Gb08_de Umschlag:GB 2005 - DVFA
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featu Die Rolle <strong>de</strong>r Rating-Agenturen_<br />
Equities_<br />
u<br />
Maßnahmen <strong>de</strong>r EU zur Regulierung <strong>de</strong>r Rating-Agenturen<br />
Als Reaktion auf die Krise an <strong>de</strong>n internationalen Finanzmärkten hat auch die Europäische<br />
Kommission die Rolle <strong>de</strong>r Rating-Agenturen überprüfen lassen. Hierzu hat das CESR im<br />
März 2008 eine Konsultation durchgeführt und Verbesserungen bei <strong>de</strong>n strukturierten<br />
Finanzprodukten angemahnt. En<strong>de</strong> Juli 2008 folgte dann die Konsultation <strong>de</strong>r Europäischen<br />
Kommission zu ihren Regulierungsvorschlägen, die sich inhaltlich an <strong>de</strong>n Vorgaben <strong>de</strong>s<br />
IOSCO Ko<strong>de</strong>x orientieren, aber eine gesetzliche Regulierung <strong>de</strong>r Rating-Agenturen vorsehen.<br />
Das Ergebnis dieser Konsultation ist ein Vorschlag für eine Verordnung, die die Kommission<br />
am 12.11.2008 veröffentlicht hat. Mit <strong>de</strong>r Verabschiedung <strong>de</strong>r Verordnung ist<br />
im Frühjahr 2009 zu rechnen. Nach <strong>de</strong>m Willen <strong>de</strong>r Kommission soll die Verordnung ein<br />
globaler Standard wer<strong>de</strong>n.<br />
Eine <strong>de</strong>r wichtigsten Neuerungen ist ein Aufsichtssystem für die Registrierung und Überwachung<br />
<strong>de</strong>r Rating-Agenturen durch die europäischen Aufsichtsbehör<strong>de</strong>n. Die Überwachung<br />
<strong>de</strong>r Agenturen soll durch die nationalen Aufsichtsbehör<strong>de</strong>n erfolgen, die bereits<br />
für die Beaufsichtigung <strong>de</strong>r Finanzmärkte zuständig sind. Die zentrale Anlaufstelle für<br />
die Registrierungsanträge soll hingegen das CESR sein, das auch eine einheitliche Vorgehensweise<br />
in allen Mitgliedstaaten <strong>de</strong>r Europäischen Union sicherstellen soll. Außer<strong>de</strong>m<br />
soll die Nutzung von (externen) Ratings für regulatorische bzw. bankaufsichtsrechtliche<br />
Zwecke nur von in <strong>de</strong>r EU ansässigen und gemäß <strong>de</strong>r Verordnung registrierten Rating-<br />
Agenturen möglich wer<strong>de</strong>n.<br />
Weitere Regelungen betreffen <strong>de</strong>n Umgang mit Interessenkonflikten, die Gewährleistung<br />
<strong>de</strong>r Qualität <strong>de</strong>r Ratingmetho<strong>de</strong>n und <strong>de</strong>r Ratings sowie die Sicherstellung eines höheren<br />
Maßes an Transparenz. So müssen die Agenturen künftig etwa offenlegen, welche Metho<strong>de</strong>n,<br />
Mo<strong>de</strong>lle und grundlegen<strong>de</strong>n Annahmen ihren Ratings zugrun<strong>de</strong> liegen. Damit sollen<br />
die Einstufungen nachvollziehbar wer<strong>de</strong>n und eine angemessene Risikoeinschätzung<br />
durch Investoren ermöglichen.<br />
Darüber hinaus müssen die Rating-Agenturen gewährleisten, dass die Ratings nicht<br />
durch Interessenkonflikte beeinflusst wer<strong>de</strong>n. Die Mischformen aus Beratung im Produkterstellungsprozess<br />
und Bewertung <strong>de</strong>r Produkte sind damit zu vermei<strong>de</strong>n. Es wird ein<br />
Rotationssystem für Mitarbeiter von Rating-Agenturen eingeführt, um das Risiko von<br />
Interessenkonflikten zu verhin<strong>de</strong>rn bzw. zu verringern. Für strukturierte Finanzinstrumente<br />
sollten nach Auffassung <strong>de</strong>r Kommission strengere Regeln gelten als für<br />
Unternehmensanleihen.<br />
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