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Türkenbelagerung und Beschuss von Wien 2004 - Verband ...

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mit den Belangen des VRKÖ - österreichweit befassen <strong>und</strong><br />

die direkten Ansprechpersonen des Präsidiums sein. Auf diesem<br />

Weg könnte die Zusammenarbeit mit den Landesverbänden<br />

direkter <strong>und</strong> enger gestaltet - aber auch Beschlüsse<br />

oder Vorschläge schneller umgesetzt werden.<br />

Eines steht fest: Wenn der VRKÖ in seiner Konstruktion weiter<br />

bestehen soll, dann müssen wir neue Wege beschreiten,<br />

um die Aktivität des <strong>Verband</strong>es darzustellen, die Vorteile in<br />

den Vordergr<strong>und</strong> stellen <strong>und</strong> alte verkrustete Gewohnheiten<br />

dem heutigem Wirtschaftsleben anpassen <strong>und</strong> uns umstrukturieren.<br />

Es müssen Akzente gesetzt werden, damit die<br />

Investitionszuwachsprämie<br />

Unternehmer, die Investitonen planen, sollten beachten, dass<br />

die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Investitionszuwachsprämie<br />

im derzeitgen Ausmaß nur noch bis zum<br />

Jahresende <strong>2004</strong> besteht.<br />

Die Investitionszuwachsprämie in Höhe <strong>von</strong> 10% des<br />

Investitionszuwachses ist mit Ablauf des Jahres <strong>2004</strong> befristet.<br />

Ob es eine Verlängerung der Prämie in derselben oder in<br />

ähnlicher Form gibt, wird Gegenstand zahlreicher<br />

Verhandlungen sein. Bemessungsgr<strong>und</strong>lage für die Investitionszuwachsgr<strong>und</strong>lage<br />

für die Investitionszuwachsprämie ist<br />

der Zuwachs an Inverstitionen in prämienbegünstigte<br />

Wirtschaftsgüter. Das ist jener Betrag, um den die Investitionen<br />

des Kalenderjahres <strong>2004</strong> höher ausfallen, als der<br />

Durchschnitt der vorangegangenen drei Wirtschaftsjahre.<br />

Bei Neugründungen gibt es keine vorangegangenen Wirtschaftsjahre.<br />

Deshalb fällt jede Investition, die im Jahr <strong>2004</strong><br />

gemacht wird, in den Anwendungsbereich der Investitionszuwachsprämie,<br />

vorausgesetzt es handelt sich um prämienbegünstigte<br />

Wirtschaftsgüter.<br />

Prämienbegünstigt sind Investitionen in ungebrauchte, körperliche<br />

<strong>und</strong> abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens<br />

(z.B. neue Maschinen, Büroeinrichtung, Lagerausstattung,<br />

Hardware, Lkw). Bei betrieblich-privater Misch-<br />

Eine Information der Wirtschaftskammer<br />

Neue Länder leicht gemacht<br />

Finanzen ✔<br />

Aktion Markteintritt für Handelsagenten in die EU-Erweiterungsländer<br />

Die Aussenwirtschaft Österreich (AWO) unterstützt <strong>und</strong><br />

begleitet Unternehmen, wlche bisher noch nicht in die neuen<br />

Beitrittsländer exportiert haben bis zum 31.12.04 eim ersten<br />

Schritt mit folgendem kostenfreien Markteintrittspaket (pro<br />

Land) für maximal drei Beitrittsländer:<br />

● Individuelle Betreuung für die Vertriebspartner- <strong>und</strong><br />

K<strong>und</strong>ensuche (im Ausmaß <strong>von</strong> 12 St<strong>und</strong>en)<br />

● Informationspaket aus dem AWO-Publikationen (AWO-<br />

Länderreport, AWO-Fachreport, AWO-Branchenreport)<br />

Berufskollegen auf den VRKÖ aufmerksam werden <strong>und</strong> nach<br />

der Mitgliedschaft fragen. Nur so können wir ein Weiterbestehen<br />

des VRKÖ garantieren.<br />

Dieter Voith, Präsident<br />

nutzung kommt es darauf an, ob das Anlagegut überwiegend<br />

dauernd betrieblicher Zwecken dient (ab 51%). Von der Begünstigung<br />

ausgenommen sind:<br />

● Gebäudeinvestitionen<br />

● Personen- <strong>und</strong> Kombinationskraftwagen (Fahrschulkraftfahrzeuge<br />

<strong>und</strong> Kraftfahrzeuge, die zu mindestens 80% der<br />

gewerblichen Personenbeförderung dienen, sowie gemäß<br />

Verordnung des B<strong>und</strong>esministeriums für Finanzen vorsteuerabzugsberechtigte<br />

betriebliche Personen- <strong>und</strong> Kombinationskraftwagen<br />

sind hingegen prämienbegünstigt).<br />

● geringwertige Wirtschaftsgüter<br />

● Wirtschaftsgüter, die nicht in einer inländischen Betriebsstätte<br />

verwendet werden.<br />

Die Prämie für <strong>2004</strong> ist im Rahmen der Steuererklärung, spätestens<br />

jedoch bis zur Rechtskraft der Einkommensteuer-,<br />

Körperschaftssteuer- oder Feststellungsbescheide, mit einem<br />

amtlichen Steuerformular (E 108e) zu beantragen <strong>und</strong> wird<br />

(auch im Falle eines Verlustjahres) dem Steuerkonto des<br />

Unternehmers gutgeschrieben. Diese Steuergutschrift stellt<br />

keine gewinnerhöhende Betriebseinnahme dar. Bei der<br />

Entscheidung, wann <strong>und</strong> ob Sie eine Inverstition tätigen, ist<br />

es jedenfalls ratsam, die Investitionszuwachsprämie zu<br />

berücksichtigen, da der steuerliche Vorteil durch die Prämie<br />

beträchtlich sein kann.<br />

● Teilnahme an einer Wirtschaftsmission, einer Marktsondierungsreise<br />

sowie einem AWO-Seminar im Inland<br />

● eBulletin - viersprachige weltweite Präsentation auf<br />

austriantrade.org (Wert € 500,–)<br />

Füllen Sie Ihre Online-Anmeldung aus unter:<br />

http://wko.at/awo/exportcoaching/markteintritt_anmeldung.htm<br />

Für Fragen steht Ihnen Mag. Hans-Jörg Hörtnagl,<br />

Tel.: +43 (0)5 90 900 4413, Fax: +43 (0)5 90 900 255,<br />

eMail: hans-joerg.hoertnagl@wko.at zur Verfügung.

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