29.01.2013 Aufrufe

Zwischen Aller und Oker - Samtgemeinde Meinersen

Zwischen Aller und Oker - Samtgemeinde Meinersen

Zwischen Aller und Oker - Samtgemeinde Meinersen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Meinersen</strong> – 19 – Nr. 09/2012<br />

Beteiligung der Behörden <strong>und</strong> sonstigen Träger öffentlicher Belange<br />

gem. § 4 Abs. 1 BauGB zugestimmt <strong>und</strong> die öffentliche Auslegung des<br />

Bebauungsplans mit Begründung <strong>und</strong> Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2<br />

BauGB beschlossen. Die Beteiligung der Behörden <strong>und</strong> sonstigen Träger<br />

öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB nach § 4a Abs. 2 wird<br />

gleichzeitig durchgeführt.<br />

Die Auslegung des Planentwurfs mit Begründung <strong>und</strong> den nach Einschätzung<br />

der Gemeinde wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen<br />

Stellungnahmen findet in der Zeit<br />

vom 30.07.2012 bis 31.08.2012<br />

in der Verwaltung der Gemeinde <strong>Meinersen</strong>, Bauamt, Hauptstraße 1,<br />

38536 <strong>Meinersen</strong>, während der Dienstst<strong>und</strong>en statt.<br />

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:<br />

• Landschaftsrahmenplan des Landkreises Gifhorn<br />

• Entwicklungskonzept der <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Meinersen</strong>,<br />

• Stellungnahmen des Landkreis Gifhorn <strong>und</strong> des Wasserverband<br />

Gifhorn zur Oberflächen- <strong>und</strong> zur Schmutzwasserentwässerung sowie<br />

zur Lage im geplanten Trinkwasserschutzgebiet Ettenbüttel,<br />

• Stellungnahmen des Landkreis Gifhorn <strong>und</strong> der NLStBV zum Verkehrslärm<br />

• Stellungnahme des Landkreis Gifhorn zu den Emissionen des benachbarten<br />

Einkaufszentrums<br />

Innerhalb der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeinde<br />

vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen<br />

können gem. § 3 Abs. 2 BauGB <strong>und</strong> § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung<br />

über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.<br />

Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der<br />

Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen<br />

geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen<br />

der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten<br />

geltend gemacht werden können.<br />

• Glasreparaturen<br />

• Wintergärten<br />

• Spiegel <strong>und</strong><br />

Duschabtrennungen<br />

auf Maß<br />

• Holz- u. Kunststofffenster<br />

mit Sicherheitsbeschlag<br />

Gütezeichen RAL<br />

GLAS<br />

VOM FACHMANN<br />

Ralf Kahle<br />

Glasermeister<br />

Dorfstr. 13 • 38536 Ahnsen<br />

Tel. 0 53 72/ 72 29, Fax 60 93<br />

Beratungsstelle:<br />

38536 <strong>Meinersen</strong><br />

Hauptstraße Hauptstraße37 8<br />

Tel. (0 53 72) 97 44 10<br />

kostenloses<br />

kostenloses<br />

Info-Telefon:<br />

08 00 - 1 Info-Telefon:<br />

81 76 16<br />

Internet: www.vlh.de 08 00 - 1· 81 e-Mail: 76 16info@vlh.de<br />

Internet: www.vlh.de · e-Mail: info@vlh.de<br />

Geh-/Radweg an der Bahnhofstraße in<br />

Müden (<strong>Aller</strong>) offiziell freigegeben<br />

Am 31.7.2012 konnte der neu geschaffene Geh-/Radweg an der „Bahnhofstraße“<br />

in Müden (<strong>Aller</strong>) offiziell „freigegeben“ werden.<br />

Rat <strong>und</strong> Verwaltung sind dankbar, diese verkehrstechnisch wichtige<br />

Maßnahme erfolgreich umgesetzt zu haben. Nunmehr ist es für den<br />

fußläufigen <strong>und</strong> radfahrenden Verkehr aus dem östlichen Einzugsbereich<br />

von Müden möglich, die Sporthalle <strong>und</strong> den Festplatz sicher zu erreichen.<br />

Für den westlichen Teil ist noch ein entsprechenden „Lückenschluss“<br />

in Planung<br />

Mit einer Investition von ca. 41.000,00 EUR (incl. notwenigem Gr<strong>und</strong>erwerb)<br />

konnte die ca. 135 m bauliche Anlage erstellt werden.<br />

Besonders zu erwähnen ist, dass der Zuwendungsgeber -die LGLN<br />

Braunschweig- sich außerordentlich flexibel <strong>und</strong> kooperativ gezeigt<br />

hat, indem EU Fördermittel aus der noch in Planung stehenden Fördermaßnahme<br />

der „Dorferneuerung“ vorzeitig für diese Maßnahme bewilligt<br />

wurden. Damit erhält die Gemeinde Müden (<strong>Aller</strong>) einen Kostenzuschuss<br />

in Höhe von ca. 18.700,00 EUR, sodass bei der Gemeinde<br />

Müden (<strong>Aller</strong>) ein Eigenanteil in Höhe von ca. 22.300,00 EUR verbleibt.<br />

Ein besonderer Dank gilt den nachfolgend genannten bauausführenden<br />

Firmen:<br />

Tiefbauarbeiten Firma Peschke Bau, Hillerse<br />

Firma Rogalski, Gifhorn<br />

Beleuchtungsarbeiten Firma Barger, Müden (<strong>Aller</strong>)<br />

Schlosserarbeiten Firma Bürsing, Müden (<strong>Aller</strong>)<br />

Bepflanzungsarbeiten Firma Linneweh, Müden (<strong>Aller</strong>)<br />

v. r. Bürgermeister Horst Schiesgeries <strong>und</strong> Gemeindedirektor Eckhard<br />

Montzka durchtrennen das Sperrband <strong>und</strong> geben somit den Geh- <strong>und</strong><br />

Radweg frei.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!