de</strong>s Rücktritts<br />
kann <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>r auch <strong>de</strong>n Beteiligungsbetrag unter Berücksichtigung<br />
von § 3 Abs. 4 dieses Vertrages auf <strong>de</strong>n Betrag <strong>de</strong>r geleisteten Zahlung<br />
abzüglich <strong>de</strong>s unter § 3 Abs. 1 genannten 5% Agios herabsetzen.<br />
4. Die Treugeberanteile müssen jeweils auf volle 1.000,00 Euro lauten. Die Min<strong>de</strong>steinlage<br />
beträgt 5.000,00 Euro.<br />
§ 4 Ausführung <strong>de</strong>s Treuhandvertrages<br />
1. Der Treuhän<strong>de</strong>r wird <strong>de</strong>n ihm erteilten Auftrag durch Erwerb eines Kommanditanteils<br />
bzw. Einräumung einer Treugeberstellung an einem bereits erworbenen<br />
Kommanditanteil erfüllen.<br />
2. Der Treuhän<strong>de</strong>r wird die auf das Treuhandan<strong>de</strong>rkonto eingezahlten Gel<strong>de</strong>r zu<br />
marktüblichen Festzinsen jeweils ab <strong>de</strong>m 1. und 15. eines Kalen<strong>de</strong>rmonats<br />
anlegen. Die Zinsüberschüsse stehen <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft zu.<br />
§ 5 Mittelverwendung<br />
TREUHANDVERTRAG<br />
VERTRÄGE ZUM<br />
BETEILIGUNGSANGEBOT<br />
Der Treuhän<strong>de</strong>r ist, sobald die Voraussetzungen für die Ausführung <strong>de</strong>s Treuhandvertrages<br />
gemäß § 4 <strong>de</strong>s Vertrages gegeben sind, berechtigt und verpflichtet,<br />
<strong>de</strong>n eingezahlten Betrag zum Erwerb eines Teilkommanditanteils bzw. zur Erfüllung<br />
<strong>de</strong>r Einlageverpflichtung aus einem bereits erworbenen Teilkommanditanteil<br />
bei <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft zu verwen<strong>de</strong>n.<br />
63<br />
IMPRESSUM/WAGNISHINW.<br />
INHALTSVERZEICHNIS<br />
VORWORT<br />
ANGEBOT IM ÜBERBLICK<br />
KONZEPT<br />
CHANCEN & RISIKEN<br />
GESCHÄFTSGANG & AUSS.<br />
PRINZIPIEN FINANZPLAN.<br />
PORTFOLIO-MANAGEMENT<br />
KONZEPTION & STRUKTUR<br />
STEUERL. GRUNDLAGEN<br />
HINWEISE ZUR ZEICHNUNG<br />
GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />
TREUHANDVERTRAG<br />
HANDELSREGISTERVOLLM.<br />
AUSSCHÜTTUNGSGAR.VERTR.<br />
GESCHÄFTSBES.VERTR.<br />
MITTELVERW.KONTR.VERTR.<br />
STUNDUNGSVEREINBARUNG<br />
EIGENE NOTIZEN<br />
BEITRITTSERKLÄRUNG