B-Plan An der Hohl; 1. Änderung - VG Bodenheim
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<strong>1.</strong>3 Ziel und Zweck <strong>der</strong> <strong>1.</strong> Än<strong>der</strong>ung<br />
Der 2003 aufgestellte Bebauungsplan „ <strong>An</strong> <strong>der</strong> <strong>Hohl</strong>“ sollte Baurecht für<br />
den Bau einer Veranstaltungshalle sowie für die Erweiterung des bereits<br />
bestehenden Bauhofes schaffen.<br />
Die Veranstaltungshalle mit den dazugehörigen Erschließungsstrukturen<br />
wurde bereits verwirklicht. Die jetzt geplante Vereinshalle soll nördlich des<br />
bestehenden Parkplatzes entstehen.<br />
Dazu müssen folgende Festsetzungen geän<strong>der</strong>t werden:<br />
<strong>1.</strong> Verschiebung <strong>der</strong> Baugrenze / Erweiterung des Baufensters in<br />
nördliche Richtung<br />
2. Ergänzung einer neuen Zweckbestimmung<br />
3. Festlegung<br />
Teilfläche 2<br />
unterschiedlicher maximaler Gebäudehöhen in <strong>der</strong><br />
<strong>1.</strong>4 Flächennutzungsplan<br />
Der Bebauungsplan wurde gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan<br />
entwickelt.<br />
<strong>1.</strong>5 Städtebauliche Situation<br />
Die im Rahmen <strong>der</strong> <strong>1.</strong> Än<strong>der</strong>ung geplanten Maßnahmen haben keine<br />
Auswirkungen auf das ursprüngliche städtebauliche Konzept.<br />
Die Erschließungsstrukturen bleiben erhalten o<strong>der</strong> werden im<br />
Geltungsbereich entsprechend erweitert.<br />
<strong>1.</strong>6 Schutzgebiete<br />
Das <strong>Plan</strong>gebiet liegt im Landschaftsschutzgebiet Rheinhessisches<br />
Rheingebiet.<br />
Weitere Schutzgebiete stehen nicht an.<br />
Bebauungsplan "<strong>An</strong> <strong>der</strong> <strong>Hohl</strong>" , <strong>1.</strong> Än<strong>der</strong>ung, OG Nackenheim Stand: Oktober 2010<br />
04.063.06/Begründung Endfassung Okt. 2010<br />
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