Türkenbelagerung und Beschuss von Wien 2004 - Verband ...
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mit den Belangen des VRKÖ - österreichweit befassen <strong>und</strong><br />
die direkten Ansprechpersonen des Präsidiums sein. Auf diesem<br />
Weg könnte die Zusammenarbeit mit den Landesverbänden<br />
direkter <strong>und</strong> enger gestaltet - aber auch Beschlüsse<br />
oder Vorschläge schneller umgesetzt werden.<br />
Eines steht fest: Wenn der VRKÖ in seiner Konstruktion weiter<br />
bestehen soll, dann müssen wir neue Wege beschreiten,<br />
um die Aktivität des <strong>Verband</strong>es darzustellen, die Vorteile in<br />
den Vordergr<strong>und</strong> stellen <strong>und</strong> alte verkrustete Gewohnheiten<br />
dem heutigem Wirtschaftsleben anpassen <strong>und</strong> uns umstrukturieren.<br />
Es müssen Akzente gesetzt werden, damit die<br />
Investitionszuwachsprämie<br />
Unternehmer, die Investitonen planen, sollten beachten, dass<br />
die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Investitionszuwachsprämie<br />
im derzeitgen Ausmaß nur noch bis zum<br />
Jahresende <strong>2004</strong> besteht.<br />
Die Investitionszuwachsprämie in Höhe <strong>von</strong> 10% des<br />
Investitionszuwachses ist mit Ablauf des Jahres <strong>2004</strong> befristet.<br />
Ob es eine Verlängerung der Prämie in derselben oder in<br />
ähnlicher Form gibt, wird Gegenstand zahlreicher<br />
Verhandlungen sein. Bemessungsgr<strong>und</strong>lage für die Investitionszuwachsgr<strong>und</strong>lage<br />
für die Investitionszuwachsprämie ist<br />
der Zuwachs an Inverstitionen in prämienbegünstigte<br />
Wirtschaftsgüter. Das ist jener Betrag, um den die Investitionen<br />
des Kalenderjahres <strong>2004</strong> höher ausfallen, als der<br />
Durchschnitt der vorangegangenen drei Wirtschaftsjahre.<br />
Bei Neugründungen gibt es keine vorangegangenen Wirtschaftsjahre.<br />
Deshalb fällt jede Investition, die im Jahr <strong>2004</strong><br />
gemacht wird, in den Anwendungsbereich der Investitionszuwachsprämie,<br />
vorausgesetzt es handelt sich um prämienbegünstigte<br />
Wirtschaftsgüter.<br />
Prämienbegünstigt sind Investitionen in ungebrauchte, körperliche<br />
<strong>und</strong> abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens<br />
(z.B. neue Maschinen, Büroeinrichtung, Lagerausstattung,<br />
Hardware, Lkw). Bei betrieblich-privater Misch-<br />
Eine Information der Wirtschaftskammer<br />
Neue Länder leicht gemacht<br />
Finanzen ✔<br />
Aktion Markteintritt für Handelsagenten in die EU-Erweiterungsländer<br />
Die Aussenwirtschaft Österreich (AWO) unterstützt <strong>und</strong><br />
begleitet Unternehmen, wlche bisher noch nicht in die neuen<br />
Beitrittsländer exportiert haben bis zum 31.12.04 eim ersten<br />
Schritt mit folgendem kostenfreien Markteintrittspaket (pro<br />
Land) für maximal drei Beitrittsländer:<br />
● Individuelle Betreuung für die Vertriebspartner- <strong>und</strong><br />
K<strong>und</strong>ensuche (im Ausmaß <strong>von</strong> 12 St<strong>und</strong>en)<br />
● Informationspaket aus dem AWO-Publikationen (AWO-<br />
Länderreport, AWO-Fachreport, AWO-Branchenreport)<br />
Berufskollegen auf den VRKÖ aufmerksam werden <strong>und</strong> nach<br />
der Mitgliedschaft fragen. Nur so können wir ein Weiterbestehen<br />
des VRKÖ garantieren.<br />
Dieter Voith, Präsident<br />
nutzung kommt es darauf an, ob das Anlagegut überwiegend<br />
dauernd betrieblicher Zwecken dient (ab 51%). Von der Begünstigung<br />
ausgenommen sind:<br />
● Gebäudeinvestitionen<br />
● Personen- <strong>und</strong> Kombinationskraftwagen (Fahrschulkraftfahrzeuge<br />
<strong>und</strong> Kraftfahrzeuge, die zu mindestens 80% der<br />
gewerblichen Personenbeförderung dienen, sowie gemäß<br />
Verordnung des B<strong>und</strong>esministeriums für Finanzen vorsteuerabzugsberechtigte<br />
betriebliche Personen- <strong>und</strong> Kombinationskraftwagen<br />
sind hingegen prämienbegünstigt).<br />
● geringwertige Wirtschaftsgüter<br />
● Wirtschaftsgüter, die nicht in einer inländischen Betriebsstätte<br />
verwendet werden.<br />
Die Prämie für <strong>2004</strong> ist im Rahmen der Steuererklärung, spätestens<br />
jedoch bis zur Rechtskraft der Einkommensteuer-,<br />
Körperschaftssteuer- oder Feststellungsbescheide, mit einem<br />
amtlichen Steuerformular (E 108e) zu beantragen <strong>und</strong> wird<br />
(auch im Falle eines Verlustjahres) dem Steuerkonto des<br />
Unternehmers gutgeschrieben. Diese Steuergutschrift stellt<br />
keine gewinnerhöhende Betriebseinnahme dar. Bei der<br />
Entscheidung, wann <strong>und</strong> ob Sie eine Inverstition tätigen, ist<br />
es jedenfalls ratsam, die Investitionszuwachsprämie zu<br />
berücksichtigen, da der steuerliche Vorteil durch die Prämie<br />
beträchtlich sein kann.<br />
● Teilnahme an einer Wirtschaftsmission, einer Marktsondierungsreise<br />
sowie einem AWO-Seminar im Inland<br />
● eBulletin - viersprachige weltweite Präsentation auf<br />
austriantrade.org (Wert € 500,–)<br />
Füllen Sie Ihre Online-Anmeldung aus unter:<br />
http://wko.at/awo/exportcoaching/markteintritt_anmeldung.htm<br />
Für Fragen steht Ihnen Mag. Hans-Jörg Hörtnagl,<br />
Tel.: +43 (0)5 90 900 4413, Fax: +43 (0)5 90 900 255,<br />
eMail: hans-joerg.hoertnagl@wko.at zur Verfügung.